{"id":116929,"date":"2015-02-28T10:41:31","date_gmt":"2015-02-28T10:41:31","guid":{"rendered":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/2015\/02\/systemrelevante-zuercher-kantonalbank-ist-gewappnet-fuer-den-notfall\/"},"modified":"2023-08-23T23:15:04","modified_gmt":"2023-08-23T21:15:04","slug":"systemrelevante-zuercher-kantonalbank-ist-gewappnet-fuer-den-notfall","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/2015\/02\/systemrelevante-zuercher-kantonalbank-ist-gewappnet-fuer-den-notfall\/","title":{"rendered":"Systemrelevante Z\u00fcrcher Kantonalbank ist gewappnet f\u00fcr den Notfall"},"content":{"rendered":"<p>In der Schweiz gibt es vier systemrelevante Banken: Nebst den Grossbanken Credit Suisse und UBS sind dies die Raiffeisen-Gruppe sowie die Z\u00fcrcher Kantonalbank (ZKB). F\u00fcr die Grossbanken stellte die Schweizerische Nationalbank (SNB) die Systemrelevanz im Jahr 2012 fest, f\u00fcr die ZKB im November 2013 und f\u00fcr Raiffeisen im August 2014.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nDie Nationalbank hat den gesetzlichen Auftrag, systemrelevante Faktoren zu bezeichnen. Die Gesetzgebung \u00fcber systemrelevante Banken, die auch als Too-big-to-fail-Gesetzgebung (TBTF) bekannt ist, trat 2012 in Kraft. Systemrelevante Funktionen sind Produkte und Dienstleistungen, welche erstens f\u00fcr die schweizerische Volkswirtschaft unverzichtbar und zweitens kurzfristig nicht substituierbar sind. Sie sind in einer Krise auf jeden Fall aufrechtzuerhalten. Eine Bank ist systemrelevant, wenn sie substanzielle Marktanteile bei diesen Funktionen hat.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nDa die TBTF-Gesetzgebung zuerst nur auf die beiden Grossbanken angewendet wurde, ist es m\u00f6glicherweise nicht offensichtlich, dass sie letztlich einen Inlandsfokus hat. Nicht die internationale Bedeutung einer Bank spielt eine Rolle, sondern allein die inl\u00e4ndische. In der Botschaft des Bundesrates vom April 2011 steht: \u00abDie Frage, ob eine Bank systemrelevant ist, ist demnach aus einzelstaatlicher Sicht zu beantworten.\u00bb\u00a0<a href=\"#footnote_1\" id=\"footnote-anchor_1\" class=\"inline-footnote__anchor\">[1]<\/a>&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nArt 8. des <i>Bundesgesetzes \u00fcber die Banken und Sparkassen<\/i> nennt namentlich das inl\u00e4ndische\u00a0 Einlagen- und Kreditgesch\u00e4ft und den daf\u00fcr ben\u00f6tigten Zahlungsverkehr als systemrelevante Funktionen. Zentrales Kriterium ist dabei der Marktanteil einer Bank am Einlagen- und Kreditgesch\u00e4ft. Ab welchem Marktanteil nun eine Bank systemrelevant ist, wird jedoch nicht angegeben. Als weitere Faktoren k\u00f6nnen Gr\u00f6sse, Risikoprofil und Vernetzung die Systemrelevanz einer Bank erh\u00f6hen.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nIm Fall der Z\u00fcrcher Kantonalbank hat die SNB das inl\u00e4ndische Kredit- und Einlagengesch\u00e4ft mit dem Realsektor mit einer Maximallaufzeit von einem Jahr als systemrelevante Funktion bezeichnet. Hinzu kommt der damit zusammenh\u00e4ngende Zahlungsverkehr. In diesen Segmenten hat die ZKB gesamtschweizerisch Marktanteile zwischen 6% und 8% und ist dort die viertgr\u00f6sste Bank, weshalb sie aus Sicht der SNB systemrelevant ist. Die Konzentration der Gesch\u00e4ftst\u00e4tigkeit auf den Kanton Z\u00fcrich und die Vernetzung im inl\u00e4ndischen Bankensystem verst\u00e4rken diese Relevanz.&#13;<\/p>\n<h2><b>Grundgedanke der Systemrelevanz<\/b><\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nEin Unternehmen kann insolvent werden und aus dem Markt austreten: Das ist ein wesentliches Merkmal einer funktionierenden Marktwirtschaft. Wie kann das aber bei einer systemrelevanten Bank gelingen?&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nZuallererst sollen <i>pr\u00e4ventive Massnahmen <\/i>verhindern, dass \u00fcberhaupt eine Situation der drohenden Insolvenz eintritt, in der eine systemrelevante Bank saniert oder sogar abgewickelt werden muss. Pr\u00e4ventive Massnahmen sind vor allem h\u00f6here Kapital- und Liquidit\u00e4tsanforderungen. Ausserdem hat eine systemrelevante Bank einen <i>Stabilisierungsplan<\/i> zu erstellen. Hier hat sie darzulegen, welche konkreten kapital- und liquidit\u00e4tsst\u00e4rkenden Massnahmen sie in einer Krise ergreifen w\u00fcrde, um Schlimmeres zu vermeiden.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nErst wenn alle Stricke reissen und die Insolvenz droht, setzt die Eidgen\u00f6ssische Finanzmarktaufsicht (Finma) einen Sanierungsbeauftragten ein, der die Bank f\u00fchrt. Daf\u00fcr m\u00fcssen bereits vorg\u00e4ngig die m\u00f6glichen und bevorzugten Strategien bekannt sein, wie die systemrelevanten Funktionen ohne Unterbrechung weitergef\u00fchrt werden sollen. Dies hat die Bank in einem <i>Notfallplan<\/i> aufzuzeigen. Da die Massnahmen des Notfallplans umgehend umsetzbar sein m\u00fcssen \u2013 eine Lehre aus der Finanzkrise im Jahr 2008 \u2013, kann die Finma jederzeit die vorbereitende Umsetzung von Massnahmen erwirken.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nF\u00fcr die Inhalte des Stabilisierungs- und des Notfallplans gibt es keine Vorlage. Die Pl\u00e4ne richten sich an der besonderen Charakteristik der systemrelevanten Bank aus.&#13;<\/p>\n<h2><b>Pr\u00e4ventive Massnahmen<\/b><\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nDie Mindestanforderungen an die Kapitalquote haben sich durch die Feststellung der Systemrelevanz nur gering, von 13,6% auf 14,0%, erh\u00f6ht. Dazu kommt jeweils der antizyklische Kapitalpuffer. Ausserdem gelten f\u00fcr systemrelevante Banken strengere Anforderungen an die Kapitalqualit\u00e4t.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nDie ZKB liegt per Ende 2014 mit einer Kapitalquote von 16,6% und davon 14,6% hartes Kernkapital deutlich \u00fcber diesen Mindestanforderungen. Durch verschiedene Massnahmen hat die ZKB die fr\u00fchzeitige \u00dcbererf\u00fcllung der Vorgaben und damit ihre Flexibilit\u00e4t wiederhergestellt und geh\u00f6rt auch ohne Ber\u00fccksichtigung der Staatsgarantie zu den sichersten Banken weltweit.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nEine sehr solide Kapitalausstattung reduziert auch das Liquidit\u00e4tsrisiko infolge eines Bank-Runs. Dennoch bleibt das Liquidit\u00e4tsrisiko die gr\u00f6sste unmittelbare Bedrohung f\u00fcr die Stabilit\u00e4t einer Bank w\u00e4hrend einer Krise:<i> Lehman, Northern Rock<\/i> und <i>HRE<\/i> sind Beispiele daf\u00fcr, wie eine zu kurze Refinanzierung der Aktiven und ein zu geringer Liquidit\u00e4tspuffer innert Tagen zu einer existenziellen Krise f\u00fchren k\u00f6nnen.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nDem Liquidit\u00e4tsrisikomanagement kommt eine entscheidende Bedeutung f\u00fcr die Verhinderung einer Krise zu. Systemrelevante Banken m\u00fcssen daher die Vorgaben von<i> Basel III<\/i> an einen Liquidit\u00e4tspuffer <i>(Liquidity Coverage Ratio, LCR) <\/i>bereits ab 2015 vollumf\u00e4nglich erf\u00fcllen \u2013 ein Jahr fr\u00fcher als beispielsweise in der Europ\u00e4ischen Union und drei Jahre fr\u00fcher als nicht systemrelevante Banken. Die Z\u00fcrcher Kantonalbank hat ihren LCR-Puffer fr\u00fchzeitig aktiv erh\u00f6ht und erf\u00fcllt die Vorgaben bereits seit 2013.&#13;<\/p>\n<h2><b>Stabilisierungsplan: Staatsgelder<\/b><\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nNeben diesen pr\u00e4ventiv strengeren Vorgaben f\u00fcr Kapital und Liquidit\u00e4t enth\u00e4lt der Stabilisierungsplan Massnahmen f\u00fcr die Wiedererlangung hoher Kapital- und Liquidit\u00e4tsquoten in einer schweren Krise. Die M\u00f6glichkeiten der Kapitalst\u00e4rkung sind f\u00fcr die ZKB zwar betr\u00e4chtlich, aber nicht breit gestreut.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nAls Kapitalinstrument steht ihr zum einen das Dotationskapital des Kantons Z\u00fcrich zur Verf\u00fcgung. Der vom Kantonsrat gesprochene Dotationskapitalrahmen betr\u00e4gt \u00fcber 1 Mrd. Franken. Dies entspricht knapp 2% zus\u00e4tzlicher Kapitalquote. Ausserdem kann die Bank auf nachrangige Anleihen mit Forderungsverzicht zur\u00fcckgreifen, als deren Emittentin sie sich am Markt fest etabliert hat. Die Reduktion der risikogewichteten Aktiven in grossem Umfang ist hingegen keine Alternative, da der allergr\u00f6sste Teil des Eigenkapitals im klassischen Kreditgesch\u00e4ft gebunden ist, das wiederum als systemrelevante Funktion zu sch\u00fctzen ist.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nDie Massnahmen zur Liquidit\u00e4t sind im Stabilisierungsplan detailliert ausgearbeitet, erprobt und mit den internen Krisenpl\u00e4nen der Bank abgestimmt. Der Schwerpunkt liegt weniger auf systemischen Krisen, in denen die Bank aufgrund ihrer Staatsgarantie eher im Vorteil ist, sondern auf einer sehr gravierenden institutsspezifischen Krise. Dank diesen Massnahmen verl\u00e4sst die Bank sich nicht einfach auf ihre Staatsgarantie, sondern stellt ihre Liquidit\u00e4t auch in schweren Krisen aus eigener Kraft sicher.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nDie Arbeiten am Stabilisierungsplan sind weitgehend fertig. Der Plan wird in Zukunft mindestens j\u00e4hrlich aktualisiert.&#13;<\/p>\n<h2><b>Notfallplan: Mehrere Strategien<\/b><\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nDer Notfallplan soll die Grundlagen daf\u00fcr liefern, bei einer drohenden Insolvenz die Weiterf\u00fchrung der systemrelevanten Funktionen l\u00fcckenlos sicherzustellen. Dazu m\u00fcssen die Notmassnahmen umgehend \u2013 etwa w\u00e4hrend eines Wochenendes \u2013 umsetzbar sein. Das ist nur m\u00f6glich, wenn der Plan auf den besonderen Merkmalen der betreffenden Bank aufbaut.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nWelche sind die Charakteristika der Z\u00fcrcher Kantonalbank? Erstens ist es ihr Gesetzesrahmen als Parlamentsbank: Nicht der Regierungsrat f\u00e4llt die relevanten Beschl\u00fcsse, sondern der Kantonsrat. Zweitens weist sie einen starken Inlandsfokus auf, weshalb es keinen grossen Zusatznutzen bringt, das ausl\u00e4ndische vom inl\u00e4ndischen Gesch\u00e4ft zu trennen \u2013 wie dies etwa die Grossbanken tun. Drittens liegt der gr\u00f6sste Teil der Risiken innerhalb der systemrelevanten Funktionen. Somit sind diese in einer Krise wahrscheinlich selbst Teil des Problems.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nWegen dieser Besonderheiten ist es unwahrscheinlich, dass eine einzige Strategie s\u00e4mtliche m\u00f6gliche F\u00e4lle abdecken kann. Daher enth\u00e4lt der Notfallplan verschiedene Strategien und Massnahmen im Sinne einer \u00abResolution Toolbox\u00bb. Der Notfallplan wird gegenw\u00e4rtig zusammen mit der Finma erarbeitet.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nDie ZKB ist \u00fcberzeugt, mit den gew\u00e4hlten Strategien Wege gefunden zu haben, welche unter allen Umst\u00e4nden die Fortf\u00fchrung der systemrelevanten Funktionen auch tats\u00e4chlich sicherstellen k\u00f6nnen und so einen Beitrag zur Finanzmarktstabilit\u00e4t leisten. Dennoch darf nicht vergessen werden: Die entscheidende Anforderung an eine systemrelevante Bank ist ein konzentriertes und handlungsorientiertes Risikomanagement bereits in \u00abnormalen\u00bb Zeiten. Dieses muss die Komplexit\u00e4t einer grossen Bank im Griff haben und ausreichende Kapital- und Liquidit\u00e4tspuffer bereitstellen, damit Stabilisierungs- und Notfallplan nie ausgel\u00f6st werden m\u00fcssen.<\/p>\n<ol class=\"footnote\"><li id=\"footnote_1\" class=\"footnote--item\">Bundesrat, 20. April 2011, Botschaft TBTF, 4744&nbsp;<a href=\"#footnote-anchor_1\" class=\"inline-footnote__anchor hidden-print\">[<span class=\"icon-arrow-up\"><\/span>]<\/a><\/li><\/ol>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In der Schweiz gibt es vier systemrelevante Banken: Nebst den Grossbanken Credit Suisse und UBS sind dies die Raiffeisen-Gruppe sowie die Z\u00fcrcher Kantonalbank (ZKB). 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