{"id":119454,"date":"2012-10-01T12:00:00","date_gmt":"2012-10-01T12:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/2012\/10\/lienhard-2\/"},"modified":"2023-08-23T23:26:22","modified_gmt":"2023-08-23T21:26:22","slug":"lienhard","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/2012\/10\/lienhard\/","title":{"rendered":"Soll der ausserb\u00f6rsliche Handel mit Derivaten in der Schweiz reguliert werden?"},"content":{"rendered":"<p>Derivate sind ein wichtiges Instrument moderner Finanzm\u00e4rkte. Die Finanzkrise hat jedoch gezeigt, dass Derivate mit Schw\u00e4chen verbunden sind. Die mangelnde Transparenz \u2013 v.a. bei ausserb\u00f6rslich gehandelten Derivaten \u2013 kann dazu f\u00fchren, dass Risiken unbemerkt bleiben. Aufgrund der internationalen Vernetzung der Marktteilnehmer kann dies die Systemstabilit\u00e4t gef\u00e4hrden. Internationale Bem\u00fchungen und Regulierungsvorhaben versuchen nun, die Transparenz und Stabilit\u00e4t im ausserb\u00f6rslichen Derivatemarkt zu verbessern. F\u00fcr die Schweiz mit ihrem bedeutenden und international stark vernetzten Finanzsektor ergibt sich daraus ein regulatorischer Handlungsbedarf.&#13;<br \/>\nDer vorliegende Artikel basiert auf den Analysen und Arbeiten einer beh\u00f6rdeninternen Arbeitsgruppe.&#13;<\/p>\n<h2>Derivate als Finanzinstrumente<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nDerivate sind Finanzinstrumente, deren Preis sich von einem Basiswert ableitet, z.B. einer Aktie, einem Zins, einem Kredit oder einer W\u00e4hrung. Je nach zugrundeliegendem Wert werden verschiedene Derivatekategorien unterschieden, so etwa Zins-, Devisen- oder Kreditderivate. Marktteilnehmer k\u00f6nnen sich durch den Abschluss von Derivaten gegen bestimmte Gesch\u00e4ftsrisiken wie Wechselkursschwankungen, Kreditausfall, Preisschwankungen absichern oder Derivate f\u00fcr Investmentstrategien und zur Hebelung <i>(Leveraging)<\/i> von Positionen einsetzen.Derivate k\u00f6nnen b\u00f6rslich oder ausserb\u00f6rslich <i>(Over the Counter, OTC)<\/i> gehandelt werden. In den meisten F\u00e4llen, werden OTC-Transaktionen bilateral zwischen den Vertragsparteien abgeschlossen. Zum Zeitpunkt des Gesch\u00e4ftsabschlusses kann auch eine zentrale Abrechnungsstelle <i>(Central Counterparty, CCP)<\/i> zwischen die beiden am Handel beteiligten Gegenparteien eintreten. Die CCP wird damit einerseits K\u00e4ufer f\u00fcr den Verk\u00e4ufer und andererseits Verk\u00e4ufer f\u00fcr den K\u00e4ufer. Sie garantiert die Erf\u00fcllung der jeweiligen Verpflichtungen zwischen den urspr\u00fcnglichen Gegenparteien. Hierf\u00fcr verlangt die CCP von den Gesch\u00e4ftsparteien das Bereitstellen von Sicherheiten, was f\u00fcr Marktteilnehmer mit Mehrkosten \u2013 gegen\u00fcber der bilateralen Abrechnung \u2013 verbunden sein kann.&#13;<\/p>\n<h2>Derivatm\u00e4rkte<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nEin Grossteil moderner Handelsstrategien ist mit dem Einsatz von Derivaten verbunden. 2010 betrugen die offenen Kontraktvolumina der Schweizer Banken (inkl. ihre Tochtergesellschaften im Ausland) mit Derivaten rund 50&nbsp;000 Mrd. Franken. Davon entfielen 97% auf die Grossbanken.Zins- und Devisenderivate sind in der Schweiz und international volumenm\u00e4ssig die beiden wichtigsten Derivatekategorien. Kreditderivate stehen vor allem wegen den mit diesen Produkten verbundenen Risiken im Blickfeld der Regulatoren, so etwa <i>Credit Default Swaps (CDS),<\/i> welche als Mitverursacher der Finanzkrise gelten. CDS machen in der Schweiz rund 98% der Kreditderivate aus.Der OTC-Derivatemarkt ist volumenm\u00e4ssig bedeutend, und OTC-Transaktionen haben in den letzten Jahren ein starkes Wachstum erfahren. <i>Grafik 2<\/i> zeigt f\u00fcr die Schweiz das Wachstum f\u00fcr die beiden volumenm\u00e4ssig wichtigsten Derivatekategorien gemessen an den Tagesums\u00e4tzen&#13;<br \/>\nDie Tagesums\u00e4tze sind definiert als Durchschnitte der Handelsums\u00e4tze pro Tag im April des entsprechenden Jahres. im OTC-Bereich. Die Volumina der \u00fcbrigen Kategorien haben sich im gleichen Zeitraum wenig ver\u00e4ndert.Derivatem\u00e4rkte sind stark international strukturiert. <i>Grafik 3<\/i> zeigt, dass international rund zwei Drittel aller Derivatetransaktionen grenz\u00fcberschreitend abgeschlossen werden. In der Schweiz ist dieser Anteil noch h\u00f6her: 2010 wurden 87% der Devisen- und 95% der Zinsderivate mit einer Gegenpartei im Ausland abgeschlossen.&#13;<\/p>\n<h2>Problemstellung bei OTC-Derivaten<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nEin allgemeiner Regelungsrahmen f\u00fcr OTC-Derivate bestand bis zur Finanzkrise nicht. Die globale Krise hat OTC-Derivate ins Blickfeld der \u00d6ffentlichkeit ger\u00fcckt und die internationalen Verflechtungen dieser M\u00e4rkte verdeutlicht. Dadurch wurden Schw\u00e4chen aufgedeckt, die zur Erh\u00f6hung systemischer Risiken beigetragen haben. Folgende Hauptprobleme des OTC-Derivatemarktes wurden identifiziert:\u2212 <i>Hohes Gegenparteirisiko:<\/i> Zwischen dem Abschluss und der Erf\u00fcllung einer Derivatetransaktion sind die Parteien dem Risiko ausgesetzt, dass die Gegenpartei ihren Verpflichtungen&#13;<br \/>\nLieferung des zugrundeliegenden Verm\u00f6genswertes oder Bezahlung. nicht nachkommt (sog. Gegenparteirisiko). Bei Derivatetransaktionen k\u00f6nnen zwischen dem Abschluss und der Erf\u00fcllung der Verpflichtung mehrere Monate oder Jahre liegen. Das Gegenparteirisiko ist damit bei Derivaten in der Regel per se h\u00f6her als bei Wertpapiertransaktionen, welche schneller abgewickelt werden. Zus\u00e4tzlich erh\u00f6ht wird das Gegenparteirisiko beim OTC-Handel, da bei diesem die Abrechnung gew\u00f6hnlich bilateral und nicht durch eine CCP ausgef\u00fchrt wird. Aufgrund der hohen Vernetzung der Marktteilnehmer kann sich der Ausfall auch auf andere Marktteilnehmer auswirken und zu einem systemischen Risiko f\u00fchren. \u2212 <i>Mangelnde Transparenz:<\/i> OTC-Derivate werden typischerweise nicht \u00fcber Handelsplattformen und Abwicklungssysteme gehandelt und abgerechnet. Sie unterstehen deshalb bislang grunds\u00e4tzlich nicht den Transparenzvorschriften der B\u00f6rsenregulierung. Die Intransparenz erschwert den Marktteilnehmern die Beurteilung der eingegangenen Risiken und mindert die Effizienz des Preisbildungsmechanismus. Aufgrund der starken internationalen Vernetzung der Marktteilnehmer kann dies letztlich zu einem systemischen Risiko beitragen. F\u00fcr die Aufsichtsbeh\u00f6rden ist es zudem schwierig, diese systemischen Risiken rechtzeitig zu erkennen, da auch sie \u00fcber keine verl\u00e4sslichen Informationen \u00fcber den OTC-Markt und die dort begr\u00fcndeten Abh\u00e4ngigkeiten der Marktteilnehmer und die gehandelten Risiken verf\u00fcgen.&#13;<\/p>\n<h2>Internationale L\u00f6sungsans\u00e4tze<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nSeit der Finanzkrise sind internationale Bem\u00fchungen \u2013 insbesondere der G20 und des <i>Financial Stability Board (FSB)<\/i> \u2013 im Gange, um die Stabilit\u00e4t und Transparenz im OTC-Derivatemarkt zu verbessern (siehe <i>Kasten 1<\/i>&#13;<\/p>\n<h3>Verpflichtungen der G20-L\u00e4nder<\/h3>\n<p>&#13;<br \/>\nDie G20-L\u00e4nder haben sich im September 2009 dazu verpflichtet, bis Ende 2012:\u2212 sicherzustellen, dass standardisierte OTC-Derivatetransaktionen, falls geeignet, \u00fcber B\u00f6rsen oder andere elektronische Plattformen gehandelt werden; \u2212 die Abrechnung von standardisierten OTC-Derivatekontrakten durch zentrale Abrechnungsstellen (CCP) durchf\u00fchren zu lassen;\u2212 sicherzustellen, dass s\u00e4mtliche OTC-Derivatetransaktionen an Transaktionsregister <i>(Trade Repository, TR)<\/i> gemeldet werden;\u2212 zus\u00e4tzlich sollen bilateral abgerechnete OTC-Derivatetransaktionen h\u00f6heren Eigenkapitalanforderungen unterstellt werden.Das FSB hat f\u00fcr die Umsetzung Empfehlungen erlassen (FSB-Empfehlungen) und \u00fcberpr\u00fcft diese f\u00fcr seine Mitgliedstaaten regelm\u00e4ssig. Neben einer Umsetzungshilfe f\u00fcr die einzelnen Staaten soll damit insbesondere eine koordinierte und konsistente Implementierung der neuen Regulierungsvorhaben sichergestellt werden.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\n). Die G20-Verpflichtungen und FSB-Empfehlungen bezwecken:\u2212 <i>Handelspflicht \u00fcber Plattformen:<\/i> Die Verlagerung des standardisierten OTC-Derivatehandels auf B\u00f6rsen oder andere elektronische Handelsplattformen soll die Vor- und Nachhandelstransparenz f\u00fcr Aufsichtsbeh\u00f6rden, Marktteilnehmer und die \u00d6ffentlichkeit verbessern.\u2212 <i>Abrechnungspflicht \u00fcber CCP:<\/i> Die Abrechnung von Derivatetransaktionen \u00fcber CCP reduziert die Gegenparteirisiken und leistet unter gewissen Bedingungen einen Beitrag zur Reduktion der Ansteckungsgefahr bei Ausfall eines Marktteilnehmers und somit zur Erh\u00f6hung der Systemstabilit\u00e4t. CCP reduzieren die Vernetzung unter den Marktteilnehmern und bilden einen systemischen Puffer. Damit reduzieren sie das Risiko, dass sich Verluste durch einen Ausfall auf andere Gegenparteien \u00fcbertragen.\u2212 <i>Meldepflicht an Transaktionsregister (TR):<\/i> Die gesammelten Informationen in TR erm\u00f6glichen den Aufsichtsbeh\u00f6rden, finanzielle Abh\u00e4ngigkeiten zwischen den einzelnen Teilnehmern und damit potenzielle Instabilit\u00e4ten im Markt fr\u00fchzeitig zu erkennen. Zudem k\u00f6nnen die in TR zentral gesammelten Daten in aggregierter Form ver\u00f6ffentlicht werden und so den Marktteilnehmern helfen, die eingegangenen Risiken besser abzusch\u00e4tzen. Damit kann Vertrauen in den Markt hergestellt werden, was die Systemstabilit\u00e4t erh\u00f6ht.\u2212 <i>Anreize f\u00fcr Standardisierung und Risikominderung:<\/i> Die erh\u00f6hte Nutzung standardisierter Derivate ist eine wesentliche Grundvoraussetzung f\u00fcr die zentrale Abrechnung sowie den Handel \u00fcber Plattformen und damit f\u00fcr eine erh\u00f6hte Transparenz und mehr Sicherheit auf den Finanzm\u00e4rkten. Durch h\u00f6here Eigenkapitalanforderungen f\u00fcr bilateral abgerechnete OTC-Derivate sollen Anreize geschaffen werden, diese Kontrakte wenn m\u00f6glich zu standardisieren und zentral abzurechnen.Die internationalen L\u00f6sungsans\u00e4tze werden derzeit in verschiedenen Staaten in die nationale Rechtsordnung umgesetzt. In der EU und den USA ist dieser Prozess bereits relativ weit vorangeschritten (siehe <i>Kasten 2<\/i>&#13;<\/p>\n<h3>Regulierungsvorhaben der EU und der USA<\/h3>\n<p>&#13;<br \/>\nF\u00fcr OTC-Derivate ist in der EU insbesondere die European Market Infrastructure Regulation (Emir) massgebend. Emir umfasst im Grundsatz die Abrechnungspflicht \u00fcber CCP, regulatorische Vorschriften f\u00fcr CCP sowie die Meldepflicht an TR und deren Regulierung. In den USA sind die neuen Vorschriften f\u00fcr OTC-Derivatetransaktionen im Dodd-Frank Act (DFA) festgelegt. Sowohl Emir als auch der DFA \u00fcberlassen die Ausarbeitung einer Vielzahl von technischen Standards f\u00fcr die konkrete Umsetzung den zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rden.a Die EU strebt zwar Konvergenz mit den US-Regeln an; dies erweist sich jedoch in einigen Bereichen als schwierig und ist in den bisherigen Vorlagen nicht vollumf\u00e4nglich gegeben.Durch den hohen Anteil an grenz\u00fcberschreitenden Transaktionen \u2013 insbesondere mit der EU und den USA \u2013 nehmen diese Regulierungsvorhaben indirekt Einfluss auf Schweizer Marktteilnehmer. Indem die im Ausland ans\u00e4ssige Gegenpartei den dortigen Vorschriften unterstellt ist, sind auch ihre Schweizer Gegenparteien davon betroffen. Untersteht z.B. ein EU-Finanzinstitut der Abrechnungspflicht, so findet diese auch auf grenz\u00fcberschreitende Transaktionen mit Schweizer Gegenparteien Anwendung. Zudem enthalten beide Regelwerke sogenannte \u00abextraterritoriale Vorschriften\u00bb, welche direkt auf Marktteilnehmer in Drittstaaten, wie die Schweiz, Anwendung finden: Gem\u00e4ss Emir sind beispielsweise Transaktionen, die ausschliesslich zwischen Personen mit Sitz in Drittstaaten abgeschlossen werden, dennoch der Abrechnungspflicht \u00fcber eine CCP unterstellt, soweit diese Transaktionen direkte, erhebliche und voraussehbare Auswirkungen in der EU haben oder zum Zweck der Umgehung des EU-Rechts abgeschlossen wurden. Eine analoge Regelung findet sich auch im DFA. Weiter f\u00fchrt Emir sogenannte Drittstaatenregelungen ein, welche v.a. den Markzugang sowie den Zugang von Beh\u00f6rden aus Drittstaaten zu Informationen aus europ\u00e4ischen Transaktionsregistern regeln. Sie wirken sich ebenfalls direkt auf die Schweiz aus.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\na In der EU die <i>European Securities and Markets Authority (Esma)<\/i> und in den USA die <i>Commodity Futures Trading Commission (CFTC)<\/i> f\u00fcr Swaps und die <i>Securities and Exchange Commission (SEC)<\/i> f\u00fcr Securities-Based Swaps.). Daneben sind weitere L\u00e4nder \u2013 insbesondere Japan, Australien, Hongkong und Kanada \u2013 im Begriff, die G20-Verpflichtungen und FSB-Empfehlungen f\u00fcr OTC-Derivate umzusetzen.&#13;<\/p>\n<h2>Regulatorischer Handlungsbedarf f\u00fcr die Schweiz<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nF\u00fcr den OTC-Derivatehandel bestehen in der Schweiz bisher keine regulatorischen Vorschriften, welche den FSB-Empfehlungen Rechnung tragen w\u00fcrden. Es ist deshalb wichtig, die Chancen und Risiken einer \u00dcbernahme der FSB-Empfehlungen zu pr\u00fcfen und bei Bedarf die notwendigen regulatorischen Massnahmen zu ergreifen. Als entscheidende Kriterien f\u00fcr die Finanzmarktpolitik der Schweiz werden die folgenden vier strategischen Stossrichtungen verwendet: <i>Stabilit\u00e4t<\/i> des Finanzsystems, <i>Integrit\u00e4t<\/i> des schweizerischen Finanzplatzes, internationale <i>Wettbewerbsf\u00e4higkeit<\/i> und <i>Marktzugang.<\/i>&#13;<br \/>\nBericht in Beantwortung des Postulats Graber (09.3209) vom 16.12.2009: \u00abStrategische Stossrichtungen f\u00fcr die Finanzmarktpolitik der Schweiz\u00bb.&#13;<\/p>\n<h2>Stabilit\u00e4t des Finanzsystems und Integrit\u00e4t des Schweizer Finanzplatzes<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nDie FSB-Empfehlungen bilden einen internationalen Rahmen, wie die bei OTC-Derivaten festgestellten Problembereiche regulatorisch angegangen werden sollen. Durch die inhaltlich konsistente und zeitlich koordinierte internationale Umsetzung der Verpflichtungen soll eine effektive und effiziente \u00dcberwindung der Probleme sichergestellt werden. Obwohl die FSB-Empfehlungen rechtlich nicht bindend sind, ist die Schweiz als Mitglied des FSB dazu aufgerufen, die entsprechenden Empfehlungen umzusetzen.Aufgrund der internationalen Verbundenheit und Gr\u00f6sse des Schweizer OTC-Derivatemarktes kann die Schweiz mit der Umsetzung der FSB-Empfehlungen einen wichtigen Beitrag zur Stabilit\u00e4t ihres Finanzplatzes und des globalen Finanzsystems leisten. Zudem sind die Informationen \u00fcber Schweizer Derivatetransaktionen wichtig, um die Transparenz im Finanzmarkt zu erh\u00f6hen. Die gesammelten Informationen werden den Schweizer Aufsichtsbeh\u00f6rden n\u00fctzlich sein, um ihre Aufsichtsfunktion wahrzunehmen. Durch die erh\u00f6hte Transparenz kann der Marktmissbrauch einged\u00e4mmt werden.Mit einer Umsetzung der genannten Verpflichtungen und Empfehlungen verhindert die Schweiz zudem, dass sie international als Regulierungsoase angesehen wird, was den Schutz der Marktteilnehmer gef\u00e4hrdet sowie die Integrit\u00e4t und die Reputation des schweizerischen Finanzplatzes \u2013 und damit letztlich die schweizerische Volkswirtschaft \u2013 negativ beeintr\u00e4chtigen w\u00fcrde.&#13;<\/p>\n<h2>Wettbewerbsf\u00e4higkeit und Marktzugang<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nAls kleine und offene Volkswirtschaft mit einem international bedeutsamen Finanzplatz ist es f\u00fcr die Schweiz wichtig, dass sie auch k\u00fcnftig Zugang zu den internationalen Finanzm\u00e4rkten hat. Gewisse Drittstaatenregeln in <i>European Market Infrastructure Regulation (Emir)<\/i> fordern nach dem \u00c4quivalenzgrundsatz eine gleichwertige Regulierung im Drittstaat. Kann die Schweiz den \u00c4quivalenzerfordernissen nicht gerecht werden, drohen Schweizer Marktteilnehmer den Zugang zur EU in wichtigen Bereichen zu verlieren und an Wettbewerbsf\u00e4higkeit einzub\u00fcssen. Beispielsweise m\u00fcssen Einrichtungen der Finanzmarktinfrastruktur (z.B. CCP) aus Drittstaaten von den EU-Beh\u00f6rden unter dem Kriterium der \u00c4quivalenz neu anerkannt werden. Fehlende \u00c4quivalenz der Schweizer Regulierung kann zum Verlust des Marktzugangs f\u00fchren. Wettbewerbsnachteile k\u00f6nnen entstehen, indem gruppeninternen Transaktionen von Schweizer Marktteilnehmern mit einer EU-Tochtergesellschaft voraussichtlich nicht von der Abrechnungspflicht in der EU ausgenommen sind, sofern die Schweiz nicht eine EU-gleichwertige Regulierung implementiert. Hierdurch entstehen international aufgestellten Schweizer Marktteilnehmern Mehrkosten gegen\u00fcber ihren europ\u00e4ischen Konkurrenten, welche ihre gruppeninternen Transaktionen gem\u00e4ss Emir nicht zentral abrechnen m\u00fcssen. Als Folge k\u00f6nnen Transaktionsvolumina ins Ausland verlagert werden, Ertragseinbussen entstehen und Arbeitspl\u00e4tze verloren gehen.&#13;<\/p>\n<h2>Regulatorischer Handlungsbedarf<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nUm die Wettbewerbsf\u00e4higkeit von Schweizer Marktteilnehmern sowie den Marktzugang zu gew\u00e4hrleisten und die Stabilit\u00e4t und Transparenz im ausserb\u00f6rslichen Handel mit Derivaten zu verbessern, ergibt sich f\u00fcr die Schweiz ein regulatorischer Handlungsbedarf. Dabei darf nicht vergessen werden, dass Regulierungen mit Risiken und Kosten verbunden sein k\u00f6nnen. Sie m\u00fcssen durch die richtige Ausgestaltung der neuen Vorschriften minimiert werden. Beispielsweise konzentrieren CCP durch ihre zentrale Funktion Gegenparteirisiken und k\u00f6nnen dadurch selber <i>too big to fail<\/i> werden. CCP m\u00fcssen deshalb entsprechend reguliert und beaufsichtigt werden. F\u00fcr die Marktteilnehmer bringen die Abrechnungs- und Meldepflichten Mehrkosten, z.B. durch die Anpassung der technischen Abl\u00e4ufe und operationellen Prozesse oder das Stellen von zus\u00e4tzlichen Sicherheiten f\u00fcr CCP. Diesbez\u00fcglich w\u00e4re zu pr\u00fcfen, ob bestimmte Marktteilnehmer oder Derivatetransaktionen allenfalls von den Pflichten befreit werden k\u00f6nnen, ohne dadurch den gew\u00fcnschten Effekt der Vorschrift zu mindern.&#13;<\/p>\n<h2>Ausblick<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nDer Bundesrat hat mit Beschluss vom 29. August 2012 das Eidg. Finanzdepartement (EFD) dazu beauftragt, bis im Fr\u00fchjahr 2013 eine Vernehmlassungsvorlage zur Regulierung des ausserb\u00f6rslichen Handels mit Derivaten auszuarbeiten, welche eine m\u00f6glichst vollst\u00e4ndige und rasche Umsetzung der G20-Verpflichtungen und FSB-Empfehlungen erm\u00f6glicht. Um die Wettbewerbsf\u00e4higkeit und den Marktzugang von Schweizer Akteuren zu gew\u00e4hrleisten, wird in der Schweiz eine m\u00f6glichst gleichwertige Regulierung zur EU angestrebt.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nGrafik 1: \u00abOffene Kontraktvolumen von Schweizer Banken, je Derivatekategorie, 2010\u00bb&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nGrafik 2: \u00abTagesums\u00e4tze mit OTC-Derivaten in der Schweiz, 2001\u20132010\u00bb&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nGrafik 3: \u00abAnteil grenz\u00fcberschreitender OTC-Derivatetransaktionen\u00bb&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nKasten 1: Verpflichtungen der G20-L\u00e4nder&#13;<\/p>\n<h3>Verpflichtungen der G20-L\u00e4nder<\/h3>\n<p>&#13;<br \/>\nDie G20-L\u00e4nder haben sich im September 2009 dazu verpflichtet, bis Ende 2012:\u2212 sicherzustellen, dass standardisierte OTC-Derivatetransaktionen, falls geeignet, \u00fcber B\u00f6rsen oder andere elektronische Plattformen gehandelt werden; \u2212 die Abrechnung von standardisierten OTC-Derivatekontrakten durch zentrale Abrechnungsstellen (CCP) durchf\u00fchren zu lassen;\u2212 sicherzustellen, dass s\u00e4mtliche OTC-Derivatetransaktionen an Transaktionsregister <i>(Trade Repository, TR)<\/i> gemeldet werden;\u2212 zus\u00e4tzlich sollen bilateral abgerechnete OTC-Derivatetransaktionen h\u00f6heren Eigenkapitalanforderungen unterstellt werden.Das FSB hat f\u00fcr die Umsetzung Empfehlungen erlassen (FSB-Empfehlungen) und \u00fcberpr\u00fcft diese f\u00fcr seine Mitgliedstaaten regelm\u00e4ssig. Neben einer Umsetzungshilfe f\u00fcr die einzelnen Staaten soll damit insbesondere eine koordinierte und konsistente Implementierung der neuen Regulierungsvorhaben sichergestellt werden.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nKasten 2: Regulierungsvorhaben der EU und der USA&#13;<\/p>\n<h3>Regulierungsvorhaben der EU und der USA<\/h3>\n<p>&#13;<br \/>\nF\u00fcr OTC-Derivate ist in der EU insbesondere die <i>European Market Infrastructure Regulation (Emir)<\/i> massgebend. Emir umfasst im Grundsatz die Abrechnungspflicht \u00fcber CCP, regulatorische Vorschriften f\u00fcr CCP sowie die Meldepflicht an TR und deren Regulierung. In den USA sind die neuen Vorschriften f\u00fcr OTC-Derivatetransaktionen im <i>Dodd-Frank Act (DFA)<\/i> festgelegt. Sowohl Emir als auch der DFA \u00fcberlassen die Ausarbeitung einer Vielzahl von technischen Standards f\u00fcr die konkrete Umsetzung den zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rden.a Die EU strebt zwar Konvergenz mit den US-Regeln an; dies erweist sich jedoch in einigen Bereichen als schwierig und ist in den bisherigen Vorlagen nicht vollumf\u00e4nglich gegeben.Durch den hohen Anteil an grenz\u00fcberschreitenden Transaktionen \u2013 insbesondere mit der EU und den USA \u2013 nehmen diese Regulierungsvorhaben indirekt Einfluss auf Schweizer Marktteilnehmer. Indem die im Ausland ans\u00e4ssige Gegenpartei den dortigen Vorschriften unterstellt ist, sind auch ihre Schweizer Gegenparteien davon betroffen. Untersteht z.B. ein EU-Finanzinstitut der Abrechnungspflicht, so findet diese auch auf grenz\u00fcberschreitende Transaktionen mit Schweizer Gegenparteien Anwendung. Zudem enthalten beide Regelwerke sogenannte \u00abextraterritoriale Vorschriften\u00bb, welche direkt auf Marktteilnehmer in Drittstaaten, wie die Schweiz, Anwendung finden: Gem\u00e4ss Emir sind beispielsweise Transaktionen, die ausschliesslich zwischen Personen mit Sitz in Drittstaaten abgeschlossen werden, dennoch der Abrechnungspflicht \u00fcber eine CCP unterstellt, soweit diese Transaktionen direkte, erhebliche und voraussehbare Auswirkungen in der EU haben oder zum Zweck der Umgehung des EU-Rechts abgeschlossen wurden. Eine analoge Regelung findet sich auch im DFA. Weiter f\u00fchrt Emir sogenannte Drittstaatenregelungen ein, welche v.a. den Markzugang sowie den Zugang von Beh\u00f6rden aus Drittstaaten zu Informationen aus europ\u00e4ischen Transaktionsregistern regeln. Sie wirken sich ebenfalls direkt auf die Schweiz aus.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\na In der EU die <i>European Securities and Markets Authority (Esma)<\/i> und in den USA die <i>Commodity Futures Trading Commission (CFTC)<\/i> f\u00fcr Swaps und die <i>Securities and Exchange Commission (SEC)<\/i> f\u00fcr Securities-Based Swaps.<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Derivate sind ein wichtiges Instrument moderner Finanzm\u00e4rkte. Die Finanzkrise hat jedoch gezeigt, dass Derivate mit Schw\u00e4chen verbunden sind. Die mangelnde Transparenz \u2013 v.a. bei ausserb\u00f6rslich gehandelten Derivaten \u2013 kann dazu f\u00fchren, dass Risiken unbemerkt bleiben. Aufgrund der internationalen Vernetzung der Marktteilnehmer kann dies die Systemstabilit\u00e4t gef\u00e4hrden. 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