{"id":117295,"date":"2014-11-30T15:16:04","date_gmt":"2014-11-30T15:16:04","guid":{"rendered":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/2014\/11\/quels-effets-la-suppression-du-privilege-holding-a-t-elle-sur-les-recettes-fiscales-de-la-confederation-et-des-cantons\/"},"modified":"2023-08-23T23:16:14","modified_gmt":"2023-08-23T21:16:14","slug":"wie-wirkt-sich-die-abschaffung-des-holdingprivilegs-auf-die-steuereinnahmen-von-bund-und-kantonen-aus","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/2014\/11\/wie-wirkt-sich-die-abschaffung-des-holdingprivilegs-auf-die-steuereinnahmen-von-bund-und-kantonen-aus\/","title":{"rendered":"Wie wirkt sich die Abschaffung des Holdingprivilegs auf die Steuereinnahmen von Bund und Kanton aus?"},"content":{"rendered":"<div>Das vom Bundesrat jetzt in die Vernehmlassung geschickte Paket zur Unternehmenssteuerreform III enth\u00e4lt zahlreiche Massnahmen. Die folgenden \u00dcberlegungen<a id=\"footenote_1_link\" class=\"footnoteAnchor\" name=\"footenote_1_link\"><\/a>1 zeigen die Wirkung des zentralen Elements der Reform auf: der Abschaffung der Steuerprivilegien f\u00fcr sogenannte Sondergesellschaften, also Holding-, Domizil- und gemischte Gesellschaften. Die Rechnungen st\u00fctzen sich ausschliesslich auf \u00f6ffentlich verf\u00fcgbare Daten und ber\u00fccksichtigen die weiteren Elemente der Reform wie zum Beispiel die Lizenzboxen<a id=\"footenote_2_link\" class=\"footnoteAnchor\" name=\"footenote_2_link\"><\/a>2 nicht. Damit kann dieser Beitrag nicht den Anspruch erheben, die Wirkung der Unternehmenssteuerreform III insgesamt zu prognostizieren. Die Konzentration auf diejenige Ver\u00e4nderung, die die anderen Anpassungen erst notwendig macht, hat jedoch einen grossen illustrativen Wert: Losgel\u00f6st von kompensierenden Massnahmen, wird analysiert, was die Abschaffung der Steuerprivilegien bewirkt.<\/div>\n<p>&#13;<\/p>\n<h2 class=\"article-subtitle\">Unterschiedliche Bedeutung der Sondergesellschaften f\u00fcr die Kantone<\/h2>\n<p>&#13;<\/p>\n<div>Heute k\u00f6nnen Kantone Sondergesellschaften besonders attraktive Besteuerungsmodalit\u00e4ten anbieten. Da die Sondergesellschaften teilweise hohe Gewinne versteuern, erzielen die Kantone trotz g\u00fcnstigen Konditionen noch bedeutsame Steuereinnahmen:<a id=\"footenote_3_link\" class=\"footnoteAnchor\" name=\"footenote_3_link\"><\/a>3Sondergesellschaften zahlten zwischen 2007 und 2009 durchschnittlich 2\u00a0Mrd.\u00a0Franken kantonale Steuern pro Jahr. Das entspricht rund 20% der gesamten<\/div>\n<p>&#13;<\/p>\n<div><\/div>\n<p>&#13;<\/p>\n<div><img fetchpriority=\"high\" decoding=\"async\" class=\"\" src=\"http:\/\/10.32.68.4\/files\/editions\/201411\/images\/Tabelle_Kaegi_1_DE.PNG?t=&amp;showTitle=0\" alt=\"\" width=\"804\" height=\"769\" \/><\/div>\n<p>&#13;<\/p>\n<div>Unternehmenssteuereinnahmen der Kantone. Zwischen den Kantonen gibt es grosse Unterschiede. Im Kanton Basel-Stadt stammen insgesamt 57% der Unternehmenssteuern von den Sondergesellschaften; in Zug sind es 55% und in Schaffhausen 43%. Auch die Kantone Waadt und Genf generieren einen weit \u00fcberdurchschnittlichen Anteil ihres Steuersubstrats durch die Sondergesellschaften. Am anderen Ende des Spektrums liegen die Kantone Wallis (1%), Aargau (2%) und Uri (3%), in denen nur wenige Sondergesellschaften ans\u00e4ssig sind. Der Bund besteuert die Sondergesellschaften regul\u00e4r und generiert so pro Jahr ein Steueraufkommen von rund 3 Mrd. Franken. Dies ist die H\u00e4lfte der Unternehmenssteuereinnahmen auf Bundesebene.<\/div>\n<p>&#13;<\/p>\n<h2 class=\"article-subtitle\">Wie reagieren Sondergesellschaften auf Steuererh\u00f6hungen?<\/h2>\n<p>&#13;<\/p>\n<div>Wenn die Kantone den Holding-, Domizil- und gemischten Gesellschaften keine Steuerprivilegien mehr anbieten k\u00f6nnen, dann erh\u00f6ht sich die steuerliche Belastung dieser Firmen gewaltig. Holdinggesellschaften sind heute beispielsweise nach unseren Berechnungen auf Kantonsebene durchschnittlich mit einem Satz von 0,4% besteuert, w\u00e4hrend die ordentliche Besteuerung je nach Kanton S\u00e4tze bis 16% kennt. Im Extremfall k\u00f6nnte es also zu einer Erh\u00f6hung um 15 Prozentpunkte kommen.<\/div>\n<p>&#13;<\/p>\n<div>Eine Erh\u00f6hung des Steuersatzes f\u00fchrt prima vista zu einer Erh\u00f6hung der staatlichen Einnahmen. Wenn die Steuererh\u00f6hung aber einen Wegzug vieler der betroffenen Firmen bewirkt, dann bleibt am Schluss weniger Steuerertrag. Die zentrale Frage ist daher: Wie werden die Sondergesellschaften auf die Abschaffung der Steuerprivilegien reagieren? Es liegt in der Natur der Sache, dass Prognosen zum Verhalten einzelner Firmen schwierig sind. Um mit dieser Unsicherheit umzugehen und die m\u00f6glichen Auswirkungen zu illustrieren, berechnen wir vier Szenarien, die sich hinsichtlich der Elastizit\u00e4ten<a id=\"footenote_4_link\" class=\"footnoteAnchor\" name=\"footenote_4_link\"><\/a>4 unterscheiden. Die Elastizit\u00e4ten sind ein Mass daf\u00fcr, wie stark die Firmen auf eine Steuererh\u00f6hung reagieren bzw. welcher Prozentsatz der Gewinnbasis als Reaktion auf die Steuererh\u00f6hung abwandern w\u00fcrde. In den vier Szenarien bewirkt eine Erh\u00f6hung des Steuersatzes um jeweils 1 Prozentpunkt:<\/div>\n<p>&#13;<\/p>\n<div>&#13;<\/p>\n<ul>&#13;<\/p>\n<li>Szenario 1: Abwanderung von 1% der Gewinnbasis;<\/li>\n<p>&#13;<\/p>\n<li>Szenario 2: Abwanderung von 5% der Gewinnbasis;<\/li>\n<p>&#13;<\/p>\n<li>Szenario 3: Abwanderung von 10% der Gewinnbasis;<\/li>\n<p>&#13;<\/p>\n<li>Szenario 4: Abwanderung von 20% der Gewinnbasis.<\/li>\n<p>&#13;\n<\/ul>\n<p>&#13;\n<\/p><\/div>\n<p>&#13;<\/p>\n<div>Die entsprechende Fachliteratur nennt mehrheitlich Steuerelastizit\u00e4ten im einstelligen Bereich. Allerdings sind die hier betroffenen Firmen \u00fcberdurchschnittlich mobil. Daher ist es durchaus realistisch, dass die Elastizit\u00e4t bis zu 20% ausmachen kann.<\/div>\n<p>&#13;<\/p>\n<div>Bei der Analyse gehen wir davon aus, dass sich die Berechnungsgrundlagen \u2013 insbesondere die Abz\u00fcge \u2013 im Kanton nicht ver\u00e4ndern werden, wenn der Sonderstatus abgeschafft wird (sofern die Firma im Kanton verbleibt). Mit anderen Worten: Wir nehmen an, dass der zu versteuernde Gewinn (nach Abz\u00fcgen) der gleiche bleiben wird. Dies ist zwar insofern unwahrscheinlich, als Firmen verschiedene M\u00f6glichkeiten nutzen werden, ihre Steuerabgaben zu optimieren. F\u00fcr die Modellberechnungen ist es allerdings einerlei, ob die Unternehmen ins Ausland abwandern oder sie sich so restrukturieren, dass weniger Gewinn in der Schweiz anf\u00e4llt. Wie Unternehmen auf die Abschaffung reagieren, hat aber einen Einfluss auf die Zahl der Arbeitspl\u00e4tze, die in der Schweiz verbleiben (und entsprechend auch auf die steuerlichen Einnahmen bei nat\u00fcrlichen Personen). Die Steuerertr\u00e4ge von nat\u00fcrlichen Personen sowie zus\u00e4tzliche volkswirtschaftliche Wirkungen der Sondergesellschaften, die sie zum Beispiel via ihre Inlandnachfrage ausl\u00f6sen, untersucht die Analyse nicht.<\/div>\n<p>&#13;<\/p>\n<h2 class=\"article-subtitle\">Abwanderung ins Ausland und in andere Kantone<\/h2>\n<p>&#13;<\/p>\n<div>Die im Folgenden vorgestellte Berechnung geht davon aus, dass 50% der abwandernden Firmen (Gewinnsteuersubstrat) ins Ausland ziehen, w\u00e4hrend sich 50% in einen Tiefsteuerkanton innerhalb der Schweiz verlagern.<a id=\"footenote_5_link\" class=\"footnoteAnchor\" name=\"footenote_5_link\"><\/a>5 Dieses m\u00f6gliche Verhalten erscheint uns plausibel: Manche Firmen werden sich bei einer deutlichen Verschlechterung der steuerlichen Situation grunds\u00e4tzlich umorientieren und international nach einem optimalen Standort suchen. F\u00fcr andere Firmen ist es naheliegender bzw. aus verschiedenen Gr\u00fcnden vorteilhaft, in der Schweiz zu verbleiben, aber innerhalb des Landes eine Optimierung zu finden.<a id=\"footenote_6_link\" class=\"footnoteAnchor\" name=\"footenote_6_link\"><\/a>6<\/div>\n<p>&#13;<\/p>\n<div>Die <i>Tabelle 1<\/i> zeigt die Ergebnisse, wobei die Steuerzahlungen der Sondergesellschaften und der ordentlich besteuerten Firmen ber\u00fccksichtigt sind. In jedem der Szenarien, die sich wie oben erkl\u00e4rt in den Elastizit\u00e4ten unterscheiden, verlassen einige Firmen die Schweiz. F\u00fcr den Bund ist dies immer mit einem Steuerverlust verbunden, da der Satz der Bundessteuern unver\u00e4ndert bleibt. In den Kantonen ist die Situation hingegen unterschiedlich. Kantone, in denen heute viele Sondergesellschaften ans\u00e4ssig sind und die einen hohen Steuersatz f\u00fcr Firmen ohne Privilegien kennen, werden im Szenario mit hoher Elastizit\u00e4t Verluste erleiden. Dies betrifft vor allem Basel-Stadt, Genf und Waadt. Kantone mit tiefen Steuers\u00e4tzen hingegen werden von Firmenverschiebungen innerhalb der Schweiz profitieren. Interessant ist, dass die Kantone gesamthaft nur im Fall einer relativ hohen Elastizit\u00e4t Steuereinnahmen verlieren. Im Umkehrschluss bedeutet dies entweder aber auch, dass die Kantone in der Vergangenheit den Sondergesellschaften aus finanzpolitischer Sicht zu hohe Abz\u00fcge gew\u00e4hrten, oder aber, dass die Mobilit\u00e4t dieser Firmen tats\u00e4chlich sehr gross ist und die Firmen deswegen mit attraktiven Steuerkonditionen f\u00fcr die Schweiz gewonnen oder hier gehalten wurden. Dies wiederum w\u00fcrde bedeuten, dass die Prognose des k\u00fcnftigen Verhaltens der Firmen mit einer hohen Steuersensibilit\u00e4t rechnen muss.<\/div>\n<p>&#13;<\/p>\n<h2 class=\"article-subtitle\">Folgen einer Reduktion der kantonalen Steuers\u00e4tze<\/h2>\n<p>&#13;<\/p>\n<div>Nun wird seit einiger Zeit diskutiert, ob die Kantone zur Vermeidung von Abwanderungen ihre Steuers\u00e4tze reduzieren sollten. Wir haben daher simuliert, wie hoch die Steuereinnahmen bei einheitlichen Steuers\u00e4tzen von total 16% oder 13% (jeweils Gesamtsteuerbelastung Bund und Kanton) w\u00e4ren. Das Ergebnis: Bund und Kantone verlieren in beiden Varianten unter der Annahme einer Steuerelastizit\u00e4t von 20% rund 3 Mrd. Franken an Steuereinnahmen, wobei die Variante mit 13% noch etwas schlechter abschneidet. Der Grund f\u00fcr dieses Ergebnis ist, dass die Steuerreduktion zwar die Abwanderung von Firmen reduziert, die Steuerausf\u00e4lle bei den ordentlich besteuerten Firmen aber viel gr\u00f6sser sind als der Gewinn (bzw. der kleinere Verlust), der durch die vermiedene Abwanderung erzielt wird.<\/div>\n<p>&#13;<\/p>\n<div>Weiter haben wir berechnet, wie gross der Anreiz f\u00fcr einzelne Kantone ist, die Steuern zu reduzieren. Unsere Simulation zeigt, dass Steuerreduktionen aus der gleichen \u00dcberlegung heraus f\u00fcr die Kantone nicht sinnvoll sind. Die Ausnahme ist der Kanton Basel-Stadt, der sich durch eine Reduktion besserstellen w\u00fcrde, weil Basel-Stadt sehr hohe Steuereinnahmen bei Sondergesellschaften erzielt und relativ hohe regul\u00e4re Unternehmenssteuern hat. Dies f\u00fchrt in unserem Modell dazu, dass ohne Steueranpassung viel Steuersubstrat abwandert. Da die Berechnung der Gewinnsteuerbasen auf vereinfachten Annahmen erfolgen musste (die Daten zu den Inlandanteilen der privilegierten Gesellschaften lagen nicht vor), ist dieses Ergebnis allerdings zur\u00fcckhaltend zu interpretieren, zumal die Zahlen insgesamt nicht ganz aktuell sind.<\/div>\n<p>&#13;<\/p>\n<h2 class=\"article-subtitle\">Fazit: Attraktive Unternehmensbesteuerung bleibt m\u00f6glich<\/h2>\n<p>&#13;<\/p>\n<div>In den vergangenen Jahren sind nach Angaben der Eidgen\u00f6ssischen Finanzverwaltung weitere Sondergesellschaften zugezogen. Dies kann bedeuten, dass die drohende Abwanderung heute eine gr\u00f6ssere Bedeutung hat, als die von uns verwendeten Zahlen vermuten lassen. Andererseits d\u00fcrfte die vom Bundesrat vorgeschlagene Einf\u00fchrung von Lizenzboxen (und anderer international akzeptierter Erleichterungen) erm\u00f6glichen, dass ein grosser Teil der bisherigen Sondergesellschaften weiterhin attraktive Steuerbedingungen erh\u00e4lt. Dadurch reduziert sich sowohl die Gefahr von Abwanderungen als auch von interkantonalen Verschiebungen. Schliesslich ist festzuhalten, dass die in zahlreichen Kantonen in Erw\u00e4gung gezogenen tieferen Steuern f\u00fcr alle Firmen weitere positive Wirkungen entfalten k\u00f6nnen, die wir in unserer Analyse aber ausklammern.<\/div>\n<p>&#13;<\/p>\n<div>Als Fazit bleiben die zentralen Ergebnisse unserer Analyse: Die bestehenden kantonalen Differenzen bei den Gewinnsteuers\u00e4tzen bieten die Chance, dass steuersensible Firmen weiterhin in der Schweiz eine f\u00fcr sie gute L\u00f6sung finden. Bund und Kantone verlieren dadurch nach Abschaffung der Steuerprivilegien f\u00fcr Sondergesellschaften vermutlich weniger Steuereinnahmen als bef\u00fcrchtet. W\u00e4hrend Sonderregeln f\u00fcr einzelne Firmen international nicht mehr akzeptiert werden, sind interkantonal differenzierte Steuers\u00e4tze OECD-kompatibel.<\/div>\n<p>&#13;<\/p>\n<div>Verschiebungen von Firmen zwischen den Kantonen w\u00fcrden jedoch zu einer Neuallokation der Ressourcen innerhalb der Schweiz bzw. zwischen den Kantonen f\u00fchren. Grunds\u00e4tzlich werden Unterschiede in der Ressourcenst\u00e4rke bereits durch die bestehenden Regeln des Finanzausgleichs teilweise ausgeglichen. Gleichwohl machen die durch die Steuerreform ausgel\u00f6sten Ver\u00e4nderungen wahrscheinlich \u2013 wie vom Bundesrat vorgesehen \u2013 auch eine Anpassung des Finanzausgleichs notwendig. Schliesslich sollte bei den \u00dcberlegungen zu den Folgen der Abschaffung der Privilegien f\u00fcr Sondergesellschaften auch bedacht werden, ob bzw. wie sich die Reform und m\u00f6gliche kantonale Steuerreduktionen auf die Finanzen von St\u00e4dten und Gemeinden auswirken.<\/div>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Das vom Bundesrat jetzt in die Vernehmlassung geschickte Paket zur Unternehmenssteuerreform III enth\u00e4lt zahlreiche Massnahmen. Die folgenden \u00dcberlegungen1 zeigen die Wirkung des zentralen Elements der Reform auf: der Abschaffung der Steuerprivilegien f\u00fcr sogenannte Sondergesellschaften, also Holding-, Domizil- und gemischte Gesellschaften. 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F\u00fcr den ordentlichen Steuersatz in den Kantonen nutzen wir die j\u00e4hrlich von der KPMG publizierte \u00dcbersicht.a Um das zuk\u00fcnftige Steuersubstrat mittels der ordentlichen Steuers\u00e4tze berechnen zu k\u00f6nnen, sollte man zus\u00e4tzlich wissen, wie viel Gewinn die jeweiligen Typen von Sondergesellschaften erzielen und wie viel davon (nach Abz\u00fcgen) versteuert wird. Diese Informationen liegen nicht \u00f6ffentlich vor. Wir berechnen daher den steuerrelevanten Gewinn auf Basis der publizierten Daten zum heutigen Steuersubstrat. Dabei nutzen wir die Tatsache, dass der Steuersatz, den der Bund f\u00fcr die direkte Bundessteuer verwendet (8,5% nominal; 7,83% effektiv), f\u00fcr alle Unternehmen in der Schweiz gilt. Nicht berechnen k\u00f6nnen wir die Verteilung der Gewinne auf die Unternehmen (eine allf\u00e4llige progressive Besteuerung in den Kantonen kann daher nicht ber\u00fccksichtigt werden). Mit den Informationen zum Gewinn der Sondergesellschaften und dem erzielten Steuersubstrat in den Kantonen kann zudem berechnet werden, wie hoch der durchschnittliche kantonale Steuersatz war, dem die Sondergesellschaften in den Jahren 2007 bis 2009 unterlagen: Die Gesamtbesteuerung inklusive direkter Bundessteuer entsprach in diesen Jahren f\u00fcr die drei Typen von Sondergesellschaften 8,2%, 9,9% und 11,7%.b Mangels genauerer Daten zu den zurzeit anwendbaren kantonalen Steuers\u00e4tzen f\u00fcr Sondergesellschaften (die zuletzt ver\u00f6ffentlichten Informationen zu den kantonalen Steuers\u00e4tzen f\u00fcr Sondergesellschaften stammen aus dem Jahr 2003) verwenden wir die Annahme, dass die durchschnittlichen Steuers\u00e4tze f\u00fcr alle Kantone gelten. Dies ist eine Vereinfachung; die Steuers\u00e4tze f\u00fcr Domizil- und gemischte Gesellschaften sind von Kanton zu Kanton unterschiedlich. Entsprechend werden die zuk\u00fcnftigen Einnahmen gewisser Kantone \u00fcbersch\u00e4tzt, die Einnahmen anderer hingegen untersch\u00e4tzt. Diese Unsch\u00e4rfe ist in der Interpretation einzelner kantonaler Kennzahlen zu ber\u00fccksichtigen. a KPMG (2013):&#13;\n&#13;\nKPMG\u2019s Swiss Tax Report 2013. Der Steuerstandort Schweiz unter Druck. b In den Berechnungen zu den Abwanderungsraten (Elastizit\u00e4ten) verwenden wir 8%, 10% und 12% f\u00fcr die heutige Besteuerung der Holdinggesellschaften, der Domizilgesellschaften und der gemischten Gesellschaften."},{"kasten_title":"Kasten 2 : Annahmen und Vereinfachungen","kasten_box":"<ul class=\"kasten-list\">&#13;\n\t<li>Der Begriff \u00abVerlagerung\u00bb umfasst in unserer Definition alle m\u00f6glichen Reaktionen der Sondergesellschaften auf eine \u00c4nderung des Steuerregimes (d. h. nicht nur die Abwanderung ins Ausland, sondern beispielsweise auch eine Umstrukturierung, sodass weniger Gewinn im Inland anf\u00e4llt).<\/li>&#13;\n\t<li>Nicht ber\u00fccksichtigt werden die Besteuerung von nat\u00fcrlichen Personen (Mitarbeitende der Sondergesellschaften) sowie weitere induzierte volkswirtschaftliche Nutzen, die durch die hier ans\u00e4ssigen Sondergesellschaften ausgel\u00f6st werden.<\/li>&#13;\n\t<li>Die Anpassung kantonaler Steuers\u00e4tze hat in unserem Modell einen Einfluss auf die Steuerertr\u00e4ge, welche die Kantone bei ordentlich besteuerten Firmen erzielen. Nicht ber\u00fccksichtigt ist jedoch die Wirkung von Steuersatz\u00e4nderungen auf die wirtschaftliche Aktivit\u00e4t der betroffenen Firmen. Auch modellieren wir die Ab- oder Zuwanderung von ordentlich besteuerten Firmen nicht.<\/li>&#13;\n\t<li>Die Auswirkungen der sich abzeichnenden regulatorischen Ver\u00e4nderungen im internationalen Umfeld bleiben ebenfalls unbeachtet.<\/li>&#13;\n<\/ul>"}],"post_notes_for_print":"","first_teaser_header_de":"","first_teaser_header_fr":"","first_teaser_text_de":"","first_teaser_text_fr":"","second_teaser_header_de":"","second_teaser_header_fr":"","second_teaser_text_de":"","second_teaser_text_fr":"","kseason_de":"","kseason_fr":"","post_in_pdf":117298,"main_focus":[156659,157274],"serie_email":null,"frontpage_slider_bild":"","artikel_bild-slider":null,"legacy_id":"19407","post_abstract":"","magazine_issue":"20141101","seco_author_reccomended_post":null,"redaktoren":null,"korrektor":null,"planned_publication_date":null,"original_files":null,"external_release_for_author":"19700101","external_release_for_author_time":"00:00:00","link_for_external_authors":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/exedit\/55422983a00bd"},"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/117295"}],"collection":[{"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/3641"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=117295"}],"version-history":[{"count":1,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/117295\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":126984,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/117295\/revisions\/126984"}],"acf:post":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/main_focus_post\/157274"},{"embeddable":true,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/main_focus_post\/156659"}],"acf:user":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/0"},{"embeddable":true,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/3679"},{"embeddable":true,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/3641"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=117295"}],"wp:term":[{"taxonomy":"post__type","embeddable":true,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/post__type?post=117295"},{"taxonomy":"post_opinion","embeddable":true,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/post_opinion?post=117295"},{"taxonomy":"post_serie","embeddable":true,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/post_serie?post=117295"},{"taxonomy":"post_content_category","embeddable":true,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/post_content_category?post=117295"},{"taxonomy":"post_content_subject","embeddable":true,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/post_content_subject?post=117295"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}