{"id":117637,"date":"2014-07-01T12:00:00","date_gmt":"2014-07-01T12:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/2014\/07\/bernhard-4\/"},"modified":"2023-08-23T23:17:03","modified_gmt":"2023-08-23T21:17:03","slug":"bernhard-3","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/2014\/07\/bernhard-3\/","title":{"rendered":"Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft: Relevanz der Ursprungsregeln f\u00fcr Schweizer Exporteure"},"content":{"rendered":"<p>Ursprungsregeln bilden f\u00fcr den Warenverkehr das Herzst\u00fcck von Freihandelsabkommen (FHA). Sie bieten Gew\u00e4hr daf\u00fcr, dass der Marktzugang mit reduziertem Zoll oder mit Nullzoll nur f\u00fcr sogenannte Ursprungswaren gilt. Das sind Waren, die innerhalb des FHA <i>vollst\u00e4ndig erzeugt<\/i> oder <i>wesentlich be- oder verarbeitet<\/i> wurden. Im Falle der Transatlantischen Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP) betrifft dies Waren mit Ursprung in der EU und in den USA. Auf diese Weise werden Waren ausgeschlossen, die andernorts hergestellt wurden und bei denen lediglich eine Durchfuhr durch ein Mitgliedsland des FHA erfolgte. Ohne Ursprungsregeln k\u00f6nnte kein Unterschied zu Importen aus Drittl\u00e4ndern gemacht werden, womit die im FHA vereinbarten Zollpr\u00e4ferenzen eine viel geringere Bedeutung h\u00e4tten (siehe <em>Kasten 1<\/em>).&#13;<\/p>\n<h2>Ursprungsregeln: F\u00fcr Schweizer Produkte auf zwei Arten relevant<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nDie Ursprungsregeln der TTIP sind auch f\u00fcr die Schweiz relevant. Beispielsweise liefern Schweizer Automobilzulieferer Bauteile an die Automobilindustrie in der EU, die ihrerseits einen Teil der in der EU gefertigten Fahrzeuge in die USA exportiert. Auch Schweizer Chemie- und Pharmaunternehmen sowie Hersteller von Pr\u00e4zisionsinstrumenten beliefern Produzenten in der EU mit Zwischenprodukten und Bauteilen. Schweizer Produzenten und Exporteure k\u00f6nnen deshalb grunds\u00e4tzlich in zweifacher Hinsicht von der TTIP betroffen sein:&#13;<\/p>\n<ul>&#13;<\/p>\n<li>Die erste <i>Auswirkung<\/i> erfolgt ganz direkt und betrifft <i>Schweizer Enderzeugnisse, die in die USA exportiert werden und in direktem Wettbewerb mit Produkten aus der EU stehen.<\/i> Angenommen, im Rahmen der TTIP k\u00f6nnen Pr\u00e4zisionsinstrumente zollfrei in die USA eingef\u00fchrt werden, wenn sie aus der EU stammen. F\u00fcr ein in der Schweiz gefertigtes Pr\u00e4zisionsinstrument besteht jedoch weiterhin ein Wertzoll von beispielsweise 2,5%. Instrumente aus der EU haben damit einen preislichen Wettbewerbsvorteil auf dem US-Markt, da f\u00fcr sie keine Zollgeb\u00fchren zu entrichten sind. In der Praxis k\u00f6nnte alternativ der Importeur von EU-Produkten den Differenzbetrag f\u00fcr sich behalten, der aus der Zollbeg\u00fcnstigung f\u00fcr EU-Produkte resultiert. Somit erzielt der Importeur eine h\u00f6here Marge, und der Verkaufspreis auf dem US-Markt bleibt unver\u00e4ndert. Doch in beiden F\u00e4llen w\u00e4ren Schweizer Produzenten und Exporteure durch diese Ausgangslage benachteiligt.<\/li>\n<p>&#13;<\/p>\n<li>Die <i>zweite Auswirkung<\/i> l\u00e4sst sich weniger einfach feststellen und messen. Sie betrifft Schweizer Zwischenprodukte oder Bauteile, die in der EU (bzw. in den USA) weiterverarbeitet oder in ein Enderzeugnis integriert und anschliessend in die USA (EU) exportiert werden. Heutzutage sind die meisten Produkte das Ergebnis von grenz\u00fcberschreitenden Fertigungs- und Verarbeitungsprozessen, in deren Rahmen Bauteile und Halbfabrikate einer Vielzahl von Zulieferern verwendet werden.<a href=\"#footnote_1\" id=\"footnote-anchor_1\" class=\"inline-footnote__anchor\">[1]<\/a><\/li>\n<p>&#13;\n<\/ul>\n<p>&#13;<\/p>\n<h2>Das Beispiel der Fahrzeuggetriebe<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nDazu ein Beispiel: Nehmen wir an, ein in der Schweiz gefertigtes Getriebe werde in ein deutsches Fahrzeug eingebaut, das in die USA exportiert wird. Mit einer Ursprungsregel im Rahmen der TTIP wird beispielsweise verlangt, dass der Wert der Zwischenprodukte\/Bauteile ohne Ursprungseigenschaft (d. h. der aus Drittstaaten importierten Materialien) h\u00f6chstens 40% des Preises des fertiggestellten Fahrzeuges ab Werk betr\u00e4gt. Da die Schweiz nicht Mitglied der TTIP ist, muss der Wert des Schweizer Getriebes in die 40% aller Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft eingerechnet werden, die der deutsche Hersteller f\u00fcr die Fertigung des Fahrzeugs verwendet. Nur so kann das Fahrzeug schliesslich zollfrei in den US-amerikanischen Markt eingef\u00fchrt werden. Bei dieser Ausgangslage sieht sich der deutsche Automobilhersteller m\u00f6glicherweise veranlasst, die ben\u00f6tigten Getriebe nicht von einem Schweizer Hersteller, sondern von einem Anbieter im EU-Raum zu beziehen. Es liegt auf der Hand, dass eine solche Verlagerung von Handelsstr\u00f6men durch eine Ursprungsregel aus wirtschaftlicher Sicht wettbewerbsverzerrend und suboptimal ist. Denn die betreffende Ursprungsregel f\u00fchrt dazu, dass die Zwischenprodukte und Bauteile nur wegen der Zollpr\u00e4ferenzbehandlung nicht mehr beim leistungsf\u00e4higsten Anbieter bezogen werden, sondern bei einem weniger effizienten Zulieferer.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nZu einer solchen Verlagerung des Handels k\u00f6nnte es sogar in F\u00e4llen kommen, in denen Schweizer Vorleistungen heute wegen ihrer hohen Qualit\u00e4t oder zur Erf\u00fcllung der technischen Spezifikationen des Endverbrauchers verwendet werden, obwohl sie teurer sind als Zwischenprodukte aus den USA oder der EU. Im ung\u00fcnstigsten Fall hat die Ursprungsregel zur Folge, dass der Import der betreffenden Zwischenprodukte und Bauteile aus der Schweiz wie im obigen Beispiel aufgegeben wird und die Getriebehersteller in der EU auf regionale Kapazit\u00e4ten zur\u00fcckgreifen und diese schliesslich ausbauen. Der Qualit\u00e4tsvorsprung von Schweizer Zwischenprodukten und Bauteilen k\u00f6nnte also nicht mehr in Wert gesetzt werden. Je h\u00f6her die Zollpr\u00e4ferenzspanne durch die TTIP ist, desto ausgepr\u00e4gter f\u00e4llt diese Verlagerung des Handels aus. Die kombinierte Auswirkung der Zollpr\u00e4ferenzbehandlung und der Ursprungsregel im Rahmen der FHA wirkt sich letztlich wie eine Privilegierung von Herstellern innerhalb der EU aus.<a href=\"#footnote_2\" id=\"footnote-anchor_2\" class=\"inline-footnote__anchor\">[2]<\/a>&#13;<\/p>\n<h2>Detaillierte Analyse der m\u00f6glichen Auswirkungen auf die Schweiz<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nEine im Auftrag des Staatssekretariats f\u00fcr Wirtschaft (Seco) erstellte Studie<a href=\"#footnote_3\" id=\"footnote-anchor_3\" class=\"inline-footnote__anchor\">[3]<\/a> hat die m\u00f6glichen Auswirkungen der Ursprungsregel in der TTIP auf Schweizer Produzenten untersucht. Sie hat Annahmen zur Ausgestaltung der Ursprungsregel im Rahmen der TTIP getroffen und basierend darauf deren potenzielle Auswirkungen auf den Handel abgesch\u00e4tzt.<a href=\"#footnote_4\" id=\"footnote-anchor_4\" class=\"inline-footnote__anchor\">[4]<\/a> Der Fokus liegt dabei auf der beschriebenen zweiten Art der Handelsverlagerung. Die Analyse erfolgte f\u00fcr folgende ausgew\u00e4hlte Sektoren und Produkte, die f\u00fcr die Schweiz von erheblicher Bedeutung sind:&#13;<\/p>\n<ul>&#13;<\/p>\n<li>Zulieferer f\u00fcr die Automobilindustrie;<\/li>\n<p>&#13;<\/p>\n<li>Pr\u00e4zisionsinstrumente, z. B. Medizinalprodukte;<\/li>\n<p>&#13;<\/p>\n<li>chemische und pharmazeutische Erzeugnisse.<\/li>\n<p>&#13;\n<\/ul>\n<p>&#13;<br \/>\nAls Erstes stellt sich die Frage, welche Art von Ursprungsregeln voraussichtlich in der TTIP Anwendung finden wird. Die verschiedenen Freihandelsabkommen, welche die EU und die USA mit anderen Staaten abgeschlossen haben, erm\u00f6glichen eine recht umfassende Analyse der produktspezifischen Ursprungsregeln, mit denen die Schweizer Industrie unter der TTIP konfrontiert sein k\u00f6nnte. Bedeutende Auswirkungen auf den Schweizer Handel h\u00e4tten vor allem restriktive, produktspezifische Ursprungsregeln. Zum einen sind dies Ursprungsregeln, die auf einer \u00c4nderung der Zollklassifizierung (Positionssprung) beruhen, jedoch eine \u00c4nderung der Zolltarifunterposition (erste sechs Stellen der HS-Nummer) nicht als Begr\u00fcndung des Ursprungs anerkennen. Zum andern sind es Ursprungsregeln, gem\u00e4ss denen ein H\u00f6chstwert der Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft von 40% des Preises ab Werk oder von 50% nach der Nettokosten-Kalkulationsmethode nicht \u00fcberschritten werden darf. In beiden F\u00e4lle erhalten Montagevorg\u00e4nge, in deren Rahmen m\u00f6glicherweise Schweizer Teile in vollst\u00e4ndige G\u00fcter oder Fertigprodukte eingef\u00fcgt werden, keinen TTIP-Ursprung.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nEine Schwierigkeit der Studie resultiert aus dem Mangel an Informationen dar\u00fcber, welche Beschaffungsstrategien einzelne Unternehmen anwenden und unter welchen Umst\u00e4nden sie Kostennachteile in Kauf nehmen oder tats\u00e4chlich ihre Zulieferer wechseln. Angesichts der beschr\u00e4nkten Gr\u00f6sse der Schweizer Binnenwirtschaft und der Fokussierung auf bestimmte Wirtschaftssektoren w\u00e4ren entsprechende Firmenbefragungen sehr zu empfehlen.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nBez\u00fcglich Kumulation beruht die Studie auf der Annahme, dass im Rahmen der TTIP-Bestimmungen keine Kumulation mit Schweizer Zwischenprodukten und Bauteilen erfolgt.&#13;<\/p>\n<h2>Verschiedene Produkte unterschiedlich betroffen<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nZentrale Frage der Studie ist also: Werden Unternehmen in der EU (bzw. den USA) Schweizer Zwischenprodukte und Bauteile f\u00fcr die Herstellung von Exporten in die USA (EU) durch entsprechende Vorleistungen aus der TTIP-Zone oder gar aus Drittl\u00e4ndern ersetzen?&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nDie Studie kommt zum Schluss: <i>EU-Produzenten<\/i> k\u00f6nnten potenziell vor allem Erzeugnisse von Schweizer <i>Automobilzulieferern<\/i> sowie Schweizer <i>Pr\u00e4zisionsinstrumente<\/i> durch solche aus der EU, den USA oder Drittl\u00e4ndern ersetzen. Das Ausmass h\u00e4ngt jedoch von der Art der jeweils produktspezifischen Ursprungsregel ab. In j\u00fcngeren Freihandelsabkommen der USA oder der EU sind die Ursprungsregeln f\u00fcr diese Sektoren tendenziell liberaler geworden.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\n<i>Pharmazeutische Produkte<\/i> werden von den Auswirkungen einer ursprungsregelbedingten Handelsverlagerung nicht betroffen sein, da diese bereits heute zwischen der EU und den USA zollfrei gehandelt werden. Dies trifft auch auf viele chemische Erzeugnisse zu, die ebenfalls bereits heute zollfrei von der EU in die USA exportiert werden.<a href=\"#footnote_5\" id=\"footnote-anchor_5\" class=\"inline-footnote__anchor\">[5]<\/a> F\u00fcr chemische Produkte, die heute nicht zollfrei von der EU in die USA exportiert werden und f\u00fcr die unter der TTIP eine Zollreduktion vereinbart wird, k\u00f6nnte die Vereinbarung von restriktiven, produktspezifischen Ursprungsregeln (wie oben erw\u00e4hnt) Schweizer Zulieferer von chemischen Produkten in die EU negativ betreffen. Grunds\u00e4tzlich ist zwar nicht von allgemein restriktiven Ursprungsregeln auszugehen, jedoch k\u00f6nnten Interessengruppen f\u00fcr einzelne Produkte eine restriktive Regelung anstreben.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\n<i>Unternehmen in den USA<\/i> w\u00fcrden laut der Studie voraussichtlich f\u00fcr die Ausfuhr von Fertigerzeugnissen in die EU Schweizer Vorleistungen nur in einem geringen Ausmass durch Zwischenprodukte und Bauteile aus der EU, aus den USA oder aus Drittl\u00e4ndern ersetzen. Der Grund daf\u00fcr liegt in der Art der gehandelten Waren und in den relativ hohen Transportkosten, die bei der Lieferung von Schweizer Zwischenprodukten und Bauteilen zum Einbau in US-amerikanische Fertigprodukte und der anschliessenden Wiederausfuhr in die EU anfallen. Im Bereich <i>Motorfahrzeuge<\/i> handelt es sich bei den meisten Exporten aus den USA in die EU um vollst\u00e4ndige Fahrzeuge. Angesichts der Art der in die USA ausgef\u00fchrten Schweizer Autoteile ist jedoch anzunehmen, dass diese f\u00fcr die Produktion von Fahrzeugen f\u00fcr den US-amerikanischen Markt verwendet werden. Die Exporte von <i>pharmazeutischen Produkten<\/i> sowie einer Vielzahl von <i>chemischen Produkten<\/i> aus den USA in die EU unterliegen bereits heute keinem Zoll. Auswirkungen einer ursprungsregelbedingten Handelsverlagerung sind jedoch auch hier bei denjenigen chemischen Erzeugnissen denkbar, die heute nicht zollfrei gehandelt werden.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nDa f\u00fcr die pharmazeutischen und die meisten chemischen Produkte keine Zollschranken bestehen, haben die Ursprungsregeln in diesen Sektoren nur begrenzte Auswirkungen auf die jeweiligen Schweizer Produzenten. Eine TTIP-Einigung im Bereich der sanit\u00e4ren und phytosanit\u00e4ren Massnahmen oder im Bereich technischer Handelshemmnisse h\u00e4tte deshalb m\u00f6glicherweise f\u00fcr die pharmazeutische und chemische Industrie in der Schweiz deutlich negativere Konsequenzen als zu restriktive Ursprungsregeln.<\/p>\n<ol class=\"footnote\"><li id=\"footnote_1\" class=\"footnote--item\">Dies schafft auch neue Herausforderungen in der Bestimmung des Ursprungs einer Ware. Vgl. dazu: Inama, Stefano (2013): Made in China or Made in Tlon? The Quest for a New Origin Concept Measuring International Trade and Respecting Consumers\u2019 Rights, Global Trade Analysis Project (GTAP); www.gtap.agecon.purdue.edu\/resources\/download\/6588.pdf.&nbsp;<a href=\"#footnote-anchor_1\" class=\"inline-footnote__anchor hidden-print\">[<span class=\"icon-arrow-up\"><\/span>]<\/a><\/li><li id=\"footnote_2\" class=\"footnote--item\">Es gibt Hinweise auf solche Wettbewerbsverzerrungen im Rahmen des Nordamerikanischen Freihandelsabkommens Nafta: F\u00fcr in Mexiko gefertigte Bekleidung gilt die Nafta-Zollbeg\u00fcnstigung nur, wenn bei der Produktion Stoffe aus den USA verwendet werden.&nbsp;<a href=\"#footnote-anchor_2\" class=\"inline-footnote__anchor hidden-print\">[<span class=\"icon-arrow-up\"><\/span>]<\/a><\/li><li id=\"footnote_3\" class=\"footnote--item\">Vgl. Balestrieri, Emanuela (2014): Transatlantic Value Chains With Swiss Participation and Rules of Origin: Is Trade Creation Dominating Trade Diversion?, Seco.&nbsp;<a href=\"#footnote-anchor_3\" class=\"inline-footnote__anchor hidden-print\">[<span class=\"icon-arrow-up\"><\/span>]<\/a><\/li><li id=\"footnote_4\" class=\"footnote--item\">Der innovative Ansatz der Studie besteht in der dynamischen Kombination der folgenden Elemente: a) Input-Output-Matrix, b) Vergleichsanalyse der UR der EU und der USA in anderen Freihandelsabkommen, c) potenzielle TTIP-Zollpr\u00e4ferenzspannen und d) gegenw\u00e4rtige Handelsstr\u00f6me EU \u2013 USA, Schweiz \u2013 EU und Schweiz \u2013 USA.&nbsp;<a href=\"#footnote-anchor_4\" class=\"inline-footnote__anchor hidden-print\">[<span class=\"icon-arrow-up\"><\/span>]<\/a><\/li><li id=\"footnote_5\" class=\"footnote--item\">Aufgrund einer Vereinbarung einer Gruppe von WTO-Mitgliedern am Ende der Uruguay-Runde ist f\u00fcr diese G\u00fcter im US-amerikanischen Markt und in der EU kein Meistbeg\u00fcnstigungszoll zu entrichten (vgl. Gatt-Dokument L\/7430 vom 25. M\u00e4rz 1994).&nbsp;<a href=\"#footnote-anchor_5\" class=\"inline-footnote__anchor hidden-print\">[<span class=\"icon-arrow-up\"><\/span>]<\/a><\/li><\/ol>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Ursprungsregeln bilden f\u00fcr den Warenverkehr das Herzst\u00fcck von Freihandelsabkommen (FHA). Sie bieten Gew\u00e4hr daf\u00fcr, dass der Marktzugang mit reduziertem Zoll oder mit Nullzoll nur f\u00fcr sogenannte Ursprungswaren gilt. Das sind Waren, die innerhalb des FHA vollst\u00e4ndig erzeugt oder wesentlich be- oder verarbeitet wurden. 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Es gibt zwei Arten von Regeln, die h\u00e4ufig verwendet werden und in allen Freihandelsabkommen Anwendung finden:&#13;\n<ul>&#13;\n\t<li>Die Prozentregel, z. B. Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien von ausserhalb des Freihandelsabkommens 40% des Ab-Werk-Preises des Erzeugnisses nicht \u00fcberschreitet.<\/li>&#13;\n\t<li>Wechsel der Position (auch Positionssprung), z. B. Herstellen aus Vormaterialien jeder Position von ausserhalb des Freihandelsabkommens, ausgenommen Vormaterialien derselben Position wie die hergestellte Ware. Ein \u00abPositionssprung\u00bb liegt also vor, wenn die Ware in eine andere Zolltarifposition einzureihen ist als jedes einzelne bei der Herstellung verwendete Vormaterial. Als \u00abPosition\u00bb in diesem Sinne gelten die ersten vier Stellen der Nummer des Harmonisierten Systems (HS).<\/li>&#13;\n<\/ul>&#13;\nQuelle: www.ezv.admin.ch &gt; Dokumentation &gt; E-Learning der EZV &gt; E-Learning Pr\u00e4ferenzieller Ursprung und Freihandelsabkommen."}],"post_notes_for_print":"","first_teaser_header_de":"","first_teaser_header_fr":"","first_teaser_text_de":"","first_teaser_text_fr":"","second_teaser_header_de":"","second_teaser_header_fr":"","second_teaser_text_de":"","second_teaser_text_fr":"","kseason_de":"","kseason_fr":"","post_in_pdf":117640,"main_focus":null,"serie_email":null,"frontpage_slider_bild":"","artikel_bild-slider":null,"legacy_id":"2987","post_abstract":"","magazine_issue":"20140708","seco_author_reccomended_post":null,"redaktoren":null,"korrektor":null,"planned_publication_date":null,"original_files":null,"external_release_for_author":"19700101","external_release_for_author_time":"00:00:00","link_for_external_authors":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/exedit\/5490092e9cdd1"},"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/117637"}],"collection":[{"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/4079"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=117637"}],"version-history":[{"count":1,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/117637\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":127032,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/117637\/revisions\/127032"}],"acf:user":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/4079"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=117637"}],"wp:term":[{"taxonomy":"post__type","embeddable":true,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/post__type?post=117637"},{"taxonomy":"post_opinion","embeddable":true,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/post_opinion?post=117637"},{"taxonomy":"post_serie","embeddable":true,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/post_serie?post=117637"},{"taxonomy":"post_content_category","embeddable":true,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/post_content_category?post=117637"},{"taxonomy":"post_content_subject","embeddable":true,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/post_content_subject?post=117637"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}