{"id":116141,"date":"2015-06-24T16:42:17","date_gmt":"2015-06-24T16:42:17","guid":{"rendered":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/2015\/06\/laccord-revise-sur-les-marches-publics-permet-dharmoniser-la-legislation-interne\/"},"modified":"2023-08-23T23:13:51","modified_gmt":"2023-08-23T21:13:51","slug":"revidiertes-wto-abkommen-ermoeglicht-harmonisierung-in-der-schweiz","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/2015\/06\/revidiertes-wto-abkommen-ermoeglicht-harmonisierung-in-der-schweiz\/","title":{"rendered":"Revidiertes WTO-Abkommen erm\u00f6glicht Harmonisierung in der Schweiz"},"content":{"rendered":"<p>\u00d6ffentliche Vergaben stehen schon seit der Gr\u00fcndung der Welthandelsorganisation (WTO) auf deren Agenda. So beinhaltet das am 15. April 1994 in Marrakesch unterzeichnete Gr\u00fcndungsdokument der WTO auch das \u00dcbereinkommen \u00fcber das \u00f6ffentliche Beschaffungswesen (GPA)<a href=\"#footnote_1\" id=\"footnote-anchor_1\" class=\"inline-footnote__anchor\">[1]<\/a>, das am 1.\u00a0Januar\u00a01996 in Kraft trat. Beim GPA handelt es sich um ein plurilaterales Abkommen, was bedeutet, dass es nicht von allen Mitgliedern der Organisation unterzeichnet wurde. Zu den aktuell 15 Vertragsparteien z\u00e4hlen 43 WTO-Mitglieder, darunter die 28 EU-Staaten (die gesamthaft als eine Partei gelten).<a href=\"#footnote_2\" id=\"footnote-anchor_2\" class=\"inline-footnote__anchor\">[2]<\/a> Die beschr\u00e4nkte Beteiligung am GPA zeugt davon, dass die \u00d6ffnung des Beschaffungswesens gegen\u00fcber dem internationalen Wettbewerb in der internationalen Wirtschaftszusammenarbeit erst seit einigen Jahren ein Thema ist. Das GPA soll einen gut funktionierenden Wettbewerb zwischen den Anbietern der Vertragsparteien sicherstellen und dadurch die Verwendung der staatlichen Mittel optimieren.&#13;<\/p>\n<h2><strong>Schweizer Recht und GPA: Von der Umsetzung zur Harmonisierung<\/strong><\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nDas GPA bildet die internationale Grundlage f\u00fcr das schweizerische Beschaffungsrecht. Im Zuge der Umsetzung des GPA entstanden 1994 das Bundesgesetz \u00fcber das \u00f6ffentliche Beschaffungswesen (B\u00f6B) und die Verordnung \u00fcber das \u00f6ffentliche Beschaffungswesen (V\u00f6B). Innerhalb der Schweiz wurde das GPA mit der Interkantonalen Vereinbarung \u00fcber das \u00f6ffentliche Beschaffungswesen (IV\u00f6B) und dessen nicht verbindliche vergaberechtliche Vorgaben umgesetzt.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nDie Bestimmungen des GPA gelten auch f\u00fcr das bilaterale Abkommen zwischen der Schweiz und der EU \u00fcber bestimmte Aspekte des \u00f6ffentlichen Beschaffungswesens vom 21.\u00a0Juni\u00a01999, dessen Ziel darin bestand, den Geltungsbereich des GPA auf Vergabestellen zu erweitern, welche die EU und die Schweiz in den Verpflichtungslisten der WTO nicht abdecken. Dies betrifft vor allem die Bezirke und Gemeinden sowie Eisenbahnverkehrs- und Infrastrukturunternehmen, die auf der Grundlage eines ausschliesslichen Versorgungsrechts t\u00e4tig sind (Flugh\u00e4fen, Wasser- und Energieversorgung, Stadtverkehr, Seilbahnen usw.).&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nSeit 2006 beinhalten gewisse Freihandelsabkommen, welche die Schweiz abgeschlossen hat, \u00e4hnliche Verpflichtungen wie das revidierte GPA. Dies betrifft Kolumbien, Peru, die Ukraine, den Golf-Kooperationsrat sowie die mittelamerikanischen Staaten Panama, Costa Rica und Guatemala.<a href=\"#footnote_3\" id=\"footnote-anchor_3\" class=\"inline-footnote__anchor\">[3]<\/a>&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nDie 1997 in Angriff genommene Revision des GPA (1994) verfolgte drei Ziele:&#13;<\/p>\n<ol>&#13;<\/p>\n<li>Einhaltung des Abkommens verbessern;<\/li>\n<p>&#13;<\/p>\n<li>Abdeckung erweitern;<\/li>\n<p>&#13;<\/p>\n<li>Marktzugang verbessern.<\/li>\n<p>&#13;\n<\/ol>\n<p>&#13;<br \/>\nDas revidierte GPA oder GPA (2012) wurde formell am 30.\u00a0M\u00e4rz 2012 verabschiedet. Es trat am 6.\u00a0April 2014 in Kraft, nachdem zwei Drittel der Parteien beim WTO-Generaldirektor in Genf ihre Annahmeurkunden hinterlegt hatten. S\u00fcdkorea und die Schweiz haben das revidierte Abkommen noch nicht ratifiziert. Bund und Kantone nutzten die Einf\u00fchrung des GPA (2012) nicht nur, um die neuen Bestimmungen des GPA in ihren jeweiligen Gesetzen umzusetzen, sondern auch zur Harmonisierung des schweizerischen und kantonalen Beschaffungsrechts. Die Schweiz kann das GPA (2012) nicht ratifizieren, bevor dieses Projekt abgeschlossen ist. Bis dahin gelten f\u00fcr sie noch die Bestimmungen des GPA (1994).&#13;<\/p>\n<h2><strong>Binnenmarkt profitiert von der Revision<\/strong><\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nDie Einf\u00fchrung des GPA (2012) wird f\u00fcr die Schweiz Verbesserungen hinsichtlich Wettbewerb, guter Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung und Rechtssicherheit bringen. Die Umsetzung im innerstaatlichen Recht wird eine Angleichung der Beschaffungsordnungen von Bund und Kantonen bewirken und damit die Ziele des Bundesgesetzes \u00fcber den Binnenmarkt (BGBM) f\u00f6rdern.&#13;<\/p>\n<h3><strong>Grunds\u00e4tze, Instrumente und Regeln <\/strong><\/h3>\n<p>&#13;<br \/>\nDie Vertragsparteien des GPA (2012) verpflichten sich, f\u00fcr das gesamte Beschaffungswesen die Grunds\u00e4tze der Nichtdiskriminierung und der Inl\u00e4nderbehandlung einzuhalten und diskriminierende Massnahmen, <em>die den Wettbewerb und das offene Beschaffungsverfahren verzerren, zu beseitigen oder in ihrer Wirkung zu beschr\u00e4nken<\/em>. Im Hinblick auf einen wirtschaftlichen Einsatz der \u00f6ffentlichen Ressourcen f\u00f6rdert das \u00dcbereinkommen die Transparenz in den Verfahren und die Verwendung elektronischer Hilfsmittel. Das GPA (2012) ist das erste \u00dcbereinkommen der WTO, das eine Rechtsgrundlage zur Bek\u00e4mpfung von Bestechung und Interessenkonflikten schafft. Eine weitere Innovation: Es verbessert die Berechenbarkeit und die Klarheit der nationalen Gesetze, namentlich durch die neuen Anforderungen zur Bekanntmachung und Dokumentation der Ausschreibungen. Das GPA (2012) f\u00fchrt Regeln ein, die keinen Interpretationsspielraum lassen und eine Harmonisierung der Gesetzgebungen der Vertragsparteien herbeif\u00fchren d\u00fcrften. Gleichzeitig ber\u00fccksichtigt es die spezifischen Bed\u00fcrfnisse seiner Mitglieder, indem es beispielsweise die Vergabeverfahren durch Verhandlungen erleichtert oder elektronische Auktionen erlaubt.&#13;<\/p>\n<h3><strong>Verpflichtungen beim Marktzugang<\/strong><\/h3>\n<p>&#13;<br \/>\nDas GPA (2012) kommt nur f\u00fcr \u00f6ffentliche Auftr\u00e4ge zur Anwendung, die den Schwellenwert erreichen, der in den Verpflichtungslisten der Vertragsparteien festgelegt ist. Schwellenwerte wurde dabei nicht angehoben.<a href=\"#footnote_4\" id=\"footnote-anchor_4\" class=\"inline-footnote__anchor\">[4]<\/a> Ausserdem beruht der Geltungsbereich f\u00fcr den Marktzugang auf Gegenseitigkeit und nicht auf dem Instrument der Meistbeg\u00fcnstigung (NPF). Der Umfang des Marktzugangs ist in den Verpflichtungslisten der Parteien festgehalten. Aufgef\u00fchrt sind in diesen Listen die Vergabestellen sowie die Art der Waren und Leistungen (einschliesslich Bau), die eine Partei dem \u00dcbereinkommen unterstellt.&#13;<\/p>\n<h3>Wichtigste Zusatzverpflichtungen der Parteien des GPA (2012)<\/h3>\n<p>&#13;<br \/>\nDie Verpflichtungen f\u00fcr den Zugang zu zus\u00e4tzlichen M\u00e4rkten als Ergebnis des GPA (2012) betreffen haupts\u00e4chlich folgende Bereiche:&#13;<\/p>\n<ul>&#13;<\/p>\n<li>Vier L\u00e4nder reduzieren die Schwellenwerte f\u00fcr gewisse M\u00e4rkte: Japan, Korea, Israel, Aruba.<\/li>\n<p>&#13;<\/p>\n<li>Rund hundert neue Vergabestellen werden abgedeckt.<\/li>\n<p>&#13;<\/p>\n<li>Baudienstleistungen werden in allen Mitgliedstaaten dem \u00dcbereinkommen unterstellt.<\/li>\n<p>&#13;<\/p>\n<li>Gewisse Parteien (EU, Korea) unterstellen die Baukonzessionen dem \u00dcbereinkommen.<\/li>\n<p>&#13;<\/p>\n<li>Kanada unterstellt die Beschaffungen der Provinzen.<\/li>\n<p>&#13;<\/p>\n<li>F\u00fcnf japanische St\u00e4dte mit rund 5,7 Millionen Einwohnern unterstellen ihre Beschaffungen.<\/li>\n<p>&#13;<\/p>\n<li>50 zus\u00e4tzliche Leistungen werden unterstellt, unter anderem Telekommunikationsdienstleistungen von neun Parteien.<\/li>\n<p>&#13;<\/p>\n<li>Die EU unterstellt den Bahnsektor.<\/li>\n<p>&#13;<\/p>\n<li>Korea und Israel unterstellen den st\u00e4dtischen Nahverkehr.<\/li>\n<p>&#13;\n<\/ul>\n<p>&#13;<br \/>\nGem\u00e4ss WTO-Sekretariat liegt diese Erweiterung in einer Bandbreite von 80 bis 100\u00a0Milliarden US-Dollar\u00a0pro Jahr, die zu den bisherigen rund 1600\u00a0Milliarden Dollar hinzukommen. Anbieter aus der Schweiz k\u00f6nnen rechtlich gesehen erst vom erweiterten Marktzugang profitieren, wenn das GPA (2012) f\u00fcr den Bund in Kraft tritt.&#13;<\/p>\n<h3>Wichtigste Zusatzverpflichtungen der Schweiz im GPA (2012)<\/h3>\n<p>&#13;<br \/>\nDie Schweiz ist folgende zus\u00e4tzliche Verpflichtungen eingegangen:&#13;<\/p>\n<ul>&#13;<\/p>\n<li>Unterstellung der Bundesgerichte.<\/li>\n<p>&#13;<\/p>\n<li>Zugang der kanadischen Anbieter zu den Ausschreibungen der Kantone (im Gegenzug Marktzugang zu den kanadischen Provinzen).<\/li>\n<p>&#13;<\/p>\n<li>Einerseits Erweiterung ihrer Verpflichtungen auf der positiven Liste in den Bereichen chemische Produkte, Gummiwaren, Leder und Lederwaren, Textilien und Schuhe sowie andererseits Reduktion ihrer Verpflichtungen in den Bereichen Maschinen und elektrische Erzeugnisse.<\/li>\n<p>&#13;<\/p>\n<li>Erweiterung ihrer Verpflichtungen auf alle Bauleistungen, die vom GPA (1994) nicht abgedeckt waren, sowie auf elf neue Dienstleistungen (auf Basis von Gegenseitigkeit).<\/li>\n<p>&#13;\n<\/ul>\n<p>&#13;<br \/>\nHingegen hat die Schweiz klar festgelegt, dass sie die Beschaffungen ihrer Vergabestellen, die ein ausschliessliches Versorgungsrecht f\u00fcr bestimmte Waren oder Dienstleistungen haben, nicht dem \u00dcbereinkommen unterstellt \u2013 beispielsweise in den Bereichen Trinkwasser oder Energie.&#13;<\/p>\n<h3><strong>Beseitigung von Diskriminierungen<\/strong><\/h3>\n<p>&#13;<br \/>\nDie Parteien haben f\u00fcnf thematische Arbeitsprogramme genehmigt: 1) f\u00fcr die kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), 2) f\u00fcr die Erstellung und die Kommunikation statistischer Daten, 3) f\u00fcr nachhaltige \u00f6ffentliche Beschaffungen, 4) f\u00fcr die Ausschl\u00fcsse, 5) f\u00fcr die Einschr\u00e4nkungen und Sicherheitsnormen im Beschaffungswesen, das dem GPA untersteht. Diese Programme erfordern keine unmittelbaren Anpassungen der schweizerischen Gesetzgebung. Sie sind Ausdruck davon, dass Themen existieren, bei denen kein Konsens besteht, dass sich die Parteien des \u00dcbereinkommens jedoch daf\u00fcr engagieren, im Rahmen konkreter Mandate auf eine L\u00f6sung der Probleme hinzuarbeiten.&#13;<\/p>\n<h2><strong>Eine Chance f\u00fcr die Schweiz<\/strong><\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nMit der Umsetzung des GPA (2012) im innerstaatlichen Recht wird die Schweiz \u00fcber ein Beschaffungswesen verf\u00fcgen, das mit den Anforderungen der drei internationalen Rechtsquellen in diesem Bereich in Einklang steht: mit dem GPA (2012), mit dem bilateralen Abkommen EU &#8211; Schweiz zum Beschaffungswesen und mit den Freihandelsabkommen der Schweiz mit Drittl\u00e4ndern (bilateral oder im Rahmen der Efta), die nicht Signatarstaaten des GPA sind. Durch die Revision 2012 d\u00fcrften die Wettbewerbsbedingungen und die Rechtssicherheit in der Schweiz gest\u00e4rkt werden. Die Revision f\u00f6rdert auch die Ziele des BGBM und verringert gleichzeitig die Abweichungen zwischen den Beschaffungsordnungen des Bundes und der Kantone. Das GPA (2012) schafft zudem Perspektiven hinsichtlich der \u00d6ffnung neuer M\u00e4rkte. Schliesslich erleichtert das \u00dcbereinkommen die Aufnahme neuer Mitglieder. Damit verbunden sind f\u00fcr die Schweizer Anbieter neue Chancen, was den Zugang zu weiteren M\u00e4rkten und die Erweiterung ihrer T\u00e4tigkeiten betrifft. Die Schweiz wird vom GPA (2012) profitieren \u2013 sie muss es aber m\u00f6glichst bald ratifizieren, wenn sie ihre Glaubw\u00fcrdigkeit bewahren und auch k\u00fcnftig mitbestimmen will.<\/p>\n<ol class=\"footnote\"><li id=\"footnote_1\" class=\"footnote--item\">Mehr zu <a href='http:\/\/www.wto.org\/english\/tratop_e\/gproc_e\/gproc_e.htm' target=\"_blank\">\u00f6ffentlichen Beschaffungen<\/a> unter www.wto.org&nbsp;<a href=\"#footnote-anchor_1\" class=\"inline-footnote__anchor hidden-print\">[<span class=\"icon-arrow-up\"><\/span>]<\/a><\/li><li id=\"footnote_2\" class=\"footnote--item\">Siehe Agreement on Government Procurement (GPA), <a href='https:\/\/www.wto.org\/english\/tratop_e\/gproc_e\/memobs_e.htm' target=\"_blank\">Parties, observers and accessions<\/a> unter www.wto.org&nbsp;<a href=\"#footnote-anchor_2\" class=\"inline-footnote__anchor hidden-print\">[<span class=\"icon-arrow-up\"><\/span>]<\/a><\/li><li id=\"footnote_3\" class=\"footnote--item\">Siehe Legal Texts, <a href='http:\/\/www.efta.int\/legal-texts\/free-trade-relations' target=\"_blank\">Free Trade Relations<\/a> unter www.efta.int&nbsp;<a href=\"#footnote-anchor_3\" class=\"inline-footnote__anchor hidden-print\">[<span class=\"icon-arrow-up\"><\/span>]<\/a><\/li><li id=\"footnote_4\" class=\"footnote--item\">2006 schlug die Schweiz vor, den Schwellenwert f\u00fcr die von Bundesstellen vergebenen Dienstleistungsauftr\u00e4ge von 130\u2018000 auf 200\u2018000 Einheiten der IMF-W\u00e4hrung SZR anzuheben. Nach R\u00fccksprache mit den betroffenen Wirtschaftskreisen ist sie 2008 auf den urspr\u00fcnglichen Schwellenwert zur\u00fcckgekommen.&nbsp;<a href=\"#footnote-anchor_4\" class=\"inline-footnote__anchor hidden-print\">[<span class=\"icon-arrow-up\"><\/span>]<\/a><\/li><\/ol>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>\u00d6ffentliche Vergaben stehen schon seit der Gr\u00fcndung der Welthandelsorganisation (WTO) auf deren Agenda. So beinhaltet das am 15. April 1994 in Marrakesch unterzeichnete Gr\u00fcndungsdokument der WTO auch das \u00dcbereinkommen \u00fcber das \u00f6ffentliche Beschaffungswesen (GPA), das am 1.\u00a0Januar\u00a01996 in Kraft trat. 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Sie hat nicht nur ein Vernehmlassungsverfahren zur \u00dcbernahme der GPA-Bestimmungen ins nationale Recht er\u00f6ffnet, sondern entschieden, bei dieser Gelegenheit auch das schweizerische Beschaffungsrecht zu vereinheitlichen. Die Schweiz ist im Rahmen der WTO gewisse zus\u00e4tzliche Verpflichtungen eingegangen, gleichzeitig erhalten ihre Unternehmen Zugang zu neuen Absatzm\u00e4rkten, welche die WTO auf 80 bis 100\u00a0Milliarden Dollar sch\u00e4tzt. Das \u00dcbereinkommen st\u00e4rkt den Wettbewerb und die gute Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung im Beschaffungswesen und sorgt f\u00fcr mehr Transparenz und Rechtssicherheit. 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