{"id":117711,"date":"2014-07-01T12:00:00","date_gmt":"2014-07-01T12:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/2014\/07\/gisiger-4\/"},"modified":"2023-08-23T23:17:44","modified_gmt":"2023-08-23T21:17:44","slug":"gisiger-3","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/2014\/07\/gisiger-3\/","title":{"rendered":"Die Schweizerische Exportrisikoversicherung \u2013 ein bew\u00e4hrter Nischenplayer f\u00fcr den Schweizer Industriestandort"},"content":{"rendered":"<p>Die gesamten Warenexporte verzeichneten im Jahre 2009 zu Beginn der Finanz- und Wirtschaftskrise einen substanziellen R\u00fcckgang von rund 12,5% gegen\u00fcber 2008. Die Kontraktion war nur kurz, und im Jahre 2010 (siehe <i>Grafik 1)<\/i> konnte wieder ein Exportwachstum von 7,2% registriert werden. Nach einer Phase des raschen Handelswachstums in den Jahren 2003 bis 2007 zeichnet sich in der Schweiz seit 2009 nach einem kurzen krisenbedingten Einbruch im Jahre 2008 eine Phase der Konsolidierung ab. Im Jahre 2013 lagen die schweizerischen Warenexporte mit 210 Mrd. Franken rund 0,3% \u00fcber dem Vorjahreswert.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\n<a href=\"http:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/content\/uploads\/2014\/07\/grafik_gisiger_1_de1.png\"><img fetchpriority=\"high\" decoding=\"async\" class=\"alignnone size-medium wp-image-3680\" src=\"http:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/content\/uploads\/2014\/07\/grafik_gisiger_1_de1-600x494.png\" alt=\"grafik_gisiger_1_de[1]\" width=\"600\" height=\"494\" \/><\/a>&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nDer Schweizer Aussenhandel ist nach wie vor stark auf die L\u00e4nder der Europ\u00e4ischen Union ausgerichtet (siehe <i>Grafik 2).<\/i> Zahlreiche L\u00e4nder dieses traditionell wichtigsten Schweizer Absatzmarktes, insbesondere im s\u00fcdlichen Europa, befinden sich weiterhin in einer schwierigen Lage, welche sich durch eine hohe Arbeitslosigkeit, tiefe Wachstumsraten und eine hohe Staatsverschuldung kennzeichnet. In einem Vergleich zwischen den Jahren 2007 und 2013 zeigt sich, dass die relative Bedeutung von West- und S\u00fcdeuropa als Schweizer Exportdestinationen leicht gesunken ist. Dieser R\u00fcckgang wurde durch das Exportwachstum in Nordamerika und Asien mehr als kompensiert.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\n<a href=\"http:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/content\/uploads\/2014\/07\/grafik_gisiger_2_de1.png\"><img decoding=\"async\" class=\"alignnone size-medium wp-image-3681\" src=\"http:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/content\/uploads\/2014\/07\/grafik_gisiger_2_de1-600x534.png\" alt=\"grafik_gisiger_2_de[1]\" width=\"600\" height=\"534\" \/><\/a>&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nDie Exporte der Chemie- und Pharmabranche betrugen im Jahr 2013 rund 81 Mrd. Franken und steigerten sich gegen\u00fcber dem Jahr 2007 um rund 12 Mrd. Franken. Ein weiterer f\u00fcr den Industriestandort Schweiz wichtiger Exportsektor ist der Maschinenbau, der im Jahre 2013 Ausfuhren von 17 Mrd. Franken verzeichnete. Die Stromerzeugung und -verteilung sowie die Schienenfahrzeugbranche sind in der Schweiz seit Langem verankert und exportierten zusammen rund 3 Mrd. Franken. Diese vier kapitalintensiven Industriebranchen generieren eine hohe Nachfrage nach Kreditversicherungen und Garantien im Zusammenhang mit Exporten.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\n<a href=\"http:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/content\/uploads\/2014\/07\/grafik_gisiger_3_de1.png\"><img decoding=\"async\" class=\"alignnone size-medium wp-image-3684\" src=\"http:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/content\/uploads\/2014\/07\/grafik_gisiger_3_de1-600x517.png\" alt=\"grafik_gisiger_3_de[1]\" width=\"600\" height=\"517\" \/><\/a>&#13;<\/p>\n<h2>Die aussenwirtschaftlichen Rahmenbedingungen im Wandel<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nNeben der unternehmerischen Leistung sind die staatlichen Rahmenbedingungen f\u00fcr den Exporterfolg massgebend. Stabile Wechselkurse, attraktive Arbeitsmarktbedingungen und ein offener Marktzugang sind f\u00fcr die wertsch\u00f6pfungsintensive Exportwirtschaft in der Schweiz massgebende Standortfaktoren. Mit der Annahme der eidgen\u00f6ssischen Volksinitiative \u00abGegen Masseneinwanderung\u00bb im Februar 2014 stellen sich im Arbeitsmarkt neue Herausforderungen. Mit jedem Freihandelsabkommen, wie sie 2013 mit Costa Rica, Panama und China abgeschlossen werden konnten, verbessert die Schweiz ihre Standortattraktivit\u00e4t f\u00fcr Exporteure und sichert damit die einheimische Wertsch\u00f6pfung.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nMit der globalen Wirtschaftsintegration sind neben vielen Chancen auch Risiken verbunden. Die Exporte profitieren von einer guten Konjunkturentwicklung in den angestammten Absatzm\u00e4rkten \u2013 und werden in Mitleidenschaft gezogen, wenn diese sich schwach entwickeln. Deshalb ist f\u00fcr die schweizerischen Exporteure \u2013 neben der Pflege der bestehenden \u2013 die Erschliessung neuer Absatzm\u00e4rkte wichtig. Eine erfolgreiche Diversifizierung verlangt unternehmerische Initiative und bedingt ein pragmatisches Risikomanagement. Im Bereich der Absicherung von Wechselkursrisiken k\u00f6nnen Schweizer Exporteure und Importeure auf ein breites Angebot an entsprechenden Instrumenten am Markt zur\u00fcckgreifen.<a href=\"#footnote_1\" id=\"footnote-anchor_1\" class=\"inline-footnote__anchor\">[1]<\/a> Am 6. September 2011 legte die Schweizerische Nationalbank (SNB) den Mindestkurs des Euros zum Franken auf eine Untergrenze von 1.20 Franken fest. Damit hat sie die Volatilit\u00e4t des Frankens stark reduziert und die Planungssicherheit f\u00fcr die Exporteure und Importeure wiederhergestellt. F\u00fcr Unternehmen ist es m\u00f6glich, sich gegen kurzfristige Wechselkursvolatilit\u00e4t abzusichern, jedoch nicht gegen l\u00e4ngerfristige Aufwertungs- und Abwertungstendenzen. In der Regel gilt: Je l\u00e4nger der Absicherungszeitraum ist, desto h\u00f6her sind die zu versichernden Risiken und desto teurer die Absicherungsinstrumente.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nEin gut funktionierender, berechenbarer Finanzsektor ist ein massgebender Standortfaktor f\u00fcr Exporteure, welche sich den Zugang zu Bankkrediten f\u00fcr die Finanzierung der Exporte sichern m\u00fcssen. Im Nachgang zur Finanzkrise sind permanente Strukturver\u00e4nderungen insbesondere im Bankensektor zu beobachten. Das betrifft die Banken durch die neuen Basel-III-Vorschriften, welche bei den Eigenmitteln und der Bankenliquidit\u00e4t neue Regeln setzen. Auf der Kreditnachfrageseite haben Exporteure gegen\u00fcber inlandorientierten Firmen in der Regel einen h\u00f6heren Finanzierungsbedarf. Denn die Finanzierungsverhandlungen mit dem ausl\u00e4ndischen Abnehmer sind zumeist schwieriger und auch h\u00e4rter als mit inl\u00e4ndischen Abnehmern. Die Finanzierungsbedingungen k\u00f6nnen gar entscheidend sein f\u00fcr den Zuschlag bei einem Gesch\u00e4ft. Die teilweise langen Fristen zwischen Produktion und Zahlung nach Auslieferung m\u00fcssen finanziert werden. Mit der vorgeschlagenen Revision des Exportrisikoversicherungsgesetzes (ServG)<a href=\"#footnote_2\" id=\"footnote-anchor_2\" class=\"inline-footnote__anchor\">[2]<\/a> wird den Finanzierungsanforderungen der Exporteure Rechnung getragen.&#13;<\/p>\n<h2>Subsidi\u00e4r zum privaten Versicherungsmarkt<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nDie Schweizerische Exportrisikoversicherung (Serv) ist die Nachfolgeinstitution der Exportrisikogarantie (ERG) und seit 1. Januar 2007 operativ t\u00e4tig. Sie ist eine Anstalt des Bundes und unterst\u00fctzt Schweizer Exporteure subsidi\u00e4r zum privaten Versicherungsmarkt, indem sie die politischen und wirtschaftlichen Risiken bei Exportgesch\u00e4ften absichert und so Zahlungsausf\u00e4lle verhindert. Als gesetzliche Voraussetzung ist die Serv der l\u00e4ngerfristigen Eigenwirtschaftlichkeit verpflichtet. Sie finanziert sich durch risikogerechte Pr\u00e4mien selber. Diese Voraussetzung erf\u00fcllt die Serv seit 2007 ohne Schwierigkeiten. Sie versichert neben staatlichen auch private K\u00e4uferrisiken, welchen eine wachsende Bedeutung zukommt. Die gesetzlichen Ziele der Serv sind die Erhaltung und die Schaffung von Arbeitspl\u00e4tzen sowie die F\u00f6rderung des Wirtschaftsstandortes Schweiz durch die Erleichterung der Teilnahme der schweizerischen Exportwirtschaft am internationalen Wettbewerb.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nBei der Schaffung der Serv setzte der Bundesrat den maximalen Verpflichtungsrahmen, innerhalb dessen sie Versicherungs- und Garantieverpflichtungen \u00fcbernehmen darf, auf 12 Mrd. Franken fest. Die Ausnutzung des Verpflichtungsrahmens blieb seit der Aufnahme der Gesch\u00e4ftst\u00e4tigkeit der Serv im Jahre 2007 relativ stabil bei durchschnittlich rund 72% (siehe <i>Grafik 4).<\/i>&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\n<a href=\"http:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/content\/uploads\/2014\/07\/grafik_gisiger_4_de1.png\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignnone size-medium wp-image-3683\" src=\"http:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/content\/uploads\/2014\/07\/grafik_gisiger_4_de1-600x491.png\" alt=\"grafik_gisiger_4_de[1]\" width=\"600\" height=\"491\" \/><\/a>&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nObwohl in der Schweiz wie in vielen hoch entwickelten Volkswirtschaften die Deindustrialisierung ein Thema ist, k\u00f6nnen sich die traditionellen Schweizer Industriesektoren auf den Weltm\u00e4rkten bisher behaupten. Die Serv tr\u00e4gt entscheidend dazu bei, dass der schweizerische Industriesektor auch in schwierigeren M\u00e4rkten und bei komplexen Produkten mit hohem Finanzierungsbedarf erfolgreiche Angebote ausarbeiten kann. Im Jahre 2013 wies nach Branchen die Chemie- und Pharmaindustrie mit 1,7 Mrd. Franken den h\u00f6chsten Anteil des Serv-Neugesch\u00e4fts aus. Die Nachfrage der Stromerzeugungs- und -verteilungsbranche, der Maschinen-, Elektro- und Metallindustrie sowie des Schienenfahrzeugsektors betrug je rund 1,3 Mrd. Franken. Die Nachfrage des Dienstleistungssektors nach Serv-Deckungen ist demgegen\u00fcber, obwohl tendenziell steigend, noch bescheiden.&#13;<\/p>\n<h2>Unterschiedlich ausgebaute staatliche L\u00f6sungen<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nDie staatlichen Exportkreditversicherungen decken mit ihrem Angebot L\u00fccken, die im privaten Versicherungsmarkt bestehen: einerseits bei Exportgesch\u00e4ften mit erh\u00f6hten Risiken, andererseits aber auch in konjunkturell unsicheren Zeiten, in welchen sich der private Markt tendenziell aus dem Versicherungsgesch\u00e4ft zur\u00fcckziehen muss. Viele staatliche Exportkreditversicherungen bieten seit vielen Jahren neben der klassischen Exportkreditversicherung zus\u00e4tzlich die Exportfinanzierung an. Letztere beinhaltet die direkte Kreditvergabe bei Exporttransaktionen. Die Serv beschr\u00e4nkt ihre Gesch\u00e4ftsaktivit\u00e4ten auf das Versicherungs- und Garantiegesch\u00e4ft <i>(Pure Cover).<\/i>&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nIm Kontrast dazu haben angels\u00e4chsische L\u00e4nder wie Grossbritannien und die USA im Nachgang der Finanz- und Wirtschaftskrise die F\u00f6rderung ihres Exportsektors als konjunkturpolitische Massnahme priorisiert. Dabei hat die <i>Export-Import-Bank der USA<\/i> ihr Exportkreditvolumen stark ausgeweitet. Die <i>UK Export Finance<\/i> wird per Mitte Jahr 2014 ein neues Instrument der Exportkreditfinanzierung einf\u00fchren, welches britischen Exporteuren erlauben soll, Liquidit\u00e4tsengp\u00e4sse zu \u00fcberbr\u00fccken.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nDie Leistungen der Exportkreditversicherungen haben handels- und entwicklungsf\u00f6rdernde Effekte. Man muss davon ausgehen, dass viele Entwicklungsl\u00e4nder beispielsweise nur deshalb Zugang zu lebenswichtigen pharmazeutischen Produkten haben, da die Zahlungsrisiken von Exportkreditversicherungen gedeckt werden. Des Weiteren d\u00fcrften viele grenz\u00fcberschreitende Gesch\u00e4fte im Zusammenhang mit kapitalintensiven Infrastrukturvorhaben (Energieversorgung) und im Logistikbereich (Schiff-, Eisenbahnbau, Flugzeuge) ohne staatliche Deckungen nicht finanzierbar sein, weil die einzelnen Risiken zu hoch w\u00e4ren.&#13;<\/p>\n<h2>Die OECD-Exportkreditgruppe setzt den internationalen Standard<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nGem\u00e4ss WTO sind staatliche Quersubventionierungen im Bereich der Exportfinanzierung nicht statthaft. Die internationalen Rahmenbedingen <i>(Level Playing Field)<\/i> werden f\u00fcr Exportkreditagenturen im Rahmen der OECD-Exportkreditgruppe gesetzt und auch \u00fcberwacht. Dazu werden Mindestpr\u00e4mien und -konditionen im Exportversicherungs- sowie -finanzierungsgesch\u00e4ft festgelegt. Weiter werden auch die maximalen Laufzeiten geregelt. Im \u00abArrangement staatlich unterst\u00fctzter Exportkredite\u00bb<a href=\"#footnote_3\" id=\"footnote-anchor_3\" class=\"inline-footnote__anchor\">[3]<\/a> werden die maximalen Laufzeiten festgeschrieben: F\u00fcr L\u00e4nder mit hohem Einkommen (L\u00e4nderkategorie\u00a0I) betr\u00e4gt diese maximale Laufzeit f\u00fcnf Jahre (bzw. 8,5 Jahre mit Notifikation) und f\u00fcr die L\u00e4nder mit weniger entwickelten Kapitalm\u00e4rkten (L\u00e4nderkategorie\u00a0II) maximal zehn Jahre. Ausnahmen sind nur m\u00f6glich in Sektoren mit sehr langen Amortisations- und R\u00fcckzahlungsfristen und unter der Voraussetzung, dass die Teilnehmerl\u00e4nder im Konsensus eine Ausnahme gew\u00e4hren. Solche Ausnahmen bestehen in den Bereichen Schienenverkehr, Flugzeuge, Schiffe, Nuklearenergie, erneuerbare Energien und Wasserprojekte sowie bei der Projektfinanzierung. Bei den erneuerbaren Energien und Wasserprojekten werden insbesondere globale Klimaschutzbem\u00fchungen unterst\u00fctzt, indem Projekte, welche eine l\u00e4ngerfristige Finanzierung ben\u00f6tigen (z. B. Windkraftprojekte), \u00fcberhaupt erst finanzierbar gemacht werden. Bei hohen initialen Investitionsbed\u00fcrfnissen und kleinen j\u00e4hrlichen Einnahmen sind l\u00e4ngerfristige Finanzierungsangebote f\u00fcr die Realisierbarkeit eines Projekts notwendig. Die staatlichen Exportkreditversicherungen nehmen daher eine wichtige Rolle in der Versorgung der Entwicklungs- und Schwellenl\u00e4nder mit Technologieexporten ein, insbesondere im Bereich der Infrastrukturfinanzierung im weiteren Sinne.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nBei Ausnahmen m\u00fcssen die jeweiligen Exportkreditversicherungen die Gesch\u00e4fte notifizieren: Sie m\u00fcssen die Finanzierungsdetails den Arrangement-Teilnehmern bekannt geben. Den einzelnen Teilnehmern sind Informationsrechte bei Notifizierungen vorbehalten, damit die Standards nicht unterlaufen werden k\u00f6nnen. Um versteckte Quersubventionierungen \u00fcber eine zu freundliche Risikobeurteilung zu verhindern, erstellt eine Expertengruppe des Weiteren verbindliche L\u00e4nderratings. An diese Ratings sind die Risikopr\u00e4mien gebunden. Den einzelnen Exportkreditversicherungen bleibt es freigestellt, die festgelegten L\u00e4nderratings individuell zu versch\u00e4rfen; sie d\u00fcrfen sie aber nicht unterlaufen.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nIm Rahmen der OECD-Exportkreditgruppe kommt den Menschrechten, dem Umweltschutz, der nachhaltigen Entwicklung und den Sozialstandards eine hohe Bedeutung zu. Die staatlichen Exportkreditversicherungen verpflichten sich, diese Standards einzuhalten und auch die entsprechend beantragten Projekte der \u00d6ffentlichkeit transparent darzulegen.&#13;<\/p>\n<h2>Gleich lange Spiesse f\u00fcr die Schweizer Exportwirtschaft<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nDie Schweizerische Exportrisikoversicherung ist ein integraler Bestandteil der Standortf\u00f6rderungsinstrumente der Schweiz. Der Strukturwandel im Finanzgesch\u00e4ft, die zunehmende Regulierung der Finanzdienstleister und die als Antwort darauf entstehenden neuen Deckungsangebote der konkurrierenden Exportkreditversicherungen erfordern eine regelm\u00e4ssige \u00dcberpr\u00fcfung des Deckungsangebots. Die aktuell vorgeschlagenen Gesetzes\u00e4nderungen sollen der Serv erm\u00f6glichen, die Benachteiligung gegen\u00fcber der Konkurrenz in den OECD-L\u00e4ndern zu verringern.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\n&nbsp;<\/p>\n<ol class=\"footnote\"><li id=\"footnote_1\" class=\"footnote--item\">F\u00fcr weitere Informationen zur Wechselkursabsicherung siehe KMU-Portal: www.kmu.admin.ch > Praktisches Wissen > Import \/ Export > Deckung der Risiken > Wechselkursrisiken.&nbsp;<a href=\"#footnote-anchor_1\" class=\"inline-footnote__anchor hidden-print\">[<span class=\"icon-arrow-up\"><\/span>]<\/a><\/li><li id=\"footnote_2\" class=\"footnote--item\">Botschaft zur \u00c4nderung des Bundesgesetzes \u00fcber die Schweizerische Exportrisikoversicherung (Exportrisikoversicherungsgesetz, ServG) vom 21. Mai 2014.&nbsp;<a href=\"#footnote-anchor_2\" class=\"inline-footnote__anchor hidden-print\">[<span class=\"icon-arrow-up\"><\/span>]<\/a><\/li><li id=\"footnote_3\" class=\"footnote--item\">Abrufbar unter: www.oecd.org > Topics >Trade > Export Credits > The Arrangement on Export Credits.&nbsp;<a href=\"#footnote-anchor_3\" class=\"inline-footnote__anchor hidden-print\">[<span class=\"icon-arrow-up\"><\/span>]<\/a><\/li><\/ol>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die gesamten Warenexporte verzeichneten im Jahre 2009 zu Beginn der Finanz- und Wirtschaftskrise einen substanziellen R\u00fcckgang von rund 12,5% gegen\u00fcber 2008. Die Kontraktion war nur kurz, und im Jahre 2010 (siehe Grafik 1) konnte wieder ein Exportwachstum von 7,2% registriert werden. 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Mai 2014 hat der Bundesrat einen wichtigen Schritt getan, um in einem spezifischen Exportbereich die Standortattraktivit\u00e4t der Schweiz als Produktions- und Dienstleistungsexportland zu erhalten und zu verbessern.","post_hero_image_description":"Die Exportrisikoversicherungen unterst\u00fctzen auch globale Klimaschutzbem\u00fchungen, indem zum Beispiel Windkraftprojekte, die eine l\u00e4ngerfristige Finanzierung ben\u00f6tigen, \u00fcberhaupt erst finanzierbar gemacht werden.","post_hero_image_description_copyright_de":"","post_hero_image_description_copyright_fr":"","post_references_literature":"","post_kasten":[{"kasten_title":"Revision der Serv auf einen Blick","kasten_box":"Die geplanten Teilrevisionen des Exportrisikoversicherungsgesetzes (Punkte 1\u20134) sowie der Verordnung (Punkte 5\u20137) enthalten folgende Vorschl\u00e4ge:&#13;\n<ul>&#13;\n\t<li>dauerhafte Erg\u00e4nzung des Angebots mit der Fabrikationskreditversicherung, der Bondgarantie und der Refinanzierungsgarantie;<\/li>&#13;\n\t<li>Verbesserung der Rahmenbedingungen f\u00fcr den Abschluss von privatrechtlichen R\u00fcckversicherungsvertr\u00e4gen;<\/li>&#13;\n\t<li>Abschluss von Versicherungen in der Regel durch Verf\u00fcgungen statt wie bisher durch \u00f6ffentlich-rechtliche Vertr\u00e4ge;<\/li>&#13;\n\t<li>gesetzliche Verankerung von Anzeigepflichten, welche heute ein Standardinstrument in der Korruptionsbek\u00e4mpfung sind;<\/li>&#13;\n\t<li>Systematisierung der Anforderungen an den schweizerischen Wertsch\u00f6pfungsanteil als Voraussetzung f\u00fcr die Gew\u00e4hrung einer Versicherung durch die Serv;<\/li>&#13;\n\t<li>selektive Anpassung der maximalen Deckungss\u00e4tze;<\/li>&#13;\n\t<li>explizite Erw\u00e4hnung der Menschenrechte in der Verordnung.<\/li>&#13;\n<\/ul>"},{"kasten_title":"Befristete Angebote ins ordentliche Recht \u00fcberf\u00fchren","kasten_box":"Im Zuge der Finanz- und Wirtschaftskrise hat die Serv 2009 im Auftrag des Bundes zus\u00e4tzliche Produkte eingef\u00fchrt, welche bis Ende 2015 befristet sind. Grundlage f\u00fcr diese neuen Produkte war die Annahme, dass es bei den Schweizer Exporteuren zu Liquidit\u00e4tsengp\u00e4ssen kommen und gleichzeitig der angespannte Interbankenmarkt Exportkredite verteuern k\u00f6nnte. Beides h\u00e4tte der Schweizer Exportwirtschaft geschadet. Besonders die Produkte zur Bek\u00e4mpfung von Liquidit\u00e4tsengp\u00e4ssen haben sich sehr bew\u00e4hrt. Neben der Einf\u00fchrung der neuen Produkte wurde auch der Deckungssatz f\u00fcr wirtschaftliche Risiken befristet bis Ende 2015 auf maximal 95% angehoben. 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