{"id":119649,"date":"2012-07-01T12:00:00","date_gmt":"2012-07-01T12:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/2012\/07\/godel-4\/"},"modified":"2023-08-23T23:27:23","modified_gmt":"2023-08-23T21:27:23","slug":"godel-3","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/2012\/07\/godel-3\/","title":{"rendered":"Steuererleichterungen im Rahmen der Regionalpolitik: Abgrenzung der Anwendungsgebiete"},"content":{"rendered":"<p>In Anwendung der gesetzlichen Vorschriften erstattete das Eidgen\u00f6ssische Volkswirtschaftsdepartement (EVD) dem Bundesrat zum ersten Mal im 2011 einen Bericht \u00fcber die Festlegung der Anwendungsgebiete f\u00fcr Steuererleichterungen (Bericht des EVD&#13;<br \/>\nVgl. Steuererleichterungen im Rahmen des Bundesgesetzes \u00fcber Regionalpolitik: Abgrenzung der Anwendungsgebiete. Bericht des EVD, Dezember 2011. Siehe: <i><a href=\"http:\/\/www.kmu.admin.ch\">http:\/\/www.kmu.admin.ch<\/a>,<\/i> KMU-Themen, Finanzen, Staatliche Unterst\u00fctzung bei der Finanzierung, Steuererleichterungen im Rahmen der Regionalpolitik.). Der vom Bundesrat am 9. Dezember 2011 gutgeheissene Bericht liefert eine \u00dcbersicht der mit Einf\u00fchrung der Neuen Regionalpolitik (NRP) getroffenen Entscheide \u00fcber die Festlegung des Perimeters f\u00fcr die Steuererleichterungen.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nIm Rahmen der 2004 in die Vernehmlassung gegebenen Vorlage zur NRP hatte der Bundesrat zun\u00e4chst vorgeschlagen, auf die im Bundesbeschluss vorgesehene einzelbetriebliche F\u00f6rderung zugunsten wirtschaftlicher Erneuerungsgebiete (Bonny-Beschluss, RO 1996 1918, 2001 1911) zu verzichten. Anl\u00e4sslich der Verabschiedung des neuen Bundesgesetzes \u00fcber Regionalpolitik (BRP, SR 901.0) hat das Parlament am 6. Oktober 2006 jedoch entschieden, die Steuererleichterungen auf Bundesebene weiterzuf\u00fchren. Gesetzliche Grundlage bilden die Artikel 12 und 19 BRP. Die Anwendungsbestimmungen und -gebiete sind per Verordnung festgelegt:\u2013 Verordnung des Bundesrates \u00fcber die Gew\u00e4hrung von Steuererleichterungen im Rahmen der Regionalpolitik (Verordnung BR, SR 901.022);\u2013 Verordnung des Eidgen\u00f6ssischen Volkswirtschaftsdepartements \u00fcber die Festlegung der Anwendungsgebiete f\u00fcr Steuererleichterungen (Verordnung EVD, SR 901.022.1).Nach Artikel 11 der Verordnung des Bundesrates erstattet das <a href=\"http:\/\/www.evd.admin.ch\/\">EVD<\/a> dem Bundesrat alle vier Jahre Bericht \u00fcber die Festlegung der Anwendungsgebiete.&#13;<\/p>\n<h2>Gesetzliche Grundlagen zur Festlegung der Anwendungsgebiete f\u00fcr Steuererleichterungen<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nDas BRP (Artikel 12 Absatz 3) betraut den Bundesrat mit der Aufgabe, nach Konsultation der Kantone die Gebiete festzulegen, in denen Unternehmen von Steuererleichterungen profitieren k\u00f6nnen. Die Verordnung des Bundesrates delegiert die Kompetenz zur Abgrenzung der Anwendungsgebiete an das EVD. Dieses legt laut Artikel 3 Absatz 1 die Anwendungsgebiete gem\u00e4ss den Kriterien nach Artikel 2 nach Anh\u00f6rung der Kantone fest. Das <a href=\"http:\/\/www.evd.admin.ch\/\">EVD<\/a> erarbeitete einen Abgrenzungsvorschlag, der sowohl strukturelle Faktoren als auch arbeitsmarktspezifische Kriterien im Einklang mit Artikel 2 der Verordnung des Bundesrates ber\u00fccksichtigt. In Anwendung von Artikel 3 Absatz 2 dieser Verordnung werden die Regionen ausgeschlossen, die \u00fcber das notwendige Potenzial verf\u00fcgen, um Ungleichheiten und negative Entwicklungen aus eigener Kraft zu kompensieren (siehe <i>Kasten 1<\/i>&#13;<\/p>\n<h3>Verordnung des Bundesrates<\/h3>\n<p>&#13;<br \/>\nArtikel 2&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nEin Anwendungsgebiet besteht aus mehreren Gemeinden, die aneinander grenzen, in Bezug auf die Wirtschaftsstruktur und den Arbeitsmarkt miteinander verbunden sind und in denen folgende Kriterien erf\u00fcllt sind:a) Es besteht ein besonderer Strukturanpassungsbedarf, namentlich weil die Bev\u00f6lkerungsentwicklung unter dem Landesmittel, das Einkommensniveau deutlich darunter und der Anteil industrieller T\u00e4tigkeit deutlich dar\u00fcber liegen;b) die durchschnittliche Arbeitslosigkeit liegt deutlich \u00fcber dem Landesmittel; c) die Besch\u00e4ftigtenzahlen haben sich im Vergleich zum Landesmittel deutlich ung\u00fcnstiger entwickelt; oder es liegen starke Anzeichen daf\u00fcr vor, dass die Voraussetzungen nach den Buchstaben b und c innert kurzer Zeit erf\u00fcllt sein werden, namentlich dass die Entwicklungsaussichten in den wichtigsten Wirtschaftszweigen und den gr\u00f6ssten Unternehmen ung\u00fcnstig sind.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nArtikel 3 Absatz 2&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nGebiete, deren Volkseinkommen deutlich \u00fcber dem Landesmittel liegt oder die aufgrund ihrer hohen Zentralit\u00e4t ein besonderes Entwicklungspotenzial aufweisen, k\u00f6nnen vom <a href=\"http:\/\/www.evd.admin.ch\/\">EVD<\/a> nicht als Anwendungsgebiete festgelegt werden.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\n). Der Abgrenzungsvorschlag wird jeweils den Kantonen zur Konsultation vorgelegt. Die detaillierte Liste der F\u00f6rdergebiete je Kanton wird in Artikel 1 der Verordnung des <a href=\"http:\/\/www.evd.admin.ch\/\">EVD<\/a> aufgenommen.&#13;<\/p>\n<h2>Das Grundlagenmodel der Credit Suisse<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nW\u00e4hrend den Vorarbeiten von 2007 zur Inkraftsetzung der NRP hat das <a href=\"http:\/\/www.evd.admin.ch\/\">EVD<\/a> die Credit Suisse Economic Research (CS) damit beauftragt, die in den rechtlichen Grundlagen festgelegten Kriterien zu analysieren und Vorschl\u00e4ge zur Optimierung des Evaluationsverfahrens zu erarbeiten, das zur Qualifikation der Anwendungsgebiete dient. Das <a href=\"http:\/\/www.evd.admin.ch\/\">EVD<\/a> wollte die Abgrenzung auf ein objektives Modell abst\u00fctzen, das eine transparente Umsetzung der Kriterien von Artikel 2 und Artikel 3 Absatz 2 der Verordnung des Bundesrates erlaubt. Die CS entwickelte ein systematisches Abgrenzungsverfahren, das eine breite Auswahl von Indikatoren \u00fcber repr\u00e4sentative Zeitr\u00e4ume sowie eine Analyse von standardisierten Werten ber\u00fccksichtigt. Die MS-Regionen&#13;<br \/>\nMS = Mobilit\u00e9 spatiale. Die MS-Regionen wurden 1982 im Rahmen eines Forschungsprojektes \u00fcber r\u00e4umliche Mobilit\u00e4t (PNR5) aus bestehenden Berggebietsregionen und Raumplanungsgebieten gebildet. Sie zeichnen sich durch eine gewisse r\u00e4umliche Homogenit\u00e4t aus und gehorchen dem Prinzip von Kleinarbeitsmarktgebieten mit funktionaler Orientierung auf Zentren. In der Schweiz gibt es insgesamt 106 MS-Regionen. Einzelne MS-Regionen sind kantons\u00fcbergreifend. wurden als Messeinheit f\u00fcr die F\u00f6rdergebiete verwendet. Das von der CS vorgeschlagene Abgrenzungsmodell beinhaltet vier Schritte. Zun\u00e4chst werden die wichtigsten Wirtschaftszentren (Prinzip der NRP) mithilfe eines auf dem Pro-Kopf-Einkommen und der Wertsch\u00f6pfung pro Besch\u00e4ftigten basierenden Indikators Wirtschaftszentralit\u00e4t ausgeschlossen. Anschliessend werden Regionen mit bedeutendem Potenzial aufgrund g\u00fcnstiger Rahmenbedingungen \u2013 gemessen an der verkehrstechnischen Erreichbarkeit und der Steuerbelastung der nat\u00fcrlichen und juristischen Personen \u2013 abgegrenzt. Die verbleibenden Gebiete werden mithilfe eines synthetischen Indikators zur Regionalentwicklung (IRE) entsprechend ihrer Strukturschw\u00e4che klassifiziert. Dieser synthetische Indikator wird mittels einer breiten Auswahl von Indikatoren aus den Bereichen Wirtschafts- und Bev\u00f6lkerungsentwicklung sowie Arbeitslosigkeit und Einkommenssituation berechnet. Die CS hat zur Berechnung der einzelnen Indikatoren die Variablen erarbeitet, welche die relevanten Aspekte des Strukturwandels und der Strukturschw\u00e4che m\u00f6glichst treffend abbilden (siehe <i>Tabelle 1<\/i>).Die Regionen mit einem IRE \u00fcber dem Schweizer Mittel werden ausgeschlossen. Die Gruppe der strukturschwachen Regionen (IRE unterhalb des Schweizer Mittels) wird anhand von Grenzwerten, die aufgrund der Standardnormalverteilung (Gauss-Verteilung) definiert werden, in drei Untergruppen unterteilt: eine Minimalvariante (5,8% der Bev\u00f6lkerung), eine mittlere Variante (10,1%) und eine Maximalvariante (18,9%). Zuletzt werden bei der Analyse die l\u00e4ndlichen oder peripheren Gebiete mit schwachem Potenzial in der Industrie und bei den produktionsnahen Dienstleistungen ausgeschlossen.&#13;<br \/>\nLaut der CS weist ein Gebiet einen Schwerpunkt f\u00fcr Industrie und\/oder Unternehmensdienstleistungen auf, wenn die Zahl der Besch\u00e4ftigten in den relevanten Wirtschaftsbereichen \u00fcber dem Schweizer Mittelwert liegt. Auf diese Weise soll auf jene Gebiete fokussiert werden, die aufgrund ihrer industriellen Ausrichtung vom Strukturwandel betroffen sind und die \u00fcber eine Basis f\u00fcr die zuk\u00fcnftige Wirtschaftsentwicklung verf\u00fcgen.&#13;<\/p>\n<h2>Das Abgrenzungsmodell des EVD<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nDer vom <a href=\"http:\/\/www.evd.admin.ch\/\">EVD<\/a> mit Inkrafttreten der NRP am 1. Januar 2008 definierte Perimeter umfasst die 30 strukturell schw\u00e4chsten MSRegionen, was der mittleren Variante des CS-Modells ohne Ausschluss der Regionen \u00abmit wenig Potenzial\u00bb (Schritt vier im CS-Modell) entspricht. Diese Variante, die 10,1% der Schweizer Bev\u00f6lkerung abdeckt, stellt im Vergleich zu der bis zum 31. Dezember 2007 geltenden Abgrenzung von 27% der Bev\u00f6lkerung eine klare Reduktion der F\u00f6rdergebiete dar. Dieser Entscheid folgte dem politischen Willen, Gebiete nahe von Grossagglomerationen, die sich wirtschaftlich gut entwickelt haben, aus dem Anwendungsperimeter auszuklammern. Ausserdem sollte der optimierten Unternehmensbesteuerung insgesamt Rechnung getragen werden. Das <a href=\"http:\/\/www.evd.admin.ch\/\">EVD<\/a> beschloss, auf den vierten Schritt des CS-Modells zu verzichten, bei dem Gebiete, die keinen Schwerpunkt f\u00fcr Industrie und\/oder Unternehmensdienstleistungen aufweisen, aus dem Kreis der potenziellen F\u00f6rdergebiete ausgeschlossen werden. Dem <a href=\"http:\/\/www.evd.admin.ch\/\">EVD<\/a> zufolge m\u00fcssen die Unternehmen entscheiden, welche Gebiete \u2013 von den 30 strukturell schwachen MS-Regionen, die bei den drei vorherigen Schritten des CS-Modells bestimmt wurden \u2013 f\u00fcr die Umsetzung ihres Projekts von Interesse sind. Die Erfahrungswerte werden zeigen, ob die im vierten Schritt des CS-Modells ausgeschlossenen Gebiete effektiv \u00fcber kein Potenzial f\u00fcr die Umsetzung von Projekten verf\u00fcgen, die von einer Steuererleichterung im Rahmen der NRP profitieren k\u00f6nnten. Durch diesen vierten Schritt w\u00e4re der Perimeter noch st\u00e4rker reduziert worden (7,9%), was seine Akzeptanz in den Kantonen zus\u00e4tzlich geschm\u00e4lert h\u00e4tte. <i>Grafik 1<\/i> zeigt das vom <a href=\"http:\/\/www.evd.admin.ch\/\">EVD<\/a> \u00fcbernommene Modell.&#13;<\/p>\n<h2>Anwendungsgebiete seit Inkrafttreten der NRP<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nAm 1. Januar 2008 ist der Perimeter der Anwendungsgebiete basierend auf der mittleren Variante der CS und nach Anh\u00f6rung der Kantone in Kraft getreten. F\u00fcr die Verordnung des <a href=\"http:\/\/www.evd.admin.ch\/\">EVD<\/a> sind die MS-Regionen nach Kantons- und Gemeindegrenzen aufgeteilt. Die neue Abgrenzung konzentriert sich auf die am wenigsten entwickelten Gebiete. Eingeschlossen sind der Kanton Jura und gewisse Gebiete in den Kantonen Bern, Glarus, Graub\u00fcnden, Luzern, Neuenburg, Solothurn, St. Gallen, Tessin, Uri und Wallis. Die Kantone Appenzell Ausserrhoden, Freiburg, Obwalden, Schaffhausen, Thurgau und Waadt wurden gegen\u00fcber der vorhergehenden Abgrenzung vollst\u00e4ndig ausgeschlossen.Um den zahlreichen Stellungnahmen gegen die Reduktion der F\u00f6rdergebiete Rechnung zu tragen, war f\u00fcr die neu aus dem Perimeter ausgeschlossenen Gebiete eine \u00dcbergangsl\u00f6sung vorgesehen. So profitierten die von der neuen Gebietsaufteilung ausgeschlossenen Regionen von einer \u00dcbergangsperiode von drei Jahren, d.h. bis Ende 2010 (Artikel 13 Abs. 1 und 3 Verordnung BR). W\u00e4hrend dieser Periode konnten Steuererleichterungen von maximal 50% gew\u00e4hrt werden. Auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektorenkonferenz der Westschweiz (CDEP-SO) kamen die Waadtl\u00e4nder Gemeinden des Genferseeraums nicht in den Genuss der \u00dcbergangsbestimmungen (Artikel 13 Absatz 2 Verordnung BR). Im Hinblick auf das Auslaufen der \u00dcbergangsperiode am 31. Dezember 2010 hat das Staatssekretariat f\u00fcr Wirtschaft (Seco) die CS Anfang 2010 damit beauftragt, die Analyse von 2007 zu aktualisieren und insbesondere die neuesten Arbeitslosenzahlen und die Daten der Eidgen\u00f6ssischen Betriebsz\u00e4hlung zu integrieren.&#13;<br \/>\nVgl. Credit Suisse Economic Research, Wirtschaftliche Erneuerungsgebiete: Aktualisierung der Indikatoren f\u00fcr die regionale Abgrenzung 2010, Endbericht, April 2010. Siehe: <i><a href=\"http:\/\/www.seco.admin.ch\">http:\/\/www.seco.admin.ch<\/a>,<\/i> Themen, Standortf\u00f6rderung, KMU-Politik, Steuererleichterung im Rahmen der Regionalpolitik. Da die Datenaktualisierung keine nennenswerten \u00c4nderungen auf die Klassifizierung der Gebiete zur Folge hatte, beschloss das EVD, den Perimeter unver\u00e4ndert zu belassen. Die F\u00f6rdergebiete, die von den \u00dcbergangsbestimmungen profitiert haben, wurden am 31. Dezember 2010 aus dem Anwendungsperimeter ausgeschieden (siehe <i>Grafik 2<\/i>).&#13;<\/p>\n<h2>Klarer R\u00fcckgang der F\u00f6rderprojekte mit der NRP<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nIn den Jahren 2002-2011 hat der Bund insgesamt 370 Steuererleichterungsentscheide gef\u00e4llt, davon 84 seit Inkrafttreten der NRP, wobei vier das Jahr 2011 betreffen (siehe <i>Tabelle 2<\/i>). Mit 91 Entscheiden f\u00fcr die gesamte Schweiz \u2013 davon mehr als die H\u00e4lfte f\u00fcr die franz\u00f6sische Schweiz (55) \u2013 war 2007 ein Ausnahmejahr, das die normalerweise erreichten Zahlen bei Weitem \u00fcbertrifft (durchschnittlich 37 Projekte pro Jahr). Viele Kantone wollten vor Inkrafttreten der NRP am 1. Januar 2008 die M\u00f6glichkeiten f\u00fcr Steuererleichterungen m\u00f6glichst umfassend aussch\u00f6pfen. Das Gleiche trifft \u2013 wenn auch in geringerem Umfang \u2013 f\u00fcr das Jahr 2010 zu, als die \u00dcbergangsregelung auslief.Mit Inkrafttreten der NRP hat die Zahl der F\u00f6rderprojekte klar abgenommen. Betrachtet man die w\u00e4hrend der \u00dcbergangsregelung gef\u00f6rderten Projekte nach Art der Gebiete, in denen die Unternehmen niedergelassen sind, so ist dieser R\u00fcckgang noch deutlicher: 60 der 80 getroffenen Entscheide betreffen Unternehmen in F\u00f6rdergebieten mit \u00dcbergangsregelung.&#13;<\/p>\n<h2>Ein Blick \u00fcber die Grenze<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nAbschliessend ist es sinnvoll, einen Blick \u00fcber die Grenze zu werfen und die Ausdehnung der Anwendungsgebiete der NRP mit jener der Regionalbeihilfe f\u00fcr Gebiete in der EU zu vergleichen. Der Vertrag \u00fcber die Arbeitsweise der EU (EU-Vertrag) erm\u00f6glicht den Beh\u00f6rden der Mitgliedstaaten, Unternehmen Beihilfen zu gew\u00e4hren, um die Entwicklung der EU-Regionen mit Problemen zu f\u00f6rdern. Laut Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe a&#13;<br \/>\nArt. 107 Abs. 3 Punkt a) des EU-Vertrags: \u00abAls mit dem Binnenmarkt vereinbar k\u00f6nnen angesehen werden: Beihilfen zur F\u00f6rderung der wirtschaftlichen Entwicklung von Gebieten, in denen die Lebenshaltung aussergew\u00f6hnlich niedrig ist oder eine erhebliche Unterbesch\u00e4ftigung herrscht.\u00bb des EU-Vertrags sind \u00abBeihilfen zur F\u00f6rderung der wirtschaftlichen Entwicklung von Gebieten, in denen die Lebenshaltung aussergew\u00f6hnlich niedrig ist oder eine erhebliche Unterbesch\u00e4ftigung herrscht\u00bb, erlaubt. Diese Gebiete umfassen Regionen, in denen das Bruttoinlandprodukt (BIP) pro Kopf weniger als 75% des EU-Durchschnitts betr\u00e4gt. Zugleich fallen Beihilfen in \u00e4ussersten Randlagen der EU unter Artikel 87 Absatz 3 Buchstabe a, auch wenn das BIP pro Kopf h\u00f6her als 75% des Gemeinschaftsdurchschnitts betr\u00e4gt. Laut Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe c&#13;<br \/>\nArt. 107 Abs. 3 Punkt c) des EU-Vertrags: \u00abAls mit dem Binnenmarkt vereinbar k\u00f6nnen angesehen werden: Beihilfen zur F\u00f6rderung der Entwicklung gewisser Wirtschaftszweige oder Wirtschaftsgebiete, soweit sie die Handelsbedingungen nicht in einer Weise ver\u00e4ndern, die dem gemeinsamen Interesse zuwiderl\u00e4uft.\u00bb des EU-Vertrags sind dar\u00fcber hinaus Beihilfen zur F\u00f6rderung der Entwicklung gewisser Wirtschaftsgebiete m\u00f6glich, die im Vergleich zum nationalen Durchschnitt benachteiligt sind. \u00dcber die Bestimmung dieser F\u00f6rdergebiete entscheidet die Europ\u00e4ische Kommission auf Vorschlag der Mitgliedstaaten. Bei der Festsetzung dieser Gebiete werden Kriterien wie BIP, Bev\u00f6lkerungsdichte und Arbeitslosenquote ber\u00fccksichtigt.F\u00fcr den Zeitraum 2007 bis 2013 umfassen die von der Europ\u00e4ischen Kommission und den Mitgliedsstaaten vereinbarten F\u00f6rdergebiete insgesamt 46,4% der Gemeinschaftsbev\u00f6lkerung, wovon 32,2% nach Buchstabe a und 10,8 Gebiete nach Buchstabe c.&#13;<br \/>\nStaatliche Beihilfen: Kommission erl\u00e4sst neue Leitlinien f\u00fcr Regionalbeihilfen f\u00fcr die Jahre 2007-2013. 22. Dezember 2005. Die in Anwendung nach Buchstabe c ber\u00fccksichtigten Gebiete weisen \u00e4hnliche Merkmale auf wie die Anwendungsgebiete der NRP. Die prozentuale Abdeckung der Bev\u00f6lkerung ist somit sehr \u00e4hnlich.&#13;<\/p>\n<h2>Fazit und Ausblick<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nDie Abgrenzung der Anwendungsgebiete spielt bei der Umsetzung der Steuererleichterungen eine zentrale Rolle, da sich der Perimeter auf die Zahl der Antr\u00e4ge auswirkt. Gemessen an der Bev\u00f6lkerungsabdeckung ergeben die Anwendungsgebiete der EU und der Schweiz \u00e4hnliche Werte. Die gegenw\u00e4rtig geltenden F\u00f6rdergebiete beschr\u00e4nken sich gr\u00f6sstenteils auf l\u00e4ndliche Gebiete und Berggebiete, die f\u00fcr die Ansiedlung von Unternehmensprojekten im Sinne von Artikel 12 BRP insgesamt eher wenig geeignet sind. Im Rahmen der Evaluation der NRP soll deshalb in enger Zusammenarbeit mit den Kantonen die Zweckm\u00e4ssigkeit des bestehenden Perimeters \u00fcberpr\u00fcft werden.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nGrafik 1: \u00abAbgrenzungsmodell des EVD\u00bb&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nGrafik 2: \u00abAnwendungsgebiete gem\u00e4ss EVD-Verordnung vom November 2007\u00bb&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nTabelle 1: \u00abIndikator zur Regionalentwicklung\u00bb&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nTabelle 2: \u00abAnzahl Steuererleichterungsentscheide der Jahre 2002\u20132011\u00bb&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nKasten 1: Verordnung des Bundesrates&#13;<\/p>\n<h3>Verordnung des Bundesrates<\/h3>\n<p>&#13;<br \/>\nArtikel 2&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nEin Anwendungsgebiet besteht aus mehreren Gemeinden, die aneinander grenzen, in Bezug auf die Wirtschaftsstruktur und den Arbeitsmarkt miteinander verbunden sind und in denen folgende Kriterien erf\u00fcllt sind:a) Es besteht ein besonderer Strukturanpassungsbedarf, namentlich weil die Bev\u00f6lkerungsentwicklung unter dem Landesmittel, das Einkommensniveau deutlich darunter und der Anteil industrieller T\u00e4tigkeit deutlich dar\u00fcber liegen;b) die durchschnittliche Arbeitslosigkeit liegt deutlich \u00fcber dem Landesmittel; c) die Besch\u00e4ftigtenzahlen haben sich im Vergleich zum Landesmittel deutlich ung\u00fcnstiger entwickelt; oder es liegen starke Anzeichen daf\u00fcr vor, dass die Voraussetzungen nach den Buchstaben b und c innert kurzer Zeit erf\u00fcllt sein werden, namentlich dass die Entwicklungsaussichten in den wichtigsten Wirtschaftszweigen und den gr\u00f6ssten Unternehmen ung\u00fcnstig sind.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nArtikel 3 Absatz 2&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nGebiete, deren Volkseinkommen deutlich \u00fcber dem Landesmittel liegt oder die aufgrund ihrer hohen Zentralit\u00e4t ein besonderes Entwicklungspotenzial aufweisen, k\u00f6nnen vom <a href=\"http:\/\/www.evd.admin.ch\/\">EVD<\/a> nicht als Anwendungsgebiete festgelegt werden.<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In Anwendung der gesetzlichen Vorschriften erstattete das Eidgen\u00f6ssische Volkswirtschaftsdepartement (EVD) dem Bundesrat zum ersten Mal im 2011 einen Bericht \u00fcber die Festlegung der Anwendungsgebiete f\u00fcr Steuererleichterungen (Bericht des EVD&#13; Vgl. Steuererleichterungen im Rahmen des Bundesgesetzes \u00fcber Regionalpolitik: Abgrenzung der Anwendungsgebiete. Bericht des EVD, Dezember 2011. Siehe: http:\/\/www.kmu.admin.ch, KMU-Themen, Finanzen, Staatliche Unterst\u00fctzung bei der Finanzierung, Steuererleichterungen [&hellip;]<\/p>","protected":false},"author":3637,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"_acf_changed":false,"om_disable_all_campaigns":false,"ep_exclude_from_search":false,"footnotes":""},"post__type":[66],"post_opinion":[],"post_serie":[],"post_content_category":[154],"post_content_subject":[230],"acf":{"seco_author":3637,"seco_co_author":[3778,0],"author_override":"","seco_author_post_ocupation_year":"","seco_author_post_occupation_de":"Stv. 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