{"id":118067,"date":"2014-04-01T12:00:00","date_gmt":"2014-04-01T12:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/2014\/04\/lampart-18\/"},"modified":"2023-08-23T23:19:10","modified_gmt":"2023-08-23T21:19:10","slug":"lampart-17","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/2014\/04\/lampart-17\/","title":{"rendered":"Modernisierung des Arbeitnehmerschutzes notwendig"},"content":{"rendered":"<p>Nur rund die H\u00e4lfte der Schweizer Arbeitnehmenden geniesst den Schutz eines Gesamtarbeitsvertrages (GAV). Die meisten Schweizer GAV m\u00fcssen sich im internationalen Vergleich punkto Leistungen zwar nicht verstecken. Aber leider gibt es viel zu wenige davon. Viele Arbeitgeber weigern sich, GAV abzuschliessen. So beispielsweise die Schweizer Filialen der internationalen Kleider- und Schuhdetailhandelsketten, welche notabene in L\u00e4ndern mit strengeren Vorschriften GAV abgeschlossen haben. Andere L\u00e4nder mit einer \u00e4hnlich tiefen GAV-Abdeckung haben wenigstens einen gesetzlichen Mindestlohn eingef\u00fchrt.&#13;<\/p>\n<h2>Neue Arbeitsverh\u00e4ltnisse<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nBis Anfang der 1990er-Jahre wurde der schwache Arbeitnehmerschutz durch eine tiefe Arbeitslosigkeit wenigstens teilweise kompensiert. Seither sind die Arbeitslosigkeit und der Druck auf die Arbeitnehmenden gestiegen. Atypische Arbeitsverh\u00e4ltnisse wie die Tempor\u00e4rarbeit nehmen zu. Die Arbeitgeber in den neuen, stark wachsenden Dienst&shy;leistungsbranchen (z.\u2009B. Callcenter, Kuriere, Kosmetikinstitute etc.) sind nicht oder nur sehr schlecht organisiert. Hier kann es deshalb auf absehbare Zeit keine GAV geben. Die Grossbetriebe haben viele Arbeitspl\u00e4tze in andere Branchen ausgelagert (z.\u2009B. Reinigung, Gastronomie). Zahlreiche Firmen sind heute in ausl\u00e4ndischem Besitz oder werden von ausl\u00e4ndischen F\u00fchrungskr\u00e4ften gef\u00fchrt, die mit der Schweizer Sozialpartnerschaft nicht vertraut sind. Eine Modernisierung des &shy;Arbeitnehmerschutzes ist notwendig.&#13;<\/p>\n<h2>Falsche Lohnentwicklung<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nDie Lohnentwicklung ist besorgniserregend. Die Gewerkschaften konnten zwar verhindern, dass die tiefen L\u00f6hne gegen\u00fcber den mittleren weiter in R\u00fcckstand gerieten. Doch auch in der Schweiz hat sich eine Lohnschere ge\u00f6ffnet. Insbesondere die L\u00f6hne der obersten 10% stiegen st\u00e4rker als die \u00fcbrigen Geh\u00e4lter. Die Reall\u00f6hne der Arbeitnehmenden mit Lehre stagnierten hingegen von 2002 bis 2010. Diese Lohnschere ist weniger auf \u00abMarktkr\u00e4fte\u00bb zur\u00fcckzuf\u00fchren, sondern vielmehr die Folge von lohnpolitischen Entscheiden in den Unternehmen. Das zeigte auch die OECD im Rahmen der Studie \u00abDivided We Stand\u00bb. Die Individualisierung der Lohnpolitik (Bonus-Lohnsysteme u.\u2009a.) hat vor allem den Kadern gen\u00fctzt. Dazu &shy;kamen Auslagerungen von \u00f6ffentlichen Betrieben, welche den Kadern eine massive &shy;Erh\u00f6hung ihrer L\u00f6hne erm\u00f6glichten. Weil weniger als die H\u00e4lfte der Besch\u00e4ftigten durch Mindestl\u00f6hne gesch\u00fctzt sind, ist die Schweiz der Gefahr von Lohndruck besonders ausgesetzt. Ungel\u00f6st ist auch das Problem der Lohndiskriminierung von Frauen.&#13;<\/p>\n<h2>Gesamtarbeitsvertr\u00e4ge als K\u00f6nigsweg<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nDer K\u00f6nigsweg f\u00fcr eine Verbesserung des Arbeitnehmerschutzes sind GAV mit guten Mindestl\u00f6hnen. Dadurch sind die L\u00f6hne gegen Lohndruck und Missbr\u00e4uche gesch\u00fctzt. Wenn es gute Mindeststandards mittels GAV gibt, ist die Lohndiskriminierung von Frauen wesentlich geringer, wie beispielsweise ein Vergleich der GAV-Branche Gastgewerbe mit der Detailhandelsbranche zeigt. GAV f\u00fchren zu einer ausgeglicheneren Lohnverteilung. Wenn L\u00f6hne kollektiv verhandelt werden, kommen alle in den Genuss von Lohnerh\u00f6hungen. Bei einer individualisierten Lohnpolitik profitieren die Gutverdiener st\u00e4rker. Das zeigt die \u00f6konomische Forschung.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nIn der Schweiz legt der Staat den GAV durch strenge gesetzliche Bestimmungen Steine in den Weg, statt sie zu f\u00f6rdern. Kein Land in Europa hat so hohe H\u00fcrden f\u00fcr die Allgemeinverbindlicherkl\u00e4rung (AVE) von GAV. Beispielsweise ist das \u00abArbeitgeber&shy;quorum\u00bb eine Schweizer Besonderheit. Zudem verteilt der Staat Milliardensubventionen (z.\u2009B. Landwirtschaft), ohne Auflagen zu den Arbeitsbedingungen zu machen. Das Arbeitgeberquorum muss abgeschafft werden, damit eine besch\u00e4ftigungsm\u00e4ssige Minderheit von Kleinstfirmen die AVE nicht mehr blockieren kann. Wer staatliche Auftr\u00e4ge und Subventionen erh\u00e4lt, muss einer GAV-Verhandlungspflicht unterstellt sein. F\u00fcr die Bereiche ohne GAV braucht es einen gesetzlichen Mindestlohn von 22 Franken pro Stunde.<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Nur rund die H\u00e4lfte der Schweizer Arbeitnehmenden geniesst den Schutz eines Gesamtarbeitsvertrages (GAV). Die meisten Schweizer GAV m\u00fcssen sich im internationalen Vergleich punkto Leistungen zwar nicht verstecken. Aber leider gibt es viel zu wenige davon. Viele Arbeitgeber weigern sich, GAV abzuschliessen. 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