{"id":118659,"date":"2013-09-01T12:00:00","date_gmt":"2013-09-01T12:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/2013\/09\/borek-2\/"},"modified":"2023-08-23T23:23:19","modified_gmt":"2023-08-23T21:23:19","slug":"borek","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/2013\/09\/borek\/","title":{"rendered":"Grundlagen f\u00fcr die Berechnung der Altersvorsorge"},"content":{"rendered":"<p>Die Alterung der Gesellschaft wird\u00a0in den kommenden Jahren sp\u00fcrbare Wirkungen auf die Altersvorsorge aus\u00fcben. Eine sorgf\u00e4ltige Absch\u00e4tzung der k\u00fcnftigen Entwicklung der demografischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen ist zur Sicherstellung der langfristigen Finanzierung der Alterswerke unabdingbar. Das Bundesamt f\u00fcr Sozialversicherungen (BSV) st\u00fctzt sich hierbei auf aktualisierte wirtschaftliche Eckwerte und verbesserte demografische Szenarien.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nDas Gesamtsystem der Altersvorsorge unterliegt den Folgen der demografischen und wirtschaftlichen Entwicklungen. Die Auswirkungen auf das System der ersten S\u00e4ule (AHV) unterscheiden sich jedoch von jenen auf das System der zweiten S\u00e4ule (berufliche Vorsorge). Das <i>Umlageverfahren der ersten S\u00e4ule<\/i>, das ein Gleichgewicht zwischen den Erwerbst\u00e4tigen (laufende Einnahmen) und den Rentnern (Ausgaben) voraussetzt, steht auf dem Pr\u00fcfstand. Grund daf\u00fcr sind die strukturellen Ver\u00e4nderungen der Alterspyramide aufgrund der tieferen Geburtenraten und der l\u00e4ngeren Lebenserwartung. Das <i>Kapitaldeckungsverfahren der zweiten S\u00e4ule<\/i> hingegen ist von der l\u00e4ngeren Rentenbezugsdauer betroffen. Das bedeutet, dass die individuellen Guthaben auf einen immer l\u00e4ngeren Zeitraum verteilt werden m\u00fcssen.Die konjunkturellen Entwicklungen widerspiegeln sich in den beiden Systemen ebenfalls unterschiedlich: Die <i>AHV<\/i> profitiert von einer guten konjunkturellen Entwicklung, weil eine solche in der Regel zu einer Erh\u00f6hung der Lohnsumme f\u00fchrt. Langfristig steigt damit auch die Rentensumme. Da aber die Renten auf der Grundlage des Mischindexes (arithmetisches Mittel aus Lohnindex und Preisindex) festgesetzt werden, steigen die Renten etwas moderater als die L\u00f6hne. Dieser Mechanismus hat somit eine d\u00e4mpfende Wirkung auf die Ausgaben der AHV.F\u00fcr die <i>berufliche Vorsorge<\/i> gilt dieser konjunkturelle Zusammenhang grunds\u00e4tzlich nicht. Einerseits wird sie vom Lohnsummen- bzw. vom Besch\u00e4ftigungswachstum nur am Rande beeinflusst; andererseits ist die Wirkung der konjunkturellen Entwicklung auf die Anlagerenditen ungewiss. Zu bedenken ist auch, dass die Anlagerenditen zu einem nicht unwesentlichen Teil von den im Ausland erwirtschafteten Ertr\u00e4gen abh\u00e4ngen. Entscheidend f\u00fcr die Nachhaltigkeit der beruflichen Vorsorge ist, dass langfristig unabh\u00e4ngig von der Konjunktur eine Rendite erreicht wird, die h\u00f6her ist als das Lohnwachstum und die Inflation.&#13;<\/p>\n<h2>Szenarien der langfristigen Perspektivrechnungen bis 2045<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nIn den kommenden Jahrzehnten wird sich die Altersstruktur der schweizerischen Bev\u00f6lkerung ver\u00e4ndern. Die geburtenstarken Jahrg\u00e4nge der Babyboom-Generation werden in den kommenden Jahren in Pension gehen. Zudem ist die Geburtenrate stark gesunken und die Lebenserwartung steigt weiter an, sodass sich das Verh\u00e4ltnis zwischen der Anzahl \u00e4lterer Personen und der Anzahl Personen im Erwerbsalter immer mehr verschiebt. Das BSV st\u00fctzt sich bei der Ausarbeitung der Langzeitperspektiven auf ein Bev\u00f6lkerungsszenario des Bundesamts f\u00fcr Statistik BFS (Referenzszenario A-17-2010) ab und rechnet mit einem j\u00e4hrlichen Wanderungssaldo von +40\u2009000 Personen ab 2030. Zus\u00e4tzlich werden zwei Bandbreitenszenarien mit h\u00f6herer und tieferer Migration berechnet. <i>Grafik 1<\/i> zeigt f\u00fcr die drei Szenarien die Verl\u00e4ufe der Migrationssaldi und der Erwerbst\u00e4tigenquote in Vollzeit\u00e4quivalenten.Die wirtschaftlichen Eckwerte beruhen auf den Annahmen, welche auch dem Budget und dem Finanzplan des Bundes aktuell zugrunde liegen. F\u00fcr die Bandbreitenszenarien wurden sie entsprechend variiert. Die Annahmen zur wirtschaftlichen Entwicklung sind in <i>Tabelle 1<\/i> dargestellt.&#13;<\/p>\n<h2>Finanzierungsperspektiven der AHV<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nDank verschiedener finanzieller Massnahmen, die seit Ende der 1990er-Jahre umgesetzt wurden, sowie den positiven Einfl\u00fcssen der bilateralen Abkommen und der Migration \u00fcben die demografischen Faktoren heute noch keinen beachtlichen Druck auf die Rechnung der AHV aus. Gleichwohl wird die\u00a0sinkende Geburtenrate \u2013 zusammen mit der l\u00e4ngeren Lebenserwartung \u2013 das Verh\u00e4ltnis von Rentenberechtigten zu den Aktiven vergr\u00f6ssern. Dieses Ungleichgewicht d\u00fcrfte sich in den 2030er-Jahren, wenn die zweite Welle der Babyboom-Generation der 1970er-Jahre ins Rentenalter kommt, noch akzentuieren.&#13;<br \/>\nZur Entwicklung der Altersquotienten vgl. Grafik 1 im Artikel von Brechb\u00fchl auf S. 5 in dieser Ausgabe. Der AHV-Fonds ist heute ausreichend ausgestattet, um die ersten Defizite des Umlageergebnisses, welches die Differenz aus den j\u00e4hrlichen Einnahmen ohne Zinsertr\u00e4ge und den Ausgaben ausweist, zu decken. Im Jahr 2011 \u00fcberstiegen die Einnahmen der AHV von 39 Mrd. Franken die Gesamtausgaben von 38 Mrd. Franken und f\u00fchrten zu einem \u00dcberschuss von 1 Mrd. Franken. Die\u00a0Trennung des AHV-Fonds und des IV-Fonds brachte eine \u00dcberweisung von 5 Mrd. Franken \u00e0 fonds perdu an den IV-Fonds mit sich. Per Ende 2011 deckte der AHV-Fonds 105,5% einer Jahresausgabe. Damit lag diese Grenze \u00fcber der gesetzlichen Anforderung.&#13;<br \/>\nIn Art. 107 Abs. 3 AHVG wird gefordert, dass der Ausgleichsfonds in der Regel nicht unter den Betrag einer Jahresausgabe sinken soll. Gem\u00e4ss den Finanzszenarien der AHV d\u00fcrfte das Umlageergebnis zwischen 2013 und 2015 negativ werden. Danach d\u00fcrften die Kapitalertr\u00e4ge das Defizit beim Umlageergebnis bis ungef\u00e4hr 2020 auffangen k\u00f6nnen. Ab diesem Zeitpunkt muss in immer st\u00e4rkerem Masse das Verm\u00f6gen der AHV in Anspruch genommen werden, um die laufenden Renten zu zahlen (siehe <i>Grafik 2<\/i>).Ende 2012 betrug das Kapital der AHV 42,2 Mrd. Franken. Davon waren 14,4 Mrd. Franken Schulden der IV. Wenn die verf\u00fcgbare Liquidit\u00e4t der AHV (d.h. ohne die Ber\u00fccksichtigung der Schulden der IV) unter 70% einer j\u00e4hrlichen Ausgabe liegt, ist eine Schwelle erreicht, die eine schnelle finanzielle Verschlechterung der Versicherung erwarten l\u00e4sst. Die k\u00fcnftige Entwicklung der Liquidit\u00e4t der AHV ist unter anderem von der R\u00fcckzahlung der Schulden der IV abh\u00e4ngig.S\u00e4mtliche Finanzierungszenarien der AHV zeigen, dass der zus\u00e4tzliche Finanzbedarf ab 2020 mit den heute verf\u00fcgbaren Mitteln nicht mehr gedeckt werden kann. Im Jahr 2020 wird die L\u00fccke bereits 1,2 Mrd. Franken betragen; im Jahr 2030 werden es 8,6 Mrd. Franken sein. <i>Grafik 3<\/i> zeigt, welchen Gegenwert diese Finanzierungsl\u00fccke in Lohnbeitrags- und in Mehrwertsteuerprozenten ausmacht.&#13;<\/p>\n<h2>Finanzierungsperspektiven der beruflichen Vorsorge<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nDie berufliche Vorsorge ist seit zehn Jahren mit einem R\u00fcckgang der durchschnittlichen Kapitalrendite konfrontiert. Der Zinssatz der 10-j\u00e4hrigen Bundesobligationen sank seit dem Jahr 2000 von rund 4% auf das Rekordtief von 0,5% gegen Ende 2012 und liegt derzeit wieder etwas \u00fcber 1%. Die durchschnittliche j\u00e4hrliche Rendite des Pictet BVG-Indexes 2005 BVG-25 plus, der das typische Anlageportefeuille von Schweizer Vorsorgeeinrichtungen abbildet, betrug im gleichen Zeitraum knapp 3,25%. In derselben Periode setzte der seit der 1. BVG-Revision geltende Umwandlungssatz von 6,8% jedoch eine Rendite von 4,5% bis 5,0% voraus. Der Pictet BVG-Index 2005 BVG-25 plus entspricht der Anlagepolitik eines Grossteils der Vorsorgeeinrichtungen und ist somit in der beruflichen Vorsorge weit verbreitet und anerkannt. Aus diesem Grund wird er auch von der Schweizerischen Kammer der Pensionskassen-Experten zur Bestimmung des technischen Referenzzinssatzes verwendet. Seit dem Jahr 2000 erwirtschafteten Vorsorgeeinrichtungen einen tieferen Ertrag aus der Kapitalanlage, als f\u00fcr einen BVG-Umwandlungssatz von 6,8% erforderlich gewesen w\u00e4re (siehe <i>Grafik 4<\/i>). Zudem zeigt der Trend der Kapitalrendite \u00fcber die vergangenen Jahre klar nach unten.Diese Situation wird versch\u00e4rft durch die stetige Erh\u00f6hung der Lebenserwartung, welche zur Folge hat, dass das Deckungskapital auf eine l\u00e4ngere Zeitperiode aufgeteilt werden muss. Diese Ausgangslage f\u00fchrt in der beruflichen Vorsorge dazu, dass der Verm\u00f6gensertrag prim\u00e4r f\u00fcr die Verzinsung der Kapitalien der Rentenbez\u00fcgerinnen und -bez\u00fcger verwendet werden muss, was zu einer Umverteilung von den aktiven Versicherten zu den Rentenbeziehenden f\u00fchrt. Diese Umverteilung ist umso st\u00e4rker, je h\u00f6her der Anteil der Rentendeckungskapitalien an den gesamten Vorsorgekapitalien einer Vorsorgeeinrichtung ist.Diese Entwicklung hat in den letzten zehn Jahren dazu gef\u00fchrt, dass zahlreiche Vorsorgeeinrichtungen Pensionierungsverluste in Kauf nehmen mussten. Dass dies nicht st\u00e4rkere negative Auswirkungen auf die Stabilit\u00e4t der beruflichen Vorsorge hat, erkl\u00e4rt sich durch den Umstand, dass der Mindestumwandlungssatz nur f\u00fcr die obligatorische Minimalvorsorge gilt. Die Mehrheit der Vorsorgeeinrichtungen versichert auch im \u00fcberobligatorischen Bereich und f\u00fchrt die gesetzliche Mindestvorsorge lediglich im Rahmen einer so genannten Schattenrechnung. Diese Vorsorgeeinrichtungen k\u00f6nnen den Umwandlungssatz unter den gesetzlichen Mindestumwandlungssatz senken und machen davon auch Gebrauch.&#13;<\/p>\n<h2>Finanzielle Lage der Vorsorgeeinrichtungen<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nDie finanzielle Lage der Vorsorgeeinrichtungen ist mit Unsicherheiten behaftet und h\u00e4ngt im Wesentlichen von der mittel- bzw. langfristigen Entwicklung der Finanzm\u00e4rkte ab. In dieser Hinsicht hat die Schuldenkrise die Ungewissheit versch\u00e4rft. Der Verlauf des kapitalgewichteten durchschnittlichen Deckungsgrades (siehe <i>Grafik 5<\/i>) zeigt, dass der Stand vor der Finanzkrise im Jahre 2008 noch nicht wieder erreicht ist.Seit Ende 2011 hat sich zwar die finanzielle Lage der Vorsorgeeinrichtungen wesentlich verbessert. Trotz dieser Stabilisierung konnte die Mehrheit der Vorsorgeeinrichtungen mit den realisierten Gewinnen noch keine ausreichenden Wertschwankungsreserven bilden. Anders gesagt k\u00f6nnten solche Vorsorgeeinrichtungen eine weitere Finanzkrise nicht gen\u00fcgend abfedern. Es besteht also weiterhin ein kurz- bzw. mittelfristiges Risiko von Unterdeckungen.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nGrafik 1: \u00abEntwicklung der Bruttoerwerbsquoten und Migrationssaldi f\u00fcr drei Szenarien, 2012\u20132035\u00bb&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nGrafik 2: \u00abLiquide Mittel des AHV-Fonds in&nbsp;% der Jahresausgaben der AHV gem\u00e4ss geltendem Recht, 2013\u20132035\u00bb&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nGrafik 3: \u00abFinanzierungsl\u00fccke der AHV in Lohnsummen- und Mehrwertsteuerprozenten, 2013\u20132035\u00bb&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nGrafik 4: \u00abEntwicklung der Kapitalrenditen, 1990\u20132013\u00bb&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nGrafik 5: \u00abEntwicklung des kapitalgewichteten durchschnittlichen Deckungsgrades, 2004\u20132013\u00bb&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nTabelle 1: \u00abWirtschaftliche Eckwerte (Zuwachsraten) und Wanderungssaldi (absolute Werte) f\u00fcr die drei Szenarien\u00bb<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Alterung der Gesellschaft wird\u00a0in den kommenden Jahren sp\u00fcrbare Wirkungen auf die Altersvorsorge aus\u00fcben. 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