{"id":117486,"date":"2014-10-10T08:26:55","date_gmt":"2014-10-10T08:26:55","guid":{"rendered":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/2014\/10\/thevenod-2\/"},"modified":"2023-08-23T23:16:50","modified_gmt":"2023-08-23T21:16:50","slug":"thevenod","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/2014\/10\/thevenod\/","title":{"rendered":"Was tun andere L\u00e4nder, um ihre nationale Marke zu sch\u00fctzen?"},"content":{"rendered":"<p>Die neuere und paradoxe Geschichte des Labels \u00abMade in\u00bb ist bekannt. 1887 wurde in Grossbritannien ein Gesetz mit dem Titel \u00abMerchandise Marks Act\u00bb verabschiedet, um gegen betr\u00fcgerische Herkunftsangaben vorzugehen. Diese gaukelten den einheimischen Konsumentinnen und Konsumenten vor, importierte Waren stammten aus dem Commonwealth. Es ging um Massnahmen gegen die zunehmende Konkurrenz der deutschen Industrie. Die gem\u00e4ss diesem Gesetz auf den Waren angebrachte Angabe \u00abMade in Germany\u00bb f\u00fchrte allerdings nicht dazu, dass deutsche Produkte auf dem britischen Markt von den Konsumenten als minderwertig wahrgenommen worden w\u00e4ren. Im Gegenteil: \u00abMade in Germany\u00bb entwickelte sich zu einem G\u00fctesiegel f\u00fcr Qualit\u00e4t. Auf internationaler Ebene wurde das Thema 1891 mit dem Madrider Abkommen \u00fcber die Unterdr\u00fcckung falscher oder irref\u00fchrender Herkunftsangaben aufgenommen. Die Schweiz geh\u00f6rte zu den ersten Unterzeichnern dieses Abkommens.&#13;<\/p>\n<h2>Globalisierung als Quelle der Verwirrung<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nMit der Globalisierung ist die Problematik der Herkunftsangaben zunehmend komplexer geworden: Mehr und mehr enthalten Industrieprodukte sowie Lebensmittel Rohstoffe und Bestandteile aus verschiedenen L\u00e4ndern. Die notwendigen Schritte f\u00fcr deren Zusammensetzung k\u00f6nnen ebenfalls im Ausland erfolgt sein. Dies entspricht dem von der Welthandelsorganisation (WTO) ins Leben gerufenen Konzept <i>Made in the World.<a href=\"#footnote_1\" id=\"footnote-anchor_1\" class=\"inline-footnote__anchor\">[1]<\/a><\/i>\u00a0\u00dcber die positiven und negativen Aspekte dieses Konzepts l\u00e4sst sich streiten. Doch eines ist sicher: Herkunftsangaben sind Unterscheidungsmerkmale, die es verdienen, gesch\u00fctzt zu werden. Es geht darum, die Erwartungen der Konsumentinnen und Konsumenten zu erf\u00fcllen und einen fairen Wettbewerb zwischen den Unternehmen zu gew\u00e4hrleisten.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nIn diesem Zusammenhang kann die Bezeichnung \u00abMade in\u00bb verwirrend sein. Einige L\u00e4nder machen keinen Unterschied zwischen den zollrechtlichen Ursprungsregeln und den kennzeichnungsrechtlichen Herkunftsangaben. Diese beiden Angaben verfolgen jedoch unterschiedliche Ziele. Die zollrechtlichen Ursprungsregeln basieren auf einem sehr komplexen Regelwerk, das sich je nach Waren und Drittland unterscheidet. Drei alternative Kriterien kommen dabei zur Anwendung:&#13;<\/p>\n<ul>&#13;<\/p>\n<li><i>\u00c4nderung der Tarifposition:<\/i> Das Endprodukt wird nach einem anderen HS-Code (Harmonisiertes System zur Bezeichnung und Codierung von Waren) klassifiziert als die zur Herstellung verwendeten Rohstoffe.<\/li>\n<p>&#13;<\/p>\n<li><i>Mehrwert:<\/i> Ein bestimmter Anteil des bei der Herstellung des Endprodukts erwirtschafteten Mehrwerts muss im fraglichen Land angefallen sein.<\/li>\n<p>&#13;<\/p>\n<li><i>Die spezifische Verarbeitung<\/i> (ein genau definierter Vorgang) oder die letzte Verarbeitung muss im fraglichen Land stattgefunden haben.<\/li>\n<p>&#13;\n<\/ul>\n<p>&#13;<\/p>\n<h2>Verwechslung von zollrechtlichem Ursprung und Herkunftsangabe<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nDie Ursprungsregeln dienen der Anwendung der Zolltarife und -kontingente und regeln nicht die Verwendung der Herkunftsangaben. Trotzdem unterscheiden gewisse L\u00e4nder nicht zwischen Ursprungsregeln nach Zollrecht und Herkunftsangaben nach Kennzeichenrecht: Durch die Pflicht zur Angabe des Ursprungslandes werden beide Aspekte vermischt. Dieses Vorgehen wird allerdings aufgrund der Komplexit\u00e4t der Zollregeln und ihres zwingenden Charakters h\u00e4ufig kritisiert.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nSo wird der von der Europ\u00e4ischen Kommission im Februar 2013 vorgelegte und vom Europ\u00e4ischen Parlament im April 2014 angenommene Vorschlag f\u00fcr eine Verordnung \u00fcber die Sicherheit von Verbraucherprodukten im Rat immer noch diskutiert. Der Grund daf\u00fcr sind Meinungsverschiedenheiten zwischen den Mitgliedsstaaten in Bezug auf die obligatorische Angabe des Ursprungslandes \u2013 im zollrechtlichen Sinn \u2013 auf allen industriell hergestellten Produkten, die nicht Lebensmittel sind.<a href=\"#footnote_2\" id=\"footnote-anchor_2\" class=\"inline-footnote__anchor\">[2]<\/a> Bereits in der Vergangenheit konnten \u00e4hnliche EU-Vorhaben nicht zum Abschluss gebracht werden.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nEin anderes Beispiel ist die von den USA 2008 verabschiedete <i>Country of Origin Labeling-<\/i>Gesetzgebung (Cool; Kennzeichnung des Ursprungslandes). Diese Gesetzgebung wurde von den wichtigsten Wirtschaftspartnern der USA \u2013 insbesondere mit Verweis auf das WTO-\u00dcbereinkommen \u00fcber technische Handelshemmnisse \u2013 beim Streitbeilegungsorgan dieser Organisation angefochten. Zur Erinnerung: Die Swissness-Gesetzgebung orientiert sich an grundlegend anderen Prinzipien. Die Herkunftsangabe unterscheidet sich klar von den Ursprungsregeln im zollrechtlichen Sinn. Zudem ist ihre Verwendung freiwillig.&#13;<\/p>\n<h2>Intransparente Gesetze f\u00fchren zu Vielzahl privater Labels<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nEinige L\u00e4nder wenden die gleichen zollrechtlichen Prinzipien f\u00fcr Herkunftsangaben an, die freiwillig sind. So muss beispielsweise bei den Lebensmitteln ein \u00abProdukt aus Kanada\u00bb<a href=\"#footnote_3\" id=\"footnote-anchor_3\" class=\"inline-footnote__anchor\">[3]<\/a> ausnahmslos in Kanada verarbeitet worden sein und mindestens 98% kanadische Rohstoffe enthalten. Demgegen\u00fcber muss ein \u00abin Kanada hergestelltes Produkt\u00bb nur den zollrechtlichen Ursprungsregeln entsprechen. In diesem Fall ist eine beschreibende Kennzeichnung wie \u00abin Kanada aus importierten Zutaten hergestellt\u00bb oder \u00abin Kanada aus kanadischen und importierten Zutaten hergestellt\u00bb zwingend. Bei Produkten, die nicht Lebensmittel sind und die mit der Angabe \u00abProdukt aus Kanada\u00bb gekennzeichnet sind, gilt die 98-Prozent-Anforderung f\u00fcr die direkten Produktions- oder Herstellungskosten.<a href=\"#footnote_4\" id=\"footnote-anchor_4\" class=\"inline-footnote__anchor\">[4]<\/a>&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nEin weiteres Beispiel findet sich in der australischen Gesetzgebung:<a href=\"#footnote_5\" id=\"footnote-anchor_5\" class=\"inline-footnote__anchor\">[5]<\/a> Sie unterscheidet bei allen Waren zwischen der Angabe des Ursprungslandes (\u00abMade in Australia\u00bb) und der Angabe der Herkunft (\u00abAustralian Product\u00bb). Die erste bezieht sich auf die zollrechtlichen Ursprungsregeln, w\u00e4hrend die zweite dem Herkunftsort aller wesentlichen Zutaten oder Bestandteile und dem Ort entsprechen, an dem alle oder fast alle Produktions- oder Herstellungsvorg\u00e4nge stattfinden. Verstehen die Konsumentinnen und Konsumenten diese feinen Unterschiede? Angesichts dreier konkurrierender privater Initiativen f\u00fcr die Kennzeichnung australischer Produkte sind Zweifel angebracht:&#13;<\/p>\n<ul>&#13;<\/p>\n<li><i>Australian Made and Australian Grown<\/i> (in Australien hergestellt\/angebaut);<\/li>\n<p>&#13;<\/p>\n<li><i>OZ-Compliance<\/i> (australienkonform), wo der australische Anteil am Inhalt, an der Herstellung und der Verpackung sowie am Eigentum des Unternehmens angegeben wird;<\/li>\n<p>&#13;<\/p>\n<li><i>Ausbuy<\/i> (Kauft australische Produkte), wo der Schwerpunkt ebenfalls auf die Eigentumsverh\u00e4ltnisse der Unternehmen gelegt wird.<\/li>\n<p>&#13;\n<\/ul>\n<p>&#13;<br \/>\nAuch wenn f\u00fcr diese Marken unterschiedliche Anforderungen gelten, haben sie doch eines gemeinsam: Die Unternehmen haben die Kosten f\u00fcr Kontrollen, Verwaltung und Werbung selber zu tragen. Es bleibt die Hoffnung, dass sich die Konsumentinnen und Konsumenten zurechtfinden und auf das eine oder andere Label setzen. Genau diese Verwirrung, die bei den Unternehmen f\u00fcr zus\u00e4tzlichen Aufwand sorgt, soll mit der Swissness-Revision vermieden werden, weil die Anforderungen f\u00fcr Schweizer Herkunftsangaben genau definiert sind.&#13;<\/p>\n<h2>Aktuelle Diskussionen in Europa<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nIn den Nachbarl\u00e4ndern der Schweiz ist die Lage unterschiedlich. In <i>Deutschland<\/i> macht sich ein Teil der Industrie Sorgen \u00fcber die zus\u00e4tzlichen Klarstellungen oder Anforderungen, die auf europ\u00e4ischer Ebene in Bezug auf die Bezeichnung \u00abMade in\u00bb beschlossen werden k\u00f6nnten.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nIn <i>Frankreich<\/i> wurde in einem 2010 ver\u00f6ffentlichten Parlamentsbericht zum Thema Globalisierung und R\u00fcckverfolgbarkeit festgestellt, dass die EU-Mitgliedsstaaten angesichts der Binnenmarktgrunds\u00e4tze auf diesem Gebiet nur \u00fcber einen sehr geringen Spielraum verf\u00fcgen. Die interessierten Kreise mussten sich folglich damit begn\u00fcgen, mit Zustimmung der Regierung die Kollektivmarke \u00abOrigine France Garantie\u00bb einzuf\u00fchren, die gleichwertige oder leicht h\u00f6here Anforderungen als die zollrechtlichen Ursprungsregeln vorsieht. Dieses G\u00fctesiegel wird von einer privaten Vereinigung verwaltet, deren Mitglieder die Verwaltung und die erforderlichen Aktivit\u00e4ten zur F\u00f6rderung der Marke finanzieren m\u00fcssen.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nNoch gr\u00f6sser ist der Druck der Industrie auf die politischen Entscheidungstr\u00e4ger in <i>Italien<\/i>. Das italienische Parlament hat mehrere Gesetze verabschiedet, um die Strafen bei betr\u00fcgerischen Angaben zum zollrechtlichen Ursprungsland zu versch\u00e4rfen, die Kennzeichnung \u00ab100% Made in Italy\u00bb zu definieren und zu sch\u00fctzen sowie die Bezeichnung \u00abMade in Italy\u00bb genauer und enger zu fassen, als dies die Zollregeln f\u00fcr Textilien, Lederwaren und Schuhe vorsehen. Die Inkraftsetzung dieser Gesetze wurde jedoch sistiert, weil ihre \u00dcbereinstimmung mit dem EU-Recht nicht gew\u00e4hrleistet scheint. In diesem Zusammenhang hat das <i>Istituto per la tutela dei produttori italiani<\/i> (Verband der verarbeitenden Industrie Italiens) die Kollektivmarke \u00ab100% Made in Italy\u00bb geschaffen. F\u00fcr deren Verwendung muss ein Beitrag entrichtet und ein Zertifizierungsprozess durchlaufen werden.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nWie man sieht, ist die Schaffung von privaten \u00abnationalen Marken\u00bb das Resultat von Vorbehalten oder Schwierigkeiten, Herkunftsangaben mithilfe von klareren und strengeren Normen als die zollrechtlichen Ursprungsregeln gesetzlich zu sch\u00fctzen. Diese privaten \u00abnationalen Marken\u00bb verf\u00fcgen aber weder in Bezug auf die Herkunftsangabe noch in Bezug auf die Flagge des betroffenen Landes \u00fcber eine Exklusivit\u00e4t. Ihre Schaffung erfordert deshalb umfangreiche Investitionen. In gewissen L\u00e4ndern hat man ausserdem die Erfahrung gemacht, dass solche oft von der \u00f6ffentlichen Hand initiierten oder gar finanziell unterst\u00fctzten Marken sp\u00e4ter gescheitert sind.&#13;<\/p>\n<h2>Zollrechtliche Ursprungsregeln und Herkunftsangaben klar unterscheiden<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nZusammenfassend l\u00e4sst sich sagen, dass sowohl die Pflicht zur Angabe des Ursprungslandes im zollrechtlichen Sinn als auch die M\u00f6glichkeit, ein privates \u00abnationales Label\u00bb zu verwenden, dem Schutzbed\u00fcrfnis der Herkunftsangabe nur sehr bedingt gerecht werden. Auch die USA haben sich f\u00fcr ein Label \u00abMade in USA\u00bb entschieden, das sehr viel h\u00f6here Anspr\u00fcche stellt als die zollrechtlichen Ursprungsregeln: Das Produkt muss vollst\u00e4ndig oder fast vollst\u00e4ndig in den USA hergestellt worden sein.<a href=\"#footnote_6\" id=\"footnote-anchor_6\" class=\"inline-footnote__anchor\">[6]<\/a> Im Einzelfall ist die Interpretation dieser Rechtsnorm eher restriktiv \u2013 und dies in einem Land, das die meisten Rohstoffe und alle Industriezweige selber besitzt.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nWelche Stellung hat die Swissness-Gesetzgebung in dieser Vielfalt von Instrumenten? Der von der Schweiz gew\u00e4hlte Ansatz beruht auf einer strikten Trennung zwischen zollrechtlichem Ursprung und Herkunftsangabe. Er wird durch einen erweiterten Schutz der Herkunftsangabe erg\u00e4nzt, der sich durch eine klare Definition der anwendbaren Anforderungen auszeichnet. Dies scheint f\u00fcr Unternehmen und Konsumenten eine einfache und pragmatische L\u00f6sung zu sein: effizient in Bezug auf die angestrebten Ziele und liberal in der Anwendung der Grunds\u00e4tze.<\/p>\n<ol class=\"footnote\"><li id=\"footnote_1\" class=\"footnote--item\">Die Initiative \u00abMade in the World\u00bb der WTO hat zum Ziel, den Austausch von Projekten, Erfahrungen und praktischen Vorgehensweisen zu unterst\u00fctzen, welche den Handel auf der Grundlage des Mehrwerts messen und analysieren.&nbsp;<a href=\"#footnote-anchor_1\" class=\"inline-footnote__anchor hidden-print\">[<span class=\"icon-arrow-up\"><\/span>]<\/a><\/li><li id=\"footnote_2\" class=\"footnote--item\">Vorschlag [COM(2013)78 final] f\u00fcr eine Verordnung des Europ\u00e4ischen Parlaments und des Rates \u00fcber die Sicherheit von Verbraucherprodukten und zur Aufhebung der Richtlinie 87\/357\/EWG des Rates und der Richtlinie 2001\/95\/EG, Artikel 7 (Angabe des Ursprungs).&nbsp;<a href=\"#footnote-anchor_2\" class=\"inline-footnote__anchor hidden-print\">[<span class=\"icon-arrow-up\"><\/span>]<\/a><\/li><li id=\"footnote_3\" class=\"footnote--item\">Food and Drugs Act, Artikel 5; Gesetz \u00fcber die Verpackung und die Kennzeichnung von Verbraucherprodukten, Artikel 7. Die von der kanadischen Lebensmittelaufsichtsbeh\u00f6rde herausgegebenen Guidelines for \u00abProduct of Canada\u00bb and \u00abMade in Canada\u00bb Claims (Leitlinien zu den Kennzeichnungen \u00abProdukt aus Kanada\u00bb und \u00abin Kanada hergestellt\u00bb) sind verf\u00fcgbar unter: www.inspection.gc.ca > Food > Labelling > Food Labelling for Industry > Origin > Guidelines for \u00abProduct of Canada\u00bb and \u00abMade in Canada\u00bb Claims.&nbsp;<a href=\"#footnote-anchor_3\" class=\"inline-footnote__anchor hidden-print\">[<span class=\"icon-arrow-up\"><\/span>]<\/a><\/li><li id=\"footnote_4\" class=\"footnote--item\">Competition Act, Artikel 52 und 74.01, Consumer Packaging and Labelling Act, Art. 7, und Textile Labelling Act, Art. 5. Die von der kanadischen Wettbewerbsbeh\u00f6rde herausgegebene Ver\u00f6ffentlichung \u00abProduct of Canada\u00bb and \u00abMade in Canada\u00bb Claims, Enforcement Guidelines ist abrufbar unter www.competitionbureau.gc.ca > Publications > Technical Guidance Documents > 2009 > \u00abProduct of Canada\u00bb and \u00abMade in Canada\u00bb Claims.&nbsp;<a href=\"#footnote-anchor_4\" class=\"inline-footnote__anchor hidden-print\">[<span class=\"icon-arrow-up\"><\/span>]<\/a><\/li><li id=\"footnote_5\" class=\"footnote--item\">Australian Competition and Consumer Act 2010, Abschnitte 255\u2013258.&nbsp;<a href=\"#footnote-anchor_5\" class=\"inline-footnote__anchor hidden-print\">[<span class=\"icon-arrow-up\"><\/span>]<\/a><\/li><li id=\"footnote_6\" class=\"footnote--item\">Allgemeine Norm der Federal Trade Commission (FTC) seit 1997.&nbsp;<a href=\"#footnote-anchor_6\" class=\"inline-footnote__anchor hidden-print\">[<span class=\"icon-arrow-up\"><\/span>]<\/a><\/li><\/ol>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die neuere und paradoxe Geschichte des Labels \u00abMade in\u00bb ist bekannt. 1887 wurde in Grossbritannien ein Gesetz mit dem Titel \u00abMerchandise Marks Act\u00bb verabschiedet, um gegen betr\u00fcgerische Herkunftsangaben vorzugehen. 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