{"id":110453,"date":"2017-03-23T14:56:12","date_gmt":"2017-03-23T14:56:12","guid":{"rendered":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/2017\/03\/dieffenbacher-04-2017fr\/"},"modified":"2023-08-23T23:07:00","modified_gmt":"2023-08-23T21:07:00","slug":"dieffenbacher","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/2017\/03\/dieffenbacher\/","title":{"rendered":"Der lange Weg des Zuwanderungsartikels"},"content":{"rendered":"<p>Am 9. Februar 2014 bef\u00fcrworteten in der Abstimmung \u00fcber die eidgen\u00f6ssische Volksinitiative \u00abGegen Masseneinwanderung\u00bb 50,3 Prozent der Stimmenden und 17 Kantone eine eigenst\u00e4ndige Steuerung der Zuwanderung insbesondere mit j\u00e4hrlichen Kontingenten und H\u00f6chstzahlen sowie die Neuverhandlung des Personenfreiz\u00fcgigkeitsabkommens innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nKurz nach Annahme der Initiative setzte das ehemalige Bundesamt f\u00fcr Migration (heute Staatssekretariat f\u00fcr Migration, SEM) im Auftrag des Eidgen\u00f6ssischen Justiz- und Polizeidepartements (EJPD) eine Expertengruppe mit Vertretern der Vollzugsbeh\u00f6rden, der Kantone sowie der Sozialpartner ein. Die Experten diskutierten Grundsatzfragen, konsultierten betroffene Kreise, pr\u00fcften verschiedene Umsetzungsmodelle und erstellten einen Synthesebericht. Zusammen mit dem Eidgen\u00f6ssischen Departement f\u00fcr ausw\u00e4rtige Angelegenheiten (EDA) und dem Eidgen\u00f6ssischen Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) erarbeitete das EJPD daraufhin ein Konzept zur Umsetzung des Zuwanderungsartikels.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nDas Umsetzungskonzept des Bundesrates vom Juni 2014 beruhte auf drei S\u00e4ulen:&#13;<\/p>\n<ul>&#13;<\/p>\n<li>Anpassung des Ausl\u00e4nderrechts;<\/li>\n<p>&#13;<\/p>\n<li>Anpassung des Abkommens \u00fcber die Personenfreiz\u00fcgigkeit (FZA) zwischen der Schweiz und den EU-Staaten;<\/li>\n<p>&#13;<\/p>\n<li>Begleitmassnahmen insbesondere zur F\u00f6rderung des inl\u00e4ndischen Arbeitskr\u00e4ftepotenzials (zum Beispiel Verst\u00e4rkung der Fachkr\u00e4fteinitiative).<\/li>\n<p>&#13;\n<\/ul>\n<p>&#13;<br \/>\nGem\u00e4ss dem Umsetzungskonzept sollten s\u00e4mtliche Bewilligungsarten f\u00fcr Aufenthalte von Ausl\u00e4ndern, welche l\u00e4nger als vier Monate dauern, H\u00f6chstzahlen und Kontingenten unterstellt werden \u2013 unabh\u00e4ngig vom Herkunftsstaat und vom Aufenthaltszweck. Zudem waren ein Inl\u00e4ndervorrang und vorg\u00e4ngige Kontrollen der Lohn- und Arbeitsbedingungen vorgesehen. Angeh\u00f6rige der EU- und Efta-Staaten h\u00e4tten jedoch auch dann zugelassen werden k\u00f6nnen, wenn es sich nicht um Spezialisten handelte (duales Zulassungssystem). Zudem wurden Varianten f\u00fcr Erleichterungen bei der Pr\u00fcfung des Inl\u00e4ndervorrangs und der Kontrolle der Lohn- und Arbeitsbedingungen vorgeschlagen. Auf ein starres Reduktionsziel bei der Zuwanderung wurde verzichtet.&#13;<\/p>\n<h2><strong>Entwurf sah \u00c4nderung des Ausl\u00e4ndergesetzes vor<\/strong><\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nAls der Bundesrat die Vorschl\u00e4ge im Februar 2015 in die Vernehmlassung schickte, war er der Ansicht, dass die neuen Regelungen f\u00fcr Angeh\u00f6rige von Drittstaaten durch eine \u00c4nderung des Ausl\u00e4ndergesetzes umgesetzt werden sollten. Die notwendigen \u00c4nderungen bei der Zulassung von Angeh\u00f6rigen der EU- und Efta-Staaten sollten hingegen durch Verhandlungen mit der EU \u00fcber eine Anpassung des FZA erreicht werden. Der Bundesrat wies darauf hin, dass der Ausgang der Verhandlungen \u00fcber eine Anpassung des FZA f\u00fcr die Umsetzung von zentraler Bedeutung ist. Sollten sich im Rahmen von allf\u00e4lligen Verhandlungen mit der EU weitere Optionen f\u00fcr eine Steuerung der Zuwanderung ergeben, m\u00fcsste die Vorlage angepasst werden. Denn der Vernehmlassungsentwurf entsprach den Anforderungen des Zuwanderungsartikels, nicht jedoch dem bestehenden FZA.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nGleichzeitig wurde eine Zusatzbotschaft zu einer bereits im Parlament h\u00e4ngigen \u00c4nderung des Ausl\u00e4ndergesetzes zur Verbesserung der Integration in die Vernehmlassung gegeben. Das Parlament hatte diese Vorlage zuvor mit dem Auftrag an den Bundesrat, eine Anpassung an den in der Zwischenzeit angenommenen Zuwanderungsartikel vorzunehmen, zur\u00fcckgewiesen.&#13;<\/p>\n<h2><strong>Bilateralen Weg weitergehen<\/strong><\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nEine klare Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmer w\u00fcnschte in erster Linie eine L\u00f6sung, mit der die bilateralen Vertr\u00e4ge mit der EU weitergef\u00fchrt werden k\u00f6nnen. Sie sprach sich auch f\u00fcr eine Vereinfachung der Zulassungsbestimmungen f\u00fcr Angeh\u00f6rige der EU- und Efta-Staaten aus.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nAuch der Bundesrat strebte zur Sicherung des bilateralen Weges weiterhin eine einvernehmliche L\u00f6sung mit der EU an. Die Gespr\u00e4che mit der EU wurden jedoch im Hinblick auf das Referendum vom Juni 2016 \u00fcber den Verbleib von Grossbritannien in der EU unterbrochen (Brexit). Um die verfassungsm\u00e4ssige Frist zur Steuerung der Zuwanderung einhalten zu k\u00f6nnen, schlug der Bundesrat im M\u00e4rz 2016 in einer Botschaft vor, bei der Zulassung von Angeh\u00f6rigen von EU- und Efta-Staaten eine einseitige Schutzklausel einzuf\u00fchren.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nGeplant war, dass der Bundesrat j\u00e4hrliche H\u00f6chstzahlen f\u00fcr die Bewilligungen von Personen aus den EU- und Efta-Staaten festlegt, wenn ihre Zuwanderung einen bestimmten Schwellenwert \u00fcberschreitet. Dabei sollte der Bundesrat die gesamtwirtschaftlichen Interessen abw\u00e4gen und sich auf die Empfehlung einer neu zu schaffenden Zuwanderungskommission st\u00fctzen. Bei dieser einseitigen Schutzklausel sollte der Inl\u00e4ndervorrang lediglich bei der Festlegung der H\u00f6chstzahlen ber\u00fccksichtigt werden. Auf eine vorg\u00e4ngige Kontrolle der Lohn- und Arbeitsbedingungen wurde verzichtet. Gleichzeitig war vorgesehen, dass der Bundesrat Massnahmen ergreift, um insbesondere das inl\u00e4ndische Arbeitskr\u00e4ftepotenzial zu f\u00f6rdern. Auch den Vollzug des Ausl\u00e4nderrechts galt es bei Bedarf anzupassen.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nDie Vorlage des Bundesrates umfasste auch Massnahmen zum verbesserten Vollzug des bestehenden FZA. Diese sollten beispielsweise verhindern, dass ausl\u00e4ndische Stellensuchende in der Schweiz Sozialhilfe beziehen. Weiter wurden Kriterien definiert, wann eine arbeitslose Person ihr Aufenthaltsrecht verliert. Zudem war ein Datenaustausch zwischen den Beh\u00f6rden vorgesehen, wenn Erg\u00e4nzungsleistungen bezogen werden.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nEbenfalls im M\u00e4rz 2016 hat der Bundesrat auf Wunsch des Parlaments eine Zusatzbotschaft zu den Integrationsbestimmungen im Ausl\u00e4ndergesetz verabschiedet. F\u00fcr Personen, die mit einer vorl\u00e4ufigen Aufnahme oder als anerkannte Fl\u00fcchtlinge in der Schweiz bleiben d\u00fcrfen, soll die Aufnahme einer Erwerbst\u00e4tigkeit erleichtert werden. So sollen die Bewilligungsverfahren durch ein einfaches Meldeverfahren ersetzt und die Sonderabgabe auf Erwerbseinkommen bei Personen aus dem Asylbereich abgeschafft werden. Diese Massnahmen sollten ebenfalls der F\u00f6rderung des inl\u00e4ndischen Arbeitskr\u00e4ftepotenzials dienen.&#13;<\/p>\n<h2><strong>Brexit bringt Stein ins Rollen<\/strong><\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nNach dem angenommenen Brexit-Referendum wurden die Konsultationen mit der EU \u00fcber eine L\u00f6sung im Rahmen des FZA fortgesetzt. Im Fall einer Einigung wollte der Bundesrat das Resultat in geeigneter Weise in die parlamentarischen Beratungen einbringen. Nachdem es sich herausgestellt hatte, dass eine solche Einigung nicht mehr zu erreichen war, entschied sich das Parlament f\u00fcr eine gesetzliche Regelung, die FZA-konform umgesetzt werden kann, aber den Zuwanderungsartikel nicht vollst\u00e4ndig umsetzt. Dem Erhalt des FZA, und damit auch den bilateralen Abkommen I, wurde der Vorrang gegeben. Die vom Bundesrat vorgeschlagene einseitige Schutzklausel wurde abgelehnt.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nDie im Dezember 2016 vom Parlament beschlossene \u00c4nderung des Ausl\u00e4ndergesetzes sieht bei einer \u00fcber dem Durchschnitt liegenden Arbeitslosigkeit in bestimmten Berufsgruppen, T\u00e4tigkeitsbereichen oder Wirtschaftsregionen die Einf\u00fchrung einer zeitlich befristeten Stellenmeldepflicht vor. Sie f\u00f6rdert die Vermittlung von Personen, die in der Schweiz bei der \u00f6ffentlichen Arbeitsvermittlung als stellensuchend registriert sind. Damit soll auch der Bedarf an ausl\u00e4ndischen Arbeitskr\u00e4ften gesenkt werden, die neu zuwandern.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nH\u00f6chstzahlen und Kontingente sind wie bisher nur f\u00fcr erwerbst\u00e4tige Personen aus Staaten ausserhalb der EU und der Efta vorgesehen (Drittstaaten). Die vom Bundesrat vorgeschlagene Einf\u00fchrung von H\u00f6chstzahlen f\u00fcr nicht erwerbst\u00e4tige Personen, beim Familiennachzug sowie im Asylbereich wurde abgelehnt. Auf die Schaffung einer neuen Zuwanderungskommission wurde ebenfalls verzichtet. Demgegen\u00fcber wurde die Bestimmung \u00fcbernommen, wonach der Bundesrat Massnahmen zur Aussch\u00f6pfung des inl\u00e4ndischen Arbeitsmarktpotenzials festlegt. Ebenfalls angenommen wurden die vom Bundesrat vorgeschlagenen Massnahmen zur Integration von Ausl\u00e4ndern und zur Verbesserung des Vollzugs der FZA.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nDie Referendumsfrist f\u00fcr diese Gesetzes\u00e4nderungen dauert noch bis am 7. April. Zurzeit werden die f\u00fcr die Umsetzung dieser Gesetzes\u00e4nderungen notwendigen Verordnungsbestimmungen ausgearbeitet.<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Am 9. 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Der Bundesrat bevorzugte im Umsetzungskonzept vom Juni 2014 eine Regelung, die den Anforderungen des Zuwanderungsartikels entspricht, daf\u00fcr aber grundlegende Anpassungen des FZA erforderlich gemacht h\u00e4tte. F\u00fcr den Fall, dass die Verhandlungen mit der EU nicht rechtzeitig abgeschlossen werden k\u00f6nnen, schlug er Anfang 2016 eine einseitige Schutzklausel vor. Im vergangenen Herbst stellte es sich heraus, dass eine fristgerechte Einigung mit der EU nicht m\u00f6glich war. Angesichts dieser Ausgangslage beschlossen die eidgen\u00f6ssischen R\u00e4te Ende 2016 insbesondere eine Stellenmeldepflicht zur F\u00f6rderung der stellensuchenden Personen in der Schweiz, die FZA-konform umgesetzt werden kann. Damit wird der Zuwanderungsartikel allerdings nicht vollst\u00e4ndig umgesetzt.","magazine_issue":"04-2017","seco_author_reccomended_post":null,"redaktoren":[4127,0],"korrektor":4139,"planned_publication_date":"20170323","original_files":[{"file":110468}],"external_release_for_author":"20170228","external_release_for_author_time":"23:30:00","link_for_external_authors":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/exedit\/589994d1606d7"},"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/110453"}],"collection":[{"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/4518"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=110453"}],"version-history":[{"count":1,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/110453\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":126453,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/110453\/revisions\/126453"}],"acf:user":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/4139"},{"embeddable":true,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/0"},{"embeddable":true,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/4127"},{"embeddable":true,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/4518"}],"acf:post":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/main_focus_post\/157084"},{"embeddable":true,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/main_focus_post\/156389"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media\/26541"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=110453"}],"wp:term":[{"taxonomy":"post__type","embeddable":true,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/post__type?post=110453"},{"taxonomy":"post_opinion","embeddable":true,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/post_opinion?post=110453"},{"taxonomy":"post_serie","embeddable":true,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/post_serie?post=110453"},{"taxonomy":"post_content_category","embeddable":true,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/post_content_category?post=110453"},{"taxonomy":"post_content_subject","embeddable":true,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/post_content_subject?post=110453"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}