{"id":119564,"date":"2012-09-01T12:00:00","date_gmt":"2012-09-01T12:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/2012\/09\/salzgeber-2\/"},"modified":"2023-08-23T23:27:09","modified_gmt":"2023-08-23T21:27:09","slug":"salzgeber","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/2012\/09\/salzgeber\/","title":{"rendered":"Auswirkungen der 4. AVIG-Revision auf die Sozialhilfe"},"content":{"rendered":"<p>J\u00e4hrlich vergleichen 13 Schweizer St\u00e4dte im Rahmen der St\u00e4dteinitiative Sozialpolitik ihre Kennzahlen zur Sozialhilfe miteinander. Im neuesten Bericht haben die St\u00e4dte vertieft untersucht, wie sich die 4. Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (AVIG) auf die Sozialhilfe ausgewirkt hat. In den meisten St\u00e4dten lag der Anteil an den neuen F\u00e4llen, der auf die Revision zur\u00fcckzuf\u00fchren ist, zwischen 5% und 15%. Insgesamt waren die Auswirkungen der Revision auf die Sozialhilfe bis anhin weniger gravierend als die St\u00e4dte im Vorfeld bef\u00fcrchtet hatten, was im Wesentlichen der unerwartet guten Konjunktur zu verdanken ist. <img fetchpriority=\"high\" decoding=\"async\" class=\"article_rect\" src=\"\/dynBase\/images\/article_rect\/201209_19_Salzgeber_01.eps.jpg\" alt=\"\" width=\"370\" height=\"247\" \/>&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nVer\u00e4nderungen in einem Zweig der Sozialen Sicherheit haben immer Auswirkungen auf die anderen Teilsysteme. Zu diesen Teilsystemen geh\u00f6ren die Sozialversicherungen, die beitragsfinanzierte Leistungen bei klar definierten Lebensereignissen ausrichten. Andere Teilsysteme beinhalten Bedarfsleistungen, die \u2013 neben der Pr\u00fcfung des Eintritts des Risikofalles \u2013 auch die pers\u00f6nliche finanzielle Situation einer Person f\u00fcr die Leistungsbemessung in Betracht ziehen. Insbesondere Ver\u00e4nderungen im Sozialversicherungssystem haben Auswirkungen auf die subsidi\u00e4r zu erbringenden Bedarfsleistungen. Sind alle Anspr\u00fcche auf andere Leistungen ausgesch\u00f6pft oder kann aufgrund der konkreten Situation einer Person kein Anspruch auf Sozialversicherungsleistungen oder vorgelagerte Bedarfsleistungen geltend gemacht werden, obliegt es der Sozialhilfe, bei ungen\u00fcgenden finanziellen Mitteln die Existenzsicherung zu \u00fcbernehmen.&#13;<\/p>\n<h2>4. AVIG-Revision und deren Konsequenzen<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nDie Arbeitslosenversicherung (ALV) hat in den letzten Jahren wegen einer h\u00e4ufigeren Inanspruchnahme ihrer Leistungen in verschiedenen Revisionen den Zugang zum Leistungsbezug versch\u00e4rft. Aufgrund der wirtschaftlichen Entwicklungen \u2013 wie dem versch\u00e4rften und rascheren Strukturwandel, k\u00fcrzeren Hochkonjunkturphasen usw. \u2013 hat sich die finanzielle Lage der ALV deutlich verschlechtert. Zur Sanierung wurden daher mit der 4. AVIG-Revision einerseits die Versicherungsbeitr\u00e4ge (Lohnprozente) erh\u00f6ht und anderseits mit einer Revision der Anspruchsberechtigung die Ausgaben reduziert. Die 4. AVIG-Revision verk\u00fcrzte f\u00fcr bestimmte Personengruppen die L\u00e4nge des Bezugs von ALV-Taggeldern und versch\u00e4rfte die Anspruchsberechtigung auf einen Taggeldbezug (siehe <i>Kasten 1<\/i>&#13;<\/p>\n<h3>4. AVIG-Revision 2011 im \u00dcberblick<\/h3>\n<p>&#13;<br \/>\n\u2212 12 Monate Beitragszeit geben Anspruch auf 260 Taggelder (statt 400 wie vor der Revision); 18 Monate Beitragszeit geben Anspruch auf 400 Taggelder.\u2212 Personen \u00fcber 55 Jahre: 22 Monate Beitragszeit geben Anspruch auf 520 Taggelder (Verl\u00e4ngerung der Beitragszeit auf 22 Monate f\u00fcr vollen Anspruch).\u2212 Jugendliche und junge Erwachsene unter 25 Jahren erhalten unabh\u00e4ngig von der Beitragszeit 200 Taggelder (statt wie bisher 260 bzw. 400 Taggelder abh\u00e4ngig von der Beitragszeit).\u2212 Beitragsbefreite Personen (z.B. in IV-Massnahmen) erhalten nur noch 90 Taggelder (statt max. 400 wie vorher).\u2212 Personen ohne Unterhaltspflichten haben 5\u201320 Wartetage (bisher 5 f\u00fcr alle), wobei Einzelpersonen bis 36&nbsp;000 Fr. bzw. Personen mit Unterhaltspflichten bis 60&nbsp;000 Fr. Einkommen weiterhin 5 Wartetage haben.\u2212 Schulabg\u00e4nger, die noch keine Beitr\u00e4ge bezahlt haben, haben 120 Wartetage (rund 6 Monate).\u2212 Nur Verdienste im 1. Arbeitsmarkt sind versichert. Verdienste im erg\u00e4nzenden Arbeitsmarkt\/2. Arbeitsmarkt generieren (im Gegensatz zu vorher) keine Beitragszeiten mehr.\u2212 Kompensationszahlungen der ALV werden nicht mehr an den versicherten Verdienst angerechnet. Beim Erreichen einer neuen Rahmenfrist durch einen schlecht bezahlten Job ist der neue versicherte Lohn deutlich tiefer als vor der Annahme dieses Jobs, was entsprechend tiefere Taggeldbez\u00fcge zur Folge hat.\u2212 Minimaler versicherter Verdienst ist 500 Fr. pro Monat.\u2212 Die Bezugsdauer f\u00fcr Versicherte in Kantonen und Regionen mit besonders hoher Arbeitslosigkeit (Konjunktureinbruch) kann nicht mehr verl\u00e4ngert werden.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\n). Insbesondere wurde die Dauer eines Taggeldbezugs noch st\u00e4rker als zuvor abh\u00e4ngig gemacht von der Zeit, in der Beitr\u00e4ge an die Versicherung geleistet wurden.Diese neueste Revision wurde nach der Annahme durch das Volk auf den 1. April 2011 in Kraft gesetzt. Die St\u00e4dteinitiative Sozialpolitik wie auch andere Organisationen im sozialen Bereich wiesen im Vorfeld darauf hin, dass die von der Revision betroffenen arbeitslosen Personen, die keinen neuen Job mehr finden, rascher und l\u00e4nger auf Sozialhilfe angewiesen sein k\u00f6nnten, wenn sie ihre Existenz nach der Aussteuerung nicht aus anderen Mitteln decken k\u00f6nnen. Da zudem der Zugang zu den Leistungen der ALV erschwert wurde, werden mehr Personen ohne Anspruch auf Taggelder bei Erwerbslosigkeit Sozialhilfe beziehen m\u00fcssen.&#13;<\/p>\n<h2>Einfluss der Revision auf die Sozialhilfe<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nDie 4. AVIG-Revision wirkt sich in vielf\u00e4ltiger Art und Weise auf die Sozialhilfe aus:\u2212 <i>Verl\u00e4ngerung der Beitragszeit f\u00fcr das Recht auf einen maximalen Taggeldbezug sowie Reduktion der L\u00e4nge des Taggeldbezugs f\u00fcr junge Erwachsene und f\u00fcr beitragsbefreite Personen:<\/i> Beides f\u00fchrt zu einem fr\u00fcheren Bezug von Sozialhilfe bei Personen, die keine erfolgreiche (Re-)Integration auf dem Arbeitsmarkt schaffen und bei denen keine anderen existenzsichernden Einnahmen \u2013 wie z.B. Sozialversicherungsleistungen (Taggelder oder Renten der Invalidenversicherung), Bedarfsleistungen (z.B. Arbeitslosenhilfe), Unterst\u00fctzung durch Angeh\u00f6rige oder Verm\u00f6gensverzehr \u2013 vorhanden sind. Auch wenn davon ausgegangen werden kann, dass ein Teil dieser Personen auch unter dem fr\u00fcheren Recht nach der Aussteuerung Sozialhilfe bezogen h\u00e4tte, f\u00fchrt die fr\u00fchere Aussteuerung zu einer Verlagerung der Kosten von der beitragsfinanzierten Sozialversicherung auf die Sozialhilfe, die durch \u00f6ffentliche Mittel der Kantone und Gemeinde alimentiert werden muss.\u2212 Die <i>Verl\u00e4ngerung der Wartetage<\/i> kann ebenfalls zu einer Erh\u00f6hung der Kosten in der Sozialhilfe f\u00fchren bei Personen, die bereits neben einer Erwerbst\u00e4tigkeit Sozialhilfe bezogen haben (Working Poor), sowie bei Schulabg\u00e4ngerinnen und Schulabg\u00e4ngern, deren Eltern Sozialhilfe beziehen.\u2212 <i>Besch\u00e4ftigungen in einem Programm des zweiten Arbeitsmarktes<\/i> gelten neu nicht mehr als Beitragszeiten. Damit erhalten Personen, die nach derartigen Arbeitseins\u00e4tzen nicht erfolgreich in den ersten Arbeitsmarkt integriert werden k\u00f6nnen, keine Taggelder mehr und fallen erneut in die Sozialhilfe.\u2212 <i>Kompensationszahlungen bei Zwischenverdienst:<\/i> Arbeitslose Personen k\u00f6nnen w\u00e4hrend des ALV-Taggeldbezugs einen Zwischenverdienst annehmen. Als solcher gilt jedes Einkommen aus Erwerbst\u00e4tigkeit, das eine Person w\u00e4hrend der Arbeitslosigkeit erzielt, wobei der Lohn tiefer liegt als das bezogene Arbeitslosentaggeld (ansonsten gilt die Person nicht mehr als arbeitslos). Wird eine derartige T\u00e4tigkeit w\u00e4hrend des ALV-Taggeldbezugs angenommen, leistet die Arbeitslosenkasse sogenannte Kompensationszahlungen, die 70%\u201380% (je nach Unterst\u00fctzungspflicht) der Differenz des neuen Lohns zum versicherten Verdienst betragen. Neu z\u00e4hlen diese Zahlungen nicht mehr zum versicherten Lohn. Wenn also jemand einen Zwischenverdienst annimmt, kann damit zwar eine neue Rahmenfrist generiert werden; als versicherter Lohn gilt jedoch nur noch der tiefere Lohn. Es ist damit zu rechnen, dass ein Teil der Personen bei einer neuerlichen Arbeitslosigkeit trotz ALV-Taggeldbezug auf eine erg\u00e4nzende Unterst\u00fctzung durch die Sozialhilfe angewiesen sein wird.\u2212 <i>Die Bezugsdauer von ALV-Taggeldern<\/i> kann seit der Revision <i>in Kantonen und Regionen mit einer sehr hohen Arbeitslosigkeit<\/i> nicht mehr verl\u00e4ngert werden. Dies d\u00fcrfte in diesen Gebieten die Sozialhilfe insbesondere beim n\u00e4chsten markanten Konjunktureinbruch (Rezession) belasten.Die 4. AVIG-Revision betrifft vor allem die spezifischen Risikogruppen der Sozialhilfe wie junge Erwachsene, niedrigqualifizierte Personen und Working Poor, so dass sich die Folgen in der Sozialhilfe kumulieren k\u00f6nnen. Aus den eben skizzierten Zusammenh\u00e4ngen zwischen Revision und Sozialhilfe geht hervor, dass die meisten Auswirkungen auf die Sozialhilfe nicht unmittelbar sichtbar werden. Das Staatssekretariat f\u00fcr Wirtschaft (Seco) rechnete im Fr\u00fchjahr mit rund 16&nbsp;000 Personen, die von der Revision der ALV betroffen sein w\u00fcrden. Gut 13&nbsp;000 Personen wurden direkt Ende M\u00e4rz 2011 ausgesteuert. In einigen Kantonen und St\u00e4dten k\u00f6nnen die Auswirkungen auf die Sozialhilfe durch der Sozialhilfe vorgelagerte Bedarfsleistungen verz\u00f6gert werden. So kennen einige Kantone <i>Arbeitslosenhilfen,<\/i> bei denen ein Teil (Bedarfsrechnung) der arbeitslosen Personen nach der Aussteuerung noch f\u00fcr eine gewisse Zeit Arbeitslosenhilfe beziehen kann. Erst nach Ablauf der Bezugsdauer, bei weiter andauernder Arbeitslosigkeit und fehlenden finanziellen Mitteln zur Existenzsicherung ist ein Sozialhilfebezug m\u00f6glich (ausser die Taggelder reichen schon vorher nicht f\u00fcr den Lebensunterhalt und die Sozialhilfe unterst\u00fctzt bereits erg\u00e4nzend zum Taggeldbezug). Wie Studien belegen, ist nur ein Teil der Ausgesteuerten unmittelbar nach der Aussteuerung auf Sozialhilfe angewiesen. Personen m\u00fcssen vor der Bezugsberechtigung auf Sozialhilfe ihr Verm\u00f6gen bis auf einen Betrag von 2000\u20134000 Franken (je nach Kanton) aufgebraucht haben. Zudem wird bei der Bemessung der Sozialhilfe nicht nur auf die Situation der neu ausgesteuerten Person abgestellt, sondern die finanzielle Situation des ganzen Haushalts&#13;<br \/>\nEin zu unterst\u00fctzender Haushalt kann eine Einzelperson, Paare mit oder ohne Kinder sowie Ein-Eltern-Familien umfassen. in die Berechnung einbezogen. Aus diesen Gr\u00fcnden kommen ausgesteuerte Personen h\u00e4ufig erst nach einer gewissen Zeit in die Sozialhilfe.Die Auswirkungen der 4. AVIG-Revision zeigen sich kurzfristig nicht vollst\u00e4ndig. Ein Teil der Folgen wird erst sp\u00e4ter eintreten \u2013 dannzumal jedoch nicht mehr bezifferbar sein. Je mehr Zeit vergeht, desto mehr \u00fcberlagern konjunkturelle und strukturelle Faktoren sowie die pers\u00f6nliche Situation der betroffenen Personen die Auswirkungen der Revision. Die Revision wird jedoch insbesondere bei einer nachhaltigen Verschlechterung der konjunkturellen Situation einen Einfluss auf die Fallaufnahmen in die Sozialhilfe haben. Die (Re-)Integrationschancen von arbeitslosen Personen sind in einer Rezession deutlich tiefer. Die k\u00fcrzere Bezugsdauer f\u00fcr einen Teil der Arbeitslosen sowie die gestrichene M\u00f6glichkeit einer Taggeldbezugsverl\u00e4ngerung in besonders von der Rezession betroffenen Regionen werden die Kosten der Sozialhilfe belasten. Die Neuregelung bei den Zwischenverdiensten wird sich ebenfalls negativ auf die Sozialhilfe auswirken.&#13;<\/p>\n<h2>Entwicklung der Fallzahlen<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nDie am Kennzahlenvergleich beteiligten St\u00e4dte haben in einer Zusatzerhebung die <i>Fallaufnahmegr\u00fcnde<\/i> f\u00fcr das Jahr 2011 erfasst. Es muss betont werden, dass hier nur die unmittelbaren Folgen auf die Neuaufnahmen in der Sozialhilfe abgebildet werden k\u00f6nnen. Die Zahl der neuen F\u00e4lle hat sich nicht in allen St\u00e4dten gleich entwickelt (siehe <i>Grafik 1<\/i>). In Z\u00fcrich und Luzern hat sich der Fallzugang gegen\u00fcber dem Vorjahr kaum ver\u00e4ndert. In Zug, W\u00e4denswil und Schlieren gab es insgesamt weniger neue F\u00e4lle als im Vorjahr.&#13;<br \/>\nAufgrund der nicht sehr hohen Fallzahl \u2013 insbesondere in Zug, W\u00e4denswil und Schlieren \u2013 entsprechen die ausgewiesenen Abnahmen nur verh\u00e4ltnism\u00e4ssig wenigen F\u00e4lle: Zug \u20136 F\u00e4lle, W\u00e4denswil \u201312 F\u00e4lle, Schlieren \u201317 F\u00e4lle (zum Vergleich: die kaum sichtbare Abnahme in Z\u00fcrich betrifft \u201324 F\u00e4lle). Auch die relativ hohe Zunahme in Uster entspricht in absoluten Zahlen einer vergleichsweise kleinen Zunahme von +14 F\u00e4llen. In den \u00fcbrigen St\u00e4dten wurden zwischen 5% (Winterthur) und 11% (Bern, Biel) mehr neue F\u00e4lle registriert. Vor Inkraftsetzung der 4. AVIG-Revision wurde eine viel st\u00e4rkere Zunahme bei den neuen F\u00e4llen bef\u00fcrchtet. Die konjunkturelle Entwicklung in der Schweiz zeigte sich bisher \u00fcberraschend resistent gegen\u00fcber den Folgen der Finanzkrise und der Frankenst\u00e4rke. Die Arbeitslosigkeit hat den tiefsten Punkt erst im Fr\u00fchsommer 2011 erreicht und ist seither nicht stark gestiegen. Die 4. AVIG-Revision ist somit in ein relativ g\u00fcnstiges wirtschaftliches Umfeld gefallen, und die unmittelbaren Folgen f\u00fcr die Sozialhilfe waren nicht so stark wie erwartet. Insbesondere in Bern und Biel wurde jedoch ein merklicher Anstieg bei den neuen F\u00e4llen registriert, der direkt oder indirekt auf die Revision zur\u00fcckzuf\u00fchren ist. Es ist davon auszugehen, dass die Zahl der neuen F\u00e4lle in etlichen St\u00e4dten strukturell st\u00e4rker r\u00fcckl\u00e4ufig gewesen bzw. weniger stark gewachsen w\u00e4re ohne die Revision.&#13;<\/p>\n<h2>Neue F\u00e4lle aufgrund der 4. AVIG-Revision<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\n<i>Grafik 2<\/i> gibt einen \u00dcberblick \u00fcber die Gr\u00fcnde f\u00fcr die Fallaufnahmen im Jahr 2011. Die Sondererhebung war sehr komplex und aufw\u00e4ndig. Die Mitarbeitenden der Sozialdienste \u2013 meistens im Intake \u2013 haben bei jedem Fall gepr\u00fcft, ob die Neuaufnahme in die Sozialhilfe 2011 aufgrund der 4. AVIG-Revision erfolgte oder ob andere Gr\u00fcnde ausschlaggebend waren. Die Auswertung basiert auf dieser zus\u00e4tzlich gef\u00fchrten Statistik in den einzelnen St\u00e4dten. H\u00e4ufig gibt es mehrere Gr\u00fcnde, warum eine Person Sozialhilfe beantragt; die Zuordnung zu den Gr\u00fcnden beinhaltet daher immer eine gewisse Gewichtung nach dem Hauptgrund. In der Grafik ist nur die unmittelbare Anlassproblematik erfasst \u2013 das kann die ver\u00e4nderte ALV-Gesetzgebung sein. Insofern sind die Anteile nur als grobe Richtwerte zu betrachten.Eine Fallaufnahme aufgrund der 4. AVIG-Revision wurde kodiert (erste Kategorie in <i>Grafik 1<\/i>), wenn die Aussteuerung wegen einer K\u00fcrzung der Anzahl ALV-Taggelder erfolgte (junge Erwachsene, keine volle Beitragszeit, beitragsbefreite Person), wenn kein Anspruch auf einen Taggeldbezug bestand, da eine Besch\u00e4ftigung auf dem zweiten Arbeitsmarkt erfolgte, oder wenn eine Wartefrist zu einer finanziellen Notlage f\u00fchrte. Die Auswirkungen sind nicht in allen St\u00e4dten gleich deutlich sichtbar. Der Anteil an den neuen F\u00e4llen schwankt zwischen 4% in Schaffhausen und gut 15% in Luzern und Schlieren. Des Weiteren wurde separat erfasst, ob kein Anspruch auf ALV-Taggelder bestand, weil die Beitragszeit weniger als 12 Monate betrug (die minimale Beitragszeit wurde bei der 3. AVIG-Revision eingef\u00fchrt). Einige Personen bezeichnen sich selbst als arbeitslos, auch wenn sie keinen Anspruch auf ALV-Taggelder haben. Die Beratung und Unterst\u00fctzung w\u00e4hrend des Sozialhilfebezugs werden zeigen, welche Gr\u00fcnde daf\u00fcr massgeblich waren. Bei einem Teil der neuen F\u00e4lle l\u00e4uft die Anspruchspr\u00fcfung auf ALV-Taggelder bereits \u2013 in diesem Fall muss die Sozialhilfe die ALV-Taggelder bevorschussen bzw. bis zum Beginn \u00fcberbr\u00fccken (Wartefristen). Eine weitere Gruppe von Neubeziehenden in der Sozialhilfe verf\u00fcgt zwar \u00fcber ein Einkommen in Form von Erwerbseinkommen, Sozialversicherungsleistungen oder anderen Bedarfsleistungen, das jedoch nicht zur Existenzsicherung ausreicht. Dazu k\u00f6nnen auch ALV-Taggeldbeziehende geh\u00f6ren. F\u00fcr einen erheblichen Teil der neuen F\u00e4lle ist eine Arbeitssuche zum Zeitpunkt der Fallaufnahme kein Thema; dies betrifft v.a. Alleinerziehende mit Kleinkindern, Personen mit gesundheitlichen Problemen (Unfall, Krankheit, Sucht) sowie Personen in einer Ausbildung.Der kurzfristige Einfluss auf die Anzahl neuer F\u00e4lle aufgrund der 4. AVIG-Revision wird in <i>Tabelle 1<\/i> zusammenfassend dargestellt. In Basel, Schaffhausen und Zug haben vorgelagerte Leistungen (Arbeitslosenhilfe) dazu beigetragen, dass die Auswirkungen erst sp\u00e4ter im Jahr oder erst 2012 sp\u00fcrbar werden. Von den insgesamt gut 10\u2006000 neuen F\u00e4llen in den 12 St\u00e4dten (Lausanne ist bei dieser Auswertung nicht dabei) sind gut 800 (rund 8%) direkt aufgrund der 4. AVIG-Revision in den Monaten April bis Dezember 2011 aufgenommen worden.&#13;<\/p>\n<h2>Auswirkungen auf die laufenden F\u00e4lle<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nNicht nur die neuen F\u00e4lle sind von der Revision betroffen, sondern auch die bereits in der Sozialhilfe laufenden F\u00e4lle. Diese F\u00e4lle sind zwar nicht neu zur Sozialhilfe gekommen, aber die Sozialhilfe muss bei einem Wegfall von ALV-Taggeldern fr\u00fcher und oft l\u00e4nger die ganze Existenzsicherung \u00fcbernehmen, was Auswirkungen auf die Kosten hat. Zudem bleiben Personen, die in einem Arbeitsintegrationsprogramm arbeiten und \u00fcber die Sozialhilfe entlohnt wurden, nach Abschluss der Massnahme und bei keiner erfolgreichen (Re-)Integration in den Arbeitsmarkt in der Sozialhilfe (keine neue Rahmenfrist), was ebenfalls kostenrelevant ist.Die Erfassung der Auswirkungen auf die laufenden F\u00e4lle ist \u00e4usserst anspruchsvoll. Die Effekte konnten im Rahmen der vorliegenden Untersuchung nicht abschliessend gekl\u00e4rt werden. In St.Gallen betraf die Revision rund 2,5% aller laufenden F\u00e4lle in den Monaten April bis Dezember 2011; in Schlieren betraf es in dieser Zeit rund 10% der F\u00e4lle. In W\u00e4denswil und Zug wurden nur die Auswirkungen f\u00fcr den Monat April abgesch\u00e4tzt; Auswirkungen hatte die 4. AVIG-Revision dabei auf 2%-3% der laufenden F\u00e4lle in W\u00e4denswil sowie bei 4,5% in Zug.&#13;<\/p>\n<h2>Fazit<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nAls vorl\u00e4ufige Schlussfolgerung kann festgehalten werden, dass die kurzfristigen, unmittelbaren Auswirkungen der 4. AVIG-Revision auf die Sozialhilfe weniger stark ausgefallen sind als von Fachkreisen bef\u00fcrchtet. Die Auswirkungen sind damit jedoch nicht abschliessend dargestellt. Auch in den folgenden Jahren werden Personen aufgrund der strengeren Zugangsregeln und der Verk\u00fcrzung des Taggeldbezugs vermehrt und l\u00e4nger auf Sozialhilfe angewiesen sein. Der Einfluss der Revision wird aber in den folgenden Jahren nicht mehr pr\u00e4zise bestimmt werden k\u00f6nnen. Die Einflussfaktoren f\u00fcr den Bezug von Sozialhilfe sind ausgesprochen vielf\u00e4ltig \u2013 je mehr Zeit vergeht, desto h\u00e4ufiger werden die Auswirkungen der 4. AVIG-Revision durch andere Entwicklungen \u00fcberlagert, so dass die Fallentwicklung nicht mehr nur mit einem Ereignis in Verbindung gebracht werden kann. Hinzu kommt, dass es f\u00fcr die st\u00e4dtischen Sozialdienste einen erheblichen und mit zunehmender zeitlicher Distanz nicht mehr zu leistenden Aufwand bedeuten w\u00fcrde, bei der Aufnahme neuer F\u00e4lle zu pr\u00fcfen, ob diese mit der 4. AVIG-Revision in Verbindung stehen. Es ist aber anzunehmen, dass sich insbesondere in einer n\u00e4chsten Rezession die Erschwerung des Zugangs zu Taggeldern und die Einschr\u00e4nkungen der Leistungen auf Fallzahlen und Kosten der Sozialhilfe auswirken werden&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nGrafik 1: \u00abVer\u00e4nderung der neuen F\u00e4lle in der Sozialhilfe, 2010-2011\u00bb&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nGrafik 2: \u00abGr\u00fcnde f\u00fcr Fallaufnahme in die Soziallhilfe, 2011\u00bb&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nTabelle 1: \u00abAnteil der Fallaufnahmen aufgrund der ALV-Revision: Zusammenfassung\u00bb&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nKasten 1: 4. AVIG-Revision 2011 im \u00dcberblick&#13;<\/p>\n<h3>4. AVIG-Revision 2011 im \u00dcberblick<\/h3>\n<p>&#13;<br \/>\n\u2212 12 Monate Beitragszeit geben Anspruch auf 260 Taggelder (statt 400 wie vor der Revision); 18 Monate Beitragszeit geben Anspruch auf 400 Taggelder.\u2212 Personen \u00fcber 55 Jahre: 22 Monate Beitragszeit geben Anspruch auf 520 Taggelder (Verl\u00e4ngerung der Beitragszeit auf 22 Monate f\u00fcr vollen Anspruch).\u2212 Jugendliche und junge Erwachsene unter 25 Jahren erhalten unabh\u00e4ngig von der Beitragszeit 200 Taggelder (statt wie bisher 260 bzw. 400 Taggelder abh\u00e4ngig von der Beitragszeit).\u2212 Beitragsbefreite Personen (z.B. in IV-Massnahmen) erhalten nur noch 90 Taggelder (statt max. 400 wie vorher).\u2212 Personen ohne Unterhaltspflichten haben 5\u201320 Wartetage (bisher 5 f\u00fcr alle), wobei Einzelpersonen bis 36&nbsp;000 Fr. bzw. Personen mit Unterhaltspflichten bis 60&nbsp;000 Fr. Einkommen weiterhin 5 Wartetage haben.\u2212 Schulabg\u00e4nger, die noch keine Beitr\u00e4ge bezahlt haben, haben 120 Wartetage (rund 6 Monate).\u2212 Nur Verdienste im 1. Arbeitsmarkt sind versichert. Verdienste im erg\u00e4nzenden Arbeitsmarkt\/2. Arbeitsmarkt generieren (im Gegensatz zu vorher) keine Beitragszeiten mehr.\u2212 Kompensationszahlungen der ALV werden nicht mehr an den versicherten Verdienst angerechnet. Beim Erreichen einer neuen Rahmenfrist durch einen schlecht bezahlten Job ist der neue versicherte Lohn deutlich tiefer als vor der Annahme dieses Jobs, was entsprechend tiefere Taggeldbez\u00fcge zur Folge hat.\u2212 Minimaler versicherter Verdienst ist 500 Fr. pro Monat.\u2212 Die Bezugsdauer f\u00fcr Versicherte in Kantonen und Regionen mit besonders hoher Arbeitslosigkeit (Konjunktureinbruch) kann nicht mehr verl\u00e4ngert werden.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nKasten 2: Literaturhinweis&#13;<\/p>\n<h3>Literaturhinweis<\/h3>\n<p>&#13;<br \/>\nSalzgeber Renate (2012): Kennzahlenvergleich zur Sozialhilfe in Schweizer St\u00e4dten, Berichtsjahr 2011 \u2013 13 St\u00e4dte im Vergleich; Herausgeber St\u00e4dteinitiative Sozialpolitik, Patrik M\u00fcller, Sozialamt der Stadt St.Gallen, <i><a href=\"http:\/\/www.staedteinitiative.ch\">http:\/\/www.staedteinitiative.ch<\/a>.<\/i><\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>J\u00e4hrlich vergleichen 13 Schweizer St\u00e4dte im Rahmen der St\u00e4dteinitiative Sozialpolitik ihre Kennzahlen zur Sozialhilfe miteinander. Im neuesten Bericht haben die St\u00e4dte vertieft untersucht, wie sich die 4. Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (AVIG) auf die Sozialhilfe ausgewirkt hat. In den meisten St\u00e4dten lag der Anteil an den neuen F\u00e4llen, der auf die Revision zur\u00fcckzuf\u00fchren ist, zwischen 5% [&hellip;]<\/p>","protected":false},"author":3795,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"_acf_changed":false,"om_disable_all_campaigns":false,"ep_exclude_from_search":false,"footnotes":""},"post__type":[66],"post_opinion":[],"post_serie":[],"post_content_category":[76,154],"post_content_subject":[],"acf":{"seco_author":3795,"seco_co_author":null,"author_override":"","seco_author_post_ocupation_year":"","seco_author_post_occupation_de":"Dozentin und Projektleiterin, Berner Fachhochschule Soziale Arbeit","seco_author_post_occupation_fr":"Charg\u00e9 de cours, Haute \u00e9cole sp\u00e9cialis\u00e9e bernoise, Travail social","seco_co_authors_post_ocupation":null,"short_title":"","post_lead":"","post_hero_image_description":"","post_hero_image_description_copyright_de":"","post_hero_image_description_copyright_fr":"","post_references_literature":"","post_kasten":null,"post_notes_for_print":"","first_teaser_header_de":"","first_teaser_header_fr":"","first_teaser_text_de":"","first_teaser_text_fr":"","second_teaser_header_de":"","second_teaser_header_fr":"","second_teaser_text_de":"","second_teaser_text_fr":"","kseason_de":"","kseason_fr":"","post_in_pdf":119567,"main_focus":null,"serie_email":null,"frontpage_slider_bild":"","artikel_bild-slider":null,"legacy_id":"7973","post_abstract":"","magazine_issue":"20120901","seco_author_reccomended_post":null,"redaktoren":null,"korrektor":null,"planned_publication_date":null,"original_files":null,"external_release_for_author":"19700101","external_release_for_author_time":"00:00:00","link_for_external_authors":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/exedit\/54e34875dda95"},"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/119564"}],"collection":[{"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/3795"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=119564"}],"version-history":[{"count":1,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/119564\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":127378,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/119564\/revisions\/127378"}],"acf:user":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/3795"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=119564"}],"wp:term":[{"taxonomy":"post__type","embeddable":true,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/post__type?post=119564"},{"taxonomy":"post_opinion","embeddable":true,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/post_opinion?post=119564"},{"taxonomy":"post_serie","embeddable":true,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/post_serie?post=119564"},{"taxonomy":"post_content_category","embeddable":true,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/post_content_category?post=119564"},{"taxonomy":"post_content_subject","embeddable":true,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/post_content_subject?post=119564"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}