{"id":118176,"date":"2014-03-01T12:00:00","date_gmt":"2014-03-01T12:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/2014\/03\/kissling-6\/"},"modified":"2023-08-23T23:19:53","modified_gmt":"2023-08-23T21:19:53","slug":"kissling-5","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/2014\/03\/kissling-5\/","title":{"rendered":"Eine sinnvolle Steuerreform"},"content":{"rendered":"<p>Die Schweiz geh\u00f6rt zu den L\u00e4ndern mit der h\u00f6chsten Ungleichheit in der Verteilung der Verm\u00f6gen. Dies belegen zahlreiche nationale wie internationale Studien. Trotzdem wird diese Erkenntnis von Gegnern der Initiative infrage gestellt. Sie argumentieren, dass in der Verm\u00f6gensstatistik die Verm\u00f6gen der zweiten S\u00e4ule fehlten. W\u00fcrde man diese mit einbeziehen, so erg\u00e4be sich eine weit gleichm\u00e4ssigere Verteilung der Verm\u00f6gen. Diese Argumentation ist allerdings wenig stichhaltig, handelt es sich doch bei den Verm\u00f6gen der zweiten S\u00e4ule um aufgeschobene Einkommen, die im Normalfall in Form von Renten bezogen werden. Deshalb stellen diese kein individuelles, vererbbares Verm\u00f6gen dar und geh\u00f6ren nicht in die Verm\u00f6gensstatistik. In jenen F\u00e4llen, wo das Kapital vor &shy;Antritt des Pensionsalters bezogen wird, erscheint das Verm\u00f6gen in der Statistik.&#13;<\/p>\n<h2>Keine Belastung der Familienunter&shy;nehmen und Erh\u00f6hung der Staatsquote<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nEconomiesuisse und Gewerbeverband warnen ihre Mitglieder, die Umsetzung der Volksinitiative w\u00fcrde die KMU in Liquidit\u00e4tsprobleme bringen und damit die Schweizer Familienunternehmen schw\u00e4chen. Die Initiative sieht auf dem Wert der Familienunternehmen einen h\u00f6heren Freibetrag und einen tieferen Steuersatz vor sowie die M\u00f6glichkeit, die Steuerschuld in bis zu zehn Jahresraten abzuzahlen. Der h\u00f6here Freibetrag und der verminderte Steuersatz w\u00fcrden durch das Parlament festgesetzt. Das b\u00fcrgerlich dominierte Parlament w\u00fcrde ohne Zweifel von dieser Kompetenz Gebrauch machen. Denkbar w\u00e4ren zum Beispiel ein Freibetrag von 20\u00a0Mio. Franken und ein Steuersatz von 5%. Damit w\u00e4ren sch\u00e4tzungsweise 99% der KMU von der Steuerpflicht enthoben. Bei einem Unternehmenswert von zum Beispiel 50 Mio. Franken w\u00fcrde so eine Nachlasssteuer von 1,5\u00a0Mio. Franken anfallen. Oder 150\u2009000 Franken pro Jahr, falls die Steuer in zehn Jahresraten beglichen w\u00fcrde. Die Initiative schaffte somit selbst f\u00fcr grosse Familienunternehmen keine un\u00fcberwindbaren Probleme. Dies umso weniger, als Unternehmer neben ihrem Betrieb in der Regel noch weitere Verm\u00f6genswerte wie Finanzanlagen und Beteiligungen besitzen, die zur Begleichung der Erbschaftssteuer herangezogen werden k\u00f6nnen, ohne dass auf Mittel des Unternehmens zur\u00fcckgegriffen werden m\u00fcsste.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nZwei Drittel des Ertrages sind f\u00fcr den Ausgleichsfonds der AHV vorgesehen. So k\u00f6nnte auf k\u00fcnftig n\u00f6tig werdende Beitragserh\u00f6hungen verzichtet werden, oder diese liessen sich zumindest abfedern. Das h\u00e4tte eine positive Auswirkung auf die Gesamtbelastung der Arbeitskosten und k\u00e4me faktisch einer Steuersenkung gleich. Die Kantone k\u00f6nnten \u00fcber das Drittel des Ertrages, das ihnen zusteht, verf\u00fcgen. Es st\u00fcnde ihnen frei, mit dem Mehrertrag, den sie im Vergleich zur bisherigen kantonalen Erbschaftssteuer erhielten, Steuersenkungen zum Beispiel bei der Verm\u00f6genssteuer vorzunehmen. Eine Annahme der Initiative f\u00fchrte folglich nicht zu einer Erh\u00f6hung der Staatsquote, wie von den Gegnern behauptet wird.&#13;<\/p>\n<h2>Initiative ist massvoll und fair<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nDie Initiative fordert keine neue Steuer, sondern eine Steuerreform. Sie r\u00e4umt mit dem gr\u00f6ssten Steuerchaos der Schweiz auf, wo zum Beispiel in einem Kanton eine Erbschaft an einen Nichtverwandten mit 49% besteuert wird und in einem anderen \u00fcberhaupt nicht. Die Steuerreform bewirkt, dass hohe und sehr hohe Erbschaften erstmals besteuert werden, w\u00e4hrend viele kleinere Erbschaften steuerfrei werden.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nDer an den Ehepartner gehende Teil des Nachlasses ist steuerfrei. Dar\u00fcber hinaus gilt ein Freibetrag von 2 Mio. Franken. Weil beim Nachlass des \u00fcberlebenden Ehepartners auch wieder ein Freibetrag in derselben H\u00f6he gilt, k\u00f6nnen sogar bis zu 4 Mio. Franken steuerfrei auf die n\u00e4chste Generation \u00fcbertragen werden. Die Initiative schont damit kleine und mittlere Erbschaften und f\u00f6rdert so die Verm\u00f6gensbildung im Mittelstand. Sie besteuert keine Leistung, sondern einen Verm\u00f6genszugang, f\u00fcr den der Beg\u00fcnstigte noch nie eine Steuer bezahlt hat. Bleiben sehr hohe Erbschaften unbesteuert, f\u00f6rdert das die unerw\u00fcnschte Konzentration der Verm\u00f6gen in der Hand einiger weniger. Die Erbschaftssteuer ist eine faire Steuer, die dem entgegenwirkt. Der Steuerertrag kommt der AHV zugute und geht damit an die Bev\u00f6lkerung zur\u00fcck.<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Schweiz geh\u00f6rt zu den L\u00e4ndern mit der h\u00f6chsten Ungleichheit in der Verteilung der Verm\u00f6gen. Dies belegen zahlreiche nationale wie internationale Studien. Trotzdem wird diese Erkenntnis von Gegnern der Initiative infrage gestellt. Sie argumentieren, dass in der Verm\u00f6gensstatistik die Verm\u00f6gen der zweiten S\u00e4ule fehlten. 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Franken mit 20% zugunsten der AHV besteuern will, stehen drei Fragenkomplexe im Vordergrund: das Ausmass der Verm\u00f6genskonzentration, die Auswirkung der Initiative auf die Familienunternehmen und die Wirkung auf die Staatsquote. 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