{"id":117536,"date":"2014-10-01T12:00:00","date_gmt":"2014-10-01T12:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/2014\/10\/bernhard-6\/"},"modified":"2023-08-23T23:17:05","modified_gmt":"2023-08-23T21:17:05","slug":"bernhard-5","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/2014\/10\/bernhard-5\/","title":{"rendered":"Welche volkswirtschaftlichen Auswirkungen hat der Schutz der Herkunftsangabe \u00abSchweiz\u00bb?"},"content":{"rendered":"<p>Schweizer Produkte k\u00f6nnen dank Swissness dauerhaft ihren Ruf sch\u00fctzen. Dies alleine gen\u00fcgt aber nicht, um im internationalen Wettbewerb bestehen zu k\u00f6nnen.<a href=\"#footnote_1\" id=\"footnote-anchor_1\" class=\"inline-footnote__anchor\">[1]<\/a> Aus \u00f6konomischer Sicht stellt sich zuerst die Frage, weshalb der Schutz der Herkunftsangabe \u00abSchweiz\u00bb eine Aufgabe f\u00fcr den Staat sein sollte. Aus Platzgr\u00fcnden konzentriert sich dieser Beitrag auf die Auswirkungen der Swissness-Gesetzgebung f\u00fcr G\u00fcter. Die Inhalte der Swissness-Revision sind im Artikel von Aebi und Szabo auf S. 8 ff in dieser Ausgabe dargelegt. Als erstes Argument wird oft das Vorliegen von asymmetrischer Information und der Schutz des Kunden vor T\u00e4uschungen angef\u00fchrt. Kann der Konsument beim Kauf die gew\u00fcnschten Produkteigenschaften nicht abschliessend erkennen, so kann dies zu hohen Such- und Entscheidungskosten sowie zu ineffizienten Kaufentscheidungen f\u00fchren. Denn die vom Konsumenten gesuchten Produkteigenschaften sind erst sp\u00e4ter bei dessen Gebrauch erkennbar (z. B. Qualit\u00e4t, Geschmack) oder auch gar nicht (z. B. Beitrag zum Erhalt von Tradition oder Kultur). Eine solche Informationsasymmetrie zwischen Produzent und Konsument kann durch eine entsprechende Kennzeichnung \u2013 hier die Herkunftsangabe \u2013 behoben oder reduziert werden. Asymmetrische Information ist jedoch kein unbestrittenes Marktversagen und rechtfertigt aus \u00f6konomischer Sicht nur in bestimmten F\u00e4llen einen staatlichen Eingriff.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nAllerdings hat die Reputation der Schweiz (oder einer Schweizer Region) Charakteristika eines \u00f6ffentlichen Gutes: Ohne staatliche Regeln k\u00f6nnen Produzenten aus allen L\u00e4ndern ihre Produkte als \u00abSchweizer Produkt\u00bb vermarkten und von den Konsumentenerwartungen sowie der hohen Zahlungsbereitschaft f\u00fcr ein Produkt mit dem Label \u00abSchweiz\u00bb in ungerechtfertigter Weise profitieren.<a href=\"#footnote_2\" id=\"footnote-anchor_2\" class=\"inline-footnote__anchor\">[2]<\/a> Im Falle der Swissness besteht zudem auch ein \u00f6ffentliches Interesse der betroffenen Gebietsk\u00f6rperschaften (der Schweiz als Ganzes oder eines Kantons\/einer Region) an der Wahrung ihres guten Rufes. F\u00fcr ein einzelnes Unternehmen ist jedoch der Anreiz gering und sind die Kosten hoch, um gegen den Missbrauch durch solche Trittbrettfahrer vorzugehen. Mit der Swissness-Regulierung definiert deshalb nun der Staat die inhaltlichen Bedingungen f\u00fcr die Kennzeichnung mit der Herkunftsangabe \u00abSchweiz\u00bb sowie den Rechtsrahmen f\u00fcr deren Durchsetzung.&#13;<\/p>\n<h2>Volkswirtschaftliche Sicht auf die Swissness-Gesetzgebung<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nGegenw\u00e4rtig wird die zus\u00e4tzliche Zahlungsbereitschaft von Konsumenten f\u00fcr Schweizer Konsumg\u00fcter \u2013 die Swissness-Pr\u00e4mie \u2013 auf bis zu 20% des Verkaufspreises gesch\u00e4tzt, mit produkt- und branchenspezifischen Unterschieden.<a href=\"#footnote_3\" id=\"footnote-anchor_3\" class=\"inline-footnote__anchor\">[3]<\/a> H\u00f6he wie auch Stabilit\u00e4t dieser Pr\u00e4mie \u00fcber die Zeit sind abh\u00e4ngig von einer Vielzahl von Faktoren:<a href=\"#footnote_4\" id=\"footnote-anchor_4\" class=\"inline-footnote__anchor\">[4]<\/a>&#13;<\/p>\n<ul>&#13;<\/p>\n<li>der Gr\u00f6sse des Absatzmarktes der Schweizer Produkte, in dem durch die Swissness-Gesetzgebung ein effektiver Schutz des Labels \u00abSchweiz\u00bb erreicht werden kann;<\/li>\n<p>&#13;<\/p>\n<li>der Wettbewerbsintensit\u00e4t mit \u2013 bestehenden und neuen \u2013 Konkurrenzprodukten;<\/li>\n<p>&#13;<\/p>\n<li>der Art und Weise, wie die Konsumenten im Zeitverlauf den Zusammenhang zwischen der geografischen Herkunft und Produkteigenschaften einsch\u00e4tzen;<\/li>\n<p>&#13;<\/p>\n<li>der Preiselastizit\u00e4t der Nachfrage.<\/li>\n<p>&#13;\n<\/ul>\n<p>&#13;<br \/>\nAllgemein kann davon ausgegangen werden, dass die Herkunftsangabe \u00abSchweiz\u00bb ohne Swissness-Gesetzgebung durch Trittbrettfahrer \u00fcber die Zeit an Glaubw\u00fcrdigkeit und folglich an Wert verlieren w\u00fcrde. Die Verhinderung dieses Verlusts ist aus volkswirtschaftlicher Sicht ein Gewinn. Das Ausmass dieses Gewinns wird von der H\u00f6he der Vor- und Nachteile sowie deren Verteilung zwischen verschiedenen Akteuren abh\u00e4ngen: z. B. zwischen Produzenten und Konsumenten (Letztere im In- und Ausland), zwischen Unternehmen verschiedener Gr\u00f6sse innerhalb einer Branche sowie zwischen verschiedenen Sektoren und Branchen. Die folgenden Abschnitte gehen n\u00e4her auf diese Punkte ein.&#13;<\/p>\n<h2>Kosten und Vorteile aus Unternehmenssicht<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nEin wichtiger Vorteil ist f\u00fcr Firmen die erh\u00f6hte Rechtssicherheit aufgrund von klaren Kriterien f\u00fcr die Benutzung der Herkunftsangabe Schweiz. Wichtig ist, dass die Verwendung der Herkunftsangabe \u00abSchweiz\u00bb freiwillig ist und ohne staatliche Bewilligung erfolgen kann, solange die Swissness-Kriterien erf\u00fcllt sind.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nHat sich eine Firma f\u00fcr die Verwendung der Herkunftsangabe entschieden, wird dieser Entscheid kaum nach kurzer Zeit wieder r\u00fcckg\u00e4ngig gemacht. Wie auch bei anderen Labels stellt sich deshalb die Frage, wie hoch kurz- und langfristig die Kosten daf\u00fcr sind, sicherzustellen, dass die verkauften Produkte den Anforderungen gen\u00fcgen. Ein Kostenpunkt ist auch der reduzierte Gestaltungsraum eines Unternehmens bei der Wahl in- oder ausl\u00e4ndischer Rohstoffe oder Vorleistungen. \u00dcber die Zeit betrachtet kann diese Einschr\u00e4nkung angesichts globalisierter Wertsch\u00f6pfungsketten von grosser Bedeutung sein und dynamische Ineffizienzen mit sich bringen.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nEin relevanter Fall sind Firmen, die unter der vorher geltenden Regelung die Kennzeichnung \u00abSchweiz\u00bb verwendet haben und diese nun nicht mehr verwenden k\u00f6nnen, weil die Kosten f\u00fcr das Erreichen des gesetzlich geforderten Schweiz-Anteils h\u00f6her sind als der Zusatznutzen aus der Verwendung der Herkunftsangabe Schweiz. Dieser Zusatznutzen ist in der Regel kurzfristig null f\u00fcr Firmen, die bisher die Herkunftsangabe Schweiz mit einem Anteil von 50% verwendet haben und diesen Anteil nun beispielsweise auf 60% steigern m\u00fcssten. Die Swissness-Regulierung sieht hier allerdings Alternativen vor, beispielsweise die M\u00f6glichkeit der Bezeichnung \u00abDesigned in Switzerland\u00bb oder \u00abSwiss Engineering\u00bb.<a href=\"#footnote_5\" id=\"footnote-anchor_5\" class=\"inline-footnote__anchor\">[5]<\/a>&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nDie Gr\u00f6sse des Absatzmarktes, auf dem Schweizer Unternehmen dank der neuen Gesetzgebung die Swissness-Pr\u00e4mie dauerhaft erzielen, h\u00e4ngt davon ab, wie effektiv sich Rechtsanspr\u00fcche dank der neuen Regulierung in ausl\u00e4ndischen M\u00e4rkten durchsetzen lassen. Die Swissness-Gesetzgebung bietet eine deutlich verbesserte Handhabung f\u00fcr die Rechtsdurchsetzung im Ausland.<a href=\"#footnote_6\" id=\"footnote-anchor_6\" class=\"inline-footnote__anchor\">[6]<\/a> Die Swissness-Gesetzgebung schafft neu ein Register f\u00fcr die Appellation d\u2019Origine Prot\u00e9g\u00e9e (AOP)\/Indication G\u00e9ographique Prot\u00e9g\u00e9e (IGP) von Industrieprodukten sowie die geografische Marke; dies d\u00fcrfte die Geltendmachung von Schutzanspr\u00fcchen im Ausland erleichtern. Die Begriffe Herkunftsangabe, Marke und Geografische Angabe werden in Kasten 1 erkl\u00e4rt. In welchen L\u00e4ndern sich die Rechtsdurchsetzung tats\u00e4chlich verbessert haben wird, d\u00fcrfte sich nach einigen Jahren der Umsetzung relativ gut evaluieren lassen.&#13;<\/p>\n<h2>Swissness aus Konsumentensicht<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nDie Grundlage f\u00fcr die neuen Swissness-Kriterien bildeten verschiedene Studien zu den Erwartungen von Konsumenten an Produkte mit dem Label \u00abMade in Switzerland\u00bb im In- und Ausland. Eine zentrale Zielsetzung der Swissness-Regulierung ist daher die Verbesserung des T\u00e4uschungsschutzes f\u00fcr Konsumenten. Um dies zu erreichen, ist es wichtig, dass f\u00fcr die Konsumenten leicht nachvollziehbar ist, wie viel Schweiz denn nun in einem Schweizer Produkt tats\u00e4chlich drinsteckt. Dies ist einfacher, wenn die Vorschriften f\u00fcr alle Produkte \u00e4hnlich sind, \u00fcber die Zeit nicht allzu h\u00e4ufig angepasst werden und die Ausnahmen \u00fcberschaubar und leicht verst\u00e4ndlich sind.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nEin Beispiel hierf\u00fcr ist die Handhabung von Rohstoffen, die in der Schweiz nicht, nicht ausreichend, nicht ganzj\u00e4hrig oder nicht in der erforderlichen Beschaffenheit verf\u00fcgbar sind. Solche Rohstoffe werden bei der Berechnung des Schweiz-Anteils eines Produkts nicht oder nur anteilsm\u00e4ssig ber\u00fccksichtigt. Auch wenn die Herkunft der Zutaten in der Produktbeschreibung ersichtlich ist, d\u00fcrfte es f\u00fcr Konsumenten nicht einfach sein, hier den \u00dcberblick zu behalten, insbesondere wenn die Anrechenbarkeit im Jahresverlauf oder von Jahr zu Jahr variiert. Diese Komplexit\u00e4t reduzieren die neuen Swissness-Bestimmungen nicht; sie bilden allerdings die Grundlage f\u00fcr mehr Transparenz.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nRelevant ist hier zudem auch, dass das Label \u00abSchweiz\u00bb nicht einen gewissen, \u00fcberpr\u00fcften Qualit\u00e4tsstandard garantiert oder garantieren will: G\u00fcter aller Qualit\u00e4tssegmente k\u00f6nnen die Herkunftsangabe \u00abSchweiz\u00bb tragen. Denn Swissness reguliert nicht die tats\u00e4chlichen Eigenschaften des Produkts, sondern bezweckt lediglich den Schutz der bestehenden Konsumentenerwartungen an ein Gut mit dieser Herkunftsangabe. Welchen Mehrwert diese \u00fcber die Zeit f\u00fcr Konsumenten tats\u00e4chlich beh\u00e4lt, wird von den verfolgten Strategien und Verhaltensweisen der Schweizer Unternehmen abh\u00e4ngen.&#13;<\/p>\n<h2>M\u00f6gliche Auswirkungen auf Handel und Wettbewerb<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nAus handelspolitischer Sicht stellt sich die Frage, ob die Swissness-Gesetzgebung zu einer Bevorzugung inl\u00e4ndischer Produkte Anlass geben kann, welche zulasten von Importen geht und entsprechend von unseren Handelspartnern als protektionistisch beurteilt wird. Hier ist erneut zentral, dass die Verwendung der Herkunftsangabe freiwillig ist. Es bestehen also Alternativen zur Inlandleistungsvorgabe der Swissness-Regulierung. Zudem wird davon ausgegangen, dass der mit dem Gesetz beabsichtigte Umfang des Schutzes vor Missbrauch und T\u00e4uschung allf\u00e4llige negative Auswirkungen auf den Handel rechtfertigt.<a href=\"#footnote_7\" id=\"footnote-anchor_7\" class=\"inline-footnote__anchor\">[7]<\/a>&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nAus gesamtwirtschaftlicher Sicht weiter von Interesse sind die Auswirkungen auf den Wettbewerb. F\u00fcr die Produzenten positiv ist die verbesserte M\u00f6glichkeit, einen Missbrauch durch ausl\u00e4ndische oder inl\u00e4ndische Produzenten, welche unrechtm\u00e4ssig die Herkunftsangabe \u00abSchweiz\u00bb verwenden, zu bek\u00e4mpfen. F\u00fcr die Konsumenten sind hinsichtlich Wettbewerb positive Auswirkungen in dem Ausmass zu erwarten, wie sich die Markttransparenz tats\u00e4chlich erh\u00f6ht.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nWettbewerbspolitische Bedenken k\u00f6nnten allenfalls dann auftreten, wenn sich die Regulierung systematisch f\u00fcr gewisse Firmen oder Firmentypen innerhalb einer Branche positiv und f\u00fcr andere negativ auswirkt. Denn wie bei allen Regulierungen besteht auch bei der Swissness-Gesetzgebung das Risiko, dass die Spielregeln aus polit\u00f6konomischen Gr\u00fcnden beispielsweise zugunsten bestehender und\/oder grosser Marktteilnehmer ausgestaltet sind. Wenn dies zutrifft, wird es f\u00fcr neue, kleine oder spezialisierte Firmen schwieriger, die Regeln zu erf\u00fcllen. Dieses Risiko kann sich akzentuieren, je restriktiver, detaillierter und spezifischer die Anforderungen in der Swissness-Gesetzgebung oder in den Branchenverordnungen reguliert werden. Ein Beispiel daf\u00fcr w\u00e4re, wenn eine Branchenverordnung \u00fcber das Gesetz hinaus Anforderungen definierte, beispielsweise dass bestimmte Herstellungsschritte in der Schweiz zu erfolgen haben oder bestimmte Komponenten in der Schweiz bezogen werden m\u00fcssen. Dieses Risiko soll dadurch vermindert werden, dass die Verordnung von einem repr\u00e4sentativen Teil der Branchenunternehmen unterst\u00fctzt werden muss.&#13;<\/p>\n<h2>Produktverbesserung, Qualit\u00e4t und Innovation bleiben zentral<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nZusammenfassend besteht eine zentrale Herausforderung in der Umsetzung der Swissness-Gesetzgebung darin, den Bed\u00fcrfnissen der Unternehmen wie auch der Konsumenten Rechnung zu tragen. F\u00fcr Firmen ist ein hohes Ausmass an Flexibilit\u00e4t in der Umsetzung vorteilhaft. Dazu geh\u00f6rt beispielsweise eine einfache L\u00f6sung zur Bestimmung, unter welchen Umst\u00e4nden (z. B. Verf\u00fcgbarkeit im Jahresverlauf) welche Rohstoffe oder Vorleistungen aus dem Ausland bezogen werden d\u00fcrfen und nicht f\u00fcr die Errechnung des Schweizer Anteils relevant sind. Aus Konsumentensicht hingegen kann eine flexiblere Handhabung der Regeln bedeuten, dass der konkrete Schweiz-Anteil an einem Produkt variabel und schwer verst\u00e4ndlich wird.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nDer Schutz der Herkunftsangabe \u00abSchweiz\u00bb bringt volkswirtschaftlich klare Vorteile. Er ist jedoch auch mit Aufwand und Risiken verbunden. Aus gesamtwirtschaftlicher Sicht wird entscheidend sein, welches Gleichgewicht sich einstellt zwischen den Vorteilen von Swissness und den daraus resultierenden Einbussen an Flexibilit\u00e4t sowie entgangenen Effizienzgewinnen, weil die Nutzung globalisierter Wertsch\u00f6pfungsketten reduziert wird.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nSchweizer Produkte k\u00f6nnen dank Swissness dauerhaft ihren Ruf sch\u00fctzen. Dies alleine wird allerdings keineswegs ausreichen, um im internationalen Wettbewerb zu bestehen. Fortw\u00e4hrende Innovation, Produkt- und Prozessverbesserungen sowie Erweiterungen der Produktpalette werden n\u00f6tig sein, um Marktanteile zu halten oder auszubauen.<\/p>\n<ol class=\"footnote\"><li id=\"footnote_1\" class=\"footnote--item\">Aus Platzgr\u00fcnden konzentriert sich dieser Beitrag auf die Auswirkungen der Swissness-Gesetzgebung f\u00fcr G\u00fcter. Die Inhalte der Swissness-Revision sind im Artikel von Aebi und Szabo auf S. 8 ff in dieser Ausgabe dargelegt.&nbsp;<a href=\"#footnote-anchor_1\" class=\"inline-footnote__anchor hidden-print\">[<span class=\"icon-arrow-up\"><\/span>]<\/a><\/li><li id=\"footnote_2\" class=\"footnote--item\">Im Falle der Swissness besteht zudem auch ein \u00f6ffentliches Interesse der betroffenen Gebietsk\u00f6rperschaften (der Schweiz als Ganzes oder eines Kantons\/einer Region) an der Wahrung ihres guten Rufes.&nbsp;<a href=\"#footnote-anchor_2\" class=\"inline-footnote__anchor hidden-print\">[<span class=\"icon-arrow-up\"><\/span>]<\/a><\/li><li id=\"footnote_3\" class=\"footnote--item\">Vgl. Feige (2008), S. 57.&nbsp;<a href=\"#footnote-anchor_3\" class=\"inline-footnote__anchor hidden-print\">[<span class=\"icon-arrow-up\"><\/span>]<\/a><\/li><li id=\"footnote_4\" class=\"footnote--item\">Vgl. dazu Bramley et al. (2009).&nbsp;<a href=\"#footnote-anchor_4\" class=\"inline-footnote__anchor hidden-print\">[<span class=\"icon-arrow-up\"><\/span>]<\/a><\/li><li id=\"footnote_5\" class=\"footnote--item\">Botschaft zur Swissness, S. 8666.&nbsp;<a href=\"#footnote-anchor_5\" class=\"inline-footnote__anchor hidden-print\">[<span class=\"icon-arrow-up\"><\/span>]<\/a><\/li><li id=\"footnote_6\" class=\"footnote--item\">Die Swissness-Gesetzgebung schafft neu ein Register f\u00fcr die Appellation d\u2019Origine Prot\u00e9g\u00e9e (AOP)\/Indication G\u00e9ographique Prot\u00e9g\u00e9e (IGP) von Industrieprodukten sowie die geografische Marke; dies d\u00fcrfte die Geltendmachung von Schutzanspr\u00fcchen im Ausland erleichtern. Die Begriffe Herkunftsangabe, Marke und Geografische Angabe werden in Kasten 1 erkl\u00e4rt.&nbsp;<a href=\"#footnote-anchor_6\" class=\"inline-footnote__anchor hidden-print\">[<span class=\"icon-arrow-up\"><\/span>]<\/a><\/li><li id=\"footnote_7\" class=\"footnote--item\">Botschaft des Bundesrates, S. 8673.&nbsp;<a href=\"#footnote-anchor_7\" class=\"inline-footnote__anchor hidden-print\">[<span class=\"icon-arrow-up\"><\/span>]<\/a><\/li><\/ol>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Schweizer Produkte k\u00f6nnen dank Swissness dauerhaft ihren Ruf sch\u00fctzen. Dies alleine gen\u00fcgt aber nicht, um im internationalen Wettbewerb bestehen zu k\u00f6nnen. Aus \u00f6konomischer Sicht stellt sich zuerst die Frage, weshalb der Schutz der Herkunftsangabe \u00abSchweiz\u00bb eine Aufgabe f\u00fcr den Staat sein sollte. Aus Platzgr\u00fcnden konzentriert sich dieser Beitrag auf die Auswirkungen der Swissness-Gesetzgebung f\u00fcr G\u00fcter. 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(2009): The Economics of Geographical Indications: Towards a Conceptual Framework for Geographical Indication Research in Developing Countries, in: WIPO World Intellectual Property Organisation (2009): The Economics of Intellectual Property, Suggestions for Further Research in Developing Countries and Countries with Economies in Transition, January, Geneva.<\/li>&#13;\n\t<li>Bundesrat (2009): Botschaft zur \u00c4nderung des Markenschutzgesetzes und zu einem Bundesgesetz \u00fcber den Schutz des Schweizerwappens und anderer \u00f6ffentlicher Zeichen (Swissness-Vorlage).<\/li>&#13;\n\t<li>Feige, Stephan; Brockdorff, Benita; Sausen, Karsten; Fischer, Peter; Jaermann, Urs; Reinecke, Sven (2008): Swissness Worldwide \u2013 Internationale Studie zur Wahrnehmung der Marke Schweiz, Studie Universit\u00e4t St. Gallen et al.<\/li>&#13;\n\t<li>ICTSD-UNCTAD (2004): The Socio-Economics of Geographical Indications, A Review of Empirical Evidence from Europe, Issue Paper Nr. 8.<\/li>&#13;\n\t<li>OECD (2000): Appellations of Origin and Geographical Indications in OECD Member Countries: Economic and Legal Implications, Working Party on Agricultural Policies and Markets of the Committee for Agriculture, Joint Working Party of the Committee for Agriculture and the Trade Committee, COM\/AGR\/APM\/TD\/WP (2000)15\/FINAL, Paris.<\/li>&#13;\n\t<li>WIPO (2013): 2013 World Intellectual Property Report, Brands \u2013 Reputation and Image in the Global Marketplace, WIPO Economics &amp; Statistics Series.<\/li>&#13;\n<\/ul>&#13;\n&nbsp;","post_kasten":[{"kasten_title":"Marken, Herkunftsangaben und geografische Angaben","kasten_box":"Eine Marke hilft den Konsumenten, sich in der Vielfalt des Angebots zurechtzufinden. Sie repr\u00e4sentiert die Qualit\u00e4t des Produkts, auf der sie prangt, sowie die Reputation des Herstellers. Daf\u00fcr sind Konsumenten bereit, einen bestimmten Preisaufschlag (die sogenannte Pr\u00e4mie) zu bezahlen. Nicht selten stellen Marken daher einen betr\u00e4chtlichen Verm\u00f6gensteil eines Unternehmens dar. Den Wert seiner Marke durch Trittbrettfahrer verw\u00e4ssern zu lassen, ist daher nicht in seinem Interesse. Braucht ein Dritter ohne Erlaubnis eine solche Marke, hat der Eigent\u00fcmer einen Anreiz, daf\u00fcr zu sorgen, dass diese unerlaubte Nutzung unterbleibt. Herkunftsangaben haben eine vergleichbare Funktion wie Marken. Sie signalisieren den Konsumenten die Herkunft eines Produkts, die sie h\u00e4ufig mit spezifischen Eigenschaften verbinden. Die Herkunftsangabe selbst garantiert aber keinerlei spezifische Eigenschaften oder Qualit\u00e4t. Ist ein Schweizer Kreuz auf einem Produkt angebracht, so kann dieses mit einer Swissness-Pr\u00e4mie von bis zu 20% verkauft werden. Im Unterschied zu einer Marke gibt es aber keinen privaten Eigent\u00fcmer von Herkunftsangaben. F\u00fcr ein einzelnes Unternehmen ist der Anreiz tief, gegen Trittbrettfahrer vorzugehen, da eine Vielzahl von Unternehmen von der entsprechenden Pr\u00e4mie wie auch vom verbesserten Schutz der Herkunftsangabe profitiert. F\u00fcr die gesamte Volkswirtschaft stellt die Verw\u00e4sserung der Herkunftsangabe \u00abSchweiz\u00bb aber einen Verlust dar. Klare Regeln, wann eine Herkunftsangabe verwendet werden darf, tragen zum Erhalt des Werts der Herkunftsangabe bei. Geografische Angaben sind Herkunftsangaben f\u00fcr traditionelle Produkte aus klar abgegrenzten Gebieten. In der Schweiz kennt man sie beispielsweise unter dem Label AOP\/IGP. 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