{"id":118399,"date":"2013-12-01T12:00:00","date_gmt":"2013-12-01T12:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/2013\/12\/neuhaus-4\/"},"modified":"2023-08-23T23:22:20","modified_gmt":"2023-08-23T21:22:20","slug":"neuhaus-3","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/2013\/12\/neuhaus-3\/","title":{"rendered":"Steuererleichterungen der Regionalpolitik unterst\u00fctzen strukturschwache Regionen"},"content":{"rendered":"<p>Mit der Regionalpolitik will der Bund die Wettbewerbsf\u00e4higkeit insbesondere f\u00fcr l\u00e4ndliche Regionen st\u00e4rken. In 30 Regionen mit rund 10% der Schweizer Bev\u00f6lkerung k\u00f6nnen jene Unternehmen Steuererleichterungen beantragen, die Arbeitspl\u00e4tze schaffen oder erhalten und so die Wirtschaft st\u00e4rken. Voraussetzung ist u.a., dass es sich um industrielle Unternehmen oder produktionsnahe Dienstleistungsbetriebe handelt.<\/p>\n<p>&#13;<\/p>\n<p>Im Rahmen der Vorbereitungsarbeiten des Mehrjahresprogramms 2016\u20132023 hat das Staatssekretariat f\u00fcr Wirtschaft (Seco) die Umsetzung des Bundesgesetzes \u00fcber Regionalpolitik (BRP)<a href=\"#footnote_1\" id=\"footnote-anchor_1\" class=\"inline-footnote__anchor\">[1]<\/a>einer wissenschaftlichen Evaluation unterzogen. Die Firma B, S, S. Volkswirtschaftliche Beratung wurde beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem Institut de recherches \u00e9conomiques der Universit\u00e4t Neuenburg die nach Artikel 12 gew\u00e4hrten Steuererleichterungen (siehe <i><a class=\"box-link\">Kasten 1<\/a><\/i>) zu evaluieren.<br \/>&#13;<br \/>\n<i><\/i><\/p>\n<p>&#13;<\/p>\n<p>Die Evaluationsarbeiten wurden durch eine Arbeitsgruppe unter der Leitung des Seco begleitet. In der Arbeitsgruppe waren die Generalsekretariate der Volkswirtschaftsdirektorenkonferenz (VDK), der Finanzdirektorenkonferenz (FDK) und der Konferenz der Kantonsregierungen (KdK), von der VDK nominierte kantonale Fachexperten aus den Steuerverwaltungen, den Volkswirtschaftsdirektionen und den Wirtschafts- und Standortf\u00f6rderungsstellen sowie die Eidg. Steuerverwaltung (ESTV) vertreten.<\/p>\n<p>&#13;<\/p>\n<p>Im Hinblick auf eine Optimierung des Instruments hat das Seco aufgrund gesammelter Erfahrungen seit Einf\u00fchrung des BRP parallel zur Evaluation zwei Prospektiv-Studien zur Erarbeitung der Grundlagen einer Reform in Auftrag gegeben (siehe <i><a class=\"box-link\">Kasten 2<\/a><\/i>).<\/p>\n<p>&#13;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&#13;<\/p>\n<h3>Zwei Studien und deren Empfehlungen<\/h3>\n<p>&#13;<\/p>\n<p>Die Credit Suisse Economic Research \u00fcberpr\u00fcfte das Anwendungsgebiet im Lichte der Raumentwicklungspolitik des Bundes und der Kantone. Die Experten empfehlen eine st\u00e4rkere Ber\u00fccksichtigung der raumplanerischen Dimension und eine Orientierung an regionalen Zentren in strukturschwachen Regionen. Unter Beibehaltung des heutigen Bev\u00f6lkerungsanteils von 10% soll sich das Anwendungsgebiet verst\u00e4rkt auf strukturschwache Gebiete konzentrieren, die sich f\u00fcr die Arbeitsplatzschaffung eignen. Gem\u00e4ss den Empfehlungen der Experten wurde ein Modell entwickelt, welches sich in Einklang mit den Raumentwicklungszielen des Bundes \u2013 d.h. dem Raumkonzept Schweiz und den kantonalen Richtpl\u00e4nen und strategischen Entwicklungspl\u00e4nen \u2013 an regionalen Zentren in strukturschwachen Regionen orientiert.<\/p>\n<p>&#13;<\/p>\n<p>Die KPMG analysierte bestehende Steuererleichterungsmodelle in der EU. Auch die EU-Kompatibilit\u00e4t des heutigen Schweizer Systems sowie mit der m\u00f6glichen Einf\u00fchrung einer betragsm\u00e4ssigen Obergrenze wurde gepr\u00fcft. Gem\u00e4ss Empfehlung der Experten soll anstelle des heutigen Prozentsatzes zur Festlegung der Steuererleichterung in Zukunft ein Betrag festgelegt werden. Dieser soll im Verh\u00e4ltnis zu den geschaffenen Arbeitspl\u00e4tzen stehen und vom Unternehmen \u00fcber die Laufzeit von maximal 10 Jahren von den Steuern in Abzug gebracht werden k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>&#13;<\/p>\n<h2>Evaluationsergebnisse und Empfehlungen<\/h2>\n<p>&#13;<\/p>\n<p>Die Evaluation<a href=\"#footnote_2\" id=\"footnote-anchor_2\" class=\"inline-footnote__anchor\">[2]<\/a> zeigt, dass die im Jahr 2010 laufenden Projekte \u00fcber ihre bisherige Laufzeit rund 12\u2009260 neue Arbeitspl\u00e4tze im strukturschwachen l\u00e4ndlichen Raum geschaffen haben. Insgesamt arbeiteten 2010 in diesen Projekten knapp 24\u2009650 Arbeitnehmende. Die im Jahr 2011 laufenden 231 Projekte haben \u00fcber deren bisherige Laufzeit eine Wertsch\u00f6pfung (d.h. Umsatz minus Vorleistungen) von insgesamt 6,5 Mrd. Franken und eine zus\u00e4tzliche Nachfrage nach G\u00fctern und Dienstleistungen in den entsprechenden Regionen von 2 Mrd. Franken generiert. Die insgesamt induzierte Wertsch\u00f6pfung d\u00fcrfte f\u00fcr diese Projekte in der genannten Periode bei etwa 10 Mrd. Franken liegen. Zwischen 2007 und 2010 bezahlten die steuererleichterten Firmen zumindest theoretisch j\u00e4hrlich rund 1,5 Mrd. Franken weniger direkte Bundessteuern als bei einer normalen Veranlagung. Dem stehen rund 253 Mio. Franken direkte Bundessteuern gegen\u00fcber, welche diese Firmen durchschnittlich pro Jahr bezahlten.<\/p>\n<p>&#13;<\/p>\n<p>Volumenm\u00e4ssig konzentrieren sich die Steuererleichterungen auf wenige noch unter der Lex-Bonny (Verf\u00fcgungen erlassen bis 31.12.2007) unterst\u00fctzte Projekte. Rund 38% der Projekte wiesen keine Gewinne aus und konnten somit von der Steuererleichterung nicht profitieren. F\u00fcr 57% der Unternehmen waren die Steuererleichterungen der bedeutendste Faktor beim Standortentscheid. 43% h\u00e4tten das Projekt auch ohne Steuererleichterungen durchgef\u00fchrt \u2013 allerdings nicht notwendigerweise am gleichen Ort, was f\u00fcr die Regionalpolitik von zentraler Bedeutung ist. Die H\u00f6he des Mitnahmeeffektes und der Nettokosten f\u00fcr den Bund konnten die Evaluatoren aus methodischen Gr\u00fcnden nicht berechnen. Sie gehen jedoch davon aus, dass sich diejenigen Firmen, die sehr hohe Gewinne auswiesen, prim\u00e4r wegen den Steuererleichterungen in den strukturschwachen Regionen ansiedelten. Der betragsm\u00e4ssige Anteil jener Projekte, welche auch ohne Steuererleichterungen am gleichen Standort durchgef\u00fchrt worden w\u00e4ren, an den zumindest theoretisch entgangenen Steuereinnahmen d\u00fcrfte deshalb relativ gering ausfallen. Die Evaluatoren beurteilen die zeitliche Nachhaltigkeit der gef\u00f6rderten Projekte positiv. Wegz\u00fcge nach Beendigung der Steuererleichterungen konnten im Untersuchungszeitraum nicht festgestellt werden.<\/p>\n<p>&#13;<\/p>\n<p>Auf gesamtschweizerischer Ebene darf die Wirkung des Instruments nicht \u00fcbersch\u00e4tzt werden. Da die quantitative Bedeutung der Unternehmen mit Steuererleichterungen recht klein ist, kann eine empirische Analyse von makro\u00f6konomischen Daten auf gesamtschweizerischer Ebene keine positiven Effekte nachweisen. Auf Ebene der betroffenen strukturschwachen Regionen zeigt die Evaluation auf, dass die Steuererleichterungen dazu beigetragen haben, zahlreiche Arbeitspl\u00e4tze zu schaffen. F\u00fcr diese Regionen sind die unterst\u00fctzten Arbeitspl\u00e4tze sowie die induzierte Wertsch\u00f6pfung bedeutsam.<\/p>\n<p>&#13;<\/p>\n<p>Die Evaluatoren empfehlen, eine betragsm\u00e4ssige Obergrenze festzulegen zur Vermeidung \u00fcberm\u00e4ssiger Steuererleichterungen pro Arbeitsplatz und die Anwendungsgebiete im Lichte der Raumentwicklungspolitik anzupassen. Weiter empfiehlt B, S, S., die Einschr\u00e4nkung der Steuererleichterungen auf industrielle und produktionsnahe Dienstleistungsbetriebe aufzuheben und somit Steuererleichterungen f\u00fcr alle Wirtschaftssektoren unter Ausnahme des Agrarsektors zu erm\u00f6glichen.<\/p>\n<p>&#13;<\/p>\n<h2>Haltung der Kantone<\/h2>\n<p>&#13;<\/p>\n<p>Die wissenschaftlichen Grundlagenarbeiten wurden im Fr\u00fchling 2013 mit Vorlegen der Schlussberichte abgeschlossen. Das Seco hat die Empfehlungen eingehend gepr\u00fcft und die VDK als federf\u00fchrende Konferenz konsultiert. Im Namen der Kantone begr\u00fcsste die VDK eine Reform und somit eine Weiterf\u00fchrung der Steuererleichterungen im Rahmen der Regionalpolitik. In ihrer Stellungnahme unterst\u00fctzte sie die Einf\u00fchrung einer Obergrenze sowie die Neudefinition der Anwendungsgebiete und lehnte den <i>Status quo<\/i> ebenso deutlich ab. Die Ausweitung des Anwendungsbereichs auf alle wirtschaftlichen T\u00e4tigkeiten wurde ebenfalls abgelehnt.<\/p>\n<p>&#13;<\/p>\n<h2>Entscheid des Bundesrates und weiteres Vorgehen<\/h2>\n<p>&#13;<\/p>\n<p>Der Bundesrat hat die Ergebnisse der Evaluation zur Kenntnis genommen und beauftragte das Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF), einen Revisionsentwurf der Verordnung \u00fcber die Gew\u00e4hrung von Steuererleichterungen im Rahmen der Regionalpolitik<a href=\"#footnote_3\" id=\"footnote-anchor_3\" class=\"inline-footnote__anchor\">[3]<\/a> sowie der Verordnung des WBF \u00fcber die Festlegung der Anwendungsgebiete f\u00fcr Steuererleichterungen<a href=\"#footnote_4\" id=\"footnote-anchor_4\" class=\"inline-footnote__anchor\">[4]<\/a> vorzubereiten. Im Vordergrund stehen die folgenden Reformpunkte:<\/p>\n<p>&#13;<\/p>\n<ul>&#13;<\/p>\n<li>Einf\u00fchrung einer betragsm\u00e4ssigen Obergrenze <i>ex ante<\/i>, um sicherzustellen, dass die gew\u00e4hrte Steuererleichterung stets in einem Verh\u00e4ltnis zu den geschaffenen Arbeitspl\u00e4tzen steht;<\/li>\n<p>&#13;<\/p>\n<li>Neudefinition der Anwendungsgebiete, d.h. Beibehaltung des Bev\u00f6lkerungsanteils von 10%, abgestimmt mit dem Raumkonzept und den kantonalen Richtpl\u00e4nen orientiert auf strukturschwache regionale Zentren;<\/li>\n<p>&#13;<\/p>\n<li>diverse Anpassungen der Verordnung (z.B. Pr\u00e4zisierung der Kriterien);<\/li>\n<p>&#13;<\/p>\n<li>keine Ausweitung des Anwendungsbereichs \u00fcber die industriellen Unternehmen und produktionsnahen Dienstleistungsbetriebe hinaus.<\/li>\n<p>&#13;\n<\/ul>\n<p>&#13;<\/p>\n<p>Eine Expertengruppe unter der Leitung des Seco mit den Kantonen und den interessierten Bundesstellen<a href=\"#footnote_5\" id=\"footnote-anchor_5\" class=\"inline-footnote__anchor\">[5]<\/a> wird die Reform begleiten. Die Verordnungs\u00e4nderungen sollen dem Bundesrat bis Ende 2014 zur Er\u00f6ffnung der Vernehmlassung unterbreitet werden und sp\u00e4testens Anfang 2016 in Kraft treten.<\/p>\n<p>&#13;<\/p>\n<ol class=\"footnote\"><li id=\"footnote_1\" class=\"footnote--item\">SR 901.0.&nbsp;<a href=\"#footnote-anchor_1\" class=\"inline-footnote__anchor hidden-print\">[<span class=\"icon-arrow-up\"><\/span>]<\/a><\/li><li id=\"footnote_2\" class=\"footnote--item\">Die Evaluationsergebnisse sind auf der Webseite des Seco publiziert: http:\/\/www.seco.admin.ch, Themen, Standortf\u00f6rderung, KMU-Politik, Steuererleichterungen im Rahmen der Regionalpolitik, Berichte.&nbsp;<a href=\"#footnote-anchor_2\" class=\"inline-footnote__anchor hidden-print\">[<span class=\"icon-arrow-up\"><\/span>]<\/a><\/li><li id=\"footnote_3\" class=\"footnote--item\">SR 901.022.&nbsp;<a href=\"#footnote-anchor_3\" class=\"inline-footnote__anchor hidden-print\">[<span class=\"icon-arrow-up\"><\/span>]<\/a><\/li><li id=\"footnote_4\" class=\"footnote--item\">SR 901.022.1.&nbsp;<a href=\"#footnote-anchor_4\" class=\"inline-footnote__anchor hidden-print\">[<span class=\"icon-arrow-up\"><\/span>]<\/a><\/li><li id=\"footnote_5\" class=\"footnote--item\">Staatssekretariat f\u00fcr internationale Finanzfragen (SIF), Eidgen\u00f6ssische Steuerverwaltung (ESTV), Direktion f\u00fcr europ\u00e4ische Angelegenheiten (DEA) sowie Bundesamt f\u00fcr Justiz (BJ).&nbsp;<a href=\"#footnote-anchor_5\" class=\"inline-footnote__anchor hidden-print\">[<span class=\"icon-arrow-up\"><\/span>]<\/a><\/li><\/ol>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Mit der Regionalpolitik will der Bund die Wettbewerbsf\u00e4higkeit insbesondere f\u00fcr l\u00e4ndliche Regionen st\u00e4rken. 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Dezember 1993 \u00fcber die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden gew\u00e4hrt, kann der Bund f\u00fcr die direkte Bundessteuer ebenfalls Steuererleichterungen gew\u00e4hren.<\/p>&#13;\n<p>2 Steuererleichterungen bei der direkten Bundessteuer werden nur gew\u00e4hrt, soweit:<\/p>&#13;\n<p>a. \u2002ein industrielles Unternehmen oder ein produktionsnaher Dienstleistungsbetrieb neue Arbeitspl\u00e4tze schafft oder bestehende neu ausrichtet;<\/p>&#13;\n<p>b.\u2002das Vorhaben die regionalwirtschaftlichen Anforderungen dieses Gesetzes erf\u00fcllt;<\/p>&#13;\n<p>c.\u2002der Kanton die Nachzahlung von missbr\u00e4uchlich beanspruchten Steuererleichterungen verlangt.<\/p>&#13;\n<p>3 Der Bundesrat legt, nach Konsultation der Kantone, die Gebiete fest, in denen Unternehmen von diesen Erleichterungen profitieren k\u00f6nnen, und regelt die Modalit\u00e4ten der Finanzaufsicht, insbesondere die Pflicht, Informationen \u00fcber die Wirkung der\u00a0gew\u00e4hrten Steuererleichterungen einzuholen und weiterzuleiten.<\/p>&#13;"},{"kasten_title":"Zwei Studien und deren Empfehlungen","kasten_box":"<p>Die Credit Suisse Economic Research \u00fcberpr\u00fcfte das Anwendungsgebiet im Lichte der Raumentwicklungspolitik des Bundes und der Kantone. 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