{"id":117318,"date":"2014-11-22T09:42:02","date_gmt":"2014-11-22T09:42:02","guid":{"rendered":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/2014\/11\/continuer-a-travailler-apres-55-ans-la-suisse-pourrait-faire-mieux\/"},"modified":"2023-08-23T23:16:24","modified_gmt":"2023-08-23T21:16:24","slug":"smd-logo-4","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/2014\/11\/smd-logo-4\/","title":{"rendered":"Erwerbst\u00e4tigkeit ab 55 Jahren: Die Schweiz k\u00f6nnte es besser machen"},"content":{"rendered":"<h3>Bez\u00fcglich der Erwerbst\u00e4tigenquote der 55- bis 64-J\u00e4hrigen liegt die Schweiz in der Spitzengruppe der OECD-L\u00e4nder. 2012 betrug diese Quote 70,5% der Bev\u00f6lkerung dieser Altersgruppe. Damit lag sie hinter Island (79%), Neuseeland (74%), Schweden (73%) und Norwegen (71%) auf dem f\u00fcnften Rang und \u00fcbertraf den Durchschnitt der OECD-L\u00e4nder um knapp 17 Prozentpunkte. Doch die Schweiz geh\u00f6rt nur bei den 55- bis 59-j\u00e4hrigen M\u00e4nnern und bei den Personen mit einem terti\u00e4ren Abschluss zu den bestplatzierten Staaten. Anders sieht es bei den Frauen, den Personen ab 60 Jahren und den Arbeitnehmenden ohne terti\u00e4ren Abschluss aus (siehe Grafik 1).<\/h3>\n<p>&#13;<\/p>\n<div class=\"body\">&#13;<\/p>\n<p class=\"P\">Trotz eines verh\u00e4ltnism\u00e4ssig schwachen K\u00fcndigungsschutzes liegt der Anteil der Arbeitnehmenden, die nach dem Alter von 60 Jahren erwerbst\u00e4tig bleiben, in der Schweiz \u00fcber dem Durchschnitt der OECD-L\u00e4nder. Hingegen weist sie im Vergleich zum OECD-Durchschnitt bei den 55- bis 64-J\u00e4hrigen eine tiefe Einstellungsquote auf. Dieses Paradox kommt auch in der Arbeitslosenquote der 55- bis 64-J\u00e4hrigen zum Ausdruck, die deutlich unter dem Durchschnitt der OECD-L\u00e4nder liegt (3% gegen\u00fcber 6% im Jahr 2012). Doch mit 59% ist eine zu hohe Zahl der Schweizer Stellensuchenden ab 55 Jahren seit mehr als einem Jahr arbeitslos. Der entsprechende OECD-Durchschnitt lag 2012 bei 47%.<\/p>\n<p>&#13;<br \/>\n&#13;<\/p>\n<h3>Eine Gesamtstrategie ist weiterhin erforderlich<\/h3>\n<p>&#13;\n<\/p><\/div>\n<p>&#13;<\/p>\n<div class=\"body\"><\/div>\n<p>&#13;<\/p>\n<div class=\"body\">&#13;<\/p>\n<p class=\"P\">Um die Arbeitnehmenden zu einem l\u00e4ngeren Verbleib im Erwerbsleben zu veranlassen, empfiehlt die OECD Massnahmen in den folgenden Bereichen:<\/p>\n<p>&#13;<\/p>\n<p class=\"P\">\u00b7 Verst\u00e4rkung der Anreize f\u00fcr eine l\u00e4ngere <span class=\"recomDescriptiveWord\">Erwerbst\u00e4tigkeit<\/span&gt;;&#13;\n\u00b7 Beseitigung der Hindernisse bei der Anstellung und der Weiterbesch\u00e4ftigung von \u00e4lteren Arbeitnehmenden;&#13;\n\u00b7 Verbesserung der Arbeitsmarktf\u00e4higkeit von \u00e4lteren Arbeitnehmenden.<\/p>\n<p>&#13;<\/p>\n<p class=\"P\">Die in der Schweiz umgesetzten Massnahmen und Reformen gehen in diese Richtung. Zu nennen sind insbesondere die zurzeit diskutierte Reform des Altersrentensystems, die Altersvorsorge 2020 und die Fachkr\u00e4fteinitiative, welche Massnahmen gegen den Fachkr\u00e4ftemangel umfasst. Um die Problematik der \u00e4lteren Arbeitnehmenden und den Mangel an Arbeitskr\u00e4ften anzugehen, m\u00fcssen zum einen allen Arbeitnehmenden \u2013 insbesondere den unqualifizierten \u2013 mehr M\u00f6glichkeiten geboten werden, bis in einem h\u00f6heren Alter erwerbst\u00e4tig zu bleiben. Zum anderen gilt es, die Besch\u00e4ftigung von Frauen zu f\u00f6rdern. Dazu sollten Besch\u00e4ftigungsformen geschaffen werden, die \u00fcber die Teilzeitarbeit hinausgehen, um den Arbeitnehmerinnen den Zugang zu qualitativ hochstehenden Arbeitspl\u00e4tzen zu erm\u00f6glichen. Auf diese Weise werden die Frauen auch im Rentenalter \u00fcber ein angemessenes Einkommen verf\u00fcgen. In diesem Zusammenhang m\u00fcssen vor allem die sozialen Infrastrukturen f\u00fcr Kinder und pflegebed\u00fcrftige \u00e4ltere Menschen ausgebaut werden.<\/p>\n<p>&#13;<br \/>\n&#13;<\/p>\n<h3 class=\"ZT\">Anreize f\u00fcr l\u00e4ngere <span class=\"recomDescriptiveWord\">Erwerbst\u00e4tigkeit<\/span> verst\u00e4rken<\/h3>\n<p>&#13;<\/p>\n<p class=\"P\">In der Schweiz geht eine verh\u00e4ltnism\u00e4ssig hohe Zahl der Arbeitnehmenden vorzeitig in den Ruhestand. M\u00e4nner und Frauen sind aus unterschiedlichen Gr\u00fcnden ab dem Alter von 58 Jahren nicht mehr erwerbst\u00e4tig. W\u00e4hrend bei den M\u00e4nnern die Fr\u00fchpensionierung \u00fcberwiegt (60%), ist dies nur bei einem Drittel der Frauen der Fall. Ein weiteres Drittel der Frauen gibt famili\u00e4re und pers\u00f6nliche Gr\u00fcnde f\u00fcr die vorzeitige Aufgabe der <span class=\"recomDescriptiveWord\">Erwerbst\u00e4tigkeit<\/span> an. Das tats\u00e4chliche Pensionierungsalter der Erwerbsbev\u00f6lkerung liegt jedoch im Vergleich mit dem OECD-Durchschnitt recht hoch. Denn eine grosse Zahl von Personen arbeitet nach der (Fr\u00fch-)Pensionierung weiter, oft im Rahmen einer Teilzeitbesch\u00e4ftigung. Das liegt daran, dass es ohne negative Auswirkungen m\u00f6glich ist, (vorzeitig) eine Altersrente zu beziehen und parallel dazu ein Erwerbseinkommen zu erzielen.<\/p>\n<p>&#13;<\/p>\n<p class=\"P\">Die Fr\u00fchpensionierung wird heutzutage von vielen Arbeitnehmenden als Privileg betrachtet, das bestimmten Besch\u00e4ftigten vorbehalten ist, beispielsweise den Angestellten in der Finanz- und Versicherungsbranche und den Arbeitnehmenden mit hohen L\u00f6hnen. Anreize f\u00fcr einen vorzeitigen Altersr\u00fccktritt, aber auch f\u00fcr die unfreiwillige Fr\u00fchpensionierung bestehen vor allem in der zweiten S\u00e4ule des schweizerischen Altersrentensystems, der ab einem bestimmten Lohn obligatorischen Pensionskasse. Diese Anreize m\u00fcssen unbedingt beseitigt werden. In Branchen mit besonders hohen k\u00f6rperlichen Anforderungen \u2013 wie beispielsweise im Baugewerbe \u2013 kann hingegen eine von den Arbeitgebern und Arbeitnehmenden finanzierte Fr\u00fchpensionierung durchaus gerechtfertigt sein. Eine solche erm\u00f6glicht unter Umst\u00e4nden die weitere <span class=\"recomDescriptiveWord\">Erwerbst\u00e4tigkeit<\/span> der Besch\u00e4ftigten und verhindert, dass diese invalid werden.<\/p>\n<p>&#13;<\/p>\n<p class=\"P\">Parallel dazu f\u00f6rdern die bestehenden Vorschriften in der umlagefinanzierten ersten S\u00e4ule, der AHV, das Arbeitskr\u00e4fteangebot nur unzureichend. Die Plafonierungsregel, gem\u00e4ss der die Summe der beiden Einzelrenten eines Ehepaars h\u00f6chstens 150% der Maximalrente betragen darf, h\u00e4lt speziell Frauen unter Umst\u00e4nden davon ab, ihren Besch\u00e4ftigungsgrad zu erh\u00f6hen und vermehrt Vollzeit zu arbeiten.<\/p>\n<p>&#13;<\/p>\n<p class=\"P\">Ende November 2013 hat der Bundesrat den Vorentwurf zur Altersvorsorge 2020 verabschiedet. Diese Reform, die sich sowohl auf die erste als auch auf die zweite S\u00e4ule bezieht, verfolgt das Ziel, den \u00dcbergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand flexibler zu gestalten und zu verz\u00f6gern. Doch im Gegensatz zu den Reformen, die in letzter Zeit in zahlreichen OECD-L\u00e4ndern realisiert wurden, wird in der Schweiz voraussichtlich lediglich das gesetzliche Rentenalter \u2013 das sogenannte Referenzalter \u2013 der Frauen bis 2020 von 64 auf 65 Jahre erh\u00f6ht und damit dem Rentenalter der M\u00e4nner angeglichen. Die Schweiz ist eines der wenigen OECD-L\u00e4nder, in denen keine Erh\u00f6hung des Rentenalters durch eine Koppelung an die Lebenserwartung geplant ist.<\/p>\n<p>&#13;<br \/>\n&#13;<\/p>\n<h3 class=\"ZT\">Hindernisse bei Anstellung und Weiterbesch\u00e4ftigung beseitigen<\/h3>\n<p>&#13;<\/p>\n<p class=\"P\">In der Schweiz kursiert oft die Hypothese, die Altersgutschriften in der zweiten S\u00e4ule und die Dienstalterszulagen in den Gehaltssystemen w\u00fcrden die Anstellung \u00e4lterer Arbeitnehmender behindern. Auch wenn dem so ist, stellen diese Faktoren sicher kein Hindernis dar f\u00fcr ihre Weiterbesch\u00e4ftigung. Denn in einem Umfeld mit sehr unterschiedlichen Karriereverl\u00e4ufen und T\u00e4tigkeitsformen sollte die Streuung der Produktivit\u00e4t der Arbeitnehmenden pro T\u00e4tigkeitsfeld und Branche mit dem Alter zunehmen.&#13;<br \/>\nSiehe Literatur\u00fcbersicht in OECD (2014): Ageing and Employment Policies: France 2014. Working Better with Age, Paris.<\/p>\n<p>&#13;<\/p>\n<p class=\"P\">Zudem werden Arbeitnehmende hierzulande h\u00e4ufig bei der Anstellung aufgrund ihres Alters diskriminiert, und in vielen Unternehmen wird das Potenzial \u00e4lterer Arbeitnehmender nicht gen\u00fcgend anerkannt. Im Gegensatz zu den meisten OECD-L\u00e4ndern \u2013 unter anderem den USA \u2013 verf\u00fcgt die Schweiz \u00fcber kein Gesetz gegen die altersbedingte Diskriminierung; sie ist auch der 2003 abgegebenen Empfehlung zu dieser Problematik nicht gefolgt.&#13;<br \/>\nOECD (2003): Ageing and Employment Policies: Switzerland, Paris.&#13;<br \/>\nDiesbez\u00fcglich ist einzur\u00e4umen, dass diese Art von Diskriminierung nur wirksam bek\u00e4mpft werden kann, wenn sich die Gesetzgebung auf Informationskampagnen und Richtlinien st\u00fctzt, welche die Best Practices in den Unternehmen f\u00f6rdern.<\/p>\n<p>&#13;<\/p>\n<p class=\"P\">Die Wirtschaft muss die Problematik der \u00e4lteren Arbeitnehmenden vermehrt in ihre Strategien integrieren \u2013 insbesondere die kleinen und mittleren Unternehmen (KMU). Diesbez\u00fcglich bestehen mehrere m\u00f6gliche Ans\u00e4tze: Anpassung der Arbeitspl\u00e4tze, Flexibilisierung der Arbeitszeiten, permanente Aktualisierung der Fachkompetenzen, Weiterbildung w\u00e4hrend des gesamten Karriereverlaufs und F\u00f6rderung der internen und externen beruflichen Mobilit\u00e4t. Dabei ist es effizienter, die Massnahmen auf j\u00fcngere Arbeitnehmende auszurichten und nicht nur auf Arbeitnehmende im fortgeschrittenen Alter, f\u00fcr die es oft schon zu sp\u00e4t ist.<\/p>\n<p>&#13;<\/p>\n<p class=\"P\">Um die berufliche Mobilit\u00e4t vor allem gegen Ende der Berufslaufbahn zu steigern, sollten die Arbeitgeber und die Gewerkschaften Lohnskalen, bei denen ein Teil der Lohnerh\u00f6hung automatisch vom Alter abh\u00e4ngt, anpassen. Der Zusammenhang von Produktivit\u00e4t, Erfahrung und Lohn k\u00f6nnte dabei verst\u00e4rkt werden. Die unternehmensinterne Mobilit\u00e4t der Arbeitnehmenden \u2013 auch der leitenden Kaderangeh\u00f6rigen \u2013 sollte vermehrt gef\u00f6rdert werden.<\/p>\n<p>&#13;<\/p>\n<p class=\"P\">F\u00fcr die Schweiz ist es jedoch absolut vorrangig, Strategien zu entwickeln, um die Produktivit\u00e4t aller Arbeitnehmenden \u2013 einschliesslich der \u00e4lteren Besch\u00e4ftigten \u2013 zu erh\u00f6hen. Die Unternehmen m\u00fcssen zu Massnahmen veranlasst werden, die in diese Richtung gehen, damit sie die Fachkr\u00e4fteinitiative umsetzen. Der Bund geht als Arbeitgeber mit gutem Beispiel voran, doch in diesem Prozess sollten alle privaten und \u00f6ffentlichen Unternehmen mobilisiert werden.<\/p>\n<p>&#13;<br \/>\n&#13;<\/p>\n<h3 class=\"ZT\">Arbeitsmarktf\u00e4higkeit verbessern<\/h3>\n<p>&#13;<\/p>\n<p class=\"P\">Mit zunehmendem Alter der Arbeitnehmenden ist daf\u00fcr zu sorgen, dass sie ihre Kompetenzen auf den neuesten Stand bringen k\u00f6nnen, dass ihnen der Zugang zu den Dienstleistungen der \u00f6ffentlichen und privaten Arbeitsvermittlungsstellen erleichtert wird und dass sie von optimalen Arbeitsbedingungen profitieren. In der Schweiz bestehen in diesen drei Bereichen insgesamt g\u00fcnstige Verh\u00e4ltnisse. Doch gerade f\u00fcr gering qualifizierte Arbeitnehmende k\u00f6nnte noch mehr getan werden. Zwar absolvieren 55- bis 64-j\u00e4hrige Schweizer Arbeitnehmende im Vergleich mit denjenigen in anderen L\u00e4ndern h\u00e4ufig eine berufsbezogene Ausbildung. Bei den Arbeitnehmenden ohne Berufsabschluss ist dies jedoch nicht der Fall (siehe Grafik 2). Gezielte Anstrengungen zugunsten gering qualifizierter Arbeitnehmender w\u00e4ren angezeigt, um die Unternehmen dazu zu veranlassen, diesen Personen mehr M\u00f6glichkeiten im Bereich der Berufsbildung zu bieten. Die Investitionskosten in Humankapital sollten \u2013 mit staatlicher Unterst\u00fctzung \u2013 besser zwischen den Unternehmen und den einzelnen Arbeitnehmenden verteilt werden. Gering qualifizierten erwerbslosen Personen, die sich beruflich umorientieren m\u00fcssen, sollte Priorit\u00e4t einger\u00e4umt werden.<\/p>\n<p>&#13;<\/p>\n<p class=\"P\">Die Schweiz hat Neuerungen in den Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) gef\u00f6rdert, um die R\u00fcckkehr von \u00e4lteren Personen in den Arbeitsmarkt \u2013 insbesondere bei lang andauernder Erwerbslosigkeit \u2013 zu erleichtern. Diese Neuerungen bestehen haupts\u00e4chlich in einer individuellen Betreuung und in einer fr\u00fchzeitigen und ausgebauten Begleitung. Die RAV haben auch Kampagnen in den Medien durchgef\u00fchrt, um die Gesellschaft f\u00fcr die Vorteile zu sensibilisieren, die mit der Erfahrung von \u00e4lteren Arbeitnehmenden verbunden sind. Doch wie die anderen OECD-L\u00e4nder ist auch die Schweiz weiterhin mit dem Problem der Langzeitarbeitslosigkeit von \u00e4lteren Menschen konfrontiert.<\/p>\n<p>&#13;<br \/>\n&#13;<\/p>\n<h3 class=\"ZT\">Wieder eingliedern und vorbeugen<\/h3>\n<p>&#13;<\/p>\n<p class=\"P\">Die Strategien zur Aktivierung von erwerbslosen \u00e4lteren Menschen (Arbeitslosen, Invaliden, Sozialhilfeempf\u00e4ngern) sollten vermehrt auf deren nachhaltige Wiedereingliederung ins Berufsleben ausgerichtet werden. In zahlreichen Kantonen ist die Beteiligung von Stellensuchenden \u00fcber 60 Jahren an aktiven arbeitsmarktlichen Massnahmen ungen\u00fcgend. In sehr vielen F\u00e4llen ist die Ausrichtung einer Invalidenrente mit verschiedenen Phasen von beruflicher Ausgrenzung verbunden. Die Pr\u00e4ventionspolitik sollte daher darauf ausgerichtet sein, die mit diesen Phasen verbundenen Risiken m\u00f6glichst fr\u00fchzeitig zu erfassen und die Unternehmen und die Arbeitnehmenden bei deren Bew\u00e4ltigung zu unterst\u00fctzen. Zur besseren Kontrolle des h\u00e4ufigen Fernbleibens vom Arbeitsplatz in den Unternehmen \u2013 vor allem in den KMU \u2013 sollten die entsprechenden Institutionen (insbesondere die Krankenkassen und die kantonalen IV-Stellen) sowie Beratungseinrichtungen rechtzeitig einbezogen werden. Auf diese Weise liessen sich gesundheitliche Probleme fr\u00fch genug erkennen, um pr\u00e4ventiv eingreifen zu k\u00f6nnen. In diesem Zusammenhang k\u00f6nnte jeder Kanton die Ergebnisse, die das Arbeitsinspektorat bei seiner T\u00e4tigkeit verzeichnet, strikter und transparenter weiterverfolgen, als dies derzeit der Fall ist. Ausserdem braucht es in Bezug auf \u00e4ltere Sozialhilfeempf\u00e4nger einen Kulturwandel. Es ist bedenklich, dass zahlreiche Gemeinden die Arbeitssuche ab dem Alter von 55 Jahren nicht f\u00fcr obligatorisch erkl\u00e4ren und f\u00fcr Erwerbslose ab 50 Jahren kaum noch Massnahmen bieten, um die R\u00fcckkehr in den Arbeitsmarkt zu unterst\u00fctzen. Massnahmen zugunsten von Personen, die bereits andere Leistungen bezogen oder mehrmals aktive Massnahmen beansprucht haben, verursachen in Anbetracht des erzielten Nutzens hohe Kosten. Dies w\u00fcrde vermehrt Partnerschaften mit verantwortungsbewussten Unternehmen erfordern, die bereit w\u00e4ren, solche in Schwierigkeiten steckenden Personen einzustellen. Seit mehreren Jahren baut die Schweiz die institutions\u00fcbergreifende Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Organen aus, die f\u00fcr Sozialpolitik und Besch\u00e4ftigung zust\u00e4ndig sind. Diese Zusammenarbeit geht in die richtige Richtung, um die pluridisziplin\u00e4ren Kompetenzen der verschiedenen Institutionen zu nutzen. Damit lassen sich das Risiko der beruflichen Ausgrenzung sowie des \u00abKarussells\u00bb von einer Leistung zur n\u00e4chsten vermeiden.<\/p>\n<p>&#13;<br \/>\n&#13;<\/p>\n<h3 class=\"ZT\">In erster Linie eine Frage des Willens<\/h3>\n<p>&#13;<\/p>\n<p class=\"P\">F\u00fcr einen innovativeren Umgang mit \u00e4lteren Arbeitnehmenden in den Schweizer Unternehmen ist eine Gesamtstrategie erforderlich. Sowohl f\u00fcr M\u00e4nner als auch f\u00fcr Frauen braucht es qualitativ hochstehende Besch\u00e4ftigungsm\u00f6glichkeiten, durch die sich die Arbeitsmarktf\u00e4higkeit \u2013 gerade auch von gering qualifizierten Arbeitnehmenden \u2013 im Verlauf der beruflichen Laufbahn verbessert. Auf diese Weise verf\u00fcgen die Arbeitnehmenden in den letzten Jahren ihres Berufslebens \u00fcber mehr Auswahl und M\u00f6glichkeiten. Die Beh\u00f6rden m\u00fcssen die Sozialpartner veranlassen, mehr in ihre \u00e4lteren Arbeitnehmenden zu investieren. Gefordert sind aber vor allem die Sozialpartner, denn insbesondere in den einzelnen Branchen und auf lokaler Ebene sind sie in der Praxis zust\u00e4ndig.<\/p>\n<p>&#13;<br \/>\n&#13;<\/p>\n<div class=\"KA\">&#13;<\/p>\n<h3 class=\"ZT\">Der OECD-Bericht<\/h3>\n<p>&#13;<\/p>\n<p class=\"P\">Mit dem Bericht Ageing and Employment Policies. Switzerland 2014. Working Better with Age wurden die Arbeiten fortgesetzt, welche die OECD von 2003 bis 2006 zu diesem Thema realisiert hat. Eine \u00dcbersicht enth\u00e4lt der Bericht Live Longer, Work Longer. Weitere Informationen sind zu finden auf www.oecd.org &gt; Topics &gt; Employment &gt; Employment \u00a0 and \u00a0 Data &gt; Ageing and Employment Policies. Der Bericht \u00fcber die Schweiz kann beim OECD-Verlag in Paris bezogen werden.<\/p>\n<p>&#13;<br \/>\n&#13;\n<\/p><\/div>\n<p>&#13;<\/p>\n<p class=\"P\"><span class=\"AU\"> Nicola D\u00fcll Economix Research &amp; Consulting, M\u00fcnchen <\/span><\/p>\n<p>&#13;<\/p>\n<p class=\"P\"><span class=\"AU\"> Anne Sonnet Direction de l\u2019emploi, du travail et des affaires sociales, OECD, Paris <\/span><\/p>\n<p>&#13;<br \/>\n&#13;<\/p>\n<div class=\"LG\">&#13;<\/p>\n<p class=\"P\">In der Schweiz werden Arbeitnehmende h\u00e4ufig bei der Anstellung aufgrund ihres Alters diskriminiert. Viele Unternehmen anerkennen das Potenzial \u00e4lterer Arbeitnehmender nicht gen\u00fcgend.<\/p>\n<p>&#13;<br \/>\n&#13;\n<\/p><\/div>\n<p>&#13;<br \/>\n<span class=\"UR\"> Foto: Keystone <\/span>&#13;<br \/>\n&#13;\n<\/div>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Bez\u00fcglich der Erwerbst\u00e4tigenquote der 55- bis 64-J\u00e4hrigen liegt die Schweiz in der Spitzengruppe der OECD-L\u00e4nder. 2012 betrug diese Quote 70,5% der Bev\u00f6lkerung dieser Altersgruppe. Damit lag sie hinter Island (79%), Neuseeland (74%), Schweden (73%) und Norwegen (71%) auf dem f\u00fcnften Rang und \u00fcbertraf den Durchschnitt der OECD-L\u00e4nder um knapp 17 Prozentpunkte. 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