{"id":116674,"date":"2015-04-07T21:14:30","date_gmt":"2015-04-07T21:14:30","guid":{"rendered":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/2015\/04\/de-nouvelles-competences-pour-les-inspecteurs-charges-de-la-lutte-contre-le-travail-au-noir\/"},"modified":"2023-08-23T23:14:24","modified_gmt":"2023-08-23T21:14:24","slug":"schwarzarbeit-inspektoren-sollen-mehr-kompetenzen-erhalten","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/2015\/04\/schwarzarbeit-inspektoren-sollen-mehr-kompetenzen-erhalten\/","title":{"rendered":"Schwarzarbeit-Inspektoren sollen mehr Kompetenzen erhalten"},"content":{"rendered":"<p>Der Umfang der Schattenwirtschaft im Vergleich zur Gesamtwirtschaft ist beeindruckend. Eine Sch\u00e4tzung aus dem Jahr 2002 bezifferte ihn auf 37 Mrd. Franken und damit 9,3 Prozent des Bruttosozialprodukts. Diese beiden Zahlen wurden damals in der Botschaft zum <em>Bundesgesetz \u00fcber Massnahmen zur Bek\u00e4mpfung der Schwarzarbeit<\/em> (<em>BGSA<\/em&gt;; SR 822.41) genannt.[fnd]BBl (2012). S. 3605.[\/fnd] Diese Sch\u00e4tzung wies laut dem Bundesrat zwar \u201ebedeutende M\u00e4ngel\u201c auf \u2013 so sei der Umfang der Schattenwirtschaft naturgem\u00e4ss nicht messbar, da diese im Verborgenen stattfinde. Zudem muss in Bezug auf die Schwarzarbeit angemerkt werden, dass der Begriff der Schattenwirtschaft umfangreicher ist als derjenige der Schwarzarbeit. Doch trotz dieser beiden Einschr\u00e4nkungen war damals klar: Schwarzarbeit ist ein gravierendes Problem, welches angegangen werden muss.&#13;\n&#13;\nSelbst bei aller gebotenen Skepsis gegen\u00fcber den eingangs genannten Zahlen: Ginge man davon aus, dass sich der Anteil der Schwarzarbeit nur auf einen Zehntel dieser Sch\u00e4tzungen belief, h\u00e4tten die Einnahmenausf\u00e4lle allein f\u00fcr die verschiedenen Sozialversicherungen immer noch bei \u00fcber 400 Mio. Franken pro Jahr gelegen. Hinzu treten weitere negative Folgen der Schwarzarbeit wie Wettbewerbsverzerrungen und Steuerausf\u00e4lle.&#13;\n&#13;\nHeute, etwas mehr als 13 Jahre sp\u00e4ter, hat sich an der Ausgangslage nichts ge\u00e4ndert: Die aktuellsten Sch\u00e4tzungen \u2013 immer noch mit den gleichen M\u00e4ngeln behaftet wie in der Vergangenheit \u2013 sehen den Anteil der Schattenwirtschaft heute zwar um 1 bis 2 Prozent tiefer als zu Beginn des Jahrtausends. Der dadurch entstehende Schaden liegt damit aber noch immer in Milliardenh\u00f6he, und ein konsequentes Vorgehen gegen die Schwarzarbeit ist nach wie vor angezeigt.&#13;\n\n\n<h2><strong>BGSA mit langer Entstehungsgeschichte<\/strong><\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nIn den Neunzigerjahren wurde Schwarzarbeit erstmals vermehrt als Problem wahrgenommen und auf politischer Ebene diskutiert. Einige Kantone, besonders in der Westschweiz, begannen bereits damit, spezialisierte Kontrollorgane zur Schwarzarbeitsbek\u00e4mpfung einzusetzen. Auf Bundesebene wurde zun\u00e4chst eine Arbeitsgruppe eingesetzt, welche in Erf\u00fcllung von parlamentarischen Auftr\u00e4gen einen fast 200-seitigen Bericht \u00fcber die Bek\u00e4mpfung der Schwarzarbeit erstellte. Auf dessen Grundlage wurde ein Gesetzesentwurf f\u00fcr ein neues Gesetz, das BGSA, erarbeitet.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nAls das BGSA am 1. Januar 2008 in Kraft trat, hatte es bereits eine bewegte Geschichte hinter sich: Nachdem der Bundesrat den Entwurf und die Botschaft im Januar 2002 an das Parlament \u00fcberwiesen hatte, tat sich Letzteres schwer, sich auf den Inhalt zu einigen. Die Kommissionen f\u00fcr Wirtschaft und Abgaben (WAK) der beiden R\u00e4te bildeten je Subkommissionen, welche den Entwurf intensiv debattierten und zahlreiche Anpassungen vorschlugen. Der Gesetzestext, der schliesslich Mitte 2005 vom Parlament verabschiedet wurde, unterschied sich denn auch in wesentlichen Punkten vom bundesr\u00e4tlichen Entwurf. So strich das Parlament beispielsweise die Definition der Schwarzarbeit und ersetzte sie durch eine indirekte Umschreibung. Demnach liegt Schwarzarbeit heute vor, wenn gegen Melde- und Bewilligungspflichten gem\u00e4ss Sozialversicherungs-, Ausl\u00e4nder- oder Quellensteuerrecht verstossen wird.&#13;<\/p>\n<h2><strong>Pfeiler des Gesetzes: Die kantonalen Inspektoren<\/strong><\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nTrotz aller \u00c4nderungen blieb das zentrale Element des Entwurfs in seinem Kern erhalten: In jedem Kanton wurde ein Organ geschaffen, welches rechtsgebiets\u00fcbergreifend Kontrollen durchf\u00fchrt und eng mit den verschiedenen fachlich zust\u00e4ndigen Spezialbeh\u00f6rden (den Ausgleichskassen im Bereich der AHV\/IV-Pflichten, den Migrations\u00e4mtern im Bereich des Ausl\u00e4nderrechts oder den Steuerbeh\u00f6rden im Bereich des Quellensteuerrechts) zusammenarbeitet. Ergibt sich bei einer solchen Kontrolle ein Verdacht auf Schwarzarbeit, so wird der Fall zur weiteren Abkl\u00e4rung an die zust\u00e4ndige Spezialbeh\u00f6rde weitergeleitet. Erh\u00e4rtet sich dieser Verdacht, so ist es nach wie vor Aufgabe der Spezialbeh\u00f6rde, diejenigen Massnahmen zu treffen, welche gesetzlich vorgesehen sind. Diese reichen von Beitragsnachforderungen bis hin zu Bussen.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nNeue Pflichten wurden im BGSA nicht eingef\u00fchrt; einzig die bereits vorhandenen Bestimmungen sollten effizienter kontrolliert werden k\u00f6nnen. Damit handelt es sich mit dem BGSA um ein Rahmengesetz, welches die Durchsetzung der bestehenden gesetzlichen Bestimmungen unterst\u00fctzen will.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nIm Jahr 2008 stellten die Kantone dem Bund die Lohnkosten von etwas \u00fcber 50 Inspektoren<a href=\"#footnote_1\" id=\"footnote-anchor_1\" class=\"inline-footnote__anchor\">[1]<\/a> in Rechnung<a href=\"#footnote_2\" id=\"footnote-anchor_2\" class=\"inline-footnote__anchor\">[2]<\/a>. Sechs Jahre sp\u00e4ter waren bereits knapp 70 Inspektoren im Einsatz. In diesem Zeitraum wurden jeweils zwischen ca. 34\u2018000 und 37\u2018000 Personenkontrollen pro Jahr durchgef\u00fchrt. In rund einem Viertel der F\u00e4lle wurden Verdachtsf\u00e4lle an die Spezialbeh\u00f6rden weitergeleitet. Hinzu kommen zahlreiche Meldungen an die Spezialbeh\u00f6rden seitens der Inspektoren ohne vorg\u00e4ngige Kontrollen.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nDie Inspektoren pr\u00fcfen s\u00e4mtliche Branchen. Einer Kontrolle kann dabei ein eingegangener Hinweis zugrunde liegen. Es gibt aber auch Spontankontrollen ohne vorbestehenden Verdacht. Zu den meistgepr\u00fcften Branchen z\u00e4hlen das Bauhaupt- und das Baunebengewerbe sowie das Gastgewerbe. Diese werden von den Kantonen als risikobehafteter betrachtet als andere Branchen.&#13;<\/p>\n<h2><strong>Evaluation zeigt Verbesserungspotenzial beim BGSA auf<\/strong><\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nIn den Jahren 2011 und 2012 befragte ein externes B\u00fcro die Inspektoren sowie weitere beteiligte Beh\u00f6rden und Instanzen. Der daraus entstehende Bericht folgerte: Die Massnahmen des BGSA sind grunds\u00e4tzlich erfolgversprechend, ihr Beitrag zur Eind\u00e4mmung der Schwarzarbeit kann jedoch noch verbessert werden.<a href=\"#footnote_3\" id=\"footnote-anchor_3\" class=\"inline-footnote__anchor\">[3]<\/a>&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nAuch das vom Bundesrat darauf kontaktierte Staatssekretariat f\u00fcr Wirtschaft (Seco) kam \u2013 in Zusammenarbeit mit den weiteren betroffenen Bundes\u00e4mtern \u2013 zum Schluss: Das Gesetz sollte punktuell revidiert werden. Einig war man sich, dass die vorhandenen Instrumente des BGSA und dessen Ansatz zur Bek\u00e4mpfung der Schwarzarbeit beizubehalten und zu st\u00e4rken sind. Da sich das Gesetz grunds\u00e4tzlich bew\u00e4hrt hat, sollte davon abgesehen werden, die Ausrichtung des BGSA grundlegend zu \u00e4ndern. Die Arbeiten wurden zu Beginn dieses Jahres abgeschlossen, sodass der Bundesrat die Vernehmlassung zur Revision des BGSA am 1. April 2015 er\u00f6ffnen konnte.<a href=\"#footnote_4\" id=\"footnote-anchor_4\" class=\"inline-footnote__anchor\">[4]<\/a>&#13;<\/p>\n<h2><strong>Kontrolleure sollen Bussen aussprechen d\u00fcrfen<\/strong><\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nEine der St\u00e4rken des BGSA ist die Vernetzung sowie der Austausch von Informationen. Die Kontrollorgane sind aufgrund ihrer Vernetzung mit den direkt betroffenen Beh\u00f6rden zu einer wichtigen Anlaufstelle f\u00fcr Verdachtsmeldungen geworden. Dieser Vorteil soll mit der Revision ausgebaut werden: Weitere Beh\u00f6rden, welche mit Schwarzarbeitstatbest\u00e4nden konfrontiert sein k\u00f6nnen, sollen ebenfalls zur Verdachtsmeldung an das Kontrollorgan befugt werden (beispielsweise die Sozialhilfebeh\u00f6rden).&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nGleichzeitig soll den Kontrollorganen erm\u00f6glicht werden, Hinweise auf strafbares Verhalten in Zusammenhang mit der Verrichtung von Arbeit, die aber <em>nicht<\/em> als Schwarzarbeit zu taxieren ist, den daf\u00fcr zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rden zu melden. Da sie vor Ort Kontrollen vornehmen und befugt sind, in verschiedene Unterlagen Einblick zu erhalten, stossen sie auch auf Tatbest\u00e4nde, welche ausserhalb des Sozialversicherungs-, des Ausl\u00e4nder- oder des Quellensteuerrechts liegen.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nNeu sollen die kantonalen Kontrollorgane \u2013 und das ist eine Abkehr des geltenden Systems \u2013 Bussen aussprechen d\u00fcrfen. Diese beziehen sich auf Verst\u00f6sse gegen die Anmeldepflicht neuer Arbeitnehmender bei den Ausgleichskassen: Die bereits heute bestehende Pflicht ist zeitlich gesehen die erste, welche nach Abschluss eines Arbeitsvertrages von einem Arbeitgeber erf\u00fcllt werden muss und welche von den kantonalen Kontrollorganen \u00fcberpr\u00fcft werden kann. Allerdings wird das pr\u00e4ventive Potenzial dieser Pflicht nicht ausgesch\u00f6pft.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nWer diese Meldung innert Frist unterl\u00e4sst, kann zuk\u00fcnftig gest\u00fctzt auf das BGSA direkt von den Inspektoren geb\u00fcsst werden. Die kantonalen Ausgleichskassen sowie die Verbandsausgleichskassen geben den Arbeitgebern die M\u00f6glichkeit, die Anmeldung neuer Arbeitnehmender sowie die Meldung der Jahreslohnabrechnung online vorzunehmen, sodass sich der Aufwand in engen Grenzen h\u00e4lt.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nInsgesamt soll also die Stellung der Kontrollorgane verst\u00e4rkt werden. Dies ist aus heutiger Sicht angezeigt, sind sie es doch, welche t\u00e4glich direkt vor Ort Kontrollen durchf\u00fchren und damit am st\u00e4rksten mit Schwarzarbeit konfrontiert werden.<\/p>\n<ol class=\"footnote\"><li id=\"footnote_1\" class=\"footnote--item\">Vollzeit\u00e4quivalente.&nbsp;<a href=\"#footnote-anchor_1\" class=\"inline-footnote__anchor hidden-print\">[<span class=\"icon-arrow-up\"><\/span>]<\/a><\/li><li id=\"footnote_2\" class=\"footnote--item\">Der Bund \u00fcbernimmt 50% der bei den Kantonen anfallenden Personalkosten f\u00fcr die Kontrollt\u00e4tigkeit.&nbsp;<a href=\"#footnote-anchor_2\" class=\"inline-footnote__anchor hidden-print\">[<span class=\"icon-arrow-up\"><\/span>]<\/a><\/li><li id=\"footnote_3\" class=\"footnote--item\">Das Parlament hat im BGSA eine Evaluationspflicht verankert. Die Massnahmen sollten innert f\u00fcnf Jahren nach Inkrafttreten gepr\u00fcft werden. Der <a href='http:\/\/www.seco.admin.ch\/dokumentation\/publikation\/00008\/00022\/05042\/index.html?lang=de' target=\"_blank\">Bericht<\/a> ist unter www.seco.admin.ch abrufbar.&nbsp;<a href=\"#footnote-anchor_3\" class=\"inline-footnote__anchor hidden-print\">[<span class=\"icon-arrow-up\"><\/span>]<\/a><\/li><li id=\"footnote_4\" class=\"footnote--item\">Die <a href='http:\/\/www.admin.ch\/ch\/d\/gg\/pc\/pendent.html' target=\"_blank\">Unterlagen<\/a> sind auf www.admin.ch abrufbar.&nbsp;<a href=\"#footnote-anchor_4\" class=\"inline-footnote__anchor hidden-print\">[<span class=\"icon-arrow-up\"><\/span>]<\/a><\/li><\/ol>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Der Umfang der Schattenwirtschaft im Vergleich zur Gesamtwirtschaft ist beeindruckend. Eine Sch\u00e4tzung aus dem Jahr 2002 bezifferte ihn auf 37 Mrd. Franken und damit 9,3 Prozent des Bruttosozialprodukts. 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Nach einer Evaluation des 2008 eingef\u00fchrten <em>Bundesgesetzes \u00fcber Massnahmen zur Bek\u00e4mpfung der Schwarzarbeit<\/em> (BGSA) kommt der Bundesrat in einem Revisionsvorschlag zum Schluss: Die Inspektoren m\u00fcssen mehr Kompetenzen erhalten. So sollen sie auch Informationen aus den Unternehmen, die nicht die Schwarzwirtschaft betreffen, an die Beh\u00f6rden weiterleiten k\u00f6nnen. Das kann etwa die Sozialhilfe betreffen. 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