{"id":117418,"date":"2014-10-10T14:26:36","date_gmt":"2014-10-10T14:26:36","guid":{"rendered":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/2014\/10\/taboga-2\/"},"modified":"2023-08-23T23:16:50","modified_gmt":"2023-08-23T21:16:50","slug":"taboga","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/2014\/10\/taboga\/","title":{"rendered":"Nationaler Finanzausgleich \u2013 ein Grundpfeiler des F\u00f6deralismus unter der Lupe"},"content":{"rendered":"<p>Die Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung (NFA) regelte die finanziellen Beziehungen zwischen Bund und Kantonen. Sie umfasst zum einen die Zuteilung der \u00f6ffentlichen Aufgaben (siehe <i>Kasten\u00a01)<\/i> und zum andern den Finanzausgleich im engeren Sinne, also die Umverteilung von \u00f6ffentlichen Geldern zwischen Bund und Kantonen (siehe <i>Grafik 1).<\/i>&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nDer Finanzausgleich im engeren Sinne umfasst drei Ausgleichsgef\u00e4sse:&#13;<\/p>\n<ul>&#13;<\/p>\n<li>Der <i>Ressourcenausgleich<\/i> soll Unterschiede in der finanziellen Leistungsf\u00e4higkeit der Kantone ausgleichen. Er setzt sich zusammen aus dem vom Bund finanzierten vertikalen Ressourcenausgleich und dem horizontalen Ressourcenausgleich, der von den ressourcenstarken Kantonen alimentiert wird. Die Ausgleichszahlungen an die ressourcenschwachen Kantone erfolgen dergestalt, dass die ressourcenschw\u00e4chsten Kantone am meisten beg\u00fcnstigt werden.<\/li>\n<p>&#13;<\/p>\n<li>Der <i>Lastenausgleich<\/i> ist vollst\u00e4ndig durch den Bund finanziert und besteht aus dem geografisch-topografischen und dem soziodemografischen Lastenausgleich. Damit werden Kantone entsch\u00e4digt, die in bestimmten Aufgabenbereichen bei der Bereitstellung von staatlichen G\u00fctern und Dienstleistungen strukturbedingt mit h\u00f6heren Kosten konfrontiert sind.<\/li>\n<p>&#13;<\/p>\n<li>Der <i>H\u00e4rteausgleich<\/i> federt die Auswirkungen des neuen Systems in einer \u00dcbergangszeit ab und verhindert, dass ressourcenschwache Kantone durch den 2008 erfolgten Wechsel schlechtergestellt werden. Er ist bis 2036 befristet.<\/li>\n<p>&#13;\n<\/ul>\n<p>&#13;<\/p>\n<h2>Alle vier Jahre ein Wirksamkeitsbericht<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nDer Finanzausgleich zwischen Bund und Kantonen ist ein komplexes System, welches erhebliche finanzielle Mittel zwischen den beteiligten Parteien umverteilt. Deshalb sieht das Bundesgesetz \u00fcber den Finanz- und Lastenausgleich (Filag) vor, dass die Wirksamkeit und der Vollzug alle vier Jahre zu \u00fcberpr\u00fcfen sind. Der entsprechende Bericht dient dem Parlament als Grundlage zur Festlegung der Dotierungen f\u00fcr den Ressourcen- und den Lastenausgleich in den folgenden vier Jahren und eventueller Anpassungen des Filag.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nDer erste Bericht wurde im Jahr 2010 publiziert. Aufgrund der kurzen Evaluationsperiode war dessen Aussagekraft jedoch gering. Der zweite Wirksamkeitsbericht zur Vierjahresperiode 2012\u20132015 wurde vom Bundesrat im M\u00e4rz 2014 verabschiedet; die Vernehmlassung dazu ist vor Kurzem abgeschlossen worden. Die Tatsache, dass sich der im M\u00e4rz dieses Jahres publizierte Bericht bis auf 2015 erstreckt, mag \u00fcberraschen. Aufgrund der einzuhaltenden Fristen musste der Bericht jedoch bereits im ersten Quartal 2014 vorliegen, damit er am 1. Januar 2016 in Kraft treten kann. Die ausstehende Periode wurde in der Botschaft des Bundesrates noch erg\u00e4nzt. \u00dcberpr\u00fcft wurde dabei insbesondere, ob der Finanzausgleich die kantonale Finanzautonomie st\u00e4rkt und die Unterschiede in der finanziellen Leistungsf\u00e4higkeit verringert, ohne dabei die steuerliche Wettbewerbsf\u00e4higkeit der Kantone zu beeintr\u00e4chtigen. Das System soll den Kantonen eine minimale Ausstattung mit finanziellen Ressourcen gew\u00e4hrleisten und \u00fcberm\u00e4ssige finanzielle Lasten ausgleichen, welche von den Kantonen nicht beeinflusst werden k\u00f6nnen.&#13;<\/p>\n<h2>Ein gut funktionierendes System<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nDer Wirksamkeitsbericht kommt zum Schluss, dass der Finanzausgleich gut funktioniert und die Ziele weitgehend erreicht werden, wie die nachfolgenden Feststellungen zeigen.&#13;<\/p>\n<h2>St\u00e4rkung der kantonalen Finanzautonomie<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nDer Bericht stellt eine St\u00e4rkung der kantonalen Finanzautonomie fest. Der Anteil der zweckfreien Transfers am Gesamtvolumen der Transfers zwischen Bund und Kantonen konnte mit der NFA deutlich von 30% im Jahr 2007 auf heute 40% erh\u00f6ht werden.&#13;<\/p>\n<h2>Verringerung der Disparit\u00e4ten<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nDie Umverteilung im Rahmen des Ressourcenausgleichs bewirkt durch den Ausgleich kurzfristig eine erhebliche Reduktion der Disparit\u00e4ten bei der finanziellen Leistungsf\u00e4higkeit zwischen den Kantonen. Zudem k\u00f6nnen die Kantone mit den Mitteln aus dem Finanzausgleich ihre finanzielle Leistungsf\u00e4higkeit (vor Ausgleich) mittel- und langfristig verbessern, indem ihre Attraktivit\u00e4t steigt und damit ihre Steuerbasis w\u00e4chst. Es scheinen jedoch vor allem die ressourcenstarken Kantone die Entwicklung der Disparit\u00e4ten zu pr\u00e4gen. Die Unterschiede nehmen in einer Boomphase zu und in einer Phase geringeren Wirtschaftswachstums ab. So sind die Disparit\u00e4ten bis 2007 gewachsen und haben sich anschliessend wieder reduziert.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nZu den Disparit\u00e4ten bei der Steuerbelastung ist festzustellen, dass zwar einige ressourcenschwache Kantone ihre Steuerbelastung gesenkt haben. Von einem generellen Abbau der Unterschiede kann aber nicht gesprochen werden.&#13;<\/p>\n<h2>Erhalt der steuerlichen Wettbewerbsf\u00e4higkeit der Kantone<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nDie steuerliche Wettbewerbsf\u00e4higkeit der Kantone ist sowohl bei den Unternehmens- als auch bei den Einkommenssteuern nach wie vor hoch. Der Steuerwettbewerb hat sich mit dem neuen System eher intensiviert. Obwohl sich systemimmanente Anreizeffekte des Ressourcenausgleichs und andere ung\u00fcnstige Faktoren vor allem in ressourcenschwachen Kantonen tendenziell hemmend auf den Steuerwettbewerb auswirken, konnten die ressourcenschwachen Kantone ihre Position verbessern. Diese Entwicklung ist neben den Mitteln des Finanzausgleichs auch auf die Aussch\u00fcttung der Nationalbankgewinne und weitere Faktoren zur\u00fcckzuf\u00fchren.&#13;<\/p>\n<h2>Gew\u00e4hrleistung einer minimalen Ausstattung mit finanziellen Ressourcen<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nNach Ausgleich sollen alle Kantone gen\u00fcgend Mittel besitzen, um ihre grundlegenden Aufgaben wahrnehmen zu k\u00f6nnen. Das Mindestausstattungsziel von 85% des schweizerischen Mittels wird 2012\u20132015 auch vom ressourcenschw\u00e4chsten Kanton (Uri) deutlich \u00fcbertroffen.&#13;<\/p>\n<h2>Ausgleich von geografisch-topografischen und soziodemografischen Belastungen<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nWie die aktualisierten Analysen der Firma Ecoplan zeigen, sind die im Lastenausgleich verwendeten Indikatoren weiterhin aussagekr\u00e4ftig. Beim geografisch-topografischen Lastenausgleich ist der Kostendeckungsgrad jedoch nach wie vor deutlich h\u00f6her als beim soziodemografischen Lastenausgleich. Die beiden Gef\u00e4sse wurden aber bei der Einf\u00fchrung des neuen Systems 2008 trotz dieser Unterschiede gleich gewichtet.&#13;<\/p>\n<h2>Gew\u00e4hrleistung eines angemessenen interkantonalen Lastenausgleichs<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nDie interkantonale Zusammenarbeit war bereits vor der NFA-Einf\u00fchrung recht intensiv und hat sich teils unabh\u00e4ngig davon entwickelt. Eine grosse Mehrheit der Kantone ist der Ansicht, dass sich das Instrument bew\u00e4hrt und die Zusammenarbeit seit 2008 weiter verbessert hat.&#13;<\/p>\n<h2>Aufgabenteilung<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nDie Erfahrungen deuten darauf hin, dass die erfolgte Entflechtung in den finanziell wichtigsten Aufgabenbereichen (Bund: Nationalstrassen und AHV-\/IV-Renten; Kantone: Sonderschulung und Behinderteninstitutionen) gr\u00f6sstenteils erfolgreich war, dies trotz einiger Bef\u00fcrchtungen.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nDie Erfahrungen mit dem Instrument der Programmvereinbarungen sind im Grossen und Ganzen positiv. Bei spezifischen Aspekten wie der Reduktion der Regelungsdichte w\u00e4ren gewisse Anpassungen w\u00fcnschbar.&#13;<\/p>\n<h2>Massnahmen f\u00fcr die n\u00e4chste Vierjahresperiode<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nDer Wirksamkeitsbericht attestiert dem Finanzausgleich, dass er gut funktioniert. Somit dr\u00e4ngen sich keine grundlegenden \u00c4nderungen am System auf. Gest\u00fctzt auf die Analysen des Berichts, schl\u00e4gt der Bundesrat f\u00fcr die n\u00e4chste Vierjahresperiode vor, die Dotierung des Ressourcenausgleichs zu reduzieren und jene des Lastenausgleichs beizubehalten.&#13;<\/p>\n<h2>Anpassung der Dotierung beim Ressourcenausgleich<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nIn Anbetracht der \u00dcberschreitung des Mindestausstattungsziels in den Jahren 2012\u20132015 erweist sich eine Anpassung der Dotierung als folgerichtig und systemkonform. Der Bundesrat schl\u00e4gt f\u00fcr die n\u00e4chste Periode vor, die Grundbeitr\u00e4ge des horizontalen und des vertikalen Ressourcenausgleichs auf der Basis der Zahlen 2015 zu aktualisieren und um den Betrag zu k\u00fcrzen, um den der Zielwert von 85% in der Vierjahresperiode 2012\u20132015 durchschnittlich \u00fcbertroffen wurde. Die K\u00fcrzung beliefe sich auf 330 Mio. Franken. Sie w\u00fcrde den Bund um 196 Mio. Franken und die ressourcenstarken Kantone um 134 Mio. Franken entlasten. Das vom Bundesrat vorgeschlagene Vorgehen soll analog angewendet werden, wenn bei einer n\u00e4chsten Beurteilung eine Unterschreitung des Zielwerts von 85% festgestellt wird. In diesem Fall w\u00e4re die Dotierung des Ressourcenausgleichs aufzustocken.&#13;<\/p>\n<h2>Unver\u00e4nderte Weiterf\u00fchrung des Lastenausgleichs<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nBeim Lastenausgleich empfiehlt der Bundesrat eine Anpassung der Dotierung auf Basis der Werte 2015 im Ausmass der Teuerung. Das Dotationsverh\u00e4ltnis zwischen den beiden Ausgleichsgef\u00e4ssen bleibt unver\u00e4ndert. Bei der Einf\u00fchrung des neuen Ausgleichssystems 2008 wurde bewusst entschieden, die beiden Gef\u00e4sse trotz unterschiedlicher Lasten gleich abzugelten. Die Bedeutung der geografisch-topografischen Sonderlasten nimmt im Vergleich zu den soziodemografischen Sonderlasten gem\u00e4ss Ecoplan-Studie tendenziell ab. Die Ergebnisse des Berichts bilden nach Ansicht des Bundesrates aber keine ausreichende Grundlage daf\u00fcr, den soziodemografischen Lastenausgleich aufzustocken. Das zunehmende Missverh\u00e4ltnis beim Kostendeckungsgrad zwischen den beiden Lastenausgleichsgef\u00e4ssen kann auf die Abnahme der geografisch-topografischen Sonderlasten zur\u00fcckgef\u00fchrt werden. Die Gr\u00fcnde daf\u00fcr sind nicht bekannt. Es ist auch nicht klar, ob diese Effekte nur tempor\u00e4rer Natur sind.&#13;<\/p>\n<h2>Weiterf\u00fchrung des H\u00e4rteausgleichs<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nEine vorzeitige Abschaffung des H\u00e4rteausgleichs oder eine st\u00e4rkere Reduktion als die gesetzlich vorgesehene von 5% pro Jahr ab 2016 h\u00e4tte f\u00fcr einzelne Kantone ernsthafte finanzielle Folgen. Nach Ansicht des Bundesrats soll der H\u00e4rteausgleich deshalb wie vorgesehen weitergef\u00fchrt werden.&#13;<\/p>\n<h2>Einw\u00e4nde und Kritik der Kantone<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nIm Rahmen der Vernehmlassung unterst\u00fctzen alle Teilnehmer das heutige System des Finanzausgleichs. Die Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) wie auch diverse Kantonsregierungen, politische Parteien und interessierte Organisationen anerkennen die Bedeutung der NFA als grundlegende Reform der f\u00f6deralistischen Staatsordnung unseres Landes. Bei einzelnen Themengebieten vertreten aber insbesondere die ressourcenstarken und die ressourcenschwachen Kantone deutlich andere Standpunkte:&#13;<\/p>\n<h2>Ressourcenausgleich<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nDie ressourcenschwachen Kantone lehnen die vom Bundesrat vorgeschlagene Reduktion der Dotierung ab und fordern teilweise sogar eine Erh\u00f6hung aufgrund der zunehmenden Disparit\u00e4ten. F\u00fcr die ressourcenstarken Kantone hingegen ist die Reduktion zwar ein Schritt in die richtige Richtung, jedoch nicht ausreichend. Sie pr\u00e4sentierten schon im Vorfeld des Wirksamkeitsberichts verschiedene Vorschl\u00e4ge, um das System aus ihrer Sicht zu verbessern. Diese Vorschl\u00e4ge wurden im Wirksamkeitsbericht vertieft untersucht und vom Bundesrat abgelehnt. In der Vernehmlassung zeigte sich, dass auch die Mehrheit der Kantone die Vorschl\u00e4ge zur\u00fcckweist.&#13;<\/p>\n<h2>Lastenausgleich<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nGrunds\u00e4tzlich ist unbestritten, dass die Grunddotierung des Lastenausgleichs f\u00fcr die n\u00e4chsten vier Jahre mit der Teuerung fortgeschrieben wird. Dar\u00fcber hinaus fordert jedoch \u2013 entgegen der Meinung des Bundesrates \u2013 die Mehrheit der Kantone eine Erh\u00f6hung des soziodemografischen Lastenausgleichs aus Bundesmitteln. Sie begr\u00fcnden dies damit, dass die soziodemografischen Sonderlasten weniger stark abgegolten werden als die geografisch-topografischen Sonderlasten.&#13;<\/p>\n<h2>H\u00e4rteausgleich<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nAb 2016 wird der H\u00e4rteausgleich j\u00e4hrlich um 12 Mio. Franken reduziert. Wie der Bundesrat lehnen auch die ressourcenschwachen Kantone eine noch h\u00f6here Reduktion oder sogar eine Aufhebung des H\u00e4rteausgleichs ab. Demgegen\u00fcber w\u00fcnschen die meisten ressourcenstarken Kantone eine sofortige Aufhebung oder mindestens eine gr\u00f6ssere Reduktion des H\u00e4rteausgleichs. Allgemein herrscht die Meinung vor, dass die im H\u00e4rteausgleich frei werdenden Mittel im Finanzausgleichssystem bleiben sollten. Die KdK und die ressourcenstarken Kantone schlagen deshalb vor, diese Mittel in den soziodemografischen Lastenausgleich zu verschieben.&#13;<\/p>\n<h2>Aufgabenteilung Bund\/Kantone<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nBei den Vernehmlassern \u00fcberwiegt die Ansicht, es seien weitere Aufgabenentflechtungen zu pr\u00fcfen. Diese Pr\u00fcfung solle im Rahmen eines gesonderten Projekts erfolgen. Dabei sollten Aufgabenverschiebungen zwischen Bund und Kantonen haushaltsneutral erfolgen.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nBez\u00fcglich der Programmvereinbarungen fordern die KdK und verschiedene Kantone f\u00fcr die n\u00e4chsten Vierjahresperioden eine Beschr\u00e4nkung des Bundes auf die rein strategische Zielebene. Damit wollen sie die Autonomie der Kantone bei der Ausf\u00fchrung st\u00e4rken. Auch eine Reduktion der Regelungsdichte bei den Vereinbarungen und den dazugeh\u00f6rigen Weisungen wird gew\u00fcnscht.&#13;<\/p>\n<h2>Pr\u00fcfung im Parlament<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nDer Bundesrat hat die Resultate der Vernehmlassung zur Kenntnis genommen und h\u00e4lt an der Reduktion der Dotierung im Ressourcenausgleich fest. Hingegen lehnt er weiter gehende Anpassungen des Systems ab. Voraussichtlich in der Wintersession 2014 wird die Botschaft zur Festlegung des Ressourcen- und des Lastenausgleichs vom St\u00e4nderat und in der Fr\u00fchjahrssession 2015 vom Nationalrat beraten. Die beiden Bundesbeschl\u00fcsse zu den Dotierungen im Ressourcen- und Lastenausgleich unterstehen anschliessend dem fakultativen Referendum. Angestrebt wird, sie p\u00fcnktlich zu Beginn der dritten Vierjahresperiode (2016\u20132019) in Kraft zu setzen.<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung (NFA) regelte die finanziellen Beziehungen zwischen Bund und Kantonen. 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Das Parlament wird sich in der Wintersession 2014 mit der bundesr\u00e4tlichen Botschaft befassen.","post_hero_image_description":"Im Finanzausgleich zwischen Bund und Kantonen werden erhebliche finanzielle Mittel zwischen den beteiligten Parteien umverteilt. Deshalb sind die Wirksamkeit und der Vollzug alle vier Jahre zu \u00fcberpr\u00fcfen.","post_hero_image_description_copyright_de":"Parlamentsdienste","post_hero_image_description_copyright_fr":"","post_references_literature":"<ul>&#13;\n\t<li>Bundesrat (2014): Botschaft zur Festlegung des Ressourcen- und Lastenausgleichs zwischen Bund und Kantonen f\u00fcr die Beitragsperiode 2016\u20132019.<\/li>&#13;\n\t<li>Bundesrat (2014): Wirksamkeitsbericht 2012\u20132015 des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen.<\/li>&#13;\n\t<li>Br\u00fclhart, Marius, Schmidheiny, Kurt (2013): Steuerwettbewerb und Mobilit\u00e4t der Steuerzahler. Studie zum zweiten Wirksamkeitsbericht NFA, Lausanne\/Basel, Mai.<\/li>&#13;\n\t<li>Ecoplan (2013): Kostenrelevanz und Gewichtung von Indikatoren im Lastenausgleich \u2013 Analyse f\u00fcr die Jahre 2008\u20132011, Bern, Oktober.<\/li>&#13;\n<\/ul>","post_kasten":[{"kasten_title":"Neuordnung der Verbundaufgaben","kasten_box":"Mit der im Jahr 2008 in Kraft getretenen NFA wurden die zuvor gemeinsamen Aufgaben von Bund und Kantonen neu organisiert: Sieben Aufgaben wurden vollst\u00e4ndig dem Bund \u00fcbertragen (z. B. Nationalstrassen, AHV-Renten) und zehn Aufgaben den Kantonen zugewiesen (z. B. Behindertenheime, Sonderschulen). F\u00fcr die Steuerung der verbleibenden Verbundaufgaben wurde ein neues Instrument eingef\u00fchrt: die Programmvereinbarungen. Sie sind st\u00e4rker ziel- und effizienzorientiert und kommen bisher vor allem im Umweltbereich oder in der Regionalpolitik zum Einsatz. Der Bund ist f\u00fcr die strategische F\u00fchrung zust\u00e4ndig, w\u00e4hrend die Kantone die operative Verantwortung \u00fcbernehmen. Bei anderen Aufgaben ist ein Engagement des Bundes wenig zweckm\u00e4ssig und eine Zusammenarbeit zwischen den Kantonen sinnvoller. So wurden 2008 die gesetzlichen Grundlagen f\u00fcr die interkantonale Zusammenarbeit mit Lastenausgleich verst\u00e4rkt. Damit sollen bei der Aufgabenerf\u00fcllung Gr\u00f6ssenvorteile a genutzt und r\u00e4umliche externe Effekte \u2013 sogenannte Spillovers b \u2013 abgegolten werden. Interkantonale Vereinbarungen gibt es beispielsweise bei den Universit\u00e4ten oder bei der Abfallbewirtschaftung. a Gr\u00f6ssenvorteile entstehen dadurch, dass die St\u00fcckkosten eines Guts oder einer Dienstleistung mit steigender Produktion abnehmen. Das heisst auf kantonaler Ebene: Je gr\u00f6sser das Volumen einer \u00f6ffentlichen Leistung ist, desto geringer sind die St\u00fcckkosten dieser Leistung. Indem die Kantone zusammenarbeiten und Synergien schaffen, k\u00f6nnen sie entsprechende Gr\u00f6ssenvorteile erzielen. b Spillovers entstehen, wenn \u00f6ffentliche Leistungen einer Gebietsk\u00f6rperschaft auch durch die Bev\u00f6lkerung anderer Gebietsk\u00f6rperschaften in Anspruch genommen werden, die daf\u00fcr nicht vollumf\u00e4nglich aufkommt und die nicht an deren Entscheidungsprozess teilhat. Spillovers f\u00fchren zu einem gesamthaft ineffizienten Angebot an \u00f6ffentlichen Leistungen."},{"kasten_title":"Ressourcenstarke und ressourcenschwache Kantone","kasten_box":"Der Ressourcenausgleich basiert auf dem sogenannten Ressourcenpotenzial der Kantone. Dieses ber\u00fccksichtigt die fiskalisch aussch\u00f6pfbare Wertsch\u00f6pfung in einem Kanton und widerspiegelt damit seine Wirtschaftskraft. Das Ressourcenpotenzial setzt sich aus den steuerbaren Einkommen und Verm\u00f6gen der nat\u00fcrlichen Personen sowie den steuerbaren Gewinnen der juristischen Personen zusammen. Wird das Ressourcenpotenzial pro Einwohner ins Verh\u00e4ltnis zum entsprechenden schweizerischen Mittel gesetzt, resultiert daraus der Ressourcenindex. Kantone mit einem Ressourcenindex von \u00fcber 100 Punkten gelten als ressourcenstark und zahlen in den Ressourcenausgleich ein. 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