{"id":119254,"date":"2012-12-01T12:00:00","date_gmt":"2012-12-01T12:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/2012\/12\/pletscher-6\/"},"modified":"2023-08-23T23:25:32","modified_gmt":"2023-08-23T21:25:32","slug":"pletscher-5","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/2012\/12\/pletscher-5\/","title":{"rendered":"Freiwillige CSR-Standards bringen uns weiter als neue Rechtskonflikte"},"content":{"rendered":"<p>Die Wirtschaft nimmt die Fragen der unternehmerischen Verantwortung gerade im internationalen Umfeld sehr ernst. Die Herausforderungen f\u00fcr die Reputation unseres Wirtschaftsstandortes durch Handlungen einzelner &shy;Unternehmen sind ihr wohl bewusst. Entsprechend engagiert sich Economiesuisse seit Jahrzehnten in Abstimmung mit den zust\u00e4ndigen Schweizer Beh\u00f6rden wie auch internationalen Gremien aktiv und konstruktiv f\u00fcr die &shy;Fragen einer verantwortungsvollen Unternehmensf\u00fchrung (Corporate Social Responsibility, CSR). Die Erfahrungen zeigen klar: &shy;Freiwillige Standards sind zielf\u00fchrend. Neue verbindliche Rechtsvorschriften f\u00fchren hingegen nur zu extraterritorialen Rechtskonflikten.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nDie Kampagne \u00abRecht ohne Grenzen\u00bb will unsere Konzerne an die kurze Leine nehmen und in der Schweiz verbindliche Klagerechte f\u00fcr Verst\u00f6sse gegen Menschenrechte und Umweltstandards irgendwo auf der Welt einf\u00fchren. Doch gerade in diesen Belangen geniessen die Schweizer Unternehmen im Ausland einen sehr guten Ruf. Schweizer Konzerne agieren denn auch keineswegs in einem rechtsfreien Raum. Sie unterstehen sowohl dem Schweizer Recht wie auch den nationalen Rechtsbestimmungen in den L\u00e4ndern ihrer T\u00e4tigkeiten. Die Arbeitspl\u00e4tze bei Schweizer Unternehmen im Ausland sichern Millionen von Familien und Personen ein Auskommen und tragen letztlich zu einer wesentlichen Verbesserung der Lebensbedingungen bei. Meist bieten sie bessere Konditionen als Unternehmen aus anderen L\u00e4ndern. Bei den von der Kampagne angef\u00fchrten Beispielen geht es denn auch um Behauptungen und nicht um festgestellte Tatsachen. Einigen davon stehen sogar rechtsg\u00fcltige Gerichtsurteile entgegen.Economiesuisse beteiligt sich aktiv an den internationalen Diskussionen zu diesen Fragen, vor allem im Rahmen der OECD, der UNO und der Internationalen Handelskammer. Auch bietet der Wirtschaftsdachverband \u00fcber das <i>Schweizerische Nationalkomitee der Internationalen Handelskammer (ICC Switzerland)<\/i> das Domizil f\u00fcr das <i>UN Global Compact Network Switzerland.<\/i>&#13;<\/p>\n<h2>Fokus auf juristische Verantwortlichkeit f\u00fchrt in die Irre<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nProblematisch ist eine einseitige Fokussierung auf ein juristisches Vorgehen. Wenn Schweizer Gerichte \u00fcber Vorg\u00e4nge in anderen L\u00e4ndern urteilen, mischen sie sich in deren Angelegenheiten ein. Die Schweiz verbittet sich zu Recht eine solche extraterritoriale Rechtsanwendung und muss dies auch den anderen L\u00e4ndern zugestehen. Ermittlungen vor Ort w\u00e4ren nur unter Verletzung der Souver\u00e4nit\u00e4t m\u00f6glich. Das f\u00fchrt zu erheblichen aussenpolitischen Schwierigkeiten und zu Problemen bei der Beweisaufnahme. Wenn die juristische Verantwortlichkeit und Verpflichtung im Vordergrund steht, stellen sich sofort auch Abgrenzungsfragen. Zwingende rechtliche Instrumente ohne breite internationale Abst\u00fctzung f\u00fchren vor allem zu juristischen Streitigkeiten \u00fcber anzuwendende Rechtsnormen und Zust\u00e4ndigkeitsfragen der Gerichte.&#13;<\/p>\n<h2>Freiwillige Instrumente sind flexibler und wirken rascher<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nMit freiwilligen Instrumenten und internationalem <i>Soft Law<\/i> k\u00f6nnen die Differenzen zwischen unterschiedlichen Rechtskulturen und auch Abgrenzungsprobleme \u00fcberwunden werden. Dazu z\u00e4hlen insbesondere die OECD-Leits\u00e4tze f\u00fcr multinationale Unternehmen. Diese wurden erst k\u00fcrzlich in einem breit abgest\u00fctzten Prozess ein weiteres Mal revidiert und dabei substanziell erweitert und versch\u00e4rft. Schweizer Unternehmen bekennen sich sehr wohl zu einer verantwortungsvollen Unternehmensf\u00fchrung und nehmen ihre Verpflichtungen wahr. Dies zeigt sich in einer zunehmend ausgebauten Berichterstattung, die Transparenz schafft, aber auch in einer \u00fcberproportionalen Unterzeichnung des UN Global Compact als wichtiges freiwilliges Instrument auf Stufe der UNO. Aus der Schweiz haben sich besonders viele Unternehmen zu den entsprechenden zehn Grundprinzipien verpflichtet und berichten j\u00e4hrlich, wie sie diese Prinzipien konkret in ihrem Gesch\u00e4ftsalltag umsetzen. Im Schweizer Netzwerk werden Erfahrungen mit der Umsetzung ausgetauscht. Auch kann hier zu Sachthemen ein Dialog mit Stakeholdern aufgebaut werden.Mit den freiwilligen Instrumenten k\u00f6nnen letztlich ambiti\u00f6sere Zielsetzungen verfolgt und die Situation \u00abauf dem Terrain\u00bb tats\u00e4chlich und wirkungsvoll verbessert werden. Dies braucht allerdings Zeit und ein l\u00e4ngerfristiges Engagement. Notwendig ist auch das Vertrauen in die verschiedenen Akteure. Die einseitige Einf\u00fchrung von direkten Klagerechten in der Schweiz unterminiert die Gespr\u00e4chsbereitschaft von Unternehmen und den Willen, sich f\u00fcr freiwillige Massnahmen \u00fcber gesetzliche Pflichten hinaus zu engagieren. F\u00fcr einen konstruktiven Dialog ist eine Vertrauensbasis notwendig. Diese wird unterminiert, wenn Klagen und einseitige Kampagnen im Vordergrund stehen. Damit f\u00fcgt die Petition dem eingeleiteten konstruktiven Prozess direkten Schaden zu.<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Wirtschaft nimmt die Fragen der unternehmerischen Verantwortung gerade im internationalen Umfeld sehr ernst. Die Herausforderungen f\u00fcr die Reputation unseres Wirtschaftsstandortes durch Handlungen einzelner &shy;Unternehmen sind ihr wohl bewusst. 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