{"id":112641,"date":"2016-07-07T08:00:57","date_gmt":"2016-07-07T08:00:57","guid":{"rendered":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/2016\/07\/merckx-07-2016-franz\/"},"modified":"2023-08-23T23:08:58","modified_gmt":"2023-08-23T21:08:58","slug":"merckx-07-2016","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/2016\/07\/merckx-07-2016\/","title":{"rendered":"Vollzug der flankierenden Massnahmen: Verbesserungen sind m\u00f6glich"},"content":{"rendered":"<p>Die flankierenden Massnahmen zur Personenfreiz\u00fcgigkeit zwischen der Schweiz und der Europ\u00e4ischen Union wurden im Jahr 2004 eingef\u00fchrt. Sie dienen dem Schutz der Arbeitnehmer in der Schweiz vor allf\u00e4lligen Lohnunterbietungen und schlechteren Arbeitsbedingungen. Sie sorgen auch f\u00fcr gleiche Chancen im Wettbewerb zwischen inl\u00e4ndischen und ausl\u00e4ndischen Unternehmen.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nIn jedem Kanton gibt es <em>eine tripartite Kommission (TPK)<\/em>, in der die Arbeitgeber, die Arbeitnehmer und der Staat vertreten sind. Diese TPK beobachten die allgemeine Arbeitsmarktentwicklung und f\u00fchren Lohnkontrollen durch. Stellen sie eine missbr\u00e4uchliche und wiederholte Lohnunterbietung fest, k\u00f6nnen sie regulierende Massnahmen (wie die Einf\u00fchrung eines Normalarbeitsvertrags mit zwingenden Mindestl\u00f6hnen) beschliessen.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nIn Wirtschaftszweigen mit einem f\u00fcr allgemeinverbindlich erkl\u00e4rten Gesamtarbeitsvertrag (GAV) gelten die darin festgelegten Lohn- und Arbeitsbedingungen auch f\u00fcr ausl\u00e4ndische Unternehmen, die ihre Dienstleistungen in der Schweiz anbieten. Dadurch k\u00f6nnen Wettbewerbsverzerrungen zwischen ausl\u00e4ndischen und Schweizer Unternehmen vermieden werden. Die <em>parit\u00e4tischen Kommissionen (PK)<\/em>, die f\u00fcr den Vollzug der GAV zust\u00e4ndig sind, \u00fcberpr\u00fcfen die ausl\u00e4ndischen Unternehmen und stellen sicher, dass diese die Lohn- und Arbeitsvorgaben einhalten. Sie setzen sich aus Vertretern der Arbeitgeber- und Arbeitnehmer zusammen.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nDer Vollzug der flankierenden Massnahmen obliegt somit zahlreichen Akteuren: Jedes Jahr schliesst das Staatssekretariat f\u00fcr Wirtschaft (Seco) Leistungsvereinbarungen mit 26 Kantonen und 24 nationalen oder regionalen PK ab. Diese Vielfalt f\u00fchrt zwangsl\u00e4ufig zu unterschiedlichen Praktiken, aus denen sich wertvolle Lehren ziehen lassen. Die seit 2013 bei den Vollzugsorganen durchgef\u00fchrten Audits haben insbesondere als Grundlage f\u00fcr eine Analyse der Erfolgsfaktoren und der Verbesserungsm\u00f6glichkeiten bei der Umsetzung der flankierenden Massnahmen gedient. Eine letztes Jahr vom Seco vorgenommene Pr\u00fcfung betraf die PK und die TPK.&#13;<\/p>\n<h2><strong>Parit\u00e4tische Kommissionen: Zwischen regionalen Unterschieden und starker Autonomie<\/strong><\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nDie Kontrollt\u00e4tigkeit der parit\u00e4tischen Kommissionen weist starke regionale Unterschiede auf (siehe <em>Abbildung<\/em>) \u2013 obwohl es sich hier grunds\u00e4tzlich um eine einheitliche Leistung handeln sollte. Es l\u00e4sst sich zwar nicht ausschliessen, dass das Risiko von Verst\u00f6ssen der Unternehmen nach Region variiert. Dieses ist beispielsweise auf einem Markt mit starkem Wettbewerbsdruck h\u00f6her. Trotzdem sind dadurch die heute festgestellten Unterschiede in der Kontrollpraxis der PK nicht zu rechtfertigen. Hinzu kommt eine heterogene Sanktionspraxis: 2015 schwankte das Verh\u00e4ltnis der sanktionierten Unternehmen zu den kontrollierten Unternehmen je nach Region zwischen 0 und 31\u00a0Prozent.<a href=\"#footnote_1\" id=\"footnote-anchor_1\" class=\"inline-footnote__anchor\">[1]<\/a> Somit ist die Wahrscheinlichkeit f\u00fcr einen Dienstleistungserbringer, kontrolliert und sanktioniert zu werden, je nach Ort sehr unterschiedlich.&#13;<\/p>\n<h3 class=\"text__graphic-title\">Meldungen und Kontrollen entsandter Arbeitnehmer durch die PK 2015<\/h3>\n<p>&#13;<\/p>\n<pre><div class=\"chart chart--normal\" id=\"Merckx_Abb_1_DE\"><\/div>\n<script>\n$(function () {\n    $('#Merckx_Abb_1_DE').highcharts({\n        chart: {\n            zoomType: ''\n\n        },\n        title: {\n            text: ''\n        },\n        subtitle: {\n            text: ''\n        },\n        xAxis: [{\n            categories: ['JU','SO','UR\/NW\/OW','SH','LU','GR','ZH','BE','BL','AG','ZG','TI','SZ','SG','FR','BS','GE','VD','VS','TG','GL','NE','AI\/AR']\n        }],\n        yAxis: [{ \/\/ Primary yAxis\n  max: 90,\n                    min: 0,\n\n          labels: {\n                format: '{value}%',\n\n\n                style: {\n                    color: '#d2d803'\n                }\n            },\n            title: {\n                text: '',\n                style: {\n                    color: '#d2d803'\n\n                }\n            }\n        }, { \/\/ Secondary yAxis\n max: 16000,\n                    min: 0,\n\n\n\n          title: {\n                text: 'Absolute Zahlen'\n            },\n\n\n            labels: {\n                format: '{value}'\n              \n            },\n           \n            opposite: true\n        }],\n        tooltip: {\n            shared: true\n        },\n       \n        series: [{\n            name: 'Meldungen entsandter Arbeitnehmer 2015 (inkl. 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Insgesamt z\u00e4hlen die 24 Kommissionen \u00fcber 150 regionale Vollzugsstellen. Diese weisen oft nicht die kritische Gr\u00f6sse auf, um Kontrollen von guter Qualit\u00e4t innert angemessener Frist durchzuf\u00fchren. Zudem ist es schwierig, bei dezentralen und weitgehend autonomen Stellen intern oder auch zwischen ihnen eine einheitliche Rechtsanwendung zu gew\u00e4hrleisten. Die meisten PK sind ausserdem regionalen Kontrollverb\u00e4nden angeschlossen, welche die ausl\u00e4ndischen Dienstleistungserbringer vor Ort \u00fcberpr\u00fcfen. Analysen zeigen: Bei der Steuerung dieser Verb\u00e4nde und der Qualit\u00e4tskontrolle ihrer Arbeit ist das Verbesserungspotenzial gross.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nBei einer Kontrolle ist die rasche Bearbeitung des Dossiers ein zentraler Erfolgsfaktor \u2013 sowohl aus Gr\u00fcnden der Glaubw\u00fcrdigkeit gegen\u00fcber den betroffenen Unternehmen als auch, um fehlbare Unternehmen rasch sanktionieren zu k\u00f6nnen. Das Seco verf\u00fcgt leider \u00fcber keine Daten zur Bearbeitungszeit der Dossiers in allen PK. Eine 2015 in Z\u00fcrich durchgef\u00fchrte Sch\u00e4tzung f\u00fcr sechs PK ergab aber eine Mediandauer von 290 Tagen.<a href=\"#footnote_2\" id=\"footnote-anchor_2\" class=\"inline-footnote__anchor\">[2]<\/a> Bei rund 15\u00a0Prozent der Dossiers liegt die Bearbeitungszeit bei \u00fcber zwei Jahren.&#13;<\/p>\n<h2><strong>Tripartite Kommissionen: Konzeption, Strategien und Methoden sind vielf\u00e4ltig<\/strong><\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nDa die Arbeitsmarktbeobachtung in der Bundesgesetzgebung nicht im Detail festgelegt ist, verf\u00fcgen die kantonalen tripartiten Kommissionen \u00fcber einen gewissen Ermessensspielraum. Einige von ihnen definieren ihren Auftrag breit und beurteilen die Lage auf dem Arbeitsmarkt anhand von Studien, Statistiken oder Monitoring-Instrumenten. Anschliessend f\u00fchren sie eine Risikoanalyse durch und definieren eine koh\u00e4rente Kontrollstrategie. Dabei legen sie insbesondere die Kontrollintensit\u00e4t und die Kategorien der betroffenen Unternehmen (Schweizer oder ausl\u00e4ndische), Arbeitnehmer (inl\u00e4ndische, Grenzg\u00e4nger, entsandte oder selbstst\u00e4ndige) und Branchen fest. Bei dieser breiten Auffassung der Arbeitsmarktbeobachtung ist die Lohnkontrolle ein Instrument unter vielen. Andere TPK interpretieren die Arbeitsmarktbeobachtung demgegen\u00fcber als eine reine Kontrollt\u00e4tigkeit.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nDas Seco h\u00e4lt eine globale Konzeption der Arbeitsmarktaufsicht f\u00fcr angemessen: Die TPK sollen ihre Kontrollstrategie dabei auf eine explizite Risikoanalyse abst\u00fctzen. Die Kontrolle sollte sich auf Risikobereiche konzentrieren.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nDie angewandten Kontrollstrategien der TPK unterscheiden sich je nach Risiko. So betrachten die TPK in Grenzkantonen wie Genf, Jura oder dem Tessin die Personenfreiz\u00fcgigkeit als ein Risiko f\u00fcr die einheimischen L\u00f6hne. Eine ihrer Priorit\u00e4ten ist es daher, zu gew\u00e4hrleisten, dass die Zuwanderung und die Grenzg\u00e4nger keine unterw\u00fcnschten Auswirkungen auf die einheimischen L\u00f6hne in gewissen Branchen oder Berufen haben. In diesen Regionen spielt deshalb die \u00dcberwachung der L\u00f6hne in Schweizer Unternehmen eine vorrangige Rolle.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nIn mehreren Kantonen der Zentral- oder der Ostschweiz hat die TPK dagegen keine gr\u00f6sseren Risiken f\u00fcr die einheimischen L\u00f6hne festgestellt. Dort hat die Personenfreiz\u00fcgigkeit den Unternehmen vor allem die einfachere Einstellung von Personal erm\u00f6glicht und damit zum Wirtschaftswachstum beigetragen. Zudem ist die Arbeitslosigkeit niedrig, und das Risiko der Verdr\u00e4ngung lokaler Arbeitskr\u00e4fte durch ausl\u00e4ndische Arbeitskr\u00e4fte erscheint gering.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nSolche Kantone legen ihre Priorit\u00e4t daher auf die Kontrolle ausl\u00e4ndischer Dienstleistungserbringer, bei denen ein Risiko systematischer Lohnunterbietung angesichts der Unterschiede zwischen der Schweiz und den EU-L\u00e4ndern in diesem Bereich nicht ausgeschlossen werden kann. Die Kontrolle lokaler Unternehmen beschr\u00e4nkt sich hier auf einzelne heikle Bereiche. Wie gesagt, ist es bei geringer oder nicht bestehender Gefahr eines Lohndrucks nicht angezeigt, intensiv zu kontrollieren. Insgesamt erscheinen die vom Seco im Rahmen seiner Audits festgestellten Kontrollstrategien der TPK glaubhaft.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nDie TPK bestimmen die \u00fcblichen L\u00f6hne und die Lohnunterbietungen. Ihre daf\u00fcr angewandten Methoden unterscheiden sich je nach den Besonderheiten des kantonalen Arbeitsmarktes und dem Konsens zwischen den Vertretern von Arbeitgebern, Gewerkschaften und Staat. Diese Heterogenit\u00e4t scheint gerechtfertigt und ist aus den gleichen Gr\u00fcnden auch in den GAV wiederzufinden.&#13;<\/p>\n<h2><strong>Den Vollzug verbessern<\/strong><\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nDie Analysen des Seco zeigen, dass die TPK in der Regel \u00fcber professionelle Strukturen verf\u00fcgen. Das Verbesserungspotenzial ist daher beschr\u00e4nkt. Ein gr\u00f6sseres Potenzial besteht dagegen bei den PK. Ihre Kontrollt\u00e4tigkeit der ausl\u00e4ndischen Dienstleistungserbringer ist erst seit dem Inkrafttreten der flankierenden Massnahmen einer direkten \u00dcberwachung durch den Bund unterstellt. Die traditionelle Kontrollt\u00e4tigkeit der PK bei den Schweizer Arbeitgebern wird vorwiegend im Rahmen der Sozialpartnerschaft geregelt und kann von den betroffenen Unternehmen im Rahmen von Zivilklagen infrage gestellt werden. Die PK \u2013 und mit ihnen die Sozialpartner \u2013 sind aufgerufen, ihre Anstrengungen zu steigern, um die im Rahmen der \u00dcberwachung des Vollzugs der flankierenden Massnahmen aufgezeigten Probleme beim Vollzug der GAV zu beheben.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nDas Seco hat die Ergebnisse seiner Analyse in einem Bericht an die Vollzugsorgane ver\u00f6ffentlicht.<a href=\"#footnote_3\" id=\"footnote-anchor_3\" class=\"inline-footnote__anchor\">[3]<\/a> Die Schlussfolgerungen flossen auch in die \u00dcberlegungen von Arbeitsgruppen ein, die zurzeit im Auftrag des Bundesrates einen Aktionsplan zur Verbesserung des Vollzugs der flankierenden Massnahmen erarbeiten.<a href=\"#footnote_4\" id=\"footnote-anchor_4\" class=\"inline-footnote__anchor\">[4]<\/a><\/p>\n<ol class=\"footnote\"><li id=\"footnote_1\" class=\"footnote--item\">Durch die PK verh\u00e4ngte Konventionalstrafen 2015 im Vergleich zur Anzahl abgeschlossener Kontrollen im selben Jahr. Da die Verh\u00e4ngung einer Konventionalstrafe einige Zeit nach dem Abschluss der Kontrolle erfolgen kann, handelt es sich nicht um genau dieselben Dossiers, und die Zahlen sind mit einer gewissen Vorsicht zu betrachten.&nbsp;<a href=\"#footnote-anchor_1\" class=\"inline-footnote__anchor hidden-print\">[<span class=\"icon-arrow-up\"><\/span>]<\/a><\/li><li id=\"footnote_2\" class=\"footnote--item\">Dauer f\u00fcr die Dossiers mit Verst\u00f6ssen, von der Kontrolle vor Ort bis zur \u00dcbermittlung an die kantonalen Beh\u00f6rden.&nbsp;<a href=\"#footnote-anchor_2\" class=\"inline-footnote__anchor hidden-print\">[<span class=\"icon-arrow-up\"><\/span>]<\/a><\/li><li id=\"footnote_3\" class=\"footnote--item\">Seco (2016). Bericht. Erfolgsfaktoren beim Vollzug der flankierenden Massnahmen auf Grundlage der Erfahrungen der Audits (Oktober 2012 \u2013 Mai 2015), Bern, 2016.&nbsp;<a href=\"#footnote-anchor_3\" class=\"inline-footnote__anchor hidden-print\">[<span class=\"icon-arrow-up\"><\/span>]<\/a><\/li><li id=\"footnote_4\" class=\"footnote--item\">Vgl. Artikel von Daniel Baumberger und Valentine Mauron in dieser Ausgabe.&nbsp;<a href=\"#footnote-anchor_4\" class=\"inline-footnote__anchor hidden-print\">[<span class=\"icon-arrow-up\"><\/span>]<\/a><\/li><\/ol>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die flankierenden Massnahmen zur Personenfreiz\u00fcgigkeit zwischen der Schweiz und der Europ\u00e4ischen Union wurden im Jahr 2004 eingef\u00fchrt. Sie dienen dem Schutz der Arbeitnehmer in der Schweiz vor allf\u00e4lligen Lohnunterbietungen und schlechteren Arbeitsbedingungen. 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Die PK \u00fcberwachen die Einhaltung der f\u00fcr allgemeinverbindlich erkl\u00e4rten Gesamtarbeitsvertr\u00e4ge durch ausl\u00e4ndische Dienstleistungserbringer. Eine Analyse des Staatssekretariats f\u00fcr Wirtschaft (Seco) vom letzten Jahr zeigt: Die verschiedenen PK unterscheiden sich bez\u00fcglich ihrer Kontrollt\u00e4tigkeit und ihrer Sanktionen stark. Verbesserungen sind bei der einheitlichen Anwendung des Gesetzes sowie der Bearbeitungszeit der Dossiers m\u00f6glich. Die kantonalen TPK weisen eine grosse Vielfalt hinsichtlich ihrer Konzeption, ihrer Strategien und Methoden auf, was durch ihr unterschiedliches Umfeld gerechtfertigt ist. 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