{"id":110957,"date":"2016-12-21T16:10:24","date_gmt":"2016-12-21T16:10:24","guid":{"rendered":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/2016\/12\/boehler-01-02-2017fr\/"},"modified":"2023-08-23T23:07:15","modified_gmt":"2023-08-23T21:07:15","slug":"boehler-01-02-2017","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/2016\/12\/boehler-01-02-2017\/","title":{"rendered":"Anreiz zur Selbstkontrolle beim Export von Dual-Use-G\u00fctern"},"content":{"rendered":"<p>Dual-Use-G\u00fcter k\u00f6nnen sowohl zivil als auch milit\u00e4risch verwendet werden. In der Schweiz bestehen f\u00fcr diese G\u00fctergruppe deshalb sogenannte Exportkontrollen. Ein Ziel dieser Kontrollen ist die Verhinderung der Weiterverbreitung von Massenvernichtungswaffen, wobei die Schweizer Industrie im Fokus von Beschaffungen steht. So versuchte 2011 zum Beispiel eine f\u00fcr das Chemiewaffenprogramm verantwortliche staatliche Einrichtung in Syrien dreimal, Laboraus&shy;r\u00fcstung von einem Schweizer Unter&shy;nehmen zu kaufen. Beim ersten Versuch sollten die G\u00fcter an eine Tarnfirma in Syrien geliefert werden. Beim zweiten Mal sollte das Gesch\u00e4ft \u00fcber eine Handelsfirma in einem Drittland im Nahen Osten erfolgen. Beide Beschaf&shy;fungs&shy;versuche konnten bereits in der Schweiz gestoppt werden. Beim dritten Anlauf wurden die G\u00fcter zwar an eine weitere Briefkastenfirma in der Golfregion mit deklarierter Endverwendung in einem westafrikanischen Land ausgeliefert. Das Staatssekretariat f\u00fcr Wirtschaft (Seco) konnte aber erreichen, dass mit Unterst\u00fctzung des Exporteurs die G\u00fcter zur\u00fcck in die Schweiz gebracht wurden.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nSeit Inkrafttreten der G\u00fcterkontrollgesetzgebung 1997 hat das Seco rund 250 Ausfuhrgesuche wegen des Verdachts auf Weiterverbreitung von Massenvernichtungswaffen abgelehnt. Im Jahr 2015 wurden 17 Gesuche im Gesamtwert von 24 Millionen abgelehnt (siehe <em>Kasten<\/em>). Zumeist handelte es sich um hochpr\u00e4zise Werkzeugmaschinen, aber auch um Elektronik sowie Testausr\u00fcstung f\u00fcr Navigations&shy;technik, die f\u00fcr die Entwicklung und Herstellung von Nuklearwaffen und deren Tr\u00e4gersysteme f\u00fcr staatliche Massenvernichtungswaffenprogramme bestimmt waren. Als besonders sensibel werden Ausfuhren von Dual-Use-G\u00fctern in Bestimmungsl\u00e4nder beurteilt, die Massen&shy;vernichtungs&shy;waffen unterhalten oder daf\u00fcr bekannt sind, solche G\u00fcter an kritische Empf\u00e4nger in Drittl\u00e4ndern weiterzuleiten.&#13;<\/p>\n<h2>Internationale Verhandlung der G\u00fcterlisten<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nWelche G\u00fcter den Exportkontrollen unterliegen, wird in den verschiedenen internationalen Exportkontrollregimen entschieden, bei denen die Schweiz mitmacht. Diese basieren auf nationalen Vorschl\u00e4gen. Das bedeutet, dass jeder Mitgliedsstaat die M\u00f6glichkeit hat, einen Vorschlag im Gremium einzubringen, welche Dual-Use-G\u00fcter beim Handel einer Kontrolle unterstehen und anhand welcher Eigenschaften man diese G\u00fcter definiert. So auch das Seco, das die Schweiz bei den technischen Verhandlungen im Ausland vertritt. Solche Vorschl\u00e4ge k\u00f6nnen sowohl die Aufnahme eines neu zu kontrollierenden Gutes betreffen als auch die Anpassung des bestehenden Kontrolltexts, beispielsweise aufgrund neuer Industrie- und Milit\u00e4r&shy;stan&shy;dards. Auch die Befreiung eines Gutes oder eines Bestand&shy;teils von der Kontrollerfordernis kann ein Grund sein. In mehreren Treffen pro Jahr werden diese Vorschl\u00e4ge diskutiert und nach dem Konsensprinzip beschlossen.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nDie jeweiligen Vorschl\u00e4ge bespricht das Seco dann mit der betroffenen Industrie in der Schweiz. So ist es den Schweizer Firmen m\u00f6glich, technische Erkl\u00e4rungen und Hinter&shy;grund&shy;informationen zu liefern, welche das Seco in die Verhandlungen einbringen kann. Das Seco w\u00e4gt zwischen sicherheits- und wirtschaftspolitischen Interessen ab und erarbeitet eine Verhandlungsposition f\u00fcr die Schweiz. Zwischen den jeweiligen Verhandlungsrunden erfolgen regelm\u00e4ssig R\u00fccksprachen mit den Firmen und mit anderen Bundesstellen.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nBei grosser Relevanz f\u00fcr die Industrie kann das Seco auch eigene Vorschl\u00e4ge einbringen oder technische Experten beiziehen. So setzt es sich beispielsweise seit den letzten sechs Jahren aktiv f\u00fcr eine \u00c4nderung des Kontrolltexts im Bereich der Werkzeug&shy;maschinen ein. Eine Herausforderung dabei ist die Doppelunterstellung unter zwei verschiedene Regime. Denn wegen ihrer Applikation in der konventionellen Aufr\u00fcstung sind Werkzeugmaschinen einerseits durch die <em>Vereinbarung von Wassenaar <\/em>(WA) kontrolliert. Wegen ihrer Kapazit\u00e4t zur Herstellung von Nuklearwaffeng\u00fctern listet sie aber auch die <em>Gruppe der Nuklearlieferl\u00e4nder<\/em> (NSG) auf. Durch die unterschiedlichen Mitgliedsstaaten und deren Entstehungshintergr\u00fcnde und Zielsetzungen ist eine Fusion der Regime jedoch nicht wahrscheinlich. Auch k\u00f6nnen Verhandlungs&shy;positionen der Partnerl\u00e4nder stark variieren, sodass eine erfolgreiche Verhandlung in einem Regime nicht dasselbe Resultat in dem anderen Regime garantiert.&#13;<\/p>\n<h2>Definition von Dual-Use-G\u00fctern ist arbeitsintensiv<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nDie WA, die sich insbesondere mit der Auflistung von sogenannten Dual-Use-G\u00fctern befasst, ist f\u00fcr das Seco die arbeitsintensivste Vereinbarung. Aufgrund der breiten Palette von G\u00fctern, die sowohl zivil wie auch milit\u00e4risch verwendet werden k\u00f6nnen, befasst sie sich j\u00e4hrlich mit rund 80 technischen Vorschl\u00e4gen. Die Verhandlungen dauern jeweils von April bis Oktober, und ungef\u00e4hr zwei Drittel aller Vorschl\u00e4ge k\u00f6nnen in der Plenarversammlung im Dezember verabschiedet werden. Im <em>Raketentechnologie-Kontrollregime<\/em> (MTCR) werden pro Treffen circa 35 Vorschl\u00e4ge besprochen und ungef\u00e4hr ein Viertel davon angenommen. Die <em>NSG<\/em> und die <em>Australiengruppe<\/em> (AG), ein Zusammenschluss gegen die Weiterverbreitung chemischer und biologischer Waffen, besprechen etwa 12 Vorschl\u00e4ge pro Treffen, wobei jeder zweite zum Abschluss gelangt.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nInteressant ist auch, dass die Anzahl vorgeschlagener Neulistungen in den Regimen stark variieren. W\u00e4hrend im WA sch\u00e4tzungsweise 10 bis 15 Prozent aller Vorschl\u00e4ge die Listung neuer G\u00fcter betreffen, sind es im MTCR und in der AG \u2013 insbesondere im Bereich der Biologie \u2013 bis zu 20 Prozent. Das steht im Gegensatz zu den nuklearen G\u00fctern in der NSG, wo nur rund 1 Prozent Neulistungen betrifft. Diese Zahlen reflektieren die raschen Entwicklungen in den entsprechenden Industriezweigen. Aufgrund der heutigen Sicherheits- und Wirtschaftslage ist jedoch in allen Regimen eine gewisse Zur\u00fcckhaltung f\u00fcr Neulistungen zu sp\u00fcren.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nF\u00fcr das Seco ist insbesondere auch die Umsetzbarkeit der Listen wichtig. Deshalb ist eine enge Zusammenarbeit mit der Industrie erw\u00fcnscht. Im besten Fall wird das Seco von einer betroffenen Firma auf eine notwendige Listenanpassung hingewiesen und bei den Verhandlungen mit technischer Expertise unterst\u00fctzt.&#13;<\/p>\n<h2>Bewilligungsprozess bei der G\u00fcterausfuhr<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nNach den Beschl\u00fcssen in den Exportkontrollregimen m\u00fcssen die neu aufgelisteten G\u00fcter und Parameter in die nationale Gesetzgebung eingef\u00fcgt werden. Dazu werden die G\u00fcterkontrolllisten in den Anh\u00e4ngen der G\u00fcterkontroll&shy;verordnung \u00fcblicherweise einmal j\u00e4hrlich angepasst und vom Bewil&shy;ligungsressort des Seco im Internet publiziert.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nIn der Exportindustrie gilt das Selbstdeklarationsprinzip: Wer G\u00fcter ausf\u00fchren will, die der Exportkontrolle unterstehen, braucht dazu eine Bewilligung. Nicht nur die Ausfuhr, sondern auch die Einfuhr, die Durchfuhr (ein&shy;schliesslich des Zolllagerverkehrs) sowie die Vermittlung k\u00f6nnen genehmi&shy;gungs&shy;pflichtig sein. Die Industrie ist deshalb dazu angehalten, die betriebsinternen Kontrollmechanismen rasch zu aktualisieren und alle erforderlichen Genehmigungen beim Seco<a href=\"#footnote_1\" id=\"footnote-anchor_1\" class=\"inline-footnote__anchor\">[1]<\/a> einzuholen. Die Eigenverantwortung der Industrie wird dabei nicht nur durch strafrechtliche Konsequenzen, sondern auch durch das Risiko eines Reputationsschadens und Sanktio&shy;nierungs&shy;&shy;m\u00f6glich&shy;keiten anderer Staaten gef\u00f6rdert.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nDer Bewilligungsprozess erfolgt ausschliesslich \u00fcber die elektronische Bewilligungs&shy;plattform <em>Elic<\/em>. Diese erm\u00f6glicht eine sachgerechte und speditive Beurteilung der Gesuche, denn sie erleichtert sowohl die Kommunikation zwischen dem Seco und den Wirtschaftsbeteiligten aus der Exportindustrie und der Spedi&shy;tion als auch verwaltungsintern bei der Einholung von Stellungnahmen bei anderen Bundes\u00e4mtern und bei technischer Expertise sowie nachrichten&shy;dienstlicher Erkennt&shy;nisse beim Nachrichtendienst des Bundes.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nDie Entscheidungsgrundlage f\u00fcr die Bewilligung der Gesuche liefert insbesondere Artikel 6 des G\u00fcterkontroll&shy;gesetzes. Das Seco beurteilt die Gesuche aufgrund des Firmenprofils des Endempf\u00e4ngers, von Auftrags&shy;best\u00e4ti&shy;gungen, Kaufvertr\u00e4gen, Rechnungen und technischen Unterlagen, die dar\u00fcber Aufschluss geben, ob die betreffenden G\u00fcter unter die internationalen Exportkontrollmassnahmen fallen. Ein Schl\u00fcsseldokument ist dabei ins&shy;beson&shy;dere die sogenannte Endverbleibserkl\u00e4rung des End&shy;empf\u00e4ngers. Sie gibt an, zu welchem Zweck die G\u00fcter dienen und wohin sie geliefert und installiert werden sollen.&#13;<\/p>\n<h2>Zuverl\u00e4ssigkeit wird belohnt<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nEs kommt immer wieder vor, dass die Komplexit\u00e4t eines Gesuches zus\u00e4tzliche technische Expertise erfordert. In solchen F\u00e4llen kann das Seco andere Bundes&shy;beh\u00f6rden, Branchen&shy;verb\u00e4nde, fachkundige Organi&shy;sationen sowie Fachleute beratend beiziehen. Kann kein eindeutiger Entscheid f\u00fcr eine Bewilligung gef\u00e4llt werden, befindet eine interdepartementale Export&shy;&shy;kontroll&shy;gruppe<a href=\"#footnote_2\" id=\"footnote-anchor_2\" class=\"inline-footnote__anchor\">[2]<\/a> unter Anh\u00f6rung des Nachrichtendienstes des Bundes. Kommt die Gruppe nicht \u00fcberein, wird der Fall zum Bundesratsgesch\u00e4ft. Bei sensiblen Gesch\u00e4ften, bei denen nicht gen\u00fcgend Gr\u00fcnde f\u00fcr eine Ablehnung vorliegen, k\u00f6nnen als Sicherungsmassnahmen am Ort des Endempf\u00e4nger vor oder nach der Erteilung der Bewilligung Kontrollen angeordnet werden. Damit soll die deklarierte Endverwendung \u00fcberpr\u00fcft und der Endverbleib sichergestellt werden.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nZuverl\u00e4ssige Exporteure mit firmeninternen Kontrollmechanismen k\u00f6nnen als Privileg und administrative Entlastung eine Generalausfuhrbewilligung erhalten. Diese erteilt das Seco nur nach sorgf\u00e4ltiger Pr\u00fcfung, wobei auch dann periodische Nachkontrollen gemacht werden.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nDie Erfahrung zeigt, dass kritische Empf\u00e4nger bewusst versuchen, die G\u00fcterkontrolllisten der Lieferl\u00e4nder zu umgehen, indem sie absichtlich nicht erfasste G\u00fcter beschaffen. Ein Grund mehr, dass die Industrie ihre Gesch\u00e4fte nach dem <em>Know-Your-Customer-Prinzip<\/em> abwickelt und die potenziellen Abnehmer schon in der Angebotsphase auf Proliferations&shy;relevanz pr\u00fcft oder durch das Seco pr\u00fcfen l\u00e4sst. Das Bewilligungsressort sensibilisiert mittels Ansprachen und Be&shy;suchen bei den Unternehmen das Bewusstsein, die Exportkontrolle in die betrieblichen Abl\u00e4ufe zu integrieren. Zudem ver\u00f6ffentlicht es quartalsweise Statistiken \u00fcber bewilligte und abgelehnte Gesuche im Rahmen der G\u00fcterkontrollgesetzgebung.<\/p>\n<ol class=\"footnote\"><li id=\"footnote_1\" class=\"footnote--item\">Die Genehmigungen f\u00fcr Nuklearg\u00fcter vergibt das Bundesamt f\u00fcr Energie.&nbsp;<a href=\"#footnote-anchor_1\" class=\"inline-footnote__anchor hidden-print\">[<span class=\"icon-arrow-up\"><\/span>]<\/a><\/li><li id=\"footnote_2\" class=\"footnote--item\">Die Exportkontrollgruppe setzt sich aus den Departementen WBF, EDA, VBS und Uvek zusammen.&nbsp;<a href=\"#footnote-anchor_2\" class=\"inline-footnote__anchor hidden-print\">[<span class=\"icon-arrow-up\"><\/span>]<\/a><\/li><\/ol>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Dual-Use-G\u00fcter k\u00f6nnen sowohl zivil als auch milit\u00e4risch verwendet werden. In der Schweiz bestehen f\u00fcr diese G\u00fctergruppe deshalb sogenannte Exportkontrollen. 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