{"id":118689,"date":"2013-09-01T12:00:00","date_gmt":"2013-09-01T12:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/2013\/09\/luck-2\/"},"modified":"2023-08-23T23:23:13","modified_gmt":"2023-08-23T21:23:13","slug":"luck","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/2013\/09\/luck\/","title":{"rendered":"Wie die AHV im Notfall finanziell abgesichert werden soll"},"content":{"rendered":"<p>Aufgrund des demografischen Wandels ger\u00e4t die finanzielle Stabilit\u00e4t der AHV in absehbarer Zukunft stark unter Druck. Die Massnahmen der Reform Altersvorsorge 2020 zur Bew\u00e4ltigung dieser Herausforderung umfassen auch einen Interventionsmechanismus, der die Liquidit\u00e4t der AHV in einer starken finanziellen Schieflage sch\u00fctzen soll: Sinkt der Stand des Ausgleichsfonds unter ein gesetzlich definiertes Niveau, wird ein politisches Mandat zur Sanierung der AHV-Finanzen ausgel\u00f6st. In einer zweiten Phase werden, sofern n\u00f6tig, vordefinierte Massnahmen in Kraft gesetzt.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\n<img fetchpriority=\"high\" decoding=\"async\" class=\"article_rect\" src=\"\/dynBase\/images\/article_rect\/201309_06_Luck_01.eps.jpg\" alt=\"\" width=\"370\" height=\"270\" \/>&#13;<\/p>\n<p class=\"bildquelle\">Foto: Parlamentsdienste 3003 Bern<\/p>\n<p>&#13;<br \/>\nIn Zeiten international steigender Staatsverschuldung ist ein nachhaltiger Umgang mit den Finanzen der \u00f6ffentlichen Hand vielerorts in den Vordergrund ger\u00fcckt. Auf nationalen und lokalen Ebenen wurden verschiedentlich rechtliche Regeln eingef\u00fchrt, die eine \u00fcberm\u00e4ssige Verschuldung eind\u00e4mmen sollen. Diese sogenannten Fiskalregeln umfassen eine gesetzliche Begrenzung der Ausgaben, des Defizits oder der Verschuldung. In\u00a0der Schweiz hat sich auf Bundesebene die\u00a0international vielbeachtete\u00a0Schuldenbremse etabliert, und auch auf\u00a0Kantons- und Gemeindeebene wurden solche Regeln eingef\u00fchrt. Die staatlichen Sozialversicherungen sind von diesem Trend nicht ausgenommen. Die Forderungen, in den Sozialversicherungen Fiskalregeln einzuf\u00fchren, werden auch in der Schweiz vermehrt vorgebracht. In der Arbeitslosenversicherung ist dies bereits erfolgt. Bei der Invalidenversicherung (IV) war ein Interventionsmechanismus Bestandteil der IV-Revision 6b, die im Juni 2013 im Parlament gescheitert ist. In der AHV war ein solcher bei der 11. AHV-Revision vorgesehen, die 2004 in der Volksabstimmung abgelehnt wurde und in einem zweiten Anlauf 2010 bereits im Parlament scheiterte.&#13;<\/p>\n<h2>Ein Sicherheitsnetz f\u00fcr die AHV<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nEine Schwierigkeit bei der Steuerung der\u00a0Sozialversicherung ist, dass in diesem Bereich h\u00e4ufig Ausgabentreiber exogener Natur wirken, die kaum von der Politik kontrolliert werden k\u00f6nnen. Das trifft insbesondere f\u00fcr die AHV zu: Der demografische Wandel setzt sie einem grossen Druck aus und wird sie mit steigenden Ausgaben belasten. Die AHV ist zwar gegenw\u00e4rtig in einem stabilen finanziellen Gleichgewicht. Die steigende Lebenserwartung und der wachsende Anteil der Rentenbeziehenden in der Bev\u00f6lkerung werden das Umlageergebnis der AHV jedoch mittelfristig deutlich verschlechtern. Darum soll eine Fiskalregel die \u00fcbrigen Reformmassnahmen in der AHV erg\u00e4nzen, um diese zus\u00e4tzlich finanziell abzusichern. Als Fiskalregel in der AHV ist ein zweistufiger Interventionsmechanismus vorgesehen. Die erste Stufe l\u00f6st ein politisches Mandat, die zweite Stufe zus\u00e4tzlich vordefinierte Massnahmen aus. Letztere kommen nur zum Einsatz, wenn das vorhergehende politische Mandat keine Reformmassnahmen durchzusetzen vermag oder wenn die\u00a0Massnahmen nicht rechtzeitig in ausreichendem Masse greifen. Ein Interventionsmechanismus ist damit von anderen Auspr\u00e4gungen einer Fiskalregel abzugrenzen (siehe <i>Kasten 1<\/i>&#13;<\/p>\n<h3>Weiterhin aktive Rolle der Politik<\/h3>\n<p>&#13;<br \/>\nEin Interventionsmechanismus ist von einer Steuerungsregel \u2013 oft als \u00abAutopilot\u00bb bezeichnet \u2013 zu unterscheiden. Bei letzterer werden zentrale Eckwerte eines Sozialwerks durch eine Regel festgelegt und laufend automatisch an die Ver\u00e4nderung von exogenen Parametern \u2013 wie das Wirtschaftswachstum oder die Demografie \u2013 angepasst.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nEine Steuerungsregel in der Schweiz bildet der AHV-Mischindex, der zur Anpassung der AHV-Renten verwendet wird; D\u00e4nemark beispielsweise passt das Rentenalter periodisch an die Lebenserwartung an. Aus diesem Grund wird bei der Diskussion von Steuerungsregeln oft von einer \u00abEntpolitisierung\u00bb gesprochen, da regelm\u00e4ssig vorzunehmende Anpassungen an den Bestimmungen ohne weiteren Einbezug der Politik gesteuert werden.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nIm Gegensatz dazu steht bei einem Interventionsmechanismus die Idee im Zentrum, dass die Politik ihre Rolle weiterhin wahrnimmt: Bundesrat und Parlament sollen die geeigneten Massnahmen zur Sanierung bei Bedarf im ordentlichen politischen Prozess in die Wege leiten. Nur wenn die Reform nicht zustande kommt oder die getroffenen Massnahmen nicht rechtzeitig oder zu wenig stark greifen, treten vordefinierte Notmassnahmen in Kraft. Sie werden wieder aufgehoben, wenn sie nicht mehr notwendig sind. Die automatischen Massnahmen bilden somit keinen Ersatz f\u00fcr eine Reform, sondern sie stellen lediglich ein finanzielles Sicherheitsnetz f\u00fcr eine befristete Zeit dar.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\n). Das Ziel des Mechanismus ist es, bei einer drohenden finanziellen Schieflage der AHV rechtzeitig den AHV-Ausgleichsfonds zu stabilisieren und somit die Liquidit\u00e4t der Versicherung \u2013 und die Sicherheit der Rentenzahlungen \u2013 zu gew\u00e4hrleisten. Insbesondere soll der Mechanismus verhindern, dass der Handlungsbedarf bei einer Schieflage der Finanzen zu sp\u00e4t wahrgenommen wird und sehr grosse Defizite deshalb kurzfristige und stark einschneidende Massnahmen erforderlich machen, um das Sozialwerk zu sichern. Die notwendigen Prozesse m\u00fcssen fr\u00fch genug angestossen werden, damit gegen drohende strukturelle Finanzierungsprobleme die n\u00f6tigen Schritte in die Wege geleitet werden k\u00f6nnen. Wegen der Komplexit\u00e4t und politischen Tragweite gelingt es aber bei Reformvorhaben in den Sozialversicherungen zuweilen nicht, einen Konsens zu finden. Ein solches Sicherheitsnetz soll somit die Risiken entsch\u00e4rfen, die den Steuerzahlenden aus Finanzierungsl\u00fccken in der AHV und einer politischen Pattsituation drohen.&#13;<\/p>\n<h2>Elemente des Interventionsmechanismus<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nDie zwei Stufen des Interventionsmechanismus werden zu unterschiedlichen Zeitpunkten in Bezug auf eine Interventionsschwelle aktiviert. Zeitpunkt und Schwelle m\u00fcssen vorg\u00e4ngig definiert werden.&#13;<\/p>\n<h2>Definition der Interventionsschwelle<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nAls Referenzwert f\u00fcr die Ausl\u00f6sung der Interventionen dient der Stand des Ausgleichsfonds in Prozent einer Jahresausgabe. Handlungsbedarf besteht, wenn der Fondsstand einen optimalen Bereich unterschreitet. Analog zur 11.\u2009AHV-Revision ist dies der Fall, wenn der Ausgleichsfonds unter 70% einer Jahresausgabe liegt.&#13;<\/p>\n<h2>Erste Stufe: Politisches Mandat<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nDas Primat der Politik ist f\u00fcr den Mechanismus zentral. Die erste Stufe des Interventionsmechanismus muss daher so festgelegt werden, dass Bundesrat, Parlament und Souver\u00e4n ausreichend Gelegenheit zur Suche nach einer L\u00f6sung im ordentlichen politischen Prozess zur Verf\u00fcgung steht. Die erste Stufe wird daher zukunftsorientiert definiert und soll ausgel\u00f6st werden, wenn der Fondsstand gem\u00e4ss den Szenarien des BSV innert 3\u00a0Jahren unter die Schwelle von 70% zu sinken droht.&#13;<\/p>\n<h2>Zweite Stufe: Automatische Massnahmen<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nGelingt es im Rahmen des politischen Mandates nicht, rechtzeitig eine Reform zu verabschieden, treten die vordefinierten beitrags- bzw. leistungsseitigen Massnahmen in Kraft. Dabei ist das Timing entscheidend: Eine vorzeitige Aktivierung der automatischen Massnahmen k\u00e4me einer Sanierung auf Vorrat gleich. Wird zu sp\u00e4t gehandelt, sind die j\u00e4hrlichen Defizite unter Umst\u00e4nden bereits zu gross, um sie auffangen zu k\u00f6nnen. Darum soll die zweite Stufe des Interventionsmechanismus ausgel\u00f6st werden, wenn der Fondsstand effektiv unter 70% einer Jahresausgabe gesunken ist und das Umlageergebnis der AHV w\u00e4hrend zwei Jahren einen Fehlbetrag in der H\u00f6he von mindestens 3% der Ausgaben aufweist. Dadurch soll gew\u00e4hrleistet werden, dass die Massnahmen nur bei strukturellen Problemen aktiviert werden.&#13;<\/p>\n<h2>Anforderungen an die Stabilisierungsmassnahmen<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nSowohl die beitrags- wie auch die leistungsseitigen Parameter der AHV (Rentenh\u00f6he, Beitragsh\u00f6he, Rentenalter) m\u00fcssen so festgelegt werden, dass der Mechanismus eine m\u00f6glichst hohe politische Akzeptanz erzielt. Die automatischen Massnahmen der zweiten Stufe m\u00fcssen darum den folgenden Anforderungen gen\u00fcgen:&#13;<\/p>\n<ul>&#13;<\/p>\n<li>Erhalt der Liquidit\u00e4t: Die Massnahmen m\u00fcssen ausreichen, um das Absinken des Fondsstandes mindestens so stark zu verlangsamen, dass die Liquidit\u00e4t der AHV sichergestellt ist, bis von der Politik beschlossene Massnahmen wirksam werden.<\/li>\n<p>&#13;<\/p>\n<li>Ausgewogenheit und Angemessenheit: Alle Beteiligten leisten einen Beitrag an die Stabilisierung der Versicherung; keine Seite wird \u00fcber Geb\u00fchr belastet oder verschont. Die Massnahmen sollen die Beitragszahlenden (Arbeitgeber und Arbeitnehmende) wie auch die Leistungsbeziehenden (Rentnerinnen und Rentner) tangieren.<\/li>\n<p>&#13;<\/p>\n<li>Rasche Wirkung: Die Massnahmen d\u00fcrfen keine mehrj\u00e4hrigen \u00dcbergangsfristen erfordern, weil sie sonst im Falle einer finanziellen Schieflage zu sp\u00e4t kommen.<\/li>\n<p>&#13;<\/p>\n<li>Tempor\u00e4re Anwendung: Die Massnahmen m\u00fcssen reversibel sein, weil sie nur in Kraft bleiben sollen, bis der Stand des AHV-Fonds wieder das gesetzliche Niveau erreicht hat oder andere Reformmassnahmen greifen.<\/li>\n<p>&#13;\n<\/ul>\n<p>&#13;<br \/>\n<i>Tabelle 1<\/i> zeigt das vorgeschlagene Modell im \u00dcberblick. Als einnahmeseitige Massnahmen stehen Lohnbeitr\u00e4ge und Mehrwertsteueranteile im Vordergrund. Dabei entspricht eine <i>Erh\u00f6hung der Lohnbeitr\u00e4ge<\/i> den Anforderungen besser. Sie ist rasch umsetzbar und kann tempor\u00e4r angewendet werden. Eine Erh\u00f6hung der Mehrwertsteuer gew\u00e4hrleistet zwar eine ausgewogenere Lastenverteilung, ist jedoch ohne Verfassungs\u00e4nderung nicht umsetzbar. Eine solche w\u00e4re jedoch in einem zeitlich sinnvollen Rahmen nicht zu realisieren.Bei den ausgabenseitigen Massnahmen ist eine (begrenzte) <i>Sistierung der Rentenanpassungen<\/i> die am besten geeignete Massnahme.&#13;<br \/>\nDie Verfassungsm\u00e4ssigkeit der Rentenh\u00f6he muss jedoch gew\u00e4hrleistet bleiben. Aus diesem Grund wird sie sp\u00e4testens nach 5 Jahren der Teuerung angepasst und darf nicht weniger als 95% der ordentlichen Referenzrente (d.h. der Rentenh\u00f6he ohne die Sistierung der\u00a0Anpassungen) betragen. Eine Erh\u00f6hung des Rentenalters hingegen gen\u00fcgt den Anforderungen an den Mechanismus nicht, da sie \u2013 nebst langen \u00dcbergangsfristen \u2013 faktisch irreversibel ist.Aus der Kombination der Beitragserh\u00f6hung und der Sistierung der Rentenanpassung w\u00e4re im Jahr 2030 (zu Preisen von 2013) mit einer j\u00e4hrlichen Entlastung der AHV-Finanzen von bis zu 7 Mrd. Franken zu\u00a0rechnen.&#13;<\/p>\n<h2>Einbettung in die Reform<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nDie Steuerung der politisch und wirtschaftlich sensiblen Parameter der Altersvorsorge bleibt dank dem Primat der Politik in erster Linie in den H\u00e4nden des Parlamentes und des Stimmvolkes.&#13;<br \/>\nDamit hebt sich das vorgeschlagene Modell gegen\u00fcber der Variante in der 11. AHV-Revision ab, welches die gleichzeitige Aktivierung von politischem Mandat und automatischen Massnahmen vorsah. Vordefinierte Massnahmen setzen nur im \u00e4ussersten Notfall ein und bleiben nur vor\u00fcbergehend in Kraft. In diesem Fall besteht jedoch eine Sicherheit, dass allzu grosse strukturelle Finanzierungsprobleme einged\u00e4mmt und eine Gef\u00e4hrdung der Rentenleistungen verhindert werden kann. Diese Gewissheit kann den ordentlichen politischen Prozess entlasten. Die drohenden Konsequenzen der zweiten Stufe erh\u00f6hen im besten Fall sogar den politischen Willen, rechtzeitig einen Konsens zu finden, und wirken somit pr\u00e4ventiv. Im Gegenzug m\u00fcssen die automatischen Notfallmassnahmen gut austariert und verh\u00e4ltnism\u00e4ssig sein, f\u00fcr den Fall, dass ihre Aktivierung unumg\u00e4nglich wird. Allzu einschneidende Massnahmen, die eine zu hohe Belastung von Erwerbst\u00e4tigen und Rentenbeziehenden bedeuten w\u00fcrden, kann man den Betroffenen auch im Falle einer finanziellen Schieflage der AHV nur schwerlich aufb\u00fcrden. Auch unter diesem Blickwinkel sind die Ausgewogenheit, die Begrenzung des Umfangs der Massnahmen und der tempor\u00e4re Charakter des Mechanismus von grosser Bedeutung.Schliesslich ist es aber entscheidend, dass die gesamte Reform Altersvorsorge 2020 erfolgreich umgesetzt werden kann. Die Reform hat zum Ziel, die AHV f\u00fcr die Herausforderungen der Zukunft zu r\u00fcsten. So wird auch die langfristige Sicherung der Finanzierung angestrebt. Das Paket der Reformmassnahmen soll gew\u00e4hrleisten, dass der AHV-Ausgleichsfonds die gesetzliche Schwelle nicht unterschreitet und der Mechanismus somit gar nicht aktiviert werden muss. Der Interventionsmechanismus in der AHV ist daher ein integraler Bestandteil der Reform: Er soll nicht eine Reform ersetzen, sondern sie als zus\u00e4tzliche Sicherheit untermauern.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nTabelle 1: \u00abInterventionsmechanismus in der AHV\u00bb&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nKasten 1: Weiterhin aktive Rolle der Politik&#13;<\/p>\n<h3>Weiterhin aktive Rolle der Politik<\/h3>\n<p>&#13;<br \/>\nEin Interventionsmechanismus ist von einer Steuerungsregel \u2013 oft als \u00abAutopilot\u00bb bezeichnet \u2013 zu unterscheiden. Bei letzterer werden zentrale Eckwerte eines Sozialwerks durch eine Regel festgelegt und laufend automatisch an die Ver\u00e4nderung von exogenen Parametern \u2013 wie das Wirtschaftswachstum oder die Demografie \u2013 angepasst.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nEine Steuerungsregel in der Schweiz bildet der AHV-Mischindex, der zur Anpassung der AHV-Renten verwendet wird; D\u00e4nemark beispielsweise passt das Rentenalter periodisch an die Lebenserwartung an. Aus diesem Grund wird bei der Diskussion von Steuerungsregeln oft von einer \u00abEntpolitisierung\u00bb gesprochen, da regelm\u00e4ssig vorzunehmende Anpassungen an den Bestimmungen ohne weiteren Einbezug der Politik gesteuert werden.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nIm Gegensatz dazu steht bei einem Interventionsmechanismus die Idee im Zentrum, dass die Politik ihre Rolle weiterhin wahrnimmt: Bundesrat und Parlament sollen die geeigneten Massnahmen zur Sanierung bei Bedarf im ordentlichen politischen Prozess in die Wege leiten. Nur wenn die Reform nicht zustande kommt oder die getroffenen Massnahmen nicht rechtzeitig oder zu wenig stark greifen, treten vordefinierte Notmassnahmen in Kraft. Sie werden wieder aufgehoben, wenn sie nicht mehr notwendig sind. Die automatischen Massnahmen bilden somit keinen Ersatz f\u00fcr eine Reform, sondern sie stellen lediglich ein finanzielles Sicherheitsnetz f\u00fcr eine befristete Zeit dar.<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Aufgrund des demografischen Wandels ger\u00e4t die finanzielle Stabilit\u00e4t der AHV in absehbarer Zukunft stark unter Druck. 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