{"id":119739,"date":"2012-06-01T12:00:00","date_gmt":"2012-06-01T12:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/2012\/06\/weber-4\/"},"modified":"2023-08-23T23:27:44","modified_gmt":"2023-08-23T21:27:44","slug":"weber-3","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/2012\/06\/weber-3\/","title":{"rendered":"Zur politischen Steuerung der bundesnahen Infrastrukturunternehmen durch den Bundesrat"},"content":{"rendered":"<p>Der folgende Beitrag behandelt die praktischen Aspekte der politischen Steuerung von Post, SBB, Swisscom und Skyguide aus Sicht des Departements f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek). Diese vier bundesnahen Infrastrukturunternehmen repr\u00e4sentieren mit insgesamt rund 95&nbsp;000 Vollzeitstellen, knapp 29 Mrd. Franken Umsatz und fast 2 Mrd. Franken Reingewinn (2011) einen wichtigen Teil der schweizerischen Volkswirtschaft. Als Tr\u00e4ger des Service public in der Schweiz \u2013 f\u00fcr viele sogar als ein St\u00fcck nationaler Identit\u00e4t \u2013 wird ihnen seitens der Bev\u00f6lkerung besondere Aufmerksamkeit zuteil. Kein Wunder will die Politik ihren Einfluss auf diese Unternehmen behalten, auch wenn sie rechtlich und faktisch verselbst\u00e4ndigt worden sind. <img fetchpriority=\"high\" decoding=\"async\" class=\"article_rect\" src=\"\/dynBase\/images\/article_rect\/201206_05_Weber_01.eps.jpg\" alt=\"\" width=\"370\" height=\"247\" \/>&#13;<\/p>\n<h2>Verh\u00e4ltnis zwischen Politik und bundesnahen Unternehmen<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nDas Verh\u00e4ltnis der Politik zu Post, SBB, Swisscom und Skyguide ist vielschichtig. Der Bund tritt gegen\u00fcber diesen Unternehmen in verschiedenen Rollen auf. Dies l\u00e4sst sich am Beispiel der Flugsicherungsgesellschaft Skyguide eindrucksvoll illustrieren: Der Bund ist von Rechts wegen f\u00fcr die Regelung der Flugsicherung zust\u00e4ndig (Luftfahrtgesetz) und hat diese Aufgabe einer Gesellschaft \u00fcbertragen (Verordnung \u00fcber die Flugsicherungsdienste), deren Eigent\u00fcmer er zu 99,9% ist. Er beaufsichtigt diese Gesellschaft (Bundesamt f\u00fcr Zivilluftfahrt \/ Regulation Milit\u00e4rluftfahrt), stellt ihr Teile der Infrastruktur zur Verf\u00fcgung (z.B. Radarsysteme f\u00fcr die milit\u00e4rische Flugsicherung) und liefert ihr wichtige Vorleistungen (Flugwetterdienst von MeteoSchweiz). Zudem ist der Bund der gr\u00f6sste Einzelkunde bzw. Besteller von Leistungen (Luftwaffe) und tr\u00e4gt mit Abgeltungen aus dem \u00f6ffentlichen Haushalt in erheblichem Mass zur Finanzierung des Unternehmens bei. Viele der verschiedenen Rollen, die der Bund im Verh\u00e4ltnis zu Post, SBB, Swisscom und Skyguide aus\u00fcbt, stehen im Zusammenhang mit den hoheitlichen Aufgaben respektive den Grundversorgungsfunktionen dieser Unternehmen. Deren Gew\u00e4hrleistung ist f\u00fcr das reibungslose Funktionieren aller wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Prozesse im Land unerl\u00e4sslich und kann in Krisenlagen sogar \u00fcberlebenswichtig sein. Deshalb z\u00e4hlt sie seit jeher zu den Kernaufgaben des Staates. Fr\u00fcher wurde dies so interpretiert, dass der Staat selbst den Service public erbrachte. Diese Auffassung hat sich gegen Ende des 20. Jahrhunderts im Zuge globaler wirtschaftlicher, politischer und technologischer Trends gewandelt. Die Grundversorgung mit Infrastrukturdienstleistungen wurde in verselbst\u00e4ndigte, teilweise sogar privatisierte Unternehmen ausgelagert. Seither erfolgt die Gew\u00e4hrleistung des Service public im Wesentlichen \u00fcber Gesetze und Verordnungen \u2013 fallweise erg\u00e4nzt durch Konzessionen, Leistungsvereinbarungen und Abgeltungen f\u00fcr die verselbst\u00e4ndigten Unternehmen \u2013 verbunden mit staatlicher Aufsicht \u00fcber deren Einhaltung.&#13;<\/p>\n<h2>Verschiedene Rollen des Bundes bergen Konfliktpotenzial<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nF\u00fcr die sichere Versorgung der Schweiz mit grundlegenden Infrastrukturdienstleistungen ist \u00f6ffentliches Eigentum an den Unternehmen Post, SBB, Swisscom und Skyguide nicht zwingend erforderlich. Dies legt die ebenfalls existenziell wichtige Versorgung mit Erd\u00f6l nahe, die g\u00e4nzlich in der Hand privater \u2013 teilweise oder sogar vollst\u00e4ndig ausl\u00e4ndisch beherrschter \u2013 Unternehmen liegt. Ungeachtet dessen steht eine (mehrheitliche) Privatisierung von Post, SBB, Swisscom oder Skyguide auf absehbare Zeit nicht zur Debatte. Die politische Pr\u00e4ferenz f\u00fcr \u00f6ffentliches Eigentum an den nationalen Service-public-Unternehmen ist nachvollziehbar: Als Eigent\u00fcmer kann der Bund auch jenseits der gesetzlichen Vorschriften, Konzessionsauflagen und Leistungsauftr\u00e4ge auf die Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung sowie auf die generelle Verfassung dieser Unternehmen Einfluss nehmen. Allerdings ger\u00e4t der Bund dadurch mitunter in Konflikt mit anderen Rollen, die er gegen\u00fcber diesen Unternehmen aus\u00fcbt. Exemplarisch daf\u00fcr mag der Fernmeldebereich stehen: Als Mehrheitsaktion\u00e4r von Swisscom ist der Bund an einer starken Marktposition dieses Unternehmens interessiert; als Regulator des Telekommunikationsmarktes dagegen ist er bestrebt, im Sinne eines wirksamen Wettbewerbs zum Vorteil der Konsumenten eine allzu dominante Stellung eines einzelnen Anbieters zu verhindern.&#13;<\/p>\n<h2>Politische Steuerung mittels strategischer Ziele<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nAngesichts solcher Zielkonflikte auf Seiten des Staates ist es f\u00fcr die Leitungsorgane der bundesnahen Unternehmen von eminenter Wichtigkeit, dass der Bund seine Absichten und Erwartungen ihnen gegen\u00fcber verbindlich formuliert und offenlegt. Dies geschieht mittels strategischer Ziele, die der Bundesrat im Rhythmus von jeweils vier Jahren f\u00fcr alle vier Infrastrukturunternehmen erl\u00e4sst. Sie werden im Bundesblatt ver\u00f6ffentlicht und k\u00f6nnen jederzeit auf der Internetseite des Uvek&#13;<br \/>\nSiehe <i><a href=\"http:\/\/www.uvek.admin.ch\">http:\/\/www.uvek.admin.ch<\/a>,<\/i> Themen, Bundesnahe Betriebe. eingesehen werden. Auf diese Weise schafft der Bund auch gegen\u00fcber der \u00d6ffentlichkeit \u2013 und dem Kapitalmarkt \u2013 Transparenz hinsichtlich seiner Priorit\u00e4ten. Die Transparenz wird noch erh\u00f6ht, indem die strategischen Ziele des Bundesrates f\u00fcr alle vier Unternehmen gleich strukturiert sind. Im ersten Abschnitt wird die allgemeine Stossrichtung festgelegt: Der Eigent\u00fcmer bestimmt den Zweck und die Aufgaben des Unternehmens, soweit dies nicht bereits durch Gesetze oder andere Erlasse vorweggenommen ist. Er formuliert generelle Anforderungen an die T\u00e4tigkeit der Unternehmung, zum einen betreffend die Art und Qualit\u00e4t ihrer Produkte (z.B. Sicherheit, P\u00fcnktlichkeit, Zuverl\u00e4ssigkeit, Verf\u00fcgbarkeit, Preisw\u00fcrdigkeit, Innovation, Kundenzufriedenheit), zum anderen betreffend allgemeine Grunds\u00e4tze der Unternehmensf\u00fchrung (z.B. Risikomanagement, Kommunikation, Ethik, Nachhaltigkeit). Im zweiten Abschnitt geht es um die finanziellen Ziele, die der Bund als Investor bzw. Aktion\u00e4r des Unternehmens erreichen will. Der dritte Abschnitt betrifft das Verhalten des Unternehmens gegen\u00fcber seinen Mitarbeitenden und Sozialpartnern. Der letzte Abschnitt widmet sich den Bedingungen, unter welchen das Unternehmen Kooperationen und Beteiligungen im In- und Ausland eingehen kann.In ihrer inhaltlichen Breite bringen die strategischen Ziele des Bundesrates die \u00abAnleger-Philosophie\u00bb der Eidgenossenschaft zum Ausdruck. Zu deren Anspruch geh\u00f6rt durchaus eine gewisse Vorbildfunktion gegen\u00fcber der Privatwirtschaft. Sie tr\u00e4gt auch staatspolitischen und gesamtwirtschaftlichen Aspekten Rechnung. In erster Linie versteht sich der Bund aber als langfristig engagierter, strategischer Investor im Infrastruktursektor, der es nicht auf kurzfristige Wert- oder Renditemaximierung angelegt hat, sondern auf dauerhaft gute Marktleistungen und solide Ergebnisse \u00abseiner\u00bb Unternehmen. Das bedeutet nicht, dass die Eignerstrategie des Bundes starr und unflexibel w\u00e4re. Im Unterschied zu den eher statischen Anforderungen an die Gew\u00e4hrleistung des Service public unterliegen die strategischen Ziele des Bundesrates durchaus einer gewissen Dynamik in Abh\u00e4ngigkeit vom Wandel des Marktumfeldes, von den makro\u00f6konomischen Trends und von der technologischen Entwicklung. In der Praxis erweist sich der vierj\u00e4hrige Horizont f\u00fcr die strategischen Ziele als sinnvoll und angemessen. Grunds\u00e4tzlich strebt der Bundesrat aber auch \u00fcber diesen Horizont hinaus kalkulierbare politische Leitplanken f\u00fcr die Unternehmensf\u00fchrung an. Zwar beh\u00e4lt er sich jederzeit \u00c4nderungen der strategischen Ziele vor, macht aber von dieser Option im Laufe einer Vierjahresperiode nur selten Gebrauch. Auch anl\u00e4sslich der ordentlichen Revisionen zieht er graduelle Anpassungen der strategischen Ziele einer radikalen Neuausrichtung vor. Dieser evolutive Ansatz entspricht dem langfristig ausgerichteten Anleger-Profil der Eidgenossenschaft.&#13;<\/p>\n<h2>Festlegung der strategischen Ziele als klassische Exekutivaufgabe<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nDie Festlegung der strategischen Ziele ist Aufgabe des Bundesrates. Es handelt sich um eine klassische Exekutivfunktion, die auf der obersten Regierungsebene angesiedelt ist, weil nur der Bundesrat im Falle von Zielkonflikten zwischen widerstrebenden Rollen und Interessen des Bundes eine Abw\u00e4gung vornehmen und Priorit\u00e4ten festlegen kann. Die Legislative wird insofern einbezogen, als die Entw\u00fcrfe der strategischen Ziele vor deren Genehmigung durch den Bundesrat den zust\u00e4ndigen Fachkommissionen der Eidgen\u00f6ssischen R\u00e4te zur Konsultation vorgelegt werden. Im Unterscheid zum Gesetzgebungsverfahren erfolgt keine Vernehmlassung bei Kantonen, Sozialpartnern, Branchenverb\u00e4nden, Konsumentenorganisationen usw., denn das Steuerungsmodell ist nicht darauf ausgerichtet, partikul\u00e4ren Interessen einzelner Anspruchsgruppen gegen\u00fcber den bundesnahen Unternehmen via Einflussnahme auf die strategischen Ziele des Bundesrates zum Durchbruch zu verhelfen.&#13;<\/p>\n<h2>Vertrauen in professionelle Unternehmensleitung<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nLetztlich beruht dieses Steuerungsmodell auf der Pr\u00e4misse, dass gute Politiker nicht unbedingt auch gute Unternehmer sind. Post, SBB, Swisscom und Skyguide k\u00f6nnen sich den Gesetzen des Marktes nicht entziehen und sind einem mehr oder weniger intensiven Wettbewerbsdruck ausgesetzt. Unter diesen Voraussetzungen setzt der Gesetzgeber mehr Vertrauen in die ManagementF\u00e4higkeiten einer professionellen Unternehmensleitung als in diejenigen einer staatlichen Verwaltungsstelle. Die politischen Instanzen begn\u00fcgen sich infolge dessen damit vorzugeben, welche Leistungen und Ergebnisse von den bundesnahen Unternehmen erwartet werden, und \u00fcberlassen es den Unternehmen, selbst zu entscheiden, auf welchem Weg diese Ziele erreicht werden sollen. Der Bundesrat gew\u00e4hrt und respektiert die unternehmerische Autonomie von Post, SBB, Swisscom und Skyguide innerhalb der Grenzen der regulatorischen Auflagen, vertraglichen Verpflichtungen und strategischen Ziele.&#13;<\/p>\n<h2>J\u00e4hrliche \u00dcberpr\u00fcfung der Zielerreichung durch Bundesrat und Parlament<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nDie Verantwortung f\u00fcr die Umsetzung der strategischen Ziele liegt beim Verwaltungsrat. Dieser legt gegen\u00fcber dem Bundesrat j\u00e4hrlich Rechenschaft \u00fcber die Zielerreichung im abgelaufenen Gesch\u00e4ftsjahr ab. Dies geschieht zum einen mittels eines vertraulichen Berichts an den Bundesrat, der detaillierte Aussagen zum Erf\u00fcllungsgrad jedes einzelnen Ziels anhand von im Voraus vereinbarten Indikatoren enth\u00e4lt. Zum anderen f\u00fchren die Leitungsorgane der Unternehmen regelm\u00e4ssig sogenannte Eignergespr\u00e4che mit den zust\u00e4ndigen Fachdepartementen \u2013 im Falle von Post, SBB und Swisscom mit dem Uvek und dem Finanzdepartement (EFD), im Falle von Skyguide zus\u00e4tzlich mit dem Departement f\u00fcr Verteidigung, Bev\u00f6lkerungsschutz und Sport (VBS). Auf Seiten der Unternehmen nehmen in der Regel der Verwaltungsratspr\u00e4sident, der Staatsvertreter im Verwaltungsrat (sofern vorhanden), der CEO und gegebenenfalls weitere Mitglieder der Gesch\u00e4ftsleitung teil. Dieser institutionalisierte Informationsaustausch auf hoher hierarchischer Ebene ist wichtig, damit der Bundesrat die Erreichung der strategischen Ziele tats\u00e4chlich beurteilen kann. Denn im direkten Dialog zwischen den Verantwortlichen auf beiden Seiten gelingt es am besten, die unvermeidliche Informationsasymmetrie zwischen Eigent\u00fcmer und Unternehmensleitung, welche naturgem\u00e4ss immer besser \u00fcber die wahre Verfassung des Unternehmens Bescheid weiss, zu \u00fcberwinden. Der Bundesrat hat es in der Hand, durch sorgf\u00e4ltige Auswahl des Verwaltungsratspr\u00e4sidenten die Qualit\u00e4t dieses Dialoges massgeblich zu beeinflussen.Jeweils im Fr\u00fchjahr nimmt der Bundesrat \u2013 gest\u00fctzt auf den Bericht des Verwaltungsrates, die Eignergespr\u00e4che und die Analyse der zust\u00e4ndigen Fachdepartemente \u2013 eine Beurteilung der Zielerreichung durch die bundesnahen Unternehmen vor. Seine Schlussfolgerungen h\u00e4lt er in einem vertraulichen Bericht zuhanden der parlamentarischen Aufsichtskommissionen \u2013 der Gesch\u00e4ftspr\u00fcfungs- und Finanzkommissionen der eidgen\u00f6ssischen R\u00e4te \u2013 fest. Diese f\u00fchren anschliessend Anh\u00f6rungen mit Repr\u00e4sentanten der zust\u00e4ndigen Fachdepartemente und der Unternehmen durch. Nach Abschluss dieser umfassenden Berichterstattung ver\u00f6ffentlicht die Eidgen\u00f6ssische Finanzverwaltung (EFV) einen Kurzbericht \u00fcber die Erreichung der strategischen Ziele im abgelaufenen Gesch\u00e4ftsjahr.&#13;<\/p>\n<h2>Sanktionsm\u00f6glichkeiten<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nAuch wenn das Modell der politischen Steuerung der bundesnahen Unternehmen mittels strategischer Ziele von der Hypothese ausgeht, dass Eigent\u00fcmer und Unternehmensleitung gleichgerichtete Interessen verfolgen, kommt es nicht ohne Sanktionsm\u00f6glichkeiten aus f\u00fcr den Fall, dass die Vorgaben des Eigent\u00fcmers systematisch verfehlt werden. Abgesehen von den \u00f6ffentlich-rechtlich gepr\u00e4gten Einwirkungsm\u00f6glichkeiten, die sich aus der Aufsicht des Bundes \u00fcber die Unternehmen \u2013 namentlich im Bereich der hoheitlichen Aufgaben und Grundversorgungspflichten \u2013 ergeben, verf\u00fcgt der Bundesrat \u00fcber privatrechtliche Sanktionsmittel gegen\u00fcber dem Verwaltungsrat, der f\u00fcr die Umsetzung der strategischen Ziele verantwortlich ist. Konkret kann der Bundesrat \u2013 gest\u00fctzt auf das Obligationen- und Aktienrecht \u2013 die Genehmigung des Gesch\u00e4ftsberichts und der Jahresrechnung ablehnen, dem Verwaltungsrat die Entlastung f\u00fcr das abgelaufene Gesch\u00e4ftsjahr verweigern und von der Wiederwahl des Pr\u00e4sidiums und der Mitglieder des Verwaltungsrates absehen. Dies kann er im Falle der Anstalt Post (siehe <i>Kasten 1<\/i>&#13;<\/p>\n<h3>Die Postmarktreform<\/h3>\n<p>&#13;<br \/>\nDie Eidgen\u00f6ssischen R\u00e4te haben am 17. Dezember 2010 die neue Postgesetzgebung (Postgesetz und Postorganisationsgesetz) beschlossen. Die Eckpunkte der Postmarktreform sind:\u2212 F\u00fcr alle Anbieter von Postdienstleistungen gelten gleiche Wettbewerbsbedingungen.\u2212 Es wird eine neue sektorspezifische Regulationsbeh\u00f6rde, die PostCom, geschaffen. \u2212 Die \u00f6ffentlich-rechtliche Anstalt Post wird in eine spezialgesetzliche Aktiengesellschaft umgewandelt. Der Unternehmensteil PostFinance wird in eine privatrechtliche Aktiengesellschaft ausgegliedert, deren Gesch\u00e4ftst\u00e4tigkeit der Finanzmarktaufsicht (Finma) unterstellt ist.\u2212 Die Schweizerische Post AG stellt eine qualitativ hochstehende, eigenwirtschaftliche Grundversorgung mit Postdienstleistungen und Dienstleistungen des Zahlungsverkehrs sicher; sie beh\u00e4lt das Monopol f\u00fcr Briefe bis 50 Gramm. \u2212 Die Eidgenossenschaft verf\u00fcgt \u00fcber die kapital- und stimmenm\u00e4ssige Mehrheit an der Schweizerischen Post AG. Am Modell der politischen Steuerung der Post durch strategische Ziele des Bundesrates \u00e4ndert sich nichts.Die Inkraftsetzung der neuen Postgesetzgebung erfolgt voraussichtlich im dritten Quartal 2012.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\n) direkt tun; im Falle der Aktiengesellschaften SBB, Swisscom und Skyguide geschieht dies indirekt \u00fcber die Beherrschung der Generalversammlung. Selbstverst\u00e4ndlich hat der Bundesrat auch die M\u00f6glichkeit, bei Verdacht auf schwerwiegende Verfehlungen der Unternehmensleitung eine Sonderpr\u00fcfung zu veranlassen und gegebenenfalls Klage zu f\u00fchren. Im Falle von Swisscom ordnet der Bundesrat zus\u00e4tzlich gest\u00fctzt auf Art. 762 OR sowie auf die Statuten des Unternehmens einen Staatsvertreter in den Verwaltungsrat ab, den er n\u00f6tigenfalls hinsichtlich seines Stimmverhaltens in diesem Gremium instruieren kann. In der bisherigen Praxis hat der Bundesrat diese privatrechtlichen Sanktionsmittel sehr zur\u00fcckhaltend eingesetzt.&#13;<\/p>\n<h2>Erfahrungen mit dem Steuerungsmodell<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nDie Corporate-Governance-Praxis des Bundes wurde seit ihrer Etablierung vor \u00fcber einem Jahrzehnt im Detail verfeinert, und die Diskussion \u00fcber weitere Optimierungsm\u00f6glichkeiten h\u00e4lt an. Dennoch kann grunds\u00e4tzlich festgehalten werden, dass sich das Modell der politischen Steuerung der bundesnahen Unternehmen mittels strategischer Ziele etabliert und bew\u00e4hrt hat. Bedingung hierf\u00fcr war und ist ein gemeinsames Verst\u00e4ndnis von Unternehmen und Eigent\u00fcmer \u00fcber die Grenzen der jeweils eigenen Zust\u00e4ndigkeit sowie \u00fcber die Schnittmenge der geteilten Verantwortung. Letztlich muss die Qualit\u00e4t jedes Unternehmenssteuerungsmodells am wirtschaftlichen Erfolg gemessen werden. Diesbez\u00fcglich steht ausser Frage, dass sich Post, SBB, Swisscom und Skyguide seit ihrer Auslagerung aus der Bundesverwaltung betriebswirtschaftlich gut entwickelt und ihre volkswirtschaftlichen Funktionen insgesamt entsprechend den Erwartungen von Politik und \u00d6ffentlichkeit erf\u00fcllt haben.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nKasten 1: Die Postmarktreform&#13;<\/p>\n<h3>Die Postmarktreform<\/h3>\n<p>&#13;<br \/>\nDie Eidgen\u00f6ssischen R\u00e4te haben am 17. Dezember 2010 die neue Postgesetzgebung (Postgesetz und Postorganisationsgesetz) beschlossen. Die Eckpunkte der Postmarktreform sind:\u2212 F\u00fcr alle Anbieter von Postdienstleistungen gelten gleiche Wettbewerbsbedingungen.\u2212 Es wird eine neue sektorspezifische Regulationsbeh\u00f6rde, die PostCom, geschaffen. \u2212 Die \u00f6ffentlich-rechtliche Anstalt Post wird in eine spezialgesetzliche Aktiengesellschaft umgewandelt. Der Unternehmensteil PostFinance wird in eine privatrechtliche Aktiengesellschaft ausgegliedert, deren Gesch\u00e4ftst\u00e4tigkeit der Finanzmarktaufsicht (Finma) unterstellt ist.\u2212 Die Schweizerische Post AG stellt eine qualitativ hochstehende, eigenwirtschaftliche Grundversorgung mit Postdienstleistungen und Dienstleistungen des Zahlungsverkehrs sicher; sie beh\u00e4lt das Monopol f\u00fcr Briefe bis 50 Gramm. \u2212 Die Eidgenossenschaft verf\u00fcgt \u00fcber die kapital- und stimmenm\u00e4ssige Mehrheit an der Schweizerischen Post AG. 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