{"id":119529,"date":"2012-09-01T12:00:00","date_gmt":"2012-09-01T12:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/2012\/09\/devaud-4\/"},"modified":"2023-08-23T23:26:52","modified_gmt":"2023-08-23T21:26:52","slug":"devaud-3","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/2012\/09\/devaud-3\/","title":{"rendered":"4. AVIG-Revision: Auswirkungen auf die Versicherten und die Finanzen der ALV"},"content":{"rendered":"<p>Mit der 4. Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (AVIG) konnte das finanzielle Gleichgewicht dieses wichtigen Pfeilers unseres Sozialsystems wiederhergestellt, die Verschuldung reduziert und die langfristige Stabilit\u00e4t deutlich verbessert werden. Der Termin des Inkrafttretens vom 1. April 2011 fiel auf einen konjunkturell g\u00fcnstigen Zeitpunkt. Dennoch hatte die Revision eine \u2013 wenn auch begrenzte \u2013 Zunahme der Aussteuerungen zur Folge, welche M\u00e4nner und Frauen sowie Schweizer und Ausl\u00e4nder etwa gleich stark betraf. Am st\u00e4rksten waren die Auswirkungen bei Personen im Alter zwischen 15 und 24 Jahren sowie in der Westschweiz und im Tessin sp\u00fcrbar. In den meisten F\u00e4llen wurden die Aussteuerungen durch die Revision aber nur beschleunigt. Nach einem anf\u00e4nglichen Anstieg hat sich die Zahl der Aussteuerungen nun stabilisiert und etwa auf dem Niveau vor der Revision eingependelt.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nDas Staatssekretariat f\u00fcr Wirtschaft (Seco) wird n\u00e4chstens einen Bericht zur 4. AVIG-Revision ver\u00f6ffentlichen, der die Konsequenzen auf die Finanzen der Arbeitslosenversicherung (ALV) sowie die Versicherten untersuchte.Die Zunahme der Schulden der ALV seit 2004 war haupts\u00e4chlich die Folge einer zu optimistischen Einsch\u00e4tzung bez\u00fcglich der mittleren langfristigen Arbeitslosenquote. Diese wurde auf 2,5% gesch\u00e4tzt, betrug jedoch in Wirklichkeit 3,2%. Als Folge davon erwies sich der mit der 3. AVIG-Revision eingef\u00fchrte Beitragssatz von 2% als zu niedrig, um die Ausgaben der ALV decken zu k\u00f6nnen. Dieses strukturelle j\u00e4hrliche Defizit f\u00fchrte zu einer steigenden Verschuldung. Eine neue Revision des AVIG und ihrer Finanzierung wurde folglich unumg\u00e4nglich, zumal sich das Erreichen des gesetzlich zul\u00e4ssigen Schuldenstandes abzeichnete (siehe <i>Kasten 1<\/i>&#13;<\/p>\n<h3>Schuldenbremse<\/h3>\n<p>&#13;<br \/>\nDie 3. AVIG-Revision hat eine Schuldenbremse eingef\u00fchrt, um das finanzielle Gleichgewicht der ALV zu sichern. Diese ist in Art. 90c AVIG formuliert: 1Erreicht der Schuldenstand des Ausgleichsfonds Ende Jahr 2,5% der von der Beitragspflicht erfassten Lohnsumme, so muss der Bundesrat innert einem Jahr eine Gesetzesrevision f\u00fcr eine Neuregelung der Finanzierung vorlegen. (\u2026) 2Erreicht das Eigenkapital des Ausgleichsfonds (\u2026) Ende Jahr 2,5% der von der Beitragspflicht erfassten Lohnsumme, so muss der Bundesrat innert einem Jahr die Beitragss\u00e4tze nach Artikel 3 Abs\u00e4tze 2 und 3 senken (\u2026). Dieser Mechanismus zur Sicherung der finanziellen Stabilit\u00e4t besteht also darin, dass eine Revision des AVIG und der Finanzierung ausgel\u00f6st wird, sobald die in Art. 90c festgelegte zul\u00e4ssige Grenze f\u00fcr die Schulden \u00fcber- resp. das Kapital der ALV unterschritten wird.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\n).&#13;<\/p>\n<h2>Wichtigste gesetzliche \u00c4nderungen<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nDie 4. AVIG-Revision hatte zum Ziel, die Finanzen der ALV wieder ins Gleichgewicht zu bringen und die Verschuldung abzubauen. Dazu sah die Revision einerseits Mehreinnahmen und andererseits Einsparungen vor.Die <i>Mehreinahmen<\/i> werden mit einer Erh\u00f6hung des ALV-Beitragssatzes per 1. Januar 2011 von 2% auf 2,2% auf dem massgeblichen Jahreslohn bis 126&nbsp;000 Franken erzielt. Zum Schuldenabbau wird seit 1. Januar 2011 ein Solidarit\u00e4tsprozent erhoben, und zwar auf der Lohntranche ab dem maximalen versicherten Verdienst von 126&nbsp;000 Franken bis zum zweieinhalbfachen dieses Lohns (315 000 Fr.). Das Solidarit\u00e4tsprozent wird nach erfolgtem Schuldenabbau und der Bildung einer Reserve von 500 Mio. Franken der ALV wieder abgeschafft.Um die Ausgaben der ALV in den Griff zu bekommen, wurden <i>Sparmassnahmen<\/i> ergriffen. Diese traten per 1. April 2011 \u2013 und nicht wie die Erh\u00f6hung der Beitragss\u00e4tze per 1. Januar \u2013 in Kraft. Die Konjunkturprognosen gingen von einer Erholung der Wirtschaftslage im Fr\u00fchjahr 2011 aus. So konnten die negativen Effekte bei der Einf\u00fchrung der Gesetzes\u00e4nderungen minimiert werden. Zudem gewannen die kantonalen Vollzugsorgane sowie die Arbeitslosenkassen auf diese Weise Zeit, um sich optimal auf die vorgesehenen Anpassungen vorbereiten zu k\u00f6nnen.Die Einsparungen zielen auf eine St\u00e4rkung des Versicherungsprinzips. So wurde beispielsweise die Bezugsdauer der Beitragszeit angepasst und die Ber\u00fccksichtigung der Kompensationszahlungen bei der Berechnung des versicherten Lohns gestrichen. Die Wartezeit von 120 Tagen wird neu bei allen Abg\u00e4ngern von Ausbildungen angewendet. Zudem wurde eine zus\u00e4tzliche Wartefrist f\u00fcr Personen ohne Unterhaltspflicht eingef\u00fchrt. Die per 1. April 2011 eingef\u00fchrten Sparmassnahmen sind in <i>Tabelle 1<\/i> aufgef\u00fchrt.&#13;<\/p>\n<h2>Auswirkungen der 4. AVIG-Revision auf die Finanzen der ALV \u2026<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nDie Finanzen der ALV waren im ersten Jahr der Anwendung der Revision ausgeglichen und d\u00fcrften es auch in n\u00e4chster Zukunft bleiben. Zwischen 2012 und 2016 ist jeweils mit moderaten \u00dcbersch\u00fcssen zu rechnen (siehe <i>Grafik 1<\/i>). Das zweite Ziel der Revision \u2013 der Schuldenabbau \u2013 wurde 2011 ebenfalls erreicht (siehe <i>Grafik 2<\/i>). In den n\u00e4chsten Jahren wird sich dies fortsetzen, sofern die mittlere Arbeitslosenquote langfristig stabil bleibt. In Zukunft d\u00fcrfte die ALV eine \u00fcber einen Konjunkturzyklus ausgeglichene Rechnung pr\u00e4sentieren und eine neue strukturelle Verschuldung verhindern. Das Risiko einer Anwendung der Schuldenbremse in der ALV wird damit mittel- und langfristig deutlich vermindert.&#13;<\/p>\n<h2>\u2026 und auf die Versicherten<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nBeim Inkrafttreten der 4. AVIG-Revision wurden 11,3% der Bez\u00fcger von Taggeldern ausgesteuert (davon 9,3% aufgrund der Revision); 12 Monate danach hat sich die Quote der Austeuerungen auf durchschnittlich 2,5% reduziert. Die Mehrzahl der aufgrund der Revision Ausgesteuerten h\u00e4tte dieses Schicksal auch unter dem alten Regime ereilt, wenn auch etwas sp\u00e4ter. So wird es nach einer mehr als ein Jahr andauernden Arbeitslosigkeit oft schwieriger, noch eine Stelle zu finden. Die 4. AVIG-Revision hat also einen recht starken Anstieg der Aussteuerungen bewirkt (insgesamt etwa 16000 im M\u00e4rz 2011), der jedoch nur von kurzer Dauer war. Ab April 2011 haben sich die Aussteuerungen auf einem Niveau stabilisiert, das ungef\u00e4hr demjenigen vor der Revision entspricht (siehe <i>Grafik 3<\/i>). Der Bericht des Seco pr\u00e4sentiert auch eine detaillierte Analyse der Aussteuerungen im Hinblick auf verschiedene Kategorien. Daraus geht hervor, dass junge Personen sowie die Einwohnerinnen und Einwohner der Romandie und des Tessins von der Revision am st\u00e4rksten betroffen waren. So haben 15,9% der Leistungsempf\u00e4nger zwischen 15 und 24 Jahren ihr Recht auf Arbeitslosenentsch\u00e4digung beim Inkrafttreten der Revision verloren; bei Personen von 25\u201349 Jahren waren es nur 8,8% und bei \u00fcber 50-J\u00e4hrigen 7,4%. In der Romandie und im Tessin wurden zu diesem Zeitpunkt 12,3% der Leistungsempf\u00e4nger ausgesteuert, w\u00e4hrend es in der Deutschschweiz 7,4% waren. M\u00e4nner und Frauen sowie Schweizer und Ausl\u00e4nder waren von der Revision im Mittel ungef\u00e4hr gleich stark betroffen. Vor Inkrafttreten der Revision wurde vielfach argumentiert, dass damit der Zugang zur ALV verkompliziert w\u00fcrde. Zum jetzigen Zeitpunkt ist es nicht m\u00f6glich, diese Frage pr\u00e4zis zu beantworten, da gewisse Sparmassnahmen \u2013 wie die Nichtanrechnung der Beitragszeit im Rahmen einer arbeitsmarktlichen Massnahme \u2013 ihre Wirkung noch nicht voll entfaltet haben.&#13;<\/p>\n<h2>Fazit<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nMit der 4. AVIG-Revision konnte das strukturelle finanzielle Gleichgewicht der ALV wieder hergestellt werden, sodass die Verschuldung der ALV mittel- bis langfristig abgebaut werden d\u00fcrfte. Die Revision hat somit stark zur langfristigen Stabilit\u00e4t der ALV beigetragen.Die Sparmassnahmen auf der Leistungsseite bestehen im Wesentlichen aus einer Vielzahl von gezielten Massnahmen, die sich auf jeweils verschiedene Gruppen von Versicherten auswirken. Die Revision betrifft Frauen und M\u00e4nner sowie Schweizer und Ausl\u00e4nder in etwa gleich stark. Vor allem aufgrund der h\u00f6heren Arbeitslosenquoten waren die Auswirkungen in der Romandie und im Tessin st\u00e4rker sp\u00fcrbar als in den Deutschschweizer Kantonen. Die Gruppe der 15- bis 24-J\u00e4hrigen hatte die gr\u00f6ssten Folgen der Revision zu tragen, da die maximale Anzahl an Taggeldern bei dieser Gruppe st\u00e4rker reduziert worden ist als bei den \u00e4lteren Arbeitslosen. Dazu ist jedoch anzuf\u00fcgen, dass die j\u00fcngeren Arbeitslosen in der Regel schneller eine Arbeit finden als die \u00e4lteren.Das Inkrafttreten der Revision f\u00fchrte zu einem kr\u00e4ftigen, aber einmaligen Anstieg der Anzahl Aussteuerungen, auch weil im Gesetz keinerlei \u00dcbergangsbestimmungen vorgesehen sind. In der Mehrzahl der F\u00e4lle handelte es sich indes um eine reine Beschleunigung der Aussteuerung und nicht um deren Ursache. Die meisten Aussteuerungen aufgrund der Revision h\u00e4tten also fr\u00fcher oder sp\u00e4ter ohnehin stattgefunden.Seit April 2011 hat sich die Zahl der Aussteuerungen auf einem Niveau stabilisiert, das etwa im Bereich der Anzahl F\u00e4lle vor der Revision liegt. Die Tatsache, dass die Revision zu einem konjunkturell g\u00fcnstigen Zeitpunkt in Kraft getreten ist, hat sicher zu diesem guten Resultat beigetragen.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nGrafik 1: \u00abErgebnis der Arbeitslosenversicherung, 2003\u20132016\u00bb&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nGrafik 2: \u00abDarlehensschulden der Arbeitslosenversicherung, 2003\u20132016\u00bb&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nGrafik 3: \u00abAnzahl ausgesteuerte Personen, M\u00e4rz 2010\u2013M\u00e4rz 2012\u00bb&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nTabelle 1: \u00abSparmassnahmen der 4. AVIG-Revision\u00bb&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nKasten 1: Schuldenbremse&#13;<\/p>\n<h3>Schuldenbremse<\/h3>\n<p>&#13;<br \/>\nDie 3. AVIG-Revision hat eine Schuldenbremse eingef\u00fchrt, um das finanzielle Gleichgewicht der ALV zu sichern. Diese ist in Art. 90c AVIG formuliert: 1<i>Erreicht der Schuldenstand des Ausgleichsfonds Ende Jahr 2,5% der von der Beitragspflicht erfassten Lohnsumme, so muss der Bundesrat innert einem Jahr eine Gesetzesrevision f\u00fcr eine Neuregelung der Finanzierung vorlegen. (\u2026)<\/i> 2<i>Erreicht das Eigenkapital des Ausgleichsfonds (\u2026) Ende Jahr 2,5% der von der Beitragspflicht erfassten Lohnsumme, so muss der Bundesrat innert einem Jahr die Beitragss\u00e4tze nach Artikel 3 Abs\u00e4tze 2 und 3 senken (\u2026). Dieser Mechanismus zur Sicherung der finanziellen Stabilit\u00e4t besteht also darin, dass eine Revision des AVIG und der Finanzierung ausgel\u00f6st wird, sobald die in Art. 90c festgelegte zul\u00e4ssige Grenze f\u00fcr die Schulden \u00fcber- resp. das Kapital der ALV unterschritten wird.<\/i>&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nKasten 2: Zwischenverdienst und Kompensationszahlungen&#13;<\/p>\n<h3>Zwischenverdienst und Kompensationszahlungen<\/h3>\n<p>&#13;<br \/>\nDer Zwischenverdienst soll einen Arbeitslosen zu einer zeitlich befristeten Berufst\u00e4tigkeit neben der Stellensuche animieren, auch wenn das damit erzielte Einkommen niedriger ist als die ihm rechtlich zustehenden Tagess\u00e4tze. Die ALV kompensiert die Einkommenseinbusse so, dass am Schluss ein h\u00f6herer Verdienst herausschaut, als wenn nur die Tagess\u00e4tze ausbezahlt worden w\u00e4ren.<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Mit der 4. 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