{"id":109470,"date":"2017-06-22T16:39:40","date_gmt":"2017-06-22T16:39:40","guid":{"rendered":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/2017\/06\/frey-05-2017fr\/"},"modified":"2023-08-23T23:05:59","modified_gmt":"2023-08-23T21:05:59","slug":"frey-05-2017","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/2017\/06\/frey-05-2017\/","title":{"rendered":"24-Stunden-Betagtenbetreuung: Welche Regeln sind n\u00f6tig?"},"content":{"rendered":"<p>Die Arbeitsbedingungen von Betreuerinnen in der 24-Stunden-Betagtenpflege \u2013 insbesondere die Arbeits- und Ruhezeiten \u2013 sind aktuell rechtlich nicht verbindlich geregelt: Private Haushalte sind dem Arbeitsgesetz nicht unterstellt, und zwingende Vorgaben gibt es nur bez\u00fcglich des Mindestlohns. Die \u00fcberwiegende Mehrheit der Betreuenden sind sogenannte Pendelmigrantinnen. Damit sind Frauen gemeint, die im Wochen- oder Monatsrhythmus zwischen ihrem Heimatland und der Betreuungst\u00e4tigkeit in der Schweiz \u00abpendeln\u00bb (siehe <em>Kasten<\/em>).&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nDie grosse Frage ist: Was z\u00e4hlt als Arbeitszeit, und wie ist die Pr\u00e4senzzeit zu bewerten? Mit Pr\u00e4senz ist diejenige Zeit gemeint, in welcher die Betreuerinnen auf Abruf zur Verf\u00fcgung stehen. In den Vertr\u00e4gen wird zwar oftmals eine Wochenarbeitszeit von beispielsweise 40 Stunden vereinbart, was der Realit\u00e4t der 24-Stunden-Betreuung jedoch meist in keiner Weise entspricht. Vielmehr herrscht punkto Arbeitszeiten eine grosse Heterogenit\u00e4t und teilweise f\u00fchrt eine \u00abRund-um-die-Uhr-Bereitschaft\u00bb zu prek\u00e4ren Arbeits- und Wohnsituationen der Migrantinnen.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nDennoch: F\u00fcr Klienten, Angeh\u00f6rige wie auch f\u00fcr die Betreuerinnen ist die 24-Stunden-Betreuung ein sinnvolles und erw\u00fcnschtes Modell. Es stellt sich daher die Frage, wie eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen erreicht werden kann, ohne dass die 24-Stunden-Betreuung verunm\u00f6glicht wird. Dieser Herausforderung hat sich das Staatssekretariat f\u00fcr Wirtschaft (Seco) gest\u00fctzt auf ein Postulat 2015 angenommen und in Zusammenarbeit mit weiteren Bundes\u00e4mtern Vorschl\u00e4ge zur Verbesserung der rechtlichen Situation der Pendelmigrantinnen erarbeitet.<a href=\"#footnote_1\" id=\"footnote-anchor_1\" class=\"inline-footnote__anchor\">[1]<\/a>&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nDie Vorschl\u00e4ge wurden anschliessend einer Regulierungsfolgenabsch\u00e4tzung (RFA) unterzogen.<a href=\"#footnote_2\" id=\"footnote-anchor_2\" class=\"inline-footnote__anchor\">[2]<\/a> In dieser Ex-ante-Evaluation pr\u00fcfte das Basler Forschungs- und Beratungsunternehmen B,S,S. im Auftrag des Seco Kosten, Nutzen und m\u00f6gliche unbeabsichtigte Effekte einer vorgesehenen Regulierung auf die betroffenen Akteure und die Gesamtwirtschaft.&#13;<\/p>\n<h2><strong>Markt w\u00e4chst dynamisch<\/strong><\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nVon einer allf\u00e4lligen Regulierung w\u00e4ren haupts\u00e4chlich drei Gruppen betroffen: Erstens die Betreuerinnen, zweitens die Betreuten und drittens die Anbieter der Dienstleistung, welche als Arbeitsvermittler oder \u2013 was h\u00e4ufiger der Fall ist \u2013 als Personalverleiher die Besch\u00e4ftigungsverh\u00e4ltnisse organisieren. Daneben rekrutieren die Haushalte auch direkt, zum Beispiel \u00fcber informelle Netzwerke.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nDie Zahl der Migrantinnen, die in der Schweiz in der 24-Stunden-Betreuung t\u00e4tig sind, liegt sch\u00e4tzungsweise zwischen 5000 und 30\u2019000 Personen, realistisch sind wohl rund 10&#8217;000 Pendelmigrantinnen. Genau beziffern l\u00e4sst sich die Zahl nicht, da die offiziellen Daten zu den Zuwanderungen nicht gen\u00fcgend differenziert sind. Zudem fehlen ungemeldete Personen in den offiziellen Statistiken.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nDa sich \u00fcblicherweise zwei Frauen, die sich beispielsweise alle vier Wochen abwechseln, einen Betreuungsjob teilen, kann die Anzahl Klienten auf rund 5000 Personen gesch\u00e4tzt werden. Aktuell sind 63 Anbieter von 24-Stunden-Betreuung in der Schweiz t\u00e4tig.<a href=\"#footnote_3\" id=\"footnote-anchor_3\" class=\"inline-footnote__anchor\">[3]<\/a> \u00dcberraschend ist, dass 11 Firmen, die Arbeitnehmende aus dem Ausland vermitteln oder verleihen, keinen Sitz in der Schweiz haben \u2013 wenngleich dies rechtlich nicht zul\u00e4ssig ist.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nDiese Sch\u00e4tzungen sind Momentaufnahmen in einem stark wachsenden Markt. Aufgrund der demografischen Entwicklung wird die Zahl der pflegebed\u00fcrftigen, \u00e4lteren Personen bis ins Jahr 2030 vermutlich um knapp die H\u00e4lfte steigen \u2013 wodurch auch die Nachfrage nach Betreuungspersonal steigt.&#13;<\/p>\n<h2><strong>F\u00fcnf Instrumente \u2013 drei Varianten <\/strong><\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nDie L\u00f6sungsvorschl\u00e4ge im Postulatsbericht, wie die Arbeitsbedingungen der Betreuerinnen verbessert werden k\u00f6nnen, umfassen f\u00fcnf Instrumente:&#13;<\/p>\n<ul>&#13;<\/p>\n<li>Unterstellung der Privathaushalte unter das Arbeitsgesetz;<\/li>\n<p>&#13;<\/p>\n<li>Verordnung zum Arbeitsgesetz;<\/li>\n<p>&#13;<\/p>\n<li>Verst\u00e4rkung der kantonalen Normalarbeitsvertr\u00e4ge (NAV)\/Nationaler NAV bez\u00fcglich Arbeitsbedingungen;<\/li>\n<p>&#13;<\/p>\n<li>Gesamtarbeitsvertrag (GAV);<\/li>\n<p>&#13;<\/p>\n<li>Aufkl\u00e4rungspflicht der Arbeitgeber.<\/li>\n<p>&#13;\n<\/ul>\n<p>&#13;<br \/>\nEntscheidend f\u00fcr die Wirkung ist, welche konkreten Regelungsinhalte in diesen Instrumenten festgelegt werden. Dies gilt insbesondere f\u00fcr die Arbeits- und Ruhezeiten. Da diese Vorgaben zurzeit noch offen sind, wurde in der Regulierungsfolgenabsch\u00e4tzung die Regelung der Pr\u00e4senzzeiten in drei Varianten analysiert. In der Variante \u00abMinimum\u00bb wird die Pr\u00e4senzzeit zu 10 Prozent als Arbeitszeit angerechnet und verg\u00fctet; in der Variante \u00abMittel\u00bb ist es die H\u00e4lfte und in der Variante \u00abMaximum\u00bb wird die Pr\u00e4senzzeit zu 100 Prozent angerechnet und verg\u00fctet. Die Unterstellung unter das Arbeitsgesetz entspr\u00e4che der Maximalvariante. Bei den anderen Instrumenten w\u00e4re die Flexibilit\u00e4t hingegen gr\u00f6sser.&#13;<\/p>\n<h2><strong>Preisanstieg zu erwarten<\/strong><\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nF\u00fcr die Migrantinnen in regul\u00e4ren Besch\u00e4ftigungsverh\u00e4ltnissen w\u00fcrden sich die Arbeitsbedingungen mit einer neuen Regelung verbessern. Bei einer restriktiven Regelung \u2013 respektive wegen der damit verbundenen Preiserh\u00f6hung \u2013 ist jedoch davon auszugehen, dass die Anzahl irregul\u00e4rer Besch\u00e4ftigungsverh\u00e4ltnisse anstiege. Dies h\u00e4tte die unerw\u00fcnschte Folge, dass sich die Arbeitsbedingungen f\u00fcr viele Migrantinnen sogar verschlechterten \u2013 umso mehr, da das Angebot der Betreuerinnen die Nachfrage nach den Betreuungsleistungen \u00fcbersteigt.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nZur Bewertung der Kosten und Nutzen f\u00fcr die Klienten und Angeh\u00f6rigen ist die Preisentwicklung der entscheidende Faktor. W\u00fcrden die befragten Anbieter allf\u00e4llige Mehrkosten vollst\u00e4ndig auf die Klienten abw\u00e4lzen, ist von monatlichen Preiserh\u00f6hungen zwischen 1200 Franken (Variante \u00abMinimum\u00bb) und 10\u2019500 Franken (Variante \u00abMaximum\u00bb) pro Betreuungsverh\u00e4ltnis auszugehen.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nAllerdings k\u00f6nnten sich die h\u00f6heren Preise in einer verbesserten Qualit\u00e4t der Betreuungsleistungen niederschlagen (beispielsweise aufgrund von vermehrter Weiterbildung) und die erh\u00f6hten Kosten daher mit einem Nutzenanstieg einhergehen. Andererseits ist es auch m\u00f6glich, dass sich die Gewinnmargen der Anbieter etwas reduzierten.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nDennoch w\u00e4ren die Preiserh\u00f6hungen nicht f\u00fcr alle Klienten finanziell tragbar, wodurch die Wahlfreiheit sinken w\u00fcrde und insbesondere bei der mittleren und der maximalen Variante von einem Nachfrager\u00fcckgang auszugehen w\u00e4re. Als Alternative zur 24-Stunden-Betreuung zu Hause nannten die Befragten in erster Linie das Pflegeheim. Eine ganz grobe Sch\u00e4tzung \u2013 basierend auf einigen wenigen Expertenaussagen \u2013 geht davon aus, dass bei der mittleren Variante rund 10 bis 40 Prozent der Klienten in ein Pflegeheim wechseln w\u00fcrden; bei der Maximalvariante untern\u00e4hmen sogar 20 bis 60 Prozent diesen Schritt.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nVon einer solchen Verschiebung w\u00e4ren nicht nur die Klienten betroffen: Die Kosten f\u00fcr die Krankenkassen und die \u00f6ffentliche Hand stiegen ebenfalls. Eine grobe Absch\u00e4tzung geht bei der Minimalvariante von Mehrkosten von bis zu 15 Millionen Franken pro Jahr aus. Bei der mittleren Variante w\u00e4ren es 15 bis 60 Millionen Franken mehr und bei der Maximalvariante 30 bis 90 Millionen Franken.&#13;<\/p>\n<h2><strong>Anbieter bevorzugen Minimalvariante<\/strong><\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nEine klare Regulierung wird von den Anbietern mehrheitlich begr\u00fcsst. Auf den Regelungsinhalt bezogen werden die drei Varianten jedoch unterschiedlich beurteilt. So bezeichnen die meisten Anbieter die Minimalvariante als gangbaren Weg. Teilweise werden die Bedingungen bereits heute erf\u00fcllt.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nDie mittlere Variante beurteilen die meisten Unternehmen als \u00abtragbar\u00bb. Etwa ein F\u00fcnftel der befragten Betreuungsunternehmen gab allerdings an, dass sie die 24-Stunden-Betreuung in diesem Fall nicht mehr anbieten w\u00fcrden, da ihr Gesch\u00e4ftsmodell dann nicht mehr rentierte. Sehr kritisch beurteilen die Unternehmen die Maximalvariante. \u00dcber die H\u00e4lfte w\u00fcrde unter dieser Regelung das Angebot nicht mehr weiterf\u00fchren.&#13;<\/p>\n<h2><strong>Differenzierte Regelung pr\u00fcfen<\/strong><\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nAngesichts der teils prek\u00e4ren Wohn- und Arbeitssituation der Betreuerinnen besteht Handlungsbedarf. Dabei ist jedoch nicht nur die rechtliche Regelung relevant, sondern auch deren Vollzug stellt ein Schl\u00fcsselelement dar. Mit anderen Worten: Es braucht Kontrollen, und illegal t\u00e4tigte Anbieter m\u00fcssen sanktioniert werden. Zudem w\u00e4ren eine vermehrte Information und die Sensibilisierung aller Akteure sinnvoll.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nVor dem Hintergrund, dass sich die Betreuungsintensit\u00e4t je nach Klient stark unterscheidet, ist ein differenzierter Regelungsinhalt m\u00f6glicherweise zielf\u00fchrend. W\u00e4hrend die Minimalvariante bei sehr seltenen Eins\u00e4tzen w\u00e4hrend der Pr\u00e4senzzeit angebracht sein mag, ist sie f\u00fcr regelm\u00e4ssige, mehrfache Eins\u00e4tze jede Nacht keine angemessene L\u00f6sung. Es w\u00e4re daher m\u00f6glich, die Abgeltung der Pr\u00e4senzzeit von der Wahrscheinlichkeit eines Einsatzes respektive vom Betreuungsbedarf der Klienten abh\u00e4ngig zu gestalten.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nDer Bundesrat wird voraussichtlich Ende Juni 2017 nach Kenntnisnahme der Regulierungsfolgenabsch\u00e4tzung \u00fcber das weitere Vorgehen entscheiden.<\/p>\n<ol class=\"footnote\"><li id=\"footnote_1\" class=\"footnote--item\">Seco (2015).&nbsp;<a href=\"#footnote-anchor_1\" class=\"inline-footnote__anchor hidden-print\">[<span class=\"icon-arrow-up\"><\/span>]<\/a><\/li><li id=\"footnote_2\" class=\"footnote--item\">B,S,S. (2016).\u00a0&nbsp;<a href=\"#footnote-anchor_2\" class=\"inline-footnote__anchor hidden-print\">[<span class=\"icon-arrow-up\"><\/span>]<\/a><\/li><li id=\"footnote_3\" class=\"footnote--item\">Betriebe, die einer Gruppe angeh\u00f6ren, wurden als ein Akteur gez\u00e4hlt.&nbsp;<a href=\"#footnote-anchor_3\" class=\"inline-footnote__anchor hidden-print\">[<span class=\"icon-arrow-up\"><\/span>]<\/a><\/li><\/ol>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Arbeitsbedingungen von Betreuerinnen in der 24-Stunden-Betagtenpflege \u2013 insbesondere die Arbeits- und Ruhezeiten \u2013 sind aktuell rechtlich nicht verbindlich geregelt: Private Haushalte sind dem Arbeitsgesetz nicht unterstellt, und zwingende Vorgaben gibt es nur bez\u00fcglich des Mindestlohns. Die \u00fcberwiegende Mehrheit der Betreuenden sind sogenannte Pendelmigrantinnen. 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Regulierungsfolgenabsch\u00e4tzung zu den Auswirkungen der L\u00f6sungswege gem\u00e4ss Bericht zum Postulat Schmid-Federer 12.3266 \u00abPendelmigration zur Alterspflege\u00bb, Studie im Auftrag des Staatssekretariats f\u00fcr Wirtschaft, Schlussbericht vom 29. Februar 2016.<\/li>&#13;\n \t<li>Seco (2015). Rechtliche Rahmenbedingungen f\u00fcr Pendelmigration zur Alterspflege, Bericht des Bundesrates in Erf\u00fcllung des Postulats Schmid-Federer 12.3266 vom 16. M\u00e4rz 2012.<\/li>&#13;\n<\/ul>","post_kasten":[{"kasten_title":"Was ist Pendelmigration?","kasten_box":"Arbeitnehmer in der 24-Stunden-Betagtenbetreuung sind zumeist <em>Migrantinnen<\/em>, welche in einem bestimmten Rhythmus zwischen ihrem Heimatland und der Betreuungst\u00e4tigkeit \u00abpendeln\u00bb, weshalb sie als \u00abPendelmigrantinnen\u00bb bezeichnet werden. Die meisten dieser Frauen sind \u00e4lter als 45 Jahre und stammen prim\u00e4r aus Polen, Ungarn und aus dem Osten Deutschlands. Viele k\u00f6nnen keinen formalen Abschluss im Gesundheitsbereich vorweisen. Da sie zuvor oftmals in Deutschland und \u00d6sterreich in der Betreuung gearbeitet haben, verf\u00fcgen sie jedoch \u00fcber Fachkenntnisse. Die Pendelmigration erkl\u00e4rt sich sowohl mit Push- (hohe Arbeitslosigkeit in den Herkunftsl\u00e4ndern) als auch Pull-Faktoren (h\u00f6heres Einkommen in der Schweiz).&#13;\n&#13;\nAus <em>Sicht der Klienten<\/em> steht der Wunsch im Mittelpunkt, zu Hause bleiben zu k\u00f6nnen. Auch die Entlastung der Angeh\u00f6rigen, die h\u00f6here Autonomie und das Bed\u00fcrfnis nach einer pers\u00f6nlichen Betreuung sind wichtige Gr\u00fcnde f\u00fcr das Engagement einer Betreuungsperson. Die Betreuten leiden oftmals unter Demenz oder sind stark pflegebed\u00fcrftig. In der Tendenz wird die 24-Stunden-Betreuung am st\u00e4rksten von Personen, die der Mittel- und Obersicht angeh\u00f6ren, in Anspruch genommen. Die Klienten sind zudem mehrheitlich alleinstehend.&#13;\n&#13;\nDie meisten Betreuungsunternehmen bieten die 24-Stunden-Betreuung in der Regel als <em>1-Schicht-Modell<\/em> an. Das heisst, die Migrantinnen wohnen im Haus der zu betreuenden Person und wechseln sich wochen- respektive monatsweise ab. Die Kosten variieren zwischen 2500 und knapp 15\u2019000 Franken pro Monat; der Mittelwert liegt bei 6900 Franken. Die Pendelmigrantinnen nutzen die Bewilligungstypen L, B und G oder das Meldeverfahren. Ihre L\u00f6hne betragen zwischen 1900 und 6500 Franken pro Monat."}],"post_notes_for_print":"","first_teaser_header_de":"","first_teaser_header_fr":"","first_teaser_text_de":"","first_teaser_text_fr":"","second_teaser_header_de":"","second_teaser_header_fr":"","second_teaser_text_de":"","second_teaser_text_fr":"","kseason_de":"","kseason_fr":"","post_in_pdf":109473,"main_focus":null,"serie_email":null,"frontpage_slider_bild":109477,"artikel_bild-slider":null,"legacy_id":"67488","post_abstract":"Die aktuellen gesetzlichen Regelungen verm\u00f6gen den neu entstandenen Markt der 24-Stunden-Betagtenbetreuung nicht abzudecken. Der Bundesrat liess daher, gest\u00fctzt auf einen parlamentarischen Auftrag, verschiedene M\u00f6glichkeiten zur Schliessung dieser Regelungsl\u00fccke erarbeiten. Die Regulierungsfolgenabsch\u00e4tzung (RFA), welche das Basler Forschungs- und Beratungsunternehmen B,S,S. zuhanden des Staatsekretariats f\u00fcr Wirtschaft (Seco) erstellte, zeigt: Die vorgeschlagenen Varianten stehen in einem Spannungsverh\u00e4ltnis zwischen der Verbesserung der Arbeitsbedingungen f\u00fcr die Besch\u00e4ftigten einerseits und der finanziellen Tragbarkeit f\u00fcr die Klienten andererseits. 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