{"id":119519,"date":"2012-09-01T12:00:00","date_gmt":"2012-09-01T12:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/2012\/09\/braunschweig-2\/"},"modified":"2023-08-23T23:26:47","modified_gmt":"2023-08-23T21:26:47","slug":"braunschweig","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/2012\/09\/braunschweig\/","title":{"rendered":"Handel im Wandel: Die Schweiz braucht eine Aussenwirtschaftsethik"},"content":{"rendered":"<p>Menschenrechtsfragen d\u00fcrfen in Freihandelsabkommen nicht ausgeklammert werden. Diese Einsicht scheint sich auch beim Bundesrat langsam durchzusetzen. Noch fehlt es ihm jedoch am notwendigen Mut, den Schutz von Arbeits- und Menschenrechten mit griffigen und verbindlichen Bestimmungen einzufordern. Besonders wichtig w\u00e4re dies f\u00fcr Handelsvertr\u00e4ge mit asiatischen L\u00e4ndern, die hier oft noch grosse Defizite aufweisen. Speziell auch im Hinblick auf die aktuellen Verhandlungen mit China ist zu hoffen, dass die Schweizer Regierung ihre z\u00f6gerliche Haltung endlich aufgibt und f\u00fcr eine koh\u00e4rentere und ethischere Aussenwirtschaftspolitik sorgt.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nHandelspolitik ist immer auch Menschenrechtspolitik. Davon wollte die Schweizer Regierung bis vor wenigen Jahren aber noch nichts wissen. Vehement verteidigte sie \u2013 und mit ihr das federf\u00fchrende Staatssekretariat f\u00fcr Wirtschaft (Seco) \u2013 ihre sogenannte \u00absektorielle Politik\u00bb. So rief die damalige Wirtschaftsministerin Doris Leuthard bei der Debatte zum Freihandelsabkommen (FHA) mit Kolumbien im Fr\u00fchjahr 2009 in den Nationalratssaal: \u00abWenn Sie eine neue Handelspolitik etablieren wollen, indem Sie zuerst Kategorien von L\u00e4ndern machen wollen, die f\u00fcr die Schweiz noch menschenrechts- oder umweltunw\u00fcrdig sind, dann bin ich gespannt, was Sie bei den Vertr\u00e4gen mit Indien und mit China vorhaben. (\u2026) Die sektorielle Politik der Schweiz war bisher ein Erfolg, und andere Staaten folgen uns.\u00bb&#13;<br \/>\nFreihandelsabkommen zwischen den Efta-Staaten und der Republik Kolumbien. Genehmigung. Amtliches Bulletin. Die Wortprotokolle (09.030): Nationalrat, Sommersession 2009, erste Sitzung. Heute ist Frau Leuthard nicht mehr Wirtschaftsministerin. Ihr Nachfolger, Johann N. Schneider-Ammann, tat der vor Ort versammelten Medienschar bei seinem China-Besuch k\u00fcrzlich kund, er habe bei seinen Treffen mit chinesischen Ministern auch die Menschenrechte angesprochen.&#13;<\/p>\n<h2>Kommissionsauftrag und NGO-Druck<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nSie bewegt sich also doch, die politische Schweiz. Geholfen dabei hat offenbar gezielter zivilgesellschaftlicher Druck. Bundesrat Schneider-Ammann hat n\u00e4mlich konzediert, dass er mit der Thematisierung der Menschenrechte in China der Aufforderung von Schweizer Hilfswerken und Entwicklungsorganisationen gefolgt ist. Aber auch von der Aussenpolitischen Kommission des Nationalrates (APK-N) erhielt der Wirtschaftsminister den klaren Auftrag, ein Nachhaltigkeitskapitel ins angestrebte Abkommen mit China zu integrieren, das insbesondere Vereinbarungen \u00fcber die Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) beinhaltet.Diese ILO-Normen sind die Essenz des internationalen Arbeitsrechts und legen Mindeststandards bez\u00fcglich dem Recht auf Vereinigungsfreiheit und Kollektivverhandlungen, der Beseitigung von Zwangsarbeit und Kinderarbeit sowie dem Diskriminierungsverbot fest. Sie gelten deshalb zurecht als grundlegende Menschenrechte. Auch Staaten, die nicht alle acht Normen ratifiziert haben, m\u00fcssen sich an ihnen orientieren. Im Bereich der Zwangsarbeit und Gewerkschaftsfreiheit gibt es auch Ber\u00fchrungspunkte mit den UNO-Menschenrechtspakten. Doch genau diese Kernarbeitsnormen lehnt das offizielle China immer noch ab. Noch w\u00e4hrend seiner j\u00fcngsten China-Reise hat Schneider-Ammann klargestellt, dass es kein in das FHA <i>integriertes<\/i> Nachhaltigkeitskapitel geben wird. Dies ist doppelt inakzeptabel. Erstens ist das Nachhaltigkeitskapitel \u2013 inkl. ILO-Normen \u2013 integraler Bestandteil des 2011 unterzeichneten FHA zwischen der Efta und Montenegro und damit verbindlich. Oder m\u00f6chte die Schweiz je nach Vertragspartner und wirtschaftspolitischer Opportunit\u00e4t unterschiedliche menschen- und arbeitsrechtliche Mindeststandards festlegen? Und zweitens hat China gerade in Bezug auf Gewerkschaftsfreiheit und Zwangsarbeit einen miserablen Leistungsausweis. Gem\u00e4ss der renommierten Laogai Research Foundation verrichten derzeit in \u00fcber 1000 Lagern mehrere Millionen Chinesen und Chinesinnen Zwangsarbeit \u2013 und dies oft ohne gerichtliches Urteil und aus Gesinnungsgr\u00fcnden.&#13;<br \/>\nVgl. The Laogai Research Foundation: Laogai Handbook 2007\u20132008. LRF, Washington, DC. 2008 (<i><a href=\"http:\/\/www.laogai.org\/system\/files\/u1\/handbook2008-all.pdf\">http:\/\/www.laogai.org\/system\/files\/u1\/handbook2008-all.pdf<\/a><\/i>).&#13;<\/p>\n<h2>Moralischer Imperativ<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nDie Mustervorlage des erw\u00e4hnten Nachhaltigkeitskapitels enth\u00e4lt auch einen Artikel zum Verh\u00e4ltnis von FHA zu anderen internationalen Abkommen. Dieser soll sicherstellen, \u00abdass das Freihandelsabkommen den anderen internationalen Abkommen, einschliesslich der Abkommen auf dem Gebiet der Menschenrechte, der Umwelt und der Arbeitsnormen nicht entgegensteht\u00bb.&#13;<br \/>\nSeco, Abschluss der Arbeiten der EFTA zu Handel, Umwelt und Arbeitsnormen. Presserohstoff, 15.6.2010 (<a href=\"http:\/\/www.seco.admin.ch\">http:\/\/www.seco.admin.ch<\/a>, Themen, Aussenwirtschaft, Freihandelsabkommen). Verpasst es die Schweiz, das Verbot von Zwangsarbeit im FHA verbindlich festzuschreiben, verst\u00f6sst sie gegen den Geist dieses Artikels und w\u00fcrde die eklatante Missachtung arbeitsrechtlicher Mindeststandards seitens China sanktionieren \u2013 und damit ein bedenkliches Pr\u00e4judiz f\u00fcr FHA anderer L\u00e4nder mit China schaffen.Im letzten Staatenberichtsverfahren zur Schweiz hat der UNO-Ausschuss f\u00fcr wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte unserer Regierung empfohlen, die menschenrechtlichen Verpflichtungen von Partnerstaaten zu ber\u00fccksichtigen, mit denen sie FHA verhandelt und abschliesst. Auch daran sollte sich die Schweiz halten und die Auswirkungen ihrer Handelspolitik auf die Menschenrechtssituation im Partnerland genau pr\u00fcfen.Auf eine Frage im Nationalrat zu den Zwangsarbeitslagern in China antwortete der Bundesrat k\u00fcrzlich: \u00abDie Schweiz engagiert sich sowohl bilateral als auch auf multilateraler Ebene f\u00fcr die Respektierung der Menschenrechte und der Sozial- und Arbeitsstandards sowie insbesondere f\u00fcr die Abschaffung und das Verbot der Zwangsarbeit.\u00bb&#13;<br \/>\nBundesversammlung. Freihandelsabkommen mit China. Zwangsarbeitslager. Frage eingereicht von NR Martin Naef, 29.02.2012 (12.5050). Es gibt wohl keine passendere Gelegenheit als die laufenden FHA-Verhandlungen mit China, um die Ernsthaftigkeit des schweizerischen Engagements gegen die Zwangsarbeit unter Beweis zu stellen.&#13;<\/p>\n<h2>Rechtlicher Imperativ<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nDie Verpflichtungen, die ein Staat f\u00fcr den Menschenrechtsschutz eingegangen ist, enden nicht an seinen Landesgrenzen. Immer wieder weisen UNO-Menschenrechtsgremien die Staaten auf ihre internationalen Pflichten hin. Heute besteht weitgehender Konsens, dass rechtskr\u00e4ftige Menschenrechtsvertr\u00e4ge den Unterzeichnerstaaten auch extraterritoriale Verpflichtungen auferlegen. Diese haben eine solide Grundlage im allgemeinen V\u00f6lkerrecht und werden laufend konkretisiert. Mit der Ratifizierung der Menschenrechtspakte besteht auch f\u00fcr die Schweiz die Verpflichtung, in ihren FHA den Schutz und die Respektierung der Menschenrechte im Partnerland zu ber\u00fccksichtigen.Zu diesem Schluss kommt auch ein Rechtsgutachten des Schweizerischen Kompetenzzentrums f\u00fcr Menschenrechte (SKMR) zum FHA zwischen der Schweiz und China. Demnach besteht eine sich sowohl aus dem innerstaatlichen als auch aus dem V\u00f6lkerrecht ergebende Pflicht der Schweiz, die menschenrechtlichen Auswirkungen eines solchen FHA abzukl\u00e4ren. Das Gutachten spricht sogar von einer \u00abPflicht zur menschenrechtssensiblen Verhandlungsf\u00fchrung\u00bb und meint damit die \u00abgrunds\u00e4tzliche Verpflichtung\u00bb der Schweiz, die Ergebnisse der Abkl\u00e4rungen in die Verhandlungen mit China einfliessen zu lassen.&#13;<br \/>\nVgl. Niedrig J. und C. Kaufmann: Menschenrechtssensible Bereiche im Freihandelsabkommen zwischen der Schweiz und der Volksrepublik China. Schweizerisches Kompetenzzentrum f\u00fcr Menschenrechte und Kompetenzzentrum Menschenrechte der Universit\u00e4t Z\u00fcrich, 2011 (<a href=\"http:\/\/www.skmr.ch\">http:\/\/www.skmr.ch<\/a>, Themenbereiche, Menschenrechte und Wirtschaft, News, Studie zu Freihandelsabkommen mit China).&#13;<\/p>\n<h2>Wirtschaftlicher Imperativ<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nSolange in China fundamentale Arbeitsrechte wie die Gewerkschaftsfreiheit und das Zwangsarbeitsverbot nicht respektiert werden, besteht die Gefahr, dass der wirtschaft-liche und handelspolitische Wettbewerb zu einer Abw\u00e4rtsspirale bei den Arbeitsbedingungen f\u00fchrt \u2013 zu einem <i>Race to the Bottom<\/i>. Davor hat in dieser Zeitschrift vor 10 Jahren schon der damalige stellvertretende Leiter f\u00fcr Internationale Arbeitsfragen beim Seco und heutige FDP-Generalsekret\u00e4r gewarnt und festgehalten: \u00abDie unsichtbare Hand des Marktes alleine verhilft allerdings nicht zur Wahrung der Menschenrechte.\u00bb&#13;<br \/>\nVgl. Brupbacher S. \u00abMenschenrechte und Wirtschaft \u2013 Wirklichkeit und Utopie\u00bb. In: Die Volkswirtschaft 01\/2002 Spezialausgabe \u00abGlobalisierung\u00bb, S. 54\u201358.Es darf nicht sein, dass Schweizer Produkte \u2013 oder solche aus anderen L\u00e4ndern \u2013 auf dem heimischen Markt durch menschenrechtswidrig produzierte G\u00fcter und Dienstleistungen aus China konkurrenziert werden, die gleichzeitig von den Vorzugsbedingungen eines FHA profitieren. Verhindert werden muss im Rahmen des FHA auch, dass Schweizer Unternehmen, die in China produzieren (lassen), von dessen Vorzugsbedingungen profitieren, aber nicht ausschliessen k\u00f6nnen, dass sie dabei Zwischenprodukte aus Arbeitslagern verwenden.&#13;<\/p>\n<h2>Mauern oder Windm\u00fchlen?<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nNach den ersten Bem\u00fchungen der Schweizer Regierung, den mit einer koh\u00e4renten und ethischen Aussenpolitik inkompatiblen Ansatz der sektoriellen Politik zu \u00fcberwinden, muss der Bundesrat nun den Mut aufbringen, zukunftsweisende Freihandelsabkommen auszuhandeln, die m\u00f6glicherweise nicht vollst\u00e4ndig mit kurzfristigen wirtschaftlichen Interessen zu vereinbaren sind. Dazu geh\u00f6ren griffige und verbindliche Bestimmungen zum Schutz und zur F\u00f6rderung der Menschenrechte. Dies w\u00e4re nicht nur ein starkes Signal an China und die \u00fcbrige Welt, dass die Schweiz Zwangsarbeit und andere Menschenrechtsverletzungen nicht toleriert. Es w\u00e4re auch der Tatbeweis, dass der Bundesrat gewillt ist, Windm\u00fchlen statt Mauern zu bauen. Denn der chinesische Volksmund weiss: \u00abWenn der Wind des Wandels weht, bauen die einen Mauern und die anderen Windm\u00fchlen.\u00bb<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Menschenrechtsfragen d\u00fcrfen in Freihandelsabkommen nicht ausgeklammert werden. Diese Einsicht scheint sich auch beim Bundesrat langsam durchzusetzen. Noch fehlt es ihm jedoch am notwendigen Mut, den Schutz von Arbeits- und Menschenrechten mit griffigen und verbindlichen Bestimmungen einzufordern. Besonders wichtig w\u00e4re dies f\u00fcr Handelsvertr\u00e4ge mit asiatischen L\u00e4ndern, die hier oft noch grosse Defizite aufweisen. 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