{"id":118789,"date":"2013-07-01T12:00:00","date_gmt":"2013-07-01T12:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/2013\/07\/wichmann-2\/"},"modified":"2023-08-23T23:23:40","modified_gmt":"2023-08-23T21:23:40","slug":"wichmann","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/2013\/07\/wichmann\/","title":{"rendered":"Diskriminierungsschutz als Teil der Integrationspolitik: Ein Paradigmenwechsel?"},"content":{"rendered":"<p>Der Diskriminierungsschutz muss in der Integrationsdebatte einen wichtigen Platz einnehmen. Dies war bisher nicht der Fall. Die Bestimmungen zum Diskriminierungsschutz im Entwurf f\u00fcr ein revidiertes Ausl\u00e4ndergesetz nehmen dieses Anliegen auf. Der Entwurf des Ausl\u00e4nder- und Integrationsgesetzes legt einen Grundstein in Richtung eines Paradigmenwechsels. Ein solcher liegt aber erst vor, wenn auf Worte Taten folgen. <img fetchpriority=\"high\" decoding=\"async\" class=\"article_rect\" src=\"\/dynBase\/images\/article_rect\/201307_19_Wichmann_01.eps.jpg\" alt=\"\" width=\"370\" height=\"243\" \/>&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nIn der Integrationsdebatte drehte sich in den letzten Jahren alles um die Formel \u00abFordern und F\u00f6rdern\u00bb. Unter dem Stichwort \u00abFordern\u00bb wird diskutiert, wie die in der Schweiz lebenden Zuwanderer dazu verpflichtet werden k\u00f6nnen, eine konkrete Integrationsleistung \u2013 wie das Erlernen der lokalen Sprache \u2013 zu erbringen. Derweil stellen die Debatten um das \u00abF\u00f6rdern\u00bb die Unterst\u00fctzung der Migrantinnen und Migranten in ihren Integrationsbem\u00fchungen in den Mittelpunkt. In diesem Zusammenhang wird insbesondere ein Ausbau staatlich subventionierter Deutschkurse und die Lancierung spezifischer F\u00f6rdermassnahmen \u2013 z.B. Erstinformation, \u00dcbersetzungsdienste \u2013 diskutiert. Insgesamt liegt der Diskussion die Annahme zugrunde, dass Integration eine individuelle Leistung darstellt. Die staatliche Integrationspolitik soll die Verbindlichkeit erh\u00f6hen und die Anpassung der Migrationsbev\u00f6lkerung an die Regeln und Strukturen der Aufnahmegesellschaft beschleunigen. Diese im Kern individualistische und asymmetrische Konzeption der Integration bildet eine Konstante in der schweizerischen Integrationsdebatte.&#13;<br \/>\nVgl. Wicker (2009).Die Frage, inwiefern bestehende gesellschaftliche Strukturen die Integration der Migrationsbev\u00f6lkerung beg\u00fcnstigen oder verhindern, wird in der Diskussion um \u00abF\u00f6rdern und Fordern\u00bb meistens ausgeblendet. Der Diskriminierungsschutz muss in der Integrationspolitik einen wichtigen Platz einnehmen. Es ist deshalb zu begr\u00fcssen, dass dieses Anliegen in die Bestimmungen zum Diskriminierungsschutz im Entwurf des Ausl\u00e4nder- und Integrationsgesetzes (AIG) eingeflossen ist.&#13;<br \/>\nEntwurf zum Bundesgesetz \u00fcber die Ausl\u00e4nderinnen und Ausl\u00e4nder und \u00fcber die Integration vom 8. M\u00e4rz 2013.&#13;<\/p>\n<h2>Warum braucht es Diskriminierungsschutz?<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nDas gesamtgesellschaftliche Verst\u00e4ndnis von Integration geht von der Bereitschaft der Aufnahmegesellschaft aus, strukturelle und individuelle H\u00fcrden beim Zugang zu Wohnen, Arbeit, Bildung und Freizeitaktivit\u00e4ten abzubauen. Integrationsf\u00f6rderung bedeutet in dieser Konzeption den konsequenten \u00abAbbau von Integrationsschranken, z.B. in Form der Bek\u00e4mpfung der Diskriminierung im Arbeits- und Wohnungsmarkt, der Anerkennung vom im Ausland erworbenen Diplomen, der rechtlichen Festschreibung und der\u00a0\u00d6ffnung von Portalen f\u00fcr eine wirkliche Partizipation der ausl\u00e4ndischen Wohnbe&shy;v\u00f6lkerung\u00bb.&#13;<br \/>\nVgl. Wicker (2009), S. 42. Integrationsf\u00f6rderung und Diskriminierungsschutz bedingen sich gem\u00e4ss dem gesamtgesellschaftlichen Verst\u00e4ndnis &shy;gegenseitig. Gleichwohl k\u00f6nnen Integra&shy;tionsmassnahmen und Massnahmen des Diskrimi&shy;nierungsschutzes voneinander abgegrenzt werden: Massnahmen zum Abbau von Diskriminierung wirken immer integrationsf\u00f6rdernd, w\u00e4hrend nicht alle Integrationsmassnahmen anti-diskriminierend wirken.&#13;<br \/>\nVgl. Egger (2003), S. 6.&#13;<\/p>\n<h2>Gleichberechtigte Teilhabe bisher nicht erreicht<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nAus einer gesamtgesellschaftlichen Perspektive gilt die Migrationsbev\u00f6lkerung als integriert, wenn die dem jeweiligen Bev\u00f6lkerungsanteil entsprechende gleichberechtigte Partizipation und Repr\u00e4sentation der Migrationsbev\u00f6lkerung an Institutionen, jeweiligen Hierarchiestufen und den G\u00fctern der Gesellschaft gew\u00e4hrleistet ist. Empirisch l\u00e4sst sich ein Ausbau des Diskriminierungsschutzes damit begr\u00fcnden, dass die gleichberechtige Teilhabe der Migrationsbev\u00f6lkerung an den G\u00fctern und Dienstleistungen der Aufnahmegesellschaft bisher nicht erreicht ist. Die Integrationsindikatoren, die vom Bundesamt f\u00fcr Statistik (BFS) aufbereitet werden,&#13;<br \/>\nSiehe <a href=\"http:\/\/www.bfs.admin.ch\">http:\/\/www.bfs.admin.ch<\/a>, Bev\u00f6lkerung, Migration und Integration, Integrationsindikatoren. weisen in verschiedenen Lebensbereichen betr\u00e4chtliche Unterschiede aus: Lohn- und Positionsunterschiede auf dem Arbeitsmarkt, im Bildungssystem, beim Zugang zur Gesundheitsversorgung, betreffend Arbeitslosigkeit, Armutsbetroffenheit und in der Wohnsituation. Die Diskrepanzen werden zumeist mit dem tieferen Bildungsniveau der Migrationsbev\u00f6lkerung erkl\u00e4rt. Bei dieser auf das Individuum fokussierten Sichtweise geht jedoch vergessen, dass die Statistiken m\u00f6glicherweise auch Ausdruck gesellschaftlicher Ausgrenzungsmechanismen sind. Obschon die statistischen Kennzahlen nicht darlegen, welche Unterschiede auf individuelle Eigenschaften bzw. diskriminierende Strukturen zur\u00fcckzuf\u00fchren sind, k\u00f6nnen sie als Aufh\u00e4nger f\u00fcr eine Diskussion zur Chancengleichheit dienen.&#13;<\/p>\n<h2>Die Schweiz liegt international im &shy;Hintertreffen<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nDer Ausbau des Diskriminierungsschutzes in der Schweiz l\u00e4sst sich auch mit Blick auf internationale Entwicklungen rechtfertigen. Die Verkn\u00fcpfung von Diskriminierungsschutz und Integrationspolitik hat sich in Europa durchgesetzt. Die EU hat zwei Richtlinien erlassen: Die erste Richtlinie verbietet Diskriminierung aufgrund der Rasse oder der ethnischen Herkunft in verschiedenen Bereichen (Arbeit und Besch\u00e4ftigung, soziale Verg\u00fcnstigungen, sozialer Schutz einschliesslich Gesundheitsversorgung, Zugang zu G\u00fctern und Dienstleistungen, Zugang zu Bildung). Die zweite untersagt Diskriminierung am Arbeitsplatz aufgrund der Religion oder der Weltanschauung, des Alters, einer Behinderung oder sexuellen Ausrichtung.&#13;<br \/>\nRichtlinie 2000\/43\/EG des Rates vom 29. Juni 2000 zur Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ohne Unterschied der Rasse oder der ethnischen Herkunft; Richtlinie 2000\/78\/EG des Rates vom 27. November 2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens f\u00fcr die &shy;Verwirklichung der Gleichbehandlung in Besch\u00e4ftigung und Beruf. Die anhaltende Kritik mehrerer europ\u00e4ischer und internationaler Organisationen und der Vergleich mit anderen europ\u00e4ischen L\u00e4ndern weisen darauf hin, dass die schweizerische Integrationspolitik bez\u00fcglich des Diskriminierungsschutzes im Hintertreffen liegt.&#13;<br \/>\nVgl. Sch\u00f6nenberger (forthcoming). Anl\u00e4sslich der letzten periodischen \u00dcberpr\u00fcfung vor dem UNO-Menschenrechtsrat im Herbst 2012 betrafen die meisten Empfehlungen den Bereich Rassismus und Anti-Diskriminierung. Um den Vorgaben und Kritiken internationaler Menschenrechtsorgane gerecht zu werden, sollte die Schweiz Verbesserungen am rechtlichen Rahmen pr\u00fcfen.&#13;<\/p>\n<h2>Hindernisse bei der gesetzlichen Verankerung des Diskriminierungsschutzes<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nVordergr\u00fcndig scheint es zwei Gr\u00fcnde zu geben, weshalb der Diskriminierungsschutz in der Schweiz einen schweren Stand hat. &shy;Zun\u00e4chst ist das (historische) <i>Bewusstsein f\u00fcr ethnisch-kulturelle Diskriminierung<\/i> in der Willensnation Schweiz nur sehr gering entwickelt. Dies h\u00e4ngt einerseits damit zu&shy;sammen, dass die betroffenen Bev\u00f6lker&shy;ungsgruppen vom politischen Prozess ausgeschlossen sind. Das geringe Bewusstsein ist aber auch eine Folge davon, dass wenig dar\u00fcber bekannt ist, in welchen Lebensbereichen Diskriminierungen vorwiegend vorkommen und welche Personen davon betroffen sind. In der Schweiz liegen erst vereinzelt wissenschaftliche Studien vor, die auf diskrimi&shy;nierende Mechanismen hinweisen. Sensible Bereiche sind der Lehrstellen- und Arbeitsmarkt, das Bildungssystem, das Gesundheitswesen, aber auch der Umgang von Beh\u00f6rden und Polizei mit Migrantinnen und Migranten.&#13;<br \/>\nVgl. u.a. Fibbi et al. (2003). Die Fachstelle f\u00fcr Rassismusbek\u00e4mpfung (FRB) hat im Fr\u00fchjahr 2013 eine erste Bestandsaufnahme vorgelegt, die im Zweijahresrhythmus aktualisiert wird.&#13;<br \/>\nVgl. FRB (2013).Ein weiterer Grund d\u00fcrfte darin liegen, dass im schweizerischen Rechtssystem die <i>Vertragsfreiheit<\/i> einen hohen Stellenwert einnimmt. Geht es um den Erlass von Diskriminierungsverboten im Arbeits- oder Mietrecht, muss eine Abw\u00e4gung zwischen dem Grundsatz der Gleichbehandlung und der Vertragsfreiheit vorgenommen werden. Die Vertragsfreiheit beinhaltet u.a. die Freiheit der Arbeitgebenden oder der Vermieterschaft zu entscheiden, wen sie f\u00fcr eine bestimmte Arbeit einstellen und an wen sie eine freie Wohnung vermieten will.&#13;<br \/>\nVgl. Caplazi und Naguib (2004). Die Bereitschaft, Beschr\u00e4nkungen der privatrechtlichen Vertragsfreiheit zugunsten eines griffigeren Diskriminierungsschutzes einzuf\u00fchren, ist daher gering. So lehnte die Parlamentsmehrheit bisher regelm\u00e4ssig Vorst\u00f6sse ab, die auf eine Verst\u00e4rkung des rechtlichen Diskriminierungsschutzes abzielten. Die Ablehnung des j\u00fcngsten Vorstosses wurde ausdr\u00fccklich auch damit begr\u00fcndet, dass die Einf\u00fchrung eines Antidiskriminierungsgesetzes die Vertragsfreiheit zu stark einschr\u00e4nken w\u00fcrde.&#13;<br \/>\nSiehe die parlamentarischen Debatten zur Parlamentarische Initiative Prelicz-Huber Katharina. Gesetz \u00fcber die Bek\u00e4mpfung von rassistischer Diskriminierung (10.523): <a href=\"http:\/\/www.parlament.ch\">http:\/\/www.parlament.ch<\/a>, Nationalrat, Fr\u00fchjahrssession 2012, Siebente Sitzung, 06.03.12. Aufgrund fehlender Kompetenzen im privatrechtlichen Bereich und einer ablehnenden Haltung im Parlament hat der Bund zur\u00fcckhaltend auf Forderung nach einem st\u00e4rkeren\u00a0privatrechtlichen Diskriminierungsschutz reagiert. Im Integrationsbereich, wo der Bund \u00fcber mehr Kompetenzen verf\u00fcgt, hat er indes in den letzten Jahren Impulse geliefert.&#13;<\/p>\n<h2>Verankerung des Diskriminierungs&shy;schutzes in der Integrationspolitik<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nDen Grundstein zum vorliegenden Entwurf des Ausl\u00e4nder- und Integrationsgesetzes legten die Beratungen der Tripartiten \u2028Agglomerationskonferenz (TAK), in deren Rahmen Vertreter des Bundes, der Kantone und der Gemeinden die Weiterentwicklung der schweizerischen Integrationspolitik diskutierten. Der TAK-Bericht zur Weiterentwicklung der schweizerischen Integrationspolitik aus dem Jahre 2009 h\u00e4lt fest, dass \u00abDiskriminierungen ein zentrales Hindernis f\u00fcr die Integration darstellen. Integrationspolitik bedeutet deshalb immer auch Anti-Diskriminierungspolitik.\u00bb&#13;<br \/>\nVgl. TAK (2009), S. 9. Diese Auffassung findet sich auch im Bericht des Bundesrates zur Weiterentwicklung der Integrationspolitik vom 5. M\u00e4rz 2010. Seit 2010 besteht somit ein klarer politischer Auftrag, den Schutz vor Diskriminierung voranzutreiben und die k\u00fcnftige Integrationspolitik so zu gestalten, dass Integration und Diskriminierungsschutz verkn\u00fcpft werden. Der AIG-Entwurf statuiert den Grundsatz, dass Bund, Kantone und Gemeinden bei der Erf\u00fcllung ihrer Aufgaben die Anliegen der Integration und des Schutzes vor Diskriminierung ber\u00fccksichtigen. Der Bund und die kantonalen Beh\u00f6rden haben u.a. daf\u00fcr zu sorgen, dass die verschiedenen Beh\u00f6rden Massnahmen zum Schutz vor Diskriminierung treffen. Da Diskriminierungsbek\u00e4mpfung und -schutz vor allem in den Kantonen, St\u00e4dten und Gemeinden erfolgt, haben Bund und Kantone vereinbart, den Diskriminierungsschutz in die kantonalen Integrationsprogramme aufzunehmen. Konkret haben sich die Kantone dazu verpflichtet, dass diskriminierte Menschen kompetente Beratung erhalten und dass alle wichtigen Institutionen in Fragen des Diskriminierungsschutzes unterst\u00fctzt und beraten werden. Zudem m\u00fcssen sie strukturelle Diskriminierung bek\u00e4mpfen und niederschwellige, kooperativ ausgerichtete Streitbeilegungsmechanismen f\u00f6rdern. Der Ausbau des Diskriminierungsschutzes dient nicht nur der Migrationsbev\u00f6lkerung sondern s\u00e4mtlichen betroffenen Bev\u00f6lkerungsgruppen. Auf Bundesebene ist die Fachstelle f\u00fcr Rassismusbek\u00e4mpfung verantwortlich f\u00fcr die Qualit\u00e4tssicherung und das Monitoring. Diese Massnahmenplanung zum Ausbau der Diskriminierungspr\u00e4vention ist zu be&shy;gr\u00fcssen, denn sie bringt zum Ausdruck, dass Diskriminierungsschutz als Bestandteil der Integrationspolitik betrachtet wird. Da eine Vielzahl von \u00f6ffentlichen und privaten Akteuren in die Vorbereitungs- und Umsetzungs&shy;arbeiten zur Weiterentwicklung der Integra&shy;tionspolitik einbezogen wurden, kann davon ausgegangen werden, dass diese Auffassung von vielen Akteuren geteilt wird. &shy;Besonders hervorzuheben ist in diesem Zusammenhang das im Rahmen des TAK-&shy;Integrationsdialogs Arbeitswelt abgegebene Bekenntnis der Arbeitgebenden und Branchenverb\u00e4nde, einen aktiven Beitrag zur Information und Sensibilisierung zu Integrations- und Diskriminierungsfragen zu leisten.&#13;<br \/>\nSiehe <a href=\"http:\/\/www.bfm.admin.ch\">http:\/\/www.bfm.admin.ch<\/a>, Pressemitteilung vom 30.10.2012: Integration: Staat und Wirtschaft handeln gemeinsam. In diesem Sinn k\u00f6nnte der vorliegende Gesetzesentwurf als erster Grundstein in Richtung eines Paradigmenwechsels gewertet werden.&#13;<\/p>\n<h2>Die Umsetzung ist &shy;entscheidend<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nDennoch wird sich in der Praxis zeigen m\u00fcssen, ob die kantonalen Integrationsprogramme einen effektiven Beitrag zur Pr\u00e4vention und Bek\u00e4mpfung von Diskriminierung werden leisten k\u00f6nnen. Mit dem vorliegenden Entwurf des Ausl\u00e4nder- und Integra&shy;tionsgesetzes wird eine wichtige gesetzliche Grundlage geschaffen, die allerdings keine neuen Rechtsanspr\u00fcche schafft. Der Bundesrat verfolgt damit insbesondere das Ziel, das geltende Recht besser durchzusetzen, und setzt prim\u00e4r auf Sensibilisierung und Information. Die konkreten Auswirkungen der Gesetzes\u00e4nderung h\u00e4ngen aber angesichts der fehlenden rechtlichen Verpflichtungen weitgehend vom Willen der betroffenen Akteure, Bundesstellen, Kantone, Gemeinden und Private ab, diesen Bereich tats\u00e4chlich zu f\u00f6rdern und einen aktiven Beitrag zum Diskriminierungsschutz zu leisten. Erst wenn auf die Worte Taten folgen, kann von einem eigentlichen Paradigmenwechsel gesprochen werden.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nKasten 1: Weiterf\u00fchrende Literatur&#13;<\/p>\n<h3>Weiterf\u00fchrende Literatur<\/h3>\n<p>&#13;<\/p>\n<ul>&#13;<\/p>\n<li>Bundesrat, Schweizerischer (2010): Bericht zur Weiterentwicklung der Integrationspolitik des Bundes. Bericht des Bundesrates zuhanden der eidgen\u00f6ssischen R\u00e4te in Erf\u00fcllung der Motionen 06.3445 Fritz Schiesser [&#8230;] und 06.3765 SP-Fraktion [&#8230;]. 5.\u2009M\u00e4rz. Bern: Bundeskanzlei.<\/li>\n<p>&#13;<\/p>\n<li>Caplazi, Alexandra und Tarek Naguib (2004): Schutz vor ethnisch-kultureller Diskriminierung in der Arbeitswelt trotz Vertragsfreiheit. Ein Diskussionsbeitrag zur Frage der Notwenigkeit, N\u00fctzlichkeit und der inhaltlichen Ausgestaltung eines verst\u00e4rkten Schutzes vor und bei ethnisch-kultureller Diskriminierung in der Arbeitswelt. Jusletter, 7. Februar.<\/li>\n<p>&#13;<\/p>\n<li>Egger, Theres (2003). Integration und Arbeit \u2013 Handlungsfelder, Akteure und Ansatzpunkte. Materialien zur Integrationspolitik. Bern-Wabern: Eidgen\u00f6ssische Ausl\u00e4nderkommission EKA.<\/li>\n<p>&#13;<\/p>\n<li>Fachstelle f\u00fcr Rassismusbek\u00e4mpfung (2013): Bericht der Fachstelle f\u00fcr Rassismusbek\u00e4mpfung \u2013 \u00dcbersichtsfelder und Handlungsbedarf. Bern: Fachstelle f\u00fcr Rassismbek\u00e4mpfung.<\/li>\n<p>&#13;<\/p>\n<li>Fibbi, Rosita, B\u00fclent Kaya und Etienne Piguet (2003): Le passeport ou le dipl\u00f4me? \u00c9tude des discriminations \u00e0 l\u2019embauche des jeunes issus de la migration. Neuch\u00e2tel: Forum suisse pour l\u2019\u00e9tude des migrations et de la population.<\/li>\n<p>&#13;<\/p>\n<li>Sch\u00f6nenberger, Silvia (forthcoming): Rassismus und Diskriminierung, in Mahon, \u2028Pascal et al. (Hrsg.): Die Umsetzung menschenrechtlicher Vorgaben im Bereich Migration in der Schweiz. Eine Analyse der Empfehlungen menschenrechtlicher \u00dcberwachungsorgane. Bern: Schweizerisches Kompetenzzentrum f\u00fcr Menschenrechte.<\/li>\n<p>&#13;<\/p>\n<li>Sch\u00f6nenberger, Silvia und Nicole Wichmann (2011): Wegweiser zum Schutz vor Diskriminierung. SFM-Studien Nr. 59. Neuch\u00e2tel: SFM.<\/li>\n<p>&#13;<\/p>\n<li>Tripartite Agglomerationskonferenz (2009): Weiterentwicklung der schweizerischen Integrationspolitik Bericht vom 28. Mai 2009 zuhanden der Tripartiten Agglomerationskonferenz. Bern: Sekretariat Konferenz der Kantonsregierungen.<\/li>\n<p>&#13;<\/p>\n<li>Wicker, Hans-Rudolf (2009): Die neue schweizerische Integrationspolitik, in Pineiro, Esteban, Isabelle Bopp und Georg Kreis (Hrsg.): F\u00f6rdern und Fordern im Fokus \u2013 Leerstellen des schweizerischen Integrationsdiskurses. Z\u00fcrich: Seismo, S. 23\u201347.<\/li>\n<p>&#13;\n<\/ul>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Der Diskriminierungsschutz muss in der Integrationsdebatte einen wichtigen Platz einnehmen. Dies war bisher nicht der Fall. Die Bestimmungen zum Diskriminierungsschutz im Entwurf f\u00fcr ein revidiertes Ausl\u00e4ndergesetz nehmen dieses Anliegen auf. 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