{"id":108627,"date":"2017-09-25T12:56:16","date_gmt":"2017-09-25T12:56:16","guid":{"rendered":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/2017\/09\/jaag-2017fr\/"},"modified":"2023-08-23T23:05:04","modified_gmt":"2023-08-23T21:05:04","slug":"jaag-10-2017","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/2017\/09\/jaag-10-2017\/","title":{"rendered":"Ein digitales Wettbewerbsrecht ist \u00fcberfl\u00fcssig"},"content":{"rendered":"<p>Die Digitalisierung hat in vielen Branchen zu einer sp\u00fcrbaren Intensivierung des Konkurrenzdrucks gef\u00fchrt. Damit schafft sie, was keine Wettbewerbsbeh\u00f6rde je so gut erreicht: Sie belebt den Wettbewerb nachhaltig und zum Wohl der Gesellschaft als Ganzes. Gleichzeitig hat die Digitalisierung verschiedene wettbewerbspolitische Herausforderungen geschaffen. Pr\u00e4gend sind zwei Entwicklungen: der Fokus auf Daten und die zunehmende Verbreitung von Plattformm\u00e4rkten.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nAngesichts dieser Herausforderungen stellt sich die Frage, ob das aktuelle Wettbewerbsrecht, das aus der vordigitalen \u00c4ra stammt, angepasst werden muss: Kann die Wettbewerbskommission (Weko) weiterhin ihre wichtigen ordnungspolitischen Aufgaben \u2013 insbesondere die Kontrolle von Kartellen, marktbeherrschenden Unternehmen und Fusionen \u2013 wahrnehmen? Klar ist: Auch im Internet gelten die hergebrachten Gesetze der \u00d6konomie.&#13;<\/p>\n<h2><strong>Daten als W\u00e4hrung<\/strong><\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nNeu im Internetzeitalter ist die vorherrschende \u00abKostenlos-Kultur\u00bb: Auf vielen digitalen M\u00e4rkten lassen sich keine monet\u00e4ren Preise beobachten. Die Nutzer bezahlen nicht mit Geld, sondern mit Aufmerksamkeit oder mit pers\u00f6nlichen Daten \u00fcber sich selbst sowie \u00fcber ihr Such- und Einkaufsverhalten.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nDass Daten in der digitalen Welt ein wertvolles Gut sind, ist bekannt. Genau dieser Fokus auf Daten hat aber das Potenzial, Wettbewerbsver\u00e4nderungen zu bewirken. So stellt sich etwa die Frage, ob der Zugang zu Daten in gewissen Situationen essenziell ist f\u00fcr die Teilnahme am Wettbewerb: Der Fotodienst Instagram war beispielsweise nicht zuletzt deshalb schnell erfolgreich, weil sich die Nutzer dank offenen Schnittstellen mit einem Klick mit all denjenigen Nutzern verbinden konnten, mit denen sie bereits auf Twitter vernetzt waren.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nDie zunehmende Verf\u00fcgbarkeit von pers\u00f6nlichen Daten erlaubt \u00fcberdies gezielte Analysen des Kaufverhaltens. Solches Wissen macht eine gezielte Preisdifferenzierung m\u00f6glich: Ein und dasselbe Gut wird je nach Profil des Nachfragers zu unterschiedlichen Preisen und Konditionen angeboten. Aus \u00f6konomischer Sicht ist eine solche \u00abUngleichbehandlung\u00bb in der Regel unproblematisch \u2013 obwohl sie aus gesellschaftlicher Sicht ungerecht erscheinen mag.&#13;<\/p>\n<h2><strong>Internetplattformen boomen<\/strong><\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nPlattformen bringen unterschiedliche Nutzergruppen \u2013 zum Beispiel K\u00e4ufer und Verk\u00e4ufer eines Gutes \u2013 zusammen. Plattformm\u00e4rkte gab es zwar schon vor dem digitalen Zeitalter: Beispiele sind Messen, Tageszeitungen, Kreditkarten oder Dating-Clubs. Aufgrund geringer Transaktionskosten im Internet haben Plattformen wie Uber, Airbnb, Amazon und Booking.com in den letzten Jahren allerdings massiv an Bedeutung gewonnen.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nPlattformm\u00e4rkte \u00fcbernehmen prim\u00e4r eine Vermittlungsfunktion und schaffen so einen Mehrwert f\u00fcr alle Beteiligten. Ein gewichtiger Unterschied zu herk\u00f6mmlichen M\u00e4rkten ist die Tendenz zu einer hohen Marktkonzentration, die sich haupts\u00e4chlich mit Netzeffekten erkl\u00e4rt: Plattformen werden attraktiver, je mehr Akteure daran teilnehmen. Ein weiteres Unterscheidungsmerkmal von digitalen Plattformm\u00e4rkten ist, dass sie sich oft durch kurze Innovationszyklen, die \u00fcberdies oftmals disruptiver Natur sind, charakterisieren.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nDiese Besonderheiten stellen die Wettbewerbsbeh\u00f6rden vor neue Herausforderungen. Nur schon die Frage, auf welchen M\u00e4rkten ein Unternehmen eigentlich t\u00e4tig ist, kann sich in der digitalen Wirtschaft als komplex erweisen. Auf der Android-Plattform von Google beispielsweise interagieren \u2013 neben Google selber \u2013 mindestens f\u00fcnf weitere Parteien: die Anbieter von Produkten, die Smartphone-Produzenten, die App-Entwickler, die Telekommunikationsunternehmen und die Nutzer. In einem solchen Umfeld kann es \u00e4usserst schwierig sein, die relevanten wettbewerblichen Beziehungen zwischen den einzelnen Akteuren korrekt zu erfassen.&#13;<\/p>\n<h2><strong>Klassische Analyseinstrumente versagen<\/strong><\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nUm zu bestimmen, welche Produkte zum gleichen Markt geh\u00f6ren, spielen auf herk\u00f6mmlichen M\u00e4rkten die Preise eine entscheidende Rolle. Weichen die Nachfrager etwa bei Preiserh\u00f6hungen auf andere Produkte aus, k\u00f6nnen diese als Substitute und dem gleichen Markt zugeh\u00f6rig betrachtet werden.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nDa viele digitale G\u00fcter unentgeltlich sind, entf\u00e4llt die M\u00f6glichkeit von Preisanalysen. Selbst wenn Preise beobachtbar sind, k\u00f6nnen sich Probleme ergeben, da die Preisstruktur auf Plattformm\u00e4rkten oft nicht neutral ausgestaltet ist: Bei Netzeffekten kann es \u00f6konomisch durchaus sinnvoll sein, dass eine Marktseite eine andere subventioniert. Entsprechend kann die Nutzung einer Plattform f\u00fcr gewisse Gruppen \u2013 zum Beispiel Leser einer Onlinezeitung \u2013 sogar gratis sein, w\u00e4hrend andere Gruppen \u2013 beispielsweise Werbetreibende \u2013 die gesamten Kosten \u00fcbernehmen.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nDas Fehlen von Preisen beziehungsweise die Nicht-Neutralit\u00e4t der Preisstruktur auf digitalen M\u00e4rkten erschwert auch die Beurteilung der Marktstellung eines Unternehmens. Nicht zuf\u00e4llig spricht man auf herk\u00f6mmlichen M\u00e4rkten von Konkurrenz- oder Monopolpreisen. Wenn nun aber Preise fehlen oder von der Zahlungsbereitschaft weiterer Nutzergruppen abh\u00e4ngen, muss zur Bestimmung der Marktstellung auf andere Kriterien zur\u00fcckgegriffen werden. Ein Kriterium, das hierf\u00fcr neben den Preisen regelm\u00e4ssig herangezogen wird, sind Marktanteile.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nTrotzdem ist es aus zwei Gr\u00fcnden nicht ratsam, in der digitalen Welt \u00abmechanisch\u00bb auf Marktanteile abzust\u00fctzen: Erstens ist die Marktabgrenzung in Plattformm\u00e4rkten mit den oben beschriebenen Problemen behaftet, was der Berechnung verl\u00e4sslicher Marktanteile enge Grenzen setzt. Und zweitens tendieren Plattformm\u00e4rkte aufgrund der Netzeffekte inh\u00e4rent zu einer gewissen Konzentration. Isoliert betrachtet, sind Marktanteile also kaum aussagekr\u00e4ftig.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nZur Bestimmung der Marktstellung von Unternehmen in der digitalen \u00d6konomie dr\u00e4ngt sich deshalb eine Einzelfallanalyse auf, wobei Kriterien wie der Qualit\u00e4tswettbewerb, die Angreifbarkeit der Marktstellung aufgrund von Innovationszyklen oder die Finanzkraft eines Unternehmens im Zentrum der Analyse stehen sollten.&#13;<\/p>\n<h2><strong>Klauseln fallweise untersuchen<\/strong><\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nGrunds\u00e4tzlich sind in der digitalen Welt die gleichen Wettbewerbsbeschr\u00e4nkungen denkbar wie in der nicht digitalen Welt. Mit dem Aufkommen von internetbasierten Plattformen haben jedoch vertragliche Vereinbarungen wie Preisparit\u00e4tsklauseln an Bedeutung gewonnen, um sogenanntes Trittbrettfahren zu verhindern. Denn f\u00fcr die Kunden besteht ein Anreiz, auf einer Plattform zu suchen und zu vergleichen, den Kauf aber an einem billigeren Ort zu t\u00e4tigen \u2013 wodurch eine Plattform ihre Ertragsquelle verliert.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nPreisparit\u00e4tsklauseln sollen deshalb sicherstellen, dass die auf der Plattform gehandelten Produkte auf anderen Verkaufskan\u00e4len nirgendwo billiger angeboten werden. Diese Klauseln k\u00f6nnen unterschiedlich ausgestaltet sein. W\u00e4hrend sogenannte enge Klauseln lediglich festlegen, dass der Anbieter selbst keine besseren Bedingungen anbieten darf, verlangen weite Klauseln zus\u00e4tzlich eine Garantie, dass auf keiner anderen Plattform bessere Bedingungen angeboten werden. International stehen vor allem letztere in der Kritik. Es wird bef\u00fcrchtet, dass weite Klauseln nicht nur der Verhinderung von Trittbrettfahrerverhalten dienen, sondern den Markt abschotten.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nGrunds\u00e4tzlich gilt: Ob eine Preisparit\u00e4tsklausel in der Praxis sch\u00e4dlich ist, ist immer im Einzelfall abzukl\u00e4ren. Bereits 2012 er\u00f6ffnete die Weko eine Untersuchung gegen die Hotelbuchungsplattformen Booking.com, Expedia und HRS und untersagte diesen die Verwendung von weiten Preisparit\u00e4tsklauseln (siehe <em>Kasten<\/em>). Zu Recht nicht verboten wurden hingegen enge Klauseln.<a href=\"#footnote_1\" id=\"footnote-anchor_1\" class=\"inline-footnote__anchor\">[1]<\/a> Diese gelten als weitgehend unproblematisch, da sie den Wettbewerb zwischen den Plattformen nicht ausschalten. Sie verhindern nur, dass der Anbieter auf den Leistungen der Handelsplattform Trittbrett f\u00e4hrt.&#13;<\/p>\n<h2><strong>Fusionskontrolle wird schwieriger<\/strong><\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nEine Herausforderung in der digitalen Welt stellen unter Umst\u00e4nden auch Fusionen dar. Eine oft ge\u00e4usserte Bef\u00fcrchtung ist, dass die traditionellen Umsatzschwellen in der digitalen Wirtschaft versagen. Denn: Eine Fusion muss der Weko erst ab einem gewissen Umsatz der beteiligten Unternehmen gemeldet werden.<a href=\"#footnote_2\" id=\"footnote-anchor_2\" class=\"inline-footnote__anchor\">[2]<\/a> Bei Internetfirmen sagen Ums\u00e4tze bisweilen jedoch kaum etwas \u00fcber die Marktstellung eines Unternehmens aus. Als Beispiel daf\u00fcr wird regelm\u00e4ssig auf die Fusion zwischen Facebook und Whatsapp verwiesen: Obwohl der Verkaufspreis bei rund 19 Milliarden Dollar lag, war die Transaktion in den meisten L\u00e4ndern nicht meldepflichtig. Die Ums\u00e4tze von Whatsapp waren zu klein.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nDas Bestehen einer allf\u00e4lligen \u00abL\u00fccke\u00bb in den Aufgreifkriterien der Fusionskontrolle wird in der EU zurzeit intensiv und kontrovers diskutiert. In Deutschland wurde bereits eine zus\u00e4tzliche Aufgreifschwelle f\u00fcr Fusionen geschaffen: K\u00fcnftig sind auch Zusammenschl\u00fcsse meldepflichtig, die einen gewissen Transaktionswert \u00fcberschreiten.<a href=\"#footnote_3\" id=\"footnote-anchor_3\" class=\"inline-footnote__anchor\">[3]<\/a> Die Einf\u00fchrung dieses neuen Aufgreifkriteriums war umstritten. Im Zusammenhang mit der Bewertung von Transaktionen bestehen nicht nur verschiedene Unsicherheiten, vor allem ist auch fraglich, ob aufgrund eines einzelnen Pr\u00e4zedenzfalls \u00fcberhaupt Handlungsbedarf besteht. Auf die Schweiz bezogen, entspr\u00e4che eine Anpassung der Aufgreifkriterien auf jeden Fall kaum einem dokumentierten Handlungsbedarf. Vielmehr w\u00fcrde es sich um eine \u00abRegulierung auf Vorrat\u00bb handeln.&#13;<\/p>\n<h2><strong>Digitalisierung als Deckmantel f\u00fcr Lobbyisten<\/strong><\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nAbschliessend l\u00e4sst sich sagen: Die Digitalisierung erfordert keine neuen Wettbewerbsregeln. Ein \u00abdigitales Wettbewerbsrecht\u00bb ist unn\u00f6tig, denn auch im digitalen Raum sind Interventionen nur dann gerechtfertigt, wenn der Wettbewerb in Gefahr ist. Da die Herausforderungen jedoch in erster Linie methodischer Art sind, braucht es k\u00fcnftig f\u00fcr die wettbewerbsrechtliche Beurteilung von Sachverhalten in der digitalen Welt vermehrt Einzelfallbetrachtungen und allenfalls punktuelle Anpassungen der Analysemethoden.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nWichtig scheint: Das Wettbewerbsrecht darf nicht \u00abverpolitisiert\u00bb und unter dem Deckmantel der Digitalisierung f\u00fcr regional- oder industriepolitische Ziele missbraucht werden. Dass sich der St\u00e4nderat k\u00fcrzlich f\u00fcr ein generelles Verbot von Preisparit\u00e4tsklauseln in der Hotellerie ausgesprochen hat, muss vor diesem Hintergrund als fehlgeleiteter Interventionismus bezeichnet werden. Solche Vorschl\u00e4ge m\u00f6gen einer unter Druck geratenen Branche zwar kurzfristig helfen, gef\u00e4hrden aber mittelfristig das mit der Digitalisierung einhergehende Momentum f\u00fcr den Wettbewerb.<\/p>\n<ol class=\"footnote\"><li id=\"footnote_1\" class=\"footnote--item\">Die j\u00fcngst vom Parlament angenommene Motion \u00ab<a href=\"https:\/\/www.parlament.ch\/de\/ratsbetrieb\/suche-curia-vista\/geschaeft?AffairId=20163902\">Verbot von Knebelvertr\u00e4gen der Online-Buchungsplattformen gegen die Hotellerie\u00bb<\/a> ist in diesem Artikel nicht ber\u00fccksichtigt.&nbsp;<a href=\"#footnote-anchor_1\" class=\"inline-footnote__anchor hidden-print\">[<span class=\"icon-arrow-up\"><\/span>]<\/a><\/li><li id=\"footnote_2\" class=\"footnote--item\">Geplante Fusionen sind der Weko zu melden, wenn der Jahresumsatz insgesamt mindestens 2 Mrd. Fr. betr\u00e4gt (davon\u00a0mind. 500 Mio. Fr. in der Schweiz sowie mind. zwei Unternehmen \u00fcber 100 Mio. Fr.).&nbsp;<a href=\"#footnote-anchor_2\" class=\"inline-footnote__anchor hidden-print\">[<span class=\"icon-arrow-up\"><\/span>]<\/a><\/li><li id=\"footnote_3\" class=\"footnote--item\">Meldepflichtig sind Zusammenschl\u00fcsse neu auch, wenn der Wert der Gegenleistung f\u00fcr den Zusammenschluss mehr als 400 Millionen Euro betr\u00e4gt und das zu erwerbende Unternehmen in erheblichem Umfang im Inland t\u00e4tig ist.&nbsp;<a href=\"#footnote-anchor_3\" class=\"inline-footnote__anchor hidden-print\">[<span class=\"icon-arrow-up\"><\/span>]<\/a><\/li><\/ol>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Digitalisierung hat in vielen Branchen zu einer sp\u00fcrbaren Intensivierung des Konkurrenzdrucks gef\u00fchrt. Damit schafft sie, was keine Wettbewerbsbeh\u00f6rde je so gut erreicht: Sie belebt den Wettbewerb nachhaltig und zum Wohl der Gesellschaft als Ganzes. Gleichzeitig hat die Digitalisierung verschiedene wettbewerbspolitische Herausforderungen geschaffen. 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Die Weko wertet die Verwendung solcher umfassender Preisparit\u00e4tsklauseln als Verstoss gegen das Kartellgesetz und hat deren Verwendung mit einer Verf\u00fcgung vom 19. Oktober 2015 verboten. Ob enge Klauseln, wonach Hotels auf ihrer eigenen Website keine tieferen Preise anbieten d\u00fcrfen, erlaubt sind, hat sie offengelassen."}],"post_notes_for_print":"","first_teaser_header_de":"","first_teaser_header_fr":"","first_teaser_text_de":"","first_teaser_text_fr":"","second_teaser_header_de":"","second_teaser_header_fr":"","second_teaser_text_de":"","second_teaser_text_fr":"","kseason_de":"","kseason_fr":"","post_in_pdf":108630,"main_focus":null,"serie_email":null,"frontpage_slider_bild":108634,"artikel_bild-slider":null,"legacy_id":"71852","post_abstract":"Die Digitalisierung schafft neue Gesch\u00e4ftsmodelle und intensiviert den Wettbewerb auf vielen M\u00e4rkten. 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Generelle Verbote bestimmter Verhaltensweisen \u2013 wie j\u00fcngst das vom St\u00e4nderat f\u00fcr die Hotellerie verlangte Verbot von sogenannten Preisparit\u00e4tsklauseln \u2013 k\u00f6nnen sogar kontraproduktiv sein.","magazine_issue":"10\/2017","seco_author_reccomended_post":null,"redaktoren":[4127,0],"korrektor":4139,"planned_publication_date":"20170926","original_files":[{"file":108642}],"external_release_for_author":"20170926","external_release_for_author_time":"09:30:00","link_for_external_authors":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/exedit\/5983357d2a849"},"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/108627"}],"collection":[{"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/3359"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=108627"}],"version-history":[{"count":1,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/108627\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":126345,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/108627\/revisions\/126345"}],"acf:user":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/4139"},{"embeddable":true,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/4127"},{"embeddable":true,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/0"},{"embeddable":true,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/3899"},{"embeddable":true,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/3359"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media\/24519"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=108627"}],"wp:term":[{"taxonomy":"post__type","embeddable":true,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/post__type?post=108627"},{"taxonomy":"post_opinion","embeddable":true,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/post_opinion?post=108627"},{"taxonomy":"post_serie","embeddable":true,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/post_serie?post=108627"},{"taxonomy":"post_content_category","embeddable":true,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/post_content_category?post=108627"},{"taxonomy":"post_content_subject","embeddable":true,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/post_content_subject?post=108627"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}