{"id":118171,"date":"2014-03-01T12:00:00","date_gmt":"2014-03-01T12:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/2014\/03\/hegglin-2\/"},"modified":"2023-08-23T23:21:42","modified_gmt":"2023-08-23T21:21:42","slug":"hegglin","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/2014\/03\/hegglin\/","title":{"rendered":"Die Bundeserbschaftssteuer ist ein schwerwiegender Eingriff in die kantonale Steuerhoheit"},"content":{"rendered":"<p>Diverse eidgen\u00f6ssische Volksinitiativen f\u00fchren derzeit in Richtung Zentralisierung im Bereich der Steuern. Das aktuellste Beispiel ist die Volksinitiative, welche die Einf\u00fchrung einer Bundeserbschaftssteuer verlangt, deren Ertrag zu zwei Dritteln in den Ausgleichsfonds der AHV und zu einem Drittel an die Kantone fliessen soll. Die Konferenz der kantonalen Finanzdirektorinnen und Finanzdirektoren (FDK) lehnt diese Volksinitiative ab.&#13;<\/p>\n<h2>Die Kantone erheben die Erbschafts- und Schenkungssteuern<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nDie Initiative stellt einen fundamentalen Eingriff in die Steuerhoheit der Kantone dar und schafft eine neue Bundessteuer. Dabei ist es ein verbreitetes Missverst\u00e4ndnis, dass die Kantone die Erbschaftssteuern abgeschafft h\u00e4tten. Die \u2013 kantonal unterschiedlich ausgestalteten \u2013 Steuererleichterungen bei Erbanf\u00e4llen bezogen sich im Wesentlichen auf die Besteuerung der Erbschaften von direkten Nachkommen. Aber auch da gibt es Ausnahmen: Die Kantone Appenzell Innerrhoden, Neuenburg, Waadt und teilweise Luzern erheben nach wie vor eine Erbschaftssteuer auch f\u00fcr direkte Nachkommen. Schwyz ist der einzige Kanton, der keine Erbschafts- und Schenkungssteuer kennt. Sehr oft geht vergessen, dass die kantonalen Erbschaftssteuern f\u00fcr die nicht nahen Verwandten in zahlreichen Kantonen sehr hoch sind und bei Erbanf\u00e4llen von Nichtverwandten Steuerbelastungen von \u00fcber 40% anfallen k\u00f6nnen. Insgesamt bringt die Erbschafts- und Schenkungssteuer den Kantonen und Gemeinden gem\u00e4ss der aktuellsten Finanzstatistik des Jahres 2011 rund 862 Mio. Franken ein. Das zeigt mit aller Deutlichkeit, dass die Kantone diese Steuer nicht abgeschafft haben, sondern auf differenzierte Weise &shy;erheben.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nBei der Diskussion \u00fcbr die kantonalen Erbschaftssteuern muss das gesamte Steuergef\u00fcge der Kantone beachtet werden. Dazu &shy;geh\u00f6rt die Belastung mit den Einkommenssteuern, besonders aber mit den Verm\u00f6genssteuern, die der Bund nicht kennt. Ganz offensichtlich sind beispielsweise im Kanton Waadt \u2013 trotz der Erbschaftssteuer auch f\u00fcr direkte Nachkommen \u2013 keine Abwanderungen von \u00e4lteren Steuerpflichtigen zu beobachten. Es soll dem Waadtland deshalb ebenso unbenommen bleiben, die Erbschaften so zu besteuern, wie auch dem Kanton Schwyz, ganz auf diese Steuer zu verzichten. Dies ein Beispiel f\u00fcr den funktionierenden Schweizer F\u00f6deralismus, der auch nicht zu einem ruin\u00f6sen Steuerwettbewerb f\u00fchrt. Die Stimmberechtigten der Kantone sollen selber \u00fcber die Gesamt&shy;belastung von Einkommen, Verm\u00f6gen und Erbschaften oder Schenkungen entscheiden k\u00f6nnen. Eine weitere Aush\u00f6hlung des F\u00f6deralismus durch die Zentralisierung von Erbschafts- und Schenkungssteuern ist deshalb abzulehnen.&#13;<\/p>\n<h2>Verfassungsrechtliche M\u00e4ngel und\u00a0heikle Zweckbindung der\u00a0&shy;Ertr\u00e4ge<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nDie Erbschaftssteuerinitiative hat bereits vor dem offiziellen Zustandekommen hohe Wellen geschlagen. Im Falle einer Annahme f\u00fchrt sie zu verfassungsrechtlichen Problemen und Rechtsungleichheiten. Massgebend ist beispielsweise die H\u00f6he des Nachlasses, nicht aber die Quote, die einem Erben anf\u00e4llt: Bei einem Nachlass von 2 Mio. Franken und einem einzigen Erben fallen keine Steuern an, wohl aber bei einem Nachlass von 2,1\u00a0Mio. Franken und vier Erben, die je 525\u2009000\u00a0Franken erhalten. Die in der Initiative vorgesehene Ber\u00fccksichtigung bei einer Unternehmensnachfolge ist v\u00f6llig offen. Die zeitliche R\u00fcckwirkung ist aufgrund der belastenden Auswirkungen und des langen Zeitraums verfassungswidrig. Ob und wie bereits bezahlte kantonale Erbschaftssteuern zur\u00fcckerstattet werden m\u00fcssen, ist v\u00f6llig offen \u2013 abgesehen von den nicht absch\u00e4tzbaren Folgen f\u00fcr die kantonalen Haushalte. Die Zweckbindung freier Steuereinnahmen ist zudem auch aus finanzpolitischen Gr\u00fcnden abzulehnen. Im Bereich der Altersvorsorge sind strukturelle Reformen notwendig. Eine Bundeserbschaftssteuer liegt auch in dieser Hinsicht quer in der Landschaft.<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Diverse eidgen\u00f6ssische Volksinitiativen f\u00fchren derzeit in Richtung Zentralisierung im Bereich der Steuern. Das aktuellste Beispiel ist die Volksinitiative, welche die Einf\u00fchrung einer Bundeserbschaftssteuer verlangt, deren Ertrag zu zwei Dritteln in den Ausgleichsfonds der AHV und zu einem Drittel an die Kantone fliessen soll. 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Franken. Die Kantone machen auf unterschiedliche Weise von ihrem \u00adBesteuerungsrecht Gebrauch, \u00adentsprechend den Pr\u00e4ferenzen i\u00adhrer Stimmb\u00fcrgerinnen und Stimmb\u00fcrger. Die Volksinitiative f\u00fcr \u00adeine Bundeserbschaftssteuer bricht in das f\u00f6deralistische \u00adSystem ein und f\u00fchrt zu zahlreichen rechtlichen und finanz\u00adpolitischen Problemen. 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