{"id":115574,"date":"2015-09-24T09:07:55","date_gmt":"2015-09-24T09:07:55","guid":{"rendered":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/2015\/09\/2015-10-ludewig-franz\/"},"modified":"2023-08-23T23:12:45","modified_gmt":"2023-08-23T21:12:45","slug":"normenkontrollrat-sorgt-in-deutschland-fuer-transparenz-bei-folgekosten","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/2015\/09\/normenkontrollrat-sorgt-in-deutschland-fuer-transparenz-bei-folgekosten\/","title":{"rendered":"Normenkontrollrat sorgt in Deutschland f\u00fcr Transparenz bei Folgekosten"},"content":{"rendered":"<p>B\u00fcrokratie und gesetzliche Folgekosten sind nicht von vornherein negativ zu beurteilen \u2013 f\u00fcr das Funktionieren einer modernen Gesellschaft sind sie oft unerl\u00e4sslich. Es geht also immer um nicht notwendige B\u00fcrokratie und um nicht notwendige Folgekosten \u2013 eine wichtige Differenzierung. Deshalb muss Transparenz \u00fcber die Aufw\u00e4nde, welche einzelne Gesetze verursachen, hergestellt werden, damit unn\u00f6tige Kosten vermieden werden k\u00f6nnen. Genau das ist die Aufgabe des Nationalen Normenkontrollrats in Deutschland (NKR)<a href=\"#footnote_1\" id=\"footnote-anchor_1\" class=\"inline-footnote__anchor\">[1]<\/a>.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nDas unabh\u00e4ngige Gremium wurde 2006 eingerichtet und besteht aus zehn ehrenamtlichen Mitgliedern, die auf Vorschlag der Bundesregierung vom Bundespr\u00e4sidenten berufen werden. Die Mitglieder sind frei von Weisungen, sowohl mit Blick auf die laufende Gesetzgebung als auch bei Vorschl\u00e4gen zum Abbau bestehender B\u00fcrokratie. Grundlage der Arbeit ist das NKR-Gesetz, das als Kernaufgaben die Herstellung von Transparenz hinsichtlich der Folgekosten von Gesetzen, die unabh\u00e4ngige Beratung und Kontrolle der Bundesregierung sowie den Austausch mit allen am Gesetzgebungsprozess Beteiligten definiert.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nBessere Rechtsetzung und B\u00fcrokratieabbau sind Daueraufgaben, die alle staatlichen Ebenen betreffen. Dementsprechend steht der NKR in regelm\u00e4ssigem Kontakt mit der Bundesregierung, der Verwaltung, dem Parlament sowie den Bundesl\u00e4ndern, Kommunen und Verb\u00e4nden. In den Gesetzgebungsprozess ist der NKR wie ein Ministerium eingebunden. Sp\u00e4testens zu Beginn des Abstimmungsverfahrens innerhalb der Bundesregierung m\u00fcssen ihm die Regelungsentw\u00fcrfe zugeleitet werden. In der Praxis hat es sich bew\u00e4hrt, dass der NKR \u2013 sofern gew\u00fcnscht \u2013 die Ressorts bereits bei der Erarbeitung von Entw\u00fcrfen ber\u00e4t.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nBevor eine Regelung vom Bundeskabinett beschlossen wird, pr\u00fcft der NKR, ob die von den Ministerien erarbeitete Sch\u00e4tzung der Folgekosten nachvollziehbar und methodengerecht ausgewiesen ist. Daneben pr\u00fcft er unter anderem auch Erw\u00e4gungen zu kosteng\u00fcnstigeren Alternativen und zur sp\u00e4teren Evaluierung des Gesetzes. Die Ergebnisse seiner Pr\u00fcfung fasst der NKR in einer schriftlichen Stellungnahme zusammen, die dem Kabinettsentwurf beigef\u00fcgt wird. Die Stellungnahme wird dann Bestandteil der jeweiligen Drucksache des Gesetzesentwurfs f\u00fcr die parlamentarischen Beratungen und ab diesem Zeitpunkt f\u00fcr die \u00d6ffentlichkeit einsehbar.&#13;<\/p>\n<h2><strong>B\u00fcrokratiekosten und Erf\u00fcllungsaufwand<\/strong><\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nSeit 2011 unterscheidet man in Deutschland bei den Folgekosten von Gesetzen zwischen den reinen B\u00fcrokratiekosten und dem Erf\u00fcllungsaufwand. Als B\u00fcrokratiekosten gelten ausschliesslich Informations- und Dokumentationspflichten, die Unternehmen aufgrund von Gesetzen oder Verordnungen an Beh\u00f6rden \u00fcbermitteln m\u00fcssen. Unter Erf\u00fcllungsaufwand versteht man den gesamten messbaren Zeitaufwand und s\u00e4mtliche Kosten, die f\u00fcr B\u00fcrger, Unternehmen und Verwaltungen durch eine gesetzliche Regelung entstehen.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nWenn beispielsweise eine Regelung zur Reduzierung von Industrieabgasen erlassen wird, so umfassen die B\u00fcrokratiekosten lediglich die Kosten f\u00fcr die \u00dcbermittlung der Emissionswerte an die Beh\u00f6rden. Dar\u00fcber hinaus fallen jedoch weitere Kosten an, beispielsweise f\u00fcr die Umr\u00fcstung der Anlagen, m\u00f6glicherweise das Einsetzen von Filtern und deren dauerhafte Wartung. Mit dem Erf\u00fcllungsaufwand werden auch diese Kosten erfasst.&#13;<\/p>\n<h2>Abbau der B\u00fcrokratiekosten um einen Viertel<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nEin erster nachhaltiger Erfolg im Kampf gegen die B\u00fcrokratie war es, dass die B\u00fcrokratiekosten der Wirtschaft mit einem konkret definierten Ziel von 25 Prozent zwischen 2006 und 2012 konsequent abgebaut wurden. Mithilfe des Statistischen Bundesamtes f\u00fchrte die Bundesregierung 2006 zun\u00e4chst eine \u00abBestandsmessung\u00bb durch. Daf\u00fcr wurde das Standardkosten-Modell (SKM) genutzt, das sich als internationaler Standard etabliert hat.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nDabei zeigte sich, dass Unternehmen in Deutschland mit rund 49 Milliarden Euro j\u00e4hrlich durch B\u00fcrokratiekosten belastet sind. Durch konkrete Abbaumassnahmen, beispielsweise Erleichterungen bei der elektronischen Rechnungsstellung, wurden die B\u00fcrokratiekosten um rund 12 Milliarden Euro gesenkt. Bis heute halten sie sich auf diesem reduzierten Niveau und sind 2015 sogar erstmals weiter gesunken.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nMassgeblich f\u00fcr die aktuelle Entwicklung sind insbesondere die Entlastungen aus dem im Juli 2015 verabschiedeten B\u00fcrokratieentlastungsgesetz in H\u00f6he von rund 744 Millionen Euro, die vor allem Start-ups sowie kleinen und mittleren Unternehmen zugutekommen. So werden beispielsweise die Grenzwerte f\u00fcr Buchf\u00fchrungs- und Aufzeichnungspflichten f\u00fcr den Umsatz auf 600\u2019000 Euro und f\u00fcr den Gewinn auf 60\u2019000 Euro angehoben. Dies bedeutet f\u00fcr 140\u2019000 Unternehmen eine j\u00e4hrliche Entlastung um 3600 Euro.&#13;<\/p>\n<h2><strong>Erstmals ein Abw\u00e4rtstrend beim Erf\u00fcllungsaufwand erkennbar<\/strong><\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nSeit der Erfassung des Erf\u00fcllungsaufwandes im Jahr 2011 hat der Nationale Normenkontrollrat bis heute 1135 Regelungsvorhaben gepr\u00fcft. Der Erf\u00fcllungsaufwand, insbesondere der der Wirtschaft, ist seit 2011 kontinuierlich gestiegen (siehe <em>Abbildung<\/em>). Besonders hohe Kosten verursachte 2014 das Tarifautonomiest\u00e4rkungsgesetz (Einf\u00fchrung eines gesetzlichen Mindestlohns) durch die Lohndifferenz infolge der Anhebung der L\u00f6hne auf 8,50 Euro.&#13;<\/p>\n<h3 class=\"text__graphic-title\"><strong>Monitor Erf\u00fcllungsaufwand (Deutschland)&#13;<br \/>\n<\/strong><\/h3>\n<p>&#13;<br \/>\n<a href=\"http:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/content\/uploads\/2015\/09\/Bildschirmfoto-2015-09-07-um-16.56.251.png\"><img fetchpriority=\"high\" decoding=\"async\" class=\"alignnone size-large wp-image-37709\" src=\"http:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/content\/uploads\/2015\/09\/Bildschirmfoto-2015-09-07-um-16.56.251-1170x535.png\" alt=\"Ludewig\" width=\"1170\" height=\"535\" \/><\/a>&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\n<span class=\"text__legend\">Anmerkung: Der Monitor Erf\u00fcllungsaufwand des NKR zeigt die Entwicklung des Erf\u00fcllungsaufwands seit Juli 2011 in grafischer Form. Der Erf\u00fcllungsaufwand umfasst den gesamten messbaren Zeitaufwand und die Kosten, die durch die Befolgung einer bundesrechtlichen Vorschrift bei B\u00fcrgern, Wirtschaft sowie der \u00f6ffentlichen Verwaltung entstehen.<\/span>&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\n<span class=\"text__quelle--ground\">Quelle: NKR \/ Die Volkswirtschaft&#13;<br \/>\n<\/span>&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nIm Jahr 2015 ist der gesamte Erf\u00fcllungsaufwand erstmals seit seiner Erfassung deutlich gesunken. Dies ist etwa auf Regelungspakete wie das bereits erw\u00e4hnte B\u00fcrokratieentlastungsgesetz zur\u00fcckzuf\u00fchren. Auch E-Government-Massnahmen wie das Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts tragen dazu bei, dass der Erf\u00fcllungsaufwand gesunken ist. So wurde mit der Novelle f\u00fcr Vergaben grosser \u00f6ffentlicher Auftr\u00e4ge (EU-Vergabe) der Grundsatz der E-Vergabe eingef\u00fchrt.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nS\u00e4mtlicher Informationsaustausch zwischen Auftraggebern und Auftragnehmern hat damit zuk\u00fcnftig elektronisch zu erfolgen. Dies bedeutet j\u00e4hrliche Kosteneinsparungen von rund 1,2 Milliarden Euro. Nun gilt es, diese positive Entwicklung weiterzuf\u00fchren. Dabei kann die im Juli 2015 eingef\u00fchrte \u00abone in, one out\u00bb-Regel<a href=\"#footnote_2\" id=\"footnote-anchor_2\" class=\"inline-footnote__anchor\">[2]<\/a>\u00a0helfen. Die Bundesregierung hat damit auch auf Anregung des NKR hin ein wirksames Mittel gegen die gesetzliche Kostenflut auf den Weg gebracht.&#13;<\/p>\n<h2><strong>E-Government als Chance<\/strong><\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nDie Erfahrungen des NKR der vergangenen neun Jahre zeigen, dass es konkrete M\u00f6glichkeiten gibt, Kostenfolgen von Gesetzen erfolgreich zu begrenzen und eine in diesem Sinn bessere Rechtsetzung zu f\u00f6rdern. Wichtige Erkenntnisse sind:&#13;<\/p>\n<ul>&#13;<\/p>\n<li>Eine Begrenzung oder gar Vermeidung von gesetzlichen Kostenfolgen ist nur m\u00f6glich, wenn diejenigen, die entscheiden, wissen, wor\u00fcber (\u00fcber welche Kostenfolgen f\u00fcr B\u00fcrger, Unternehmen und Verwaltung) sie entscheiden. Und: Konkrete Ziele f\u00fcr Kostenreduzierungen bzw. Kostenbegrenzungen sind dabei hilfreich.<\/li>\n<p>&#13;\n<\/ul>\n<p>&#13;<\/p>\n<ul>&#13;<\/p>\n<li>Neben der Absch\u00e4tzung von Folgekosten einer Regelung im Vorfeld ist es folgerichtig, gesetzliche Regelungen auch im Nachhinein systematisch zu evaluieren. Daf\u00fcr m\u00fcssen die Ziele von Regelungsvorhaben hinreichend genau und mithilfe messbarer Kriterien beschrieben werden.<\/li>\n<p>&#13;\n<\/ul>\n<p>&#13;<\/p>\n<ul>&#13;<\/p>\n<li>Bei der Absch\u00e4tzung von Folgekosten m\u00fcssen alle f\u00f6deralen Ebenen einbezogen werden. F\u00fcr Deutschland gilt daher, dass insbesondere Bundesl\u00e4nder und Kommunen, die die Gesetze \u00fcberwiegend umsetzen, an der Ermittlung des Erf\u00fcllungsaufwandes mitwirken.<\/li>\n<p>&#13;\n<\/ul>\n<p>&#13;<\/p>\n<ul>&#13;<\/p>\n<li>Gleiches gilt f\u00fcr die EU-Ebene. Der Einfluss europ\u00e4ischer Regelungen auf die Kostenbelastung deutscher Unternehmen ist erheblich: Insgesamt haben \u00fcber die H\u00e4lfte der Folgekosten gesetzlicher Regelungen in Deutschland ihren Ursprung in Rechtsakten der EU. NKR und Bundesministerien haben deshalb bereits Massnahmen zur fr\u00fchzeitigen Analyse von Kostenfolgen europ\u00e4ischer Regelungsvorschl\u00e4ge eingef\u00fchrt, die bis Ende 2015 weiter verbessert werden.<\/li>\n<p>&#13;\n<\/ul>\n<p>&#13;<\/p>\n<ul>&#13;<\/p>\n<li>Das Potenzial von E-Government f\u00fcr den B\u00fcrokratieabbau ist gross. Die Verwaltung muss zuk\u00fcnftig noch st\u00e4rker ihre digitalen Angebote verbessern und miteinander verbinden, sodass Verwaltungsdienstleistungen f\u00fcr B\u00fcrger und Unternehmen wirklich kundenorientiert und kosteng\u00fcnstig angeboten werden.<\/li>\n<p>&#13;\n<\/ul>\n<ol class=\"footnote\"><li id=\"footnote_1\" class=\"footnote--item\">Weitere Informationen unter <a href='http:\/\/www.normenkontrollrat.bund.de' target=\"_blank\">www.normenkontrollrat.bund.de<\/a>.&nbsp;<a href=\"#footnote-anchor_1\" class=\"inline-footnote__anchor hidden-print\">[<span class=\"icon-arrow-up\"><\/span>]<\/a><\/li><li id=\"footnote_2\" class=\"footnote--item\">\u00abOne in, one out\u00bb bedeutet: Wird eine gesetzliche Regelung verabschiedet, deren Folgekosten die Wirtschaft belasten, muss an anderer Stelle grunds\u00e4tzlich eine gleichwertige Entlastung der Wirtschaft geschaffen werden.&nbsp;<a href=\"#footnote-anchor_2\" class=\"inline-footnote__anchor hidden-print\">[<span class=\"icon-arrow-up\"><\/span>]<\/a><\/li><\/ol>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>B\u00fcrokratie und gesetzliche Folgekosten sind nicht von vornherein negativ zu beurteilen \u2013 f\u00fcr das Funktionieren einer modernen Gesellschaft sind sie oft unerl\u00e4sslich. 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