{"id":119724,"date":"2012-06-01T12:00:00","date_gmt":"2012-06-01T12:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/2012\/06\/scheidegger-6\/"},"modified":"2023-08-23T23:27:42","modified_gmt":"2023-08-23T21:27:42","slug":"scheidegger-5","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/2012\/06\/scheidegger-5\/","title":{"rendered":"Das Konzept der Public Corporate Governance im Kanton Aargau"},"content":{"rendered":"<p>Der Kanton Aargau war mit dem Beschluss der Richtlinien zur Public Corporate Governance (PCG-Richtlinien) vom 7. M\u00e4rz 2007 durch den Regierungsrat einer der ersten Kantone, der sich systematisch und konzeptionell mit der Thematik der Steuerung von \u00f6ffentlichen Beteiligungen auseinandersetzte. Unterdessen hat sich das System inhaltlich und methodisch etabliert. Fragestellungen zur Steuerung \u00f6ffentlicher Unternehmen sind zu einem wichtigen und allt\u00e4glichen Diskussionspunkt geworden.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\n<img fetchpriority=\"high\" decoding=\"async\" class=\"article_rect\" src=\"\/dynBase\/images\/article_rect\/201206_10_Scheidegger_01.eps.jpg\" alt=\"\" width=\"370\" height=\"294\" \/>&#13;<\/p>\n<h2>Aufbau der Public Corporate Governance<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nHintergrund f\u00fcr den Aufbau der Public Corporate Governance im Kanton Aargau waren Gesetzesrevisionen zur Kantonalbank und zur Geb\u00e4udeversicherung sowie parlamentarische Vorst\u00f6sse, welche auf Grundlage konkreter Erfahrungen verschiedene Aspekte der Steuerung \u00f6ffentlicher Unternehmen zur Diskussion stellten. Massgeblich war auch die Erkenntnis, dass das historisch gewachsene Beteiligungsportfolio im Sinne einer besseren Effektivit\u00e4t bei der Erf\u00fcllung ausgelagerter \u00f6ffentlicher Aufgaben einer strategischen Analyse sowie einer kantonsweit einheitlichen Betreuung bedurfte. Nicht zuletzt waren auch die entsprechenden \u00dcberlegungen auf Bundesebene hilfreich, wobei zur sinnvollen Ausgestaltung der Public Corporate Governance auf Kantonsebene die kantonalen Rahmenbedingungen und Ressourcen massgeblich sind. Im Rahmen dieser \u00dcberlegungen wurde die Aufgabe der zentralen Betreuung der Beteiligungen der Abteilung Finanzen \u00fcbertragen, die heutigen PCG-Richtlinien wurden geschaffen und alle Beteiligungen auf ihren Nutzen f\u00fcr die Erf\u00fcllung der gesetzlichen Aufgaben hin \u00fcberpr\u00fcft, bereinigt und mit Eigent\u00fcmerstrategien versehen.&#13;<\/p>\n<h2>Die PCG-Richtlinien als Steuerungssystem<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nDie PCG-Richtlinien des Kantons Aargau regeln das Verh\u00e4ltnis zwischen dem Kanton und seinen Beteiligungen (siehe <i>Kasten 1<\/i>&#13;<\/p>\n<h3>Die 34 Beteiligungen im Kanton Aargau<\/h3>\n<p>&#13;<br \/>\nDie PCG-Richtlinien des Kantons Aargau definieren eine Beteiligung wie folgt: \u00abUnter Beteiligung wird eine Institution in der Rechtsform der selbstst\u00e4ndigen \u00f6ffentlich-rechtlichen Anstalt oder einer Gesellschaftsform des Obligationenrechts verstanden, an welcher der Kanton als Tr\u00e4ger beteiligt ist und die in sachlicher Dezentralisation kantonale Aufgaben erf\u00fcllt.\u00bb Nicht zu den Beteiligungen gez\u00e4hlt werden derzeit Stiftungen und Vereine. Die Mehrheit der Beteiligungen ist in der Form der Aktiengesellschaft organisiert. Weitere Gesellschaftsformen sind kantonale oder interkantonale Staatsanstalten, GmbH, Genossenschaften und einfache Gesellschaften, wobei diese Rechtsform aufgrund der Solidarhaftung nur im Ausnahmefall verwendet wird. Die Beteiligungsquoten liegen zwischen 0,6% und 100%, der totale Buchwert 2011 bei 353 Mio. Franken (Nominalwert der Anteile). Da diese Unternehmen \u00f6ffentliche, gesetzlich definierte Aufgaben verrichten, sind sie dem Verwaltungsverm\u00f6gen zugeordnet. Eine Marktwertbetrachtung w\u00e4re h\u00f6chstens im Fall einer Ver\u00e4usserung relevant, wof\u00fcr jedoch in vielen F\u00e4llen zuerst eine Ver\u00e4nderung der Gesetzesgrundlagen notwendig w\u00e4re. Obwohl aufgrund fehlenden Handels mit Anteilen kein Marktwert sichtbar ist, d\u00fcrfte ein allf\u00e4lliger Marktwert ein Mehrfaches h\u00f6her liegen als der Buchwert.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nListe der Beteiligungen&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nAargauische Geb\u00e4udeversicherung, Aargauische Kantonalbank, Aargauische Pensionskasse, Aargo-Holz AG, AEW Energie AG, Axpo Holding AG, BDWM Transport AG, BVG- und Stiftungsaufsicht Aargau, Fachhochschule Nordwestschweiz, Finanzierungsgesellschaft Immobilien Fachhochschule Nordwestschweiz AG, Genossenschaft zur Produktion und Vermittlung von amerikanischem Unterlagenholz im Inland zur Rebveredlung, Infosolar Genossenschaft, Interkantonale Hochschule f\u00fcr Heilp\u00e4dagogik, Interkantonale Polizeischule Hitzkirch, IPM Institut f\u00fcr Public Management GmbH, Kantonsspital Aarau AG, Kantonsspital Baden AG, Kraftwerk Ryburg-Schw\u00f6rstadt AG, Limmattalbahn AG, NSNW AG, OBTG Ostschweizerische B\u00fcrgschaftsgenossenschaft, Psychiatrische Dienste Aargau AG, Raurica Waldholz AG, Schulverlag plus AG, Schweizer Bibliotheksdienst Genossenschaft, Schweizerische Nationalbank, Schweizer Rheinsalinen AG, Sonderm\u00fclldeponie K\u00f6lliken, SVA Aargau Sozialversicherung, Swisslos Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Tarifverbund A-Welle, Viacar AG, Wynental- und Suhrentalbahn AG, Zentrum f\u00fcr Demokratie Aarau.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\n). Sie legen die Aufteilung der Rollen und Zust\u00e4ndigkeiten innerhalb des Kantons fest. Sie definieren den Prozess und die Methodik, wie der Kanton seine Beteiligungen f\u00fchrt, und die Steuerungselemente, die dazu eingesetzt werden. Des Weiteren nehmen sie auf verschiedene Aspekte der Unternehmensorganisation Einfluss. Die Zust\u00e4ndigkeit f\u00fcr die Aufgabenerf\u00fcllung \u2013 d.h. den Vollzug der gesetzlichen Aufgaben durch die Beteiligung \u2013 und f\u00fcr die Leistungskontrolle liegt im Kanton Aargau beim Fachdepartement. Das Finanzdepartement beurteilt die unternehmerischen Aspekte bez\u00fcglich Aussch\u00fcttungen, Finanzen und Risiko und sorgt f\u00fcr ein einheitliches Vorgehen bei der Beteiligungsbetreuung sowie f\u00fcr die Weiterentwicklung der Methodik. Fach- und Finanzdepartement erarbeiten gemeinsam und in Zusammenarbeit mit den Unternehmen die individuellen Eigent\u00fcmerstrategien f\u00fcr die einzelnen Beteiligungen.Die organisatorischen Anforderungen an die Unternehmen sehen beispielsweise vor, dass die Besetzung der Verwaltungsr\u00e4te nach fachlichen Kriterien zu erfolgen hat. Im Verwaltungsrat soll alles Know-how vorhanden sein, das f\u00fcr ein Unternehmen spezifisch notwendig ist, damit der Verwaltungsrat inhaltlich mitreden und entscheiden und somit seine Verantwortung wahrnehmen kann. Die Entsendung von Kantonsvertretern oder die Besetzung nach Parteienproporz ist \u2013 ausser in Ausnahmef\u00e4llen mit klarer spezifischer Notwendigkeit \u2013 nicht vorgesehen. Hintergrund daf\u00fcr ist die Trennung der Verantwortlichkeiten und dadurch die Erhaltung der politischen Handlungsf\u00e4higkeit, die insbesondere in Konfliktf\u00e4llen durch Interessenkonflikte und Loyalit\u00e4tsfragen beeintr\u00e4chtigt werden kann. Die Trennung der Verantwortlichkeiten st\u00e4rkt nicht nur die Handlungsf\u00e4higkeit der politisch Verantwortlichen, sondern auch jene der unternehmerisch verantwortlichen Personen.&#13;<\/p>\n<h2>Steuerungselemente<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nAufgrund der sehr unterschiedlichen Natur der Beteiligungen von der landwirtschaftlichen Kleinstbeteiligung bis hin zur bedeutenden Kantonalbank sieht der Kanton Aargau eine je nach Art der Beteiligung individuell angemessene Steuerung vor. F\u00fcr jede Beteiligung beschliesst der Regierungsrat eine Eigent\u00fcmerstrategie mit Zielen, die sich an das Unternehmen richten, und Stossrichtungen, die das beabsichtigte Vorgehen seitens des Kantons skizzieren. Die Eigent\u00fcmerstrategie wird in Zusammenarbeit mit den Beteiligungen anhand eines systematischen Leitfadens erstellt. Dieser listet die m\u00f6glichen Elemente einer Eigent\u00fcmerstrategie auf, die je nach Notwendigkeit f\u00fcr die einzelne Beteiligung in die Eigent\u00fcmerstrategie aufgenommen werden. Dadurch richten sich Umfang und Inhalt der einzelnen Eigent\u00fcmerstrategie nach der Bedeutung der Beteiligung, mit dem Ziel, dass die Eigent\u00fcmerstrategien sinnvoll, pr\u00e4gnant, umsetzbar und verst\u00e4ndlich sind. Die Zielerreichung wird anhand von Indikatoren mit vereinbarten Sollwerten im Rahmen einer schriftlichen Berichterstattung j\u00e4hrlich gemessen. Eine m\u00f6glichst weitgehende inhaltliche \u00dcbereinstimmung mit den Anliegen der Beteiligung soll Akzeptanz und Umsetzung der Eigent\u00fcmerstrategien seitens der Beteiligungen f\u00f6rdern. Die Eigent\u00fcmerstrategien werden periodisch \u00fcberpr\u00fcft und wenn n\u00f6tig angepasst. Regelm\u00e4ssige, nach Inhalten strukturierte Eigent\u00fcmergespr\u00e4che sollen den Dialog und das gemeinsame Aufgabenverst\u00e4ndnis sichern. Dadurch werden aktuelle Fragestellungen und m\u00f6gliche Zielkonflikte sowohl seitens der Unternehmen wie auch seitens der politischen Verantwortungstr\u00e4ger aufgegriffen und wenn n\u00f6tig einer L\u00f6sung zugef\u00fchrt. Trotzdem bleibt die Verantwortung f\u00fcr die Leistungserstellung vollumf\u00e4nglich beim obersten F\u00fchrungsorgan. Dies entspricht seiner Erf\u00fcllungsverantwortung \u2013 im Gegensatz zur Gew\u00e4hrleistungsverantwortung, die beim Regierungsrat liegt.Zur Einflussnahme geh\u00f6rt auch die genaue und mit allen betroffenen Stellen abgestimmte Analyse der Traktanden sowie die Teilnahme an der Eigent\u00fcmerversammlung. Der kontinuierliche und fr\u00fchzeitige Dialog mit den Beteiligungen erm\u00f6glicht in den weitaus meisten F\u00e4llen eine konfliktfreie Abwicklung der Eigent\u00fcmerversammlungen. Gleichwohl wurden auf Basis von Regierungsratsbeschl\u00fcssen auch schon gewisse Antr\u00e4ge in Eigent\u00fcmerversammlungen abgelehnt. Weil letztlich der Eigent\u00fcmer die Jahresrechnung genehmigt und die obersten F\u00fchrungsorgane w\u00e4hlt, liegt eine fr\u00fchzeitige gegenseitige Abstimmung im beidseitigen Interesse. Zu den Steuerungselementen geh\u00f6rt ebenso die Anpassung der Rechtsgrundlagen, wenn dies aufgrund ge\u00e4nderter Umst\u00e4nde notwendig ist, sei dies auf Gesetzesebene oder in den Statuten der einzelnen Unternehmen.&#13;<\/p>\n<h2>Aufgaben der zentralen Betreuung der Beteiligungen<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nDie zentrale Betreuung der Beteiligungen ist eine Querschnittsaufgabe in der Sektion Finanzpolitik und Beteiligungen der Abteilung Finanzen im Departement Finanzen und Ressourcen. Sie soll den angemessenen und sachgerechten Einsatz der erl\u00e4uterten Steuerungselemente sowie eine \u00fcber alle Departemente hinweg m\u00f6glichst koh\u00e4rente Steuerung und Kontrolle der Beteiligungen sicherstellen. Daf\u00fcr wird im Rahmen einer interdepartementalen Kontaktgruppe ein kontinuierlicher Austausch gepflegt. Die zentrale Betreuung der Beteiligungen stellt nicht nur den Prozessablauf w\u00e4hrend des Jahres sicher, sondern auch die Weiterentwicklung der Methodik. Zudem geh\u00f6rt die aktive Bewirtschaftung des Beteiligungsdossiers zu ihrer Aufgabe, d.h. die Begleitung von Neuerrichtungen und Ver\u00e4usserungen je nach Ver\u00e4nderung der entsprechenden \u00f6ffentlichen Aufgaben. Weitere spezifische Analysen zuhanden der Departemente und des Regierungsrats bez\u00fcglich einer Vielzahl unterschiedlicher Fragestellungen geh\u00f6ren ebenfalls zu ihren Aufgaben. So wurde beispielsweise die Struktur und H\u00f6he der Honorare der obersten F\u00fchrungsorgane analysiert und ein entsprechender Leitfaden entwickelt. Gegenw\u00e4rtig wird ein einfaches System zur Risikoanalyse erstellt.&#13;<\/p>\n<h2>Praxisbeispiele<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nEin gutes Beispiel f\u00fcr die positiven Effekte einer systematischen Public Corporate Governance ist die Aargauische Kantonalbank. In den letzten Jahren wurden in der Steuerung bedeutende \u00c4nderungen vorgenommen. So wurde etwa die Corporate Governance zeitgem\u00e4ss ausgestaltet, und im Bankrat wurde die historische Besetzung nach Parteienproporz durch eine funktionale, fachlich orientierte Besetzung abgel\u00f6st. Bei der letzten Besetzung eines Verwaltungsratssitzes wurde erstmals eine \u00f6ffentlicher Ausschreibung und ein in der Privatwirtschaft \u00fcbliches Evaluationsverfahren durchgef\u00fchrt. Resultat war eine stark vergr\u00f6sserte Auswahlm\u00f6glichkeit an qualifizierten Pers\u00f6nlichkeiten. Der Grosse Rat als Wahlbeh\u00f6rde konnte vom neuen Vorgehen ebenfalls \u00fcberzeugt werden und hat den Wahlantrag des Regierungsrats unterst\u00fctzt. Ein weiteres gutes Beispiel ist die AEW Energie AG, die schon fr\u00fcher von einer Anstalt in eine Aktiengesellschaft umgewandelt wurde. Auch hier wurde eine zeitgem\u00e4sse Corporate Governance eingef\u00fchrt, der Verwaltungsrat personell vom Kanton getrennt und nach funktionalen Kriterien eingesetzt sowie die Aussch\u00fcttungen erh\u00f6ht. Das Unternehmen wurde zum Musterbeispiel \u2013 gerade auch einer kontinuierlichen Abstimmung mit dem Kanton als Eigent\u00fcmer durch regelm\u00e4ssige Eigent\u00fcmergespr\u00e4che. Gegenw\u00e4rtig interessant und anforderungsreich sind die strategischen und operativen Fragestellungen im Bereich der drei Spitalunternehmen. Auch sie wurden schon fr\u00fcher in Aktiengesellschaften umgewandelt. Die Verwaltungsr\u00e4te wurden personell vom Kanton getrennt. Die vom Regierungsrat gew\u00fcnschte Rechnungslegung nach Swiss GAAP FER hat die Transparenz und Vergleichbarkeit deutlich erh\u00f6ht. Die Gesellschaften sind seit 2012 neu Eigent\u00fcmerinnen ihrer Immobilien. Auch hier zeigt es sich, dass gerade aufgrund der \u00f6ffentlichen Eigent\u00fcmerschaft nur eine klare Definition und Trennung der Rollen \u2013 gepaart mit einem kontinuierlichen Dialog und intensiver gegenseitiger Abstimmung \u2013 zum Erfolg f\u00fchrt.&#13;<\/p>\n<h2>Erfahrungen<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nInsgesamt kann man sagen, dass der Kanton Aargau bislang sehr positive Erfahrungen mit der Einf\u00fchrung eines Steuerungssystems f\u00fcr seine Beteiligungen gemacht hat. Die Public Corporate Governance hat zu einer koh\u00e4renteren Steuerung auf Stufe Verwaltung, Regierungsrat und Parlament gef\u00fchrt. Insbesondere sichtbar ist auch, dass nicht mehr nur situativ \u00fcber die Steuerung der Beteiligungen gesprochen wird, sondern dass umfassende sowie auch strategische Diskussionen stattfinden. Diese werden sehr engagiert gef\u00fchrt und sind vor dem Hintergrund eines unbestrittenen gemeinsamen Verbesserungswillens positiv zu werten. Bei Sachgesch\u00e4ften wird nicht mehr nur die Art der Aufgabenerf\u00fcllung diskutiert; auch die unternehmerischen und strategischen Fragen sowie die Auswirkungen auf die Beteiligungen nehmen ihren eigenen Platz ein. Alle Aspekte kommen so auf den Tisch, was der langfristigen Stabilit\u00e4t der Unternehmen und ihrer optimalen Weiterentwicklung dient, die Professionalit\u00e4t st\u00e4rkt, das Steuerungssystem weiterbringt und die Aufgabenerf\u00fcllung somit insgesamt verbessern d\u00fcrfte. Transparenz und strukturierte Prozesse in der Beteiligungsbetreuung f\u00fchren dazu, dass alle zust\u00e4ndigen Stellen gem\u00e4ss ihrem Fachwissen in die Willensbildung eingebunden werden. Durch die Kl\u00e4rung der Rollen werden Interessenkonflikte bewusst; m\u00f6gliche Doppelrollen werden von den betroffenen Personen erkannt und getrennt. Die aktive Betreuung des Beteiligungsdossiers f\u00fchrt auch dazu, dass Art und Umfang der Beteiligungen immer wieder \u00fcberpr\u00fcft werden. Aus diesen Erkenntnissen ver\u00e4ndert sich die Anzahl und Art der Beteiligungen kontinuierlich. Im Zuge der Einf\u00fchrung der Public Corporate Governance wurden deshalb mehrere kleinere Beteiligungen ver\u00e4ussert, wenn damit keine kantonale Aufgabe mehr zu erf\u00fcllen war oder eine Anpassung an ge\u00e4nderte Rahmenbedingungen angezeigt war (landwirtschaftliche Genossenschaften, Batrec AG, publis Public Infoservice AG, SLS Techno Trans AG, Busbetrieb Aarau AG, Schweizerische Hochschule f\u00fcr Landwirtschaft). Es wurden aber auch \u2013 oft in Zusammenarbeit mit anderen Kantonen auf Basis von Aktion\u00e4rsbindungsvertr\u00e4gen \u2013 neue Beteiligungen errichtet, fusioniert und ausgelagert, wo eine neue Art der Aufgabenerf\u00fcllung erforderlich war. Beispiele sind die NSNW AG, die f\u00fcr den Nationalstrassenunterhalt in der Nordwestschweiz verantwortlich ist, die Schulverlag plus AG als Fusion des Berner und des Aargauer Lehrmittelverlags, die Viacar AG, die als Softwarefirma s\u00e4mtliche relevanten Gesch\u00e4ftsprozesse f\u00fcr Strassenverkehrs\u00e4mter abdeckt, die Finanzierungsgesellschaft Immobilien Fachhochschule Nordwestschweiz AG sowie die BVG- und Stiftungsaufsicht Aargau, die aufgrund ge\u00e4nderter Bundesgesetzgebung ausgelagert werden musste.&#13;<\/p>\n<h2>Ausblick<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nDie Art und Weise der Steuerung von ausgelagerten Unternehmen gibt weiterhin zu Diskussionen Anlass. Die Ursachen daf\u00fcr sind vielf\u00e4ltig. Nebst gestiegenen rechtlichen Anforderungen an die Unternehmensf\u00fchrung und hoher medialer Aufmerksamkeit d\u00fcrfte insbesondere die grosse Bedeutung der ausgelagerten \u00f6ffentlichen Aufgaben \u2013 man denke dabei an die Kantonalbank, die Elektrizit\u00e4tswerke oder die Spit\u00e4ler \u2013 eine Rolle spielen sowie der Umstand, dass in den letzten Jahren weitere Aufgaben in spezialisierte \u00f6ffentliche Unternehmen ausgelagert wurden. Auch im Kanton Aargau sind einige neue und wichtige Beteiligungen hinzugekommen. Je bedeutender der Anteil aus der Kernverwaltung ausgelagerter \u00f6ffentlicher Aufgaben wird, desto wichtiger wird auch die Frage nach der optimalen Steuerung dieser Unternehmen durch die Politik und die Zusammenarbeit der Unternehmen mit der Politik, welche ja letztlich den B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrgern gegen\u00fcber f\u00fcr die gute Aufgabenerf\u00fcllung verantwortlich ist. Avenir Suisse hat das System der Public Corporate Governance des Kantons Aargau im Jahr 2009 im Rahmen des Kantonsmonitorings \u00abKantone als Konzerne\u00bb auf den 1. Rang gesetzt und als sehr positiv beurteilt. Dies hat uns nat\u00fcrlich gefreut. Gleichzeitig ist man sich im Kanton Aargau bewusst, dass es sich bei der Public Corporate Governance um eine noch offene Thematik handelt. Die Suche nach den besten L\u00f6sungen f\u00fcr eine m\u00f6glichst effektive und sinnvolle Ausgestaltung des Systems mit den teilweise gleichen, teilweise unterschiedlichen Erfahrungen und L\u00f6sungen von Bund, Kantonen und Lehrmeinungen dauert noch an. Aufgrund der bisher gesammelten Erfahrungen hat der Regierungsrat vergangenen Herbst die Weiterentwicklung der PCG-Richtlinien beschlossen. Ziel ist es, die Steuerung noch koh\u00e4renter auszugestalten, den Informationsfluss weiter zu verbessern und das System gleichzeitig zu vereinfachen.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nKasten 1: Die 34 Beteiligungen im Kanton Aargau&#13;<\/p>\n<h3>Die 34 Beteiligungen im Kanton Aargau<\/h3>\n<p>&#13;<br \/>\nDie PCG-Richtlinien des Kantons Aargau definieren eine Beteiligung wie folgt: \u00abUnter Beteiligung wird eine Institution in der Rechtsform der selbstst\u00e4ndigen \u00f6ffentlich-rechtlichen Anstalt oder einer Gesellschaftsform des Obligationenrechts verstanden, an welcher der Kanton als Tr\u00e4ger beteiligt ist und die in sachlicher Dezentralisation kantonale Aufgaben erf\u00fcllt.\u00bb Nicht zu den Beteiligungen gez\u00e4hlt werden derzeit Stiftungen und Vereine. Die Mehrheit der Beteiligungen ist in der Form der Aktiengesellschaft organisiert. Weitere Gesellschaftsformen sind kantonale oder interkantonale Staatsanstalten, GmbH, Genossenschaften und einfache Gesellschaften, wobei diese Rechtsform aufgrund der Solidarhaftung nur im Ausnahmefall verwendet wird. Die Beteiligungsquoten liegen zwischen 0,6% und 100%, der totale Buchwert 2011 bei 353 Mio. Franken (Nominalwert der Anteile). Da diese Unternehmen \u00f6ffentliche, gesetzlich definierte Aufgaben verrichten, sind sie dem Verwaltungsverm\u00f6gen zugeordnet. Eine Marktwertbetrachtung w\u00e4re h\u00f6chstens im Fall einer Ver\u00e4usserung relevant, wof\u00fcr jedoch in vielen F\u00e4llen zuerst eine Ver\u00e4nderung der Gesetzesgrundlagen notwendig w\u00e4re. Obwohl aufgrund fehlenden Handels mit Anteilen kein Marktwert sichtbar ist, d\u00fcrfte ein allf\u00e4lliger Marktwert ein Mehrfaches h\u00f6her liegen als der Buchwert.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nListe der Beteiligungen&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nAargauische Geb\u00e4udeversicherung, Aargauische Kantonalbank, Aargauische Pensionskasse, Aargo-Holz AG, AEW Energie AG, Axpo Holding AG, BDWM Transport AG, BVG- und Stiftungsaufsicht Aargau, Fachhochschule Nordwestschweiz, Finanzierungsgesellschaft Immobilien Fachhochschule Nordwestschweiz AG, Genossenschaft zur Produktion und Vermittlung von amerikanischem Unterlagenholz im Inland zur Rebveredlung, Infosolar Genossenschaft, Interkantonale Hochschule f\u00fcr Heilp\u00e4dagogik, Interkantonale Polizeischule Hitzkirch, IPM Institut f\u00fcr Public Management GmbH, Kantonsspital Aarau AG, Kantonsspital Baden AG, Kraftwerk Ryburg-Schw\u00f6rstadt AG, Limmattalbahn AG, NSNW AG, OBTG Ostschweizerische B\u00fcrgschaftsgenossenschaft, Psychiatrische Dienste Aargau AG, Raurica Waldholz AG, Schulverlag plus AG, Schweizer Bibliotheksdienst Genossenschaft, Schweizerische Nationalbank, Schweizer Rheinsalinen AG, Sonderm\u00fclldeponie K\u00f6lliken, SVA Aargau Sozialversicherung, Swisslos Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Tarifverbund A-Welle, Viacar AG, Wynental- und Suhrentalbahn AG, Zentrum f\u00fcr Demokratie Aarau.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nKasten 2: Transparenz als wichtiges Ziel&#13;<\/p>\n<h3>Transparenz als wichtiges Ziel<\/h3>\n<p>&#13;<br \/>\nTransparenz gegen\u00fcber dem Parlament und der \u00d6ffentlichkeit war von Beginn weg ein wichtiges Ziel im Rahmen der kantonalen Public Corporate Governance. Die Ver\u00f6ffentlichung der Eigent\u00fcmerstrategien, des detaillierten Beteiligungsspiegels in der Jahresrechnung, eines halbj\u00e4hrlichen Beteiligungsreports und umfassender Datenbl\u00e4tter zu den Beteiligungen schafft Glaubw\u00fcrdigkeit, Vertrauen und Verl\u00e4sslichkeit. Unter <i><a href=\"http:\/\/www.ag.ch\/beteiligungen\">http:\/\/www.ag.ch\/beteiligungen<\/a><\/i> ist im Internet ein direkter Zugriff auf die relevanten Informationen zu den kantonalen Beteiligungen m\u00f6glich.<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Der Kanton Aargau war mit dem Beschluss der Richtlinien zur Public Corporate Governance (PCG-Richtlinien) vom 7. M\u00e4rz 2007 durch den Regierungsrat einer der ersten Kantone, der sich systematisch und konzeptionell mit der Thematik der Steuerung von \u00f6ffentlichen Beteiligungen auseinandersetzte. Unterdessen hat sich das System inhaltlich und methodisch etabliert. 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