{"id":107953,"date":"2017-12-21T10:30:01","date_gmt":"2017-12-21T10:30:01","guid":{"rendered":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/2017\/12\/jenny-01-02-2018fr\/"},"modified":"2023-08-23T23:04:14","modified_gmt":"2023-08-23T21:04:14","slug":"jenny-01-02-2018","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/2017\/12\/jenny-01-02-2018\/","title":{"rendered":"Warenhandel mit Entwicklungsl\u00e4ndern wird einfacher"},"content":{"rendered":"<p>Entwicklungsl\u00e4nder spielen eine zunehmend wichtigere Rolle im Welthandel. Das ist erfreulich, denn mehr internationaler Handel verspricht mehr Arbeit und Chancengleichheit f\u00fcr Entwicklungsl\u00e4nder. Das Staatssekretariat f\u00fcr Wirtschaft (Seco) setzt sich deshalb f\u00fcr Massnahmen und Instrumente ein, welche m\u00f6glichst viele Produzenten und KMU aus Entwicklungsl\u00e4ndern an den positiven Aspekten der Globalisierung teilhaben lassen. Dabei geht es in erster Linie um die weitere Markt\u00f6ffnung und die Internationalisierung der Wertsch\u00f6pfungsketten. Die Steigerung der Wettbewerbsf\u00e4higkeit von Unternehmen und ein erleichterter Marktzugang sind dabei die Schl\u00fcssel zum Erfolg.&#13;<\/p>\n<h2>Erleichterungen f\u00fcr Exporteure<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nDas wachstumsf\u00f6rdernde Potenzial in Entwicklungsl\u00e4ndern wird nach wie vor durch die Erhebung von Z\u00f6llen beeintr\u00e4chtigt. Sie sind ein wichtiger Kostenfaktor f\u00fcr Exporteure aus diesen L\u00e4ndern. Zollpr\u00e4ferenzen, welche einem Entwicklungsland Zollverg\u00fcnstigungen oder gar Zollfreiheit gew\u00e4hren, k\u00f6nnen einen Teil dieser Kostenlast reduzieren. Auch die Schweiz gew\u00e4hrt solche Zollpr\u00e4ferenzen. Im Rahmen des Allgemeinen Pr\u00e4ferenzensystems (APS) erhalten Erzeugnisse aus einem Entwicklungsland bei der Einfuhr gewisse Erleichterungen. So will man den Exporterfolg von Unternehmen aus Entwicklungsl\u00e4ndern steigern.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nDie Zollpr\u00e4ferenzen f\u00fcr Entwicklungsl\u00e4nder gehen zur\u00fcck auf einen Beschluss der UNO-Konferenz f\u00fcr Handel und Entwicklung von 1968. Mit den Allgemeinen Pr\u00e4ferenzensystemen haben sich verschiedene Industriestaaten damals darauf geeinigt, ein System einseitiger Zollerleichterungen f\u00fcr Entwicklungsl\u00e4nder einzuf\u00fchren. Zollpr\u00e4ferenzen werden von den Geberl\u00e4ndern unilateral gew\u00e4hrt und beruhen nicht auf vertraglichen Abmachungen mit den Entwicklungsl\u00e4ndern. Dieses Entgegenkommen soll die Handelspolitik mit den Zielen der Entwicklungspolitik in Einklang bringen. Das Ziel ist es, Entwicklungsl\u00e4ndern die Teilnahme am Welthandel zu erleichtern.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nSonderbestimmungen der Welthandelsorganisation (WTO) erlauben es den Staaten, vom \u00fcblichen Grundsatz der Meistbeg\u00fcnstigung abzuweichen. Demnach m\u00fcssen Handelsprivilegien, welche einem Vertragspartner der WTO gew\u00e4hrt werden, nicht zwingend auch allen anderen Vertragspartnern zugestanden werden. Heute gew\u00e4hren die EU sowie 12 weitere Staaten<a href=\"#footnote_1\" id=\"footnote-anchor_1\" class=\"inline-footnote__anchor\">[1]<\/a> solche einseitigen Zollpr\u00e4ferenzen zugunsten der Entwicklungsl\u00e4nder.&#13;<\/p>\n<h2>Zollfreier Export f\u00fcr \u00e4rmste L\u00e4nder<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nDie Schweiz gew\u00e4hrt seit 1982 Zollpr\u00e4ferenzen. Ein Grossteil der Produkte, bei denen die Schweiz im Rahmen des APS keine Z\u00f6lle erhebt, sind Industrieg\u00fcter wie Apparate, Elektronikartikel oder Spielzeug sowie andere Erzeugnisse, die zur Herstellung weiterf\u00fchrender Produkte dienen k\u00f6nnen. F\u00fcr Agrarprodukte und Lebensmittel werden punktuell Ausnahmen gew\u00e4hrt. Die wirtschaftlich am wenigsten entwickelten L\u00e4nder k\u00f6nnen ohne mengenm\u00e4ssige Beschr\u00e4nkung zollfrei in die Schweiz exportieren. Aktuell betrifft dies 47 Staaten. Bei der Wareneinfuhr zwingend zu beachten sind auch nicht tarif\u00e4re Handelsvorschriften wie gesundheitspolizeiliche, pflanzenschutzrechtliche sowie technische Anforderungen.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nUm zu definieren, welche Staaten gem\u00e4ss APS als Entwicklungsland gelten, hat die Schweiz Kriterien aufgestellt. Demnach werden nur L\u00e4nder beg\u00fcnstigt, welche entweder auf der Liste des Entwicklungsausschusses der OECD (DAC) oder des Wirtschafts- und Sozialkomitees der UNO (Ecosoc) aufgef\u00fchrt sind. Das Ecosoc definiert, welche Staaten zu den am wenigsten entwickelten L\u00e4ndern z\u00e4hlen. In die Schweizer APS-Liste aufgenommen werden zudem auch Staaten, die sich einer internationalen Entschuldungsinitiative angeschlossen haben.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nInsgesamt profitieren heute \u00fcber 130 L\u00e4nder von den Zollverg\u00fcnstigungen der Schweiz im Rahmen des APS.<a href=\"#footnote_2\" id=\"footnote-anchor_2\" class=\"inline-footnote__anchor\">[2]<\/a> 2016 wurden mit diesem Instrument insgesamt Waren in der H\u00f6he von 1,75 Milliarden Franken in die Schweiz eingef\u00fchrt. Dies entspricht 5,7 Prozent des Gesamtvolumens von Waren, die 2016 aus Entwicklungsl\u00e4ndern importiert wurden.&#13;<\/p>\n<h2>Neue Ursprungsnachweise<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nDamit Erzeugnisse aus einem Entwicklungsland bei der Einfuhr in die Schweiz von Zollerm\u00e4ssigungen profitieren k\u00f6nnen, m\u00fcssen bestimmte Voraussetzungen erf\u00fcllt sein. Entscheidend ist dabei der Nachweis, dass die Importware ihren Ursprung auch tats\u00e4chlich in diesem Entwicklungsland hat.<a href=\"#footnote_3\" id=\"footnote-anchor_3\" class=\"inline-footnote__anchor\">[3]<\/a> Dazu muss ein Erzeugnis im Entwicklungsland entweder vollst\u00e4ndig gewonnen werden \u2013 wie etwa vor Ort geerntetes Obst oder Gem\u00fcse \u2013 oder ausreichend verarbeitet werden, wie etwa beim Zusammenn\u00e4hen von textilen Zuschnitten zu einem Kleidungsst\u00fcck. Die Herkunft der Ware belegt ein sogenanntes Ursprungszeugnis, das von den verantwortlichen Beh\u00f6rden im Ausfuhrland ausgestellt wird. Sind alle Angaben korrekt, und sind die in der Ursprungsregelnverordnung aufgef\u00fchrten Bedingungen erf\u00fcllt, gew\u00e4hrt der Schweizer Zoll die entsprechende Zollerm\u00e4ssigung.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nSeit dem 1. Januar 2017 m\u00fcssen Exporteure im Warenverkehr zwischen der Schweiz und einem Entwicklungsland neue Ursprungsnachweise erbringen. Dazu m\u00fcssen sie sich einmalig auf der eigens daf\u00fcr kreierten Datenbank registrieren. Dieses elektronische System f\u00fcr registrierte Ausf\u00fchrer (Registered Exporter System<em>,<\/em> REX) ist im Rahmen des APS der Europ\u00e4ischen Union (EU) eingef\u00fchrt worden. Auch die Schweiz und Norwegen beteiligen sich daran. Mit REX m\u00fcssen Exporteure weniger Formalit\u00e4ten erledigen und sind von den Beh\u00f6rden unabh\u00e4ngiger. Denn neu k\u00f6nnen registrierte Exporteure den Ursprung ihrer Ware selbst auf einem Handelspapier, zum Beispiel auf einer Rechnung, deklarieren. Das bisherige Ausstellen des Standard-Ursprungszeugnisses \u2013 des sogenannten Form A \u2013 durch die Beh\u00f6rden im Ausfuhrland entf\u00e4llt somit. Das spart wertvolle Zeit. Dar\u00fcber hinaus leistet die Einf\u00fchrung von REX einen wichtigen Beitrag zur Digitalisierung der Zollprozesse \u2013 einem zentralen Thema in der wirtschaftlichen Entwicklungszusammenarbeit. F\u00fcr die Umstellung auf die neuen Ursprungsnachweise ist eine \u00dcbergangsfrist bis zum 30. Juni 2020 vorgesehen. Die verantwortlichen Beh\u00f6rden in den Entwicklungsl\u00e4ndern werden von der Schweiz bei dieser Umstellung unterst\u00fctzt.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nMit der Einf\u00fchrung von REX wurden auch die Bef\u00f6rderungsbedingungen im APS angepasst: Musste eine Sendung fr\u00fcher direkt von einem Entwicklungsland in die Schweiz transportiert werden, kann sie heute an einem internationalen Handelsknoten \u2013 unter Zollkontrolle \u2013 aufgeteilt und gest\u00fcckelt in die Schweiz transportiert werden. Damit entspricht das APS den heutigen Anforderungen international integrierter Wertsch\u00f6pfungsketten, die ein schnelles und unkompliziertes Versenden von Waren erfordern.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nDie Anwendung von REX im Rahmen des Allgemeinen Pr\u00e4ferenzensystems ist nicht auf Entwicklungsl\u00e4nder beschr\u00e4nkt. Eine Ausdehnung dieses Systems ist auch auf Freihandelsabkommen denkbar. Die EU hat beispielsweise die Selbstdeklarationspflicht f\u00fcr registrierte Ausf\u00fchrer als integralen Bestandteil im Freihandelsabkommen mit Kanada verankert. Dieses Abkommen wird seit dem 21. September 2017 vorl\u00e4ufig angewendet. Die EU plant, REX auch bei weiteren Freihandelsabkommen einzuf\u00fchren. F\u00fcr die Schweiz steht die Umstellung auf die neuen Ursprungsnachweise im Rahmen des Allgemeinen Pr\u00e4ferenzensystems mit seinen \u00fcber 130 beg\u00fcnstigten L\u00e4ndern zurzeit noch im Vordergrund. Doch auch sie pr\u00fcft die M\u00f6glichkeit einer erweiterten Anwendung.<\/p>\n<ol class=\"footnote\"><li id=\"footnote_1\" class=\"footnote--item\">Australien, Weissrussland, Island, Japan, Kanada, Kasachstan, Neuseeland, Norwegen, Russland, die Schweiz, die T\u00fcrkei und die USA.&nbsp;<a href=\"#footnote-anchor_1\" class=\"inline-footnote__anchor hidden-print\">[<span class=\"icon-arrow-up\"><\/span>]<\/a><\/li><li id=\"footnote_2\" class=\"footnote--item\">Verordnung \u00fcber die Pr\u00e4ferenz-Zollans\u00e4tze zugunsten der Entwicklungsl\u00e4nder (SR 632.911).&nbsp;<a href=\"#footnote-anchor_2\" class=\"inline-footnote__anchor hidden-print\">[<span class=\"icon-arrow-up\"><\/span>]<\/a><\/li><li id=\"footnote_3\" class=\"footnote--item\">Die entsprechenden Bestimmungen dazu sind in der Verordnung \u00fcber die Ursprungsregeln f\u00fcr Zollpr\u00e4ferenzen zugunsten der Entwicklungsl\u00e4nder (SR 946.39) geregelt.&nbsp;<a href=\"#footnote-anchor_3\" class=\"inline-footnote__anchor hidden-print\">[<span class=\"icon-arrow-up\"><\/span>]<\/a><\/li><\/ol>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Entwicklungsl\u00e4nder spielen eine zunehmend wichtigere Rolle im Welthandel. 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Dadurch k\u00f6nnen den Entwicklungsl\u00e4ndern einseitige Zollerleichterungen gew\u00e4hrt werden. In diesem Rahmen gew\u00e4hrt die Schweiz auf Erzeugnisse mit Ursprung in einem Entwicklungsland bei der Einfuhr Zollverg\u00fcnstigungen oder sogar Zollfreiheit. Ein im Jahr 2017 eingef\u00fchrter Systemwechsel zum Nachweis des Warenursprungs soll dabei den Warenverkehr aus und in Entwicklungsl\u00e4nder weiter vereinfachen.","magazine_issue":"20180201","seco_author_reccomended_post":null,"redaktoren":[3988,0],"korrektor":4139,"planned_publication_date":"20171222","original_files":null,"external_release_for_author":"20171128","external_release_for_author_time":"00:00:00","link_for_external_authors":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/exedit\/5a0acc2528808"},"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/107953"}],"collection":[{"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/4630"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=107953"}],"version-history":[{"count":1,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/107953\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":126299,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/107953\/revisions\/126299"}],"acf:user":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/4139"},{"embeddable":true,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/0"},{"embeddable":true,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/3988"},{"embeddable":true,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/4630"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media\/23769"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=107953"}],"wp:term":[{"taxonomy":"post__type","embeddable":true,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/post__type?post=107953"},{"taxonomy":"post_opinion","embeddable":true,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/post_opinion?post=107953"},{"taxonomy":"post_serie","embeddable":true,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/post_serie?post=107953"},{"taxonomy":"post_content_category","embeddable":true,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/post_content_category?post=107953"},{"taxonomy":"post_content_subject","embeddable":true,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/post_content_subject?post=107953"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}