{"id":119249,"date":"2012-12-01T12:00:00","date_gmt":"2012-12-01T12:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/2012\/12\/niggli-2\/"},"modified":"2023-08-23T23:25:45","modified_gmt":"2023-08-23T21:25:45","slug":"niggli","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/2012\/12\/niggli\/","title":{"rendered":"F\u00fcr einen klugen Mix von freiwilligen Massnahmen und rechtlich bindenden Verpflichtungen"},"content":{"rendered":"<p>Die Unternehmen pochen auf hartes Recht, wenn es um Marktzugang, Investitions- oder Patentschutz \u2013 also um ihre wirtschaftlichen Interessen \u2013 geht. Hingegen bevorzugen sie \u00abSoft Law\u00bb und Freiwilligkeit, wo ihr Wirken die Interessen anderer (Konsumenten, Arbeitskr\u00e4fte, Umwelt) &shy;beeintr\u00e4chtigt. Das gilt vor allem f\u00fcr transnationale Konzerne, die auch in Staaten operieren, die Menschenrechte und Umweltstandards missachten. Dort versprechen sie im Rahmen freiwilliger Vereinbarungen wie dem Global Compact, Verbesserungen in &shy;ihrem Einflussbereich anzustreben. Gleichzeitig wehren sich ihre Verb\u00e4nde aber gegen verbindliche Regeln zur Einhaltung von &shy;Menschenrechten und Umweltstandards.&#13;<\/p>\n<h2>Das massive Trittbrettfahrerproblem freiwilliger Initiativen<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nNur eine Minderheit von Unternehmen hat sich freiwilligen Vereinbarungen angeschlossen. Es besteht ein massives Trittbrettfahrerproblem. Der <i>Global Compact<\/i> umfasst mit 7000 Mitglied-Unternehmen knapp ein Zehntel aller transnationalen Konzerne. Das <i>Business and Human Rights Ressource Centre<\/i> listet zudem 300 Konzerne auf, die \u00fcber ein weitergehendes <i>Human Rights Policy Statement<\/i> verf\u00fcgen. Zehntausende Unternehmen vermeiden aber die Kosten, die denjenigen entstehen, die z.\u2009B. wegen der Menschenrechtsverpflichtung existenzsichernde L\u00f6hne einf\u00fchren, Umweltkosten internalisieren und Entsprechendes auch von ihren Lieferanten einfordern.Allf\u00e4llige Reputationsgewinne sind durch die Trittbrettfahrer gef\u00e4hrdet. Deren Verst\u00f6sse gegen Menschenrechte und Umweltstandards f\u00e4rben auf alle anderen Unternehmen ab. F\u00fcr die Schweiz gilt das im besonderen Mass, seit sie als Sitzstaat zahlreicher Bergbauunternehmen und als international f\u00fchrende Drehscheibe im Rohstoffhandel \u2028fungiert. Damit sind Dutzende von \u00abneo-schweizerischen\u00bb Unternehmen in Branchen\u00a0t\u00e4tig, in denen Umweltverschmutzung und\u00a0Menschenrechtsverletzungen besonders h\u00e4ufig aktenkundig werden. Zudem lehnen jene Unternehmen, die freiwillige Massnahmen einf\u00fchren, ein unabh\u00e4ngiges, \u00f6ffentlich zug\u00e4ngliches Monitoring ab. Niemand kann \u00fcberpr\u00fcfen, was Fakt und was PR ist. Die Besten \u2013 sie k\u00f6nnen an ein paar H\u00e4nden abgez\u00e4hlt werden \u2013 lassen ihre Bem\u00fchungen unabh\u00e4ngig evaluieren, behandeln die Resultate aber vertraulich, aus Angst, NGO und Medien w\u00fcrden sich nur auf die Negativpunkte st\u00fcrzen. Schliesslich bleiben Interpretation und Anwendung der freiwilligen Vereinbarungen den Unternehmen vorbehalten. Das gilt etwa f\u00fcr die Konsequenzen, die sie aus den sozialen Menschenrechten f\u00fcr ihre Lohnpolitik ziehen, aber auch f\u00fcr Managementfragen: Die Unternehmen k\u00f6nnen ihre Menschenrechtspolitik in die lohn- und aufstiegswirksame Kaderbeurteilung aufnehmen oder eben nicht. Oder bei F\u00fchrungswechseln: K\u00fcrzlich sagten uns CSR-Verantwortliche, sie w\u00fcrden gesetzliche Auflagen begr\u00fcssen, weil damit firmeninterne CSR-Politiken bei einem CEO-Wechsel nicht einfach umge&shy;stossen werden k\u00f6nnten. Die freiwilligen Vereinbarungen haben also durchaus Fortschritte gebracht. Aber sie gen\u00fcgen nicht. Es braucht mehr Verbindlichkeit und gleich lange Spiesse f\u00fcr alle. Von der Problemlage aus gesehen w\u00e4ren verbindliche internationale Regeln das Beste. Solche sind 2004 dem Uno Menschenrechtsrat unterbreitet worden; doch die internationalen Unternehmerverb\u00e4nde liefen Sturm. Der UNO-Sonderbeauftragte f\u00fcr Menschenrechte und Unternehmen, John Ruggie, legte in der Folge Leitprinzipien vor, die der Menschenrechtsrat 2011 einstimmig annahm. Sie stipulieren (1) die Pflicht des Staates, die Bev\u00f6lkerung vor Menschenrechtsverletzungen, auch durch Unternehmen, zu sch\u00fctzen, (2) die Verantwortung aller Unternehmen, bei allen ihren T\u00e4tigkeiten \u00fcberall auf der Welt die Menschenrechte zu respektieren, (3) den Zugang von Opfern zu Rechtsmitteln f\u00fcr Wiedergutmachung. Die Ruggie-Leitlinien verschieben die L\u00f6sung auf die nationale Ebene. Nun h\u00f6ren wir von Wirtschaftsvertretern, verbindliche Regeln m\u00fcssten \u2013 wenn \u00fcberhaupt \u2013 international erlassen werden.&#13;<\/p>\n<h2>Die Kampagne \u00abRecht ohne Grenzen\u00bb<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nAlle Regierungen, auch die schweizerische, sind Ruggie zufolge aufgefordert, die Leitprinzipien umzusetzen. Diese postulieren es als Aufgabe des Staates, im Rahmen seiner Schutzpflicht proaktiv daf\u00fcr zu sorgen, dass multinationale Unternehmen die Menschenrechte respektieren. Die Leitprinzipien enthalten ein System von Massnahmen, um negativen Auswirkungen von Unternehmenst\u00e4tigkeiten vorzubeugen (<i>Due Diligence<\/i>). Erg\u00e4nzend postulieren sie eine Kombination (<i>Smart Mix<\/i>) von freiwilligen und verbindlichen Massnahmen. Die Staaten sollen dazu die bestehenden Gesetze auf L\u00fccken hin \u00fcberpr\u00fcfen und diese schliessen. Das fordern \u00fcber 50 zivilgesellschaftliche Organisationen mit der Kampagne \u00abRecht ohne Grenzen\u00bb von der Schweiz. Die Wirtschaftsverb\u00e4nde interpretieren hingegen Ruggies Smart Mix als alleinige Bekr\u00e4ftigung freiwilliger Massnahmen, so auch der Bundesrat.<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Unternehmen pochen auf hartes Recht, wenn es um Marktzugang, Investitions- oder Patentschutz \u2013 also um ihre wirtschaftlichen Interessen \u2013 geht. Hingegen bevorzugen sie \u00abSoft Law\u00bb und Freiwilligkeit, wo ihr Wirken die Interessen anderer (Konsumenten, Arbeitskr\u00e4fte, Umwelt) &shy;beeintr\u00e4chtigt. Das gilt vor allem f\u00fcr transnationale Konzerne, die auch in Staaten operieren, die Menschenrechte und Umweltstandards missachten. 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