{"id":118744,"date":"2013-07-01T12:00:00","date_gmt":"2013-07-01T12:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/2013\/07\/gerber-4\/"},"modified":"2023-08-23T23:23:36","modified_gmt":"2023-08-23T21:23:36","slug":"gerber-3","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/2013\/07\/gerber-3\/","title":{"rendered":"Hin zu einer umfassenden Integrationspolitik der \u00f6ffentlichen Hand"},"content":{"rendered":"<p>Die Integration der Zugewanderten funktioniert in der Schweiz insgesamt gut. Um bestehende Defizite mit gezielten Massnahmen anzugehen, sollen sowohl das F\u00f6rdern wie auch das Einfordern von Integration verbindlicher werden. Bundesrat und Kantonsregierungen haben beschlossen, die F\u00f6rderung zu verst\u00e4rken und an landesweit geltenden Zielsetzungen auszurichten. Diese Investition lohnt sich, denn mangelnde Integration f\u00fchrt zu hohen gesellschaftlichen Folgekosten. Auch die Arbeitgeber sollen verst\u00e4rkt zur Integration beitragen. Der Bundesrat m\u00f6chte zudem im Ausl\u00e4ndergesetz die Integrationskriterien konkretisieren und systematische Anreize zur Integra&shy;tion beim Familiennachzug und bei der Erteilung der Niederlassung setzen. <img fetchpriority=\"high\" decoding=\"async\" class=\"article_rect\" src=\"\/dynBase\/images\/article_rect\/201307_16_Gerber_01.eps.jpg\" alt=\"\" width=\"370\" height=\"248\" \/>&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nDie Integration in der Schweiz funktioniert angesichts eines Ausl\u00e4nderanteils von \u00fcber einem F\u00fcnftel der Wohnbev\u00f6lkerung im Grossen und Ganzen gut. Einen wichtigen Beitrag dazu leisten die Schulen, die Berufsbildung und die Arbeitswelt. Dieser Befund, den der Bundesrat erstmals 2006 in einer breiteren Untersuchung festgestellt hat,&#13;<br \/>\nVgl. Massnahmen zur besseren Integration von Ausl\u00e4ndern: Medienmitteilung EJPD (30.8.2006). wurde durch j\u00fcngste Studien der OECD best\u00e4tigt.&#13;<br \/>\nVgl. OECD (2012): The Labour Market Integration of Immigrants and their Children in Switzerland. OECD Social, Employment and Migration Working Papers, Nr. 128. Doch die OECD weist auch auf Herausforderungen und M\u00e4ngel hin. Sie legt der Schweiz nahe, gezielte Massnahmen f\u00fcr einige Gruppen zu ergreifen, namentlich f\u00fcr\u00a0Jugendliche im Familiennachzug, niedrigqualifizierte Frauen mit kleinen Kindern sowie Personen, welche die Schweiz aus humanit\u00e4ren Gr\u00fcnden aufgenommen hat. Eine wichtige Massnahme, um die Chancengleichheit von Migrantenkindern und ihre beruflichen Perspektiven zu verbessern, ist deren sprachliche F\u00f6rderung im Vorschulalter. Die OECD weist weiter darauf hin, dass in der Schweiz viele Migrantinnen und Migranten f\u00fcr die von ihnen ausge\u00fcbte Arbeit \u00fcberqualifiziert sind. Angesichts der f\u00f6deralistischen Strukturen und des unterschiedlichen Entwicklungsstands der Integrationsf\u00f6rderung in den Kantonen empfiehlt die OECD der Schweiz schliesslich, auf eine verst\u00e4rkte landesweite Koordination hinzuarbeiten. Mit ihren Empfehlungen bekr\u00e4ftigt die OECD die Stossrichtung der neuen schweizerischen Integrationspolitik.&#13;<\/p>\n<h2>Verbindliche und gegenseitige &shy;Integration<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nSeit mehreren Jahren haben Bund, Kantone und Gemeinden gemeinsame Grunds\u00e4tze entwickelt, welche f\u00fcr die Integrationspolitik auf allen drei staatlichen Ebenen gelten sollen: Integrationspolitik soll die Chancengleichheit verwirklichen, die bestehenden Potenziale nutzen, die Vielfalt ber\u00fccksichtigen und die Eigenverantwortung einfordern.&#13;<br \/>\nVgl. Gemeinsam f\u00fcr eine starke Integrationspolitik: Medienmitteilung der Tripartiten Agglomerationskonferenz (12.5.2011).Um diesen Prinzipien Nachdruck zu verleihen, soll die Integrationspolitik st\u00e4rker als bisher ein verbindliches Gebot f\u00fcr alle sein: f\u00fcr die Zugewanderten, aber auch f\u00fcr die staatlichen Institutionen und Beh\u00f6rden in allen Kantonen, f\u00fcr Wirtschaft und Unternehmen, f\u00fcr Organisationen und Vereine und nicht zuletzt auch f\u00fcr die einheimische Bev\u00f6lkerung. Dazu setzt der Bundesrat in Abstimmung mit den Kantonen einen Inte&shy;grationsplan um, der die Verbindlichkeit und Gegenseitigkeit der Integrationspolitik erh\u00f6hen soll. Der Integrationsplan sieht im Wesentlichen drei Stossrichtungen vor:&#13;<\/p>\n<ul>&#13;<\/p>\n<li>Die Bestimmungen zur Integration im Bundesrecht sind zu konkretisieren. Der Bundesrat hat dazu am 8. M\u00e4rz 2013 eine Botschaft zur Revision des Ausl\u00e4ndergesetzes zuhanden der eidgen\u00f6ssischen R\u00e4te verabschiedet. Neben dem Ausl\u00e4ndergesetz sind eine Reihe weiterer Bundesge&shy;setze anzupassen (Berufsbildungsgesetz, \u2028Sozialversicherungsrecht, Raumplanungs&shy;gesetz).<\/li>\n<p>&#13;<\/p>\n<li>Die Integrationsf\u00f6rderung des Staates ist zu verst\u00e4rken und schweizweit an den gleichen Eckwerten auszurichten. Der Bundesrat und die Konferenz der Kantonsregierung haben sich Ende 2011 auf die strategischen Zielsetzungen von gemeinsam getragenen Kantonalen Inte&shy;grationsprogammen sowie auf ein dazugeh\u00f6rendes Finanzierungsmodell geeinigt.&#13;<br \/>\nVgl. Bundesrat schickt Ausl\u00e4nder- und Integrationsgesetz in die Vernehmlassung: Medienmitteilung des Bundesrats (23.11.2011).<\/li>\n<p>&#13;<\/p>\n<li>Der Dialog und die Zusammenarbeit zwischen dem Staat und den nicht-staatlichen Akteuren ist zu intensivieren. Bund, Kantone und Gemeinden engagieren sich gemeinsam im Rahmen der Tripartiten Agglomerationskonferenz (TAK) an diesem Integrationsdialog.&#13;<br \/>\nWebseite der Tripartiten Agglomerationskonferenz: <a href=\"http:\/\/www.dialog-integration.ch\">http:\/\/www.dialog-integration.ch<\/a><\/li>\n<p>&#13;\n<\/ul>\n<p>&#13;<\/p>\n<h2>Integrationsf\u00f6rderung am Arbeitsplatz<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nH\u00e4ufig wird Integration als ein F\u00f6rdern und Fordern der Zugewanderten umschrieben. Doch Erfordernisse und F\u00f6rdermassnahmen n\u00fctzen nur etwas, wenn Arbeits&shy;kollegen, Nachbarn, Arbeitgeber, Arbeitnehmerorganisationen, Vermieter oder Vereinsmitglieder den Zugewanderten mit Verst\u00e4ndnis und Offenheit begegnen und ihnen eine Chance geben. Die Schweizer Wirtschaft und Gesellschaft profitieren seit langem vom Zuzug der Arbeitskr\u00e4fte aus dem Ausland. Im Jahre 2012 sind rund 50% der Zuwandernden in die Schweiz gekommen, weil ihnen hier eine Stelle angeboten wurde. Entsprechend bedeutsam ist die Unterst\u00fctzung am Arbeitsplatz. In den 1960er- und 1970er-Jahren setzten sich Vertreter der Wirtschaft vielerorts aktiv f\u00fcr die Integrationsf\u00f6rderung ein. Sie engagierten sich in Ausl\u00e4nderbeir\u00e4ten und waren an der Gr\u00fcndung und Finanzierung von Beratungsstellen beteiligt. Teilweise haben sie sich inzwischen aus diesem Engagement jedoch zur\u00fcckgezogen. In den Kantonen Basel-Stadt, Basel-Land oder Appenzell-Innerrhoden ist der Grundsatz der Integrationsf\u00f6rderung ihrer zugewanderten Arbeitnehmenden durch die Betriebe in kantonalen Gesetzen verankert. Der Bundesrat sieht mit der Revision des Ausl\u00e4ndergesetzes vor, dass dies im Grundsatz auch national gelten soll. In der Umsetzung ist dabei auf die besondere Situation in den einzelnen Betrieben R\u00fccksicht zu nehmen: Ein Chemiekonzern hat ganz andere M\u00f6glichkeiten und Ressourcen als ein kleines Bauunternehmen. Dass auch die Baubranche das Sprachenlernen aktiv f\u00f6rdern kann, haben der Baumeisterverband und die Unia mit dem Pilotprojekt \u00abDeutsch auf der Baustelle\u00bb bewiesen, welches die aus dem parit\u00e4tischen Fonds finanzierte Sprachf\u00f6rderung erg\u00e4nzt. Das Projekt wurde am 30. Oktober 2012 im Rahmen des Integrationsdialogs (siehe <i>Kasten 1<\/i>&#13;<\/p>\n<h3>Integrationsdialog<\/h3>\n<p>&#13;<br \/>\nBund, Kantone, St\u00e4dte und Gemeinden \u2028haben im Rahmen ihrer politischen Plattform, der Tripartiten Agglomerationskonferenz (TAK), den Dialog Integration lanciert (<a href=\"http:\/\/www.dialog-integration.ch\">http:\/\/www.dialog-integration.ch<\/a>). Der Dialog findet in drei thematischen Zyklen statt. Gestartet wurde 2012 mit dem Thema Arbeiten. Der Dialog zum Thema Aufwachsen beginnt fr\u00fchestens Ende 2013; derjenige zum Thema Zusammenleben ist f\u00fcr 2014 vorgesehen. Bund, Kantone, Gemeinden, Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen, Branchenverb\u00e4nde sowie Vertreter der Migrantinnen und Migranten haben sich am 30. Oktober 2012 Ziele bis 2016 in den folgenden drei Aktionsfeldern gesetzt:&#13;<\/p>\n<ul>&#13;<\/p>\n<li>Information und Sensibilisierung: Alle aus dem Ausland neu zuziehenden Personen mit Perspektive auf l\u00e4ngerfristigen, rechtm\u00e4ssigen Aufenthalt f\u00fchlen sich in der Schweiz willkommen und sind informiert \u00fcber die f\u00fcr eine rasche Integration zweckm\u00e4ssigen F\u00f6rderangebote. Sie werden dabei von Staat und Wirtschaft unterst\u00fctzt. Diese setzen sich dar\u00fcber hinaus f\u00fcr den Abbau von Integrationsh\u00fcrden und von Diskriminierungen ein.<\/li>\n<p>&#13;<\/p>\n<li>Sprache und Bildung: Ausl\u00e4nderinnen und Ausl\u00e4nder verf\u00fcgen \u00fcber die f\u00fcr die Verst\u00e4ndigung im Alltag notwendigen und ihrer beruflichen Situation angemessenen Kenntnisse einer Landessprache. Dazu besteht ein Angebot an praxisbezogenen Sprachkursen. Im Arbeitsalltag besteht ein lernf\u00f6rderndes Umfeld.<\/li>\n<p>&#13;<\/p>\n<li>Arbeitsmarktintegration von anerkannten Fl\u00fcchtlingen und vorl\u00e4ufig aufgenommenen Personen: Die Erwerbsquote von anerkannten Fl\u00fcchtlingen und vorl\u00e4ufig aufgenommenen Personen steigt in den kommenden Jahren an. Die Nachfolgegeneration ist im Arbeitsmarkt integriert.<\/li>\n<p>&#13;\n<\/ul>\n<p>&#13;<br \/>\n) vorgestellt, als sich Spitzenvertreter von Bund, Kantone und Gemeinden mit Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter auf verbindliche Ziele geeinigt haben&#13;<br \/>\nVgl. TAK-Integrationsdialog Arbeitswelt: Zielsetzungen Staat \u2013 Wirtschaft 2013 \u2013 2016, <a href=\"http:\/\/www.tak-cta.ch\">http:\/\/www.tak-cta.ch<\/a>, Themen, Ausl\u00e4nder- und Integrationspolitik.: Gemeinsam sollen bis 2016 Pilotprojekte f\u00fcr sinnvolle Integrationsmassnahmen in Betrieben geworben und Pilotprojekte gestartet werden. Bis 2016 sollen dadurch zus\u00e4tzliche 2000 Fl\u00fcchtlinge und vorl\u00e4ufig aufgenommene Personen eine Erwerbsarbeit aufnehmen.&#13;<\/p>\n<h2>Verbindliche F\u00f6rderung als &shy;Staatsaufgabe<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nIntegration ist aber nicht nur eine Sache der Wirtschaft und Gesellschaft, sondern ebenso des Staates. Dies sieht bereits das geltende Ausl\u00e4nderrecht vor.&#13;<br \/>\nVgl. Art. 53 AuG. Die Vers\u00e4umnisse der vergangenen Migrationspolitik haben gezeigt, dass die Folgekosten eines staatlichen \u00abLaissez faire\u00bb in der Integrationspolitik zu hoch sind. Integration ist deshalb auch verbindlicher vom Staat einzufordern. Er soll seine Leistungen und Angebote in guter Qualit\u00e4t und fl\u00e4chendeckend in allen Kantonen bereitstellen und auch den Zugewanderten zug\u00e4nglich machen. Dies kann zum Beispiel bedeuten, dass Berufsberatungs- oder Arbeitsvermittlungsstellen im Umgang mit einer vielf\u00e4ltigen Klientel gezielt geschult werden oder Personen mit Migrationshintergrund als Berater einstellen, um die Verst\u00e4ndigung zu verbessern. Oder eine \u00c4rztin soll bei schwierigen Gespr\u00e4chen auf die professionelle Hilfe einer interkulturellen \u00dcbersetzerin z\u00e4hlen k\u00f6nnen. Die Revisionsvorlage des \u00a0Bundesrates sieht daher auch vor, verschiedene Gesetze (Berufsbildung, Arbeitslosenversicherung, Invalidenversicherung und Raumplanung) mit entsprechenden Bestimmungen zu erg\u00e4nzen. Damit soll der Auftrag der Beh\u00f6rden, f\u00fcr alle Personen der heute vielf\u00e4ltig gewordenen Bev\u00f6lkerung da zu sein, verbindlich verankert werden.&#13;<\/p>\n<h2>Kantonale Integrationsprogramme mit\u00a0neuen Massnahmen<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nDie Kantone haben im Sommer 2013 \u2013 gest\u00fctzt auf die Vereinbarung zwischen Bundesrat und KdK \u2013 ihre kantonalen Integra&shy;tionsprogramme (KIP) entwickelt. Diese sehen vor, mit gezielten Massnahmen die heutigen Anstrengungen zu erg\u00e4nzen und zu verst\u00e4rken. Die KIP umfassen acht F\u00f6rderbereiche. Dazu geh\u00f6rt die Fortf\u00fchrung bestehender Massnahmen wie Beratungsangebote, interkulturelles \u00dcbersetzen, Sprachkurse, Massnahmen in der fr\u00fchen F\u00f6rderung sowie berufliche &shy;Integrationsmassnahmen f\u00fcr anerkannte Fl\u00fcchtlinge, vorl\u00e4ufig Aufgenommene oder junge Erwachsene im Familiennachzug. Die Kantone ergreifen damit gezielt Massnahmen um die von der OECD aufgedeckten Integrationsdefizite anzugehen. Als neue Massnahme ist vorgesehen, l\u00e4ngerfristig in die Schweiz zuwandernden Personen im Rahmen einer Erstinforma&shy;tion zu begr\u00fcssen und zielgerecht zu informieren. Falls n\u00f6tig sollen Personen mit einem In&shy;tegrationsf\u00f6rderbedarf so fr\u00fch wie m\u00f6glich Massnahmen zugewiesen werden. Diskri&shy;minierungen hindern Ausl\u00e4nderinnen und Ausl\u00e4nder daran, eigenverantwortlich am wirtschaftlichen und gesellschaft&shy;lichen Leben teilzunehmen. Ein weiterer neuer &shy;F\u00f6rderbereich der KIP stellt daher der Diskri&shy;minierungsschutz dar. In Zukunft sollen betroffene Personen in allen Kantonen Beratung finden; vorgesehen sind aber auch Angebote f\u00fcr Betriebe, Beh\u00f6rden und Institu&shy;tionen.&#13;<\/p>\n<h2>Aufstockung der Finanzmittel durch Bund und\u00a0Kantone<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nFinanziert werden die KIP durch Bund und Kantone. Der Bund wird seinen Beitrag an die Integrationsf\u00f6rderung von 16 auf 36 Mio. Franken erh\u00f6hen. Die Erh\u00f6hung der Bundesmittel ist an die grunds\u00e4tzliche Bedingung gekn\u00fcpft, dass auch die Kantone ihre Mittel anpassen und sich mindestens zur H\u00e4lfte an der Finanzierung der KIP beteiligen. Davon ausgenommen ist die\u00a0Integrationspauschale f\u00fcr anerkannte Fl\u00fcchtlinge und vorl\u00e4ufig Aufgenommene; sie soll in Zukunft ebenfalls in die Finanzierung der kantonalen Integrationsprogramme fliessen. Insgesamt werden Bund und Kantone damit j\u00e4hrlich rund 110 Mio. Franken in die Integrationsf\u00f6rderung investieren. Das Bundesamt f\u00fcr Migration (BFM) schliesst mit den Kantonen Programmvereinbarungen vorerst f\u00fcr eine vierj\u00e4hrige Phase von 2014 bis 2017 ab.&#13;<\/p>\n<h2>Verbesserte Koordination und Koh\u00e4renz der Massnahmen<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nDie KIP stellen einen Paradigmenwechsel von einer projektgest\u00fctzten Integrationsf\u00f6rderung hin zu einer programmatischen Integrationspolitik der \u00f6ffentlichen Hand dar. Um das Ineinandergreifen der Massnahmen zu verbessern, basieren die KIP auf teilweise umfassenden Bedarfsanalysen und Strategien. Dank einer besseren Koordination und Koh\u00e4renz der Massnahmen kann den Bed\u00fcrfnissen des Einzelfalls gezielter Rechnung getragen werden. Wenn beispielsweise eine Sekundarsch\u00fclerin im Familiennachzug aus der T\u00fcrkei in die Schweiz zieht, so kann sie durch die Erstinformation direkt einer beruflichen Beratung zugewiesen werden. Die Berufsberatung erzielt eine bessere Wirkung, wenn der Berater in interkulturellen Fragen geschult und vernetzt ist und der jungen T\u00fcrkin ihre beruflichen M\u00f6glichkeiten verst\u00e4ndlich und motivierend aufzeigen kann. Die berufliche Integration der jungen T\u00fcrkin ist schliesslich dann erfolgreich, wenn sie in einem Betrieb die Chance f\u00fcr eine Attest- oder Berufslehre erh\u00e4lt. Auch ihre Familie soll einbezogen, informiert und motiviert werden, ihre Tochter gezielt zu unterst\u00fctzen. Diese verbesserte Zusammenarbeit zwischen den Institutionen und Beteiligten, f\u00fcr welche die kantonalen Integrationsprogramme in den kommenden Jahren den strategischen Boden bereiten werden, ist ein Schl\u00fcssel f\u00fcr den Integrationserfolg.&#13;<\/p>\n<h2>Verbindliche Kriterien<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nIntegration steht und f\u00e4llt letztlich mit dem Engagement der Zugewanderten selbst. Eigenverantwortung f\u00fcr ihre Integration wahrzunehmen, soll daher ein verbindliches Gebot f\u00fcr alle Zugewanderten sein, wie es f\u00fcr die allermeisten ausl\u00e4ndischen Personen in der Schweiz bereits heute schon selbstverst\u00e4ndlich ist. Eigenverantwortung heisst, dass alle Zugewanderten:&#13;<\/p>\n<ul>&#13;<\/p>\n<li>die Bundesverfassung respektieren;<\/li>\n<p>&#13;<\/p>\n<li>die Rechtsordnung respektieren;<\/li>\n<p>&#13;<\/p>\n<li>sich im Rahmen ihrer M\u00f6glichkeiten und F\u00e4higkeiten bem\u00fchen, f\u00fcr sich und ihre Familie zu sorgen sowie sich aus- und weiterbilden;<\/li>\n<p>&#13;<\/p>\n<li>m\u00f6glichst rasch die am Wohnort gesprochene Sprache erlernen, um sich verst\u00e4ndlich zu machen, Kontakte zu kn\u00fcpfen oder auch um sich wehren zu k\u00f6nnen.<\/li>\n<p>&#13;\n<\/ul>\n<p>&#13;<br \/>\nDer Entwurf des Bundesrates nennt im Gesetz verbindlich und abschliessend diese vier Integrationskriterien, welche die zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rden bei der Erteilung der ausl\u00e4nderrechtlichen Bewilligungen beiziehen sollen. Dar\u00fcber hinausgehende Kriterien sollen keine gelten; von Migranten wird nicht verlangt, dass sie ihre Kultur oder Lebensweise aufgeben.&#13;<\/p>\n<h2>Systematische Anreize<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nDer bundesr\u00e4tliche Gesetzesentwurf setzt neue Anreize in Form von ausl\u00e4nderrechtlichen Bedingungen, damit diese Integrationskriterien erf\u00fcllt werden. Ein erster Anreiz wird beim Familiennachzug gesetzt, der mit rund 30% (2012) \u2013 neben der Arbeit \u2013 der zweitwichtigste Zuwanderungsgrund ist. Wenn junge Frauen oder M\u00e4nner zu ihren US-amerikanischen, t\u00fcrkischen oder tamilischen Ehegatten kommen, sollen sie aufzeigen, dass sie willens sind, die Sprache an ihrem neuen Wohnort in der Schweiz zu erwerben und dies k\u00fcnftig mit einer Anmeldung zu einem Sprachf\u00f6rderangebot belegen. Der Gesetzesentwurf sieht eine entsprechende Zulassungsbedingung f\u00fcr Personen im Familiennachzug zu Drittstaatsangeh\u00f6rigen vor. Ein weiterer Anreiz setzt bei der Niederlassungsbewilligung an: Neu soll ein rechtlicher Anspruch auf die Erteilung der Niederlassungsbewilligung bestehen. Voraussetzung dazu ist, dass die Gesuchsteller gut integriert sind. Die zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rden sollen dies in Zukunft anhand der vier genannten Kriterien systematisch beurteilen. Auf die \u00dcberpr\u00fcfung der j\u00e4hrlich erneuerten Aufenthaltsbewilligung, welche im Rahmen der Vernehmlassung vorgeschlagen worden ist, hat der Bundesrat verzichtet. Dies w\u00e4re angesichts von rund 200\u2009000 Bewilligungen, die j\u00e4hrlich zu erteilen oder zu erneuern sind, mit unverh\u00e4ltnism\u00e4ssigem b\u00fcrokratischem Aufwand verbunden.&#13;<\/p>\n<h2>Gezielte Integrationsvereinbarungen<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nDie zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rden in den Kantonen sollen mit dem neu geregelten Instrument der Integrationsvereinbarungen die M\u00f6glichkeit haben, das Aufenthaltsrecht wo n\u00f6tig gezielt an Bedingungen zu kn\u00fcpfen. Der Gesetzesentwurf sieht neu vor, dass der Informationsaustausch zwischen den Beh\u00f6rden erleichtert wird. Die Migrationsbeh\u00f6rden sind beispielsweise zu informieren, wenn eine Kindes- und Erwachsenenschutzbeh\u00f6rde eine Beistandschaft anordnet oder wenn Meldungen von h\u00e4uslicher Gewalt &shy;vorliegen. Sie sollen in solchen F\u00e4llen mit Integrationsvereinbarungen Massnahmen ergreifen k\u00f6nnen. Der Gesetzesentwurf schafft auch einen neuen Widerrufsgrund f\u00fcr Aufenthaltsbewilligungen, wenn eine Integrationsvereinbarung ohne entschuldbaren Grund nicht eingehalten wird.&#13;<\/p>\n<h2>Integrationspolitik als &shy;Gesellschafts&shy;politik<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nDie staatliche Aufgabe zur Integration von Migrantinnen und Migranten wird teilweise immer noch als Nebenzweig der Sozialpolitik und Armutsbek\u00e4mpfung betrachtet. Zu Unrecht: Eine moderne Integrationspolitik versteht sich als gesellschaftspolitischen Impuls, um kulturelle Vielfalt und vorhandene Potenziale zum Wohl der Gesellschaft und Wirtschaft nachhaltig zu nutzen. Dass Integrationspolitik auch fiskalpolitisch sinnvoll ist, belegen Studien aus dem nahen Ausland.&#13;<br \/>\nBertelsmann Stiftung (2008): Gesellschaftliche Kosten unzureichender Integration von Zuwanderinnen und &shy;Zuwanderern in Deutschland. Die Weiterentwicklung der Integrationspolitik, wie sie Bundesrat und Kantonsregierungen gemeinsam in Angriff genommen haben, ist daher nicht nur ein erg\u00e4nzendes Element der Migrationspolitik, sondern stellt auch eine Investition in die Wohlfahrt und den gesellschaftlichen Zusammenhalt in unserem Land dar.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nKasten 1: Integrationsdialog&#13;<\/p>\n<h3>Integrationsdialog<\/h3>\n<p>&#13;<br \/>\nBund, Kantone, St\u00e4dte und Gemeinden \u2028haben im Rahmen ihrer politischen Plattform, der Tripartiten Agglomerationskonferenz (TAK), den Dialog Integration lanciert (<a href=\"http:\/\/www.dialog-integration.ch\">http:\/\/www.dialog-integration.ch<\/a>). Der Dialog findet in drei thematischen Zyklen statt. Gestartet wurde 2012 mit dem Thema Arbeiten. Der Dialog zum Thema Aufwachsen beginnt fr\u00fchestens Ende 2013; derjenige zum Thema Zusammenleben ist f\u00fcr 2014 vorgesehen. Bund, Kantone, Gemeinden, Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen, Branchenverb\u00e4nde sowie Vertreter der Migrantinnen und Migranten haben sich am 30. Oktober 2012 Ziele bis 2016 in den folgenden drei Aktionsfeldern gesetzt:&#13;<\/p>\n<ul>&#13;<\/p>\n<li>Information und Sensibilisierung: Alle aus dem Ausland neu zuziehenden Personen mit Perspektive auf l\u00e4ngerfristigen, rechtm\u00e4ssigen Aufenthalt f\u00fchlen sich in der Schweiz willkommen und sind informiert \u00fcber die f\u00fcr eine rasche Integration zweckm\u00e4ssigen F\u00f6rderangebote. Sie werden dabei von Staat und Wirtschaft unterst\u00fctzt. Diese setzen sich dar\u00fcber hinaus f\u00fcr den Abbau von Integrationsh\u00fcrden und von Diskriminierungen ein.<\/li>\n<p>&#13;<\/p>\n<li>Sprache und Bildung: Ausl\u00e4nderinnen und Ausl\u00e4nder verf\u00fcgen \u00fcber die f\u00fcr die Verst\u00e4ndigung im Alltag notwendigen und ihrer beruflichen Situation angemessenen Kenntnisse einer Landessprache. Dazu besteht ein Angebot an praxisbezogenen Sprachkursen. Im Arbeitsalltag besteht ein lernf\u00f6rderndes Umfeld.<\/li>\n<p>&#13;<\/p>\n<li>Arbeitsmarktintegration von anerkannten Fl\u00fcchtlingen und vorl\u00e4ufig aufgenommenen Personen: Die Erwerbsquote von anerkannten Fl\u00fcchtlingen und vorl\u00e4ufig aufgenommenen Personen steigt in den kommenden Jahren an. Die Nachfolgegeneration ist im Arbeitsmarkt integriert.<\/li>\n<p>&#13;\n<\/ul>\n<p>&#13;<br \/>\nKasten 2: Das Sprachf\u00f6rderungskonzept Fide&#13;<\/p>\n<h3>Das Sprachf\u00f6rderungskonzept Fide<\/h3>\n<p>&#13;<br \/>\nDer Sprachnachweis darf keine H\u00fcrde f\u00fcr weniger gebildete Personen sein. Dies gew\u00e4hrleistet das vom Institut f\u00fcr Mehrsprachigkeit in Freiburg entwickelte Sprachf\u00f6r&shy;derungskonzept Fide \u2013 Fran\u00e7ais, Italiano, Deutsch in der Schweiz lernen, lehren und beurteilen. Es vermittelt nicht abstrakte Sprachkenntnisse. Gelehrt wird vielmehr auf systematische Weise, wie sich Migrantinnen und Migranten in konkreten Situationen, beim Arzt, im Betrieb oder bei der Beh\u00f6rde, verst\u00e4ndigen k\u00f6nnen. Mit Fide liegen heute bereits Instrumente vor, mit welchen die alltagsrelevanten Sprachkompetenzen von Migrantinnen und Migranten im Unterricht nachgewiesen werden k\u00f6nnen. N\u00e4chstes Jahr soll auch ein vom Unterricht unabh\u00e4ngiges Nachweisverfahren entwickelt und eingef\u00fchrt werden. Ziel ist es, in Zukunft \u00fcber einen praxis&shy;tauglichen und schweizweit geltenden Sprachenpass zu verf\u00fcgen, welcher von den Bildungsinstitutionen, den Beh\u00f6rden und der Wirtschaft anerkannt wird. Internet: <a href=\"http:\/\/www.fide-info.ch\">http:\/\/www.fide-info.ch<\/a>&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nKasten 3: Berufliche Potenziale der Zugewanderten erschliessen&#13;<\/p>\n<h3>Berufliche Potenziale der Zugewanderten erschliessen<\/h3>\n<p>&#13;<br \/>\nK\u00fcrzlich hat das Bundesamts f\u00fcr Statistik eine Reihe von neuen Integrationsindikatoren publiziert. Diese zeigen auf, dass Personen mit Migrationshintergrund rund doppelt so h\u00e4ufig einen Beruf aus\u00fcben, f\u00fcr den sie \u00fcberqualifiziert sind (16,6% im Jahre 2012) als Personen ohne Migrationshintergrund (9,6%). Personen aus den Drittstaaten ausserhalb EU\/Efta sind sogar viermal so stark von dieser \u00dcberqualifizierung betroffen (41,8%). a&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nDiese Potenziale besser zu nutzen w\u00fcrde nicht nur den betroffenen Personen einen gr\u00f6sseren beruflichen Integrationserfolg bescheren. Es w\u00e4re auch dem Schweizer Arbeitsmarkt von Nutzen und k\u00f6nnte indirekt einen Beitrag leisten, dass weniger Fachkr\u00e4fte im Ausland rekrutiert werden m\u00fcssten. Dies entspricht auch der Stossrichtung der Fachkr\u00e4fteinitiative des Departements f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF.b&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nDas BFM hat daher das mehrj\u00e4hrige Projekt <i>Potenziale nutzen<\/i>&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nlanciert. Anerkannte Fl\u00fcchtlinge und vorl\u00e4ufig Aufgenommene sollen gezielt gef\u00f6rdert werden, damit sie eine Stelle antreten k\u00f6nnen, welche ihren im Heimatland erworbenen Berufsabschl\u00fcssen und -kompetenzen entspricht.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\na Vgl. Ungleichheiten im Erwerbsleben und bei den Sprachkenntnissen. Medienmitteilung Bundesamt f\u00fcr Statistik (14.05.2013).&#13;<br \/>\nb Vgl. Fachkr\u00e4fteinitiative: Bund, Kantone und Sozialpartner koordinieren und verst\u00e4rken ihre Anstrengungen: Medienmitteilung Staatssekretariat f\u00fcr Wirtschaft (21.5.2013).<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Integration der Zugewanderten funktioniert in der Schweiz insgesamt gut. Um bestehende Defizite mit gezielten Massnahmen anzugehen, sollen sowohl das F\u00f6rdern wie auch das Einfordern von Integration verbindlicher werden. Bundesrat und Kantonsregierungen haben beschlossen, die F\u00f6rderung zu verst\u00e4rken und an landesweit geltenden Zielsetzungen auszurichten. 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