{"id":117102,"date":"2015-01-20T11:43:50","date_gmt":"2015-01-20T11:43:50","guid":{"rendered":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/2015\/01\/automatisch-gespeicherter-entwurf-3\/"},"modified":"2023-08-23T23:16:13","modified_gmt":"2023-08-23T21:16:13","slug":"automatisch-gespeicherter-entwurf-3","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/2015\/01\/automatisch-gespeicherter-entwurf-3\/","title":{"rendered":"Die Schweiz ist bereit f\u00fcr die volle Stommarkt\u00f6ffnung"},"content":{"rendered":"<h2 class=\"article-title\"><a href=\"http:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/content\/uploads\/2015\/05\/gysler.jpg\"><img fetchpriority=\"high\" decoding=\"async\" class=\"alignnone  wp-image-22139\" src=\"http:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/content\/uploads\/2015\/05\/gysler.jpg\" alt=\"gysler\" width=\"656\" height=\"460\" \/><\/a><\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\n<span class=\"text__legend\">Interessierte informieren sich an einer Baumesse \u00fcber intelligente Heizsysteme. Mit der vorgesehenen Strommarkt\u00f6ffnung k\u00f6nnen sich auch kleine Endverbraucher von einem Stromlieferanten ihrer Wahl beliefern lassen. Keystone<\/span>&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nIn der ersten Phase der Markt\u00f6ffnung konnten Lieferanten sowie marktberechtigte Kunden Erfahrungen mit der Strommarkt\u00f6ffnung sammeln und sie zu ihren Gunsten nutzen. Jetzt wird es Zeit, dass auch Haushalte und vor allem kleine und mittlere Unternehmen (KMU) die Freiheit erhalten sollten, ihren Lieferanten w\u00e4hlen zu k\u00f6nnen, um vom aktuell tiefen europ\u00e4ischen Stromgrosshandelspreis zu profitieren. Zudem wird langfristig der Markt die Investitionen in Produktionsanlagen sinnvoll steuern und konsumentenfreundliche Produkte hervorbringen. Auch kann die Energiestrategie 2050 durch vermehrte Differenzierung der Produkte in Richtung \u00d6kologie durch die Markt\u00f6ffnung unterst\u00fctzt werden. Kleinkonsumenten, denen das Risiko oder der Aufwand des Marktes zu gross sind, k\u00f6nnen in der Grundversorgung bleiben oder in diese zur\u00fcckkehren. In der Grundversorgung beziehen sie die Elektrizit\u00e4t von ihrem bisherigen regionalen Versorger, der verpflichtet ist, den Strom zu liefern. Zudem steht die Entwicklung des Strompreises unter einer gewissen Kontrolle der Regulierungsbeh\u00f6rde, der Eidgen\u00f6ssischen Elektrizit\u00e4tskommission (Elcom). Mit diesen Rahmenbedingungen ist die Schweiz bereit, um am europ\u00e4ischen Markt, der f\u00fcr die Versorgungssicherheit wichtig ist, voll teilnehmen zu k\u00f6nnen.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nDie rechtlichen Voraussetzungen jedenfalls sind vorhanden. Die schrittweise \u00d6ffnung des Elektrizit\u00e4tsmarktes ist im geltenden Stromversorgungsgesetz (StromVG) vorgesehen, das vom Parlament im M\u00e4rz 2007 verabschiedet wurde. Der erste Schritt (Teilmarkt\u00f6ffnung) erfolgte im Jahr 2009 f\u00fcr grosse Stromverbraucher mit \u00fcber 100 Megawattstunden (MWh) Stromverbrauch pro Jahr. F\u00fcnf Jahre danach sollte ein zweiter Schritt (volle Markt\u00f6ffnung) f\u00fcr s\u00e4mtliche Stromkonsumenten umgesetzt werden. Infolge der umfangreichen Arbeiten zur Energiestrategie 2050 mussten die Vorbereitungen f\u00fcr den zweiten Markt\u00f6ffnungsschritt zur\u00fcckgestellt werden. Gem\u00e4ss dem vorliegenden Bundesbeschluss \u00fcber die zweite Etappe der Strommarkt\u00f6ffnung soll nun die volle Markt\u00f6ffnung per Anfang 2017 in Kraft treten, sodass sich kleine Endverbraucher erstmals ab dem 1. Januar 2018 von einem Stromlieferanten ihrer Wahl beliefern lassen k\u00f6nnen. Gegen den Bundesbeschluss kann das Referendum ergriffen werden.&#13;<\/p>\n<h2 class=\"article-subtitle\">Kleine Endverbraucher erhalten Marktzugang<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nHaushalte sowie KMU mit einem Jahresverbrauch, der geringer ist als 100 MWh (kleine Endverbraucher), k\u00f6nnen w\u00e4hlen, ob sie die Elektrizit\u00e4t im Rahmen der Grundversorgung wie bisher von ihrem lokalen Versorgungsunternehmen beziehen oder ob sie zu einem anderen Lieferanten wechseln resp. einen Marktvertrag von ihrem bisherigen Versorger haben m\u00f6chten. Ausserhalb der Grundversorgung entf\u00e4llt die gesetzliche Lieferpflicht, und der Energietarif wird nicht mehr gem\u00e4ss den gesetzlichen Vorgaben von der Elcom auf Angemessenheit \u00fcberpr\u00fcft. Sobald im freien Markt ein Vertrag \u00fcber die Elektrizit\u00e4tslieferung besteht, sind die kleinen Endverbraucher nicht mehr in der abgesicherten Grundversorgung. Sie haben aber das Recht, im Folgejahr wieder zur Grundversorgung zur\u00fcckzukehren. Die Wechselbereitschaft und der Wettbewerb werden so gef\u00f6rdert. Die anfallenden Kosten, die bei einem Lieferanten durch den Wechsel von Endverbrauchern entstehen, d\u00fcrfen den Endverbrauchern nicht in Rechnung gestellt werden.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nEin Wechsel in den liberalisierten Markt steht den kleinen Endkonsumenten frei. Will sich ein Haushalt nicht mit dem Strommarkt auseinandersetzen und Preise sowie weitere Vertragskonditionen nicht vergleichen, kann er bei seinem bisherigen Endverteiler verbleiben. Dieser muss ihm eine Stromversorgung zu angemessenen, transparenten und einheitlichen Tarifen anbieten. Die \u00dcberwachung der Tarife im Wahlmodell der abgesicherten Stromversorgung (WAS-Modell) obliegt der Elcom. Die \u00dcberpr\u00fcfung der Tarife im WAS-Modell wird durch eine Ex-post-Angemessenheitspr\u00fcfung ersetzt, die marktkompatibel ist. Das bedeutet, dass die Elcom auf der Basis von Preisen vergleichbarer Angebote im freien Markt (Referenzpreis) und weiteren Kriterien pr\u00fcfen wird, ob die Tarife im WAS-Modell angemessen sind. Der Referenzpreis kann jedoch von den Tarifen in der Grundversorgung abweichen. Denn einerseits ist den Besonderheiten der abgesicherten Versorgung wie der Sicherheit durch feste Tarife, andererseits aber auch allf\u00e4lligen Unsicherheiten im Preisvergleich Rechnung zu tragen. Sind die Tarife zu hoch, kann die Elcom sie herabsetzen. Hierdurch wird sichergestellt, dass die Preise in der Grundversorgung nicht \u00fcberrissen sind respektive dass keine Quersubventionierung von den Grundversorgungspreisen zu den Marktpreisen stattfindet. Diese Ex-post-Preiskontrolle gew\u00e4hrleistet angemessene Preise im Service public.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nIn der vollen Markt\u00f6ffnung \u00e4ndern sich aber nicht nur die Regeln bei den kleinen Endverbrauchern. Das Gesetz regelt im neuen Art. 7 StromVG, dass der Anspruch auf Grundversorgung nur noch Endverbrauchern mit einem Jahresverbrauch von weniger als 100 MWh pro Verbrauchsst\u00e4tte zusteht. Demzufolge entf\u00e4llt das Recht auf Grundversorgung f\u00fcr Endverbraucher mit einem h\u00f6heren Verbrauch ab Inkrafttreten des Bundesbeschlusses. Tritt der Bundesbeschluss zur vollen Markt\u00f6ffnung am 1. \u00a0Januar 2017 in Kraft, m\u00fcssen die Grossverbraucher zu diesem Zeitpunkt zwingend im freien Markt sein. Eine \u00dcbergangsregulierung wird allerdings daf\u00fcr sorgen, dass entsprechende Marktvertr\u00e4ge erst in einem \u00dcbergang nach Inkrafttreten des Bundesbeschlusses vorhanden sein m\u00fcssen.&#13;<\/p>\n<h2 class=\"article-subtitle\">Welche Vor- und Nachteile hat die volle Markt\u00f6ffnung f\u00fcr Haushalte und KMU?<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nEin Grossteil der KMU in der Schweiz (rund 80% bis 90%, je nach Berechnungsart) hat einen j\u00e4hrlichen Stromverbrauch von weniger als 100 MWh und ist heute nicht marktzugangsberechtigt. W\u00e4hrend grosse Unternehmen also schon heute von den tiefen europ\u00e4ischen Strompreisen profitieren k\u00f6nnen, hat die Mehrheit der KMU die Wahlm\u00f6glichkeit nicht und verf\u00fcgt damit nicht \u00fcber gleich lange Spiesse. Das ist insbesondere f\u00fcr diejenigen wichtig, die zwar stromintensiv produzieren, deren Stromverbrauch aber unter der Grenze von 100 MWh liegt.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\n<a href=\"http:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/content\/uploads\/2015\/01\/gysler1.jpg\"><img decoding=\"async\" class=\"alignnone  wp-image-22170\" src=\"http:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/content\/uploads\/2015\/01\/gysler1.jpg\" alt=\"gysler1\" width=\"804\" height=\"564\" \/><\/a>&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\n&nbsp;&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\n<span class=\"text__legend\">Eine Frau liest den Stromverbrauch von einem Z\u00e4hler ab. Haushalte sollen mit der geplanten Markt\u00f6ffnung massgeschneiderte Angebote aussuchen k\u00f6nnen. Keystone<\/span>&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\n&nbsp;&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nEuropaweit sind die Stromgrosshandelspreise derzeit tief. H\u00e4lt die Preisbaisse an, k\u00f6nnen Haushalte und KMU durch die freie Anbieterwahl und den damit ausgel\u00f6sten Wettbewerb zumindest kurzfristig mit sinkenden Endverbraucherpreisen rechnen. Auch d\u00fcrfte es zu einer Angleichung der Preisniveaus in der Schweiz kommen. Das bisherige West-Ost-Gef\u00e4lle \u2013 h\u00f6here Strompreise im Westen, tiefere Strompreise im Osten mit Preisunterschieden im Energieteil (ohne Anteil der Netzkosten) von bis zu 40% \u2013 d\u00fcrfte verschwinden. Ein freier Markt heisst allerdings nicht automatisch, dass die Preise sinken. Die Strompreise in Europa und der Schweiz k\u00f6nnen in einigen Jahren wieder steigen, zum Beispiel wenn die Nachfrage anzieht oder die klimapolitischen Rahmenbedingungen die Energie verteuern wird.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nDer gr\u00f6sste Vorteil f\u00fcr die Haushalte und KMU wird sein, dass sie sich ihre Stromanbieter und massgeschneiderte Angebote f\u00fcr ihre Stromversorgung aussuchen k\u00f6nnen. Umgekehrt erhalten Stromlieferanten mit attraktiven Angeboten zus\u00e4tzliche Absatzchancen. Dazu geh\u00f6rt grunds\u00e4tzlich ein g\u00fcnstiger Preis, aber nicht nur: Auch Zuverl\u00e4ssigkeit, Kundenorientierung, Herkunft und Produktionsart des Stroms sowie Innovation spielen eine Rolle. Die Stromunternehmen werden voraussichtlich vermehrt andere Dienstleistungen anbieten wie Beratung f\u00fcr effiziente Anwendungen im Haushalt und Betrieb oder neue, intelligente Technologien, mit denen Strom und Geld gespart werden k\u00f6nnen. Dazu geh\u00f6ren auch neue Stromprodukte, beispielsweise solche, die sich gut mit einer Fotovoltaik-Eigenproduktion kombinieren lassen. Marktpreismodelle mit zeitlich unterschiedlichen Preisen unterst\u00fctzen dabei kleine Endkunden, die in einem Smart Home oder in einem smarten Betrieb ihren Strom vor allem dann nutzen wollen, wenn das Angebot entsprechend hoch und die Preise tief sind. Dabei helfen solche Modelle, die fluktuierende dezentrale Einspeisung von erneuerbaren Energien \u00fcber die richtigen Preissignale effizient zu nutzen. \u00dcber solche Produkte kann die volle Markt\u00f6ffnung die Energiestrategie 2050 unterst\u00fctzen. Diese befindet sich zurzeit in der parlamentarischen Beratung.&#13;<\/p>\n<h2 class=\"article-subtitle\">Internationale Bedeutung<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nDie Umsetzung der vollen Markt\u00f6ffnung hat auch eine wichtige internationale Dimension. Sie ist eine Voraussetzung f\u00fcr die weitere Integration der Schweiz in den europ\u00e4ischen Strommarkt und f\u00fcr das angestrebte Stromabkommen mit der EU. Denn die heute im StromVG festgelegten Regelungen f\u00fcr die bisherige Teilmarkt\u00f6ffnung widersprechen den europ\u00e4ischen Vorschriften zum Netzzugang und zur Grundversorgung. Ein bilaterales Stromabkommen zwischen der Schweiz und der EU verbessert die Investitionssicherheit der Strombranche, erleichtert die Einbindung der Schweizer Wasserkraft in Europa und erh\u00f6ht letztlich die Versorgungssicherheit. Nur bei einem gesicherten Zugang zum europ\u00e4ischen Strombinnenmarkt kann die Schweiz ihre zentrale Netzfunktion \u2013 rund 10% des europ\u00e4ischen Stroms fliessen durch die Schweiz \u2013 optimal nutzen. Ohne Stromabkommen k\u00f6nnte der Marktzugang schwieriger, teurer und die technische Abwicklung komplizierter werden. Das w\u00fcrde zu zus\u00e4tzlichen Kosten f\u00fcr die Schweizer Volkswirtschaft f\u00fchren.&#13;<\/p>\n<h2 class=\"article-subtitle\">Positive Erfahrungen im Markt der Grossverbraucher<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nAufgrund der gegenw\u00e4rtig tiefen Grosshandelspreise auf dem europ\u00e4ischen Strommarkt profitieren bereits viele Grossverbraucher von einer freien Wahl ihres Lieferanten. Heute hat 1% aller Endverbraucher Marktzugang, was jedoch bereits rund die H\u00e4lfte des Schweizer Stromkonsums ausmacht. Die Teilmarkt\u00f6ffnung hat zu Wettbewerb im Schweizer Strommarkt und zu sinkenden Endenergiepreisen gef\u00fchrt. Die Endverbraucher im ge\u00f6ffneten Marktsegment konnten ihre Energiekosten durch einen Wechsel verringern und insofern von den Vorteilen eines wettbewerblich organisierten Marktes profitieren. Sie haben entweder zu einem anderen Lieferanten oder zu einem anderen Angebot des gleichen Lieferanten gewechselt. Infolge des Wettbewerbs haben die Stromversorgungsunternehmen marktf\u00e4higere Angebote entwickelt. Die Stromlieferanten bieten den Grossunternehmen individuelle Vertr\u00e4ge an, die preislich nahe beim Grosshandelsmarktpreis liegen. Mittleren Unternehmen werden auch standardisierte Vollversorgungsvertr\u00e4ge angeboten, die (im Vergleich zum Verbleib in der Grundversorgung) preislich attraktiv sind. Bezogen auf die Endverbraucher mit Wahlm\u00f6glichkeit ist der Anteil der Kunden im Markt zwischen 2011 und 2014 von einem moderaten Anteil auf gut 27% aller berechtigten grossen Endverbraucher (also rund 10&nbsp;400 Kunden von 40&nbsp;000 marktberechtigten Unternehmen) gestiegen. Dies entspricht 47% der Energiemenge (rund 14 von 30 Terawattstunden). Hierbei werden alle Wechsel in den Markt erfasst, also auch diejenigen Unternehmen, welche einen neuen Vertrag im freien Markt bei ihrem bisherigen Lieferanten gew\u00e4hlt haben.<a href=\"#footnote_1\" id=\"footnote-anchor_1\" class=\"inline-footnote__anchor\">[1]<\/a>&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nBereits heute k\u00f6nnen Grossverbraucher ihren Stromlieferanten auch ausserhalb der Schweiz w\u00e4hlen, und Schweizer Versorgungsunternehmen k\u00f6nnen Kunden in der EU akquirieren. Das hat zu einer besseren Integration der Schweiz in den EU-Binnenmarkt beigetragen. Die Erfahrungen in den ausl\u00e4ndischen M\u00e4rkten zeigen, dass der Wettbewerb bei einer vollen \u00d6ffnung des Strommarkts gut funktioniert. In der EU wird die volle Strommarkt\u00f6ffnung gelebt; in Deutschland ist sie beispielsweise bereits im Jahr 1998 umgesetzt worden, in \u00d6sterreich 2001. In Norwegen k\u00f6nnen die Haushalte bereits seit 1995 ihre Stromlieferanten frei w\u00e4hlen.&#13;<\/p>\n<h2 class=\"article-subtitle\">Volkswirtschaftliche Auswirkungen<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nDie Auswirkungen der vollen Markt\u00f6ffnung sind in einer Studie analysiert worden.<a href=\"#footnote_2\" id=\"footnote-anchor_2\" class=\"inline-footnote__anchor\">[2]<\/a>&#13;<br \/>\nDie volle Markt\u00f6ffnung erm\u00f6glicht vor allem, dass die Endverbraucher ein f\u00fcr sie attraktives Produkt ausw\u00e4hlen k\u00f6nnen. Gut informierte Endverbraucher, die ihren Anbieter gezielt ausw\u00e4hlen, k\u00f6nnen Angebote zu besseren Konditionen finden, da die derzeitigen Preise auf den Grosshandelsm\u00e4rkten niedrig sind, was Raum f\u00fcr g\u00fcnstigere Angebote schafft. Qualitativ gesehen sind positive dynamische Effekte innerhalb der Strombranche zu erwarten, sofern sich unter Wettbewerb neue kundenspezifische Angebote herausbilden und der Effizienzdruck in der Beschaffung allgemein steigt. Zugleich fallen bei Umsetzung der vollen Markt\u00f6ffnung gewisse einmalige Anpassungskosten bei den Stromunternehmen an. In einer Gesamtwohlfahrtsbetrachtung gewinnt die Schweizer Volkswirtschaft leicht.&#13;<\/p>\n<h2 class=\"article-subtitle\">Revision Stromversorgungsverordnung<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nDie Gesetzesanpassung erfordert eine Anpassung der Stromversorgungsverordnung (StromVV), um geeignete Rahmenbedingungen f\u00fcr die volle Markt\u00f6ffnung zu schaffen. Neu zu regeln sind insbesondere die Modalit\u00e4ten und die \u00dcberpr\u00fcfung der Tarife im WAS-Modell sowie allenfalls weitere Einzelheiten, die den diskriminierungsfreien Netzzugang sicherstellen. Ferner ist die Elektrizit\u00e4tsbranche gefordert, allgemein akzeptierte gesetzeskonforme Konzepte und Vorschl\u00e4ge zur Umsetzung der zweiten Markt\u00f6ffnungsetappe zu erarbeiten \u2013 insbesondere zur Gew\u00e4hrung und Sicherstellung des diskriminierungsfreien Netzzugangs. Dabei ist darauf zu achten, dass die freie Lieferantenwahl nicht durch administrative, technische oder kostenbedingte H\u00fcrden unverh\u00e4ltnism\u00e4ssig erschwert wird. Zudem sollen neu in den Markt eintretende Lieferanten nicht benachteiligt werden.&#13;<\/p>\n<h2 class=\"article-subtitle\"><\/h2>\n<ol class=\"footnote\"><li id=\"footnote_1\" class=\"footnote--item\">Vergleiche den aktuellen Elcom-Jahresbericht, S. 23.&nbsp;<a href=\"#footnote-anchor_1\" class=\"inline-footnote__anchor hidden-print\">[<span class=\"icon-arrow-up\"><\/span>]<\/a><\/li><li id=\"footnote_2\" class=\"footnote--item\">Ecoplan, Strommarktliberalisierung \u2013 zweiter Markt\u00f6ffnungsschritt, Analysen zu den Auswirkungen eines zweiten Markt\u00f6ffnungsschrittes, Arbeitspapier zuhanden des Bundesamtes f\u00fcr Energie vom 15. Februar 2013, Bern.&nbsp;<a href=\"#footnote-anchor_2\" class=\"inline-footnote__anchor hidden-print\">[<span class=\"icon-arrow-up\"><\/span>]<\/a><\/li><\/ol>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>&#13; Interessierte informieren sich an einer Baumesse \u00fcber intelligente Heizsysteme. 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Der Bundesrat hat am 8. Oktober 2014 die Vernehmlassung zum Bundesbeschluss \u00fcber die volle Strommarkt\u00f6ffnung gestartet. Die Endverbraucher mit einem geringeren Stromverbrauch als 100 Megawattstunden pro Jahr sollen w\u00e4hlen k\u00f6nnen zwischen der Grundversorgung vom lokalen Versorgungsunternehmen und einem Anbieter auf dem freien Markt.","post_hero_image_description":"","post_hero_image_description_copyright_de":"","post_hero_image_description_copyright_fr":"","post_references_literature":"","post_kasten":[{"kasten_title":"Kasten 1","kasten_box":"<h2 class=\"article-subtitle\">Zusammensetzung des Strompreises<\/h2>&#13;\nDer Strompreis f\u00fcr Endkunden setzt sich aus den folgenden vier Komponenten zusammen: \u00b7 Netznutzungsentgelt: Dieses widerspiegelt die Netzkosten f\u00fcr die \u00dcbertragung von Strom vom Kraftwerk bis zum Endkunden.&#13;\n<ul>&#13;\n\t<li>Energiepreis: Dieser entspricht dem Preis f\u00fcr die gelieferte elektrische Energie. Die Elektrizit\u00e4tsversorgungsunternehmen produzieren die elektrische Energie mit eigenen Kraftwerken oder kaufen sie bei anderen Energieproduzenten ein (Vorlieferanten).<\/li>&#13;\n\t<li>Abgaben und Leistungen: Darunter fallen Bundes-, Kantons- und Gemeindeabgaben oder -geb\u00fchren, Konzessions- oder kommunale Energieabgaben sowie Leistungen an die Gemeinwesen.<\/li>&#13;\n\t<li>Abgaben zur F\u00f6rderung erneuerbarer Energien: Bei der Kostendeckenden Einspeiseverg\u00fctung (KEV) handelt es sich um eine Bundesabgabe zur F\u00f6rderung der erneuerbaren Energien.<\/li>&#13;\n<\/ul>"}],"post_notes_for_print":"","first_teaser_header_de":"","first_teaser_header_fr":"","first_teaser_text_de":"","first_teaser_text_fr":"","second_teaser_header_de":"","second_teaser_header_fr":"","second_teaser_text_de":"","second_teaser_text_fr":"","kseason_de":"","kseason_fr":"","post_in_pdf":117105,"main_focus":null,"serie_email":null,"frontpage_slider_bild":"","artikel_bild-slider":null,"legacy_id":"22124","post_abstract":"","magazine_issue":"2015\/01","seco_author_reccomended_post":null,"redaktoren":null,"korrektor":null,"planned_publication_date":null,"original_files":null,"external_release_for_author":"19700101","external_release_for_author_time":"00:00:00","link_for_external_authors":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/exedit\/555ef54c55eb6"},"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/117102"}],"collection":[{"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/3121"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=117102"}],"version-history":[{"count":1,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/117102\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":126956,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/117102\/revisions\/126956"}],"acf:user":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/3121"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=117102"}],"wp:term":[{"taxonomy":"post__type","embeddable":true,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/post__type?post=117102"},{"taxonomy":"post_opinion","embeddable":true,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/post_opinion?post=117102"},{"taxonomy":"post_serie","embeddable":true,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/post_serie?post=117102"},{"taxonomy":"post_content_category","embeddable":true,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/post_content_category?post=117102"},{"taxonomy":"post_content_subject","embeddable":true,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/post_content_subject?post=117102"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}