{"id":117646,"date":"2014-07-01T12:00:00","date_gmt":"2014-07-01T12:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/2014\/07\/berset_dafflon-2\/"},"modified":"2023-08-23T23:17:06","modified_gmt":"2023-08-23T21:17:06","slug":"berset_dafflon","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/2014\/07\/berset_dafflon\/","title":{"rendered":"Der langwierige Prozess zum Aufbau der europ\u00e4ischen Regeln f\u00fcr Haushaltsdisziplin"},"content":{"rendered":"<p>Die europ\u00e4ischen Regeln f\u00fcr Haushaltsdisziplin sind ein Fundament zur Schaffung der Eurozone. Seit ihrer Einf\u00fchrung standen sie regelm\u00e4ssig im Zentrum von Debatten.<a href=\"#footnote_1\" id=\"footnote-anchor_1\" class=\"inline-footnote__anchor\">[1]<\/a> Die Kritik intensivierte sich besonders nach der Krise von 2008, als zahlreiche Staaten der Eurozone in finanzielle Schieflage gerieten. Die zur damals Verf\u00fcgung stehenden Mittel stellten sich als ungen\u00fcgend heraus, um die Krise unter den bestm\u00f6glichen Umst\u00e4nden bew\u00e4ltigen zu k\u00f6nnen. Trotz diesem Versagen bleiben die Haushaltsregeln unabdingbar f\u00fcr das Funktionieren der Eurozone. Denn w\u00e4hrend die Geldpolitik zentralisiert ist, liegt die Haushaltspolitik in der Kompetenz der einzelnen L\u00e4nder.<a href=\"#footnote_2\" id=\"footnote-anchor_2\" class=\"inline-footnote__anchor\">[2]<\/a> Deshalb gilt es, Schw\u00e4chen des Instrumentariums auszumerzen. Doch wie ist es genau aufgebaut?&#13;<\/p>\n<h2>Ein legislativer Stapel<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nSeit ihrem Inkrafttreten am 1. Januar 1994 sind die europ\u00e4ischen Regeln zur Haushaltsdisziplin \u2013 die sogenannten Maastricht-Kriterien \u2013 in verschiedenen Etappen erg\u00e4nzt und angepasst worden (siehe <i>Tabelle 1).<\/i> Mit ihrer Anwendung wurde ihnen ein Reglement zur Seite gestellt, das die Definitionen und die Modalit\u00e4ten der Daten\u00fcbermittlung im Bereich Defizite und Staatsverschuldung pr\u00e4zisiert. Auch wenn das Reglement keine grundlegende \u00dcberarbeitung erfahren hat, wurde es zwischen 2000 und 2014 regelm\u00e4ssig auf den neuesten Stand gebracht. Die Maastricht-Kriterien wurden im Jahr 1999 mit dem <i>Stabilit\u00e4ts- und Wachstumspakt<\/i> erg\u00e4nzt. Nach einer ersten Reform 2005 folgte eine erneute \u00dcberarbeitung im Jahr 2011. Diese bestand aus sechs Rechtsakten und wird umgangssprachlich Sixpack genannt. 2012 folgte dann eine weitere Stufe der Rechtssetzung: der Vertrag \u00fcber <i>Stabilit\u00e4t, Koordinierung und Steuerung in der Wirtschafts- und W\u00e4hrungsunion (SKS-Vertrag).<\/i> Formell bestehend aus einer zwischenstaatlichen Vereinbarung (und nicht einer europ\u00e4ischen Rechtsakte), ist dieser Fiskalpakt f\u00fcr alle L\u00e4nder der Eurozone verbindlich.<a href=\"#footnote_3\" id=\"footnote-anchor_3\" class=\"inline-footnote__anchor\">[3]<\/a> Als j\u00fcngste Revision folgte 2013 das <i>Twopack.<\/i>&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\n<a href=\"http:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/content\/uploads\/2014\/07\/tabelle_berset_de1.png\"><img fetchpriority=\"high\" decoding=\"async\" class=\"alignnone size-medium wp-image-3696\" src=\"http:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/content\/uploads\/2014\/07\/tabelle_berset_de1-600x498.png\" alt=\"tabelle_berset_de[1]\" width=\"600\" height=\"498\" \/><\/a>&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nSomit besteht das Dispositiv zur Haushaltsdisziplin der EU aus einem Stapel verschiedenartiger rechtlicher Grundlagen und l\u00e4sst sich nicht einfach auf die Maastricht-Kriterien reduzieren, wie dies so oft der Fall ist. Um seine Entwicklung und seine M\u00e4ngel verstehen zu k\u00f6nnen, muss jede der erw\u00e4hnten Etappen genau analysiert werden.<a href=\"#footnote_4\" id=\"footnote-anchor_4\" class=\"inline-footnote__anchor\">[4]<\/a>&#13;<\/p>\n<h2>Maastricht-Kriterien \u2013 der Sockel des Dispositivs<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nAuch heute noch beruht das Dispositiv zur Haushaltsdisziplin auf den am Gipfel von Maastricht 1992 beschlossenen Regeln. Formell wurde die rechtliche Basis seit 2009 in den Vertrag \u00fcber die Funktionsweise der Europ\u00e4ischen Union (Lissabon-Vertrag) und das Protokoll \u00fcber das Verfahren bei einem \u00fcberm\u00e4ssigen Defizit integriert. Mit Ausnahme einer mit Lissabon vorgenommenen Umnummerierung ist der Inhalt zur Vorschrift identisch mit der Originalversion.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nDer erste Absatz des Artikels 126 besagt, dass die Mitgliedstaaten \u00ab\u00fcberm\u00e4ssige Defizite\u00bb vermeiden m\u00fcssen. Zur Erf\u00fcllung dieses Ziels sind die Staaten zur Einhaltung zweier Kriterien verpflichtet:&#13;<\/p>\n<ul>&#13;<\/p>\n<li>Das Haushaltsdefizit darf 3% des Bruttoinlandprodukts (BIP) nicht \u00fcbersteigen.<\/li>\n<p>&#13;<\/p>\n<li>Die Staatsschuld darf nicht mehr als 60% des Bruttoinlandprodukts betragen.<\/li>\n<p>&#13;\n<\/ul>\n<p>&#13;<br \/>\nBei Nichteinhaltung kann der Rat Sanktionen bis hin zur Verh\u00e4ngung von Geldstrafen beschliessen. Dieses Konzept ist scheinbar einfach und eindeutig. Es wirft aber einige Fragen auf, und seine Umsetzung ist nicht gegen Fehler gefeit.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nZun\u00e4chst scheint die Bestimmung der Referenzgr\u00f6ssen willk\u00fcrlich, liegt ihnen doch keinerlei \u00f6konomische Begr\u00fcndung zugrunde. Daneben bestehen bez\u00fcglich der Einhaltung der Schwellenwerte Ausnahmebestimmungen, deren Definitionen einen gewissen Interpretationsspielraum offen lassen. Tats\u00e4chlich besagt der Vertrag, dass ein \u00dcberschreiten der Defizitschwelle tolerierbar sei, sofern das Defizit substanziell und konstant abnehme oder sofern \u00abder Referenzwert ausnahmsweise und vor\u00fcbergehend \u00fcberschritten wird und das Verh\u00e4ltnis in der N\u00e4he des Referenzwerts bleibt\u00bb. Zudem kann die Verschuldung 60% des BIP unter der Voraussetzung einer \u00abausreichend raschen Ann\u00e4herung an den Referenzwert\u00bb \u00fcberschreiten. Andererseits sind die Ausf\u00fchrungsbestimmungen der Sanktionsmechanismen schlicht noch nicht definiert. Das betrifft zum Beispiel die Abfolge der zu treffenden Massnahmen, die Aktivierungsfristen oder die H\u00f6he der Einlagen und Bussen. Schliesslich ist zu betonen, dass der verwendete Defizitbegriff den Schuldenabbau nicht beinhaltet. In diesem Sinn handelt es sich also um \u00abverst\u00e4ndnisvolle\u00bb Haushaltsregeln.<a href=\"#footnote_5\" id=\"footnote-anchor_5\" class=\"inline-footnote__anchor\">[5]<\/a>&#13;<\/p>\n<h2>Vom Stabilit\u00e4ts- und Wachstumspakt zum Sixpack<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nMit Beginn der dritten und letzten Phase der Wirtschafts- und W\u00e4hrungsunion (WWU) am 1. Januar 1999 ging nicht nur die Einf\u00fchrung der Einheitsw\u00e4hrung, sondern auch der ersten Version des Stabilit\u00e4ts- und Wachstumspaktes einher. In den Jahren 2005 und 2011 revidiert, umfasst der Pakt heute drei Teilbereiche: einen pr\u00e4ventiven und einen korrektiven Bereich sowie mit Inkrafttreten des Sixpacks einen Bereich, der auf die Pr\u00e4vention und die Korrektur makro\u00f6konomischer Ungleichgewichte ausgerichtet ist. W\u00e4hrend pr\u00e4ventiv ein Ex-ante-Kontrollmechanismus zur Anwendung kommt, legt der korrektive Teil das Vorgehen bei \u00dcberschreiten der Referenzschwellen fest. Der dritte Bereich geht \u00fcber den Rahmen einer eigentlichen Haushaltsregel hinaus.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nParallel dazu wagt der revidierte Pakt mit der Einf\u00fchrung von gemeinschaftlichen Vorschriften einen ersten Schritt in Richtung einer Angleichung der nationalen Haushaltsrahmen. So verlangt der Pakt zum Beispiel, dass die Rechnungen und die nationalen Statistiken internen Kontrollen sowie einem unabh\u00e4ngigen Audit unterliegen. Die Mitgliedstaaten sollen zudem numerische Haushaltsregeln einf\u00fchren, welche mit den innerhalb der EU geltenden Vorschriften kompatibel sind. Die L\u00e4nder sind jedoch in der genauen Ausgestaltung ihrer nationalen Haushaltsregeln frei. Dies l\u00e4sst ihnen einen betr\u00e4chtlichen Handlungsspielraum und garantiert keineswegs eine gr\u00f6ssere Strenge der Vorschriften.&#13;<\/p>\n<h2>Der pr\u00e4ventive Bereich<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nIm Bereich der Pr\u00e4vention verpflichtet der Pakt die L\u00e4nder der Eurozone dazu, jedes Jahr ein Stabilit\u00e4tsprogramm vorzulegen. Dieses muss unter anderem folgende Elemente enthalten: ein nationales mittelfristiges Haushaltsziel (strukturelles Defizit von h\u00f6chstens 1% des BIP), eine Wegbeschreibung, um dieses Ziel zu erreichen, eine Prognose zur Entwicklung von Defizit- und Verschuldungsquote sowie eine Beschreibung der Massnahmen, die im Rahmen des Programms ergriffen worden sind. Der Rat pr\u00fcft \u2013 zusammen mit der Kommission \u2013 die vorgelegten Programme und \u00fcberwacht deren Umsetzung. Besonders aufmerksam beobachtet er dabei Parameter wie die j\u00e4hrliche Verbesserung des Haushaltssaldos oder die Wachstumsrate bei den Ausgaben. Im Falle von signifikanten Abweichungen vom angek\u00fcndigten Pfad<a href=\"#footnote_6\" id=\"footnote-anchor_6\" class=\"inline-footnote__anchor\">[6]<\/a> sieht das Reglement die Er\u00f6ffnung eines Sanktionsverfahrens gegen den betreffenden Staat vor. Dieses Verfahren kann dazu f\u00fchren, dass der Staat eine Einlage in der H\u00f6he von maximal 0,2% des BIP hinterlegen muss.&#13;<\/p>\n<h2>Der korrektive Bereich<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nDer korrektive Bereich pr\u00e4zisiert die Art der Bestimmung exzessiver Haushaltsdefizite und beschreibt das Vorgehen im Fall der Nichteinhaltung. Er definiert die oben erw\u00e4hnten abweichenden Bestimmungen genauer. So ist eine Defizitquote von \u00fcber 3% des BIP tolerierbar, wenn sie aus einer \u00abnegativen j\u00e4hrlichen Wachstumsrate des BIP-Volumens\u00bb oder einem \u00abl\u00e4ngeren Zeitraum mit einem am Potenzialwachstum gemessen \u00e4usserst geringen Wachstum\u00bb resultiert. Gleichzeitig wird eine Schuldenquote von mehr als 60% des BIP akzeptiert, falls sich der Abstand zum Referenzwert \u00fcber die letzten drei Jahre in einem durchschnittlichen Rhythmus von einem Zwanzigstel pro Jahr verringert hat.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nIm Falle eines festgestellten \u00fcberm\u00e4ssigen Haushaltsdefizits bestimmt der korrektive Bereich die Fristen und die Sanktionen. Befindet sich ein Mitgliedstaat der Eurozone in einer solchen Situation, muss er zun\u00e4chst eine zinslose Einlage (h\u00f6chstens 2% seines BIP) hinterlegen. Falls er keine Korrekturmassnahmen ergreift, kann die Einlage in eine Busse umgewandelt werden.&#13;<\/p>\n<h2>Der Haushaltspakt<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nDer Haushaltspakt des SKS-Vertrags best\u00e4tigt in weiten Teilen die Vorschriften des revidierten Stabilit\u00e4ts- und Wachstumspaktes. Dennoch sind einige Innovationen zu erw\u00e4hnen. So stipuliert Art. 3 des Paktes, dass der strukturelle Saldo der \u00f6ffentlichen Haushalte \u20130,5% des BIP nicht \u00fcberschreiten soll. Diese Grenze kann bis zu \u20131% des BIP erweitert werden, sofern die Schuldenquote wesentlich unterhalb der Referenzschwelle liegt. Zweitens muss das im Pakt beschriebene Dispositiv in die nationalen Gesetzgebungen der unterzeichnenden L\u00e4nder \u00fcbergef\u00fchrt werden. Im Falle einer Nichtanwendung kann der Gerichtshof gegen den Staat eine Busse im Umfang von h\u00f6chstens 1% des BIP verh\u00e4ngen. Schliesslich pr\u00e4zisiert der SKS-Vertrag, dass die nationalen Haushaltsregeln im Fall von starken mittelfristigen Abweichungen von der Zielgr\u00f6sse einen automatischen Korrekturmechanismus vorsehen m\u00fcssen. W\u00e4hrend der revidierte Stabilit\u00e4ts- und Wachstumspakt die Verpflichtung einf\u00fchrt, die europ\u00e4ischen Regeln in die nationale Gesetzgebung \u00fcberzuf\u00fchren, pr\u00e4zisiert der Haushaltspakt die Form und den Inhalt der Regeln.&#13;<\/p>\n<h2>Das Twopack<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nAls letzte Verordnung vervollst\u00e4ndigt das Twopack das europ\u00e4ische Dispositiv zur Haushaltsdisziplin. Es besteht aus zwei Reglementen von EU-Parlament und Rat und ist nur f\u00fcr L\u00e4nder der Eurozone verbindlich. Ziel ist die Verbesserung der verschiedenen \u00dcberwachungsmechanismen innerhalb der Wirtschafts- und W\u00e4hrungsunion. So sieht die Verordnung 472\/2013 vor, in Schwierigkeiten steckende L\u00e4nder einer verst\u00e4rkten \u00dcberwachung zu unterziehen. Das betrifft insbesondere jene L\u00e4nder, welche Finanzhilfe von anderen Mitgliedstaaten, von internationalen Institutionen oder etwa vom Europ\u00e4ischen Stabilit\u00e4tsmechanismus erhalten.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nDas zweite Reglement erg\u00e4nzt den pr\u00e4ventiven und korrektiven Bereich des Paktes und hat eine doppelte Funktion. Einerseits pr\u00e4zisiert er die gemeinsamen Haushaltsbestimmungen der Mitgliedstaaten. Zu diesem Zweck verbessert das Twopack die \u00dcberwachung und die Kontrolle der nationalen Haushaltspl\u00e4ne. Die Mitgliedstaaten sind von nun an dazu verpflichtet, ihre Haushaltspl\u00e4ne f\u00fcr das kommende Jahr vorzulegen. Zugleich m\u00fcssen sie die definitiven Budgets ver\u00f6ffentlichen. Diese Dokumente unterstehen der Kontrolle durch die Kommission und die Eurogruppe.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nDas Reglement erg\u00e4nzt den korrektiven Bereich des revidierten Paktes auch dahin gehend, dass L\u00e4nder, die einem Verfahren wegen exzessiver Haushaltsdefizite unterstehen, automatisch ein Programm der Wirtschaftspartnerschaft befolgen m\u00fcssen. Dieses Programm muss strukturelle Massnahmen und Reformen im Hinblick auf die Defizite beinhalten. Zudem muss das Land regelm\u00e4ssig \u00fcber die Umsetzung des Budgets und der beschlossenen Massnahmen Rechenschaft ablegen. Diese Verpflichtung besteht \u00fcber die gesamte Dauer des Verfahrens.&#13;<\/p>\n<h2>Das Problem der Koh\u00e4renz<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nDurch die beschriebene Stapelung von Gesetzen und Regulierungen ergibt sich ein Koh\u00e4renzproblem. Das gilt nicht nur f\u00fcr den Bezugsrahmen, sondern auch f\u00fcr die unterschiedlichen Verfahren, die zu befolgen sind. Grunds\u00e4tzlich ist dies der Transparenz und der Verst\u00e4ndlichkeit des Dispositivs abtr\u00e4glich. Festzuhalten ist auch, dass die urspr\u00fcnglichen Vorschriften wie auch die nachfolgenden Anpassungen einen gewissen Handlungsspielraum f\u00fcr l\u00e4nderspezifische Interpretationen \u00fcbrig lassen. Damit ist zu erwarten, dass die Umsetzung der europ\u00e4ischen Haushaltsregeln von Land zu Land (d. h. r\u00e4umlich) und auch bez\u00fcglich des momentanen politischen und haushaltsm\u00e4ssigen Umfelds (d. h. zeitlich) variiert.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nDas Dispositiv konnte bekanntlich nicht sicherstellen, dass die L\u00e4nder der Eurozone die Krise mit gesunden Staatsfinanzen \u00fcberstehen.<a href=\"#footnote_7\" id=\"footnote-anchor_7\" class=\"inline-footnote__anchor\">[7]<\/a> Trotz aller Erg\u00e4nzungen in den letzten Jahren scheint es nach wie vor nicht in der Lage, die gesteckten Ziele zu erreichen.<\/p>\n<ol class=\"footnote\"><li id=\"footnote_1\" class=\"footnote--item\">Vgl. etwa Buiter et al. (1993).&nbsp;<a href=\"#footnote-anchor_1\" class=\"inline-footnote__anchor hidden-print\">[<span class=\"icon-arrow-up\"><\/span>]<\/a><\/li><li id=\"footnote_2\" class=\"footnote--item\">De Grauwe (2009).&nbsp;<a href=\"#footnote-anchor_2\" class=\"inline-footnote__anchor hidden-print\">[<span class=\"icon-arrow-up\"><\/span>]<\/a><\/li><li id=\"footnote_3\" class=\"footnote--item\">Die Staatschefs haben den SKS-Vertrag am 2. M\u00e4rz 2012 unterzeichnet. Nach der Ratifizierung durch mindestens zw\u00f6lf L\u00e4nder der Eurozone konnte der Vertrag am 1. Januar 2013 in Kraft treten.&nbsp;<a href=\"#footnote-anchor_3\" class=\"inline-footnote__anchor hidden-print\">[<span class=\"icon-arrow-up\"><\/span>]<\/a><\/li><li id=\"footnote_4\" class=\"footnote--item\">F\u00fcr eine detaillierte Analyse des europ\u00e4ischen Dispositivs zur Haushaltsdisziplin siehe Berset (2013).&nbsp;<a href=\"#footnote-anchor_4\" class=\"inline-footnote__anchor hidden-print\">[<span class=\"icon-arrow-up\"><\/span>]<\/a><\/li><li id=\"footnote_5\" class=\"footnote--item\">Dafflon und Rossi (1999).&nbsp;<a href=\"#footnote-anchor_5\" class=\"inline-footnote__anchor hidden-print\">[<span class=\"icon-arrow-up\"><\/span>]<\/a><\/li><li id=\"footnote_6\" class=\"footnote--item\">F\u00fcr einen Staat, der das Haushaltsziel mittelfristig verfehlt, wird die Abweichung dann als signifikant eingestuft, wenn sie mindestens 0,5% des BIP f\u00fcr ein gegebenes Jahr oder mindestens 0,25% des j\u00e4hrlichen BIP im Durchschnitt \u00fcber zwei aufeinanderfolgende Jahre betr\u00e4gt.&nbsp;<a href=\"#footnote-anchor_6\" class=\"inline-footnote__anchor hidden-print\">[<span class=\"icon-arrow-up\"><\/span>]<\/a><\/li><li id=\"footnote_7\" class=\"footnote--item\">Rossi et Dafflon (2012).&nbsp;<a href=\"#footnote-anchor_7\" class=\"inline-footnote__anchor hidden-print\">[<span class=\"icon-arrow-up\"><\/span>]<\/a><\/li><\/ol>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die europ\u00e4ischen Regeln f\u00fcr Haushaltsdisziplin sind ein Fundament zur Schaffung der Eurozone. 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Urspr\u00fcnglich waren sie daf\u00fcr konzipiert, dass sich die \u00f6ffentlichen Haushalte der EU-L\u00e4nder im Hinblick auf die Einf\u00fchrung einer Einheitsw\u00e4hrung einander angleichen. Seit der Bildung der Eurozone sind diese Beschr\u00e4nkungen zu einem festen Bestandteil der nationalen Haushaltspolitiken geworden. Zum 20. Jubil\u00e4um werfen wir einen Blick auf die Entwicklung der institutionellen Architektur dieses Dispositivs mitsamt seinen bestehenden Schw\u00e4chen.","post_hero_image_description":"Das Dispositiv zur Haushaltsdisziplin der EU beruht noch immer auf den Regeln des Maastricht-Vertrags, dessen Original in einem Banktresor der Stadt Maastricht verwahrt wird.","post_hero_image_description_copyright_de":"","post_hero_image_description_copyright_fr":"","post_references_literature":"<ul>&#13;\n\t<li>Berset S. (2013): The Institutional and Political Economy of the Maastricht Criteria, Masterarbeit, Lehrstuhl f\u00fcr \u00f6ffentliche Finanzen lokale Finanzverwaltung, Universit\u00e4t Freiburg.<\/li>&#13;\n\t<li>Buiter W., Corsetti G., Roubini N., Repullo R. und Frankel J. (1993): Excessive Deficits: Sense and Nonsense in the Treaty of Maastricht, in: Economic Policy, Bd.\u00a08, Nr. 16, S.\u00a057\u2013100.<\/li>&#13;\n\t<li>De Grauwe Paul (2009): Economics of Monetary Union, 8. Ausgabe, Oxford University Press.<\/li>&#13;\n\t<li>Dafflon B. und Rossi S. (1999): Public Accounting Fudges Towards EMU: A First Empirical Survey and Some Public Choice Considerations, in: Public Choice, Bd. 101, Nr. 1\u20132, S.\u00a059\u201384.<\/li>&#13;\n\t<li>Rossi S., und Dafflon B. (2012): Repairing the Original Sin of the European Monetary Union, in: International Journal Monetary Economics and Finance, Bd. 5, S.\u00a0102\u2013123.<\/li>&#13;\n<\/ul>","post_kasten":null,"post_notes_for_print":"","first_teaser_header_de":"","first_teaser_header_fr":"","first_teaser_text_de":"","first_teaser_text_fr":"","second_teaser_header_de":"","second_teaser_header_fr":"","second_teaser_text_de":"","second_teaser_text_fr":"","kseason_de":"","kseason_fr":"","post_in_pdf":117649,"main_focus":null,"serie_email":null,"frontpage_slider_bild":"","artikel_bild-slider":null,"legacy_id":"2989","post_abstract":"","magazine_issue":"20140708","seco_author_reccomended_post":null,"redaktoren":null,"korrektor":null,"planned_publication_date":null,"original_files":null,"external_release_for_author":"19700101","external_release_for_author_time":"00:00:00","link_for_external_authors":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/exedit\/548f06682d20b"},"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/117646"}],"collection":[{"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/4080"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=117646"}],"version-history":[{"count":1,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/117646\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":127033,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/117646\/revisions\/127033"}],"acf:user":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/0"},{"embeddable":true,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/4081"},{"embeddable":true,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/4080"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=117646"}],"wp:term":[{"taxonomy":"post__type","embeddable":true,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/post__type?post=117646"},{"taxonomy":"post_opinion","embeddable":true,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/post_opinion?post=117646"},{"taxonomy":"post_serie","embeddable":true,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/post_serie?post=117646"},{"taxonomy":"post_content_category","embeddable":true,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/post_content_category?post=117646"},{"taxonomy":"post_content_subject","embeddable":true,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/post_content_subject?post=117646"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}