{"id":114863,"date":"2015-11-24T17:12:02","date_gmt":"2015-11-24T17:12:02","guid":{"rendered":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/2015\/11\/ochsner-12-2015-franz\/"},"modified":"2023-08-23T23:11:55","modified_gmt":"2023-08-23T21:11:55","slug":"ochsner-12-2015","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/2015\/11\/ochsner-12-2015\/","title":{"rendered":"Bilaterale und Zuwanderungsbeschr\u00e4nkung \u2013 eine schwierige Aufgabe"},"content":{"rendered":"<p>Die Schweiz teilt mit ihren europ\u00e4ischen Nachbarn Sprachen, kulturelle und gesellschaftliche Werte und Jahrhunderte gemeinsamen Austausches durch Handel und Arbeitskr\u00e4fte. Oft stehen wir vor denselben Herausforderungen \u2013 etwa bei der Migration, beim Verkehr oder bei der Sicherheit auf unserem Kontinent. Die enge Partnerschaft, welche die Schweiz mit den Mitgliedstaaten der EU pflegt, bringt uns Wohlstand und Sicherheit.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nGrundlage f\u00fcr diese intensiven Beziehungen der Schweiz zur EU bilden seit bald zwei Jahrzehnten die bilateralen Abkommen. Sie erm\u00f6glichen der Schweiz eine geregelte Zusammenarbeit mit ihren Nachbarn sowie einen gegenseitigen sektoriellen Marktzugang. Die Abkommen regeln etwa den grenz\u00fcberschreitenden Warenhandel, den Land- und Luftverkehr und erstrecken sich auf Bereiche wie die innere Sicherheit, Asyl und Migration oder die Kooperation im Steuerbereich. Der bilaterale Weg erm\u00f6glicht es der Schweiz, bei bestm\u00f6glicher Handlungsfreiheit ihre wirtschaftlichen, sicherheits-, verkehrs- und umweltpolitischen Interessen sowie jene im wissenschaftlichen und kulturellen Bereich zu wahren. Die Stimmberechtigten haben den bilateralen Weg in mehreren Abstimmungen best\u00e4tigt.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nDie Annahme der Initiative \u00abGegen Masseneinwanderung\u00bb vom 9. Februar 2014 hat eine Zeit der Unsicherheit eingel\u00e4utet. Denn die in der Bundesverfassung verankerte eigenst\u00e4ndige Steuerung der Zuwanderung (Art. 121a) stellt mit Blick auf das bilaterale Abkommen \u00fcber die Personenfreiz\u00fcgigkeit eine gewaltige Herausforderung dar. Die Schweiz und die EU f\u00fchren zurzeit Konsultationen \u00fcber eine L\u00f6sung.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nGleichzeitig m\u00f6chte die Schweiz den bilateralen Weg weiterentwickeln und ihn um zus\u00e4tzliche bilaterale Marktzugangsabkommen wie etwa im Strombereich (siehe <em>Kasten 1<\/em>) und um neue Kooperationsabkommen wie beispielsweise zum Emissionshandel (siehe <em>Kasten 2<\/em>) erweitern.&#13;<\/p>\n<h2><strong>Institutionelle Verhandlungen weit fortgeschritten <\/strong><\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nDas geplante institutionelle Abkommen soll die Rechtssicherheit f\u00fcr die Marktteilnehmer \u2013 und somit auch f\u00fcr Schweizer B\u00fcrger und Unternehmen im EU-Raum \u2013 erh\u00f6hen.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nDie beiden Parteien nahmen 2014 entsprechende Verhandlungen auf, welche heute bereits weit fortgeschritten sind. Die Verhandlungsdelegationen der Schweiz und der EU stimmen darin \u00fcberein, dass sich die Schweiz an der Entwicklung des EU-Rechts mitbeteiligen kann und selbstst\u00e4ndig \u00fcber dessen \u00dcbernahme entscheidet. Sie \u00fcbernimmt somit dynamisch, aber nicht automatisch relevantes EU-Recht, das in den Anwendungsbereich der bilateralen Abkommen f\u00e4llt. Jede Rechtsentwicklung er\u00f6ffnet der Schweiz neue M\u00f6glichkeiten in einem Markt mit mehr als 500 Millionen Konsumenten, ohne dar\u00fcber verhandeln zu m\u00fcssen.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nF\u00fcr die Interpretation dieses Rechts werden die Rechtsprechung des Europ\u00e4ischen Gerichtshofs in Luxemburg und die Grunds\u00e4tze des V\u00f6lkerrechts massgeblich sein. Die beiden Vertragspartner sollen die Anwendung der Abkommen auf ihrem eigenen Territorium selbst \u00fcberwachen. Wo es sinnvoll ist und wo die Schweiz und die EU dies explizit vereinbaren, kann die Schweiz in gewissen technischen Bereichen die direkte Kompetenz von EU-Organen anerkennen \u2013 wie heute schon bei der Zertifizierung von Flugzeugen. Noch nicht einig ist man sich \u00fcber die konkrete Ausgestaltung des Streitbeilegungsverfahrens. Ein Abschluss der Verhandlungen ist nur bei einer Einigung in dieser Frage m\u00f6glich.&#13;<\/p>\n<h2><strong>L\u00f6sung f\u00fcr Personenfreiz\u00fcgigkeit<\/strong><\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nInsgesamt strebt der Bundesrat ein Gesamtergebnis bei den Verhandlungen mit der EU an. Dies betrifft die Personenfreiz\u00fcgigkeit inklusive deren Ausdehnung auf Kroatien, die institutionellen Fragen, weitere Marktzugangsabkommen (siehe <em>Kasten 1)<\/em>, neue Kooperationen (siehe <em>Kasten 2<\/em>), die Ausdehnung der bestehenden Zusammenarbeit in der Forschung, der Bildung und der Kultur sowie auch die Frage einer Erneuerung des Erweiterungsbeitrags.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nDer Erhalt des bilateralen Wegs steht dabei im Einklang mit dem neuen Verfassungsartikel, wonach das Personenfreiz\u00fcgigkeitsabkommen angepasst werden soll. Denn eine L\u00f6sung der Zuwanderungsfrage gem\u00e4ss Verfassungsauftrag impliziert den Fortbestand des Abkommens.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nEin Jahr nach der Abstimmung \u00fcber die Zuwanderungsbeschr\u00e4nkung hat der Bundesrat Entscheide zur Umsetzung der neuen Verfassungsbestimmungen getroffen. So verabschiedete er im Februar 2015 den Entwurf zu den notwendigen gesetzlichen Anpassungen des Ausl\u00e4ndergesetzes sowie verschiedene erg\u00e4nzende Massnahmen zu einer besseren Aussch\u00f6pfung des inl\u00e4ndischen Potenzials an Arbeitskr\u00e4ften. Bis im Herbst liess der Bundesrat die Resultate und Antworten der Vernehmlassung zum revidierten Ausl\u00e4ndergesetz auswerten. Voraussichtlich Anfang 2016 wird er dem Parlament seine Botschaft dazu \u00fcbermitteln.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nGleichzeitig mit dem Gesetzesentwurf verabschiedete der Bundesrat im Februar 2015 das Verhandlungsmandat f\u00fcr eine L\u00f6sung hinsichtlich des Freiz\u00fcgigkeitsabkommens. Zuvor hatte sich Bundespr\u00e4sidentin Simonetta Sommaruga mit EU-Kommissionspr\u00e4sident Jean-Claude Juncker darauf geeinigt, mit der EU und ihren Mitgliedstaaten Konsultationen zu f\u00fchren.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nDer Bundesrat will den Sorgen der Bev\u00f6lkerung eine Antwort zuf\u00fchren, indem er das Abkommen so anpasst, dass es der Schweiz k\u00fcnftig m\u00f6glich ist, die Zuwanderung eigenst\u00e4ndig zu steuern und zu begrenzen \u2013 unter Wahrung der gesamtwirtschaftlichen Interessen. Gleichzeitig soll der bilaterale Weg als Grundlage der Beziehungen zur EU gesichert und weiterentwickelt werden, wof\u00fcr eine L\u00f6sung mit der EU zur Personenfreiz\u00fcgigkeit die Voraussetzung ist.&#13;<\/p>\n<h2><strong>Auswirkungen auf Forschungsprogramm \u00abHorizon 2020\u00bb<\/strong><\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nAb 2004 nahm die Schweiz als assoziiertes Land und damit als gleichberechtigte Partnerin mit allen Rechten und Pflichten an den Forschungsprogrammen der EU teil. F\u00fcr die Teilnahme an den jeweils mehrj\u00e4hrigen Rahmenprogrammen handelten die Schweiz und die EU ein bilaterales Abkommen aus. Den Grundstein daf\u00fcr legte das Forschungsabkommen von 1999 im Rahmen der Bilateralen I, das f\u00fcr den Zeitraum von 2007 bis 2013 verl\u00e4ngert wurde.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nDie Annahme der Masseneinwanderungsinitiative f\u00fchrte dazu, dass sich die Schweiz f\u00fcr die Beteiligung am aktuellen EU-Forschungsprogramm \u00abHorizon 2020\u00bb mit einer Zwischenl\u00f6sung arrangieren musste. Diese gilt bis Ende 2016. Nur wenn eine L\u00f6sung bei der Personenfreiz\u00fcgigkeit gefunden wird, kann die Schweiz f\u00fcr die Programmperiode von 2017 bis 2020 automatisch als vollassoziierter Staat am ganzen Paket teilnehmen.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nDie Forschung ist einer der Bereiche, die vom Entscheid des 9. Februar 2014 betroffen sind. In Bezug auf die Umsetzung des neuen Verfassungsartikels und die gleichzeitige Weiterf\u00fchrung des bilateralen Wegs ist davon auszugehen, dass sich die Schweizer Stimmberechtigten in naher Zukunft zu den Beziehungen Schweiz &#8211; EU an der Urne \u00e4ussern k\u00f6nnen. Dabei wird es nicht darum gehen, das Rad zur\u00fcckzudrehen, sondern nachhaltige L\u00f6sungen zu finden, um den Anliegen der Schweizer Bev\u00f6lkerung zu entsprechen. Nur so l\u00e4sst sich eine k\u00fcnftige Abstimmung zum Thema Schweiz &#8211; EU gewinnen.&#13;<\/p>\n<h2><strong>Die Stimmb\u00fcrger haben ihr europapolitisches Schicksal in der Hand<\/strong><\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nWie am Beispiel der Forschung ersichtlich wird, geht es bei der Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative um mehr als um die Frage der Zuwanderung. Eine absehbare europapolitische Volksabstimmung wird nicht nur \u00fcber das k\u00fcnftige Zuwanderungsregime bestimmen, sondern auch f\u00fcr die Forscher und den Forschungsplatz, f\u00fcr die Stromwirtschaft, wom\u00f6glich f\u00fcr den Finanzplatz, f\u00fcr die Milchwirtschaft, f\u00fcr die Luftfahrt, f\u00fcr die Exportindustrie und weitere von den bestehenden Vertr\u00e4gen mit der EU betroffene Kreise von entscheidender Bedeutung sein. Nichts weniger steht mit der Regelung unseres Verh\u00e4ltnisses zur EU auf dem Spiel.<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Schweiz teilt mit ihren europ\u00e4ischen Nachbarn Sprachen, kulturelle und gesellschaftliche Werte und Jahrhunderte gemeinsamen Austausches durch Handel und Arbeitskr\u00e4fte. Oft stehen wir vor denselben Herausforderungen \u2013 etwa bei der Migration, beim Verkehr oder bei der Sicherheit auf unserem Kontinent. 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Die Schweiz k\u00f6nnte damit zum einen ihre Funktion als Stromdrehscheibe absichern, die sie wegen ihrer zentralen Lage, der gut ausgebauten grenz\u00fcberschreitenden Netzinfrastruktur und des flexiblen Produktionsparks wahrnimmt.&#13;\n&#13;\nZum anderen w\u00fcrde der gegenseitige freie Marktzugang die Position der Schweizer Stromproduzenten auf dem europ\u00e4ischen Markt st\u00e4rken. Dieser soll zu einem echten europ\u00e4ischen Binnenmarkt weiterentwickelt werden. Ein Abkommen k\u00f6nnte der Schweiz die Beteiligung an den technischen Neuerungen dieser Entwicklung erm\u00f6glichen.&#13;\n&#13;\nDie Verhandlungen sind weit fortgeschritten. Gewisse Fragen sind noch offen. Der Abschluss des Abkommens h\u00e4ngt zudem von einer L\u00f6sung f\u00fcr die Personenfreiz\u00fcgigkeit und die institutionellen Fragen ab."},{"kasten_title":"Kasten 2: Verhandlungen \u00fcber Emissionshandel","kasten_box":"Die Schweiz und die EU f\u00fchren seit 2011 Verhandlungen \u00fcber eine Verkn\u00fcpfung ihrer Handelssysteme f\u00fcr CO<sub>2<\/sub>-Emissionsrechte. Im Rahmen des Emissionshandels verpflichten sich die teilnehmenden Unternehmen, f\u00fcr jede ausgestossene Tonne CO<sub>2<\/sub> ein Emissionsrecht abzugeben. Die Rechte sind sowohl in der EU als auch in der Schweiz innerhalb des Systems frei handelbar. Ein Unternehmen, das weniger Emissionen produziert, als es Emissionsrechte besitzt, kann diese Rechte verkaufen, w\u00e4hrend ein Unternehmen mit mehr Emissionen Emissionsrechte hinzukaufen muss. Jedes Jahr wird der Gesamtbestand an Emissionsrechten (\u00abcap\u00bb) verringert. Ziel des Emissionshandels ist, im Kampf gegen den Klimawandel die Treibhausgase in jenen Unternehmen zu reduzieren, in denen dies am kosteng\u00fcnstigsten m\u00f6glich ist. Das bedeutet, dass die Reduktion vor allem in jenen Unternehmen erfolgt, in welchen die Installation von emissionsreduzierenden Massnahmen billiger ist als der Kauf von Emissionsrechten.&#13;\n&#13;\nEine gegenseitige Anerkennung der Emissionsrechte f\u00fcr Treibhausgase verkn\u00fcpft die bestehenden Emissionshandelsm\u00e4rkte der Schweiz und der EU miteinander. Damit erhalten betroffene Schweizer Unternehmen Zugang zum deutlich gr\u00f6sseren und liquideren EU-Markt f\u00fcr Emissionsrechte. Sie k\u00f6nnen von den tieferen Preisen f\u00fcr diese Rechte im gleichen Ausmass profitieren wie ihre EU-Konkurrenten. Somit verringerten sich die Wettbewerbsverzerrungen zwischen Schweizer und EU-Firmen."},{"kasten_title":"Kasten 3: Migrationsprobleme gesamteurop\u00e4isch l\u00f6sen","kasten_box":"Die anhaltend hohen Migrationsstr\u00f6me verdeutlichen: Es braucht gemeinsame, gesamteurop\u00e4ische L\u00f6sungen sowie eine solidarische und glaubw\u00fcrdige europ\u00e4ische Fl\u00fcchtlingspolitik. Dies liegt auch im Interesse der Schweiz. Die Programme der EU zur Umverteilung schutzbed\u00fcrftiger Menschen sind ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Die Schweiz ist bereit, ihren Beitrag zu leisten.&#13;\n&#13;\nSo beschloss der Bundesrat im September, sich freiwillig an diesen Umverteilungsprogrammen zu beteiligen. Voraussetzung daf\u00fcr ist die korrekte Registrierung dieser Personen in den daf\u00fcr vorgesehenen Zentren. Um das Dublin-System zu unterst\u00fctzen, wird sich die Schweiz langfristig f\u00fcr dauerhafte und verbindliche Verteilmechanismen innerhalb Europas einsetzen. 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