{"id":119834,"date":"2012-04-01T12:00:00","date_gmt":"2012-04-01T12:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/2012\/04\/bauer-2\/"},"modified":"2023-08-23T23:28:06","modified_gmt":"2023-08-23T21:28:06","slug":"bauer","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/2012\/04\/bauer\/","title":{"rendered":"Agrarpolitik 2014\u20132017 und die Weiterentwicklung des Direktzahlungssystems"},"content":{"rendered":"<p>Der Bund will mit der Weiterentwicklung des Direktzahlungssystems im Rahmen der Agrarpolitik 2014\u20132017 die Entsch\u00e4digungen fokussierter an die landwirtschaftlichen Leistungen koppeln. Diese Stossrichtung ist richtig, denn der in der Verfassung festgeschriebene Auftragskatalog stellt die einzige Legimitation staatlicher Unterst\u00fctzungen f\u00fcr die Landwirtschaft dar. Das nun vorgeschlagene Direktzahlungssystem ist aber nach wie vor zu wenig leistungsorientiert und sorgt sich stark um die Besitzstandswahrung. Damit d\u00fcrften die erheblichen Ineffizienzen in der Schweizer Landwirtschaftspolitik kaum beseitigt werden.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\n<img fetchpriority=\"high\" decoding=\"async\" class=\"article_rect\" src=\"\/dynBase\/images\/article_rect\/201204_08_Bauer_01.eps.jpg\" alt=\"\" width=\"370\" height=\"246\" \/>&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nDie Schweizer Bauern stehen heute vor grossen Herausforderungen. Angesichts der zunehmenden und fortschreitenden \u00d6ffnung der M\u00e4rkte, der strukturellen Probleme innerhalb der Landwirtschaft sowie der grossen volkswirtschaftlichen Kosten, die durch den Agrarschutz j\u00e4hrlich direkt und indirekt anfallen, besteht Handlungsbedarf. Im M\u00e4rz 2011 pr\u00e4sentierte der Bundesrat erstmals Vorschl\u00e4ge zur Weiterentwicklung der Agrarpolitik (AP\u202f14\u201317),&#13;<br \/>\nVernehmlassung zur AP 2014-2017: Erl\u00e4uternder Bericht, 2011, Eidgen\u00f6ssisches Volkswirtschaftsdepartment, Bundesamt f\u00fcr Landwirtschaft, Bern, 23.03.2011. die eine st\u00e4rkere Ausrichtung der Direktzahlungen auf die Verfassungsziele vorsieht. Dies entspricht der geforderten Stossrichtung des Verfassungsauftrages: Die Landwirtschaft muss wirtschaftlich sein, die Versorgungssicherheit gew\u00e4hrleisten, \u00d6kologie und Umwelt ber\u00fccksichtigen sowie Kulturlandschaftspflege und die dezentrale Besiedelung garantieren. Die Weiterentwicklung des Direktzahlungssystems soll es erleichtern, gesellschaftliche und marktorientierte Aufgaben zu entkoppeln, um so das b\u00e4uerliche Unternehmertum zu st\u00e4rken.&#13;<\/p>\n<h2>Die Probleme von heute<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nVerschiedenste Studien&#13;<br \/>\nVgl. Rentsch H., 2006, Der befreite Bauer, NZZ Libro, Z\u00fcrich 2006; Bosshard A., F. Schl\u00e4pfer und M. Jenny, 2010, Weissbuch Landwirtschaft Schweiz, Analysen und Vorschl\u00e4ge zur Reform der Agrarpolitik, Bern: Haupt Verlag; Rentsch H. und P. Baur, 2008, Agrarpolitische Mythen, NZZ Libro, Z\u00fcrich 2008. belegen, dass die Agrarpolitik des Bundes in den vergangenen Jahren die Ziele, wie sie in der Verfassung vorgegeben sind, nicht oder nur teilweise erreicht hat. Ohne die 2,8 Mrd. Franken Direktzahlungen w\u00e4ren die Nettoeinnahmen der Landwirtschaft heute praktisch bei null. Ein wesentlicher Grund daf\u00fcr sind hohe Produktionskosten. Im Vergleich etwa zum s\u00fcddeutschen Raum, der vergleichbare nat\u00fcrliche Produktionsbedingungen aufweist, sind die Kosten im Ackerbau bei etlichen Betrieben in der Schweiz rund drei bis vier Mal h\u00f6her. Das heutige Direktzahlungssystem bestraft dabei Erfolg: Erzielt ein Landwirt ein h\u00f6heres Einkommen, werden ihm die Subventionen gek\u00fcrzt. Der einfachste Weg, dies zu verhindern, ist die Re-Investition der Einnahmen in Maschinen und andere Vorleistungen. Unrentable \u00dcberinvestitionen k\u00f6nnen die Folge sein.Auch bei den <i>gesellschaftlichen Aufgaben<\/i> sind erhebliche Ziell\u00fccken auszumachen. Den j\u00e4hrlichen Agrarberichten des Bundes zufolge ist bei der Nachhaltigkeit kein Fortschritt zu erkennen. Seit fast 10 Jahren stagniert die Entwicklung der \u00d6kofl\u00e4chen. Die artenreichen Fl\u00e4chen nehmen Jahr f\u00fcr Jahr deutlich ab, vor allem im S\u00f6mmerungsgebiet und in den Gunstlagen des Berggebietes. Auch beim Phosphor ist die Situation unbefriedigend: Der \u00dcberschuss betr\u00e4gt heute j\u00e4hrlich rund 6000 Tonnen oder rund 40% der landesweit ausgebrachten Menge. Schwergewichtig stammt der gr\u00f6sste Anteil aus importierten Futtermitteln sowie Phosphor-Minerald\u00fcnger. Seit der Einf\u00fchrung der neuen Agrarpolitik vor rund 15 Jahren stagniert die Situation im Umweltbereich oder ist r\u00fcckl\u00e4ufig.&#13;<br \/>\nVgl. Hartmann M., S. Peter und W. Hediger, 2006, Neuberechnung der landwirtschaftlichen Emissionen umweltrelevanter Stickstoff-Verbindungen. ETH Z\u00fcrich, Institut f\u00fcr Agrarwirtschaft. Die \u00f6kologischen Verh\u00e4ltnisse der ausl\u00e4ndischen Agrarfl\u00e4chen f\u00fcr den importierten D\u00fcnger sind dabei noch gar nicht mitgerechnet. Die hohe Fleischproduktion und die importierten Futtermittel der Schweiz erfordern ausl\u00e4ndische Fl\u00e4chen von rund 200 000\u2013250 000 Hektaren Land. Das entspricht in etwa der gesamten offenen Ackerfl\u00e4che der Schweiz.&#13;<br \/>\nVgl. Bosshard A., F. Schl\u00e4pfer und M. Jenny, 2010, Weissbuch Landwirtschaft Schweiz, Analysen und Vorschl\u00e4ge zur Reform der Agrarpolitik, Bern: Haupt Verlag.\u00c4hnlich diskutabel sieht die Situation bei der <i>Versorgungssicherheit<\/i> aus. Interessanterweise besteht grosse Unklarheit dar\u00fcber, wie der Begriff genau zu definieren ist. In der politischen Debatte wird h\u00e4ufig Versorgungssicherheit mit Ern\u00e4hrungssouver\u00e4nit\u00e4t gleichgesetzt. Die Ern\u00e4hrungssouver\u00e4nit\u00e4t der Schweiz ist jedoch mehr Mythos als Realit\u00e4t. Der Selbstversorgungsgrad liegt heute bei rund 60%; bei pflanzlichen Produkten etwa bei 40% und bei tierischen bei rund 95%.&#13;<br \/>\nVgl. Agrarbericht, 2008, Eidgen\u00f6ssisches Volkswirtschaftsdepartment, Bundesamt f\u00fcr Landwirtschaft, Bern. Diese Zahlen suggerieren, dass bei einem Importstopp die Bev\u00f6lkerung in diesem Ausmass versorgt werden k\u00f6nnte. Dieser Schluss ist jedoch nicht zutreffend. Bei einem Importstopp k\u00e4men auch keine Futtermittel in die Schweiz, die f\u00fcr die Tierproduktion ben\u00f6tigt werden. M\u00fcssten die Landwirte aber ihre Futtermittel selber anbauen, s\u00e4nke der Selbstversorgungsgrad deutlich. Modellrechnungen von <i>H\u00e4ttenschwiler und Flury<\/i>&#13;<br \/>\nVgl. H\u00e4ttenschwiler P. und C. Flury, 2007. Beitrag der Landwirtschaft zur Ern\u00e4hrungssicherung, in: Agrarforschung 14(11-12): 554-559. zeigen dies: W\u00fcrde der Handel mit dem Ausland zu 50% ausfallen, k\u00f6nnte die Versorgung der Bev\u00f6lkerung lediglich ein halbes Jahr sichergestellt werden. Danach m\u00fcssten Rationierungen vorgenommen, die Tierproduktion stark reduziert und der pflanzliche Anbau massiv ausgebaut werden. Selbstverst\u00e4ndlich w\u00fcrde der Selbstversorgungsanteil weiter einbrechen, wenn der Handel mit dem Ausland vollst\u00e4ndig gest\u00f6rt w\u00e4re oder die Landwirtschaft auch die ben\u00f6tigte Energie selber herstellen und etwa Erd\u00f6l substituieren m\u00fcsste. Je nachdem wie der Selbstversorgungsgrad also definiert wird, schwankt dieser zwischen rund 20% und 60%. Die Ern\u00e4hrungssouver\u00e4nit\u00e4t oder ein fixer Selbstversorgungsgrad wird zweckm\u00e4ssigerweise in der Verfassung auch nicht vorgeschrieben. Vielmehr ist eine Versorgungssicherheit gefordert, d.h. eine Garantie, dass die Nahrungsmittelversorgung in schwierigen Zeiten sichergestellt werden kann. Das ist nicht dasselbe: Beispielsweise k\u00f6nnte durch ein Agrarfreihandel mit der EU der Selbstversorgungsgrad leicht sinken; gleichzeitig stiege aber die Versorgungssicherheit durch die gefestigten Handelsbeziehungen. Die Landwirtschaftspolitik erf\u00fcllt den Verfassungsauftrag auch bei der <i>Kulturlandschaftspflege<\/i> und bei der <i>dezentralen Besiedelung<\/i> nur teilweise. W\u00e4hrend im Berggebiet Kulturland der \u00dcberwaldung preisgegeben wird, geht dieses im Talgebiet vor allem durch \u00dcberbauung zur\u00fcck. Schliesslich k\u00f6nnen durch das umfangreiche St\u00fctzungsniveau der Landwirtschaft Wettbewerbsverzerrungen gegen\u00fcber dem Gewerbe auftreten. Die bisherigen \u00dcberlegungen lassen den Schluss zu: Die in der Verfassung vorgeschriebenen Ziele werden heute nicht oder nur teilweise umgesetzt.&#13;<br \/>\nVgl. Economiesuisse, 2011, Direktzahlungssystem f\u00fcr die Landwirtschaft: Ziele verfehlt, Dossierpolitik Economiesuisse 5.&#13;<\/p>\n<h2>Neuausrichtung der Agrarpolitik<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nDie AP\u202f14\u201317 will die Probleme der bisherigen Landwirtschaftspolitik angehen: Die Innovationskraft der Bauern soll gest\u00e4rkt, die Wettbewerbsf\u00e4higkeit verbessert und die Gesellschaftsziele konsequent an die Beitr\u00e4ge des Bundes gekoppelt werden. Zentrales Element der AP\u202f14\u201317 bleiben die Direktzahlungen. Neu sollen diese aber nicht mehr wie heute als allgemeine Fl\u00e4chenbeitr\u00e4ge ausbezahlt werden. Damit die Transparenz erh\u00f6ht wird, wird f\u00fcr jedes Ziel ein Instrument vorgeschlagen. Von den gesamthaft sieben neuen Instrumenten haben sechs entsprechend einen direkt leistungsorientierten Auftrag (siehe <i>Kasten 1<\/i>&#13;<\/p>\n<h3>Instrumente der Agrarpolitik 2014\u20132017<\/h3>\n<p>&#13;<br \/>\nDie Versorgungssicherheitsbeitr\u00e4ge dienen der Erhaltung einer sicheren Versorgung der Bev\u00f6lkerung mit Nahrungsmitteln. Die heutigen Mittel f\u00fcr die Tierbeitr\u00e4ge sollen neu komplett in Fl\u00e4chenbeitr\u00e4ge f\u00fcr die Versorgungssicherheit umgelagert werden. Sie sollen in Form eines Basisbeitrags und eines Zonenbeitrags f\u00fcr Produktionserschwernis ausbezahlt werden. Zus\u00e4tzlich soll ein spezifischer F\u00f6rderbeitrag f\u00fcr offene Ackerfl\u00e4chen und f\u00fcr Dauerkulturen ausbezahlt werden.Die <i>Kulturlandschaftsbeitr\u00e4ge<\/i> dienen zur Sicherstellung der Offenhaltung und werden entsprechend den klimatischen und topografischen Erschwernissen festgelegt. F\u00fcr das Berg- und H\u00fcgelgebiet ist neu ein Zonenbeitrag f\u00fcr die Offenhaltung vorgesehen. Dies soll den wegfallenden allgemeinen Fl\u00e4chenbeitrag teilweise kompensieren. Die Hangbeitr\u00e4ge werden st\u00e4rker differenziert durch die Einf\u00fchrung einer zus\u00e4tzlichen Hangneigungsstufe f\u00fcr Steillagen. Neu werden Hangbeitr\u00e4ge auch in der Talzone ausgerichtet.Bei den <i>Biodiversit\u00e4tsbeitr\u00e4gen<\/i> werden die Beitr\u00e4ge f\u00fcr die Qualit\u00e4t erh\u00f6ht. Zus\u00e4tzlich werden Komponenten wie artenreiche Fl\u00e4chen im S\u00f6mmerungsgebiet, wildtierfreundlicher Ackerbau, Kleinstrukturen und Fl\u00e4chen entlang von Fliessgew\u00e4ssern finanziell unterst\u00fctzt.Bei den <i>Landschaftsqualit\u00e4tsbeitr\u00e4gen<\/i> steht die F\u00f6rderung und Weiterentwicklung vielf\u00e4ltiger Kulturlandschaften im Vordergrund. Auch die st\u00e4rkere Ber\u00fccksichtigung spezifischer regionaler Eigenheiten soll besser m\u00f6glich sein.Bei den <i>Produktionssystembeitr\u00e4gen<\/i> sollen das heutige Niveau der Beitr\u00e4ge f\u00fcr den biologischen Landbau und die extensive Produktion von Getreide und Raps beibehalten werden. Es geht hier prim\u00e4r um die F\u00f6rderung besonders naturnaher, umwelt- und tierfreundlicher Produktionsformen.Weitergef\u00fchrt werden auch die Programme zur nachhaltigen Nutzung der nat\u00fcrlichen Ressourcen sowie die regionalen Projekte. Sie fallen unter die <i>Ressourceneffizienzbeitr\u00e4ge.<\/i>Als einziges explizit einkommensst\u00fctzendes Instrument bleiben die sogenannten <i>\u00dcbergangs- oder Anpassungsbeitr\u00e4ge<\/i> \u00fcbrig. Die Mittel stammen aus den bisherigen allgemeinen Fl\u00e4chenbeitr\u00e4gen, entsprechen einer sozialen Abfederung der landwirtschaftlichen Entwicklung und sollen in den folgenden Jahren in dem Masse zugunsten von leistungsorientierten Instrumenten umgelagert werden, als diese Mittel seitens der Landwirte vermehrt nachgefragt werden. Das Instrument dient der Sozialvertr\u00e4glichkeit des landwirtschaftspolitischen System\u00fcbergangs.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nQuelle: Vgl. Agrarpolitik 2014\u20132017, Eidgen\u00f6ssisches Volkwirtschaftsdepartement EVD, Bundesamt f\u00fcr Landwirtschaft BLW, Bern.). Der Einfachheit halber tr\u00e4gt jedes Beitragsgef\u00e4ss den passenden Namen, der klar angibt, f\u00fcr welches Verfassungsziel das vom Bund bezahlte Geld eingesetzt werden soll: Die Versorgungssicherheitsbeitr\u00e4ge dienen so zur Erhaltung einer sicheren Versorgung der Bev\u00f6lkerung mit Nahrungsmitteln; die Kulturlandschaftsbeitr\u00e4ge sollen die Offenhaltung sicherstellen etc. Die Gelder, die am Ende \u00fcbrig bleiben und keinem direkten gesellschaftlichen Ziel gelten, fliessen in die \u00dcbergangs- oder Anpassungsbeitr\u00e4ge. Diese neue Kostentransparenz erlaubt es schliesslich, geforderte Leistungen und Landwirtschaftsbeitr\u00e4ge direkt miteinander zu vergleichen.&#13;<\/p>\n<h2>Das neue System ist nur wenig leistungsbezogen<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nDie Stossrichtung des weiterentwickelten Direktzahlungssystems ist grunds\u00e4tzlich zu begr\u00fcssen. Der ersehnte Paradigmenwechsel in der Landwirtschaftspolitik ist damit aber noch keineswegs sichergestellt. Der Grund daf\u00fcr ist so einfach wie problematisch: Die Weiterentwicklung des Direktzahlungssystems kann nur in einer engen Bandbreite erfolgen, wenn die Besitzstandwahrung die zentrale Orientierungsgr\u00f6sse darstellt. Ver\u00e4nderungen erzeugen Gewinner und Verlierer. Doch wenn es aus politischen Gr\u00fcnden m\u00f6glichst keine Verlierer geben darf, dann sind gr\u00f6ssere Ver\u00e4nderungen nicht zu erzielen. Die Besitzstandwahrung bezieht sich auf zwei Ebenen: \u2013 Zum einen wird die H\u00f6he der Direktzahlungen auf Stufe Betrieb als Zielgr\u00f6sse und nicht als resultierende Gr\u00f6sse aufgefasst. Obwohl die bisher entrichteten Direktzahlungen an die Betriebe bei weitem nicht immer leistungsorientiert erfolgten, scheinen die Zahlungen dennoch als Anrecht aufgefasst zu werden. \u2013 Zum anderen scheint auch die Besitzstandwahrung auf Makroebene sakrosankt. Der Bund will a priori die H\u00f6he der Beitr\u00e4ge aus politischen Gr\u00fcnden \u00fcber die kommenden Jahre in etwa gleich bleiben lassen. Wenn aber die Summe der Beitr\u00e4ge fixiert ist und die Beitr\u00e4ge auf Stufe Betrieb nicht stark variieren d\u00fcrfen, bleibt wenig Spielraum f\u00fcr eine Neugestaltung.Aufgrund der zwei Pr\u00e4missen der Besitzstandswahrung sind die Leistungsinstrumente zwangsl\u00e4ufig zu wenig zielgerichtet ausgestaltet, so dass die Ineffizienzen des bestehenden Direktzahlungssystems nicht beseitigt werden k\u00f6nnen. Am augenf\u00e4lligsten sind hier sicherlich die <i>Versorgungssicherheitsbeitr\u00e4ge,<\/i> die mit Abstand den gr\u00f6ssten Anteil an den k\u00fcnftigen Direktzahlungen ausmachen werden. W\u00e4ren diese Beitr\u00e4ge leistungsorientiert, w\u00fcrde zun\u00e4chst definiert, welche Versorgungssicherheit bei den wichtigsten Produkten minimal angestrebt wird. Dann w\u00fcrde abgesch\u00e4tzt, wie hoch der Betrag zur Zielerreichung sein muss und wie dieser am effizientesten ausgerichtet werden kann. Die Botschaft aber verzichtet auf diese \u00dcberlegungen. Als Folge stehen diese Beitr\u00e4ge im Zentrum des politischen Ausmarchungsprozesses und wurden seit der Lancierung des ersten Konzeptes wiederholt auf Kosten der \u00dcbergangsbeitr\u00e4ge erh\u00f6ht. Die H\u00f6he der Versorgungssicherheitsbeitr\u00e4ge hat kaum mehr etwas mit einer Zielerreichung zu tun, vielmehr sind sie ein reines F\u00fcllgef\u00e4ss zur Einkommenssicherung. Im Vergleich zu den Versorgungssicherheitsbeitr\u00e4gen orientieren sich die anderen Instrumente zwar st\u00e4rker an den gesellschaftlichen Zielen, sind aber auch nicht wirklich leistungsorientiert ausgestaltet. Bei einer st\u00e4rkeren Leistungsorientierung der Direktzahlungen m\u00fcssten die Biodiversit\u00e4tsbeitr\u00e4ge im weit st\u00e4rkeren Masse in die Berggebiete fliessen, denn hier sind die Fl\u00e4chen in der Regel deutlich artenreicher und die erbrachte Leistung damit h\u00f6her. Dazu sollte die seit langem kritisierte, aber dennoch beibehaltene starke Degression der Beitr\u00e4ge mit zunehmender H\u00f6henzone abgeschafft oder umgekehrt werden. Wenn bei den <i>Kulturlandschaftsbeitr\u00e4gen<\/i> die Erschwernisbeitr\u00e4ge erh\u00f6ht und differenzierter ausgestaltet w\u00fcrden, k\u00f6nnte der entstehende Mehraufwand kompensiert und die Beitr\u00e4ge entsprechend der Leistung ausbezahlt werden. Eine st\u00e4rkere Leistungsorientierung w\u00fcrde nicht nur die Steilheit einer Fl\u00e4che, sondern auch nat\u00fcrliche Hindernisse oder die Erschliessung ber\u00fccksichtigen.&#13;<\/p>\n<h2>Fazit<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nAus unserer Sicht scheint eines klar zu sein: Der gegenw\u00e4rtige Entwurf kann die selbst gesetzten Ziele einer neuen, leistungsorientierten Landwirtschaft nicht erf\u00fcllen. Erstens dienen einige Instrumente immer noch weitgehend der Einkommenssicherung statt der Erreichung definierter Ziele. Zweitens sind diese Instrumente nur mangelhaft an die gesellschaftlichen Auftr\u00e4ge gekoppelt. Leistungsbeitr\u00e4ge bedingen, dass man weiss, was eine Leistung tats\u00e4chlich kostet. Ohne diese Basis ist eine Leistungsorientierung nicht m\u00f6glich. Drittens \u2013 und damit verbunden \u2013 werden gerade die Rand- und Bergregionen, die f\u00fcr die Erf\u00fcllung der Verfassungsziele entscheidend sind, von der Agrarpolitik weiterhin zu wenig ber\u00fccksichtigt. Langfristig hat das Festklammern am Status quo f\u00fcr die Landwirtschaft und den Bund negative Konsequenzen: Die n\u00f6tigen Strukturanpassungen finden nicht statt. Als Konsequenz nimmt die Wettbewerbsf\u00e4higkeit der Schweizer Landwirtschaft weiter schleichend ab, so dass sie schlecht auf die anstehenden Markt\u00f6ffnungen vorbereitet ist. Die Agrarpolitik 2014\u20132017 ist von grosser Wichtigkeit, f\u00fcr die Bauern, aber auch f\u00fcr wichtige andere Branchen der Schweiz!&#13;<br \/>\nVgl. Economiesuisse, 2011, \u00d6ffnung im Agrarsektor: Chance f\u00fcr die Nahrungsmittelindustrie, Dossierpolitik Economiesuisse 8. Sollte sie aber wie jetzt vom Bund vorgesehen umgesetzt werden, verpassen wir eine grosse Chance, den Sektor langfristig auf seine grossen Herausforderungen vorzubereiten.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nKasten 1: Instrumente der Agrarpolitik 2014\u20132017&#13;<\/p>\n<h3>Instrumente der Agrarpolitik 2014\u20132017<\/h3>\n<p>&#13;<br \/>\nDie <i>Versorgungssicherheitsbeitr\u00e4ge<\/i> dienen der Erhaltung einer sicheren Versorgung der Bev\u00f6lkerung mit Nahrungsmitteln. Die heutigen Mittel f\u00fcr die Tierbeitr\u00e4ge sollen neu komplett in Fl\u00e4chenbeitr\u00e4ge f\u00fcr die Versorgungssicherheit umgelagert werden. Sie sollen in Form eines Basisbeitrags und eines Zonenbeitrags f\u00fcr Produktionserschwernis ausbezahlt werden. Zus\u00e4tzlich soll ein spezifischer F\u00f6rderbeitrag f\u00fcr offene Ackerfl\u00e4chen und f\u00fcr Dauerkulturen ausbezahlt werden.Die <i>Kulturlandschaftsbeitr\u00e4ge<\/i> dienen zur Sicherstellung der Offenhaltung und werden entsprechend den klimatischen und topografischen Erschwernissen festgelegt. F\u00fcr das Berg- und H\u00fcgelgebiet ist neu ein Zonenbeitrag f\u00fcr die Offenhaltung vorgesehen. Dies soll den wegfallenden allgemeinen Fl\u00e4chenbeitrag teilweise kompensieren. Die Hangbeitr\u00e4ge werden st\u00e4rker differenziert durch die Einf\u00fchrung einer zus\u00e4tzlichen Hangneigungsstufe f\u00fcr Steillagen. Neu werden Hangbeitr\u00e4ge auch in der Talzone ausgerichtet.Bei den <i>Biodiversit\u00e4tsbeitr\u00e4gen<\/i> werden die Beitr\u00e4ge f\u00fcr die Qualit\u00e4t erh\u00f6ht. 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