{"id":117545,"date":"2014-09-02T12:00:00","date_gmt":"2014-09-02T12:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/2014\/09\/roth-22\/"},"modified":"2023-08-23T23:16:55","modified_gmt":"2023-08-23T21:16:55","slug":"roth-21","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/2014\/09\/roth-21\/","title":{"rendered":"Bereinigte Architektur des Finanzmarktrechts"},"content":{"rendered":"<p>Vertrauen in das Finanzsystem und in den Finanzplatz ist die Basis f\u00fcr einen erfolgreichen Finanzmarkt. Um dieses Vertrauen zu schaffen, braucht es nicht nur integres Handeln seitens der Finanzintermedi\u00e4re, sondern auch die Gewissheit, dass sich die Beteiligten an bestimmte Regeln halten m\u00fcssen. Diese Regeln m\u00fcssen glaubw\u00fcrdig und gegebenenfalls mit Unterst\u00fctzung der dazu notwendigen Aufsichtsinstrumente umgesetzt werden. Die Finanzmarktregulierung versucht, die unterschiedlichen Kr\u00e4fteverh\u00e4ltnisse auszugleichen, die zwischen den Anlegern und Kunden einerseits sowie den Finanzintermedi\u00e4ren andererseits bestehen. Die Komplexit\u00e4t gewisser Produkte, die erh\u00f6hte Risikobereitschaft durch Wettbewerbsdruck und operative Risiken, die von den Finanzintermedi\u00e4ren ausgehen k\u00f6nnen, f\u00fchren zu gesteigerten Anforderungen an die Regulierung, welche Sicherheit und Transparenz schaffen muss.&#13;<\/p>\n<h2>Regulierungsl\u00fccken wurden aufgedeckt<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nDie Finanzkrise hat uns die Too-big-to-fail-Problematik und den entsprechenden regulatorischen Handlungsbedarf im Bereich der Stabilit\u00e4t der Finanzm\u00e4rkte vor Augen gef\u00fchrt. Sie hat zudem gezeigt, dass das geltende Finanzmarktrecht die Kunden nur unzureichend sch\u00fctzt. Mit der Insolvenz von Lehman Brothers haben auch in der Schweiz Anleger teils schmerzlich erfahren m\u00fcssen, dass \u00ab100% Kapitalschutz\u00bb nicht zwingend heissen muss, dass die angelegten Gelder auch tats\u00e4chlich wieder zur\u00fcckfliessen. Das Gegenparteirisiko \u2013 respektive das Interesse daran, wer nun tats\u00e4chlich f\u00fcr die R\u00fcckzahlung einer Anlage geradestehen muss \u2013 bekam zu Recht wieder eine ganz andere Bedeutung. Neben der Frage der Herkunft einer Vertragspartei sind auch die Unterschiede der verschiedenen Anlageformen wieder vermehrt ins Bewusstsein getreten: beispielsweise die Unterscheidung zwischen einem strukturierten Produkt, einem Anlagefonds oder einer fondsgebundenen Lebensversicherung.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nHandlungsbedarf zeigten nicht zuletzt Skandale wie das globale Anlagekonstrukt um Bernard Madoff auf. Auch in der Schweiz kam es zu F\u00e4llen wie dem Aktienschwindel rund um die Aargauer ASE Investment AG, die \u00fcber 500 Investoren um ihr Geld in dreistelliger Millionenh\u00f6he bangen l\u00e4sst. Skandale lassen sich zwar nie g\u00e4nzlich verhindern. Jedoch kann deren Eintretenswahrscheinlichkeit wesentlich gesenkt werden, wenn f\u00fcr vergleichbare T\u00e4tigkeiten gleichwertige Regeln gelten und die Anleger transparent und verst\u00e4ndlich \u00fcber die wesentlichen Eckpunkte rund um eine Anlage informiert sind. Zu diesen Informationen geh\u00f6ren nicht nur die m\u00f6gliche Gewinnmaximierung und die vergangene (positive) Performance. Wichtig sind insbesondere Kenntnisse \u00fcber die in- oder ausl\u00e4ndische Gegenpartei, das Verlustrisiko, die anfallenden Kosten und die Aufkl\u00e4rung \u00fcber unterschiedliche Interessenlagen wie beispielsweise im Bereich der Retrozessionen.&#13;<\/p>\n<h2>Zielsetzung der bereinigten Architektur<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nDie bestehenden Finanzmarktgesetze sind in vielen F\u00e4llen ein Resultat eines konkreten Regelungsbedarfs zur Zeit ihrer Entstehung. Dies f\u00fchrt dazu, dass im Finanzmarkt f\u00fcr vergleichbare Sachverhalte branchenabh\u00e4ngig eine sehr unterschiedliche Regelungsdichte besteht. Entsprechend unterschiedlich sind die Anforderungen an die Erbringer von Finanzdienstleistungen. So sind das Pfandbriefgesetz wie das Bankengesetz Antworten auf die Bankenkrise Anfang der 1930er-Jahre. Das B\u00f6rsengesetz ist eine Reaktion auf die sich entwickelnden M\u00e4rkte und Produkte, die f\u00fcr den regulierten Markt und seine Teilnehmer eine eigenst\u00e4ndige Regelung notwendig machten. Das heutige Kollektivanlagengesetz (KAG) hatte bereits zwei Gesetzgebungen zum Anlagefonds als Vorg\u00e4nger, die jedoch nur die vertragliche kollektive Kapitalanlage zum Gegenstand hatten. Im Vergleich zu den kollektiven Kapitalanlagen sind beispielsweise die strukturierten Produkte heute aber weitgehend gesetzlich ungeregelt, was kaum zu rechtfertigen ist.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nEine erste Regulierung eines Spezialbereichs, der f\u00fcr alle Finanzintermedi\u00e4re vergleichbare Anforderungen hervorbrachte, war der Erlass des Geldw\u00e4schereigesetzes (GwG). Erst mit dem Finanzmarktaufsichtsgesetz (Finmag) wurde dann auch die Aufsicht \u00fcber die Finanzintermedi\u00e4re zu einem grossen Teil einheitlichen Regeln unterworfen. Bis zu jenem Zeitpunkt kannte jedes Finanzmarktgesetz eigene Aufsichtsregeln und definierte eigene Massnahmen zur Durchsetzung, auch wenn teilweise die gleiche Aufsichtsbeh\u00f6rde zust\u00e4ndig war.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nMit der bereinigten Architektur der Finanzmarktregulierung sollen die regulatorischen Anforderungen f\u00fcr den gesamten Finanzmarkt einheitlich ausgestaltet werden, um so unter den Finanzintermedi\u00e4ren ein <i>Level Playing Field,<\/i> also neutrale Wettbewerbsbedingungen zu schaffen. Unterschiedliche Anforderungen sollen nach sachlichen Gesichtspunkten \u2013 wie der Komplexit\u00e4t von Produkten oder Dienstleistungen, der Schutzbed\u00fcrftigkeit der Kunden oder der Krisenanf\u00e4lligkeit des Finanzdienstleisters \u2013 abgestuft werden. Zielsetzungen der gesamten Finanzmarktregulierung sind \u2013 neben dem Kunden- und Anlegerschutz \u2013 die Stabilit\u00e4t des Finanzsystems, die F\u00f6rderung des Wettbewerbs unter den Finanzintermedi\u00e4ren sowie der Erhalt der Wettbewerbsf\u00e4higkeit gegen\u00fcber ausl\u00e4ndischen Finanzpl\u00e4tzen. Dabei k\u00f6nnen die Finanzmarktgesetze nicht unmittelbar den Zugang zu ausl\u00e4ndischen M\u00e4rkten herstellen. Ihre zu ausl\u00e4ndischen Regularien \u00e4quivalente Ausgestaltung ist jedoch die Voraussetzung, um auf dem politischen Weg den Marktzugang erreichen zu k\u00f6nnen.&#13;<\/p>\n<h2>Vier Ebenen der Finanzmarktregulierung<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nDer Inhalt der Finanzmarktregulierung l\u00e4sst sich in vier unterschiedliche Bereiche aufteilen. Ziel ist es, diese vier Ebenen einer konsistenten und in sich weitgehend geschlossenen Regulierung zuzuf\u00fchren.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\n<a href=\"http:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/content\/uploads\/2014\/07\/grafik_roth_de1.png\"><img fetchpriority=\"high\" decoding=\"async\" class=\"alignnone wp-image-3606 size-full\" src=\"http:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/content\/uploads\/2014\/07\/grafik_roth_de1.png\" alt=\"grafik_roth_de[1]\" width=\"1287\" height=\"904\" \/><\/a>&#13;<\/p>\n<h2>Aufsicht<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nDie Aufsichtsgesetzgebung regelt die Organisation der Aufsicht und deren Beziehung zu den einzelnen Finanzintermedi\u00e4ren. Das Finmag bestimmt bereits heute die Organisation der Aufsichtsbeh\u00f6rde Finma sowie einen Grossteil der ihr zur Verf\u00fcgung stehenden Aufsichtsinstrumente. Soweit die k\u00fcnftige Aufsicht \u00fcber die Verm\u00f6gensverwalter nicht durch die Finma, sondern durch eine oder mehrere andere Aufsichtsbeh\u00f6rden erfolgen soll, wird auch diese im Finmag zu regeln sein. Ins Finmag \u00fcberzuf\u00fchren sind noch vereinzelte Aufsichtsinstrumente, deren unterschiedliche Regelung in einzelnen Finanzmarktgesetzen sich heute nicht mehr rechtfertigt. Eine einheitliche gesetzliche Grundlage ist sodann f\u00fcr die Zusammenarbeit mit in- und ausl\u00e4ndischen Beh\u00f6rden zu schaffen. Hier sind heute unterschiedliche Regelungen noch weniger als bisher zu rechtfertigen. Bez\u00fcglich der Systemstabilit\u00e4t definiert das Nationalbankgesetz (NBG) die Organisation und die Zust\u00e4ndigkeit der Nationalbank in diesem Bereich.&#13;<\/p>\n<h2>Finanzmarktinfrastruktur<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nIm <i>neuen Finanzmarktinfrastrukturgesetz (Finfrag)<\/i> werden s\u00e4mtliche Finanzmarktinfrastrukturen in einem Gesetz umfassend geregelt und aufeinander abgestimmt. Bisher war die Regelung der Finanzmarktinfrastrukturen auf unterschiedliche Gesetze verteilt, soweit bisher bereits eine entsprechende Regelung bestand. Neu erfasst das Finfrag auch den Derivatehandel. Mit der \u00dcberf\u00fchrung der Marktverhaltensregeln \u2013 zus\u00e4tzlich zur Neuregelung der B\u00f6rse \u2013 ins Finfrag wird das B\u00f6rsengesetz (BEHG) auf die Regelung der Effektenh\u00e4ndler beschr\u00e4nkt. Das Finfrag enth\u00e4lt Regeln f\u00fcr s\u00e4mtliche Marktteilnehmer und stellt die Funktionsf\u00e4higkeit des Finanzmarktes sicher.&#13;<\/p>\n<h2>Finanzinstitute<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nDie Institutsregulierung befasst sich mit den verschiedenen Bewilligungsformen f\u00fcr Finanzintermedi\u00e4re. Neben den Bewilligungsvoraussetzungen und \u00fcbrigen Anforderungen, die von prudenziell \u00fcberwachten Instituten laufend eingehalten werden m\u00fcssen, sind auch Regelungen betreffend Entlassung aus der Aufsicht mit erfasst. Je nach T\u00e4tigkeit des Finanzintermedi\u00e4rs finden schliesslich eigenst\u00e4ndige Liquidations- und Insolvenzregeln Anwendung. Einheitliche Regeln sind zudem bei der Anerkennung ausl\u00e4ndischer Finanzintermedi\u00e4re notwendig.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nDie Bewilligungsformen und verschiedenen Bewilligungsvoraussetzungen sind heute in einer Vielzahl von Gesetzen geregelt. Mit dem <i>neuen Finanzinstitutsgesetz (Finig)<\/i> sollen die Bewilligungsformen, welche die Verwaltung von Kundenverm\u00f6gen erfassen, in einem einheitlichen Erlass koh\u00e4rent geregelt und aufeinander abgestimmt werden. Neben den zwei Formen des Verm\u00f6gensverwalters betrifft dies die Wertpapierh\u00e4user (bisher Effektenh\u00e4ndler), die Fondsleitung und schliesslich auch die Banken. Nachdem das B\u00f6rsengesetz bereits mit dem Finfrag auf die Regelung der Effektenh\u00e4ndler reduziert worden ist, kann es mit der Neuregelung der Wertpapierh\u00e4user vollst\u00e4ndig aufgehoben werden. Das Kollektivanlagengesetz wird mit der \u00dcberf\u00fchrung der Fondsleitung und der Asset-Manager zu einem reinen Produktegesetz. Schliesslich l\u00e4sst sich auch das Bankengesetz ins Finig \u00fcberf\u00fchren. Eigenst\u00e4ndig bestehen bleiben das Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG), da bei einer Versicherung die Risikoabdeckung des Kunden im Vordergrund steht, sowie die Spezialgesetzgebung zu den Pfandbriefen.&#13;<\/p>\n<h2>Finanzdienstleistungen<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nDas <i>neue Finanzdienstleistungsgesetz (Fidleg)<\/i> regelt schliesslich f\u00fcr alle Finanzintermedi\u00e4re deren Beziehung zu ihren Kunden. Das Spektrum der Bestimmungen reicht von der Produktion von Finanzdienstleistungen mit Prospektpflichten und der Pflicht, den Kunden ein Basisinformationsblatt zur Verf\u00fcgung zu stellen, \u00fcber den Vertrieb mit entsprechenden Verhaltensregeln am <i>Point of Sale<\/i> bis hin zur Rechtsdurchsetzung. Das Kollektivanlagengesetz bleibt als Produktegesetz f\u00fcr die spezialgesetzlichen Anlageformen bestehen. Unver\u00e4ndert bleiben die Pflichten im Zusammenhang mit dem Geldw\u00e4schereigesetz.<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Vertrauen in das Finanzsystem und in den Finanzplatz ist die Basis f\u00fcr einen erfolgreichen Finanzmarkt. Um dieses Vertrauen zu schaffen, braucht es nicht nur integres Handeln seitens der Finanzintermedi\u00e4re, sondern auch die Gewissheit, dass sich die Beteiligten an bestimmte Regeln halten m\u00fcssen. 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