{"id":119499,"date":"2012-10-01T12:00:00","date_gmt":"2012-10-01T12:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/2012\/10\/wuensch-2\/"},"modified":"2023-08-23T23:26:32","modified_gmt":"2023-08-23T21:26:32","slug":"wuensch","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/2012\/10\/wuensch\/","title":{"rendered":"Too big to fail \u2013 internationaler Stand und Ausblick"},"content":{"rendered":"<p>Die praktischen Folgen der Too-big-to-fail-Problematik (TBTF) wurden uns seit Beginn der Finanzkrise im Jahr 2007 mehrfach deutlich vor Augen gef\u00fchrt. Aufsichtsbeh\u00f6rden, Zentralbanken und internationale Gremien haben in den letzten Jahren an Regulierungs- und Aufsichtskonzepten gearbeitet, um die nochmalige Rettung von systemrelevanten Institutionen des Privatsektors mit \u00f6ffentlichen Geldern zu verhindern. In der Schweiz traten die TBTF-Vorschriften im Bankengesetz (BankG) per 1. M\u00e4rz 2012 in Kraft; im September wurden nun auch die Anpassungen der entsprechenden Verordnungen (Bankenverordnung und Eigenmittelverordnung) durch die eidgen\u00f6ssischen R\u00e4te verabschiedet.&#13;<br \/>\nDer Autor ist f\u00fcr den Internationalen W\u00e4hrungsfonds (IWF) in Fragen des Finanzsektor-Krisenmanagements t\u00e4tig und Lehrbeauftragter der wirtschaftswissenschaftlichen Fakult\u00e4t der Universit\u00e4t Z\u00fcrich. In seiner fr\u00fcheren Rolle als Leiter der Abteilung f\u00fcr Strategische Grundlagen und Internationales der Finma war er massgeblich am schweizerischen TBTF-Paket sowie entsprechender Initiativen des Financial Stability Board beteiligt. Der Artikel gibt die pers\u00f6nliche Auffassung des Autors wieder.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\n<img fetchpriority=\"high\" decoding=\"async\" class=\"article_rect\" src=\"\/dynBase\/images\/article_rect\/201210_05_Wuensch_01.eps.jpg\" alt=\"\" width=\"370\" height=\"274\" \/>&#13;<\/p>\n<h2>Mehr Kapital f\u00fcr systemrelevante Banken<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nAuf internationaler Ebene verfolgen die Arbeiten im Bereich TBTF zwei Zielsetzungen. Zun\u00e4chst werden den systemrelevanten Banken h\u00f6here Kapitalanforderungen auferlegt. Ziel ist es, die Banken durch zus\u00e4tzliche Puffer in die Lage zu versetzen, auch schwerere Verwerfungen zu \u00fcberstehen. Die Puffer wirken somit pr\u00e4ventiv, sollen sie doch verhindern, dass eine Bank \u00fcberhaupt in eine Schieflage ger\u00e4t. Die Gr\u00f6sse der Puffer orientiert sich dabei an der Systemrelevanz der Bank (siehe <i>Kasten 1<\/i>&#13;<\/p>\n<h3>Systemrelevanz von Banken<\/h3>\n<p>&#13;<br \/>\nZur Ermittlung der Systemrelevanz von global t\u00e4tigen Banken wurde ein Indikatorensystem entwickelt.a Dieses System ber\u00fccksichtigt die Faktoren Bilanzgr\u00f6sse, ihre Vernetzung mit anderen Finanzintermedi\u00e4ren, ihre Substituierbarkeit (d.h. die M\u00f6glichkeit, dass im Krisenfalle ein anderer Anbieter gewisse Leistungen erbringt), das Ausmass der grenz\u00fcberschreitenden T\u00e4tigkeit der Bank sowie ihre Komplexit\u00e4t. Je nach Intensit\u00e4t der auf Basis dieser Faktoren ermittelten Systemrelevanz werden die Banken in Kategorien eingeteilt, welche die zus\u00e4tzlichen Kapitalanforderungen bestimmen.Da sich die Positionierung einer Bank im Indikatorensystem \u00fcber die Zeit \u00e4ndert, werden die Berechnungen periodisch neu durchgef\u00fchrt und damit auch die zus\u00e4tzlichen Anforderungen neu bestimmt. Eine Bank, welche nicht mehr oder weniger systemrelevant ist, wird folglich weniger oder keine zus\u00e4tzlichen Anforderungen mehr zu erf\u00fcllen haben. Im Gegenzug muss eine Bank, die systemrelevant(er) geworden ist, h\u00f6here zus\u00e4tzliche Anforderungen erf\u00fcllen \u2013 auch um einen Anreiz zu setzen, die Systemrelevanz zu vermeiden. Eine solche Revision l\u00e4uft zum aktuellen Zeitpunkt. Dabei muss nicht nur die Positionierung der Banken periodisch neu beurteilt, sondern auch das Indikatorensystem angepasst werden. In der Praxis h\u00e4ngt die Systemrelevanz einer Bank nur mittelbar von ihrer Gr\u00f6sse ab. Viel wichtiger ist die Systemrelevanz der Funktionen, die sie erbringt. Der schweizerische Ansatz stellt hier folgerichtig auf die Marktanteile in den Bereichen Einlagen- und Kreditgesch\u00e4ft sowie den Zahlungsverkehr ab. F\u00fcr grenz\u00fcberschreitend t\u00e4tige Banken ist es wichtig, diese systemrelevanten Funktionen sowohl auf Ebene aller betroffenen Staaten wie auch global festzustellen. Das FSB erarbeitet hierf\u00fcr zur Zeit eine Methodologie.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\na Basel Committee on Banking Supervision (2011), Global Systemically Important Banks: Assessment Methodology and the Additional Loss Absorbency Requirement, <i><a href=\"http:\/\/www.bis.org\/publ\/bcbs207.pdf\">http:\/\/www.bis.org\/publ\/bcbs207.pdf<\/a>.<\/i>). In einem umfangreichen Verfahren wurden im Ergebnis 29 Banken ermittelt, die als global systemrelevant betrachtet werden, darunter die CS und die UBS.&#13;<br \/>\nFSB (2011), Policy Measures to Address Systemically Important Financial Institutions, <i><a href=\"http:\/\/www.financialstabilityboard.org\/publications\/r_111104bb.pdf\">http:\/\/www.financialstabilityboard.org\/publications\/r_111104bb.pdf<\/a><\/i>.&#13;<\/p>\n<h2>Krisenfeste Abwicklungsverfahren \u2026<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nNicht auszuschliessen ist jedoch der Fall, dass auch die Puffer nicht ausreichen, um eine Existenzkrise einer Bank zu vermeiden. Daher muss es m\u00f6glich sein, Banken unabh\u00e4ngig von ihrer Gr\u00f6sse abzuwickeln und geordnet aus dem Markt ausscheiden zu lassen. Im Wirtschaftssystem greift das Sanierungs- und Insolvenzrecht. Sowohl in der Schweiz (z.B. im Falle der Spar- und Leihkasse Thun) als auch im Ausland hat sich gezeigt, dass das \u00abnormale\u00bb Insolvenzrecht sowohl hinsichtlich Prozessen wie auch Instrumenten zur Abwicklung von Bankenkonkursen nicht uneingeschr\u00e4nkt geeignet ist. Daher bestanden bereits vor der Krise in vielen L\u00e4ndern spezielle, auf Banken ausgerichtete Sanierungs- und Konkursverfahren. Sie unterscheiden sich vom normalen Konkurs in den zur Verf\u00fcgung stehenden Instrumenten, aber auch in den Zust\u00e4ndigkeiten auf der Seite der Beh\u00f6rden. Das Sonderkonkursrecht kann dabei auf spezielle Eigenschaften des Bankensystems R\u00fccksicht nehmen, wie die besondere Struktur der Aktiven und Passiven einer Bank, die Notwendigkeit einer schnellen und mit wenig Unsicherheiten behafteten Abwicklung oder die Rolle von Institutionen wie der Einlagensicherung. Die Krisenerfahrung lehrte jedoch drei wichtige Punkte: \u2212 Auch dieses erweiterte Instrumentarium ist nicht geeignet f\u00fcr die Abwicklung von systemrelevanten Banken, und zwar nicht nur wegen ihrer Gr\u00f6sse und Kompexit\u00e4t. \u2212 Gerade systemrelevante Banken sind grenz\u00fcberschreitend t\u00e4tig, w\u00e4hrend die Sanierungs- und Konkursverfahren national ausgerichtet sind. Dabei unterscheiden sich die nationalen Verfahren und ihre Instrumente teils nur im Detail, teils aber auch fundamental. Dies behinderte eine grenz\u00fcberschreitende Abwicklung von global t\u00e4tigen Banken bzw. f\u00fchrte zu erheblichen wirtschaftlichen Kollateralsch\u00e4den. \u2212 Die heutigen Strukturen von systemrelevanten Banken weisen inh\u00e4rente Hindernisse f\u00fcr eine Abwicklung auf, insbesondere wenn die Bank im Zuge des Verfahrens aufgespalten werden soll. Daher muss bereits vor einer Krise sehr genau beurteilt werden, inwieweit eine Abwicklung unter Ber\u00fccksichtigung des in den massgeblichen L\u00e4ndern geltenden Rechts m\u00f6glich ist, um allenfalls Korrektur- bzw. Vorbereitungsmassnahmen zu ergreifen.&#13;<\/p>\n<h2>\u2026 mit dem Fernziel eines internationalen Abwicklungsrechts<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nDas <i>Financial Stability Board (FSB)<\/i> hat sich zum Ziel gesetzt, eine gemeinsame Basis f\u00fcr die Abwicklung von Finanzinstitutionen zu schaffen. Im Oktober 2011 hat das FSB die <i>Key Attributes of Effective Resolution Systems for Financial Institutions<\/i>&#13;<br \/>\nFSB (2011), Key Attributes of Effective Resolution Systems for Financial Institutions, <i><a href=\"http:\/\/www.financialstabilityboard.org\/publications\/r_111104cc.pdf\">http:\/\/www.financialstabilityboard.org\/publications\/r_111104cc.pdf<\/a>.<\/i> publiziert. W\u00e4hrend die Arbeiten aus der Problematik der systemrelevanten Institute motiviert waren, sind die Empfehlungen des FSB auf das gesamte Finanzsystem \u2013 jedoch mit einem Schwerpunkt auf Banken \u2013 anwendbar. Daran zeigt sich auch, dass inzwischen die Staatsschuldenkrise und die damit einhergehenden Probleme in ganzen Banksektoren auf der internationalen Agenda standen.\u00dcbergeordnete Zielsetzung der Empfehlungen ist es, den geordneten Marktaustritt grosser Finanzintermedi\u00e4re zu erm\u00f6glichen, ohne volkswirtschaftlichen Schaden anzurichten und allf\u00e4llige Verluste nicht auf die \u00d6ffentlichkeit \u2013 d.h. den Steuerzahler \u2013 abzuw\u00e4lzen. Unter Ber\u00fccksichtigung der Erfahrungen aus vorangegangenen Krisen fordern die Key Attributes klare beh\u00f6rdliche Zust\u00e4ndigkeiten f\u00fcr die Abwicklung von Finanzinstituten und definieren weitgehende Kompetenzen und Eingriffsrechte, die den involvierten Beh\u00f6rden zur Verf\u00fcgung stehen sollen. Zudem verlangen sie f\u00fcr systemrelevante Institute eine ex ante Planung einer allf\u00e4lligen Sanierung und Abwicklung <i>(Recovery and Resolution Planning).<\/i> Schliesslich setzen sie sich mit der Ausgestaltung der grenz\u00fcberschreitenden Kooperation zwischen Beh\u00f6rden auseinander und definieren Rechte und Pflichten f\u00fcr eine solche Zusammenarbeit. Insbesondere sollen die zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rden ihre Interventionen untereinander absprechen und darauf verzichten, unilateral zu handeln. Denn eine koordinierte Abwicklung einer global agierenden Bank wird geregelter und mit weniger Kollateralschaden durchzuf\u00fchren sein als mehrere, unter Umst\u00e4nden gegeneinander laufende Verfahren in verschiedenen L\u00e4ndern.Im Grunde stellen die Key Attributes einen Paradigmawechsel dar. W\u00e4hrend im \u00abnormalen\u00bb Schuld- und Konkursrecht der Schutz der Gl\u00e4ubiger im Vordergrund steht, wird nun anerkannt, dass einige Funktionen des Finanzsystems f\u00fcr die gesamte Volkswirtschaft ein \u00f6ffentliches Gut darstellen, hinter dem die Interessen der einzelnen Gl\u00e4ubiger \u2013 zumindest zeitweise \u2013 zur\u00fcckstehen m\u00fcssen. Entsprechend wird den Gl\u00e4ubigern auch die M\u00f6glichkeit genommen, Entscheide der Abwicklungsbeh\u00f6rden anzufechten und damit zu blockieren. Vielmehr erfolgt ein allf\u00e4lliger Interessensausgleich ex-post in Form einer Kompensation.&#13;<\/p>\n<h2>Initiativen auf nationaler Ebene<\/h2>\n<p>&#13;<\/p>\n<h2>Schweiz<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nDie Schweiz hat im Rahmen der Umsetzung der Empfehlungen der Expertenkommission TBTF ein regulatorisches Umfeld geschaffen, das mit den internationalen Richtlinien kongruent steht. Kurz vor Inkraftsetzung befindet sich zudem die Bankinsolvenzverordnung, welche ihrerseits die Empfehlungen der FSB Key Attributes umsetzt.&#13;<br \/>\nF\u00fcr Details sei auf die entsprechenden Rechtstexte und Erl\u00e4uterungsberichte verwiesen.&#13;<\/p>\n<h2>USA<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nDer <i>Dodd Frank Act<\/i> gibt in den USA die massgeblichen Stossrichtungen vor. Die zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rden erarbeiten zur Zeit die zugeh\u00f6rigen <i>Rules<\/i> des Gesetzes, das alleine aus 541 Artikeln besteht. Im Ergebnis erwartet man mehrere zehntausend Seiten sehr detaillierter, regelbasierter Vorschriften. Auch die USA haben die Umsetzung der zus\u00e4tzlichen Puffer sowie der Prinzipien betreffend verbesserter Abwicklung zugesagt. Das US-amerikanische Regelwerk, das gr\u00f6sstenteils vor den internationalen Leitlinien entstand, weist aber zwei interessante Eigenschaften auf:\u2212 Zum einen soll ein Konkurs von systemrelevanten Banken von vornherein verhindert werden. Man setzt dabei zentral auf das Konzept des <i>Bail-in<\/i> (vgl. <i>Kasten 2<\/i>&#13;<\/p>\n<h3>Bail-in<\/h3>\n<p>&#13;<br \/>\nAls Bail-in bezeichnet man die Wandlung von Fremdkapital (z.B. Obligationen) zu Eigenkapital (z.B. Aktien) im Krisenfalle. Dies kann entweder durch beh\u00f6rdliche Anordnung (Statutory Bail-in) oder bei Eintritt vertraglich fixierter Ereignisse (Contractual Bail-in) erfolgen. Theoretisch kann die Eigenkapitalquote einer Problembank damit beliebig verbessert werden. F\u00fcr die Wirksamkeit des Bail-in ist u.a. die Struktur der Bank massgeblich. Liegt z.B. eine Holding-Struktur vor und wurden die Fremdkapitalinstrumente von der Holding begeben, kann durch Wandlung auf Ebene der Holdung eine Konkursgefahr von den untergeordneten Tochtergesellschaften ferngehalten werden. Die ganze Gruppe bleibt damit im Going Concern, was die Weiterf\u00fchrung ihrer Funktionen deutlich vereinfacht. Das Konzept hat jedoch einige Nachteile. Zuerst stellt sich die Frage, ob es auf internationaler Ebene funktioniert, d.h. ein nationaler Beschluss zur Wandlung im Ausland akzeptiert wird. Zweitens stehen verschiedene Verbindlichkeiten einer Bank \u2013 wie Depositen oder besicherte Obligationen \u2013 f\u00fcr ein Bail-in nicht zur Verf\u00fcgung. Es muss also sichergestellt werden, dass gen\u00fcgend Verbindlichkeiten existieren, die f\u00fcr ein Bail-in geeignet sind. Ausserdem ist offen, ob ein Bail-in ohne erhebliche Nebeneffekte \u2013 wie ein Vertrauensverlust im Finanzsystem \u2013 in der Praxis durchf\u00fchrbar ist. So stellte sich bereits in der letzten Krise heraus, dass Kapitalinstrumente, welche als \u00abverlustabsorbierend\u00bb gesehen wurden, dies am Ende nicht waren.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\n). \u2212 Zum anderen sieht das US-amerikanische Verfahren vor, dass der Entscheid, ob eine Bank unter Einsatz des Spezialverfahrens f\u00fcr systemrelevante Institute behandelt werden soll, vom US-Finanzministerium (<i>Treasury<\/i>) unter Beizug des Pr\u00e4sidenten getroffen wird. Der Entscheid f\u00e4llt damit \u2013 im Gegensatz zur Schweiz \u2013 erst in der Krise und nicht bereits vorher, und er ist politischer Natur. Es ist offen, ob ein solches Verfahren dem Anspruch gerecht wird, die notwendige Klarheit zu schaffen und kein <i>Moral Hazard<\/i> zu begr\u00fcnden.Wichtig ist auch die Rolle der <i>Federal Deposit Insurance Corporation (FDIC),<\/i> welche im Rahmen eines Verfahrens einer Krisenbank Gelder zur Verf\u00fcgung stellen kann und damit ein Mandat erh\u00e4lt, das \u00fcber die Sicherung der Einleger hinaus geht. Sofern der Fonds nicht ausreicht, kann sich das FDIC beim Treasury refinanzieren. Zwar m\u00fcssen die versicherten Banken sowohl den Fonds ex-ante \u00e4ufnen, als auch allf\u00e4llige Leistungen des Treasury zur\u00fcckzahlen. Allerdings ist das System sehr nahe an der eigentlich zu vermeidenden Unterst\u00fctzung durch den Steuerzahler, der Verlustrisiken ausgesetzt wird.&#13;<\/p>\n<h2>Grossbritannien<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nIn Grossbritannien hat eine Kommission unter Vorsitz des \u00d6konomen John Vickers im September 2011 Vorschl\u00e4ge zum Umgang des TBTF-Problems in Grossbritannien vorgelegt. Diese befinden sich zur Zeit im politischen Prozess. Kernelement der Empfehlungen ist die Einrichtung eines <i>Retail Ring Fence,<\/i> durch welche volkswirtschaftlich relevante Dienstleistungen f\u00fcr Privatkunden sowie kleine und mittlere Unternehmungen von risikoreicheren Aktivit\u00e4ten \u2013 z.B. das Investmentbanking-Gesch\u00e4ft \u2013 abgeschirmt werden sollen. Die so abgegrenzten Retail-Arme der Banken sollen zudem h\u00f6here Kapitalanforderungen erf\u00fcllen. Gleiches gilt f\u00fcr die Teile der als systemrelevant bezeichneten Banken, die nicht innerhalb des Ring Fence liegen.&#13;<\/p>\n<h2>Europ\u00e4ische Union<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nDie EU legte im Juni 2012 ihren Vorschlag f\u00fcr das Finanzsektor-Krisenmanagement in Form eines Richtlinienentwurfs vor. Der Ansatz unterscheidet sich von den vorgenannten in zwei wichtigen Aspekten, welche sich direkt aus den aktuellen Herausforderungen in der EU ergeben. Erstens sind die Vorschl\u00e4ge nicht alleine auf systemrelevante Banken fixiert, sondern betreffen alle Bankinstitute. Zweitens setzt sich der Entwurf intensiv mit den institutionellen Rahmenbedinungen auseinander, insbesondere der Kompetenzverteilung zwischen der nationalen und der EU-Ebene. Auch geht die Richtlinie die Frage zur Sicherstellung von Solvenz und Liquidit\u00e4t in Krisenf\u00e4llen an. So enth\u00e4lt der EU-Vorschlag das Element des Bail-in und sieht die \u00c4ufnung von Abwicklungsfonds vor, die aber selbst nach einer langen Aufbauphase im Vergleich zu den zu tragenden Risiken \u00e4usserst klein w\u00e4ren und damit im Ernstfall wohl durch staatliche Mittel erg\u00e4nzt werden m\u00fcssten. Die bestehenden Einlagesicherungsfonds sollen mit erweitertem Mandat national ausgerichtet bleiben, im grenz\u00fcberschreitenden Krisenfall jedoch f\u00fcreinander einstehen. Dieser typische Kompromiss zwischen EU-Ebene und den Mitgliedsl\u00e4ndern ist zwischenzeitlich von den \u00f6konomischen und politischen Entwicklungen \u00fcberholt worden. Inzwischen bespricht man sehr konkret Vorschl\u00e4ge f\u00fcr eine Bankenunion, welche nationale Kompetenzen und Institutionen auf die europ\u00e4ische Ebene verlagern w\u00fcrde. Der Ausgang der Diskussionen ist zwar noch offen; allerdings ist die Frage sicher gerechtfertigt, ob formelle Institutionen am Ende nicht glaubhafter sind als eine faktische Vergemeinschaftung von Risiken und Verantwortlichkeiten durch die Hintert\u00fcr.&#13;<\/p>\n<h2>Stand der Umsetzung<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nDie vielen Initiativen und Projekte auf regulatorischer Ebene d\u00fcrfen nicht davon ablenken, dass sie nur wirken, wenn sie letztlich auch praktisch umgesetzt werden. F\u00fcr den Aufbau der zus\u00e4tzlichen Kapitalpuffer hat der Basler Ausschuss einen verbindlichen Fahrplan vorgegeben. Ganz unabh\u00e4ngig von der Diskussion \u00fcber einzelne Banken liegen weltweit die betroffenen systemrelevanten Institute auf oder leicht \u00fcber dem vorgegebenen Pfad, haben aber das Endziel noch nicht erreicht. Erschwerend wirkt hier die durch die fortgesetzte Finanzkrise schlechte Ertragslage des Bankensektors, was sowohl die M\u00f6glichkeit der internen Kapitalgenerierung durch Gewinne, aber auch die Attraktivit\u00e4t f\u00fcr Investoren beeintr\u00e4chtigt. Die von den systemrelevanten Banken zus\u00e4tzlich zu erf\u00fcllenden Puffer sind zudem letztlich abh\u00e4ngig von den f\u00fcr alle Banken geltenden Kapitalanforderungen. Hier hat der Basler Ausschuss mit Basel III zwar ein Regelwerk aufgestellt, zu dessen Umsetzung sich alle Mitgliedsl\u00e4nder verpflichtet haben. W\u00e4hrend die Schweiz die Richtlinien bereits in Kraft gesetzt und ohne massgebliche Abweichungen implementiert hat, stimmt der Fortschritt im Ausland weniger optimistisch. Insbesondere L\u00e4nder und Regionen mit weniger guten Wirtschaftsaussichten und mit problembeladenen Bankensektoren arbeiten hart an einer Verw\u00e4sserung der urspr\u00fcnglichen Vereinbarungen. So \u00fcbertragen sich allf\u00e4llige Schw\u00e4chen des Basel-III-Regelwerks und seiner Umsetzung direkt auf das TBTF-Regime. Im Bereich der Abwicklung zeigt sich, dass die Materie von real- und wirtschaftspolitischen Faktoren \u00fcberlagert wird. Letztlich ist es sowohl die Wirtschaftskraft eines Landes wie auch die Schwere einer Bankenkrise , die bestimmen, wie mit dieser umgegangen wird. W\u00e4hrend die Schweiz Massnahmen wie \u2013 auch nur tempor\u00e4ren \u2013 \u00f6ffentlichen Solvenzinterventionen sehr kritisch gegen\u00fcbersteht, m\u00f6chte man sich andernorts alle Optionen offenhalten. Dies zeigt sich auch an der Verpflichtung zur internationalen Koordination. Die Bereitschaft, seinen Handlungsspielraum zugunsten eines anderen Landes einzuschr\u00e4nken, wird bestimmt durch die eigene wirtschaftliche Position und ist daher sehr unterschiedlich ausgepr\u00e4gt. Zuletzt zeigt sich an der institusspezifischen Planung von Sanierungs- und Abwicklungsmassnahmen die Komplexit\u00e4t der Materie. Die Arbeiten sind bei weitem noch nicht abgeschlossen. Zudem ist die Beurteilung der Effektivit\u00e4t solcher Massnahmen schwierig \u2013 sowohl f\u00fcr die Institute als auch f\u00fcr die Beh\u00f6rden.&#13;<\/p>\n<h2>Folgerungen f\u00fcr die Schweiz<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nDie Zielsetzung der Expertenkommission \u00abToo big to fail\u00bb, die Haftung des Steuerzahlers f\u00fcr systemrelevante Unternehmungen des Privatsektors zu beseitigen, ist unvermindert g\u00fcltig. Wie viele andere L\u00e4nder hat auch die Schweiz ein Massnahmenpaket geschn\u00fcrt und auf Gesetzes- und Verordnungsebene umgesetzt, das diesem Auftrag unter Ber\u00fccksichtigung der konkreten Umst\u00e4nde in der Schweiz gerecht werden kann. Mindestens solange die neuen Regeln international nicht vollst\u00e4ndig umgesetzt sind, besteht die Haftung des Steuerzahlers weiterhin, auch wenn sie durch Massnahmen auf Seiten der Beh\u00f6rden sowie der systemrelevanten Banken inzwischen reduziert wurde. Am Ziel angelangt ist man somit noch nicht. Die Umsetzungsarbeiten im Bereich der Sanierungs- und Abwicklungsplanung stehen noch eher am Anfang. Der Vergleich mit dem Ausland zeigt zudem, dass trotz der gemeinsamen Basis die nationalen Ans\u00e4tze stark von den nationalen Gegebenheiten beeinflusst werden. Umso schwieriger ist die Etablierung einer verbindlichen und wirksamen Kooperation auf internationaler Ebene, die gerade f\u00fcr die Schweiz besonders wichtig ist. Ob diese in zufriedenstellendem Umfang zustande kommt, ist momentan noch offen. Es w\u00e4re nicht auszuschliessen, dass L\u00e4nder mit einem international ausgerichteten Bankensystem und global systemrelevanten Banken eine Resthaftung auf fiskalischer oder monet\u00e4rer Ebene tragen m\u00fcssen. Dies ist jedoch kein Grund, nicht unvermindert und in eigenem Interesse an der Reduktion dieser Haftung zu arbeiten.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nKasten 1: Systemrelevanz von Banken&#13;<\/p>\n<h3>Systemrelevanz von Banken<\/h3>\n<p>&#13;<br \/>\nZur Ermittlung der Systemrelevanz von global t\u00e4tigen Banken wurde ein Indikatorensystem entwickelt.a Dieses System ber\u00fccksichtigt die Faktoren Bilanzgr\u00f6sse, ihre Vernetzung mit anderen Finanzintermedi\u00e4ren, ihre Substituierbarkeit (d.h. die M\u00f6glichkeit, dass im Krisenfalle ein anderer Anbieter gewisse Leistungen erbringt), das Ausmass der grenz\u00fcberschreitenden T\u00e4tigkeit der Bank sowie ihre Komplexit\u00e4t. Je nach Intensit\u00e4t der auf Basis dieser Faktoren ermittelten Systemrelevanz werden die Banken in Kategorien eingeteilt, welche die zus\u00e4tzlichen Kapitalanforderungen bestimmen.Da sich die Positionierung einer Bank im Indikatorensystem \u00fcber die Zeit \u00e4ndert, werden die Berechnungen periodisch neu durchgef\u00fchrt und damit auch die zus\u00e4tzlichen Anforderungen neu bestimmt. Eine Bank, welche nicht mehr oder weniger systemrelevant ist, wird folglich weniger oder keine zus\u00e4tzlichen Anforderungen mehr zu erf\u00fcllen haben. Im Gegenzug muss eine Bank, die systemrelevant(er) geworden ist, h\u00f6here zus\u00e4tzliche Anforderungen erf\u00fcllen \u2013 auch um einen Anreiz zu setzen, die Systemrelevanz zu vermeiden. Eine solche Revision l\u00e4uft zum aktuellen Zeitpunkt. Dabei muss nicht nur die Positionierung der Banken periodisch neu beurteilt, sondern auch das Indikatorensystem angepasst werden. In der Praxis h\u00e4ngt die Systemrelevanz einer Bank nur mittelbar von ihrer Gr\u00f6sse ab. Viel wichtiger ist die Systemrelevanz der Funktionen, die sie erbringt. Der schweizerische Ansatz stellt hier folgerichtig auf die Marktanteile in den Bereichen Einlagen- und Kreditgesch\u00e4ft sowie den Zahlungsverkehr ab. F\u00fcr grenz\u00fcberschreitend t\u00e4tige Banken ist es wichtig, diese systemrelevanten Funktionen sowohl auf Ebene aller betroffenen Staaten wie auch global festzustellen. Das FSB erarbeitet hierf\u00fcr zur Zeit eine Methodologie.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\na Basel Committee on Banking Supervision (2011), Global Systemically Important Banks: Assessment Methodology and the Additional Loss Absorbency Requirement, <i><a href=\"http:\/\/www.bis.org\/publ\/bcbs207.pdf\">http:\/\/www.bis.org\/publ\/bcbs207.pdf<\/a>.<\/i>&#13;<br \/>\nKasten 2: Bail-in&#13;<\/p>\n<h3>Bail-in<\/h3>\n<p>&#13;<br \/>\nAls <i>Bail-in<\/i> bezeichnet man die Wandlung von Fremdkapital (z.B. Obligationen) zu Eigenkapital (z.B. Aktien) im Krisenfalle. Dies kann entweder durch beh\u00f6rdliche Anordnung <i>(Statutory Bail-in)<\/i> oder bei Eintritt vertraglich fixierter Ereignisse <i>(Contractual Bail-in)<\/i> erfolgen. Theoretisch kann die Eigenkapitalquote einer Problembank damit beliebig verbessert werden. F\u00fcr die Wirksamkeit des Bail-in ist u.a. die Struktur der Bank massgeblich. Liegt z.B. eine Holding-Struktur vor und wurden die Fremdkapitalinstrumente von der Holding begeben, kann durch Wandlung auf Ebene der Holdung eine Konkursgefahr von den untergeordneten Tochtergesellschaften ferngehalten werden. Die ganze Gruppe bleibt damit im <i>Going Concern,<\/i> was die Weiterf\u00fchrung ihrer Funktionen deutlich vereinfacht. Das Konzept hat jedoch einige Nachteile. Zuerst stellt sich die Frage, ob es auf internationaler Ebene funktioniert, d.h. ein nationaler Beschluss zur Wandlung im Ausland akzeptiert wird. Zweitens stehen verschiedene Verbindlichkeiten einer Bank \u2013 wie Depositen oder besicherte Obligationen \u2013 f\u00fcr ein Bail-in nicht zur Verf\u00fcgung. Es muss also sichergestellt werden, dass gen\u00fcgend Verbindlichkeiten existieren, die f\u00fcr ein Bail-in geeignet sind. Ausserdem ist offen, ob ein Bail-in ohne erhebliche Nebeneffekte \u2013 wie ein Vertrauensverlust im Finanzsystem \u2013 in der Praxis durchf\u00fchrbar ist. So stellte sich bereits in der letzten Krise heraus, dass Kapitalinstrumente, welche als \u00abverlustabsorbierend\u00bb gesehen wurden, dies am Ende nicht waren.<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die praktischen Folgen der Too-big-to-fail-Problematik (TBTF) wurden uns seit Beginn der Finanzkrise im Jahr 2007 mehrfach deutlich vor Augen gef\u00fchrt. Aufsichtsbeh\u00f6rden, Zentralbanken und internationale Gremien haben in den letzten Jahren an Regulierungs- und Aufsichtskonzepten gearbeitet, um die nochmalige Rettung von systemrelevanten Institutionen des Privatsektors mit \u00f6ffentlichen Geldern zu verhindern. 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