{"id":117354,"date":"2014-11-12T14:36:46","date_gmt":"2014-11-12T14:36:46","guid":{"rendered":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/2014\/11\/canton-dargovie-la-troisieme-reforme-de-limposition-des-entreprises-doit-se-concentrer-sur-lessentiel\/"},"modified":"2023-08-23T23:16:30","modified_gmt":"2023-08-23T21:16:30","slug":"auf-wesentliches-fokussieren","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/2014\/11\/auf-wesentliches-fokussieren\/","title":{"rendered":"Auf Wesentliches fokussieren"},"content":{"rendered":"<p>Der Kanton Aargau ist, gemessen an der Bev\u00f6lkerung, der viertgr\u00f6sste Kanton und einer der wirtschaftskr\u00e4ftigsten der Schweiz. Er ist dezentral strukturiert und liegt zwischen den Wirtschaftsmetropolen Z\u00fcrich und Basel. Die Faktoren Gr\u00f6sse und geografische Lage pr\u00e4gen die wirtschaftlichen und steuerlichen Verh\u00e4ltnisse im Kanton Aargau und beeinflussen seine Betroffenheit durch die Unternehmenssteuerreform III.&#13;<\/p>\n<div class=\"body\">&#13;<\/p>\n<p class=\"P\">Der Kanton Aargau verf\u00fcgt \u00fcber viele kleinere Wirtschaftszentren, das gr\u00f6sste davon im Raum Baden. Unternehmen, die bereit sind, f\u00fcr einen zentralen Firmensitz in einer Grossstadt oder f\u00fcr eine minimale Steuerbelastung hohe Standortkosten in Kauf zu nehmen, siedeln sich tendenziell nicht im Aargau an. Der Kanton bietet aber f\u00fcr Unternehmen Vorteile, die einen ausgeglichenen Mix guter Standortfaktoren suchen: gute Bildung f\u00fcr Fachkr\u00e4fte, vorteilhafte Infrastruktur, moderate Raumkosten und Steuern. Zudem ist der Kanton dank hoher Wohn- und Lebensqualit\u00e4t sowie dank guter Verkehrsanbindung ein Anziehungspunkt f\u00fcr Menschen, die sich hier niederlassen und in die ausserkantonalen Zentren pendeln.<\/p>\n<p>&#13;<br \/>\n&#13;<\/p>\n<h3 class=\"ZT\">Gewinnsteuern und Nationaler Finanzausgleich<\/h3>\n<p>&#13;<br \/>\nIm Kanton Aargau kommt den Statusgesellschaften im Kantonsvergleich ein sehr geringes Gewicht zu. Bei den ordentlich besteuerten Gesellschaften verf\u00fcgt der Kanton Aargau \u00fcber ein leicht unterdurchschnittliches Ressourcenpotenzial, welches er seit der Tarifsenkung 2009 und mit der bereits beschlossenen Tarifsenkung ab 2016 auch leicht unterdurchschnittlich besteuert. Im Zuge der Unternehmenssteuerreform III werden m\u00f6glicherweise weitere Gewinnsteuersenkungen notwendig, was sich auch auf den Nationalen Finanzausgleich (NFA) auswirken d\u00fcrfte.Beim NFA geh\u00f6rt der Kanton Aargau zu den Nehmerkantonen. Die Nettoauszahlungen aus dem NFA sind f\u00fcr den Kanton Aargau jedoch bezogen auf seine Einwohnerzahl tief. So erh\u00e4lt von den 17 Empf\u00e4ngerkantonen im Jahr 2015 nur ein Kanton eine tiefere Auszahlung pro Einwohner. Bei den \u00fcbrigen 15 Kantonen liegen die Auszahlungen pro Einwohner zum Teil um ein Vielfaches h\u00f6her.&#13;<\/p>\n<h3 class=\"ZT\">Standortwettbewerb und Unternehmenssteuerreform III<\/h3>\n<p>&#13;<\/p>\n<p class=\"P\">Isoliert betrachtet, k\u00f6nnte der Aargau wegen der geringen Bedeutung seiner eigenen Statusgesellschaften deren Wegzug verkraften. Der Kanton w\u00e4re also auf den ersten Blick nicht zwingend auf Ersatzmassnahmen angewiesen. Bei n\u00e4herer Betrachtung ist allerdings auch der Kanton Aargau \u2013 wie alle Kantone \u2013 von der EU-Problematik bzw. der Unternehmenssteuerreform III betroffen: einerseits durch das Verhalten der Unternehmen mit mobilen Ertr\u00e4gen und die entsprechenden volkswirtschaftlichen Auswirkungen auf die ganze Schweiz, andererseits durch das Verhalten der anderen Kantone.<\/p>\n<p>&#13;<\/p>\n<p class=\"P\">Wenn andere Kantone grossz\u00fcgige Boxenl\u00f6sungen vorsehen oder ihre ordentlichen Gewinnsteuers\u00e4tze substanziell senken, muss im Hinblick auf den Standortwettbewerb auch der Kanton Aargau mitziehen. Speziall\u00f6sungen ziehen dabei sogenannte Mitnahmeeffekte nach sich, weil davon auch die heute ordentlich besteuerten Unternehmen profitieren werden.<\/p>\n<p>&#13;<br \/>\n&#13;<\/p>\n<h3 class=\"ZT\">Lizenzboxen und direkte Bundessteuer<\/h3>\n<p>&#13;<\/p>\n<p class=\"P\">Der Kanton Aargau erachtet die vorgeschlagenen Reformmassnahmen grunds\u00e4tzlich als sinnvoll und tauglich. Im Zentrum stehen eine relativ eng gestaltete Lizenzbox und eine auf Finanzdienstleister ausgerichtete, zinsbereinigte Gewinnsteuer. Beide Regelungen werden zurzeit in einzelnen Staaten in der EU und der OECD praktiziert.<\/p>\n<p>&#13;<\/p>\n<p class=\"P\">Der Kanton Aargau w\u00fcrde es begr\u00fcssen, wenn die Lizenzbox auch bei der direkten Bundessteuer zum Tragen k\u00e4me \u2013 und zwar in einem moderaten Ausmass. Damit w\u00fcrden die Kantone bei dieser Massnahme etwas entlastet, und das Risiko einer Dynamik zu immer grossz\u00fcgigerem Ermessen bei der Gew\u00e4hrung von Lizenzboxen w\u00fcrde vermindert.<\/p>\n<p>&#13;<\/p>\n<p class=\"P\">Mit einer Lizenzbox bei der direkten Bundessteuer w\u00fcrde damit nicht nur eine vertikale, sondern auch eine horizontale Harmonisierung der Steuerveranlagung erreicht. In den letzten Monaten wurde von verschiedener Seite eine Pr\u00fcfung dieses Anliegens angeregt, doch sind dem erl\u00e4uternden Bericht dazu leider keine fundierten Abkl\u00e4rungen zu entnehmen.<\/p>\n<p>&#13;<br \/>\n&#13;<\/p>\n<h3 class=\"ZT\">Fokus auf Kernpunkte<\/h3>\n<p>&#13;<\/p>\n<p class=\"P\">Der Gesetzesentwurf enth\u00e4lt nebst diesen beiden Kernpunkten diverse weitere steuerliche Massnahmen. Man kann sich fragen, ob eine derart breite Palette sinnvoll ist oder ob es nicht zielf\u00fchrender w\u00e4re, auf wenige Massnahmen zu <span class=\"recomDescriptiveWord\">fokussieren<\/span>. So w\u00fcrde der Kanton Aargau beispielsweise auf eine System\u00e4nderung beim Beteiligungsabzug verzichten. Der Wechsel von der indirekten zur direkten Methode ist keine stichhaltige Ersatzmassnahme f\u00fcr die heutigen Statusgesellschaften. Er f\u00fchrt zu keiner Verbesserung der Standortattraktivit\u00e4t und bewirkt einen gr\u00f6sseren administrativen Aufwand f\u00fcr die Unternehmen und die Steuerbeh\u00f6rden.<\/p>\n<p>&#13;<\/p>\n<p class=\"P\">Auch die Ausdehnung der privilegierten Dividendenbesteuerung auf den Streubesitz oder die M\u00f6glichkeit der Verlust\u00fcbernahme von Gruppengesellschaften erachtet der Kanton Aargau als nicht notwendig f\u00fcr die L\u00f6sung der EU-Problematik.<\/p>\n<p>&#13;<br \/>\n&#13;<\/p>\n<h3 class=\"ZT\">Fixer statt relativen Aussch\u00f6pfungsfaktors<\/h3>\n<p>&#13;<\/p>\n<p class=\"P\">Die \u00c4nderung des Steuerregimes der juristischen Personen erfordert auch eine Anpassung des NFA. Allerdings ist am bisherigen ausgewogenen und bew\u00e4hrten System grunds\u00e4tzlich festzuhalten und auf politisch motivierte Anliegen zu verzichten, die nicht direkt mit dem neuen Regime zu tun haben. Deshalb schl\u00e4gt der Kanton Aargau beim Ressourcenausgleich einen fixen Steueraussch\u00f6pfungsfaktor vor anstelle des im Gesetzesentwurf vorgesehenen relativen Steueraussch\u00f6pfungsfaktors (sogenannter Zeta-Faktor). Eine gute L\u00f6sung f\u00fcr die Anpassungen beim NFA tr\u00e4gt zur Akzeptanz der Unternehmenssteuerreform III bei.<\/p>\n<p>&#13;<\/p>\n<p class=\"P\">Auch der heutige Ressourcenausgleich basiert auf fixen Gewichtungsfaktoren, die nicht durch steuerpolitische Massnahmen der Kantone beeinflusst werden k\u00f6nnen. Mit einem fixen Steueraussch\u00f6pfungsfaktor l\u00e4sst sich verhindern, dass die starken Kantone die Steuern der juristischen Personen zu stark senken und dabei mit der Senkung des Ressourcenindex von einer Reduktion der Ressourcenausgleichszahlungen profitieren.<\/p>\n<p>&#13;<br \/>\n&#13;<\/p>\n<h3 class=\"ZT\">Opfersymmetrie zwischen Bund und Kantonen<\/h3>\n<p>&#13;<\/p>\n<p class=\"P\">Der Bundesrat sieht vor, die Kantone mit rund 1 Mrd. Franken in Form von vertikalen Ausgleichsmassnahmen zu unterst\u00fctzen. Da der Bund keine Senkung seiner Steuern vornehmen will, ist diese Opfersymmetrie der beiden Staatsebenen dringend notwendig. Geschehen soll dies \u00fcber eine Erh\u00f6hung des Anteils an der direkten Bundessteuer. Heute k\u00f6nnen die Kantone 17% der Bundessteuereinnahmen behalten. Dieser Anteil k\u00f6nnte auf 20,5% erh\u00f6ht werden.<\/p>\n<p>&#13;<\/p>\n<p class=\"P\">Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass der Kantonsanteil an der direkten Bundessteuer generell erh\u00f6ht wird, nicht bloss der Anteil an den Steuern der juristischen Personen. Letzteres w\u00fcrde zu einer Wettbewerbsverzerrung zugunsten der Kantone mit relativ viel Unternehmenssteuersubstrat f\u00fchren.<\/p>\n<p>&#13;<br \/>\n&#13;<\/p>\n<h3 class=\"ZT\">Keine Verlagerung zu den nat\u00fcrlichen Personen<\/h3>\n<p>&#13;<\/p>\n<p class=\"P\">Dem Vorhaben, neue Steuereinnahmen zu generieren, steht der Kanton Aargau skeptisch gegen\u00fcber \u2013 insbesondere, weil daf\u00fcr wohl nur die nat\u00fcrlichen Personen infrage kommen. W\u00fcrde eine Kapitalgewinnsteuer auf Wertschriften bei den privaten Verm\u00f6gen eingef\u00fchrt, w\u00fcrden die nat\u00fcrlichen Personen einen Teil der Zeche f\u00fcr die tiefen Steuern bei den juristischen Personen bezahlen.<\/p>\n<p>&#13;<\/p>\n<p class=\"P\">Der vorliegende Gesetzesentwurf ist ein wichtiger Schritt in Richtung einer gangbaren L\u00f6sung im Steuerstreit mit der EU und der OECD. Wir sind heute effektiv viel weiter als noch vor einem Jahr. Der Nebel lichtet sich langsam. Der Bund hat viel Aufwand betrieben und gute Arbeit geleistet. Aufgrund der unterschiedlichen Ausgangslagen m\u00fcssen zwangsl\u00e4ufig alle Kantone Kompromisse eingehen. Angesichts der schwierigen Rahmenbedingungen ist eine mittlere Unzufriedenheit aller Beteiligten wohl das Beste, was mit der Unternehmenssteuerreform III erreicht werden kann. Am Ziel sind wir jedoch noch nicht angekommen. Optimierungspotenzial ist immer noch vorhanden. Dabei ist eine Fokussierung auf das <span class=\"recomDescriptiveWord\">Wesentliche<\/span> anzustreben und ein zus\u00e4tzliches Anheizen des interkantonalen Steuerwettbewerbs zu vermeiden.<\/p>\n<p>&#13;<\/p>\n<p class=\"P\"><span class=\"AU\"> Landammann Roland Brogli Vorsteher des Departements Finanzen und Ressourcen des Kantons Aargau <\/span><\/p>\n<p>&#13;<br \/>\n&#13;\n<\/p><\/div>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Der Kanton Aargau ist, gemessen an der Bev\u00f6lkerung, der viertgr\u00f6sste Kanton und einer der wirtschaftskr\u00e4ftigsten der Schweiz. Er ist dezentral strukturiert und liegt zwischen den Wirtschaftsmetropolen Z\u00fcrich und Basel. 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