{"id":119734,"date":"2012-06-01T12:00:00","date_gmt":"2012-06-01T12:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/2012\/06\/tschaeni-2\/"},"modified":"2023-08-23T23:28:12","modified_gmt":"2023-08-23T21:28:12","slug":"tschaeni","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/2012\/06\/tschaeni\/","title":{"rendered":"Eignerpolitik des Bundes: Zur Oberaufsicht durch das Parlament"},"content":{"rendered":"<p>Die Schweiz hat mit dem Bundesgesetz \u00fcber die Mitwirkung der Bundesversammlung bei der Steuerung der verselbst\u00e4ndigten Einheiten vom Dezember 2010 die gesetzliche Basis f\u00fcr die Wahrnehmung der Oberaufsicht \u00fcber die Eignerpolitik des Bundes durch das Parlament erg\u00e4nzt und konkretisiert. Damit hat sie ein umfassendes Kontrollsystem in diesem Bereich geschaffen, das auch im internationalen Vergleich gut abschneidet. Es wird im Jahr 2012 zum ersten Mal nach den neuen Regeln umgesetzt.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\n<img fetchpriority=\"high\" decoding=\"async\" class=\"article_rect\" src=\"\/dynBase\/images\/article_rect\/201206_06_Tschaeni_01.eps.jpg\" alt=\"\" width=\"370\" height=\"245\" \/>&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nDie Corporate-Governance-Politik des Bundes hat sich an den allgemeinen Bestimmungen der Verfassung zu orientieren. Diese enth\u00e4lt ein sorgf\u00e4ltig austariertes Beziehungssystem zwischen den drei Gewalten, verk\u00f6rpert durch den Bundesrat, die Bundesversammlung und die Bundesgerichte. Im Bereich der Corporate Governance \u00f6ffentlicher Unternehmen obliegt dem Bundesrat in der Regel die direkte Aufsicht \u00fcber solche Unternehmen. Er ist dabei an die f\u00fcr die einzelnen verselbst\u00e4ndigten Unternehmen geltenden gesetzlichen Bestimmungen gebunden. Zus\u00e4tzlich ist er der Bundesversammlung rechenschaftspflichtig: Artikel 169 BV weist dieser die Oberaufsicht \u00ab\u00fcber den Bundesrat und die Bundesverwaltung, die eidgen\u00f6ssischen Gerichte und die anderen Tr\u00e4ger von Aufgaben des Bundes\u00bb zu. Die Aufsicht \u00fcber die Aufsicht \u00f6ffentlicher Unternehmen obliegt demzufolge dem Parlament.&#13;<\/p>\n<h2>Harmonisierung und Konsolidierung der Oberaufsicht<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nDer Bundesrat hat mit Bericht vom 13. September 2006 seine Vorstellungen \u00fcber die k\u00fcnftige Politik der Auslagerung und Steuerung von Bundesaufgaben dargelegt.&#13;<br \/>\nVgl. dazu den Beitrag von Marc Elsener aus S. 4 in dieser Ausgabe. Die wichtigsten der in diesem Abschnitt erw\u00e4hnten Erlasse k\u00f6nnen in der Gesch\u00e4ftsdatenbank Curia Vista des Parlaments unter der Nummer 07.494 eingesehen werden. Zum Thema Aufsicht \u00fcber die Aufsicht verwies er auf die Oberaufsicht des Parlaments. Einerseits habe dieses aufgrund der Budgethoheit und der Kompetenz zur Genehmigung der Staatsrechnung sehr direkte Pr\u00fcf- und Einflussm\u00f6glichkeiten, die sich auch auf die Steuerung verselbst\u00e4ndigter Einheiten auswirkten. Andererseits \u00fcberwache das Parlament durch seine allgemeine Aufgabe der Oberaufsicht \u00fcber den Bundesrat auch die Umsetzung von dessen Politik gegen\u00fcber solchen Einheiten. F\u00fcr die Gestaltung der Oberaufsicht sei jedoch das Parlament selber zust\u00e4ndig.&#13;<\/p>\n<h2>Parlamentarische Initiative mit drei Zielen<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nDie Finanzkommission des Nationalrats (FK-N) nahm diesen Ball auf und ver\u00f6ffentlichte am 29. M\u00e4rz 2010 einen Initiativtext, in dem sie anregte, dass die Instrumente f\u00fcr eine wirkungsvolle Oberaufsicht geschaffen werden sollten. Sie verfolgte dabei drei Ziele, die im Gesetz festgeschrieben werden sollten:1. Ankn\u00fcpfungspunkt der Oberaufsicht des Parlaments sollen die strategischen Ziele sein, durch die der Bundesrat nach dem Corporate-Governance-Bericht die Steuerung verselbst\u00e4ndigter Einheiten vornimmt. 2. Das Parlament solle die M\u00f6glichkeit erhalten, dem Bundesrat Auftr\u00e4ge zu erteilen, strategische Ziele festzulegen oder abzu\u00e4ndern.3. Die Grundlage f\u00fcr die Wahrnehmung der Oberaufsicht solle die Vereinheitlichung der Berichterstattung \u00fcber s\u00e4mtliche ausgelagerten Einheiten des Bundes sein. Wichtig war, dass sich Bundesrat und Parlament einig waren, welche Einheiten Gegenstand dieser Politik sein sollten. Die Liste umfasst 17 Unternehmen und Anstalten, die unter die von der Finanzkommission formulierten Kriterien fallen.&#13;<br \/>\nVgl. dazu den Beitrag von Marc Elsener aus S. 4 in dieser Ausgabe.Der Bundesrat hatte im Corporate-Governance-Bericht dargelegt, dass in F\u00e4llen, in denen eine gr\u00f6ssere Unabh\u00e4ngigkeit der verselbst\u00e4ndigten Einheit dies erfordert, nicht er, sondern der Verwaltungs- oder Institutsrat erm\u00e4chtigt werden soll, strategische Ziele festzulegen. Die FK-N hielt ausdr\u00fccklich fest, dass die M\u00f6glichkeit einer differenzierten Ausgestaltung des <i>Zieles 1<\/i> auch in Zukunft bestehen sollte. Bei der M\u00f6glichkeit, dem Bundesrat Auftr\u00e4ge f\u00fcr strategische Ziele zu erteilen <i>(Ziel 2),<\/i> muss darauf geachtet werden, dass damit die Grenze zwischen Oberaufsicht und strategischer F\u00fchrung nicht verwischt wird. Die entsprechenden Auftr\u00e4ge des Parlaments sollten somit einen mittel- oder langfristigen Horizont aufweisen. Die wichtigste Neuerung betraf die Vereinheitlichung der Berichterstattung \u00fcber die Erreichung der strategischen Ziele <i>(Ziel 3).<\/i> W\u00e4hrend der Bundesrat bis anhin dem Parlament oder den entsprechenden Aufsichtskommissionen in verschiedener Art \u00fcber die Einhaltung seiner Vorgaben an die verselbst\u00e4ndigten Einheiten berichtet hatte, sollte k\u00fcnftig die Berichterstattung auf alle Einheiten ausgedehnt und nach einheitlichen Kriterien gestaltet werden. Konkret schlug die Initiative k\u00fcnftig einen j\u00e4hrlichen Kurzbericht und \u2013 je nach Einheit \u2013 einen vertiefenden Bericht in einem j\u00e4hrlichen oder Vierjahres-Rhythmus vor. Absender sollte in jedem Fall der Bundesrat sein. Der Kurzbericht sollte ver\u00f6ffentlicht, die vertiefenden Berichte hingegen ausschliesslich den Aufsichtskommissionen zugestellt werden, nicht zuletzt um den Schutz von Gesch\u00e4ftsgeheimnissen sicherzustellen. Einen vertieften Bericht im Jahresrhythmus erstellt der Bundesrat heute \u00fcber folgende Einheiten: ETH-Bereich, Finma, Post, Ruag, SBB, Serv, Skyguide und Swisscom.&#13;<\/p>\n<h2>Erster Berichterstattungszyklus nach neuem Modus<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nDer Bundesrat begr\u00fcsste diese Ziele und die zu deren Verankerung beantragten Gesetzes\u00e4nderungen der FK-N. Das Parlament verabschiedete das entsprechende Bundesgesetz \u00fcber die Mitwirkung der Bundesversammlung bei der Steuerung der verselbst\u00e4ndigten Einheit am 17. Dezember 2010. Um eine erstmalige Berichterstattung nach den neuen Regeln f\u00fcr das Jahr 2011 zu erm\u00f6glichen, wurde das Gesetz auf den 1. Januar 2012 in Kraft gesetzt. Das federf\u00fchrende Eidg. Finanzdepartement (EFD) erarbeitete die f\u00fcr die Anwendung der neuen Bestimmungen notwendigen Grundlagen, namentlich eine Weisung zur Berichterstattung und eine Mustervorlage f\u00fcr strategische Ziele, die einheitlichere Ziele und damit auch eine einheitlichere Berichterstattung \u00fcber deren Erreichung gew\u00e4hrleisten soll. Der gr\u00f6sste Nachholbedarf bestand in der Umsetzung von Ziel 3 \u00fcber die Berichterstattung. Die Ausdehnung der Berichterstattungspflicht auf s\u00e4mtliche verselbst\u00e4ndigten Einheiten des Bundes und vor allem das Erfordernis nach einer einheitlichen Berichterstattung verlangen klare zeitliche und inhaltliche Vorgaben an die f\u00fcr die Erstellung der Berichte verantwortlichen Stellen sowie eine verst\u00e4rkte politische Kontrolle durch den Bundesrat. Mit der Ver\u00f6ffentlichung des integrierten Kurzberichts \u00fcber die Erreichung der strategischen Ziele in den bundeseigenen Unternehmen und Anstalten am 25. April 2012 wurde der erste Berichterstattungszyklus nach neuem Modus beendet.&#13;<\/p>\n<h2>Umsetzung in den Kommissionen und Subkommissionen<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nIn die Umsetzung der erw\u00e4hnten Bestimmungen werden auch die traditionellen Kontrollm\u00f6glichkeiten des Parlaments zur \u00dcberpr\u00fcfung der Eignerpolitik des Bundesrates einbezogen, n\u00e4mlich die Finanzkontrolle und die Gesch\u00e4ftspr\u00fcfung. Zust\u00e4ndig daf\u00fcr sind die Finanz- und Gesch\u00e4ftspr\u00fcfungskommissionen der beiden R\u00e4te. W\u00e4hrend erstere die Oberaufsicht \u00fcber den gesamten Finanzhaushalt des Bundes aus\u00fcben, pr\u00fcfen letztere die Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung des Bundesrates nach den Kriterien der Rechtm\u00e4ssigkeit, Zweckm\u00e4ssigkeit und Wirksamkeit. Die verantwortlichen Subkommissionen f\u00fchren seit jeher gemeinsam j\u00e4hrliche Treffen mit den gr\u00f6sseren verselbst\u00e4ndigten Unternehmen durch (Ruag, SBB, Swisscom, Post, Skyguide), an denen deren Leitungsorgane und das zust\u00e4ndige Bundesratsmitglied Rede und Antwort stehen. Getreu den Prinzipien der Oberaufsicht konzentrieren sich die Subkommissionen auf die Pr\u00fcfung und Umsetzung der strategischen Ziele, die der Bundesrat den Unternehmen vorgegeben hat. Sie st\u00fctzen sich dabei auf die Gesch\u00e4ftsberichte der Unternehmen, welche auch den Bericht der Revisionsstelle zur Jahresrechnung enthalten, und die Berichte des Bundesrates \u00fcber die Erreichung der strategischen Ziele der jeweiligen Einheiten. Die Rechnung der grossen verselbst\u00e4ndigten Einheiten (Ruag, Post, SBB, Swisscom, Skyguide) wird von privaten Revisionsgesellschaften gepr\u00fcft, diejenige der ETH von der Eidgen\u00f6ssischen Finanzkontrolle (EFK). Die Resultate der Aussprachen werden der Finanz- und Gesch\u00e4ftspr\u00fcfungskommissionen weitergeleitet, die ihrerseits die M\u00f6glichkeiten haben, bei weiteren Fragen auf die Verantwortlichen in der Verwaltung zur\u00fcckzugreifen bzw. das Vorgehen des Bunderatse zu beurteilen. Die im <i>Kasten 1<\/i>&#13;<\/p>\n<h3>Weiterentwicklung der Steuerung des Bundes von Post, SBB und Swisscom ist anzustreben<\/h3>\n<p>&#13;<br \/>\nIn ihrem am 9. Mai 2012 ver\u00f6ffentlichten Bericht kommt die Gesch\u00e4ftspr\u00fcfungskommission des Nationalrates (GPK-N) zum Schluss, dass sich die aktuelle Praxis des Bundes zur strategischen Steuerung von Post, SBB und Swisscom in der Praxis zwar grunds\u00e4tzlich bew\u00e4hrt. Sie sieht jedoch auch einige Optimierungsm\u00f6glichkeiten. Die Kommission empfiehlt vor allem eine klare Zuordnung der Verantwortlichkeiten des Bundesrates und der drei Unternehmen beziehungsweise deren Verwaltungsr\u00e4te. Insbesondere in aussergew\u00f6hnlichen Situationen und Krisen, welche ein grosses politisches Interesse hervorrufen, hat der Bund wiederholt direkt in Entscheide eingegriffen, welche gem\u00e4ss dem geltenden Recht und den Corporate-Governance-Grunds\u00e4tzen des Bundesrates in der Verantwortung der Unternehmen liegen. Die GPK-N erachtet es ebenfalls als besonders wichtig, dass die Koh\u00e4renz und Klarheit der strategischen Ziele verbessert wird. Dadurch kann ihres Erachtens das Potenzial zur Steuerung durch strategische Ziele erh\u00f6ht und die Transparenz des staatlichen Handelns verst\u00e4rkt werden. Dazu w\u00e4re vor allem eine klarere Gewichtung und Priorisierung der strategischen Ziele durch den Bundesrat n\u00f6tig. Die strategischen Ziele sollen koh\u00e4renter und stufengerecht formuliert werden, und der Umgang mit allf\u00e4lligen Zielkonflikten soll gekl\u00e4rt werden. Ausserdem regt die Kommission den Bundesrat dazu an, aufgrund der bisherigen Erfahrungen klarere Kriterien f\u00fcr die Formulierung von strategischen Zielen zu entwickeln. Ein weiteres zentrales Anliegen der GPK-N ist es, eine unabh\u00e4ngige Kontrolle der Zielerreichung von SBB, Post und Swisscom zu erm\u00f6glichen.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\naufgef\u00fchrte Medienmitteilung der Gesch\u00e4ftspr\u00fcfungskommission des Nationalrates vom 9. Mai 2012 zeigt auf, dass dies durchaus auch in einem kritischen Ton geschehen kann.Die nach dem Bundesgesetz vom 17. Dezember 2010 harmonisierte Berichterstattung wird die Aufgabe der erw\u00e4hnten Kommissionen und Subkommissionen erleichtern. Die im Zuge der Neuerung eingef\u00fchrten Gesetzesanpassungen erm\u00f6glichen es dem Parlament auch, dem Bundesrat den Auftrag zu erteilen, strategische Ziele zu formulieren oder abzu\u00e4ndern. Dieser hat freilich die M\u00f6glichkeit, nicht darauf einzugehen, muss seinen Entscheid aber begr\u00fcnden. Die FK-N war in ihrem Initiativtext klar der Meinung, \u00abdass solche Abweichungen die Ausnahme darstellen und auf wichtige Gr\u00fcnde zur\u00fcckgef\u00fchrt werden m\u00fcssen\u00bb. Die Zukunft wird zeigen, ob das Parlament von dieser M\u00f6glichkeit auch Gebrauch machen wird.&#13;<\/p>\n<h2>Praktiken in den OECD Mitgliedstaaten<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nAusgangspunkt eines internationalen Vergleichs \u00fcber die Ausgestaltung der Oberaufsicht m\u00fcssen entsprechende Vorgaben der OECD sein. Diese hat mit der Ver\u00f6ffentlichung von Leits\u00e4tzen in den Jahren 2000 und 2004 (Revision) den international anerkannten Standard im Bereich der Corporate Governance gesetzt. Basierend darauf hat die OECD im April 2005 <i>Guidelines on the Corporate Governance of State-Owned Enterprises<\/i> erlassen. Die Guidelines sind in sechs Kapitel unterteilt,&#13;<br \/>\nKap. 1: Ensuring an Effective Legal and Regulatory Framework for State-Owned Enterprises; Kap. 2: The State Acting as an Owner; Kap. 3: Equitable Treatment of Shareholders; Kap. 4: Relations with Shareholders; Kap. 5: Transparency and Disclosure; Kap. 6: The Responsibilities of the Boards of State-Owned Enterprises. die ihrerseits eine Anzahl von Empfehlungen und Standards an die Adresse der Mitgliedstaaten enthalten. Mittels Anmerkungen <i>(Annotations)<\/i> werden die allgemein formulierten Leits\u00e4tze konkretisiert. Das Thema Oberaufsicht ist darin zwar nicht umfassend angesprochen; einige Leits\u00e4tze sind jedoch relevant f\u00fcr das Thema. So bestimmt Leitsatz E in Kapitel 2 <i>(The State Acting as an Owner),<\/i> dass die Eigner gegen\u00fcber repr\u00e4sentativen Organen wie dem Parlament rechenschaftspflichtig und gegen\u00fcber \u00f6ffentlichen Finanzkontrollinstitutionen klar definierten Regeln unterstellt sein sollen. Leitsatz F im gleichen Kapitel anerkennt, dass die Wahrnehmung von Eignerrechten durch den Staat je nach rechtlicher Form der \u00f6ffentlichen Unternehmung verschieden sein kann.Eine grosse Bedeutung kommt der Berichterstattung zu. Leitsatz F im bereits erw\u00e4hnten Kapitel 2 bestimmt, dass der Staat f\u00fcr eine Berichterstattung sorgen soll, die geeignet ist, eine regelm\u00e4ssige \u00dcberpr\u00fcfung der Wahrnehmung der Aufgaben von staatlichen Unternehmen sicherzustellen. Leitsatz A in Kapitel 5 <i>(Transparency and Disclosure)<\/i> legt fest, dass Eigner eine konsistente und zusammenfassende Berichterstattung \u00fcber staatlichen Unternehmen entwickeln und j\u00e4hrlich einen umfassenden Bericht zum Thema ver\u00f6ffentlichen sollten. Darin soll nicht nur Rechenschaft \u00fcber die Wahrnehmung der Aufgaben <i>(Performance)<\/i> von staatlichen Unternehmen abgelegt, sondern auch aufgezeigt werden, welche Ziele sich der Eigner selber gesetzt und wie er sie umgesetzt hat. Sowohl das Parlament als auch die \u00d6ffentlichkeit und die Medien sollen sich eine Meinung \u00fcber die T\u00e4tigkeiten von staatlichen Unternehmen bilden k\u00f6nnen.&#13;<\/p>\n<h2>Periodische \u00dcberpr\u00fcfung der Umsetzung der Leits\u00e4tze<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nIm Zusammenhang mit der Erarbeitung der Leits\u00e4tze hat die OECD die Praktiken der Mitgliedstaaten gegen\u00fcber \u00f6ffentlichen Unternehmen untersucht und danach periodisch gepr\u00fcft, wie die Leits\u00e4tze umgesetzt werden.&#13;<br \/>\nVgl. OECD: Corporate Governance of State-Owned Enterprises: A Survey of OECD Countries (2005); dessen Aufdatierung in: SOE Governance Reform: An Inventory of Recent Change (2010); Corporate Governance: Accountability and Transparency: A Guide for State Ownership (2010). Von besonderem Interesse ist die Darstellung der Umsetzung der Leits\u00e4tze in Kapitel 5 <i>(Transparency and Disclosure).<\/i> Der Bericht aus dem Jahre 2005 unterscheidet drei Arten von Berichterstattung von staatlichen Unternehmen in den Mitgliedstaaten: ex ante, ex post und umfassend <i>(Aggregate).<\/i> Zus\u00e4tzlich k\u00f6nnen Eigner auch Ad-hoc-Berichte oder -Auskunft verlangen, um zu verhindern, dass sie m\u00f6glicherweise zu sp\u00e4t mit unangenehmen Realit\u00e4ten konfrontiert werden, um noch Gegensteuer geben zu k\u00f6nnen. W\u00e4hrend Ex-ante-Berichte vor allem die anvisierten Ziele der Eignerpolitik zum Gegenstand haben, bestehen Ex-post-Ver\u00f6ffentlichungen in erster Linie aus Finanzberichterstattung und Rechenschaftsberichten.Umfassende Berichte k\u00f6nnen sich mit verschiedenen Aspekten befassen, werden von den Leits\u00e4tzen bevorzugt (vgl. Leitsatz V.A) und sind auch dazu geeignet, neben den Parlamenten das weitere Publikum und die Medien zu informieren. In mehreren OECD-L\u00e4ndern wurden bereits vor 2005 zuhanden des Parlaments umfassende j\u00e4hrliche Berichte erstellt. Seither hat sich dieser Trend verst\u00e4rkt. Die Praxis ebenso wie Anforderungen bez\u00fcglich Zeitrahmen, Inhalt und Qualit\u00e4t variieren jedoch stark unter den OECD-Mitgliedern. Einige L\u00e4nder bezeichnen es als schwierig, einen Ausgleich zu finden zwischen dem Informationsbed\u00fcrfnis von Parlament und dem Risiko, vertrauliche Informationen einem weiteren Publikum zug\u00e4nglich zu machen. Dies ist nicht zuletzt deswegen relevant, weil einige L\u00e4nder grossen Wert darauf legen, Berichte der \u00d6ffentlichkeit und den Medien zug\u00e4nglich zu machen, um diese aktiv in die Diskussion \u00fcber die Wahrnehmung der \u00f6ffentlichen Aufgaben von staatlichen Unternehmen einzubinden.&#13;<\/p>\n<h2>Gute Noten f\u00fcr die Finanzberichterstattung<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nEine recht gute Note wird staatlichen Unternehmen bez\u00fcglich der Finanzberichterstattung erteilt. Deren Anforderungen gehen zum Teil sogar weiter als f\u00fcr Firmen, die nur den privatrechtlichen Regeln unterstehen. In den meisten OECD-L\u00e4ndern geht auch die Finanzpr\u00fcfung staatlicher Unternehmen recht weit. Neben der regul\u00e4ren Revision unterstehen sie einer staatlichen Finanzkontrolle, deren Ausgestaltung und Art der Kontrolle allerdings variiert. In einigen L\u00e4ndern hat sich die Erkenntnis durchgesetzt, dass eine \u00dcberpr\u00fcfung neben der Finanzbuchhaltung auch die finanziellen und unternehmerischen Risiken beinhalten sollte. Dementsprechend wird von Unternehmen in diesen L\u00e4ndern verlangt, dass sie ein <i>Risk Management<\/i> durchf\u00fchren und deren Resultate in ihren Gesch\u00e4ftsberichten auch erw\u00e4hnen.&#13;<\/p>\n<h2>Die Schweiz im internationalen Vergleich<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nDie Schweiz hat sich mit dem konsolidierten System der Oberaufsicht ein Regelwerk gegeben, das sich harmonisch in das verfassungsm\u00e4ssig vorgegebene Beziehungsgeflecht zwischen Parlament und Bundesrat einf\u00fcgt und auch im internationalen Vergleich gut dasteht. Es erlaubt die Weiterf\u00fchrung bestehender Praktiken, soweit diese sich bew\u00e4hrt haben. Vor allem werden aber durch die Harmonisierung der Berichterstattung neue Standards gesetzt, die eine effizientere Wahrnehmung der Oberaufsicht durch das Parlament erm\u00f6glichen sollten. Durch die Aufteilung in Kurz- und vertiefende Berichte kann die Eignerpolitik des Bundesrates auch einem breiteren Publikum zug\u00e4nglich gemacht werden, ohne Gesch\u00e4ftsgeheimnisse zu verletzen. Die Verankerung der wichtigsten Elemente der Oberaufsicht in den entsprechenden Gesetzen verschafft dem Parlament die M\u00f6glichkeit, notfalls dem Bundesrat auch Vorgaben in Form von Auftr\u00e4gen f\u00fcr strategische Ziele zu erteilen. Auskunft dar\u00fcber, ob das Parlament von dieser M\u00f6glichkeit auch Gebrauch macht, wird allerdings erst die Zukunft zeigen.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nKasten 1: Weiterentwicklung der Steuerung des Bundes von Post, SBB und Swisscom ist anzustreben&#13;<\/p>\n<h3>Weiterentwicklung der Steuerung des Bundes von Post, SBB und Swisscom ist anzustreben<\/h3>\n<p>&#13;<br \/>\nIn ihrem am 9. Mai 2012 ver\u00f6ffentlichten Bericht kommt die Gesch\u00e4ftspr\u00fcfungskommission des Nationalrates (GPK-N) zum Schluss, dass sich die aktuelle Praxis des Bundes zur strategischen Steuerung von Post, SBB und Swisscom in der Praxis zwar grunds\u00e4tzlich bew\u00e4hrt. Sie sieht jedoch auch einige Optimierungsm\u00f6glichkeiten. Die Kommission empfiehlt vor allem eine klare Zuordnung der Verantwortlichkeiten des Bundesrates und der drei Unternehmen beziehungsweise deren Verwaltungsr\u00e4te. Insbesondere in aussergew\u00f6hnlichen Situationen und Krisen, welche ein grosses politisches Interesse hervorrufen, hat der Bund wiederholt direkt in Entscheide eingegriffen, welche gem\u00e4ss dem geltenden Recht und den Corporate-Governance-Grunds\u00e4tzen des Bundesrates in der Verantwortung der Unternehmen liegen. Die GPK-N erachtet es ebenfalls als besonders wichtig, dass die Koh\u00e4renz und Klarheit der strategischen Ziele verbessert wird. Dadurch kann ihres Erachtens das Potenzial zur Steuerung durch strategische Ziele erh\u00f6ht und die Transparenz des staatlichen Handelns verst\u00e4rkt werden. Dazu w\u00e4re vor allem eine klarere Gewichtung und Priorisierung der strategischen Ziele durch den Bundesrat n\u00f6tig. Die strategischen Ziele sollen koh\u00e4renter und stufengerecht formuliert werden, und der Umgang mit allf\u00e4lligen Zielkonflikten soll gekl\u00e4rt werden. Ausserdem regt die Kommission den Bundesrat dazu an, aufgrund der bisherigen Erfahrungen klarere Kriterien f\u00fcr die Formulierung von strategischen Zielen zu entwickeln. Ein weiteres zentrales Anliegen der GPK-N ist es, eine unabh\u00e4ngige Kontrolle der Zielerreichung von SBB, Post und Swisscom zu erm\u00f6glichen.<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Schweiz hat mit dem Bundesgesetz \u00fcber die Mitwirkung der Bundesversammlung bei der Steuerung der verselbst\u00e4ndigten Einheiten vom Dezember 2010 die gesetzliche Basis f\u00fcr die Wahrnehmung der Oberaufsicht \u00fcber die Eignerpolitik des Bundes durch das Parlament erg\u00e4nzt und konkretisiert. Damit hat sie ein umfassendes Kontrollsystem in diesem Bereich geschaffen, das auch im internationalen Vergleich gut [&hellip;]<\/p>","protected":false},"author":3768,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"_acf_changed":false,"om_disable_all_campaigns":false,"ep_exclude_from_search":false,"footnotes":""},"post__type":[66],"post_opinion":[],"post_serie":[],"post_content_category":[154],"post_content_subject":[230],"acf":{"seco_author":3768,"seco_co_author":null,"author_override":"","seco_author_post_ocupation_year":"","seco_author_post_occupation_de":"Leiter Internationales Wirtschaftsrecht, Staatssekretariat f\u00fcr Wirtschaft SECO, Bern","seco_author_post_occupation_fr":"Chef du secteur Droit \u00e9conomique international, Secr\u00e9tariat d\u2019\u00c9tat \u00e0 l\u2019\u00e9conomie SECO, Berne","seco_co_authors_post_ocupation":null,"short_title":"","post_lead":"","post_hero_image_description":"","post_hero_image_description_copyright_de":"","post_hero_image_description_copyright_fr":"","post_references_literature":"","post_kasten":null,"post_notes_for_print":"","first_teaser_header_de":"","first_teaser_header_fr":"","first_teaser_text_de":"","first_teaser_text_fr":"","second_teaser_header_de":"","second_teaser_header_fr":"","second_teaser_text_de":"","second_teaser_text_fr":"","kseason_de":"","kseason_fr":"","post_in_pdf":119737,"main_focus":null,"serie_email":null,"frontpage_slider_bild":"","artikel_bild-slider":null,"legacy_id":"7909","post_abstract":"","magazine_issue":"20120601","seco_author_reccomended_post":null,"redaktoren":null,"korrektor":null,"planned_publication_date":null,"original_files":null,"external_release_for_author":"19700101","external_release_for_author_time":"00:00:00","link_for_external_authors":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/exedit\/54e19f9629024"},"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/119734"}],"collection":[{"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/3768"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=119734"}],"version-history":[{"count":1,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/119734\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":127412,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/119734\/revisions\/127412"}],"acf:user":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/3768"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=119734"}],"wp:term":[{"taxonomy":"post__type","embeddable":true,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/post__type?post=119734"},{"taxonomy":"post_opinion","embeddable":true,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/post_opinion?post=119734"},{"taxonomy":"post_serie","embeddable":true,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/post_serie?post=119734"},{"taxonomy":"post_content_category","embeddable":true,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/post_content_category?post=119734"},{"taxonomy":"post_content_subject","embeddable":true,"href":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/post_content_subject?post=119734"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}