{"id":117753,"date":"2014-07-01T12:00:00","date_gmt":"2014-07-01T12:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/2014\/07\/wipf-2\/"},"modified":"2023-08-23T23:17:43","modified_gmt":"2023-08-23T21:17:43","slug":"wipf","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/2014\/07\/wipf\/","title":{"rendered":"Der Kundenschutz bei Finanzdienstleistungen aus \u00f6konomischer Perspektive"},"content":{"rendered":"<p>Unter Kundenschutz \u2013 im Finanzmarktbereich spricht man von Anlegerschutz\u00a0\u2013 werden verschiedenste Massnahmen verstanden, welche die Konsumenten gegen\u00fcber den Produktherstellern und H\u00e4ndlern besser sch\u00fctzen sollen. Sie umfassen Regeln zu einzelnen Produktcharakteristika (z. B. Sicherheitsanforderungen), Anbietern (z. B. Lizenzen, Ausbildungsanforderungen), Marketingmethoden (z. B. Anforderungen an die Werbung) oder Vertragsregeln (z. B. die allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen). Kundenschutz kann auch verstanden werden als Abweichung vom Rechtsgrundsatz <i>caveat emptor<\/i> (lateinisch: \u00abM\u00f6ge sich der K\u00e4ufer in Acht nehmen.\u00bb), welcher die gesamte Verantwortung bei Kaufvertr\u00e4gen an den K\u00e4ufer delegiert. Kundenschutzgesetze richten sich meist an alle Konsumenten. Manchmal wird dabei aber auch zwischen verschiedenen Kundengruppen mit unterschiedlichem \u00abSchutzbed\u00fcrfnis\u00bb differenziert.<a href=\"#footnote_1\" id=\"footnote-anchor_1\" class=\"inline-footnote__anchor\">[1]<\/a> In der Schweiz ist der Kundenschutz als Bundeskompetenz in Artikel 97 der Bundesverfassung verankert.&#13;<\/p>\n<h2>\u00d6konomie und Kundenschutz<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nW\u00e4hrend sich die \u00d6konomie intensiv mit wettbewerbspolitischen Fragen besch\u00e4ftigt hat, wurde der Konsumentenschutz erst in den letzten Jahren als Forschungsfeld entdeckt. Die beiden Themenfelder sind eng miteinander verbunden.<a href=\"#footnote_2\" id=\"footnote-anchor_2\" class=\"inline-footnote__anchor\">[2]<\/a> Denn f\u00fcr viele Produkte ist ein funktionierender Wettbewerb der beste Konsumentenschutz, da er die Unternehmen zwingt, Produkte anzubieten, die im Interesse und zum Nutzen der Kunden sind. Besteht Wettbewerb, so prosperieren Firmen, welche den Kunden gute Produkte anbieten, w\u00e4hrend solche mit schlechten Produkten schrumpfen. Doch wann braucht es Konsumentenschutz? Theoretisch l\u00e4sst sich zeigen, dass der Nutzen aus Vertr\u00e4gen maximal ist, wenn sie gegenseitig freiwillig (d. h. ohne Zwang oder \u00fcberm\u00e4ssigen Druck auf den K\u00e4ufer) eingegangen werden, keine signifikanten Auswirkungen auf Dritte haben und auf symmetrischer Information beruhen. Jeder weitere Eingriff in die Vertragsfreiheit w\u00e4re dann sch\u00e4dlich. Unter diesen Voraussetzungen g\u00e4be es keinen Grund f\u00fcr Konsumentenschutz, und <i>caveat emptor<\/i> w\u00e4re die beste L\u00f6sung.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nIn Realit\u00e4t ist jedoch vor allem die Voraussetzung symmetrischer Information zwischen K\u00e4ufer und Verk\u00e4ufer meistens nicht gegeben. Asymmetrische oder unvollst\u00e4ndige Information ist in den meisten M\u00e4rkten pr\u00e4sent und stellt somit eher den Normalfall denn die Ausnahme wirtschaftlichen Handelns dar.<a href=\"#footnote_3\" id=\"footnote-anchor_3\" class=\"inline-footnote__anchor\">[3]<\/a> Wie die Literatur zeigt, k\u00f6nnen solche Informationsprobleme die effiziente Funktionsweise des Marktmechanismus einschr\u00e4nken und im Extremfall sogar zu einem Zusammenbruch des Marktes f\u00fchren.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nAn einem solchen Szenario haben jedoch sowohl die K\u00e4ufer als auch die Anbieter kein Interesse \u2013 Erstere wollen G\u00fcter kaufen, Letztere wollen G\u00fcter verkaufen. Deshalb haben sich verschiedene Mechanismen herausgebildet, welche solchen Informationsproblemen entgegenwirken. Beispielsweise geben Anbieter den Kunden Garantien ab, unterstellen sich einem G\u00fctesiegel oder bewerben sich mit f\u00fcr den Kunden n\u00fctzlichen Angaben. Dadurch versuchen sie, sich einen guten Ruf zu schaffen, oft \u00fcber den Aufbau einer Marke. Auf der anderen Seite kann der K\u00e4ufer versuchen, m\u00f6glichst viel \u00fcber den Anbieter oder das Produkt herauszufinden, indem er sich selbst spezifisches Wissen aneignet oder einen Informationsintermedi\u00e4r (z. B. Comparis, Kassensturz) bzw. einen Berater in Anspruch nimmt. In vielen F\u00e4llen werden so die Informationsprobleme quasi von selbst gel\u00f6st oder zumindest einged\u00e4mmt.&#13;<\/p>\n<h2>Wann macht eine staatliche Regulierung Sinn?<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nWenn diese Mechanismen allerdings nicht spielen oder nicht stark genug sind, kann das Ergebnis unter Umst\u00e4nden durch eine staatliche Regulierung verbessert werden. Eine solche muss jedoch erstens wirksam sein, und zweitens muss ihr Nutzen den dadurch verursachten Kosten gegen\u00fcbergestellt werden. Denn jede St\u00e4rkung des Konsumentenschutzes und einer Abweichung vom Grundsatz <i>caveat emptor<\/i> hat ihren Preis. Je besser der Konsument gesch\u00fctzt wird, desto weniger Verantwortung tr\u00e4gt er und desto weniger sorgf\u00e4ltig wird er seinen Anbieter und seine Produkte ausw\u00e4hlen. Dies f\u00fchrt zu einem Anreizproblem auf Kundenseite und zu einem Verlust an Marktdisziplin. Der Ausbau des Kundenschutzes verringert zudem die wichtigen Anreize zum Aneignen von sogenannten Market-Skills auf Konsumentenseite (z. B. Produktwissen). Weiter bringen Kundenschutzgesetze oft praktische Schwierigkeiten bei der Umsetzung und substanzielle Regulierungskosten mit sich. Sie k\u00f6nnen mit einer geringeren Wettbewerbsintensit\u00e4t und mit weniger Auswahl f\u00fcr die Konsumenten verbunden sein. Auch die Einsichten der politischen \u00d6konomie zur Funktionsweise staatlicher Institutionen sind zu ber\u00fccksichtigen. So erfolgt gerade die Finanzmarktregulierung oft als Reaktion auf (Finanz-)Krisen und hat eine Tendenz zur \u00dcberreaktion. Dadurch kann eine langsamere private Reaktion eingeschr\u00e4nkt oder gar verhindert werden.<a href=\"#footnote_4\" id=\"footnote-anchor_4\" class=\"inline-footnote__anchor\">[4]<\/a> Ob eine staatliche Regulierung im Bereich Kundenschutz Sinn macht, h\u00e4ngt deshalb einerseits vom empirischen Ausmass der Informationsprobleme in einem spezifischen Markt sowie andererseits von der Kosteneffizienz m\u00f6glicher Massnahmen ab. In der Folge werden diese Fragen f\u00fcr den Markt f\u00fcr Finanzdienstleistungen beleuchtet.&#13;<\/p>\n<h2>Kundenschutz im Markt f\u00fcr Finanzdienstleistungen<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nGrunds\u00e4tzlich kann ein Kunde auf drei verschiedene Arten Finanzdienstleistungen beziehen:&#13;<\/p>\n<ul>&#13;<\/p>\n<li>Er entscheidet eigenst\u00e4ndig, welches Finanzprodukt er kaufen m\u00f6chte <i>(Execution only);<\/i><\/li>\n<p>&#13;<\/p>\n<li>er wird bei seinen Entscheidungen von einer Fachperson beraten;<\/li>\n<p>&#13;<\/p>\n<li>er delegiert die Verm\u00f6gensverwaltung an eine Drittperson, die dann im Rahmen ihres Mandats f\u00fcr den Kunden Anlageentscheidungen t\u00e4tigt.<\/li>\n<p>&#13;\n<\/ul>\n<p>&#13;<br \/>\nIn der Praxis beinhaltet der Bezug von Finanzdienstleistungen h\u00e4ufig eine Form von Beratung,<a href=\"#footnote_5\" id=\"footnote-anchor_5\" class=\"inline-footnote__anchor\">[5]<\/a>weshalb sich die folgenden Ausf\u00fchrungen darauf konzentrieren.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nDas spezifische Problem bei der Finanzberatung liegt darin, dass die Beratung Eigenschaften eines Vertrauensguts <i>(Credence-Good)<\/i> aufweist.<a href=\"#footnote_6\" id=\"footnote-anchor_6\" class=\"inline-footnote__anchor\">[6]<\/a> Das sind G\u00fcter, bei denen die K\u00e4ufer auch nach dem Kauf Schwierigkeiten haben, die Qualit\u00e4t des Gutes einzusch\u00e4tzen, und deshalb einem Spezialisten vertrauen m\u00fcssen. Typischerweise sind Vertrauensg\u00fcter Dienstleistungen, welche Expertenwissen erfordern, zum Beispiel von einem Arzt, einem Anwalt oder einem Automechaniker. Doch wieso ist die Qualit\u00e4t einer Finanzberatung f\u00fcr Kunden h\u00e4ufig schwierig einzusch\u00e4tzen? Zwar ist die absolute Wertentwicklung von Finanzinstrumenten auch f\u00fcr Laien gut verst\u00e4ndlich, die Beurteilung der relativen, risikoadjustierten Performance eines Portfolios ist hingegen anspruchsvoll, da sie nur im Vergleich mit risikoad\u00e4quaten Anlagealternativen m\u00f6glich ist, die wiederum von arbitr\u00e4r gew\u00e4hlten Kriterien abh\u00e4ngen. Zudem beruht die Beurteilung der situativen Angemessenheit eines Portfolios auf einer Vielzahl individueller Aspekte und den Pr\u00e4ferenzen des Kunden. Das geringe Fachwissen vieler Kunden erschwert eine solche Einsch\u00e4tzung zus\u00e4tzlich. Im Nachhinein ist es deshalb f\u00fcr viele Kunden kaum abzusch\u00e4tzen, in welchem Mass etwa eine positive Entwicklung des Portfolios auf eine gute Beratung zur\u00fcckzuf\u00fchren ist oder schlicht auf Gl\u00fcck beruht.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nDie Problematik der Vertrauensg\u00fcter besteht darin, dass sich durch die schlechte \u00dcberpr\u00fcfbarkeit der Beratungsqualit\u00e4t durch die Kunden Verhaltensrisiken auf Berater- wie auch auf Kundenseite ergeben. Auf der Seite des Finanzdienstleisters entsteht der Anreiz, den Kunden mehr im eigenen Interesse (welches oft von dem des Kunden divergiert) zu beraten.<a href=\"#footnote_7\" id=\"footnote-anchor_7\" class=\"inline-footnote__anchor\">[7]<\/a> Auf der Seite des Kunden entsteht der Anreiz zu einer Negativauslese der Berater. Da die Kunden nur ungen\u00fcgend in der Lage sind, zwischen qualitativ guten und schlechten Anbietern zu unterscheiden, wird sich ihre Zahlungsbereitschaft f\u00fcr Finanzberatung derjenigen einer \u00abdurchschnittlichen\u00bb Beratung angleichen. Das bedeutet, dass qualitativ gute Berater f\u00fcr ihre Leistung nicht entsprechend belohnt werden und sich aus dem Markt zur\u00fcckziehen. Dadurch verschlechtert sich die durchschnittliche Qualit\u00e4t der Produkte und der Anbieter am Markt kontinuierlich. Die Antizipation der eigenen Informationsnachteile schw\u00e4cht zudem das f\u00fcr die Anlageberatung zentrale Vertrauen der Kunden in die Finanzberatung. Dies f\u00fchrt zu einem R\u00fcckgang der Zahlungsbereitschaft und der Nachfrage nach Finanzberatung.&#13;<\/p>\n<h2>Hinweise auf Ineffizienzen im Markt f\u00fcr Anlageberatung<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nDie entscheidende Frage ist nun, wie ausgepr\u00e4gt diese Verhaltensrisiken in der Realit\u00e4t sind, oder mit anderen Worten: inwiefern sie durch die oben erw\u00e4hnten Mechanismen zur \u00dcberwindung von Informationsproblemen korrigiert werden k\u00f6nnen. W\u00e4re dies der Fall, so m\u00fcsste der Markt f\u00fcr Anlageberatung durch eine gewisse Transparenz und einen mehrheitlich funktionierenden Leistungswettbewerb gepr\u00e4gt sein. Dagegen sprechen jedoch folgende empirische Beobachtungen:<a href=\"#footnote_8\" id=\"footnote-anchor_8\" class=\"inline-footnote__anchor\">[8]<\/a>&#13;<\/p>\n<ul>&#13;<\/p>\n<li>Homogene Finanzprodukte (z. B. Indexfonds) weisen oft signifikante Preisunterschiede auf. Dies deutet auf einen schlecht funktionierenden Wettbewerb hin.<\/li>\n<p>&#13;<\/p>\n<li>Privatanleger investieren \u00fcberdurchschnittlich oft in teure Produkte mit hohen Geb\u00fchren.<\/li>\n<p>&#13;<\/p>\n<li>Die Transparenz bei den Finanzprodukten ist vergleichsweise gering. Die Finanzprodukte unterscheiden sich qualitativ oft nur wenig und enthalten h\u00e4ufig technische Begriffe und inkonsistente Terminologien. Dies erschwert es dem Kunden, verschiedene Produkte zu vergleichen und f\u00fcr ihn wesentliche Informationen (z. B. die Gesamtkosten) herauszufiltern.<\/li>\n<p>&#13;<\/p>\n<li>Die Verg\u00fctung der Berater erfolgt oft indirekt und ist f\u00fcr den Kunden wenig transparent. An den Verkauf bestimmter Produkte gekoppelte Verg\u00fctungssysteme k\u00f6nnen f\u00fcr den Berater Anreize ergeben, die nicht mit den Interessen des Kunden im Einklang sind.<a href=\"#footnote_9\" id=\"footnote-anchor_9\" class=\"inline-footnote__anchor\">[9]<\/a><\/li>\n<p>&#13;\n<\/ul>\n<p>&#13;<br \/>\nAllerdings gibt es in der Schweiz in den letzten Jahren vermehrte Anzeichen f\u00fcr private Initiativen hin zu mehr Transparenz und zu einem Leistungswettbewerb im Sinne des Kunden. So haben Anbieter, die sich ausdr\u00fccklich der Transparenz verschreiben und auch damit werben, ihren Kundenstamm stark ausgebaut, und es sind entsprechende neue Anbieter in den Markt eingetreten.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nOb die Verhaltensrisiken im Schweizer Markt f\u00fcr Anlageberatung gen\u00fcgend ausgepr\u00e4gt sind, um einen wirksamen Leistungswettbewerb zu behindern, und folglich die M\u00f6glichkeit besteht, das Funktionieren des Marktes mit einer (wirksamen) staatlichen Regulierung zu verbessern, bed\u00fcrfte aufgrund dieser Ausgangslage einer fundierteren Abkl\u00e4rung. Hierbei m\u00fcsste insbesondere eine hinreichend \u00fcberzeugende Argumentationskette aufgebaut werden, warum die Bereitstellung von entscheidungsrelevanten Informationen durch Unternehmen nicht funktioniert. Ist ein entsprechender Handlungsbedarf nachgewiesen, w\u00e4re eine Kosten-Nutzen-Analyse von m\u00f6glichen Massnahmen durchzuf\u00fchren. Gerade Letzteres ist angesichts der oben erw\u00e4hnten Kosten von Kundenschutzgesetzen zentral. Vieles spricht deshalb f\u00fcr wohldosierte, gezielte Massnahmen, die an der Wurzel des Problems ansetzen und deren Wirksamkeit erwiesen ist.<a href=\"#footnote_10\" id=\"footnote-anchor_10\" class=\"inline-footnote__anchor\">[10]<\/a><\/p>\n<ol class=\"footnote\"><li id=\"footnote_1\" class=\"footnote--item\">Z. B. die Unterscheidung zwischen Retail-Kunden und professionellen Kunden in den Entw\u00fcrfen zum Finanzdienstleistungsgesetz (Fidleg) und zum Finanzinstitutsgesetz (Finig).&nbsp;<a href=\"#footnote-anchor_1\" class=\"inline-footnote__anchor hidden-print\">[<span class=\"icon-arrow-up\"><\/span>]<\/a><\/li><li id=\"footnote_2\" class=\"footnote--item\">Zum Folgenden vgl. Armstrong (2011) und Vickers (2003).&nbsp;<a href=\"#footnote-anchor_2\" class=\"inline-footnote__anchor hidden-print\">[<span class=\"icon-arrow-up\"><\/span>]<\/a><\/li><li id=\"footnote_3\" class=\"footnote--item\">In den f\u00fcr diesen Artikel interessierenden M\u00e4rkten ist meist der Verk\u00e4ufer besser informiert als der K\u00e4ufer. Von diesem Szenario wird im Folgenden ausgegangen.&nbsp;<a href=\"#footnote-anchor_3\" class=\"inline-footnote__anchor hidden-print\">[<span class=\"icon-arrow-up\"><\/span>]<\/a><\/li><li id=\"footnote_4\" class=\"footnote--item\">Vgl. Zingales (2010), S. 13.&nbsp;<a href=\"#footnote-anchor_4\" class=\"inline-footnote__anchor hidden-print\">[<span class=\"icon-arrow-up\"><\/span>]<\/a><\/li><li id=\"footnote_5\" class=\"footnote--item\">Im EU-Raum nehmen fast 80 Prozent der Kunden beim Kauf von Finanzprodukten eine Beratung in Anspruch, vgl. Inderst und Ottaviani (2012), S. 496f.&nbsp;<a href=\"#footnote-anchor_5\" class=\"inline-footnote__anchor hidden-print\">[<span class=\"icon-arrow-up\"><\/span>]<\/a><\/li><li id=\"footnote_6\" class=\"footnote--item\">Vgl. zum ganzen Absatz Kocher (2010), S. 58\u201371.&nbsp;<a href=\"#footnote-anchor_6\" class=\"inline-footnote__anchor hidden-print\">[<span class=\"icon-arrow-up\"><\/span>]<\/a><\/li><li id=\"footnote_7\" class=\"footnote--item\">Zwar sind die Anlageberater gem\u00e4ss bestehendem Schweizer Auftragsrecht verpflichtet, die Interessen des Kunden zu wahren, doch ist dieser Anspruch rechtlich schwierig durchzusetzen. Ein fehlbares Verhalten des Beraters ist f\u00fcr den Kunden aus den oben genannten Gr\u00fcnden schwer zu erkennen und (ausser bei sehr offensichtlichen Verst\u00f6ssen) vor Gericht kaum zu beweisen, vgl. Kocher (2010), S. 166.&nbsp;<a href=\"#footnote-anchor_7\" class=\"inline-footnote__anchor hidden-print\">[<span class=\"icon-arrow-up\"><\/span>]<\/a><\/li><li id=\"footnote_8\" class=\"footnote--item\">Vgl. Kocher (2010), S. 72\u201377. Die hier aufgef\u00fchrte Evidenz bezieht sich haupts\u00e4chlich auf die USA und m\u00fcsste f\u00fcr die Schweiz noch gesondert \u00fcberpr\u00fcft werden.&nbsp;<a href=\"#footnote-anchor_8\" class=\"inline-footnote__anchor hidden-print\">[<span class=\"icon-arrow-up\"><\/span>]<\/a><\/li><li id=\"footnote_9\" class=\"footnote--item\">Im Bereich der Verm\u00f6gensverwaltung hat das Bundesgericht letztmals 2012 entschieden, dass Verg\u00fctungen von Dritten, welche der Berater im Zusammenhang mit seinem Verwaltungsmandat erh\u00e4lt (Retrozessionen), dem Kunden geh\u00f6ren. Bei der Anlageberatung ist diese Frage rechtlich noch nicht gekl\u00e4rt.&nbsp;<a href=\"#footnote-anchor_9\" class=\"inline-footnote__anchor hidden-print\">[<span class=\"icon-arrow-up\"><\/span>]<\/a><\/li><li id=\"footnote_10\" class=\"footnote--item\">Interessant in diesem Zusammenhang sind die in der Studie von Hackethal und Inderst (2012) gemachten Vorschl\u00e4ge.&nbsp;<a href=\"#footnote-anchor_10\" class=\"inline-footnote__anchor hidden-print\">[<span class=\"icon-arrow-up\"><\/span>]<\/a><\/li><\/ol>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Unter Kundenschutz \u2013 im Finanzmarktbereich spricht man von Anlegerschutz\u00a0\u2013 werden verschiedenste Massnahmen verstanden, welche die Konsumenten gegen\u00fcber den Produktherstellern und H\u00e4ndlern besser sch\u00fctzen sollen. Sie umfassen Regeln zu einzelnen Produktcharakteristika (z. B. Sicherheitsanforderungen), Anbietern (z. B. Lizenzen, Ausbildungsanforderungen), Marketingmethoden (z. B. 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Journal of Economic Literature, 44(1), S. 5\u201342.<\/li>&#13;\n\t<li>Hackethal, Andreas, Inderst, Roman (2012): Messung des Kundennutzens der Anlageberatung. Wissenschaftliche Studie im Auftrag des Bundesministeriums f\u00fcr Ern\u00e4hrung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV).<\/li>&#13;\n\t<li>Inderst, Roman, Ottaviani, Marco (2012): Financial Advice. Journal of Economic Literature 50(2), S.\u00a0494\u2013512.<\/li>&#13;\n\t<li>Kocher, David (2010): Der Anlegerschutz bei der Verm\u00f6gensverwaltung. Ein Vergleich der \u00abMarkets in Financial Instruments Directive\u00bb (MiFID) mit den relevanten Bestimmungen in der Schweiz aus Sicht der \u00f6konomischen Regulierungstheorie.<\/li>&#13;\n\t<li>Vickers, John (2003): Economics for Consumer Policy. Keynes Lecture in Economics, 29 October.<\/li>&#13;\n\t<li>Zingales, Luigi (2009): The Future of Securities Regulation. Journal of Accounting Research 47(2), S.\u00a0391\u2013425.<\/li>&#13;\n<\/ul>","post_kasten":null,"post_notes_for_print":"","first_teaser_header_de":"","first_teaser_header_fr":"","first_teaser_text_de":"","first_teaser_text_fr":"","second_teaser_header_de":"","second_teaser_header_fr":"","second_teaser_text_de":"","second_teaser_text_fr":"","kseason_de":"","kseason_fr":"","post_in_pdf":117756,"main_focus":[156666,157277],"serie_email":null,"frontpage_slider_bild":"","artikel_bild-slider":null,"legacy_id":"3025","post_abstract":"","magazine_issue":"20140708","seco_author_reccomended_post":null,"redaktoren":null,"korrektor":null,"planned_publication_date":null,"original_files":null,"external_release_for_author":"19700101","external_release_for_author_time":"00:00:00","link_for_external_authors":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/exedit\/5489b5b71777f"},"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/117753"}],"collection":[{"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/3881"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=117753"}],"version-history":[{"count":1,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/117753\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":127048,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/117753\/revisions\/127048"}],"acf:post":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/main_focus_post\/157277"},{"embeddable":true,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/main_focus_post\/156666"}],"acf:user":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/3881"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media\/34571"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=117753"}],"wp:term":[{"taxonomy":"post__type","embeddable":true,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/post__type?post=117753"},{"taxonomy":"post_opinion","embeddable":true,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/post_opinion?post=117753"},{"taxonomy":"post_serie","embeddable":true,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/post_serie?post=117753"},{"taxonomy":"post_content_category","embeddable":true,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/post_content_category?post=117753"},{"taxonomy":"post_content_subject","embeddable":true,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/post_content_subject?post=117753"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}