{"id":119679,"date":"2012-06-01T12:00:00","date_gmt":"2012-06-01T12:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/2012\/06\/gaillard-4\/"},"modified":"2023-08-23T23:27:33","modified_gmt":"2023-08-23T21:27:33","slug":"gaillard-3","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/2012\/06\/gaillard-3\/","title":{"rendered":"Zehn Jahre Personenfreiz\u00fcgigkeit mit der EU: Hohe Attraktivit\u00e4t des Schweizer Arbeitsmarktes"},"content":{"rendered":"<p>Das EU-Personenfreiz\u00fcgigkeitsabkommen ist mittlerweile zehn Jahre in Kraft. Knapp 370&nbsp;000 Personen sind seither aus den EU\/Efta-Staaten netto in die Schweiz zugewandert. Das Arbeitskr\u00e4ftepotenzial hat sich mit der \u00d6ffnung gegen\u00fcber den EU\/Efta-Staaten erheblich erweitert. Bisher hat sich der Schweizer Arbeitsmarkt als ausgesprochen aufnahmef\u00e4hig erwiesen. Negative Auswirkungen auf die ans\u00e4ssige Erwerbsbev\u00f6lkerung blieben relativ eng begrenzt. Damit die Ergebnisse auf dem Arbeitsmarkt gut bleiben, sollen die flankierenden Massnahmen weiter optimiert und die bestehenden St\u00e4rken der Schweizer Arbeitsmarkt- und Bildungspolitik gest\u00e4rkt werden.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nDie folgende Bilanz zu den Arbeitsmarktauswirkungen des Freiz\u00fcgigkeitsabkommens (FZA) basiert auf dem 8. Bericht des Observatoriums zum FZA Schweiz-EU. Der Bericht geht j\u00e4hrlich der Frage nach, wie sich das Abkommen auf die Zuwanderung ausgewirkt und wie diese die Ergebnisse im Schweizer Arbeitsmarkt beeinflusst hat.&#13;<\/p>\n<h2>Starke Zuwanderung aus dem EU\/Efta-Raum<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nIn den 1990er-Jahren lag der Wanderungssaldo von EU\/Efta-Staatsangeh\u00f6rigen fast bei null. In mehreren Jahren war er sogar negativ; d.h. es wanderten mehr Personen aus als ein. Aus Drittstaaten wanderten damals j\u00e4hrlich rund 26&nbsp;000 Personen netto in die Schweiz ein. Die Schweizer Volkswirtschaft durchlief eine lange Phase der Stagnation, und die Arbeitslosenquote lag f\u00fcr Schweizer Verh\u00e4ltnisse auf hohem Niveau. Die Nachfrage der Unternehmen nach ausl\u00e4ndischen Arbeitskr\u00e4ften war entsprechend klein. Saisonarbeitskr\u00e4fte wurden damals oft ausserhalb der EU rekrutiert.In den 1990er-Jahren wurde die Schweizer Ausl\u00e4nderpolitik grundlegend neu ausgerichtet. Die Rekrutierung von Arbeitskr\u00e4ften in Nicht-EU\/Efta-Staaten wurde auf hoch qualifizierte und spezialisierte Arbeitskr\u00e4fte beschr\u00e4nkt und das Saisonnierstatut abgeschafft. Gegen\u00fcber den EU\/Efta Staaten wurde dagegen ab 2002 schrittweise die Personenfreiz\u00fcgigkeit eingef\u00fchrt. Als Folge dieser beiden Ver\u00e4nderungen gewann die Zuwanderung von Arbeitskr\u00e4ften aus dem EU\/Efta-Raum gegen\u00fcber jener aus Drittstaaten stark an Bedeutung (vgl. <i>&#13;<br \/>\n<\/i>).&#13;<\/p>\n<h2>Bedeutung der Zuwanderung f\u00fcr das Bev\u00f6lkerungswachstum<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nSeit 2002 wanderten knapp 370&nbsp;000 Personen aus dem EU\/Efta-Raum in die Schweiz ein. Fast die H\u00e4lfte davon (47%) kam aus Deutschland; 20% stammten aus Portugal, 11% aus Frankreich und 5% aus Grossbritannien. Aus den zehn neuen EU-Mitgliedstaaten Osteuropas stammten insgesamt knapp 10% der Zuwanderer.Weil die Zuwanderung aus Drittstaaten nach Inkrafttreten des FZA konstant hoch blieb, implizierte die neue Zuwanderung aus den EU\/Efta-Staaten auch ein insgesamt deutlich st\u00e4rkeres Bev\u00f6lkerungswachstum. In den zehn Jahren vor Inkrafttreten der bilateralen Abkommen trugen die Zuwanderung aus Drittstaaten und das nat\u00fcrliche Bev\u00f6lkerungswachstum pro Jahr je rund 0,3 Prozentpunkte zum Wachstum der st\u00e4ndigen Wohnbev\u00f6lkerung in der Schweiz bei. In den letzten zehn Jahren halbierte sich der Beitrag des nat\u00fcrlichen Bev\u00f6lkerungswachstums auf 0,14 Prozentpunkte, w\u00e4hrend sich jener der Zuwanderung auf knapp 0,8 Prozentpunkte mehr als verdoppelte. Rund 0,5 Prozentpunkte davon waren auf die Zuwanderung aus dem EU\/Efta-Raum zur\u00fcckzuf\u00fchren.&#13;<\/p>\n<h2>Reaktion der Migration auf die Konjunktur<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nDie Zuwanderung aus dem EU\/Efta-Raum reagierte jeweils deutlich auf die konjunkturelle Situation in der Schweiz. Allerdings wurden diese Bewegungen in den letzten Jahren teilweise durch einen wachsenden Trend der Zuwanderung \u00fcberlagert. Sowohl 2003\/04 als auch in der Rezession 2009 verringerte sich der Wanderungssaldo sp\u00fcrbar. 2009 ging die Netto-Zuwanderung aus EU\/Efta-Staaten innerhalb eines Jahres um 32% zur\u00fcck. Weil 2010 der Aufschwung sehr rasch wieder einsetzte und die Bauwirtschaft eine anhaltend hohe Arbeitskr\u00e4ftenachfrage aufwies, stieg der Wanderungssaldo bis Mitte 2011 bereits wieder an. Die j\u00fcngste wirtschaftliche Abschw\u00e4chung gegen Ende 2011 schlug sich wieder in einer Verringerung des Wanderungssaldos nieder, was in den Jahresdaten von <i>&#13;<br \/>\n<\/i> allerdings noch nicht zu erkennen ist.&#13;<\/p>\n<h2>Starkes Besch\u00e4ftigungswachstum<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nDie \u00d6ffnung des Schweizer Arbeitsmarktes gegen\u00fcber den EU\/Efta-Staaten hat der Schweizer Wirtschaft in den letzten Jahren ein \u00fcberdurchschnittlich starkes Wachstum erm\u00f6glicht. In den Phasen des Aufschwungs gerieten die Unternehmen dank erleichtertem Zugang zu Arbeitskr\u00e4ften aus dem EU-Raum weniger rasch in Personalengp\u00e4sse. F\u00fcr neue Unternehmen stieg die Attraktivit\u00e4t der Schweiz durch den leichten Zugang zum EU\/Efta-Arbeitsmarkt. Auch in Phasen mit schwacher Konjunktur und in der Krise 2009 wirkte sich die Zuwanderung stabilisierend auf die Schweizer Binnenkonjunktur aus und hatte damit auch einen positiven Effekt auf die Besch\u00e4ftigung. Vor allem der private Konsum und die Bauwirtschaft wurden durch die Zuwanderung in den letzten Jahren gest\u00fctzt. In den Jahren seit Inkrafttreten des FZA im Jahr 2002 konnten die Dauer- und Kurzaufenthalter und die \u00fcbrigen Ausl\u00e4nder (+168 000; +5,5% p.a.) sowie die Grenzg\u00e4nger (+84 000; +4,8% p.a.) ihr Besch\u00e4ftigungsniveau besonders deutlich steigern. Aber auch Schweizer und niedergelassene Ausl\u00e4nder konnten ihre Erwerbst\u00e4tigkeit in den letzten zehn Jahren deutlich ausdehnen (+256 000; +0,7% p.a.). Nicht nur die zugewanderte, sondern auch die ans\u00e4ssige Bev\u00f6lkerung profitierten also von der positiven Besch\u00e4ftigungsentwicklung.&#13;<\/p>\n<h2>Erwerbst\u00e4tigenquote bei Drittstaatsangeh\u00f6rigen bleibt zur\u00fcck<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nUm das Wachstum der Erwerbst\u00e4tigkeit bewerten zu k\u00f6nnen, ist es ins Verh\u00e4ltnis zum entsprechenden Bev\u00f6lkerungswachstum zu setzen. Ab 2003 l\u00e4sst sich die so genannte Erwerbst\u00e4tigenquote f\u00fcr verschiedene Nationalit\u00e4tengruppen mit der Schweizerischen Arbeitskr\u00e4fteerhebung (Sake) ermitteln. Dabei zeigt sich, dass im Zeitraum 2003\u20132011 sowohl EU27\/Efta-Staatsangeh\u00f6rige wie auch Schweizerinnen und Schweizer im Alter von 25\u201364 Jahren&#13;<br \/>\nDie Erwerbsbeteiligung von 15- bis 24-j\u00e4hrigen Personen ist neben der Arbeitsmarktsituation stark vom Ausbildungsverhalten gepr\u00e4gt, weshalb diese Alterskategorie hier ausgeschlossen bleibt. ihre Erwerbst\u00e4tigenquote erh\u00f6hen konnten. Bei ersteren stieg sie von 80,2% auf 84,6% um mehr als 4 Prozentpunkte, bei Schweizerinnen und Schweizern von 82,5% auf 84,6% um deren 2. Keine entsprechenden Fortschritte in der Erwerbst\u00e4tigkeit vermochten Drittstaatsangeh\u00f6rige zu verzeichnen. Ihre Erwerbst\u00e4tigenquote sank sogar um fast 1 Prozentpunkt von 68,4% im Jahr 2003 auf 67,5% im Jahr 2011. Dass Drittstaatenangeh\u00f6rige ihre Erwerbst\u00e4tigenquote insgesamt \u00fcber die letzten Jahre nicht zu steigern vermochten, zeigt, dass ein erheblicher Teil von ihnen vom Strukturwandel, welcher eine grosse Nachfrage nach qualifizierten Arbeitskr\u00e4ften entfaltet, weniger stark profitieren konnten als Personen aus der EU und aus der Schweiz. 61% der erwerbst\u00e4tigen Ausl\u00e4nder aus Drittstaaten stammten im 2. Quartal 2011 aus den Staaten des Westbalkans oder aus der T\u00fcrkei. Mehrheitlich kamen diese als Saisonniers, \u00fcber das Asylwesen oder sp\u00e4ter im Rahmen des Familiennachzugs in die Schweiz.&#13;<\/p>\n<h2>Zuwanderung in stark nachgefragten Berufsgruppen<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nEU\/Efta-Staatsangeh\u00f6rige konnten in der Erwerbst\u00e4tigkeit seit 2003 vor allem bei jenen Berufsgruppen stark zulegen, in denen auch Schweizer und zum Teil Drittstaatsangeh\u00f6rige Besch\u00e4ftigungsgewinne erzielten, und die insgesamt \u00fcberdurchschnittlich wuchsen (vgl. <i>&#13;<br \/>\n<\/i>). Von der Zunahme seit 2003 um 260&nbsp;000 Erwerbst\u00e4tige aus dem EU\/Efta-Raum (inkl. Grenzg\u00e4nger) entfielen 64% auf F\u00fchrungskr\u00e4fte, akademische Berufe sowie Techniker und gleichrangigen Berufe. Weitere 14% des Zuwachses entfielen auf Dienstleistungs- und Verkaufsberufe und 12% auf Hilfsarbeitskr\u00e4fte, wobei beide Gruppen ebenfalls \u00fcberdurchschnittlich wuchsen.Die Zuwanderung aus den EU\/Efta-Staaten der letzten Jahre war sehr eng an den Bed\u00fcrfnissen der Wirtschaft orientiert. Die drei h\u00f6chsten Berufsgruppen verzeichneten n\u00e4mlich nicht nur ein starkes Erwerbst\u00e4tigenwachstum, sondern auch eine unterdurchschnittliche Erwerbslosenquote. Die Zuwanderung war hier offensichtlich eine willkommene Erg\u00e4nzung zum ans\u00e4ssigen, ebenfalls bereits wachsenden Arbeitsangebot. Weniger deutlich ist dies der Fall bei Dienstleistungs- und Verkaufsberufen sowie bei Hilfsarbeitskr\u00e4ften. Beide Gruppen verzeichneten zwar ein starkes Wachstum der Erwerbst\u00e4tigkeit, aber gleichzeitig eine \u00fcberdurchschnittliche Erwerbslosenquote.&#13;<\/p>\n<h2>Auswirkungen auf die Arbeitslosigkeit<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nDie Frage, ob und wie das FZA die Arbeitslosigkeit in der Schweiz beeinflusst hat, l\u00e4sst sich bis heute nicht ganz schl\u00fcssig beantworten. Verschiedene Beobachtungen und Analysen deuten tendenziell auf eine Erh\u00f6hung der Arbeitslosigkeit hin. So kommt etwa <i>Stalder (2010)<\/i> anhand einer Simulation mit einem Makromodell zum Schluss, dass die Arbeitslosenquote in der Boomphase 2005\u20132008 ohne FZA um 0,5\u20130,7 Prozentpunkt tiefer gesunken w\u00e4re. Dies wurde durch die leichtere Verf\u00fcgbarkeit ausl\u00e4ndischer Arbeitskr\u00e4fte mit dem FZA verhindert. Regionale Analysen deuten darauf hin, dass einzelne Grenzregionen nach Inkrafttreten des FZA relativ zu anderen Regionen einen Anstieg der Arbeitslosigkeit zu verzeichnen hatten. Dieses Ergebnis wird auch im diesj\u00e4hrigen Bericht des Observatoriums best\u00e4tigt. Des Weiteren ist in Saisonbranchen mit einer Erh\u00f6hung der Arbeitslosenzahlen zu rechnen, weil Arbeitskr\u00e4fte aus den EU\/Efta-Staaten in der Zwischensaison Anspruch auf Arbeitslosenentsch\u00e4digung in der Schweiz haben und ein \u00abExport\u00bb dieser Arbeitslosigkeit nicht mehr m\u00f6glich ist.Gegen einen bedeutenden negativen Effekt des FZA auf die Arbeitslosigkeit spricht andererseits die Tatsache, dass diese \u00fcber die letzten 20 Jahre vergleichsweise stabil blieb. Im internationalen Vergleich geh\u00f6rt die Schweiz seit Jahrzehnten unver\u00e4ndert zu den L\u00e4ndern mit einer sehr tiefen Erwerbslosenquote. Die Arbeitslosenquoten von Ausl\u00e4ndern aus dem EU\/Efta-Raum wie auch aus Drittstaaten haben sich in den letzten zehn Jahren zudem den tiefen Werten von Schweizerinnen und Schweizern etwas angen\u00e4hert. Dies d\u00fcrfte auch Ausdruck der besseren Arbeitsmarktintegration j\u00fcngerer Einwandergenerationen sein (vgl. <i>&#13;<br \/>\n<\/i>). \u00dcber alles gesehen spricht die Entwicklung von Besch\u00e4ftigung und Arbeitslosigkeit eher gegen bedeutende Verdr\u00e4ngungseffekte. Da sich dieser Befund bislang v.a. auf Indikatoren st\u00fctzt, soll der Frage in den kommenden Monaten in einer wissenschaftlichen Studie noch systematischer nachgegangen werden.&#13;<\/p>\n<h2>Auswirkungen auf die Lohnentwicklung<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nIm Durchschnitt der letzten zehn Jahre stiegen die L\u00f6hne in der Schweiz real um 0,6% pro Jahr. In den zehn Jahren vor Inkrafttreten des FZA waren es lediglich 0,2% pro Jahr. Da die Lohnentwicklung von vielen Faktoren abh\u00e4ngt, lassen sich aus dieser einfachen Beobachtung noch keine R\u00fcckschl\u00fcsse \u00fcber die Wirkung des FZA auf die L\u00f6hne ziehen.Die Wirkung des FZA bzw. der Zuwanderung auf die Lohnentwicklung wurde in verschiedenen Studien empirisch analysiert. In der Regel kommen diese zum Schluss, dass eine erh\u00f6hte Zuwanderung die Reallohnentwicklung d\u00e4mpft, weil Fachkr\u00e4fte besser verf\u00fcgbar sind und kostspielige Engp\u00e4sse bei den Unternehmen vermieden werden. So kommt etwa <i>Stalder (2010)<\/i> zum Ergebnis, dass das Reallohnwachstum zwischen 2002 und 2008 wegen dem FZA um rund 0,25% pro Jahr gebremst wurde. Auch <i>Gerfin und Kaiser (2010)<\/i> finden auf der Grundlage von Daten der Sake lohnd\u00e4mpfende Effekte, die sich allerdings auf fr\u00fcher zugewanderte Ausl\u00e4nder mit hohen Qualifikationsniveaus fokussieren. Zu einem \u00e4hnlichen Befund kommt <i>Favre (2011)<\/i> mit einer anderen Methode auf der Basis der Lohnstrukturerhebungen von 1994-2008. W\u00e4hrend er negative Lohneffekte in Berufsgruppen mit hohen Anforderungen findet, blieben solche bei tieferen Qualifikationen aus.Aus theoretischer Sicht k\u00f6nnte sich ein positiver Lohneffekt mittel- und langfristig dann ergeben, wenn sich dank dem erleichterten Zugang zu Fachkr\u00e4ften Produktivit\u00e4tsvorteile f\u00fcr die Schweizer Unternehmen ergeben, von denen auch die Arbeitnehmenden profitieren. \u00dcber die Wirkung des FZA auf die Produktivit\u00e4t der Unternehmen gibt es bislang keine empirischen Arbeiten. <i>Stalder (2010)<\/i> findet bisher auf der makro\u00f6konomischen Ebene keine Evidenz f\u00fcr eine gestiegene Arbeitsproduktivit\u00e4t. Wie das FZA auf die Produktivit\u00e4t der Unternehmen und der Volkswirtschaft insgesamt gewirkt hat, soll deshalb in den kommenden Monaten noch genauer untersucht werden.&#13;<\/p>\n<h2>L\u00f6hne von neu eingestellten Arbeitnehmenden<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\n<i>Henneberger und Ziegler (2011)<\/i> haben sich mit der Wirkung des FZA auf die L\u00f6hne von neu eingestellten Personen befasst. Der Ansatz ist interessant; tats\u00e4chlich erscheint es plausibel, dass sich Lohndruck durch Zuwanderer zuerst bei neu eingestellten Personen manifestiert, welche direkt in Konkurrenz mit den neuen Zuwanderern um eine Stelle stehen. Ein wichtiges Ergebnis der Studie ist, dass neu eingestellte Ausl\u00e4nder in den Jahren 2004\u20132008 in einigen Branchen auff\u00e4llige Lohnabschl\u00e4ge verzeichneten, welche sich mit \u00fcblichen lohnrelevanten Faktoren nicht erkl\u00e4ren lassen. Diese Ergebnisse sind zwar kein Beleg f\u00fcr Lohnverst\u00f6sse im Sinne der flankierenden Massnahmen; sie geben aber Hinweise, in welchen Bereichen auf Grund der Zuwanderung am ehesten ein gewisser Lohndruck entstanden sein k\u00f6nnte. Um weitere Hinweise zu gewinnen, hat das Seco die Universit\u00e4t Genf beauftragt, die Wirkung der Zuwanderung auf die Einstiegsl\u00f6hne unter Einbezug der aktuellsten Daten der Lohnstrukturerhebung 2010 vertieft und mit verschiedenen Methoden zu untersuchen.&#13;<\/p>\n<h2>Insgesamt ausgewogene Lohnentwicklung<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nGenerell gesehen erwies sich die Lohnentwicklung und -verteilung in der Schweiz in den letzten Jahren \u00fcber weite Strecken als relativ ausgewogen und \u00fcber die Zeit erstaunlich stabil. Zwischen 2002 und 2010 wuchs der Medianlohn von einfachen und repetitiven bis zu anspruchsvollen und sehr selbst\u00e4ndigen T\u00e4tigkeiten um 0,9% bis 1,0% pro Jahr. Lediglich in der Kategorie der h\u00f6chst anspruchsvollen T\u00e4tigkeiten \u2013 sie umfasst knapp 10% aller Arbeitnehmenden \u2013 hob sich die Lohnentwicklung mit einem Plus von 1,5% pro Jahr ab (vgl. <i>&#13;<br \/>\n<\/i>). Interessant ist im Zusammenhang mit dem FZA besonders die Tatsache, dass sich die Entwicklung der tieferen L\u00f6hne nicht von den mittleren Lohnentwicklung abgekoppelt hat. Dies zu verhindern, ist ja ein wichtiges Ziel der flankierenden Massnahmen (vgl. <i><\/i>&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\n<b>Kasten 2<\/b>&#13;<\/p>\n<h3>Die flankierenden Massnahmen<\/h3>\n<p>&#13;<br \/>\n<i>Im Zuge der schrittweisen Einf\u00fchrung des freien Personenverkehrs mit der EU wurden am 1. Juni 2004 arbeitsmarktliche Massnahmen in Kraft gesetzt. Sie sch\u00fctzen sowohl Schweizer Erwerbst\u00e4tige als auch vom Ausland in die Schweiz entsandte Arbeitnehmende vor der Unterschreitung der in der Schweiz geltenden Lohn- und Arbeitsbedingungen. Die flankierenden Massnahmen umfassen insbesondere folgende Regelungen:\u2212 Das Entsendegesetz verpflichtet ausl\u00e4ndische Arbeitgeber, welche Arbeitnehmende im Rahmen einer grenz\u00fcberschreitenden Dienstleistungserbringung in die Schweiz entsenden, zur Einhaltung von minimalen Lohn- und Arbeitsbedingungen gem\u00e4ss den entsprechenden schweizerischen Vorschriften.\u2212 Bei wiederholter missbr\u00e4uchlicher Lohnunterbietung k\u00f6nnen Bestimmungen eines Gesamtarbeitsvertrages (GAV), welche Mindestl\u00f6hne, Arbeitszeiten und parit\u00e4tischen Vollzug betreffen, leichter allgemeinverbindlich erkl\u00e4rt werden. \u2212 In Branchen, in denen es keine GAV gibt, k\u00f6nnen bei wiederholter missbr\u00e4uchlicher Lohnunterbietung Normalarbeitsvertr\u00e4ge (NAV) mit zwingenden Mindestl\u00f6hnen erlassen werden. In Branchen ohne einen allgemeinverbindlich erkl\u00e4rten GAV \u00fcberwachen die tripartiten Kommissionen den Arbeitsmarkt. In Branchen mit allgemeinverbindlich erkl\u00e4rten GAV wachen die parit\u00e4tischen Kommissionen \u00fcber deren Einhaltung. Wirksamkeit und Vollzug der flankierenden Massnahmen wurden seit ihrer Einf\u00fchrung mehrmals verst\u00e4rkt und optimiert. 2011 kontrollierten die kantonalen tripartiten Kommissionen die Lohn- und Arbeitsbedingungen bei rund 7000 Entsendebetrieben und bei \u00fcber 7200 Schweizer Arbeitgebern. Die parit\u00e4tischen Kommissionen pr\u00fcften die Einhaltung der allgemeinverbindlich erkl\u00e4rten GAV bei 7500 Entsendebetrieben und 11&nbsp;000 Schweizer Unternehmungen. Zus\u00e4tzlich wurde bei knapp 5600 meldepflichtigen Selbst\u00e4ndigerwerbenden der Status der Selbst\u00e4ndigkeit \u00fcberpr\u00fcft. Gesamthaft wurden im Jahr 2011 die Lohn- und Arbeitsbedingungen bei \u00fcber 140&nbsp;000 Personen kontrolliert. Die tripartiten Kommissionen fanden bei ihren Kontrollen in 14% der Entsendebetriebe und in 9% der Schweizer Betriebe Hinweise auf m\u00f6gliche Lohnunterbietungen. Die partit\u00e4tischen Kommissionen meldeten bei 35% der Entsendebetriebe und bei 26% der Schweizer Arbeitgebern Verst\u00f6sse gegen allgemeinverbindliche GAV-Mindestlohnbestimmungen. Erfahrungsgem\u00e4ss melden die parit\u00e4tischen Kommissionen mehr Verst\u00f6sse als die kantonalen tripartiten Kommissionen. Rund ein Drittel dieser F\u00e4lle wird den Kantonen zur Sanktionierung weitergeleitet. \u00dcber die letzten Jahre wurde etwa die H\u00e4lfte der weitergeleiteten Lohnverst\u00f6sse durch die kantonalen Beh\u00f6rden rechtskr\u00e4ftig sanktioniert.Am 2. M\u00e4rz 2012 hat der Bundesrat das Bundesgesetz \u00fcber die Anpassung der flankierenden Massnahmen zur Personenfreiz\u00fcgigkeit verabschiedet. Mit den \u00c4nderungen sollen die M\u00f6glichkeiten zur Bek\u00e4mpfung der Scheinselbst\u00e4ndigkeit und zur Sanktionierung von Schweizer Arbeitgebern, die gegen Bestimmungen in einem Normalarbeitsvertrag verstossen, erweitert werden. Gleichzeitig sind das Staatssekretariat f\u00fcr Wirtschaft (Seco), die Sozialpartner und die Kantone laufend dabei, die Arbeitsabl\u00e4ufe im Vollzug zu verbessern.<\/i>&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\n).&#13;<\/p>\n<h2>Fazit und Ausblick<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nDie Personenfreiz\u00fcgigkeit hat die Entwicklung des Schweizer Arbeitsmarktes in den letzten zehn Jahren stark gepr\u00e4gt. Die Zuwanderung wurde zu einem wichtigen Motor der Wirtschafts- und Besch\u00e4ftigungsentwicklung. Der Schweizer Arbeitsmarkt hat sich dabei als sehr aufnahmef\u00e4hig erwiesen. Negative Auswirkungen auf die ans\u00e4ssige Erwerbsbev\u00f6lkerung blieben \u2013 nach allem, was wir bis heute wissen \u2013 eng begrenzt. Gleichzeitig zeigt die Erfahrung der letzten Jahre, dass gute Ergebnisse nicht selbstverst\u00e4ndlich sind und dass die Arbeitsmarktpolitik eine bedeutende Rolle zu spielen hat. Namentlich erw\u00e4hnt sei hier die wichtige Rolle der Gesamtarbeitsvertr\u00e4ge und der flankierenden Massnahmen f\u00fcr den Schutz der Arbeitsbedingungen der ans\u00e4ssigen Arbeitnehmenden. Ebenso bedeutsam sind aber auch die Bildungspolitik und das Zusammenspiel der verschiedenen Elemente der Arbeitsmarktpolitik, welche die Basis der seit vielen Jahrzehnten guten Arbeitsmarktergebnisse in der Schweiz bilden.Auch nach zehn Jahren mit Personenfreiz\u00fcgigkeit k\u00f6nnen nicht alle Fragen \u00fcber die Wirkung des FZA auf den Arbeitsmarkt befriedigend beantwortet werden. Um die bestehenden Wissensl\u00fccken weiter zu schliessen, wurden vertiefte Analysen initiiert, so etwa zur Wirkung der Personenfreiz\u00fcgigkeit auf die Einstiegsl\u00f6hne und auf die Produktivit\u00e4tsentwicklung sowie die Bedeutung von Verdr\u00e4ngungseffekten im Arbeitsmarkt.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\n&nbsp;&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\n&nbsp;&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\n&nbsp;&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\n&nbsp;&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\n<b>Kasten 1: Krise in Europa und Zuwanderung<\/b>&#13;<\/p>\n<h3>Krise in Europa und Zuwanderung<\/h3>\n<p>&#13;<br \/>\nDie Arbeitsmarktsituation ist zwischen den L\u00e4ndern Europas extrem unterschiedlich. W\u00e4hrend die Arbeitslosigkeit in Deutschland im Fr\u00fchjahr 2012 mit 5,7% den tiefsten Stand seit 20 Jahren erreicht hat, kletterte sie in Spanien auf beinahe 24%, in Griechenland auf 21% und in Portugal auf 15%. Verschiedene osteurop\u00e4ische Staaten verzeichneten zweistellige Arbeitslosenquoten; in Frankreich lag sie mit 10% und Italien mit 9,3% ebenfalls hoch. Angesichts dieser starken Ungleichgewichte innerhalb Europas stellt sich die Frage, inwieweit diese die Migrationsfl\u00fcsse beeinflussen. Bezogen auf die Zuwanderung in die Schweiz war in den letzten drei Jahren eine Verschiebung bei den Herkunftsstaaten festzustellen. Einerseits nahm die Bedeutung der osteurop\u00e4ischen L\u00e4nder an der Netto-Zuwanderung zu. Dies war mit der schrittweisen Einf\u00fchrung des FZA und der Erh\u00f6hung der Kontingente auch zu erwarten. Auf der anderen Seite stieg in den letzten drei Jahren auch die Netto-Zuwanderung aus Griechenland, Italien, Portugal und Spanien (Gips-Staaten) an. Im Durchschnitt der letzten zehn Jahre entfielen 21% des positiven Wanderungssaldos gegen\u00fcber der EU\/Efta auf Gips-Staaten, 2011 waren es 38%. Im Gegenzug hat die Zuwanderung aus Deutschland an Bedeutung eingeb\u00fcsst. Gegen\u00fcber 2008, als mit einer Netto-Zuwanderung von 29&nbsp;000 Personen ein H\u00f6chststand erreicht wurde, verringerte sich der Wanderungssaldo im Zuge der Rezession 2009 um rund die H\u00e4lfte und verharrte im Aufschwung 2010\/2011 auf dem Niveau von rund 15&nbsp;000 pro Jahr. 2011 machten deutsche Staatsangeh\u00f6rige damit 28% der Netto-Zuwanderung aus der EU\/Efta in die Schweiz aus, gegen\u00fcber 47% im Jahr 2008.Die beobachteten Verschiebungen in den Herkunftsregionen d\u00fcrften einerseits mit den stark divergierenden wirtschaftlichen Entwicklungen innerhalb Europas zu erkl\u00e4ren sein. So d\u00fcrften mehr Personen aus Krisenl\u00e4ndern im europ\u00e4ischen Ausland auf Stellensuche gehen. Umgekehrt d\u00fcrfte die schw\u00e4chere Zuwanderung aus Deutschland auch eine Folge der dortigen guten Arbeitsmarktlage sein. Andererseits erkl\u00e4rt sich die Verschiebung der Herkunftsregionen zum Teil auch damit, dass die Gips-Staaten f\u00fcr die Schweiz traditionelle Rekrutierungsgebiete f\u00fcr die Bauwirtschaft sind, welche in der Schweiz von der Rezession 2009 verschont blieb und bis heute sehr gut l\u00e4uft. Von der Zunahme der Zuwanderung aus diesen vier L\u00e4ndern zwischen 2008 und 2011 entfielen 57% auf Erwerbst\u00e4tige in Bauberufen. Auch die Zuwanderung von Bauarbeitern aus EU8-Staaten nahm zu, allerdings auf deutlich tieferem Niveau. Von der Zunahme der Einwanderung seit 2008 aus den EU8-Staaten entfielen 18% auf das Baugewerbe. Auch f\u00fcr gastgewerbliche und hauswirtschaftliche Berufe werden h\u00e4ufig Personen aus den Gips- und EU8-Staaten rekrutiert. Im Gegensatz zum Baugewerbe stiegen die Einwanderungszahlen im Aufschwung 2010\/11 in dieser Berufsgruppe nicht wieder an, was sich mit der schwachen Besch\u00e4ftigungsentwicklung in diesem Bereich erkl\u00e4rt. EU8-Staatsangeh\u00f6rige konnten allerdings ihren Anteil an der Zuwanderung \u2013 auf Kosten von Personen aus anderen EU\/Efta-Staaten \u2013 in den letzten beiden Jahren etwas ausbauen.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\n<b>Kasten 2: Die flankierenden Massnahmen<\/b>&#13;<\/p>\n<h3>Die flankierenden Massnahmen<\/h3>\n<p>&#13;<br \/>\nIm Zuge der schrittweisen Einf\u00fchrung des freien Personenverkehrs mit der EU wurden am 1. Juni 2004 arbeitsmarktliche Massnahmen in Kraft gesetzt. Sie sch\u00fctzen sowohl Schweizer Erwerbst\u00e4tige als auch vom Ausland in die Schweiz entsandte Arbeitnehmende vor der Unterschreitung der in der Schweiz geltenden Lohn- und Arbeitsbedingungen. Die flankierenden Massnahmen umfassen insbesondere folgende Regelungen:\u2212 Das Entsendegesetz verpflichtet ausl\u00e4ndische Arbeitgeber, welche Arbeitnehmende im Rahmen einer grenz\u00fcberschreitenden Dienstleistungserbringung in die Schweiz entsenden, zur Einhaltung von minimalen Lohn- und Arbeitsbedingungen gem\u00e4ss den entsprechenden schweizerischen Vorschriften.\u2212 Bei wiederholter missbr\u00e4uchlicher Lohnunterbietung k\u00f6nnen Bestimmungen eines Gesamtarbeitsvertrages (GAV), welche Mindestl\u00f6hne, Arbeitszeiten und parit\u00e4tischen Vollzug betreffen, leichter allgemeinverbindlich erkl\u00e4rt werden. \u2212 In Branchen, in denen es keine GAV gibt, k\u00f6nnen bei wiederholter missbr\u00e4uchlicher Lohnunterbietung Normalarbeitsvertr\u00e4ge (NAV) mit zwingenden Mindestl\u00f6hnen erlassen werden. In Branchen ohne einen allgemeinverbindlich erkl\u00e4rten GAV \u00fcberwachen die tripartiten Kommissionen den Arbeitsmarkt. In Branchen mit allgemeinverbindlich erkl\u00e4rten GAV wachen die parit\u00e4tischen Kommissionen \u00fcber deren Einhaltung. Wirksamkeit und Vollzug der flankierenden Massnahmen wurden seit ihrer Einf\u00fchrung mehrmals verst\u00e4rkt und optimiert. 2011 kontrollierten die kantonalen tripartiten Kommissionen die Lohn- und Arbeitsbedingungen bei rund 7000 Entsendebetrieben und bei \u00fcber 7200 Schweizer Arbeitgebern. Die parit\u00e4tischen Kommissionen pr\u00fcften die Einhaltung der allgemeinverbindlich erkl\u00e4rten GAV bei 7500 Entsendebetrieben und 11&nbsp;000 Schweizer Unternehmungen. Zus\u00e4tzlich wurde bei knapp 5600 meldepflichtigen Selbst\u00e4ndigerwerbenden der Status der Selbst\u00e4ndigkeit \u00fcberpr\u00fcft. Gesamthaft wurden im Jahr 2011 die Lohn- und Arbeitsbedingungen bei \u00fcber 140&nbsp;000 Personen kontrolliert. Die tripartiten Kommissionen fanden bei ihren Kontrollen in 14% der Entsendebetriebe und in 9% der Schweizer Betriebe Hinweise auf m\u00f6gliche Lohnunterbietungen. Die partit\u00e4tischen Kommissionen meldeten bei 35% der Entsendebetriebe und bei 26% der Schweizer Arbeitgebern Verst\u00f6sse gegen allgemeinverbindliche GAV-Mindestlohnbestimmungen. Erfahrungsgem\u00e4ss melden die parit\u00e4tischen Kommissionen mehr Verst\u00f6sse als die kantonalen tripartiten Kommissionen. Rund ein Drittel dieser F\u00e4lle wird den Kantonen zur Sanktionierung weitergeleitet. \u00dcber die letzten Jahre wurde etwa die H\u00e4lfte der weitergeleiteten Lohnverst\u00f6sse durch die kantonalen Beh\u00f6rden rechtskr\u00e4ftig sanktioniert.Am 2. M\u00e4rz 2012 hat der Bundesrat das Bundesgesetz \u00fcber die Anpassung der flankierenden Massnahmen zur Personenfreiz\u00fcgigkeit verabschiedet. Mit den \u00c4nderungen sollen die M\u00f6glichkeiten zur Bek\u00e4mpfung der Scheinselbst\u00e4ndigkeit und zur Sanktionierung von Schweizer Arbeitgebern, die gegen Bestimmungen in einem Normalarbeitsvertrag verstossen, erweitert werden. Gleichzeitig sind das Staatssekretariat f\u00fcr Wirtschaft (Seco), die Sozialpartner und die Kantone laufend dabei, die Arbeitsabl\u00e4ufe im Vollzug zu verbessern.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\n<b>Kasten 3: Literatur<\/b>&#13;<\/p>\n<h3>Literatur<\/h3>\n<p>&#13;<br \/>\n\u2212 Favre, Sandro (2011): The Impact of Immigration on the Wage Distribution in Switzerland, NRN: The Austrian Center for Labor Economics and the Analysis of the Welfare State, Working Paper 1108, August 2011. \u2212 Gerfin, Michael und Boris Kaiser (2010): The Effects of Immigration on Wages: An Application of the Structural Skill-Cell Approach, in: Schweizerische Zeitschrift f\u00fcr Volkswirtschaft und Statistik, Bd. 146, Nr. 4, S. 709\u2013739.\u2212 Henneberger, Fred und Alexandre Ziegler (2011): Evaluation der Wirksamkeit der flankierenden Massnahmen zur Personenfreiz\u00fcgigkeit \u2013 Teil 2: \u00dcberpr\u00fcfung von Lohndruck aufgrund der Personenfreiz\u00fcgigkeit, FAA Diskussionspapier 125, Universit\u00e4t St. Gallen.\u2212 Stalder, Peter (2010): Free Migration Between the EU and Switzerland: Impacts on the Swiss Economy and Implications for Monetary Policy, in: Schweizerische Zeitschrift f\u00fcr Volkswirtschaft und Statistik, Bd. 146 (4), S. 821\u2013874.<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Das EU-Personenfreiz\u00fcgigkeitsabkommen ist mittlerweile zehn Jahre in Kraft. 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