{"id":113939,"date":"2016-03-23T15:24:05","date_gmt":"2016-03-23T15:24:05","guid":{"rendered":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/2016\/03\/gomm-04-2016-franz\/"},"modified":"2023-08-23T23:10:44","modified_gmt":"2023-08-23T21:10:44","slug":"gomm-04-2016","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/2016\/03\/gomm-04-2016\/","title":{"rendered":"Eine Reform der Erg\u00e4nzungsleistungen allein reicht nicht"},"content":{"rendered":"<p>Die Kosten von Bund und Kantonen f\u00fcr Erg\u00e4nzungsleistungen (EL) haben seit der letzten Revision 2008 stark zugenommen. Einzelne Jahre verzeichneten sogar ein zweistelliges Wachstum. Das Erg\u00e4nzungsleistungsgesetz wurde damals, parallel zur Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung (NFA), revidiert. Heute gibt es mehr Menschen, die im Alter oder bei Invalidit\u00e4t auf Erg\u00e4nzungsleistungen angewiesen sind, um \u00fcber die Runden zu kommen. Die Leistungen der 1. S\u00e4ule (AHV) und der Invalidenversicherung (IV) reichen oft nicht mehr aus, weshalb die Existenzsicherung \u00fcber die EL sichergestellt werden muss. Die Zahlen verdeutlichen diese Situation: Die Gesamtausgaben bei den EL sind in den letzten 12 Jahren um 50 Prozent auf j\u00e4hrlich rund 4,7 Milliarden Franken angewachsen. 12 Prozent der AHV-Rentner und \u00fcber 44 Prozent der IV-Bez\u00fcger sind auf solche Erg\u00e4nzungsleistungen angewiesen. Seit der NFA tragen die Kantone zwei Drittel dieser Kosten.&#13;<br \/>\nEine Studie des Bundesamts f\u00fcr Sozialversicherungen (BSV) zur Kostenentwicklung bei den EL zeigt, dass diese bis 2020 auf j\u00e4hrlich rund 5,5 Milliarden Franken anwachsen w\u00fcrden, wenn sich die Rahmenbedingungen nicht ver\u00e4ndern.&#13;<\/p>\n<h2>Verschiebung der Zust\u00e4ndigkeiten<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nF\u00fcr den zunehmenden Kostendruck seit 2008 sind mehrere Faktoren verantwortlich. Eine Tatsache ist, dass die Bev\u00f6lkerung w\u00e4chst. Zudem werden wir immer \u00e4lter und die Pflege immer teurer. Dies f\u00fchrt dazu, dass immer mehr Pflegebed\u00fcrftige ihr Verm\u00f6gen aufbrauchen und auf EL angewiesen sind.&#13;<br \/>\nAuch Leistungsk\u00fcrzungen bei andern Sozialwerken und neue Aufgaben sind ein Grund f\u00fcr die steigenden Kosten bei den Erg\u00e4nzungsleistungen: Seit der NFA beteiligen sich die Kantone auch an den Kosten der individuellen IV-Leistungen. Mit der 5. IV-Revision und der IV-Revision 6a wurde das System \u00abEingliederung vor Rente\u00bb eingef\u00fchrt und verst\u00e4rkt. Damit wurden auch die Anspruchsbedingungen f\u00fcr die Versicherungsleistungen pr\u00e4zisiert. Von den Neuerungen betroffen sind vor allem Menschen mit gesundheitlichen Einschr\u00e4nkungen, die keinen offensichtlichen Anspruch auf eine Invalidenrente haben. Da diesen Leuten keine IV-Rente mehr gew\u00e4hrt wird, fallen die Kosten stattdessen bei der Sozialhilfe an. Viele Personen, denen infolge dieser IV-Revision die Leistungen gek\u00fcrzt wurden und die deshalb nur noch eine Teilrente erhalten, sind seither auf Erg\u00e4nzungsleistungen angewiesen.&#13;<br \/>\nF\u00fcr die Kantone w\u00e4chst zudem die Belastung im Pflegebereich: Bei der Revision des Krankenversicherungsgesetzes 2010 hat man sich gegen ein \u00abVersicherungsmodell\u00bb und f\u00fcr ein \u00abstaatliches Modell\u00bb entschieden. Das hat zu einer immer komplexeren Finanzierung bei der Pflege gef\u00fchrt. Im station\u00e4ren Bereich sind die steigenden Ausgaben f\u00fcr EL prim\u00e4r auf die NFA zur\u00fcckzuf\u00fchren. Die dynamische Entwicklung im Pflegebereich wurde damals untersch\u00e4tzt.&#13;<\/p>\n<h2>Bedarfsleistung weiterf\u00fchren<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nDiese Kostenzunahme bei den EL zur AHV und IV ist besorgniserregend und muss ged\u00e4mpft werden. Dar\u00fcber besteht weitherum Einigkeit. Eine Reform der EL ist unabdingbar, damit die Kantone die existenzsichernde Leistung weiterhin erbringen k\u00f6nnen. Diese Kernleistung ist zentral und darf nicht zur Disposition stehen. Zudem ist ein Mix von verschiedenen Leistungssystemen zu vermeiden: Wenn jemand EL bezieht, muss ihm ein existenzsicherndes Leistungsniveau zugesichert werden, ohne dass er auf zus\u00e4tzliche Leistungen, etwa von der Sozialhilfe, angewiesen ist.&#13;<br \/>\nDie EL sind ein wichtiges und gut funktionierendes Instrument. Wichtig ist, dass die EL als Bedarfsleistung weitergef\u00fchrt werden m\u00fcssen und es dahin gehend keinen Umbau braucht. Hingegen gibt es einigen Anpassungsbedarf bei diversen anderen Elementen. Um das Niveau der EL zu erhalten und um der Kostenentwicklung entgegenzuwirken, muss man dort handeln, wo es m\u00f6glich ist.&#13;<br \/>\nDas vom Bundesrat Ende 2015 in die Vernehmlassung geschickte Massnahmenpaket tr\u00e4gt aus der Sicht der Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK) diesen Umst\u00e4nden Rechnung. Mit dem Abbau von Schwelleneffekten und Fehlanreizen sowie der verbesserten Vorsorgef\u00e4higkeit werden wichtige Elemente der EL optimiert.&#13;<\/p>\n<h2>Hohe Verm\u00f6gensfreibetr\u00e4ge als Kostentreiber<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nEine der wichtigsten Revisionsmassnahmen in der Pflegefinanzierung war insbesondere die Anhebung der Verm\u00f6gensfreibetr\u00e4ge im Jahr 2008. Diese hat zu einer Ausdehnung der Anspruchsberechtigten und zu einem Verm\u00f6gensschutz bei den Erben gef\u00fchrt. Das hat massgeblich zum Anstieg der Kosten bei den EL beigetragen. Hier ist eine Korrektur nach unten notwendig. Die SODK spricht sich auch gegen eine konsequente Anrechnung von hypothetischen Erwerbseinkommen, wie etwa die zugeschriebene Resterwerbst\u00e4tigkeit bei der IV, aus. Ein Teil der betroffenen Personen w\u00e4re dann n\u00e4mlich neben der EL auch auf Sozialhilfe angewiesen. Um negative Erwerbsanreize zu verhindern bzw. um die Eingliederung bei der IV in den Arbeitsmarkt zu f\u00f6rdern, sind aus unserer Sicht andere M\u00f6glichkeiten zu pr\u00fcfen. Sowohl bei den Verm\u00f6gensfreibetr\u00e4gen als auch bei der Einkommensanrechnung ist ein guter Ausgleich n\u00f6tig.&#13;<br \/>\nWeiter ist f\u00fcr die SODK wichtig, dass die Referenzpr\u00e4mie bei der Krankenkassenversicherung gesenkt und eine Entflechtung der EL und der individuellen Pr\u00e4mienverbilligung (IPV) angegangen wird. Das Ziel muss sein, dass die Kantone mit der Festlegung der Pr\u00e4mien und Pr\u00e4mienverbilligungen eine st\u00e4rkere sozialpolitische Steuerfunktion haben.&#13;<\/p>\n<h2>Obligatorische Pflegeversicherung pr\u00fcfenswert<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nZwei wichtige Massnahmen mit direktem Bezug zu den Erg\u00e4nzungsleistungen befinden sich in anderen Versicherungszweigen: die 2. S\u00e4ule und die Pflegefinanzierung. Bei der 2. S\u00e4ule ist die SODK klar der Meinung, dass deren Vorsorgef\u00e4higkeit erh\u00f6ht werden muss. Daf\u00fcr muss der Versichertenkreis ausgedehnt und m\u00fcssen Fehlanreize f\u00fcr den Bezug des Vorsorgekapitals beseitigt werden.&#13;<br \/>\nDer weitaus gr\u00f6sste Teil der Erg\u00e4nzungsleistungen wird beim Eintritt oder w\u00e4hrend des Aufenthalts in einem Alters- oder Pflegeheim ausgel\u00f6st. Die finanziellen Auswirkungen seit der Einf\u00fchrung der Pflegefinanzierung sind f\u00fcr viele Kantone und die Gemeinden, die oft mitfinanzieren, gross und nur schwer zu stemmen. Die SODK pl\u00e4diert deshalb daf\u00fcr, die individuelle Vorsorge f\u00fcr Pflegebed\u00fcrftigkeit zu st\u00e4rken. \u00dcber die Einf\u00fchrung einer obligatorischen Pflegeversicherung muss man mit Bestimmtheit sprechen. Aus sozialpolitischer Sicht ist es in jedem Fall das Ziel, \u00e4lteren Menschen ein bedarfsgerechtes, selbstbestimmtes und w\u00fcrdiges Leben zu tragbaren Kosten zu erm\u00f6glichen. Die Erg\u00e4nzungsleistungen tragen hierzu ihren Teil bei.&#13;<\/p>\n<h2>Kostenwachstum bremsen<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nDie gesellschaftliche Entwicklung \u00fcbertr\u00e4gt der \u00f6ffentlichen Hand immer mehr Aufgaben und h\u00f6here Belastungen. Was noch vor Jahrzehnten an freiwilligen Leistungen innerhalb der Familie erbracht worden ist, ist heute oft eine \u00f6ffentliche Aufgabe. Der Trend wird sich fortsetzen. Aufenthalte in Pflegeheimen oder in Institutionen f\u00fcr Menschen mit Behinderungen sind heute Normalit\u00e4t. Diese Leistungen sind zwar mehrheitlich erw\u00fcnscht, sie sind aber nicht gratis zu haben.&#13;<br \/>\nAngesichts der finanziellen Auswirkungen und der verschiedenen Interessenlagen d\u00fcrfte es jedoch nicht einfach sein, in K\u00fcrze zu einer L\u00f6sung zu kommen. Anstatt nur auf die grossen W\u00fcrfe zu vertrauen, sollte man deshalb parallel dazu das tun, was sich immer lohnt: im Kleinen das ver\u00e4ndern, was m\u00f6glich ist, auch wenn die Probleme damit nicht auf einen Schlag gel\u00f6st werden. Das heisst, dass man nicht meinen darf, dass der dargestellte Kostendruck einzig mit einer Reform des ELG aufgefangen werden kann.&#13;<br \/>\nDie SODK unterst\u00fctzt das Vorhaben des Bundesrates, der das wichtige sozialpolitische Instrument der EL mit einem breiten Strauss von Massnahmen auf eine finanziell konsolidierte Basis stellen und gleichzeitig das Kostenwachstum d\u00e4mpfen m\u00f6chte. Die Kantone sind sich ihrer Aufgabe bewusst. Sie werden ihren Anteil am System der sozialen Sicherheit \u00fcbernehmen und mitfinanzieren. Es ist die Pflicht aller involvierten Akteure, einen angemessenen Teil daran zu leisten. Ein gut funktionierendes System der sozialen Sicherheit tr\u00e4gt weit mehr bei, als Risiken zu minimieren und Betroffene in Notsituationen zu unterst\u00fctzen. Es f\u00f6rdert ganz allgemein den Wohlstand einer Gesellschaft und hat eine starke Ausgleichswirkung.<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Kosten von Bund und Kantonen f\u00fcr Erg\u00e4nzungsleistungen (EL) haben seit der letzten Revision 2008 stark zugenommen. Einzelne Jahre verzeichneten sogar ein zweistelliges Wachstum. Das Erg\u00e4nzungsleistungsgesetz wurde damals, parallel zur Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung (NFA), revidiert. 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