{"id":117475,"date":"2014-10-10T08:31:58","date_gmt":"2014-10-10T08:31:58","guid":{"rendered":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/2014\/10\/frc-2\/"},"modified":"2023-08-23T23:17:57","modified_gmt":"2023-08-23T21:17:57","slug":"frc","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/2014\/10\/frc\/","title":{"rendered":"Wo Schweiz draufsteht, soll auch Schweiz drinstecken!"},"content":{"rendered":"<p>Die FRC begleitet die Vorlage seit der Vernehmlassung im Jahr 2008. Sie hat sich immer dagegen ausgesprochen, dass Nahrungsmittel mit der Herkunftsangabe Schweiz versehen werden k\u00f6nnen, die nur hier verarbeitet worden sind. Nach Meinung der FRC sollten 80% der Zutaten aus der Schweiz stammen.&#13;<\/p>\n<h2>Konsumenten wollen echte Schweizer Produkte<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nIn einer Leserumfrage des Magazins \u00abFRC Mieux choisir\u00bb von 2010 sprachen sich 33% der Befragten gegen jeglichen Kompromiss aus und verlangten 100% Schweizer Zutaten. F\u00fcr 45% der Befragten schien ein Anteil von 80% angemessen, und f\u00fcr 11% reichte einzig die Verarbeitung in der Schweiz. Nichts deutet darauf hin, dass sich die Meinungen seither ver\u00e4ndert haben. Im Gegenteil: Die an uns gerichteten Anfragen zeigen, dass die Konsumenten immer st\u00e4rker f\u00fcr die Herkunft der Nahrungsmittel sensibilisiert sind.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nDie Vorlage entspricht den Forderungen des FRC: Unverarbeitete Nahrungsmittel m\u00fcssen zu 100% aus der Schweiz stammen, um ein Schweizer Kreuz tragen zu k\u00f6nnen. Bei verarbeiteten Nahrungsmitteln \u2013 wie zum Beispiel Biskuits \u2013 betr\u00e4gt der notwendige Anteil von Rohstoffen schweizerischer Provenienz 80%. Milchprodukte m\u00fcssen zu 100% aus Schweizer Milch hergestellt werden. Ausnahmen sind zul\u00e4ssig bei Rohstoffen, welche vor\u00fcbergehend nicht in der Schweiz hergestellt werden k\u00f6nnen oder bei denen der Selbstversorgungsgrad unter 50% bzw. unter 20% liegt. Diese Finessen sind f\u00fcr Konsumenten schwierig zu verstehen und laufen der gew\u00fcnschten Transparenz zuwider.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nBei Industrieprodukten sollen 60% der Produktionskosten in der Schweiz anfallen. Dabei sind Ausgaben f\u00fcr Marketing, Verteilung und Verpackung ausgenommen. Das ist eine gute Nachricht f\u00fcr die Konsumenten, die erwarten, dass ein als schweizerisch bezeichnetes Produkt zur Hauptsache im Land entwickelt und hergestellt worden ist.&#13;<\/p>\n<h2>Vorschriften sind einzuhalten<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nDie vier Ausf\u00fchrungsverordnungen zur Swissness-Vorlage, die sich gegenw\u00e4rtig in Vernehmlassung befinden, werfen indes Fragen auf, welche nach Ansicht der FRC noch ungel\u00f6st sind. Es ist zu bef\u00fcrchten, dass die Substanz der Vorlage ausgeh\u00f6hlt wird, vor allem im Bereich der Nahrungsmittel.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nSo fehlen die Bestimmungen bez\u00fcglich der ausf\u00fchrenden Beh\u00f6rden. Einzig der erl\u00e4uternde Bericht erw\u00e4hnt die mit der Gesetzgebung im Lebensmittelbereich zusammenh\u00e4ngenden Organe. Sie sind daf\u00fcr zust\u00e4ndig, die Einhaltung der Kriterien zum Schutze von Marken zu \u00fcberwachen und damit Missbr\u00e4uche zu bek\u00e4mpfen. Dies ist im Prinzip Aufgabe der Kantonschemiker, deren Pflichtenheft jedoch bereits gut gef\u00fcllt ist. Da f\u00fcr diese Art von Kontrollen Spezialisten n\u00f6tig sind, braucht es zus\u00e4tzliche Ressourcen. In der Verordnung ist eine \u00dcberwachung jedenfalls nicht erw\u00e4hnt, und ohne rechtliche Basis k\u00f6nnen die Kantone die Bereitstellung der Ressourcen nicht rechtfertigen. Somit besteht das Risiko, dass am Ende keine Kontrollen stattfinden.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nIm Fall der Nichteinhaltung der Vorschriften sind zudem keine Sanktionen vorgesehen. Die Bundesverwaltung liess offenbar die pr\u00e4ventive Rolle von Sanktionen unber\u00fccksichtigt. Das Gesetz sieht zwar Rechtswege vor; diese gen\u00fcgen jedoch nicht und leiten sich auch nicht aus der Markt\u00fcberwachung ab. Auch wenn ein Kantonschemiker die M\u00f6glichkeit h\u00e4tte, Kontrollen durchzuf\u00fchren, k\u00f6nnte er nicht selber einen fehlbaren Produzenten sanktionieren. F\u00fcr die FRC w\u00e4re es sinnvoll, eine Kontrollinstanz auf Bundesebene zu schaffen, welche \u00fcber alle Kompetenzen, Kapazit\u00e4ten und Mittel verf\u00fcgt, um effiziente Kontrollen durchzuf\u00fchren.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nDie Vorlage enth\u00e4lt noch eine weitere \u00dcberraschung: Die Zugabe von Schweizer Mineral- oder Quellwasser k\u00f6nnte ein importiertes Birnensaftkonzentrat in ein schweizerisches Produkt verwandeln. F\u00fcr den FRC sollte einzig ein in Flaschen abgef\u00fclltes Wasser in reiner Form von dieser Herkunftsbezeichnung profitieren k\u00f6nnen.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nBez\u00fcglich der Industrieerzeugnisse geht die FRC davon aus, dass die Umsetzung \u2013 beispielsweise im Kosmetikbereich \u2013 sehr kompliziert sein wird. Insbesondere die Berechnung der ausschlaggebenden Warenkosten wird kaum m\u00f6glich sein.<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die FRC begleitet die Vorlage seit der Vernehmlassung im Jahr 2008. Sie hat sich immer dagegen ausgesprochen, dass Nahrungsmittel mit der Herkunftsangabe Schweiz versehen werden k\u00f6nnen, die nur hier verarbeitet worden sind. 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Mit der Verabschiedung der Swissness-Vorlage durch die R\u00e4te k\u00f6nnen die Konsumentinnen und Konsumenten schon bald sicher sein, dass Produkte mit der Marke Schweiz und dem entsprechenden Symbol auch wirklich schweizerisch sind. F\u00fcr die Westschweizer Konsumentenorganisation F\u00e9d\u00e9ration Romande des consommateurs (FRC) ist das Resultat der parlamentarischen Beratung grunds\u00e4tzlich zufriedenstellend, weil es den Schutz der Konsumenten vor Missbr\u00e4uchen verbessert. 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