{"id":119839,"date":"2012-04-01T12:00:00","date_gmt":"2012-04-01T12:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/2012\/04\/bourgeois-2\/"},"modified":"2023-08-23T23:28:20","modified_gmt":"2023-08-23T21:28:20","slug":"bourgeois","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/dievolkswirtschaft.ch\/de\/2012\/04\/bourgeois\/","title":{"rendered":"Agrarpolitik 2014\u20132017 bremst die produktive Landwirtschaft"},"content":{"rendered":"<p>Die in der Agrarpolitik 2014\u20132017 (AP\u202f14\u201317) vom Bundesrat angestrebten Gesetzes\u00e4nderungen basieren auf den in der Bundesverfassung verankerten Aufgaben. Die AP\u202f14\u201317 soll die Defizite in verschiedenen Bereichen ausgleichen und in Bezug auf die Direktzahlungen eine bessere \u00dcbereinstimmung zwischen den Zielen und den Massnahmen erreichen. Der Schweizerische Bauernverband (SBV) ist zum gr\u00f6ssten Teil mit den festgelegten Zielen einverstanden. Hingegen bestehen Meinungsunterschiede zum Bundesrat bez\u00fcglich der Gewichtung dieser Ziele und der umzusetzenden Massnahmen.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\n<img fetchpriority=\"high\" decoding=\"async\" class=\"article_rect\" src=\"\/dynBase\/images\/article_rect\/201204_05_Bourgeois_01.eps.jpg\" alt=\"\" width=\"370\" height=\"237\" \/>&#13;<\/p>\n<h2>Die Ziele der Agrarreform<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nNach Ansicht des SBV besteht ein grosses Ungleichgewicht bei den auszugleichenden Defiziten. Die sozialen und wirtschaftlichen Ziele werden nur ungen\u00fcgend ber\u00fccksichtigt. Auf der Basis eines makro\u00f6konomischen Modells sch\u00e4tzt der Bundesrat, dass das durchschnittliche landwirtschaftliche Einkommen pro Betrieb zwischen 2008 und 2017 um 7% steigen wird. Der SBV bezweifelt, dass dieses optimistische Ziel auch wirklich erreicht werden kann. Ausserdem w\u00fcrde diese Einkommenssteigerung die Inflation kaum kompensieren und k\u00f6nnte somit das grosse Defizit zwischen dem Einkommen des Bauernstandes und dem Einkommen vergleichbarer Berufsgruppen nicht verbessern. Der SBV erinnert daran, dass dieses Defizit zur Zeit 40% betr\u00e4gt (siehe <i>Grafik 1<\/i>). Als Ziel sieht der Bundesrat ausserdem eine Erh\u00f6hung der Brutto- und Netto-Kalorienproduktion vor. Auch die Erreichung dieses Ziels ist wenig wahrscheinlich. Die einzige M\u00f6glichkeit besteht darin, Tierkalorien durch Pflanzenkalorien zu ersetzen. Dies w\u00fcrde allerdings bedeuten, dass die Tierbest\u00e4nde \u2013 und damit die Tierfuttermittelimporte \u2013 sinken und in der Folge die Fleischimporte zunehmen werden. Dieses Fleisch wird aus L\u00e4ndern importiert werden m\u00fcssen, in denen die Tiere mehrheitlich unter weniger strengen und tiergerechten Bedingungen gehalten werden, als dies bei uns der Fall ist! Die Garantie f\u00fcr die Aufrechterhaltung des heutigen Selbstversorgungsgrades ist mit der AP\u202f14\u201317 nicht gegeben.&#13;<\/p>\n<h2>Abgeltung der gemeinwirtschaftlichen Leistungen<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nWas die Unterst\u00fctzung der \u00f6ffentlichen Hand anbelangt, so begr\u00fcsst der SBV die Aufrechterhaltung der finanziellen Mittel. Der SBV bedauert jedoch, dass diese nicht an den Index der Lebenshaltungskosten gebunden werden. Die Bauernfamilien verdienen es ebenso, dass die Abgeltung ihrer Leistungen \u2013 insbesondere der im \u00f6ffentlichen Interesse erbrachten \u2013 der allgemeinen Kostenentwicklung angepasst wird. Der SBV m\u00f6chte mit Nachdruck daran erinnern, dass die \u00f6ffentlichen Ausgaben zugunsten der Landwirtschaft \u2013 in Prozent der gesamten \u00f6ffentlichen Ausgaben von Bund, Kantone und Gemeinden \u2013 weniger als 3% betragen. Dies entspricht dem tiefsten Prozentsatz seit 1990.&#13;<\/p>\n<h2>AP\u202f14\u201317 schlecht auf internationale Entwicklungen abgestimmt<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nDie AP\u202f14\u201317 wurde vor allem im Hinblick auf den Abschluss eines bilateralen Freihandelsabkommen mit der EU und den Abschluss der Doha-Runde der WTO erarbeitet. Aus verschiedenen, haupts\u00e4chlich landwirtschaftsfremden Gr\u00fcnden, wurden diese Abkommen verz\u00f6gert, ja sogar in Frage gestellt. Heute sind selbst die optimistischsten Organisationen der Ansicht, dass ein allf\u00e4lliger Abschluss solcher Abkommen keine Auswirkungen auf die Periode 2014 bis 2017 haben wird. Aufgrund dieser Situation und der bereits begonnenen Arbeiten hat sich die AP\u202f14\u201317 schwergewichtig auf die Entkoppelung der Direktzahlungen und die \u00d6kologisierung der Landwirtschaft konzentriert. Diese beiden Begriffe werden auch in der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der EU verwendet, welche f\u00fcr den Zeitraum nach 2013 ebenfalls einen Reformprozess durchl\u00e4uft. Im Unterschied zu Europa hat jedoch die Schweizer Landwirtschaft bereits mehrere \u00f6kologisierende Agrarreformen erlebt. Obwohl in der Schweiz nur ein Tausendstel der Weltbev\u00f6lkerung lebt, steht das Land weltweit punkto Brutto-Nahrungsmittelimporten an 14. Stelle. Kann oder darf sich die Schweiz den Luxus erlauben, diesen Weg unbeirrt weiterzugehen?&#13;<\/p>\n<h2>\u00d6kologisierung der Landwirtschaft<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nMit der AP\u202f14\u201317 soll ein weiterer Schritt hin zur \u00d6kologisierung der Landwirtschaft unternommen werden. Es handelt sich \u2013 neben der Einf\u00fchrung neuer Massnahmen \u2013 um die angek\u00fcndigte Erh\u00f6hung der meisten Beitr\u00e4ge f\u00fcr \u00f6kologische Leistungen. Auch die extensiven Produktionssysteme werden stark gef\u00f6rdert und auf die Viehwirtschaft ausgedehnt. Gem\u00e4ss Bundesrat sollen die Direktzahlungen f\u00fcr \u00f6kologische Massnahmen im Jahr 2014 um 250 Mio. Franken (+40%) erh\u00f6ht und bis ins Jahr 2017 auf \u00fcber 430 Mio. Franken (+70%) gesteigert werden. Der SBV bef\u00fcrwortet einen Ansatz, der im \u00d6kologiebereich zu einer Verbesserung f\u00fchrt, sofern sich diese Massnahmen nicht negativ auf das Einkommen des Bauernstandes auswirken und die Wettbewerbsf\u00e4higkeit der Schweizer Landwirtschaft nicht benachteiligt wird.&#13;<\/p>\n<h2>Entkoppelung der Direktzahlungen<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nZwei zentrale \u00c4nderungen in der AP\u202f14\u201317 betreffen die Entkoppelung der Direktzahlungen. Die Beitr\u00e4ge f\u00fcr die Tierhaltung unter erschwerenden Produktionsbedingungen und die Haltung Raufutter verzehrender Nutztiere, welche bisher pro Tier ausgerichtet wurden, sollen neu pro Hektar Gr\u00fcnland zugeteilt werden. Weiter wird ein namhafter Anteil der Direktzahlungen \u2013 je nach Betriebstyp bis zu 35% \u2013 in einen \u00dcbergangsbeitrag umgewandelt, der auf einer historischen Grundlage pauschal pro Betrieb zugeteilt wird (siehe <i>Grafik 2<\/i>). Dieser \u00dcbergangsbeitrag wird ab dem Jahr 2014 j\u00e4hrlich reduziert, um den zus\u00e4tzlichen Mittelbedarf f\u00fcr die \u00d6kologisierung zu finanzieren.Diese Entkoppelung ist massiv. Wandelt man die heutigen Beitr\u00e4ge f\u00fcr Raufutterverzehrer in Fl\u00e4chenbeitr\u00e4ge um, so hat diese Entkoppelung beispielsweise f\u00fcr die Rindviehhaltung in der Talzone eine Senkung der Hektarbeitr\u00e4ge um bis zu 1500 Franken zur Folge. Im Gegensatz zur heutigen Situation werden die Direktzahlungen einer B\u00e4uerin oder eines Bauern, der seinen Viehbestand senkt, viel weniger \u2013 unter Umst\u00e4nden sogar \u00fcberhaupt nicht \u2013 zur\u00fcckgehen. Demgegen\u00fcber werden die Direktzahlungen an einen Betrieb, der seine Produktionsstruktur ausbaut, nicht proportional erh\u00f6ht. Diese Situation kann beabsichtigt sein, um die Umweltbelastung zu reduzieren; jedoch stellt sie einen Anreiz zur Extensivierung dar, was das Versorgungsziel der Schweizer Landwirtschaft wiederum in Frage stellt.&#13;<\/p>\n<h2>Vorschlag des SBV<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nDer SBV ist der Ansicht, dass die \u00c4nderungen zu weit reichend und unn\u00f6tig sind. Die AP\u202f14\u201317 muss L\u00f6sungen f\u00fcr die Periode 2014 bis 2017 und nicht f\u00fcr die n\u00e4chsten 25 Jahre bieten!Wie bereits erw\u00e4hnt, ist der SBV nicht gegen eine Verbesserung der \u00f6kologischen Leistungen, sofern diese Entwicklung vor allem qualitativen Charakter hat und sie keine neuen administrativen Kosten und keine zus\u00e4tzlichen Kontrollen verursacht.Der SBV fordert eine St\u00e4rkung der Versorgungssicherheitsbeitr\u00e4ge und der Kulturlandschaftsbeitr\u00e4ge. Diese Beitr\u00e4ge stellen das R\u00fcckgrat des neuen Direktzahlungssystems dar. Die Nahrungsmittelversorgung ist die Hauptt\u00e4tigkeit der Landwirtschaft, und diese Aufgabe ist in unserem Land nicht selbstverst\u00e4ndlich. Im Laufe der letzten 20 Jahre ist es der Schweizer Landwirtschaft trotz r\u00fcckl\u00e4ufiger Landwirtschaftsfl\u00e4che und steigender Bev\u00f6lkerung gelungen, den Selbstversorgungsgrad bei der Nahrungsmittelversorgung zu halten. Zu verdanken ist dies der professionellen Betriebsf\u00fchrung der B\u00e4uerinnen und Bauern, die insbesondere im Bereich der Viehwirtschaft eine Produktivit\u00e4tssteigerung vorweisen k\u00f6nnen.Die Versorgungssicherheitsbeitr\u00e4ge sind Garant f\u00fcr die Sicherheit und Stabilit\u00e4t der landwirtschaftlichen Betriebe. Die Bauern verkaufen keine Dienstleistungen, die mit einer Provision abgegolten werden k\u00f6nnen. Sie brauchen eine Infrastruktur, Maschinen und Vieh, bevor sie Aufgaben im Umweltbereich, in der Landschaftspflege oder der Aufrechterhaltung einer dezentralen Besiedlung wahrnehmen k\u00f6nnen. Zur Landschaftspflege braucht es zum Beispiel einen Traktor und eine Kettens\u00e4ge. Es braucht Tiere, um die extensiv genutzten Weiden aufzuwerten.Weiter m\u00f6chte der SBV daran erinnern, dass die B\u00e4uerinnen und Bauern den \u00f6kologischen Leistungsnachweis erbringen m\u00fcssen, damit sie Direktzahlungen erhalten. Beispielsweise m\u00fcssen 7% der Landwirtschaftsfl\u00e4che als Biodiversit\u00e4tsf\u00f6rderfl\u00e4che gepflegt werden; die D\u00fcngerbilanz muss ausgeglichen sein; Pflanzenschutzmittel d\u00fcrfen nur gezielt eingesetzt werden; und es m\u00fcssen Massnahmen gegen die Bodenerosion ergriffen werden. Diese Massnahmen haben ihren Stellenwert, belegen doch in der Schweiz die Biodiversit\u00e4tsf\u00f6rderfl\u00e4chen mit \u00fcber 130\u2006000 Hektaren im Jahr 2010 mehr Fl\u00e4che als das Brotgetreide, die Kartoffeln und die Zuckerr\u00fcben zusammen.&#13;<\/p>\n<h2>St\u00e4rkung der Versorgungssicherheitsbeitr\u00e4ge<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nDer Bundesrat legt bei den Versorgungssicherheitsbeitr\u00e4gen auf dem Gr\u00fcnland einen Mindesttierbesatz zum Erhalt dieser Beitr\u00e4ge und eine Abstufung nach Extensivierungsgrad des Gr\u00fcnlandes fest (siehe <i>Grafik 3<\/i>). Dieses System f\u00fchrt richtigerweise dazu, dass die Wiesen zur Ern\u00e4hrung der Tiere genutzt werden, f\u00f6rdert aber die Extensivierung. Der SBV fordert eine Abstufung nach Tierbesatz, die den Anreiz zur Produktion vermeidet. Dieser Anreiz, der manchmal durch das heutige System hervorgerufen wird, ist in punkto \u00d6kologie und Wirtschaftlichkeit in gewissen Regionen nicht immer optimal. Daher sollte die Abstufung begrenzt werden. Der Ackerbau spielt eine wichtige strategische Rolle. Die Versorgungssicherheitsbeitr\u00e4ge f\u00fcr Ackerbau und Dauerkulturen m\u00fcssen ebenfalls erh\u00f6ht werden, um die Attraktivit\u00e4t dieser Betriebszweige zu verbessern und das Gleichgewicht zur Tierhaltung aufrechtzuerhalten. Die Ackerfl\u00e4che ist in der Schweiz seit Jahren r\u00fcckl\u00e4ufig, was unter anderem zu steigenden Futtermittelimporten f\u00fchrt. Die Einzelkulturbeitr\u00e4ge f\u00fcr Zuckerr\u00fcben, \u00d6lsaaten, K\u00f6rnerleguminosen, Faserpflanzen, Saat- und Pflanzgut m\u00fcssen wie bis anhin weitergef\u00fchrt werden. Damit der R\u00fcckgang des Futtergetreideanbaus gestoppt werden kann, muss dessen Attraktivit\u00e4t \u00fcber die Einzelkulturbeitr\u00e4ge erh\u00f6ht werden. Die St\u00e4rkung der Versorgungssicherheitsbeitr\u00e4ge muss \u00fcber eine Senkung der \u00dcbergangsbeitr\u00e4ge finanziert werden.&#13;<\/p>\n<h2>Fazit<\/h2>\n<p>&#13;<br \/>\nDer SBV hofft, dass seine Forderungen im Parlament und bei der Verordnungsausarbeitung ber\u00fccksichtigt werden. Die B\u00e4uerinnen und Bauern sind die Hauptakteure, welche die neuen Massnahmen der AP\u202f14\u201317 umsetzen m\u00fcssen. Wie bereits in der Vergangenheit werden sie diese Ver\u00e4nderungen meistern und sich anpassen. Sie haben aber im Gegenzug Anrecht auf ein angemessenes Einkommen und stabile Rahmenbedingungen.&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nGrafik 1: \u00abEntwicklung der landwirtschaftlichen Einkommen und der Einkommen vergleichbarer Berufe\u00bb&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nGrafik 2: \u00abVergleich der Direktzahlungen eines Milchviehbetriebes nach dem aktuellen Direktzahlungssystem im Jahr 2012 und der AP\u202f14\u201317 gem\u00e4ss Botschaft des Bundesrates\u00bb&#13;<br \/>\n&#13;<br \/>\nGrafik 3: \u00abVorschlag des SBV zur Ausgestaltung der Versorgungssicherheitsbeitr\u00e4ge in der Talzone\u00bb<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die in der Agrarpolitik 2014\u20132017 (AP\u202f14\u201317) vom Bundesrat angestrebten Gesetzes\u00e4nderungen basieren auf den in der Bundesverfassung verankerten Aufgaben. 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