{"id":118884,"date":"2013-05-01T12:00:00","date_gmt":"2013-05-01T12:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/2013\/05\/barman-2\/"},"modified":"2023-08-23T23:24:24","modified_gmt":"2023-08-23T21:24:24","slug":"barman","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/2013\/05\/barman\/","title":{"rendered":"Die Bek\u00e4mpfung unlauterer Gesch\u00e4ftspraktiken im Jahre 2012"},"content":{"rendered":"<p>Das Jahr 2012 stand ganz unter dem Zeichen der am 1.April 2012 in Kraft getretenen Revision des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerbs (UWG). Aufgrund der Erweiterung des Klagerechts des Bundes, der neu auch bei Binnensachverhalten inter&shy;venieren kann, haben die beim Staatssekretariat f\u00fcr Wirtschaft (Seco) eingehenden Beschwerden markant zugenommen. Um die im deutschen Sprachraum stattfindenden grenz\u00fcberschreitenden unlauteren Gesch\u00e4ftspraktiken besser bek\u00e4mpfen zu k\u00f6nnen, &shy;haben Fachexpertengespr\u00e4che zwischen den betroffenen deutschsprachigen L\u00e4ndern stattgefunden. Und in Zusammen&shy;arbeit mit andern Partnern wurde der Wegweiser Online-Shopping lanciert. <img fetchpriority=\"high\" decoding=\"async\" class=\"article_rect\" src=\"\/dynBase\/images\/article_rect\/201305_11_Barman_01.eps.jpg\" alt=\"\" width=\"370\" height=\"247\" \/>&#13;<\/p>\n<h2>Markante Erh\u00f6hung der Beschwerden<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nIm Jahre 2012 hat das Seco total 3611 Beschwerden wegen unlauterer Gesch\u00e4ftspraktiken erhalten. Somit hat sich die Anzahl Beschwerden im Vergleich zum Vorjahr () vervierfacht (siehe <i>Grafik 1<\/i>). Grund daf\u00fcr ist die markante Zunahme der Beschwerden aus dem Inland, welche auf die Ausdehnung des Klagerechts des Bundes f\u00fcr Binnensachverhalte zur\u00fcckzuf\u00fchren ist. Seit dem 1.\u2009April 2012 kann neu gegen unlautere Gesch\u00e4ftspraktiken vorgegangen werden, wenn Schweizer Unternehmen oder Konsumentinnen und Konsumenten Opfer von dubiosen Machenschaften sind. Vor dem Inkrafttreten der Revision des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) beschr\u00e4nkte sich das Klagerecht auf grenz\u00fcberschreitende F\u00e4lle. Das Seco konnte nur klagen, wenn sich die in ihren wirtschaftlichen Interessen betroffenen Personen im Ausland befanden.&#13;<br \/>\nSiehe hierzu ausf\u00fchrlich den Artikel von Barman in: Die\u00a0Volkswirtschaft 7\/8-2012, S. 51 ff. Da nunmehr auch f\u00fcr Inl\u00e4nder gegen unlautere Gesch\u00e4ftspraktiken vorgegangen werden kann, wenn eine gr\u00f6ssere Anzahl von Personen betroffen ist, liegt es auf der Hand, dass vermehrt Beschwerden aus dem Inland eingegangen sind. Die Allgemeinheit erwartet zurecht ein Einschreiten, wenn die entsprechenden Voraussetzungen erf\u00fcllt sind. Insgesamt haben die Beschwerden aus dem Inland von 147 auf 3410 Beschwerden zugenommen.&#13;<\/p>\n<h2>Die Beschwerden im Einzelnen<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nNebst 3410 Beschwerden aus dem Inland hat das Seco 201 Beschwerden aus dem Ausland erhalten. Von den total 3611 Beschwerden stammen 3149 von Konsumentinnen und Konsumenten sowie 462 von Unternehmen (<i>Grafik 2<\/i>). Mit 2107 Beschwerden besonders betroffen waren die unerbetenen Werbeanrufe trotz Sterneintrag im Telefonbuch. An zweiter Stelle folgen mit 564 Beschwerden die Werbefahrten bzw. Werbe&shy;veranstaltungen und an dritter Stelle mit 419 Beschwerden der Registerhandel (<i>Grafik 3<\/i>).&#13;<\/p>\n<h2>Die besondere Problematik der &shy;uner&shy;betenen Werbeanrufe<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nFrappant ist die Vielzahl an Beschwerden im Bereich der unerbetenen Werbeanrufe, die gleichsam wie Pilze aus dem Boden geschossen sind. Diesbez\u00fcglich gibt es eine ganz simple Erkl\u00e4rung: Die unerbetenen Werbeanrufe sind seit mehreren Jahren ein grosses \u00c4rgernis, unter dem weite Bev\u00f6lkerungskreise leiden. Deshalb hat das Parlament anl\u00e4sslich der Beratungen in der Herbstsession 2010 im St\u00e4nderat die UWG-Novelle mit einer neuen Spezialbestimmung (Art. 3 Abs. 1 lit. u UWG) angereichert und insoweit unerbetene Werbeanrufe auf Antrag f\u00fcr strafbar erkl\u00e4rt. Allerdings wurden dadurch in der Bev\u00f6lkerung Erwartungen geweckt, die bis heute nicht erf\u00fcllt werden konnten. Die Praxis hat gezeigt, dass es aus verschiedenen Gr\u00fcnden \u00e4usserst schwierig ist, der unerbetenen Werbeanrufe Herr zu werden. In vielen F\u00e4llen steht die Identit\u00e4t des anrufenden Werbeunternehmens nicht fest. Ferner wechseln die anrufenden Werbeunternehmen offensichtlich regelm\u00e4ssig ihre Rufnummer. Dies hat zur Folge, dass dem Seco viele Beschwerden vorliegen; allerdings ist es pro Rufnummer nur eine ein&shy;zige Beschwerde. Um aber gegen das verantwortliche Unternehmen bei der \u00f6rtlich zust\u00e4ndigen Staatsanwaltschaft klagen zu k\u00f6nnen und im Kollektivinteresse t\u00e4tig zu werden, m\u00fcssten die verschiedenen Ruf&shy;nummern dem verantwortlichen Werbeunternehmen zugeordnet werden k\u00f6nnen. Im Gegensatz beispielsweise zur Polizei oder der Staatsanwaltschaft kommt dem Seco nicht die Kompetenz zu, die Identit\u00e4t anonym anrufender Werbeunternehmen beim Dienst \u00dcberwachung Post- und Fernmeldeverkehr (\u00dcPF&#13;<br \/>\nVgl. <a href=\"http:\/\/www.li.admin.ch\">http:\/\/www.li.admin.ch<\/a>, Dienst \u00dcPF.) in Erfahrung zu bringen. Dies d\u00fcrfte sich mit der Gesamtrevision des Bundesgesetzes betreffend die \u00dcberwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (B\u00dcPF) \u00e4ndern.&#13;<br \/>\nDer Bundesrat hat die Botschaft f\u00fcr die erforderliche &shy;Gesetzesrevision am 27. Februar 2013 verabschiedet und ans Parlament \u00fcberwiesen; vgl. Medienmitteilung des EJPD auf <a href=\"http:\/\/www.bj.admin.ch\">http:\/\/www.bj.admin.ch<\/a>: \u00ab\u00dcberwachung des Fernmeldeverkehrs: Zeitgem\u00e4sse und klare Rechtsgrundlage\u00bb. Art. 15 Abs. 2 lit. b des Gesetzesentwurfs sieht vor, dass dem Seco neu die Befugnis zuk\u00e4me, bei anonymen Werbeanrufen Auskunft \u00fcber die Identit\u00e4t des anrufenden Werbeunternehmens zu erhalten. Ob diese Gesetzesrevision, die wohl erst in zwei bis drei Jahren in Kraft treten wird, s\u00e4mtliche Probleme zu l\u00f6sen vermag, wird die Zukunft weisen. Eine findige Konsumentenorganisation hat versucht, in Zusammenarbeit mit einer Datenverarbeitungsfirma diesem \u00c4rgernis durch einen technischen L\u00f6sungsansatz zu begegnen: Ein kleines K\u00e4stchen, das dem Telefonapparat angeschlossen werden kann, blockiert unerw\u00fcnschte Anrufe nach zweimaligem Klingeln und teilt den Telefonverk\u00e4ufern mit, ihr Anruf sei unerw\u00fcnscht.&#13;<br \/>\nSiehe beispielsweise Artikel des Tagesanzeigers vom 29.November 2012: \u00abNun gibt es ein Mittel gegen un&shy;erw\u00fcnschte Anrufe\u00bb. Diese durchaus begr\u00fcssenswerte Massnahme hat aber ebenfalls zu keiner Abnahme der eingegangenen Beschwerden gef\u00fchrt.&#13;<\/p>\n<h2>Die Interventionen des Seco<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nBevor das Seco Straf- oder Zivilklage einreicht, versendet es dem betroffenen Unternehmen vorab grunds\u00e4tzlich immer ein Warnschreiben, in welchem es dieses auffordert, sich innerhalb von 14 Tagen schriftlich zu verpflichten, die beanstandeten Gesch\u00e4ftspraktiken zu unterlassen (Abgabe einer verbindlichen Unterlassungserkl\u00e4rung). Erst wenn diesen sogenannten Abmahnschreiben kein Erfolg beschieden ist, kommt es zum Gang vor Gericht. Im Jahre 2012 sind 42 Unternehmen wegen unlauterer Gesch\u00e4ftspraktiken abgemahnt worden. In vielen F\u00e4llen bewirkte die Abmahnung, dass die betroffenen Unternehmen die beanstandeten Gesch\u00e4ftspraktiken einstellten. In 14 F\u00e4llen kam das Seco nicht umhin, bei den zust\u00e4ndigen kantonalen Staatsanwaltschaften Strafklage einzureichen. Dabei wurden 6 Unternehmen eingeklagt, die unerbetene Werbeanrufe t\u00e4tigten. Weiter wurde gegen drei Adressbuchschwindler, drei (Schein-)Firmen im Bereich Werbefahrten, ein Schneeballsystem und einen mit Gewinnversprechen operierenden Versandh\u00e4ndler geklagt. Die erhobenen Strafklagen hatten zur Folge, dass im November 2012 im Bereich der Werbefahrten zwei Strafbefehle ausgesprochen wurden, die in der Zwischenzeit in Rechtskraft erwachsen sind. In einem weiteren Fall wurde das Verfahren mangels T\u00e4terschaft in der Schweiz eingestellt. Die \u00fcbrigen Strafverfahren sind immer noch h\u00e4ngig. Ferner hat das Seco auch von seinem neuen Recht Gebrauch gemacht, die \u00d6ffentlichkeit unter Nennung der Firmennamen vor unlauteren Gesch\u00e4ftspraktiken zu warnen. In einer Pressemitteilung vom Oktober 2012 wurden 10 Firmen genannt (darunter auch Scheinfirmen), welche per Faxschreiben hiesige Unternehmen auffordern, sich in ein (privates) Register eintragen zu lassen. Dabei wurde auch darauf hingewiesen, dass die Unterzeichnung und Retournierung der &shy;Faxmitteilung den Abschluss eines mehrj\u00e4hrigen Vertrags mit erheblichen Kosten zur Folge habe und die in Frage stehenden Gesch\u00e4ftspraktiken offensichtlich lauterkeitswidrig seien.&#13;<br \/>\nPressemitteilung des Seco vom 23.Oktober 2012: &shy;\u00abWarnung vor Adressbuchschwindel\u00bb.&#13;<\/p>\n<h2>Fachexpertengespr\u00e4che deutsch&shy;sprachiger L\u00e4nder in Bern<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nUnlautere Gesch\u00e4ftspraktiken werden seit jeher auch grenz\u00fcberschreitend begangen und enden somit nicht vor den Landesgrenzen. Schwindler orientieren sich vornehmlich an den Sprachr\u00e4umen und versuchen durch grenz\u00fcberschreitende Aktivit\u00e4ten, die jeweils nur f\u00fcr ihr eigenes Land zust\u00e4ndigen Justizbeh\u00f6rden zu umgehen. Beispielsweise kann es vorkommen, dass Werbeschreiben f\u00fcr die Anmeldung an einer Kaffee- bzw. Werbefahrt von Deutschland aus versendet &shy;werden, die R\u00fccksendungen dann an ein Postfach in \u00d6sterreich zu adressieren sind und die Werbefahrt letztlich in der Schweiz stattfindet. Nebst Werbefahrten werden im deutschen Sprachraum Internetbetr\u00fcgereien begangen und auch unerbetene Werbeanrufe get\u00e4tigt. Um in diesem Bereich den Erfahrungsaustausch und die Bek\u00e4mpfung solcher Praktiken international verbessern zu k\u00f6nnen, hat \u00d6sterreich im Jahr 2011 Fachexpertengespr\u00e4che zu diesen Themen lanciert. Im September 2012 trat das Seco als Gastgeber und Organisator des Symposiums auf. Die Fachexpertengespr\u00e4che fanden namentlich in Form von Workshops statt und wurden je von einer Vertreterin bzw. einem Vertreter des Seco geleitet. Teilgenommen an diesen Gespr\u00e4chen haben \u2013 nebst der Schweiz \u2013 Deutschland, \u00d6sterreich, Liechtenstein, die Niederlande und das S\u00fcdtirol. Weitere Veranstaltungen sind geplant.&#13;<\/p>\n<h2>Lancierung des Wegweisers &shy;Online-Shopping<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nVor dem Hintergrund seiner Strategie f\u00fcr eine Informationsgesellschaft in der Schweiz aus dem Jahre 2006 hat der Bundesrat am 5.\u2009Dezember 2008 das Bundesamt f\u00fcr Kommunikation (Bakom) beauftragt, zusammen mit\u00a0andern Bundesstellen und Partnern ein Konzept f\u00fcr einen sicherheitsbewussten und rechtskonformen Umgang mit den Infor&shy;mations- und Kommunikationstechnologien (IKT) zu erstellen. Das am 11.\u2009Juni 2010 vom\u00a0Bundesrat verabschiedete Konzept sah di&shy;verse Massnahmen vor, namentlich die Schaffung eines Wegweisers in der Form einer Website, der \u00fcber das Online-Shopping aufkl\u00e4rt.&#13;<br \/>\nSiehe hierzu auch <a href=\"http:\/\/www.bakom.admin.ch\">http:\/\/www.bakom.admin.ch<\/a>, Themen, &shy;Informationsgesellschaft, Sicherheit und Vertrauen. Dieser Wegweiser wurde unter der &shy;Federf\u00fchrung des Seco und des B\u00fcros f\u00fcr Konsumentenfragen in Zusammenarbeit mit andern Bundesstellen, den Konsumentenorganisationen sowie weiteren Partnern&#13;<br \/>\nBundesamt f\u00fcr Kommunikation (Bakom), Bundesamt f\u00fcr Justiz (BJ), Eidgen\u00f6ssischer Datenschutz- und \u00d6ffentlichkeitsbeauftragter (Ed\u00f6b), Eidgen\u00f6ssische Zollverwaltung (EZV), Bundesamt f\u00fcr Polizei (Fedpol), F\u00e9d\u00e9ration Romande des Consommateurs (FRC) in Vertretung der &shy;Allianz der Konsumentenschutzorganisationen, Hochschule Luzern, Eidgen\u00f6ssisches Institut f\u00fcr Geistiges &shy;Eigentum (IGE), Konsumentenforum (KF), Koordinationsstelle zur Bek\u00e4mpfung der Internetkriminalit\u00e4t &shy;(Kobik), Melde- und Analysestelle Informationssicherung (Melani), Preis\u00fcberwachung (PUE), Schweizer Plattform gegen F\u00e4lschung und Piraterie (Stop Piracy), Swissmedic. erstellt und exakt am Welttag der Konsumentenrechte am 15.\u2009M\u00e4rz 2012 lanciert. Der \u00abWegweiser Online-Shopping\u00bb kann unter <i><a href=\"http:\/\/www.ecommerceguide.ch\">http:\/\/www.ecommerceguide.ch<\/a><\/i> abgerufen werden. Er zeigt auf, wie der Benutzer An&shy;gebote im Internet sinnvoll und auch ver&shy;antwortungsbewusst nutzen kann. Dadurch leistet er einen Beitrag zur Verbesserung der Sicherheit und des Vertrauens in den E-Commerce und st\u00e4rkt das in diesem Bereich bestehende Wachstumspotenzial. Visuell lehnt sich der Wegweiser an die in der Bev\u00f6lkerung bekannten und auch popul\u00e4ren gelben Wanderwege an: Die mit Onlinekauf, Geistiges Eigentum, Datenschutz, Sicherheit und Zollabfertigung angeschriebenen Wanderwege geben gleichermassen die Marschrichtung vor. Sie f\u00fchren nach einem kurzen Einf\u00fchrungstext auf die Web&shy;seiten der verschiedenen Bundesstellen, Konsumentenorganisationen und der \u00fcbrigen Partner mit detaillierten Angaben zu folgenden Fragen:&#13;<\/p>\n<ul>&#13;<\/p>\n<li>Worauf ist beim Onlinekauf besonders zu achten?<\/li>\n<p>&#13;<\/p>\n<li>Wie werden Markenf\u00e4lschungen und Internetfallen erkannt?<\/li>\n<p>&#13;<\/p>\n<li>Worauf muss beim Bezug von Musik, Filmen und Software aus dem Internet geachtet werden?<\/li>\n<p>&#13;<\/p>\n<li>Warum muss der K\u00e4ufer in der Schweiz Zollgeb\u00fchren bezahlen, wenn er Waren aus dem Ausland gekauft hat?<\/li>\n<p>&#13;<\/p>\n<li>Wie soll mit vertraulichen Daten umgegangen werden?<\/li>\n<p>&#13;\n<\/ul>\n<p>&#13;<br \/>\nDa der Wegweiser praktische Typs f\u00fcr den Online-Kauf enth\u00e4lt, ist er nur in digitaler Form vorhanden. Er wird j\u00e4hrlich an die rasante Entwicklung im digitalen Bereich angepasst.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nGrafik 1: \u00abBeschwerden nach In- und Ausland, 2008\u20132012\u00bb&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nGrafik 2: \u00abBeschwerden nach Unternehmen und Konsumenten, 2008\u20132012\u00bb&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nGrafik 3: \u00abBeschwerden nach Sachbereichen, 2012\u00bb&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nGrafik 4: \u00abBeschwerden nach Branchen, 2008\u20132012\u00bb<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Das Jahr 2012 stand ganz unter dem Zeichen der am 1.April 2012 in Kraft getretenen Revision des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerbs (UWG). Aufgrund der Erweiterung des Klagerechts des Bundes, der neu auch bei Binnensachverhalten inter&shy;venieren kann, haben die beim Staatssekretariat f\u00fcr Wirtschaft (Seco) eingehenden Beschwerden markant zugenommen. 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