{"id":112591,"date":"2016-07-25T15:19:49","date_gmt":"2016-07-25T15:19:49","guid":{"rendered":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/2016\/07\/hofmann-08-09-2016\/"},"modified":"2023-08-23T23:09:05","modified_gmt":"2023-08-23T21:09:05","slug":"hofmann-08-09-2016","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/2016\/07\/hofmann-08-09-2016\/","title":{"rendered":"Teilzeitarbeit und Rente: Genau hinschauen lohnt sich"},"content":{"rendered":"<p>Es gibt kaum ein europ\u00e4isches Land, in dem Teilzeitarbeit so weit verbreitet ist wie in der Schweiz.<a href=\"#footnote_1\" id=\"footnote-anchor_1\" class=\"inline-footnote__anchor\">[1]<\/a> Seit den Neunzigerjahren verst\u00e4rkt sich dieser Trend. Gem\u00e4ss den Zahlen des Bundesamtes f\u00fcr Statistik arbeiten zurzeit 60 Prozent der erwerbst\u00e4tigen Frauen und 16 Prozent der erwerbst\u00e4tigen M\u00e4nner mit einem Besch\u00e4ftigungsgrad von weniger als 90 Prozent. In der Schweiz ist Teilzeitarbeit also ein typisches Merkmal weiblicher Erwerbsarbeit.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nDie ausserordentlich hohe Teilzeiterwerbsquote von Frauen erkl\u00e4rt sich unter anderem mit den negativen steuerlichen Anreizen f\u00fcr Zweiteinkommen von Ehepaaren, der ungleichen Verteilung der Haus- und Familienarbeit, den gesellschaftlichen Rollenerwartungen und der Lohnungleichheit.&#13;<\/p>\n<h2>Auswirkungen im Alter<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nDie Professoren Giuliano Bonoli vom Hochschulinstitut f\u00fcr \u00f6ffentliche Verwaltung in Lausanne (IDHEAP) und Eric Crettaz von der Hochschule f\u00fcr Soziale Arbeit Genf haben in der Studie \u00abAuswirkungen von Teilzeitarbeit auf die Altersvorsorge\u00bb<a href=\"#footnote_2\" id=\"footnote-anchor_2\" class=\"inline-footnote__anchor\">[2]<\/a> untersucht, wie sich der Besch\u00e4ftigungsgrad auf die Altersvorsorgeleistungen auswirkt. Welchen Einfluss haben der Lohn und die Pensionskassenreglemente auf die Altersvorsorge? Und wie wirkt sich eine Scheidung bei Personen mit reduziertem Besch\u00e4ftigungsgrad auf die Altersvorsorgeleistungen aus?&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nIn der Schweiz ist ein Grossteil der Bev\u00f6lkerung im Erwerbsalter bestrebt, Beruf und Familie unter einen Hut zu bringen. Dazu wird \u2013 vor allem von M\u00fcttern \u2013 meist auf Teilzeitarbeit zur\u00fcckgegriffen. Tats\u00e4chlich sind M\u00fctter, die Vollzeit oder mit hohem Teilzeitpensum zwischen 80 und 90 Prozent erwerbst\u00e4tig sein m\u00f6chten, in der Schweiz mit grossen Hindernissen konfrontiert. Da sind einerseits die sozialen Normen und anderseits die institutionellen Gegebenheiten: Die Schweiz geh\u00f6rt zu denjenigen entwickelten L\u00e4ndern, die am wenigsten \u00f6ffentliche Gelder f\u00fcr Familienpolitik, insbesondere f\u00fcr Kleinkinder, ausgeben.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nW\u00e4hrend der Familienphase entscheiden sich deshalb viele Frauen, ihre Erwerbst\u00e4tigkeit ganz oder teilweise aufzugeben. L\u00e4ngere Phasen von Teilzeitarbeit in einem niedrigen Pensum k\u00f6nnen allerdings einschneidende Auswirkungen auf die H\u00f6he der Altersleistungen von AHV und zweiter S\u00e4ule haben.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nDas Abw\u00e4gen zwischen Teilzeitarbeit heute und einer guten Rente im Alter ist schwierig: Im komplexen Schweizer Rentensystem ist es nicht leicht, die Auswirkungen auf die Altersvorsorge abzusch\u00e4tzen. Die meisten jungen Versicherten sind wahrscheinlich gar nicht in der Lage, eine Interessenabw\u00e4gung in voller Kenntnis der Sachlage vorzunehmen.&#13;<\/p>\n<h2>Deutlicher Geschlechterunterschied<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nMit den verf\u00fcgbaren statistischen Daten der Schweizerischen Arbeitskr\u00e4fteerhebung (Sake) kann die Verbreitung von Teilzeitarbeit und Nichterwerbst\u00e4tigkeit in Abh\u00e4ngigkeit von Geschlecht, Alter, Familienstand (Vorhandensein eines Partners, Kinder, Zivilstand) und sozio\u00f6konomischem Status (Ausbildung und Lohnniveau) aufgezeigt werden.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nErwartungsgem\u00e4ss erweist sich die Situation in der Schweiz als sehr geschlechterabh\u00e4ngig: Gem\u00e4ss den Sake-Daten von 2013 sind im Alter zwischen 20 und 65 24,2% der Frauen, aber nur 13% der M\u00e4nner nicht erwerbst\u00e4tig. Dieser Geschlechterunterschied ist noch auff\u00e4lliger bei den Vollzeiterwerbenden: Gegen\u00fcber den M\u00e4nnern mit 75,9% haben lediglich 28,9% der Frauen ein volles Erwerbspensum. Dieser Unterschied zwischen Frauen und M\u00e4nnern ist in der Schweiz sehr ausgepr\u00e4gt. Er ist unabh\u00e4ngig von der sozio\u00f6konomischen Situation, vom Zivilstand und vom Alter und zeigt sich sogar bei Alleinstehenden und Kinderlosen.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nKinder sind also nicht der einzige Grund, weshalb Frauen Teilzeit arbeiten. Tats\u00e4chlich sind etwas weniger als 50% der alleinstehenden, kinderlosen Frauen Vollzeit erwerbst\u00e4tig, gegen\u00fcber rund 72% der alleinstehenden, kinderlosen M\u00e4nner.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nDie Geburt eines Kindes wirkt sich unterschiedlich auf die Erwerbst\u00e4tigkeit von Frauen und M\u00e4nnern aus: W\u00e4hrend die V\u00e4ter ihr Pensum erh\u00f6hen, reduzieren es die M\u00fctter eher. Diese Tendenz verst\u00e4rkt sich bei der Geburt eines zweiten Kindes. Nach einer Scheidung hingegen steigt das Erwerbspensum der M\u00fctter deutlich an. Bei den V\u00e4tern bleibt es praktisch unver\u00e4ndert.&#13;<\/p>\n<h2>Altersleistungen simulieren<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nUm die Auswirkungen der Sozialpolitik zu analysieren, verwendet man oft die Simulation von Sozialleistungen hypothetischer Personen. Die vorliegende Studie basiert auf konservativen Annahmen. Das bedeutet, dass die dargestellte Situation optimistischer ist als in Wirklichkeit.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nIn einem ersten Schritt untersucht die Studie ein sogenanntes <em>vereinfachtes Profil<\/em> von ledigen und kinderlosen Personen, bei denen der Besch\u00e4ftigungsgrad variiert. In einem zweiten Schritt untersucht man anschliessend sogenannte <em>plausible Profile<\/em> von verheirateten Paaren mit zwei Kindern. Dabei werden Erwerbsverl\u00e4ufe simuliert, die sich durch die unterschiedliche Aufteilung von bezahlter Arbeit und unbezahlter Arbeit auszeichnen. Schliesslich analysiert die Studie, wie sich eine Scheidung auf diese Profile auswirkt.&#13;<\/p>\n<h2>AHV alleine reicht f\u00fcr Ledige nicht<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nBei der Analyse lediger und kinderloser Personen zeigen die Simulationen, dass drei Faktoren besonders wichtig sind: das Lohnniveau, der Besch\u00e4ftigungsgrad und das Pensionskassenreglement. Wenn zwei oder drei nachteilige Faktoren zusammenkommen, leiden die Rentenleistungen erheblich.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nNur mit den Altersleistungen aus der AHV wird das Existenzminimum von rund 3100 Franken pro Einzelperson oder 4500 Franken pro Paar nie erreicht.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nDer Besch\u00e4ftigungsgrad ist ausschlaggebend f\u00fcr die H\u00f6he der Altersleistungen. Bei einem niedrigen Lohn und einer Pensionskasse, die nur das gesetzliche Minimum bezahlt, ist eine Vollzeitbesch\u00e4ftigung w\u00e4hrend des ganzen Erwerbslebens n\u00f6tig, um Altersleistungen zu erhalten, die das Existenzminimum \u00fcbersteigen. Eine grossz\u00fcgigere Pensionskasse kann einen niedrigen Besch\u00e4ftigungsgrad jedoch kompensieren.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nEin hoher Lohn sch\u00fctzt bei einem Besch\u00e4ftigungsgrad ab 60 Prozent davor, unter das Existenzminimum zu fallen. Bei einer relativ grossz\u00fcgigen Pensionskasse kann sogar ein Besch\u00e4ftigungsgrad von 40 Prozent ausreichen, um das Existenzminimum zu erreichen.&#13;<\/p>\n<h2>Paare sind besser versichert<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nDie Simulation von Erwerbsverl\u00e4ufen bei Teilzeitarbeitenden, die mit einem Vollzeit erwerbst\u00e4tigen Partner verheiratet sind und zwei Kinder haben, zeigt, dass im Allgemeinen alle simulierten Konstellationen das Existenzminimum erreichen. Dies gilt sowohl f\u00fcr Gutverdienende als auch f\u00fcr Geringverdienende. Auch f\u00fcr die Staatsfinanzen stellt Teilzeitarbeit kein grosses Problem dar, solange der eine Partner vollzeitlich erwerbst\u00e4tig ist.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nF\u00fcr Paare, bei denen beide Partner im gleichen Umfang erwerbst\u00e4tig sind, gibt es im Schweizer Rentensystem einen Gleichstellungsbonus. Denn der massgebende Lohn ist in der zweiten S\u00e4ule plafoniert, und der Lohnanteil \u00fcber dieser Schwelle beeinflusst die Rente nicht. Paare mit gleicher Arbeitsteilung k\u00f6nnen den versicherbaren Lohn besser aussch\u00f6pfen. Dieser Gleichstellungsbonus kann jedoch bei Pensionskassen verschwinden, die \u00fcber das gesetzliche Minimum hinausgehen und einen h\u00f6heren Plafond haben.&#13;<\/p>\n<h2>Negativer Effekt \u00fcberwiegt bei Scheidung<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nGem\u00e4ss den Simulationen scheint sich eine Scheidung auf den ersten Blick positiv auf die Altersleistungen auszuwirken. Tats\u00e4chlich f\u00e4llt der Plafond f\u00fcr die AHV-Ehepaarrente weg. Zudem wird bei den simulierten Profilen angenommen, dass die Geschiedenen in der Regel ihre Erwerbst\u00e4tigkeit ausdehnen. Dieser positive Effekt reicht jedoch nicht aus, um den Wegfall des Einkommens des Partners wettzumachen. Dies gilt vor allem bei Teilzeitarbeit mit geringem Pensum und f\u00fcr Erwerbst\u00e4tige aller Lohnniveaus.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nDie Folgen einer Scheidung sind gravierender f\u00fcr teilzeitarbeitende Personen mit relativ niedrigen L\u00f6hnen. Dabei handelt es sich bekanntlich vorwiegend um Frauen. Hier zeigt die Simulation noch einmal: Bei einem mittleren Besch\u00e4ftigungsgrad und einem geringen Lohn bleiben die Altersleistungen nach einer Scheidung unter dem Existenzminimum \u2013 auch wenn der Besch\u00e4ftigungsgrad sich nach der Scheidung erh\u00f6ht.&#13;<\/p>\n<h3 class=\"text__graphic-title\">Simulierte Altersvorsorgeleistungen am Beispiel einer Pharmazieassistentin<\/h3>\n<p>&#13;<br \/>\n<div class=\"chart chart--normal\" id=\"hofmann89_1_de\"><\/div>\n<script>\n\n$(function () {\nHighcharts.setOptions({\n       \n\/\/------->\n mit numerics Symbols, macht es hinter der Zahl auf der Y-Achse das was man dort eingibt. 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Das Einkommen des Ehemannes betr\u00e4gt 5500 Franken. Angenommen wird, dass die Ehefrau bei der Heirat mit 26 Jahren ihr Pensum auf 80% reduziert. Beim ersten Kind mit 30 Jahren reduziert sie weiter auf 50% und im Alter von 33 Jahren bei der Geburt des zweiten Kindes auf 20%. Nach der Scheidung im Alter von 44 Jahren erh\u00f6ht sie das Pensum erneut auf 60% und mit 50 Jahren auf 80%. Die Pharmazieassistentin verf\u00fcgt nur \u00fcber eine Pensionskasse mit Mindestleistungen. Daraus resultieren folgende zu erwartende Gesamtrenten aus AHV und 2. S\u00e4ule:<\/span>&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\n<span class=\"text__legend\">Gesamtrente Ehefrau (AHV + 2. S\u00e4ule): 2330.50 + 930.72 = 3261 Franken<\/span>&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\n<span class=\"text__legend\">Gesamtrente Ehemann (AHV + 2. S\u00e4ule): 2706.81 + 2191.21 = 4898 Franken<\/span>&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\n<span class=\"text__quelle--ground\">Quelle: Bonoli, Crettaz (2016)<\/span>&#13;<\/p>\n<h2>Auf Berufseinsteigerinnen fokussieren<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nDas System der Altersvorsorge in der Schweiz verzeiht nichts. Wer mehr Zeit f\u00fcr die Kinder haben will, solange sie klein sind, ohne im Alter zu sehr daf\u00fcr bestraft zu werden, f\u00fcr den zeigen die simulierten Profile die beste Strategie: Vollzeitarbeit vor der Kinderphase und sobald die Kinder \u00e4lter sind.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nDoch die Arbeitskr\u00e4fteanalyse legt den Schluss nahe, dass zurzeit nur sehr wenige Frauen in der Schweiz diese Strategie verfolgen. Denn nur ein Viertel der verheirateten Frauen ohne Kinder ist Vollzeit erwerbst\u00e4tig, gegen\u00fcber drei Vierteln der M\u00e4nner in derselben Situation. Teilzeitarbeit dient offenbar nicht nur dazu, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu erleichtern. Es w\u00fcrde sich daher lohnen, die anderen Gr\u00fcnde daf\u00fcr zu untersuchen.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nDie vorliegende Studie hat aufgezeigt, dass l\u00e4ngere Phasen von Teilzeitarbeit mit niedrigem Pensum im Fall einer Scheidung ein Risikofaktor f\u00fcr Altersarmut sein k\u00f6nnen. Die Politik sollte deshalb die Aufmerksamkeit auf diejenigen Altersgruppen richten, die in den Arbeitsmarkt eintreten. Das heisst: insbesondere auf die jungen Frauen. Denn der Gewinn, der daraus resultiert, Zeit mit den Kindern und der Familie zu verbringen, geht auf Kosten der Altersvorsorgeleistungen.<\/p>\n<ol class=\"footnote\"><li id=\"footnote_1\" class=\"footnote--item\">Dieser Artikel wurde im Auftrag der Schweizerischen Konferenz der Gleichstellungsbeauftragten verfasst.&nbsp;<a href=\"#footnote-anchor_1\" class=\"inline-footnote__anchor hidden-print\">[<span class=\"icon-arrow-up\"><\/span>]<\/a><\/li><li id=\"footnote_2\" class=\"footnote--item\">Die vollst\u00e4ndige Studie ist auf <a href='http:\/\/www.equality.ch\/d\/publikationen.htm' target=\"_blank\">Equality.ch<\/a> verf\u00fcgbar.&nbsp;<a href=\"#footnote-anchor_2\" class=\"inline-footnote__anchor hidden-print\">[<span class=\"icon-arrow-up\"><\/span>]<\/a><\/li><\/ol>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Es gibt kaum ein europ\u00e4isches Land, in dem Teilzeitarbeit so weit verbreitet ist wie in der Schweiz. Seit den Neunzigerjahren verst\u00e4rkt sich dieser Trend. 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Wer durchschnittlich mindestens 70 Prozent erwerbst\u00e4tig ist, geht die geringsten finanziellen Risiken ein, selbst im Falle einer Scheidung.<\/li>&#13;\n\t<li>Den Unternehmen: die Lohngleichheit sicherzustellen und das Angebot flexibler Arbeitszeitmodelle auf allen Hierarchiestufen auszubauen.<\/li>&#13;\n\t<li>Den Pensionskassen: den Gesch\u00e4ftsbericht mit geschlechtsspezifischen Daten zu erg\u00e4nzen, damit die Verteilung der Geschlechter bei den obligatorischen und \u00fcberobligatorischen Leistungen sichtbar wird.<\/li>&#13;\n\t<li>AHV und Pensionskassen: ein System zu entwickeln, das Arbeitnehmenden transparent, niederschwellig und konsolidiert \u00fcber ihre pers\u00f6nliche Altersvorsorge (1. und 2. S\u00e4ule) und die zu erwartenden Altersleistungen informiert. Ein Dokument zu erarbeiten, das j\u00e4hrlich zusammenfassend und auf verst\u00e4ndliche Weise die Altersvorsorgeleistungen aus der 1. und der 2. S\u00e4ule darstellt.<\/li>&#13;\n\t<li>Bund, Kantonen und Gemeinden: familienerg\u00e4nzende Tagesstrukturen zu finanzieren, die erschwinglich, fl\u00e4chendeckend und flexibel ausgestaltet sind.<\/li>&#13;\n\t<li>Den Parlamenten von Bund und Kantonen: den vollen Abzug der Kosten der familienerg\u00e4nzenden Betreuungskosten zu gew\u00e4hren und die Individualbesteuerung einzuf\u00fchren, um negative Anreize auf die Erwerbst\u00e4tigkeit von Frauen zu verringern.<\/li>&#13;\n\t<li>Dem Bundesparlament: die tiefen Einkommen inklusive der\u00a0Teilzeitarbeit im Rahmen der Reform \u00abAltersvorsorge 2020\u00bb besser zu sch\u00fctzen.<\/li>&#13;\n<\/ul>"}],"post_notes_for_print":"","first_teaser_header_de":"","first_teaser_header_fr":"","first_teaser_text_de":"","first_teaser_text_fr":"","second_teaser_header_de":"","second_teaser_header_fr":"","second_teaser_text_de":"","second_teaser_text_fr":"","kseason_de":"","kseason_fr":"","post_in_pdf":112594,"main_focus":null,"serie_email":null,"frontpage_slider_bild":112598,"artikel_bild-slider":null,"legacy_id":"58092","post_abstract":"Wer heute Teilzeit arbeitet, wird m\u00f6glicherweise im Alter nicht gen\u00fcgend Altersleistungen erhalten. Diesen Zusammenhang von Teilzeitarbeit und Altersvorsorge hat eine Studie des Hochschulinstituts f\u00fcr \u00f6ffentliche Verwaltung in Lausanne (IDHEAP) im Auftrag der Schweizerischen Konferenz der Gleichstellungsbeauftragten (SKG) untersucht. Es zeigt sich, dass der Anteil Teilzeiterwerbst\u00e4tiger bei den Frauen rund viermal so hoch ist wie bei den M\u00e4nnern. Durch die Simulation von Altersleistungen kommt die Studie zum Schluss, dass f\u00fcr ledige und kinderlose Personen das Lohnniveau, der Besch\u00e4ftigungsgrad und eine grossz\u00fcgige Pensionskasse kritische Faktoren sind, damit sie im Alter das Existenzminimum erreichen. Im Vergleich dazu sind Paare unabh\u00e4ngig vom Lohnniveau bessergestellt. Kritisch ist die Lage auch im Falle einer Scheidung: Bei einem mittleren Besch\u00e4ftigungsgrad und einem geringen Lohn bleiben die Altersleistungen unter dem Existenzminimum \u2013 auch wenn der Besch\u00e4ftigungsgrad sich nach der Scheidung erh\u00f6ht. 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