{"id":117234,"date":"2014-12-11T11:15:05","date_gmt":"2014-12-11T11:15:05","guid":{"rendered":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/2014\/12\/smd-logo\/"},"modified":"2023-08-23T23:15:48","modified_gmt":"2023-08-23T21:15:48","slug":"smd-logo","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/2014\/12\/smd-logo\/","title":{"rendered":"Die Steuerung der \u00f6ffentlichen Arbeitsvermittlung wird optimiert und weiterentwickelt"},"content":{"rendered":"<p>Der Vollzug der <span class=\"recomDescriptiveWord\">\u00f6ffentlichen<\/span> Arbeitsvermittlung in der Schweiz obliegt den Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV), den Logistikstellen f\u00fcr arbeitsmarktliche Massnahmen (LAM) sowie den Kantonalen Amtsstellen (Kast). Dieser Vollzug wird seit dem Jahr 2000 mit einer sogenannten wirkungsorientierten Vereinbarung zwischen dem Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) und den kantonalen Volkswirtschaftsdirektionen gesteuert.&#13;<br \/>\nVgl. Bruno Kaltenborn, Petra Kaps (2013): <span class=\"recomDescriptiveWord\">Steuerung<\/span> der <span class=\"recomDescriptiveWord\">\u00f6ffentlichen<\/span> Arbeitsvermittlung in der Schweiz (www.seco.admin.ch &gt; Dokumentation &gt; Publikationen und Formulare &gt; Ver\u00f6ffentlichungsreihen &gt; Arbeit).&#13;<\/p>\n<div class=\"body\">&#13;<\/p>\n<p class=\"P\">Um zu pr\u00fcfen, ob das Steuerungssystem die kantonalen Vollzugsstellen zu wirksamem und wirtschaftlichem Handeln veranlasst, hat das Staatssekretariat f\u00fcr Wirtschaft (Seco) im November 2012 ein Projekt zur Optimierung und Weiterentwicklung der wirkungsorientierten Vereinbarung RAV\/LAM\/Kast gestartet. In enger Zusammenarbeit mit den kantonalen Arbeitsmarktbeh\u00f6rden hat das Projektteam untersucht, ob die bisherige Vereinbarung alle strategischen Ziele der <span class=\"recomDescriptiveWord\">\u00f6ffentlichen<\/span> Arbeitsvermittlung abbildet und ob die einzelnen Instrumente der Vereinbarung zur <span class=\"recomDescriptiveWord\">Steuerung<\/span> der kantonalen Vollzugsstellen grunds\u00e4tzlich angemessen und zielf\u00fchrend sind. Erg\u00e4nzend dazu hat die Aufsichtskommission der Arbeitslosenversicherung (ALV) eine Studie in Auftrag gegeben, in der die Wirksamkeit des aktuellen Steuerungssystems \u00fcberpr\u00fcft wurde.&#13;<br \/>\nVgl. Bruno Kaltenborn, Petra Kaps (2013): <span class=\"recomDescriptiveWord\">Steuerung<\/span> der <span class=\"recomDescriptiveWord\">\u00f6ffentlichen<\/span> Arbeitsvermittlung in der Schweiz (www.seco.admin.ch &gt; Dokumentation &gt; Publikationen und Formulare &gt; Ver\u00f6ffentlichungsreihen &gt; Arbeit).<\/p>\n<p>&#13;<br \/>\n&#13;<\/p>\n<h3 class=\"ZT\">Wirkungsorientierung und Benchmarking im Grundsatz best\u00e4tigt<\/h3>\n<p>&#13;<br \/>\nAufgrund der Ergebnisse dieser Evaluation sowie der Einsch\u00e4tzung des Seco und der kantonalen Arbeitsmarktbeh\u00f6rden ist am Grundsatz der wirkungsorientieren <span class=\"recomDescriptiveWord\">Steuerung<\/span> festzuhalten. Gegen\u00fcber einer inputorientierten <span class=\"recomDescriptiveWord\">Steuerung<\/span> bietet das wirkungsorientierte Steuerungsmodell den Vorteil, dass die Kantone im Rahmen der gesetzlichen Rahmenbedingungen beim Vollzug \u00fcber einen m\u00f6glichst grossen Handlungsspielraum verf\u00fcgen. Damit ist gew\u00e4hrleistet, dass die kantonalen Arbeitsmarktbeh\u00f6rden ihre <span class=\"recomDescriptiveWord\">\u00f6ffentlichen<\/span> Arbeitsvermittlungen optimal auf die regionalen Bed\u00fcrfnisse des Arbeitsmarktes abstimmen k\u00f6nnen.Die \u00fcbergeordnete Zielsetzung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (Avig) und des Arbeitsvermittlungsgesetzes (AVG) besteht in der Schaffung und Erhaltung eines ausgeglichenen Arbeitsmarktes und damit der Minimierung der Arbeitslosigkeit. Daraus lassen sich f\u00fcr die <span class=\"recomDescriptiveWord\">\u00f6ffentliche<\/span> Arbeitsvermittlung drei strategische Ziele ableiten:\u00b7 die rasche und dauerhafte Wiedereingliederung von taggeldberechtigten Stellensuchenden gem\u00e4ss Avig;&#13;<br \/>\n\u00b7 die Wiedereingliederung von nicht taggeldberechtigten Stellensuchenden gem\u00e4ss AVG;&#13;<br \/>\n\u00b7 die Verh\u00fctung von Arbeitslosigkeit.&#13;<br \/>\nMit diesen wenigen und einfach verst\u00e4ndlichen Zielen stellt die wirkungsorientierte <span class=\"recomDescriptiveWord\">Steuerung<\/span> sicher, dass das Vollzugssystem auf die wesentlichen arbeitsmarktpolitischen Zielsetzungen fokussiert. Die Tatsache, dass die wirkungsorientierte <span class=\"recomDescriptiveWord\">Steuerung<\/span> politisch grossmehrheitlich erw\u00fcnscht und deren Akzeptanz im Vollzug sehr hoch ist,&#13;<br \/>\nVgl. Kaltenborn, Kaps (2013), S.6.&#13;<br \/>\nschafft eine gute Grundlage daf\u00fcr, dass die kantonalen Arbeitsmarktbeh\u00f6rden die gesetzten Ziele auch tats\u00e4chlich verfolgen und ihr Vollzugshandeln an diesen Zielen ausrichten.Am relativen Benchmark der Wirkungen der Kantone und der RAV wird auch in der neuen Vereinbarung festgehalten. Durch die Operationalisierung der strategischen Ziele der <span class=\"recomDescriptiveWord\">\u00f6ffentlichen<\/span> Arbeitsvermittlung mittels sogenannter Wirkungsindikatoren und durch den j\u00e4hrlichen Vergleich der um regionale Kontextfaktoren korrigierten Wirkungsindizes kann die Wirksamkeit der kantonalen Vollzugsstellen weiterhin objektiv beurteilt werden. Der j\u00e4hrlich publizierte Benchmark der kantonalen Wirkungsindizes schafft somit unter den Kantonen einen gewissen Wettbewerb und gibt den Vollzugsstellen einen Anreiz, sich kontinuierlich zu verbessern. Um die Bem\u00fchungen derjenigen Kantone zu w\u00fcrdigen, die sich im Vergleich zu den Vorjahren am meisten verbessert haben, wird neu bei der Kommunikation der Ergebnisse ausdr\u00fccklich auf diese Ver\u00e4nderungsraten hingewiesen.&#13;<br \/>\nDie Empfehlung von Kaltenborn, Kaps (2013), den bisherigen Benchmark der j\u00e4hrlich erzielten Wirkungen durch einen Benchmark der Ver\u00e4nderungsraten der Wirkungen zu ersetzen, wird als nicht zielf\u00fchrend beurteilt. Ein solcher Benchmark w\u00fcrde diejenigen Kantone bevorteilen, welche bisher deutlich unterdurchschnittliche Wirkungen erzielt haben. Um die Komplexit\u00e4t der Wirkungsmessung nicht \u00fcberm\u00e4ssig zu erh\u00f6hen, wird auch darauf verzichtet, nebst dem bisherigen Benchmark parallel einen zus\u00e4tzlichen Benchmark der Ver\u00e4nderungsraten auszuweisen.&#13;<\/p>\n<h3 class=\"ZT\">Elemente der neuen Vereinbarung<\/h3>\n<p>&#13;<br \/>\nGrafik 1 gibt einen \u00dcberblick \u00fcber die Wirkungssteuerung RAV\/LAM\/Kast und die verschiedenen Steuerungsinstrumente. Den Kern der Wirkungssteuerung bilden die Wirkungsmessungen. Die Erreichung der strategischen Ziele wird mit insgesamt sechs Wirkungsindikatoren gemessen. Die wichtigsten \u00c4nderungen der neuen Vereinbarung betreffen die Messung der Nachhaltigkeit der Wiedereingliederung der ALV-Taggeldbeziehenden sowie die Zielgruppe der Stellensuchenden, welche (noch) keinen Anspruch auf Leistungen der Arbeitslosenversicherung haben. Bisher wurden Wirkungsindikatoren lediglich f\u00fcr die Zielgruppe der Taggeldbeziehenden berechnet. Neu soll im Rahmen eines Pilotprojektes auch die Wirkung der <span class=\"recomDescriptiveWord\">\u00f6ffentlichen<\/span> Arbeitsvermittlung hinsichtlich der Wiedereingliederung von sogenannten Nichtleistungsbez\u00fcgern ermittelt werden.&#13;<\/p>\n<h3 class=\"ZT\">Neuerungen im Gesch\u00e4ftsfeld Avig<\/h3>\n<p>&#13;<br \/>\nIm Gesch\u00e4ftsfeld Avig werden die vier Wirkungsziele mit vier Indikatoren gemessen, die anschliessend zu einem Gesamtindex aggregiert werden (siehe Tabelle 1). F\u00fcr die neue Vereinbarung wurden die Spezifikationen der Wirkungsindikatoren \u00a0 1 und 3 geringf\u00fcgig angepasst. Dabei handelt es sich haupts\u00e4chlich um technische Anpassungen, die einerseits der 4. Avig-Revision und anderseits der besseren Ber\u00fccksichtigung des Zwischenverdienstes bei der Wirkungsmessung geschuldet sind.&#13;<br \/>\nAls Zwischenverdienst gem\u00e4ss Art. 24 Avig gilt jedes Einkommen aus unselbstst\u00e4ndiger oder selbstst\u00e4ndiger Erwerbst\u00e4tigkeit, das der Arbeitslose innerhalb einer Kontrollperiode erzielt.&#13;<br \/>\nNeu konzipiert wurde hingegen der Wirkungsindikator 4 \u2013 dieser erh\u00e4lt ein l\u00e4ngeres \u00abGed\u00e4chtnis\u00bb: Statt wie bisher die Wiederanmeldungen der Taggeldbez\u00fcger nach vier Monaten zu messen, wird neu gemessen, wie viele der Taggeldbez\u00fcger sich innert zw\u00f6lf Monaten wieder beim RAV anmelden. Beim bisherigen Indikator 4 gab es Zweifel, ob er eine valide Aussage \u00fcber die zu messende dauerhafte Wiedereingliederung erm\u00f6glicht. Vertiefte Analysen haben ergeben, dass der bisherige Indikator die Nachhaltigkeit der Wiedereingliederungen nur ungenau abbildet, weil er davon abh\u00e4ngig ist, wie die Vollzugsstellen das Instrument des Zwischenverdienstes einsetzen. Die bisherige Spezifikation galt zudem als schwer interpretierbar, und das Modell zur Korrektur der exogenen Einfl\u00fcsse erzielte nur sehr niedrige Erkl\u00e4rungsgehalte (ca. 30% vs. ca. 70% f\u00fcr die Indikatoren \u00a0 1 bis 3). Testberechnungen haben gezeigt, dass mit der neuen Indikatorspezifikation der Erkl\u00e4rungsgehalt des Korrekturmodells deutlich erh\u00f6ht wird.Im Rahmen des Projektes zur Optimierung der Vereinbarung RAV\/LAM\/Kast wurde zudem f\u00fcr die Korrektur der exogenen Einfl\u00fcsse eine Vielzahl unterschiedlicher Modellspezifikationen getestet. Das folgende Variablenset hat sich f\u00fcr die Exogenit\u00e4tskorrektur als das am besten geeignete herausgestellt:\u00b7 Faktor Saisonalit\u00e4t: Anteil der Zug\u00e4nge von Leistungsbez\u00fcgern aus der Baubranche und Anteil der Zug\u00e4nge von Leistungsbez\u00fcgern aus der Beherbergungsbranche an allen Neuzug\u00e4ngen des RAV.&#13;<br \/>\n\u00b7 Faktor Grenzg\u00e4nger: Anteil Grenzg\u00e4nger an der Wohnbev\u00f6lkerung im erwerbsf\u00e4higen Alter (15 bis 64 Jahre) in der RAV-Region.&#13;<br \/>\n\u00b7 Faktor Nationalit\u00e4t: Anteil der Zug\u00e4nge von schweizerischen Leistungsbez\u00fcgern an allen Neuzug\u00e4ngen des RAV.&#13;<br \/>\n\u00b7 Faktor Arbeitsmarktzustand: Anteil der Zug\u00e4nge von Leistungsbez\u00fcgern an der Wohnbev\u00f6lkerung im erwerbsf\u00e4higen Alter (15 bis 64 Jahre) in der RAV-Region.&#13;<br \/>\nNeu wird der Faktor Saisonalit\u00e4t mit zwei Variablen gemessen. Durch die Auftrennung der Saisonvariablen in eine Bau- und eine Beherbergungsvariable wird den unterschiedlichen saisonalen Strukturen der RAV besser Rechnung getragen.Der bisher verwendete Faktor Agglomeration ist seit L\u00e4ngerem nicht signifikant, sodass auf diesen k\u00fcnftig verzichtet wird. Auf die Einf\u00fchrung eines Faktors f\u00fcr die Korrektur von regionalen Mentalit\u00e4tsunterschieden wird \u2013 obwohl von den lateinischen Kantonen gefordert \u2013 ebenfalls verzichtet (siehe Kasten 1). Bei ihrer Forderung zur Einf\u00fchrung einer Korrekturvariablen f\u00fcr die regionalen Mentalit\u00e4tsunterschiede berufen sich die lateinischen Kantone auf zwei Studien,a die aufzeigen, dass an der Sprachgrenze Unterschiede in der Dauer der Arbeitslosigkeit existieren. Diese Differenzen wurden in der Folge auf kulturelle Unterschiede zur\u00fcckgef\u00fchrt.b Im Rahmen der Optimierungsarbeiten zur neuen Vereinbarung wurde die technische Machbarkeit der Ber\u00fccksichtigung von Variablen, welche die kulturellen Unterschiede zwischen der lateinsprachigen und der deutschsprachigen Schweiz abbilden, im \u00f6konometrischen Modell \u00fcberpr\u00fcft. Ein Ergebnis dieser Vertiefungsanalysen war, dass daf\u00fcr eine Variable mit den Abstimmungsresultaten zur Volksinitiative \u00abf\u00fcr eine k\u00fcrzere Arbeitszeit\u00bb vom 3. M\u00e4rz 2002 infrage k\u00e4me. Es stellt sich aber f\u00fcr eine Mentalit\u00e4tsvariable die Grundsatzfrage, ob die mit unterschiedlichen Mentalit\u00e4tsauspr\u00e4gungen einhergehenden Wirkungsunterschiede vor allem als exogen oder als endogen zu betrachten sind. Diese Frage ist bis heute nicht gekl\u00e4rt. Die bestehende Literatur zeigt auf, dass zwischen (sprach-)regional unterschiedlichen Arbeitslosigkeitsdauern und (sprach-)regionalen Mentalit\u00e4tsunterschieden ein Zusammenhang besteht. Inwiefern aber regionale Mentalit\u00e4tsunterschiede zu unterschiedlichen Arbeitsmarktpolitiken f\u00fchren, ist noch nicht erforscht. Auch kann nicht ausgeschlossen werden, dass der anhand einer Korrelationsanalyse aufgedeckte Zusammenhang zwischen einer Ursache und einer Wirkung in umgekehrter Richtung gilt. In Anbetracht dieser offenen Fragen und aufgrund der Tatsache, dass es sich bei Avig und AVG um nationale Gesetze handelt, welche dieselben Massst\u00e4be f\u00fcr alle Regionen der Schweiz anlegen, kann die Ber\u00fccksichtigung einer Abstimmungsvariablen aus Sicht des Seco und des Steuerungsausschusses Vereinbarung RAV\/LAM\/Kast nicht in Betracht gezogen werden. a Fl\u00fcckiger et al. (2007): Analyse der regionalen Unterschiede in der Arbeitslosigkeit, sowie Br\u00fcgger, Lalive und Zweim\u00fcller (2007): Regionale Disparit\u00e4ten in der Arbeitslosigkeit: Kulturelle Grenzen und Landesgrenzen; siehe auch: Die Volkswirtschaft 7\/8-2007, Dossier, S. 53\u201362. b Br\u00fcgger, Lalive und Zweim\u00fcller (2009): Does Culture Affect Unemployment? Evidence from the R\u00f6stigraben.&#13;<\/p>\n<h3 class=\"ZT\">Neues Gesch\u00e4ftsfeld AVG<\/h3>\n<p>&#13;<br \/>\nIm Rahmen des Projektes zur Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den RAV und den Sozialhilfestellen wurde unter anderem die Machbarkeit einer Wirkungsmessung f\u00fcr Nichtleistungsbez\u00fcger gepr\u00fcft. Dabei hat sich gezeigt, dass eine solche Messung \u2013 unter gewissen Bedingungen \u2013 grunds\u00e4tzlich m\u00f6glich ist.Als Nichtleistungsbez\u00fcger werden Stellensuchende bezeichnet, welche bei einem RAV angemeldet sind, ohne \u00fcber eine zum Taggeldbezug berechtigende Rahmenfrist zu verf\u00fcgen, oder in der laufenden Rahmenfrist ausgesteuert worden sind (siehe Grafik 2). Zwei Untergruppen von Nichtleistungsbez\u00fcgern m\u00fcssen getrennt betrachtet werden, da sie sich bez\u00fcglich ihrer N\u00e4he bzw. Distanz zum Arbeitsmarkt unterscheiden. Die eine Untergruppe bilden Personen, die noch nicht arbeitslos sind (und deshalb noch keine Rahmenfrist er\u00f6ffnet haben); die andere besteht aus Stellensuchenden, die schon seit einiger Zeit nicht mehr voll im Arbeitsmarkt integriert waren (und deshalb die n\u00f6tige Beitragszeit nicht erf\u00fcllen). Die Ber\u00fccksichtigung der Anspruchsberechtigung erlaubt somit eine Differenzierung zwischen Pr\u00e4ventivf\u00e4llen (Nichtleistungsbez\u00fcger mit Anspruch) und arbeitsmarktfernen Nichtleistungsbez\u00fcgern ohne Anspruch (siehe Grafik 3).Abgeleitet aus diesen konzeptuellen Grundlagen, wurden zwei Indikatoren Nichtleistungsbezug definiert (siehe Tabelle \u00a0 2). Der Wirkungsindikator 5 misst die Zielerreichung f\u00fcr Nichtleistungsbez\u00fcger mit Anspruch, der Indikator 6 die Zielerreichung f\u00fcr Nichtleistungsbez\u00fcger ohne Anspruch:\u00b7 Die Beratung von Nichtleistungsbez\u00fcgern mit Anspruch hat zum Ziel, das Eintreten von Arbeitslosigkeit zu verhindern und die Er\u00f6ffnung einer Rahmenfrist zu vermeiden.&#13;<br \/>\nDies entspricht dem Pr\u00e4ventionsziel in Art. 1a Abs. 2 Avig: \u00abEs will drohende Arbeitslosigkeit verh\u00fcten&#8230;\u00bb&#13;<br \/>\nErreicht wird dieses Ziel durch eine fr\u00fchzeitige Integration in den Arbeitsmarkt. Im Z\u00e4hler des Indikators werden folglich Abmeldungen mit anschliessendem Stellenantritt gez\u00e4hlt. Werden im Nenner die tats\u00e4chlich erfolgten Rahmenfrister\u00f6ffnungen und die im Z\u00e4hler als Erfolg verbuchten Abmeldungen zusammengez\u00e4hlt, so l\u00e4sst sich der Indikator als Anteil durch Erwerbsintegration verhinderter Rahmenfrister\u00f6ffnungen interpretieren. Der Indikator \u00abNichtleistungsbez\u00fcger mit Anspruch\u00bb kann deshalb auch als Pr\u00e4ventionsindikator bezeichnet werden.&#13;<br \/>\n\u00b7 Auch die Beratung von Nichtleistungsbez\u00fcgern ohne Anspruch ist auf deren Integration in den Arbeitsmarkt ausgerichtet. Dementsprechend wird im Z\u00e4hler die Anzahl Abmeldungen von Nichtleistungsbez\u00fcgern ohne Anspruch mit anschliessendem Stellenantritt gez\u00e4hlt. Bez\u00fcglich Nenner wurden unterschiedliche Alternativen getestet; ein abschliessender Entscheid wurde jedoch noch nicht gef\u00e4llt. Die relative Heterogenit\u00e4t der Nichtleistungsbez\u00fcger ohne Anspruch erschwert eine vereinfachende Benennung dieses Indikators. So ist es beispielsweise nicht statthaft, ihn vereinfachend als \u00abAusgesteuertenindikator\u00bb zu bezeichnen. Allen Nichtleistungsbez\u00fcgern ist jedoch gemeinsam, dass sie nicht die f\u00fcr eine Rahmenfrister\u00f6ffnung n\u00f6tigen Beitragsmonate aufweisen k\u00f6nnen. Entsprechend kann dieser Indikator als Indikator f\u00fcr Arbeitsmarktferne (Nichtleistungsbez\u00fcger) interpretiert werden.&#13;<br \/>\nZu beachten ist bei der Wirkungsmessung f\u00fcr Nichtleistungsbez\u00fcger, dass die Indikatoren teilweise auf Angaben in der Fachapplikation Arbeitsvermittlung und Arbeitsmarktstatistik (Avam) sowie auf der AHV-Statistik basieren.&#13;<br \/>\nIm Unterschied dazu erfolgt die Wirkungsmessung Avig mit Daten aus dem Auszahlungssystem der Arbeitslosenkassen (Asal), welche von den Personalberatenden im RAV nicht beeinflusst werden k\u00f6nnen.&#13;<br \/>\nEntsprechend m\u00fcssen die in Avam hinterlegten Angaben hohe Qualit\u00e4tsstandards erf\u00fcllen. Weiter bringt die Verwendung von AHV-Daten mit sich, dass die Indikatoren f\u00fcr Nichtleistungsbez\u00fcger einer gr\u00f6sseren zeitlichen Verz\u00f6gerung unterliegen.Die Erstellung eines Benchmarks bedingt \u2013 analog zur Wirkungsmessung Avig \u2013 auch bei der Wirkungsmessung AVG eine Korrektur der exogenen Faktoren. Methodologisch kann diese Korrektur identisch erfolgen. Die relevanten exogenen Faktoren sind im Rahmen des Pilotprojektes zu identifizieren. Im Unterschied zur Wirkungsmessung Avig werden die Wirkungsindikatoren 5 und 6 vorerst nicht zu einem Gesamtindex verdichtet.Des Weiteren ist w\u00e4hrend des Pilotprojektes zu \u00fcberwachen, ob es Hinweise auf fehlanreizgeleitete Verhaltens\u00e4nderungen der kantonalen Vollzugsstellen gibt.&#13;<br \/>\nDurch die Messung des Erfolgs bei der Vermeidung von Arbeitslosigkeit k\u00f6nnten die Kantone einen Anreiz erhalten, vermehrt in F\u00e4llen aktiv zu werden, die bisher ohne staatliches Zutun erfolgreich verliefen (vermehrte Beratung von leicht vermittelbaren nicht arbeitslosen Stellensuchenden).&#13;<br \/>\nAm Ende der Vereinbarungsperiode 2015\u20132018 ist schliesslich zu entscheiden, ob die Wirkungsmessung f\u00fcr Nichtleistungsbez\u00fcger definitiv eingef\u00fchrt werden soll.&#13;<\/p>\n<h3 class=\"ZT\">Weitere Instrumente der Wirkungssteuerung<\/h3>\n<p>&#13;<br \/>\nUm dem Aspekt des Wettbewerbs unter den Kantonen die Spitze zu brechen, beinhaltet die Vereinbarung seit dem Jahr 2003 auch Elemente, die den Vollzug im operativen Tagesgesch\u00e4ft unterst\u00fctzen und das gegenseitige Lernen sowie den Austausch und die Weitergabe von guten Vollzugspraktiken f\u00f6rdern. Diese Instrumente wurden in den vergangenen Jahren stetig optimiert und den sich wandelnden Anforderungen angepasst. Die folgenden Instrumente dienen dazu, die <span class=\"recomDescriptiveWord\">\u00f6ffentliche<\/span> Arbeitsvermittlung kontinuierlich zu einer lernenden Organisation weiterzuentwickeln:\u00b7 Lagebeurteilungen: In Kantonen mit stark unterdurchschnittlichen oder sich rasch verschlechternden Wirkungen f\u00fchrt das Seco Lagebeurteilungen zur nachhaltigen Verbesserung der Wirkungen durch. Zudem k\u00f6nnen die Kantone die Durchf\u00fchrung einer Lagebeurteilung beantragen.&#13;<br \/>\n\u00b7 Evaluationen: Gezielte qualitative (z. \u00a0 B. Prozessanalysen) und quantitative Evaluationen dienen der \u00dcberpr\u00fcfung von Wirksamkeit und Effizienz der Vollzugsstellen, der Erh\u00f6hung der Arbeitsmarkttransparenz und der Identifikation von guten Vollzugspraktiken.&#13;<br \/>\n\u00b7 F\u00fchrungskennzahlen: Das Seco stellt aktuelle Informationen f\u00fcr die F\u00fchrung und <span class=\"recomDescriptiveWord\">Steuerung<\/span> der kantonalen Vollzugsstellen bereit (Leistungsindikatoren RAV\/LAM, Interpretationshilfen f\u00fcr Personalberatende, Datenqualit\u00e4tsmanagement, Kundenbefragungen usw.).&#13;<br \/>\n\u00b7 Erfahrungsaustausch: Das Seco und die Kantone f\u00f6rdern den Erfahrungsaustausch zwischen den Vollzugsstellen und damit die Transparenz sowie die Weitergabe erfolgreicher Vollzugspraktiken.&#13;<\/p>\n<h3 class=\"ZT\">Ergebnisse der Vernehmlassung bei den Kantonen<\/h3>\n<p>&#13;<br \/>\nDer Vereinbarungsentwurf wurde im Sommer 2014 den kantonalen Volkswirtschaftsdirektoren zur Vernehmlassung unterbreitet. Grunds\u00e4tzlich begr\u00fcssen die Kantone das wirkungsorientierte Steuerungsmodell und m\u00f6chten dieses gr\u00f6sstenteils gem\u00e4ss dem neuen Vereinbarungsentwurf weiterf\u00fchren. Die Ausdehnung der Vereinbarung auf die Zielgruppe der Nichtleistungsbeziehenden, vorerst in einer Pilotphase, wird von allen Kantonen ausdr\u00fccklich begr\u00fcsst. Zu verschiedenen Punkten der Vereinbarung \u2013 insbesondere zur Berechnung der Wirkungsindikatoren und der Exogenit\u00e4tskorrektur \u2013 \u00e4ussern sich einzelne Kantone auch kritisch. Mehrheitsf\u00e4hige \u00c4nderungsantr\u00e4ge sind jedoch nicht eingegangen. Es ist somit davon auszugehen, dass alle Kantone die Vereinbarung unterzeichnen werden und diese somit am 1. Januar 2015 planm\u00e4ssig in Kraft treten kann.&#13;<\/p>\n<div class=\"KA\">&#13;<\/p>\n<h3 class=\"ZT\">Regionale Mentalit\u00e4tsunterschiede<\/h3>\n<p>&#13;<br \/>\nBei ihrer Forderung zur Einf\u00fchrung einer Korrekturvariablen f\u00fcr die regionalen Mentalit\u00e4tsunterschiede berufen sich die lateinischen Kantone auf zwei Studien,a die aufzeigen, dass an der Sprachgrenze Unterschiede in der Dauer der Arbeitslosigkeit existieren. Diese Differenzen wurden in der Folge auf kulturelle Unterschiede zur\u00fcckgef\u00fchrt.b Im Rahmen der Optimierungsarbeiten zur neuen Vereinbarung wurde die technische Machbarkeit der Ber\u00fccksichtigung von Variablen, welche die kulturellen Unterschiede zwischen der lateinsprachigen und der deutschsprachigen Schweiz abbilden, im \u00f6konometrischen Modell \u00fcberpr\u00fcft. Ein Ergebnis dieser Vertiefungsanalysen war, dass daf\u00fcr eine Variable mit den Abstimmungsresultaten zur Volksinitiative \u00abf\u00fcr eine k\u00fcrzere Arbeitszeit\u00bb vom 3. M\u00e4rz 2002 infrage k\u00e4me. Es stellt sich aber f\u00fcr eine Mentalit\u00e4tsvariable die Grundsatzfrage, ob die mit unterschiedlichen Mentalit\u00e4tsauspr\u00e4gungen einhergehenden Wirkungsunterschiede vor allem als exogen oder als endogen zu betrachten sind. Diese Frage ist bis heute nicht gekl\u00e4rt. Die bestehende Literatur zeigt auf, dass zwischen (sprach-)regional unterschiedlichen Arbeitslosigkeitsdauern und (sprach-)regionalen Mentalit\u00e4tsunterschieden ein Zusammenhang besteht. Inwiefern aber regionale Mentalit\u00e4tsunterschiede zu unterschiedlichen Arbeitsmarktpolitiken f\u00fchren, ist noch nicht erforscht. Auch kann nicht ausgeschlossen werden, dass der anhand einer Korrelationsanalyse aufgedeckte Zusammenhang zwischen einer Ursache und einer Wirkung in umgekehrter Richtung gilt. In Anbetracht dieser offenen Fragen und aufgrund der Tatsache, dass es sich bei Avig und AVG um nationale Gesetze handelt, welche dieselben Massst\u00e4be f\u00fcr alle Regionen der Schweiz anlegen, kann die Ber\u00fccksichtigung einer Abstimmungsvariablen aus Sicht des Seco und des Steuerungsausschusses Vereinbarung RAV\/LAM\/Kast nicht in Betracht gezogen werden. a Fl\u00fcckiger et al. (2007): Analyse der regionalen Unterschiede in der Arbeitslosigkeit, sowie Br\u00fcgger, Lalive und Zweim\u00fcller (2007): Regionale Disparit\u00e4ten in der Arbeitslosigkeit: Kulturelle Grenzen und Landesgrenzen; siehe auch: Die Volkswirtschaft 7\/8-2007, Dossier, S. 53\u201362. b Br\u00fcgger, Lalive und Zweim\u00fcller (2009): Does Culture Affect Unemployment? Evidence from the R\u00f6stigraben.&#13;<br \/>\n&#13;\n<\/p><\/div>\n<p>&#13;<br \/>\n<span class=\"AU\"> Simon R\u00f6thlisberger Stv. Leiter Ressort <span class=\"recomDescriptiveWord\">Steuerung<\/span> und Grundlagen, Staatssekretariat f\u00fcr Wirtschaft SECO, Bern <\/span><span class=\"AU\"> Samuel Kost Wissenschaftlicher Mitarbeiter Ressort <span class=\"recomDescriptiveWord\">Steuerung<\/span> und Grundlagen, Staatssekretariat f\u00fcr Wirtschaft SECO, Bern <\/span>&#13;<\/p>\n<div class=\"LG\">Das wirkungsorientierte Steuerungsmodell bietet den Vorteil, dass die Kantone beim Vollzug der <span class=\"recomDescriptiveWord\">\u00f6ffentlichen<\/span> Arbeitsvermittlung \u00fcber einen m\u00f6glichst grossen Handlungsspielraum verf\u00fcgen.beco Berner Wirtschaft<\/div>\n<p>&#13;<br \/>\n<span class=\"UR\"> Foto: <\/span>&#13;<br \/>\n&#13;\n<\/div>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Der Vollzug der \u00f6ffentlichen Arbeitsvermittlung in der Schweiz obliegt den Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV), den Logistikstellen f\u00fcr arbeitsmarktliche Massnahmen (LAM) sowie den Kantonalen Amtsstellen (Kast). Dieser Vollzug wird seit dem Jahr 2000 mit einer sogenannten wirkungsorientierten Vereinbarung zwischen dem Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) und den kantonalen Volkswirtschaftsdirektionen gesteuert.&#13; Vgl. Bruno Kaltenborn, Petra Kaps [&hellip;]<\/p>","protected":false},"author":3459,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"_acf_changed":false,"om_disable_all_campaigns":false,"ep_exclude_from_search":false,"footnotes":""},"post__type":[66],"post_opinion":[],"post_serie":[],"post_content_category":[76],"post_content_subject":[],"acf":{"seco_author":3459,"seco_co_author":[4225,0],"author_override":"","seco_author_post_ocupation_year":"","seco_author_post_occupation_de":"Leiter Steuerung und F\u00fchrungsunterst\u00fctzung, Ressort Markt und Integration, Staatssekretariat f\u00fcr Wirtschaft (Seco), Bern","seco_author_post_occupation_fr":"Chef du groupe Pilotage et aide \u00e0 la d\u00e9cision, secteur March\u00e9 du travail et r\u00e9insertion, Secr\u00e9tariat d\u2019\u00c9tat \u00e0 l\u2019\u00e9conomie (Seco), Berne","seco_co_authors_post_ocupation":[{"seco_co_author":4225,"seco_co_author_post_occupation_year":"","seco_co_author_post_occupation_de":"Wissenschaftlicher Mitarbeiter Ressort Steuerung und Grundlagen, Staatssekretariat f\u00fcr Wirtschaft SECO, Bern","seco_co_author_post_occupation_fr":""}],"short_title":"","post_lead":"Eine \u00dcberpr\u00fcfung des wirkungsorientierten Steuerungssystems der \u00f6ffentlichen Arbeitsvermittlung der Schweiz hat ergeben, dass das Steuerungssystem grunds\u00e4tzlich einen effektiven und effizienten Vollzug des Arbeitslosenversicherungsgesetzes sicherzustellen vermag. 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